Einführung einer datenbankgestützten Value-at-Risk Betrachtung in das Treasury eines mittelständischen Dienstleistungskonzerns


Diploma Thesis, 2005

77 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichni

A Risikoorientierte Unternehmensüberwachung als Herausforderung
1 Einführung
1.1 Vorbemerkung
1.2 Überblick
1.3 Aufbau des Buches
1.4 Zielsetzung

B Ausgestaltung des Risikomanagements nach rechtlichen Anforderungen
1 Risikomanagement - Definition und Abgrenzung
1.1 Der Risikobegriff
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
2.2 Wesentliche Regelungen für das Risikomanagement
2.3 Weitere rechtliche Grundlagen - „MaRisk“

C Implementierung des Risikomanagementsystems in der Praxis
1 Treasury in Unternehmen
2 Organisation im Treasury der Musterfirma
2.1 Die Musterfirma Gruppe
2.2 Motivation zur Implementierung
2.3 Aufbau- und Ablauforganisation
3 Risikopolitische Grundsätze
3.1 Risikopolitik und Managementstrategie
3.2 Fixierung von Rahmenbedingungen durch die Geschäftsleitung
3.3 Dokumentation des Risikomanagements
4 Der Risikomanagement-Prozess
4.1 Risikoidentifikation und -analyse
4.2 Risikomessung und -quantifizierung
4.2.1 Das Value-at-Risk Modell
4.2.2 Systematisierung verschiedener Value-at-Risk Ansätze
4.2.2.1 Varianz-Kovarianz Ansatz
4.2.2.2 Historische Simulation
4.2.2.3 Monte-Carlo Simulation
4.2.3 Vergleich und Beurteilung der Konzepte
4.2.4 VaR-Bewertungsmodell für die Musterfirma
4.3 CfaR - ein Derivat der VaR-Methodik
4.4 Stresstesting
4.5 Backtesting
4.6 Risikoüberwachung und -reporting

D Fazit und Ausblick

Literatur- und Quellenverzeichnis VII

Anhangsverzeichnis XII

Vorwort

Das Buch ist im Rahmen der praktisch durchgeführten Implementierung einer

Value-at-Risk Betrachtung in einem mittelständischen Unternehmen entstanden. Der Autor anonymisiert das Unternehmen, um einerseits interne Informationen zu schützen und andererseits zu zeigen, dass die Einführung eines derartigen Risikomanagementsystems völlig unabhängig von Unternehmensgröße, -branche und -standort ist.

Thomas Jaretzke

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Einordnung in den wissenschaftlichen Bereich

Abbildung 2: Gliederung des RMS

Abbildung 3: Organisationsstruktur der Musterfirma Gruppe

Abbildung 4: vereinfachtes Organigramm für ein Treasury

Abbildung 5: Regelkreis des Risikomanagements

Abbildung 6: Systematik der Risikomessverfahren

Abbildung 7: Gaußsche Normalverteilung mitZ-Werten in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit

Abbildung 8: Chancen- und Risikoverteilung sortiert nach Datum

Abbildung 9: Chancen- und Risikoverteilung sortiert nach Höhe der Änderung

Abbildung 10: Vergleich der VaR-Bewertungsansätze

Abbildung 11: Gegenüberstellung des VaR und tatsächlicher Gewinn/ Verlust

Abbildung 12: Erfassungsgüte nach dem Baseler „Ampelansatz“

Abbildung 13: mögliche Szenarien für die VaR-Berechnung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A Risikoorientierte Unternehmensüberwachung als Herausforderung

1 Einführung

1.1 Vorbemerkung

Die Geschäftswelt des 21. Jahrhunderts ist geprägt von der Globalisierung und Integration der internationalen Kapitalmärkte.1Deutlich gestiegene Transaktionsvolumina einer Vielzahl neuer Finanzprodukte, neben neuen regulatorischen Anforderungen seitens der Aufsichtsbehörden, fokussieren die Blickwinkel der Unternehmen zunehmend auf das Risikomanagement. Die Ursache hierfür liegt auch in einer angeblich erhöhten Volatilität der Marktpreise.2,3 Diese oft geäußerte Behauptung wird nicht von empirischen Daten gestützt.4

Das Informationszeitalter hat Einzug gehalten, so dass Unternehmen heute gezwungen sind, weitaus komplexere Entscheidungen in immer kürzerer Zeit zu treffen. Der Wettbewerb der Unternehmen intensiviert sich sowohl auf den Absatzals auch auf den Faktormärkten.

