Die Stellungnahme FAR 1/1991 'Anforderungen an Sanierungskonzepte' des Instituts der Wirtschaftsprüfer


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

20 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einführung

2 Grundlagen
2.1 Was bedeutet Sanierung?
2.2 Zweck eines Sanierungskonzepts
2.3 Notwendigkeit eines Sanierungskonzepts
2.4 Stellungnahmen des IDW und die FAR 1/1991
2.5 Prognoseaussichten und die Rolle des Gutachters

3 Aufbau eines Sanierungskonzepts nach FAR 1/1991
3.1 Gliederung des Sanierungskonzepts
3.2 Beschreibung des Unternehmens
3.3 Analyse des Unternehmens
3.3.1 Konkurrentenanalyse
3.3.2 Szenario-Analyse
3.3.3 Die besondere Rolle des Prüfers
3.4 Krisenursachenanalyse
3.5 Lagebeurteilung
3.6 Leitbild des sanierten Unternehmens
3.7 Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens
3.8 Planverprobungsrechnung

4 Kritik

5 Fazit

Anlage 1 FAR

Anlage 2 FAR

Anlage 3 FAR

Anlage 4 FAR

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Zeichnen sich die ersten Merkmale einer Krise ab – oder ist im schlimmsten Fall schon der Insolvenzantrag gestellt – muss dringend ein Sanierungskonzept erstellt werden, um das Unternehmen vor einer Liquidation zu retten und die Zukunft seiner Mitarbeiter und Gläubiger zu sichern.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat zur Unterstützung bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts die Stellungnahme FAR 1/1991 ver-fasst, in der eine allgemeine Vorgehensweise bei dieser Arbeit vorgeschlagen und vorgestellt wird. Insbesondere stellt das IDW in seiner Verlautbarung eine aus-führliche Gliederung zur Verfügung, an welcher sich die Gutachter orientieren sollen.

Diese Seminararbeit geht zunächst kurz auf die Begriffe „Sanierung“ und „Sanierungskonzept“ ein und befasst sich anschließend allgemein mit dem Gegenstand und der Prüfung von Sanierungskonzepten. Nach diesen anfänglichen Begriffsabgrenzungen stellt sie im nächsten Schritt den Inhalt der Stellungnahme übersichtlich dar, verschafft dem Leser so einen Überblick über die vom IDW empfohlene Gliederung eines Sanierungskonzepts und verdeutlicht gleichzeitig die Notwendigkeit zur Erstellung eines solchen Konzeptes. Insbesondere werden einzelne – in den FAR 1/1991 lediglich genannte – Methoden und Techniken kurz erläutert. Ebenso wird auf Probleme eingegangen, die in den verschiedenen Bereichen auftreten können. Abschließend werden die FAR 1/1991 durch Abwägung der Vor- und Nachteile gegenüber eines Vorschlags einer Unternehmensberatung zum Aufbau von Sanierungskonzepten kritisch beurteilt und gewürdigt.

2 Grundlagen

2.1 Was bedeutet Sanierung?

Der Begriff „Sanierung“ bezeichnet von seiner lateinischen Wurzel her eine „Heilung“. Im deutschen dagegen bezieht er sich lediglich auf Gegenstände. Sanierung be-zeichnet den Prozess, der eine Sache oder eine Struktur erneuert und / oder wieder funktionstüchtig macht.[1]

In der Wirtschaft spricht man bei Sanierung von Maßnahmen der Wiederherstellung existenzerhaltender und späterer Gewinne. Der Begriff „Sanierung“ vereint hier alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Instrumente der Krisen-bewältigung.[2]

Aufgrund der Vielzahl und Vielschichtigkeit der Krisenursachen, des potentiellen Vertrauensverlustes bei Gläubigern, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, sowie der Bedrohung durch Überschuldung und Illiquidität stellt die Sanierung eines Unter-nehmens eine der schwierigsten und anspruchsvollsten Managementaufgaben dar.[3]

