Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung eines vereinheitlichten deutschen Handelsrechts in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Angefangen bei der Heranbildung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) in der Mitte des 19. Jahrhunderts werden anhand der Ausarbeitungen von Levin Goldschmidt dogmatische Voraussetzungen und rechtspolitische Anforderungen an das Handelsrecht dargestellt.
Darüber hinaus soll ein Vergleich zu den Anforderungen an die Kodifikation des Handelsgesetzbuches (HGB) hergestellt werden. Abschließend soll die Frage nach einer möglichen Pionier-Rolle des Handelsrechts im 19. Jahrhundert auf der Ebene des Privatrechts beantwortet werden.
Gliederung
A. Einführung
I. Darstellung des Handelsrechts vor 1857
1. Erste Kodifikationen vor 1857
2. Romanismus und Germanistik
II. Entwicklung des Handelsrechts ab 1857
1. Levin Goldschmid
a) Historische Einordnung
b) Auslöser der Entwicklung
c) Systematik des ADHGB
d) Historische Wurzeln des Handelsrechts
e) Stellung des Handelsrechts im deutschen Privatrecht
2. Fazit
III. Wandel des Handelsrechts Ende 19. Jahrhunderts
1. Geschichtliche Einordnung
2. Beurteilung der bisherigen handelsrechtlichen Regelungen
3. Veränderungen oder umfassende Neugestaltung des HGB?
4. Stellung des Handelsrechts
a) Handelsrecht als Standesrecht?
b) Verhältnis des HGB zum BGB?
c) Zwischenfazit
5. Systematik des HGB
6. Rückkehr zum Römischen Recht im HGB?
7. Fazit
IV. Handelsrecht als Pionier im Privatrecht des 19. Jahrhunderts
E. Fazit
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- Felix-Julius Konow (Author), 2016, Die Entwicklung des deutschen Handelsrechts in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/492886