Auch die Entwicklungen an den internationalen Märkten in den letzten Jahren sind nicht spurlos an den Finanzabteilungen der Unternehmen vorbeigegangen. Bedingt durch die zunehmende globale Ausrichtung ist der weltweite Wettbewerb härter und der Druck auf die Unternehmensmargen größer geworden. Der Spielraum der Finanzabteilungen hat sich damit erheblich verringert.

In der Statistik der Unternehmensinsolvenzen der letzten Jahre spiegelt sich dieser Trend wider. Im Jahr 1999 und 2002 wurden 28.476 bzw. 37.620 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland registriert. 2004 waren es sogar bereits 39.600.5Erfasst sind hier keineswegs nur unbekannte Kleinunternehmen oder Start-Ups.

In jüngerer Vergangenheit waren auch immer wieder große Unternehmen, sogar Traditionsunternehmen, von plötzlich und unerwartet auftretenden wirtschaftlichen Liquiditätsengpässen, unkalkulierten Verlusten und anderen Ereignissen betroffen. Im Blickpunkt der Öffentlichkeit waren z. B. die Bremer Vulkan Verbund AG, die Holzmann AG, die Metallgesellschaft AG, das Schneider-Imperium sowie die Kirch- Gruppe.

Diese Unternehmenskrisen waren Anlass für Kritik an der deutschen Unternehmensüberwachung (Corporate Governance). Bemängelt wurde vor allem das fehlende Risikobewusstsein, eine klare Risikopolitik und unzureichende Kontroll- und Informationssysteme, um solche Krisen zu verhindern.6

Die Kompetenz des Aufsichtsrates, die Rolle des Wirtschaftsprüfer sowie die Ausgestaltung des gesamten Überwachungssystems laut Aktiengesetz wurde neu diskutiert und gleichzeitig machte sich die Notwendigkeit einer Reform deutlich. Aus diesem Grund wurde 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verabschiedet.

1.2 Überblick

Das Thema des Buches ist kategorisch in die Betriebswirtschaftslehre einzuordnen. Die Betriebswirtschaftslehre ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften und damit im weiteren Sinne eine spezielle Form der Kultur- und Geisteswissenschaften.

Die BWL gliedert sich in zwei Hauptbereiche, der allgemeinen und der speziellen Betriebswirtschaft. Der funktionellen Aufteilung der speziellen BWL folgend, lässt sich die Thematik dem Teilgebiet „Unternehmensführung und Management“ zuordnen. Detailliert man weiter nach institutionalen Unternehmensbereichen, so findet man sich im „Risikomanagement“ wieder.7

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Einordnung in den wissenschaftlichen Bereich

1.3 Aufbau des Buches

Das Buch ist in vier Kapitel gegliedert. Kapitel A beinhaltet Vorbemerkungen sowie Gründe für die Entwicklung einer risikoorientierten Überwachung. Das Thema wird in den wissenschaftlichen Zusammenhang eingeordnet und die Zielstellung klar definiert.

Im Kapitel B steht die Ausgestaltung des Risikomanagements nach rechtlichen Anforderungen im Vordergrund. Zunächst werden unterschiedliche Definitionen des Risikobegriffs betrachtet und eine für dieses Buch gültige Definition festgelegt. Die Bedeutung des Themas Value-at-Risk für die Unternehmen wird anschließend hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen detailliert erörtert.