2.2 Zweck eines Sanierungskonzepts

Gerät ein Unternehmen in eine Krise und benötigt beispielsweise Unterstützung seiner Banken, werden diese in der Regel ein Sanierungskonzept verlangen und dieses als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen nutzen.[4] Diese Banken werden investieren bzw. Kredite zur Verfügung stellen, wenn eine begründete Aussicht auf Erfolg des Sanierungskonzepts besteht – denn nur dann ist eine Sanierung sinnvoll. Wird im Sanierungskonzept ein positiver Einnahmeüberschuss festgestellt, kann hieraus auf die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ge-schlossen werden.[5]

Ein Sanierungskonzept ist also ein sinnvolles – wenn nicht sogar das einzig sinnvolle – Mittel, um die Gläubiger des Krisenunternehmens durch die Darstellung der Erfolgsaussichten der Sanierungsmaßnahmen von der Möglichkeit der Fortführung des Unternehmens zu überzeugen und somit zu weiteren Investitionen anzuregen. Verweigern die Gläubiger dagegen zusätzliche Einzahlungen ist damit zu rechnen, dass notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Geschäftstätigkeit nicht durchge-führt werden können und die Sanierung somit scheitert.

2.3 Notwendigkeit eines Sanierungskonzepts

Nach Meinung von Kraus / Gless ist „zur Bewältigung der Unternehmenskrise […] ein abgestimmtes Gesamtkonzept aus strategischer Neuausrichtung und operativen Maßnahmen notwendig“.[6] Diese allgemeine Formulierung macht deutlich, dass es aufgrund der Einzigartigkeit und Komplexität der individuellen Situation kein Patent-rezept zur Sanierung eines angeschlagenen Unternehmens geben kann.[7]

2.4 Stellungnahmen des IDW und die FAR 1/1991

Wie bereits erwähnt, gibt es kein Patentrezept zur Krisenbewältigung. Da es auch keine gesetzliche Regelung zum Aufbau von Sanierungskonzepten gibt, hat das IDW diesbezüglich das Fachgutachten FAR 1/1991 erarbeitet, welches sich in der Praxis durchgesetzt hat. In dem Gutachten wird verdeutlicht, welche „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte […] von Wirtschaftsprüfern sowohl bei der Erstellung als auch bei der Beurteilung fremder Sanierungskonzepte zugrunde gelegt [werden, d. Verf.]“.[8]

Das IDW stellt in seiner Verlautbarung fest, dass der „Ausgangspunkt jeder intersubjektiv nachvollziehbaren Darstellung der Sanierungsfähigkeit eines Unter-nehmens […] die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes [ist, d. Verf.]“.[9] Generell stellen Verlautbarungen des IDW die allgemeine Berufsauffassung der Wirtschafts-prüfer dar. Abweichungen von den Thesen sind über den Grundsatz der Eigen-verantwortlichkeit (vgl. § 11 BS WP/vBP) möglich, aber in Haftungsfällen vor Gericht zu verantworten.

2.5 Prognoseaussichten und die Rolle des Gutachters

Oftmals fungiert der Wirtschaftsprüfer schon in der Abschlussprüfung als Krisen-warner und kann das Unternehmen direkt bei der Entwicklung eines Sanierungs-konzepts unterstützen (Sanierungsprüfung im weiteren Sinne, vorwiegend Be-ratungstätigkeit). Prüft der WP hingegen bereits vorliegende Konzepte auf deren Tauglichkeit, spricht man von der Sanierungsprüfung im engeren Sinne (eigentliche Prüfungshandlung).[10]

Nach § 321 Abs. 1 HGB (Prüfungsbericht) ist der Abschlussprüfer dazu verpflichtet, im Vorfeld die Beurteilung des Fortbestehens und der künftigen Entwicklung des Unternehmens – unter Berücksichtigung des (bereits erstellten) Lageberichts – durchzuführen,[11] also eine Fortbestehensprognose abzugeben.