Das Thema VaR wird im folgenden Kapitel C unter theoretischen und praktischen Aspekten betrachtet. Die Implementierung eines Risikomanagementsystems in das Treasury der Musterfirma steht hier im Zentrum der Untersuchungen. Thematisiert werden neben der Aufbau- und Ablauforganisation auch die Fixierung risikopolitischer Grundsätze sowie der Inhalt des Risikomanagementprozesses per se. Die Systematisierung, Erklärung und Beurteilung ist wie auch der Vergleich der unterschiedlichen Bewertungsverfahren ein wesentlicher Bestandteil des Buches. In diesem Zusammenhang wird auf Stresstesting, Backtesting sowie Reporting eingegangen.

Ein abschließendes Fazit wird in Kapitel D gezogen. Zudem werden einige vorausblickende Betrachtungen zum Thema Value-at-Risk aufgezeigt.

1.4 Zielsetzung

Ausgangspunkt der Analyse sind die in den letzten Jahren stetig zunehmenden gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen, in Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen der Aufsichtsbehörden. Im ersten Schritt dieser Analyse sollen die in diesem Zusammenhang relevanten Gesetzmäßigkeiten für das Treasury der Musterfirma aufgezeigt werden. Ein inhaltlicher Schwerpunkt obliegt einer hinreichenden Implementierung der gesetzlichen Anforderungen in die Organisation und den Risikomanagement- und Überwachungsprozess des Treasury eines mittelständischen Musterkonzerns. Im Zentrum der Betrachtungen stehen im Weiteren die unterschiedlichen Quantifizierungsmethoden von finanziellen Marktpreisrisiken. Die Methoden sollen erläutert, beurteilt und abschließend verglichen werden. Ziel ist es, das am besten geeignete Bewertungsverfahren für das Treasury der Musterfirma herauszufiltern. Parallel zu den Untersuchungen ist geplant, dieses Verfahren zur Bestimmung des VaR in Zusammenarbeit mit einer Softwarefirma zu implementieren.

Es besteht weder der Anspruch auf Vollständigkeit, sämtliche Risiken mit hohem Detaillierungsgrad zu identifizieren, noch ein umfassendes Risikomanagementsystem für die Musterfirma zu implementieren.

B Ausgestaltung des Risikomanagements nach rechtlichen Anforderungen

1 Risikomanagement - Definition und Abgrenzung

Bevor auf das eigentliche Risikomanagement eingegangen werden kann, bedarf es einiger kurzer Erläuterungen zum Begriff „Risiko“ und dessen Ausprägungen.

1.1 Der Risikobegriff

Der Terminus des Risikos ist in der Literatur und der Praxis auch heute noch nicht einheitlich definiert.8,9 Drei repräsentative Auffassungen von Risiko werden im Folgenden erläutert.

-Informationsorientierter Risikobegriff

Bei dieser Definition von Risiko steht die Güte von Informationen im Vordergrund. Sind für zukünftige Ergebnisse einer Handlung objektive, d. h. statistische gesicherte Wahrscheinlichkeiten gegeben, liegt Risiko vor. Von Ungewissheit spricht man, wenn die Informationen über den Eintritt eines bestimmten Zustandes eher subjektiv sind. Unsicherheit ist im Unterschied zur Ungewissheit dadurch charakterisiert, dass keine Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Situation gemacht werden können. Im Fall von Sicherheit sind die Informationen über den Ausgang einer Entscheidung dagegen vollkommen. Es bestehen keine Zweifel am Eintritt des Ereignisses. Die statistische Wahrscheinlichkeit beträgt in diesem Fall eins.10 Die informationsorientierten Termini deuten das Risiko nicht als Gefahr, sondern als eine „spezifisch geartete Informationsstruktur, welche den Entscheidungen zugrunde liegt.“11Die Ungewissheit, durch Unsicherheit, Unbestimmtheit und Unvollkommenheit geprägt, bedingt das Risiko.12

Eine recht klare Aussage hierzu hat Frank Knight bereits 1921 in seinem Buch „Risk, Uncertainty and Profit“ gegeben. „The distinction between risk and uncertainty:

If you don`t know for sure what will happen, but know the odds, That`s risk. If you don`t even know the odds, that`s uncertainty.” “Die Unterscheidung zwischen Risiko und Ungewissheit meint: Wenn wir nicht sicher wissen, was passieren wird, aber die Eintrittswahrscheinlichkeit kennen, ist das RISIKO. Wenn wir aber noch nicht einmal die Wahrscheinlichkeit kennen, ist es UNGEWISSHEIT.“13

(Freie Übersetzung durch den Verfasser)

- Entscheidungsorientierter Risikobegriff

Im Fokus der entscheidungsbezogenen Risikobegriffe steht die Entscheidung als handlungsbestimmendes Element. Eine Entscheidung ist die Auswahl einer von zwei oder mehreren Handlungsmöglichkeiten (Alternativen), die dem Entscheidungsträger zur Realisierung eines Ziels zur Verfügung stehen.14 Erweist sich die getroffene Entscheidung als falsch, weil das gewünschte Ziel nicht erreicht wurde, so ist nicht die Zielabweichung als Risiko anzusehen, sondern die Fehlentscheidung an sich. Ursache und Ausmaß des Risikos messen sich an der subjektiven Fähigkeit des Entscheidungsträgers, Umwelt- entwicklungen vorherzusehen.

- Zielorientierter Risikobegriff

Diese Interpretation charakterisiert Risiko, ausgehend von den unterneh- merischen Zielen, als negative Zielabweichung. Eine positive Differenz wird dabei nicht näher betrachtet, da sie einer realisierten Chance entspricht.15 Risiko ist in dieser Definition weder durch den Informationsgrad des Entscheiders noch durch eine Fehlentscheidung bedingt, sondern zielt auf die ungewollte Situation ab.

Neben den aufgezeigten Begriffserläuterungen gibt es eine Vielzahl weiterer Definitionsvarianten. Die Beurteilung der unterschiedlichen Risikobegriffe fällt nicht leicht. Zwischen den obigen Auffassungen bestehen Interdependenzen, die letztlich jede Definition in Frage stellen. So kann das Risiko einer negativen Zielabweichung z. B. durch eine Fehlentscheidung verursacht werden. Diese wiederum kann durch unzureichende Informationsgüte bedingt sein.

Fragwürdig erscheint die informationsorientierte Auffassung, wenn Risiko nur bei gegebenen Eintrittswahrscheinlichkeiten existent ist. Ebenso ist die Differenzierung zwischen Ungewissheit, Unsicherheit und Risiko für dieses Buch nicht von Relevanz. Nicht ausreichend für die Begriffsbestimmung „Risiko“ ist die Feststellung, dass eine negative Zielabweichung vorliegt. Viel wesentlicher sind die Ursachen für die Existenz von Risiko. Dabei ist der entscheidungsorientierte Risikobegriff hilfreich, der eine mögliche Fehlentscheidung als Risiko definiert. Abgesehen vom menschlichen Versagen im Entscheidungsprozess, sind hierfür hauptsächlich Informationsdefizite verantwortlich. Unvollkommene Informationen als Basis der Entscheidungsfindung können zu zielverfehlten, zukünftigen, negativen Konsequenzen führen.

Risiko wird daher in dieser Analyse als die Unsicherheit des Eintretens zukünftiger Ereignisse definiert. Die Möglichkeit einer negativen Zielabweichung ist Risiko, wobei diese hauptsächlich durch unvollkommene Entscheidungsprämissen begründet ist.

2 Gesetzliche Rahmenbedingungen

2.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

In Deutschland gab es im vergangenen Jahrzehnt eine Reihe spektakulärer Krisen und Zusammenbrüche großer und traditionsreicher Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist die deutsche Corporate Governance in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt.