Die Prognose, ob eine Sanierung erfolgreich verlaufen wird oder nicht, hat weit reichende Auswirkungen für Eigentümer, Gläubiger und Mitarbeiter der Gesellschaft. Schon allein das Ergebnis der Fortbestehensprognose kann über das Überleben oder den Untergang des Unternehmens entscheiden.[12]

3 Aufbau eines Sanierungskonzepts nach FAR 1/1991

3.1 Gliederung des Sanierungskonzepts

Die vom FAR des IDW verlautbarten Anforderungen an Sanierungskonzepte sehen zunächst eine „Beschreibung des Unternehmens“ (Schritt 1) und hiernach eine „Unternehmensanalyse“ (Schritt 2) vor. Diese Analyse gliedert sich in eine „Krisen-ursachenanalyse“ (Vergangenheitsorientierung, Schritt 2a) und eine „Lagebeur-teilung“ (Zukunftsbezug, Schritt 2b), um darauf aufbauend das „Leitbild des sanierten Unternehmens“ (Schritt 3) zu formulieren. Aus dieser Soll-Struktur ergeben sich „Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens“ (Schritt 4) und abschließend „Plan-verprobungsrechnungen“ (Schritt 5) als zahlenmäßige Darstellung des Sanierungs-verlaufs.[13]

Das Sanierungskonzept sollte in der Praxis eine systematische und nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahmen enthalten, die nach Auffassung des Sachver-ständigen zu ergreifen sind, um die Krise zu bewältigen.[14]

3.2 Beschreibung des Unternehmens

Ein Sanierungskonzept basiert auf der vollständigen Erfassung und Darstellung aller für das Krisenunternehmen wesentlichen Daten. Hierzu sind nach Auffassung des IDW die bisherige Unternehmensentwicklung, die rechtlichen Verhältnisse, die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse, die leistungswirtschaftlichen Verhältnisse sowie die organisatorischen Grundlagen zu zählen (vgl. Anlage 1).[15]

Um die Vermittlung einer vollständigen Informationsbasis gewährleisten zu können, sind alle oben genannten Bereiche im Sanierungskonzept zu berücksichtigen. Aufgrund der Individualität der Probleme eines Unternehmens in der Krise, können in den genannten Bereichen Ergänzungen oder Streichungen vorgenommen werden.

Als Voraussetzung für die Annahme eines Auftrags zur Erstellung eines Sanierungs-konzepts, wird sich der Wirtschaftsprüfer – in Analogie zu § 320 HGB (Vorlagepflicht, Auskunftsrecht) in der Abschlussprüfung – den Zugang zu allen Geschäftsunterlagen vertraglich sichern (vgl. Anlage 4). Außerdem wird er ein umfassendes Auskunfts-recht gegenüber den Gesellschaftsorganen zur Bedingung machen.[16]

Das IDW macht darauf aufmerksam, dass die geforderten Informationen über das Unternehmen stets in einer klaren und übersichtlichen Form darzustellen sind. Insbesondere sind bei nicht offenkundigen Daten Informationsquellen zu nennen.[17]

Wie auch bei den Vorschriften zur Buchführung in § 238 HGB (Buchführungspflicht), muss das Sanierungskonzept von einem sachverständigen Dritten nachvollzogen werden können. Deshalb ist es notwendig, auf Klarheit und Übersichtlichkeit in der Darstellung sowie auf die Vollständigkeit der Informationen zu achten. Nur so ist es einem Außenstehenden möglich, die Richtigkeit der vorliegenden Daten zu prüfen und die Annahmen und vorgeschlagenen Maßnahmen des Sanierungskonzepts objektiv zu beurteilen.[18]

Die in dieser Phase durchzuführenden Prüfungshandlungen sind u. a. Betriebs-begehungen, Mitarbeiterbefragungen und die Informationsbeschaffung anhand der Geschäftsunterlagen. Diese Handlungen sind notwendig, da sich der Prüfer sein eigenes Bild über die Situation des Unternehmens machen muss.

Ein Problem stellen in diesem Zusammenhang unternehmensinterne Personen dar, von denen sich der Prüfer Auskünfte über das Krisenunternehmen einholt. Die Mitarbeiter können einerseits Teilschuld tragen und dadurch befangen sein. Oder sie sind durch das Management beeinflusst, welches ihnen mit der Kündigung droht.

Da Krisen ihren Nährboden nicht selten in organisatorischen Mängeln haben, besteht ein weiteres Problem darin, dass Daten aus dem Rechnungswesen oftmals nur bedingt verwendbar sind.

Eine Scheingenauigkeit, die durch die oben genannten Probleme entstehen kann, gilt es zu verhindern.