Der Begriff „Corporate Governance“ umfasst das gesamte System der verantwortungsvollen Führung und Überwachung eines Unternehmens. Hierzu zählen neben den internen und externen Kontrollmechanismen auch die Organisationsstruktur und die geschäftspolitischen Grundsätze bzw. Leitlinien des Unternehmens. Mit einer guten Corporate Governance tragen Unternehmen dazu bei, das Vertrauen von Anlegern, Finanzmärkten, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der allgemeinen Öffentlichkeit zu stärken.16

Durch die zunehmende Globalisierung und gleichzeitige Vernetzung internationaler Kapitalmärkte nahm der Einfluss ausländischer institutioneller Anleger zu. Der internationale Wettbewerb sowie die Notwendigkeit neuer gesetzlicher Regelungen, um präventive Maßnahmen zur Abwehr solcher Unternehmenskrisen zu schaffen, erhöhte den Druck auf den Gesetzgeber, das deutsche Unternehmensrecht zu modernisieren. Die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und die Verminderung offenkundig bestehender Schwächen im Überwachungssystem sind somit die Hauptgründe für das neue Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich.

Mit diesem neuen Gesetz werden zusätzliche Anforderungen an den Vorstand, die Aufsichtsgremien eines Unternehmens sowie an die Wirtschaftsprüfer gestellt.

Das KonTraG selbst ist im eigentlichen Sinne kein eigenständiges Gesetz. Vielmehr ist es als ein Konstrukt zu verstehen, das sich aus zahlreichen Änderungen und Ergänzungen in anderen Gesetzen, vornehmlich im Aktiengesetz und im Handelsgesetzbuch, ergibt.17

2.2 Wesentliche Regelungen für das Risikomanagement

Der § 91 AktG wurde durch Artikel 1 Abs. 9 KonTraG um folgenden Absatz erweitert:

§ 91 Abs. 2 AktG

„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“

Damit soll verdeutlicht werden, dass dem Vorstand die Verpflichtung obliegt, für ein angemessenes Risikomanagementsystem und eine angemessene interne Revision zu sorgen. Die konkrete Ausgestaltung der Pflicht ist u. a. abhängig von der Größe, Branche, Struktur und dem Kapitalmarktzugang des jeweiligen Unternehmens.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Gliederung des RMS

Zu den den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen gehören insbesondere risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft oder des Konzerns beziehen, wesentlich auswirken. Die Entwicklungen sollen frühzeitig erkannt werden, damit geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestandes der Gesellschaft rechtzeitig ergriffen werden können.18 Die Änderungen durch das KonTraG in Bezug auf die Einrichtung eines angemessenen Risikoüberwachungssystems fließen allein in das Aktiengesetz ein. Im GmbH-Gesetz existieren auch nach Einführung des KonTraG keine entsprechenden Regelungen. Demnach ist streng genommen die Einrichtung eines Überwachungssystems also nur für Aktiengesellschaften und Kommandit- gesellschaften auf Aktien rechtsverbindlich.19

Im Gesetzentwurf vom 28. Januar 1998 fügt der Gesetzgeber allerdings hinzu:

„... Es ist davon auszugehen, dass für Gesellschaften mit beschränkter Haftung je nach ihrer Größe, Komplexität ihrer Struktur usw. nichts anderes gilt und die Neuregelung Ausstrahlungswirkung auf den Pflichtrahmen der Geschäftsführer auch anderer Gesellschaftsformen hat.“20

Der § 91 Abs. 2 AktG21 verfolgt das Ziel, das im Unternehmen vorhandene Risikopotential aufzuzeigen und zu begrenzen. Ein Wechsel der Rechtsform würde den Umfang des Risikos aber nicht verändern.22Folglich sind diese Regelungen auch grundsätzlich auf die GmbH anzuwenden. Ein Risikomanagement gehört somit auch selbstverständlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung (§ 43 Abs. 1 GmbHG).

Im Zusammenhang mit Risikomanagement sind aus dem Handelsgesetzbuch die nun aufgeführten Paragraphen zu beachten.

§ 289 Abs. 1 HGB und § 315 Abs. 1 HGB sind im wesentlichen identisch und regeln den Inhalt des Lageberichts. Dieser soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufs und der Lage vermitteln. § 289 Abs. 1 HGB befasst sich mit dem Lagebericht der Kapitalgesellschaften, während sich § 315 Abs. 1 HGB mit denen der Konzerne beschäftigt.23

Der Gesetzgeber hat die Paragraphen jeweils um folgende Bemerkung erweitert:

„Ferner ist im Lagebericht/ Konzernbericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.“

Für eine den tatsächlichen Umständen entsprechende Darstellung, sei es unabdingbar und wichtig Aussagen über den Risikogehalt der künftigen Entwicklung zu treffen.24

Der neugefasste § 317 HGB regelt den Gegenstand und Umfang der Prüfung.

Gegenstand der Prüfung sind die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht. In Verbindung mit § 289 Abs. 1 HGB und § 315 Abs. 1 HGB ist notwendigerweise auch die Abschlussprüfung an den geänderten Inhalt des Lageberichts anzupassen. Hierzu definiert § 317 Abs. 2 S. 2 die Prüfung des Lageberichts unter besonderer Berücksichtigung der Risiken folgendermaßen:

„... Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.“25

Eine Korrespondenz zum § 91 Abs. 2 AktG beinhaltet der § 317 Abs. 4 HGB.

„Bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft ist außerdem im Rahmen der Prüfung zu beurteilen, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 des Aktiengesetzes obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann.“26

Entsprechend wird mit § 317 HGB die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Vorstand und an den Lagebericht durch externe Prüfer sichergestellt. Eine Überwachung der gesetzlichen Normen zur Risikoberücksichtigung ist somit gewährleistet.

2.3 Weitere rechtliche Grundlagen - „MaRisk“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant Neuerungen in Hinblick auf die Mindestanforderungen an das Handelsgeschäft (MaH), an das Kreditgeschäft (MaK) sowie an die Interne Revision (MaIR). Hierzu hat die deutsche Bankenaufsicht am 2. Februar 2005 einen entsprechenden Entwurf zu den neuen „MaRisk“ veröffentlicht.

Die MaRisk modifizieren die bisherigen MaH, MaK sowie MaIR und stellen neue qualitative Anforderungen bezüglich Strategieformulierungen, Risikotragfähigkeits- konzepten, Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken. Anzuwenden sind die Regelungen von allen Kreditinstituten im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG bzw. § 53 Abs. 1 KWG. Die MaRisk beanspruchen grundsätzlich auch Geltung gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten i. S. v. § 1 Abs. 1a KWG.27 Bei Finanzdienstleistungsinstituten kann jedoch von der Umsetzung einzelner Anforderungen abgesehen werden, soweit deren Umsetzung vor dem Hintergrund der Institutsgröße sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit nicht sinnvoll ist.28

Die Stellungnahmen aus der 1. Sitzung des Fachgremiums erwägen in einigen Punkten noch kleine formale und inhaltliche Änderungen, lassen aber grundsätzlich an der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs in dieser Form keinen Zweifel.

Deshalb werden in den folgenden Ausführungen die wesentlich relevanten Bestimmungen der MaH auf Basis des Entwurfs der MaRisk29erläutert.

C Implementierung des Risikomanagementsystems in der Praxis

1 Treasury in Unternehmen

Im Mittelpunkt des Finanzmanagements, der Treasury-Abteilung eines Unter- nehmens, steht die Steuerung und Sicherung der Liquidität. Mit dem zunehmenden Wandel der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Globalisierung der Kapitalmärkte wächst die Bedeutung des Treasury für den Unternehmenserfolg.

Immer noch gibt es auch in Fachkreisen vielen Menschen, die mit dem Begriff des Treasury wenig anfangen können. Die wörtliche Übersetzung „Schatzkammer“ ist dabei nicht wirklich hilfreich.

Ein Corporate Treasurer hat im Wesentlichen drei Hauptaufgabenbereiche:

- Ausgestaltung und Durchführung aller Arten von Finanztransaktionen, Verhandlungen und Kontakte mit Finanzdienstleistern,

- Planung, Steuerung und Reporting zu den Themen des Finanzbereiches wie Liquidität, Währungen, Zinsen, Kreditrisiken, Länderrisiken und Rating,

- Kontrolle, Datenerfassung und Vertragsverwaltung in allen Finanzangelegenheiten.