3.3 Analyse des Unternehmens

Dieser Punkt im Sanierungskonzept dient dem Zweck, Sachverhalte und Zusammen-hänge, die sich nicht unmittelbar aus den vorliegenden Daten ergeben, aufzudecken. Dazu werden verschiedene Methoden der Aufbereitung quantitativer Merkmale sowie Verfahren zur Ermittlung qualitativer Daten genutzt.[19]

Die erforderliche Vollständigkeit der Analyse muss durch planvolles Vorgehen sicher-gestellt werden, sodass weder Zufälligkeiten noch persönliche Vorurteile das Ergeb-nis verfälschen können. Oft ist es außerdem erforderlich, bisher nicht berücksichtigte Punkte noch mit in die Analyse einzubeziehen und die weitere Vorgehensweise ent-sprechend anzupassen.[20]

Um den Grundsatz der Nachvollziehbarkeit durch Dritte gewährleisten zu können, sind die angewandten Verfahren im Sanierungskonzept zu nennen und deren Auswahl ggf. auch zu begründen.[21]

Ebenso muss auf eine eventuell im Rahmen der Analyse festgestellte Zahlungs-unfähigkeit und / oder Überschuldung hingewiesen werden.[22]

Viele Methoden und Techniken der Unternehmensanalyse sind aus Wissenschaft und Praxis bekannt. Das IDW schlägt hier unter anderem die Konkurrentenanalyse, die Szenario-Analyse und Portfolio-Methoden vor. Weiterhin denkbar ist auch die Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (sog. „SWOT-Analyse“).

[...]


[1] Vgl. Wikipedia: Sanierung.

[2] Vgl. Wikipedia: Sanierung (Wirtschaft).

[3] Vgl. Kraus / Gless in Buth / Hermanns (2004), § 4 Rz 1, S. 115.

[4] Vgl. Kraus / Gless in Buth / Hermanns (2004), § 4 Rz 28, S. 125.

[5] Vgl. FAR 1/1991, S. 3.

[6] Kraus / Gless in Buth / Hermanns (2004), § 4 Rz 3, S. 115.

[7] Vgl. Kraus / Gless in Buth / Hermanns (2004), § 4 Rz 2, S. 115.

[8] FAR 1/1991, S. 3.

[9] FAR 1/1991, S. 3.

[10] Vgl. Buth / Hermanns in Buth / Hermanns (2004), § 20 Rz 1, S. 437.

[11] Vgl. Groß / Amen (2002), S. 227.

[12] Vgl. Groß / Amen (2002), S. 225.

[13] Vgl. FAR 1/1991, S. 3 und Buth / Hermanns in Buth / Hermanns (2004), § 20 Rz 18, S. 442.

[14] Vgl. Wikipedia: Sanierung (Wirtschaft).

[15] Vgl. FAR 1/1991, S. 4.

[16] Vgl. FAR 1/1991, S. 4.

[17] Vgl. FAR 1/1991, S. 4.

[18] Vgl. FAR 1/1991, S. 4.

[19] Vgl. FAR 1/1991, S. 4.

[20] Vgl. FAR 1/1991, S. 4-5.

[21] Vgl. FAR 1/1991, S. 5.

[22] Vgl. FAR 1/1991, S. 5.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Die Stellungnahme FAR 1/1991 'Anforderungen an Sanierungskonzepte' des Instituts der Wirtschaftsprüfer
Université
University of Applied Sciences Trier
Cours
Unternehmen in der Krise
Note
1,3
Auteur
Année
2005
Pages
20
N° de catalogue
V49211
ISBN (ebook)
9783638457231
ISBN (Livre)
9783640423736
Taille d'un fichier
445 KB
Langue
allemand
Annotations
Anm. d. Redaktion: Die in der Ausarbeitung genannten Anlagen (FAR 8, FAR 12, FAR 14 und FAR 15) sind aus urheberrechtlichen Gründen NICHT im Lieferumfang enthalten.
Mots clés
Stellungnahme, Anforderungen, Sanierungskonzepte, Instituts, Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Krise
Citation du texte
Dipl.-Betriebswirt (FH) Christian Thiede (Auteur), 2005, Die Stellungnahme FAR 1/1991 'Anforderungen an Sanierungskonzepte' des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49211

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