Die Rolle des Treasury-Managements im Unternehmen war, ist und bleibt die Absicherung eines Unternehmens gegenüber finanziellen Risiken sowie die Optimierung des Finanzergebnisses. Der Aufgabenkatalog ist umfangreich und reicht grundsätzlich von der Bankenpolitik und dem Cash Management über das Finanzberichtswesens und Liquiditätsplanung bis zum Risikomanagement.30

Die Grundlage für erfolgreiches Treasury-Management ist absolute Informationstransparenz über die Finanzpositionen im Unternehmen: jederzeit, unternehmensweit, vollständig und aktuell. Ohne einen kompletten Finanzstatus und eine laufend aktualisierte Liquiditätsplanung ist Treasury-Management Blindflug.31Das wäre ein Risikomanagement, das selbst selbst zum Risiko wird.

2 Organisation im Treasury der Musterfirma

2.1 Die Musterfirma Gruppe

Vom reinen Versandunternehmen entwickelte sich die Musterfirma in Musterstadt zum vielseitigen Konzern der Gegenwart. Einen entscheidenden Faktor in dieser Entwicklung bildet die in den vergangenen Jahren geschaffene Struktur eigenverantwortlicher Geschäftsbereiche, die als rechtlich selbstständige Unternehmen in ihrem jeweiligen Markt agieren.32

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Organisationsstruktur der Musterfirma Gruppe

Die Organigrammstruktur verdeutlicht die Funktionen der Geschäftsbereiche A, Treasury & Finanzdienstleistungen, B, C und D als branchendiversifizierte Bereicherungen des Portfolios der Unternehmensgruppe.33

Der Musterfirma Konzern hat mit der Gründung der neuen Tochtergesellschaft, der Musterfirma B, ihr Geschäftsfeld, das sich mit den vielfältigen Entwicklungen und Anforderungen auf dem Gebiet der Finanzierung von Unternehmen und Projekten der Gruppe beschäftigt, ausgegliedert und erweitert. Perspektivisch ist vorgesehen, sich dem externen Markt zu öffnen. Hierbei soll gewerbsmäßig für Dritte einzelne in Finanzinstrumenten angelegte Vermögen mit Entscheidungsspielraum verwaltet werden.

Die Zulassung von der BaFin für die gewerbsmäßige Finanzportfolioverwaltung Dritter bedingt die Erlangung des Status „Finanzdienstleistungsinstitut“. In Vorbereitung auf das Zulassungsverfahren für diesen Status lässt die Musterfirma B grundsätzlich bereits heute die MaRisk für sich gelten. An der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen wird derzeit gearbeitet.

Die Optimierung von Projektfinanzierungen führte mit Hilfe dieses Bereiches in den letzten Jahren zu erheblichen Ergebnis- und Liquiditätsverbesserungen, so dass die Überlegung nahe liegend war, diesen Bereich zu institutionalisieren.

Mit Gründung der Musterfirma B und der damit verbundenen Etablierung eines eigenständigen Geschäftsfeldes unter dem Dach der Musterfirma Gruppe wird dem wachsenden Bedarf nach passgenauen und marktgerechten Finanzierungen und Finanzprodukten in den verschiedenen Geschäftsfeldern des Musterfirmakonzerns Rechnung getragen. Dabei fungiert die Musterfirma zukünftig selbst als nicht operative Holding für die in diesem Bereich angesiedelten Unternehmen und Beteiligungen, die sich primär mit der Erarbeitung und Umsetzung von kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungskonzepten in der Gruppe beschäftigen.

Der zukünftig unter dem Dach der Musterfirma B angesiedelte Geschäftsbereich (Musterfirma BB) übernimmt als eigenständige wirtschaftliche Einheit eine Dienstleistungsfunktion innerhalb der Unternehmensgruppe, die vielfältiges spezifisches Finanz-Know-how für die Segmente Trading- and Capital-Markets, Structured Finance, Cash Management und sonstige Finanzdienstleistungen bündelt. Dieser Bereich stärkt und begleitet somit durch die Einbringung von zeitgemäßen Finanzierungsansätzen die Entwicklung der Gruppe.

In einem weiteren Schwerpunkt wird der Geschäftsbereich sich auch mit der strategischen Kapitalbeschaffung beschäftigen und damit den neuen Entwicklungen auf dem Finanzierungssektor Rechnung tragen. Hierbei geht es um die Erschließung neuer Wege der Kapitalbeschaffung für den Konzern, insbesondere um den Zugang zum Kapitalmarkt als Alternative zur klassischen Bankfinanzierung.

Über dieses Segment soll das strategische Wachstum der Gruppe mit unterstützt werden.

2.2 Motivation zur Implementierung

Für die Musterfirma sind grundsätzlich zwei Gründe zu benennen, die Motivation für die Einführung eines Risikomanagementsystems im Treasury sind.

- Gesetze

Die Geschäftsleitung der Musterfirma (hier: GmbH) muss, aufgrund der vom Gesetzgeber formulierten Kriterien, die oben erläuterte Ausstrahlungswirkung für sich gelten lassen. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen, neben den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns, unter Beachtung der gegebenen Möglichkeiten in einem hinreichenden Maße zu erfüllen.

[...]


1Vgl.: Böcking, Orth, 2000, S. 243

2Vgl.: Oehler, Unser, 2001, S. 154

3Vgl.: Schierenbeck, 1999, S. 16

4Vgl.: Bühler, Schmidt, 1997, S. 3

5Vgl.: www.creditreform.de

6Vgl.: Vogler, Gundert, 1998, S. 2377

7Vgl.: www.infos.aus-germanien.de

8Vgl.: Wolf, Runzheimer, 2003, S. 29

9Vgl.: Lück, 1998, S. 238

10Vgl.: Grebe, 1993, S. 6

11Vgl.: Imboden, 1983, S. 47

12Vgl.: Neubürger, 1989, S. 29

13Vgl.: Keitsch, 2000, S. 10

14Vgl.: Wöhe, 1996, S. 156

15Vgl.: Schneider, 1990, S. 46 f.

16Vgl.: www.mvv-investor.de

17Vgl.: Keitsch, 2000, S. 14

18Vgl.: Deutscher Bundestag, 1998, S. 15

19Vgl.: Kuhl, Nickel, 1999, S. 133

20Deutscher Bundestag, 1998, S. 15

21Vgl.: § 91 Abs. 2 AktG (siehe Anhang A)

22Vgl.: Drygala, 2000, S. 300

23Vgl.: § 289 Abs. 1 HGB (siehe Anhang B)

24Vgl.: Deutscher Bundestag, 1998, S. 26

25Vgl.: § 317 Abs. 2 HGB (siehe Anhang B)

26Vgl.: § 317 Abs. 4 HGB (siehe Anhang B)

27Vgl.: § 1 Abs. 1 KWG (siehe Anhang C)

28Vgl.: www.bafin.de (MaRisk AT 2.1 Abs. 2)

29Vgl.: www.bafin.de

30Vgl.: www.artemis-advisory.de

31Vgl.: www.artemis-advisory.de

32Vgl.: www.musterfirma.de

33Vgl.: www.musterfirma.de

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Details

Title
Einführung einer datenbankgestützten Value-at-Risk Betrachtung in das Treasury eines mittelständischen Dienstleistungskonzerns
College
University of Technology, Business and Design Wismar
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
77
Catalog Number
V49183
ISBN (eBook)
9783638457033
File size
757 KB
Language
German
Notes
anonymisiert -&gt, Firmennamen in "Muster GmbH" geändert!
Keywords
Einführung, Value-at-Risk, Betrachtung, Treasury, Dienstleistungskonzerns
Quote paper
Dipl.-Kfm. Thomas Jaretzke (Author), 2005, Einführung einer datenbankgestützten Value-at-Risk Betrachtung in das Treasury eines mittelständischen Dienstleistungskonzerns, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49183

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