Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung eines vereinheitlichten deutschen Handelsrechts in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Angefangen bei der Heranbildung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) in der Mitte des 19. Jahrhunderts werden anhand der Ausarbeitungen von Levin Goldschmidt dogmatische Voraussetzungen und rechtspolitische Anforderungen an das Handelsrecht dargestellt.
Darüber hinaus soll ein Vergleich zu den Anforderungen an die Kodifikation des Handelsgesetzbuches (HGB) hergestellt werden. Abschließend soll die Frage nach einer möglichen Pionier-Rolle des Handelsrechts im 19. Jahrhundert auf der Ebene des Privatrechts beantwortet werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Darstellung des Handelsrechts vor 1857
1. Erste Kodifikationen vor 1857
2. Romanismus und Germanistik
II. Entwicklung des Handelsrechts ab 1857
1. Levin Goldschmid
a) Historische Einordnung
b) Auslöser der Entwicklung
c) Systematik des ADHGB
d) Historische Wurzeln des Handelsrechts
e) Stellung des Handelsrechts im deutschen Privatrecht
2. Fazit
III. Wandel des Handelsrechts Ende 19. Jahrhunderts
1. Geschichtliche Einordnung
2. Beurteilung der bisherigen handelsrechtlichen Regelungen
3. Veränderungen oder umfassende Neugestaltung des HGB?
4. Stellung des Handelsrechts
a) Handelsrecht als Standesrecht?
b) Verhältnis des HGB zum BGB?
c) Zwischenfazit
5. Systematik des HGB
6. Rückkehr zum Römischen Recht im HGB?
7. Fazit
IV. Handelsrecht als Pionier im Privatrecht des 19. Jahrhunderts
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Hausarbeit untersucht die Entwicklung des vereinheitlichten deutschen Handelsrechts in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, analysiert die dogmatischen Grundlagen sowie rechtspolitischen Anforderungen anhand der Lehren von Levin Goldschmidt und erörtert die Pionierrolle des Handelsrechts für das spätere Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- Historische Entwicklung des Handelsrechts im 19. Jahrhundert
- Wissenschaftlicher Diskurs zwischen Romanismus und Germanistik
- Vergleich der Kodifikationen ADHGB und HGB
- Wechselwirkung zwischen Handelsrecht und allgemeinem Zivilrecht
- Die Rolle des Handelsrechts als Pionier der Privatrechtsentwicklung
Auszug aus dem Buch
Systematik des ADHGB
In dem um 1860 herrschenden systematischen Streit um das Handelsrechtssystem ist Levin Goldschmidt Befürworter des „objektiven Systems“. Dieses geht von dem Handelsgeschäft als Ausgangspunkt der Anwendbarkeit des Handelsrechts aus. Für das ADHGB entschied man sich jedoch für ein objektiv-subjektives System, welches das Ziel hatte, den Wirkungsbereich des Gesetzbuches über den Begriff des „Kaufmanns“ hinaus zu erweitern.
Nach Goldschmidt bestehe die Hauptaufgabe der Nürnberger Kommission darin, den Geltungsbereich des ADHGB einzugrenzen, indem der Begriff des Handelsgeschäfts definiert werden müsse. Dieses sei der Ausgangspunkt. Entscheidend sei nicht die Gewerbsmäßigkeit, sondern jedes objektive Rechtsgeschäft, dessen Gegenstand einen Warenumsatz in unveränderter Form oder die Vermittlung, Erleichterung oder Sicherung des Warenumsatzes bilde. Der vom Reichshandelsgesetzbuch übernommene subjektive Ausgangspunkt des Kaufmanns führe zu einem Zirkelschluss. Der Kaufmann werde wiederum durch das Handelsgeschäft definiert, womit dieser Begriff weiterhin undefiniert bleibe und somit als Ausgangspunkt nicht geeignet sei. Seiner Ansicht nach bliebe somit der zentrale Begriff im Handelsrecht bislang unbestimmt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Vorstellung des Forschungsgegenstandes zur Entwicklung des Handelsrechts unter Berücksichtigung von Levin Goldschmidt und der Pionier-Frage.
I. Darstellung des Handelsrechts vor 1857: Übersicht über erste Kodifizierungsversuche und den wissenschaftlichen Einfluss von Romanismus und Germanistik.
II. Entwicklung des Handelsrechts ab 1857: Analyse der Ansichten von Levin Goldschmidt, der Systematik des ADHGB sowie der historischen Wurzeln des Handelsrechts.
III. Wandel des Handelsrechts Ende 19. Jahrhunderts: Untersuchung der Neugestaltung des Handelsrechts infolge der Einführung des BGB und der Debatte um das Handelsrecht als Standesrecht.
IV. Handelsrecht als Pionier im Privatrecht des 19. Jahrhunderts: Diskussion der Thesen zur Rolle des Handelsrechts als Wegbereiter für privatrechtliche Normen im späteren BGB.
E. Fazit: Zusammenfassung der Entwicklungslinien vom ADHGB zum HGB und Einordnung der Bedeutung für das deutsche Zivilrecht.
Schlüsselwörter
Handelsrecht, Rechtsgeschichte, Levin Goldschmidt, ADHGB, HGB, BGB, Privatrecht, Kodifikation, Romanismus, Germanistik, Standesrecht, Rechtsvereinheitlichung, Rechtszersplitterung, Handelsgeschäft, Kaufmann
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die Entstehung und Entwicklung des einheitlichen deutschen Handelsrechts während des 19. Jahrhunderts bis hin zum Inkrafttreten des HGB und des BGB im Jahr 1900.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Mittelpunkt stehen die dogmatischen Konzepte von Levin Goldschmidt, der systematische Wandel zwischen dem ADHGB und dem HGB sowie das Spannungsfeld zwischen Handelsrecht und bürgerlichem Recht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Entwicklung des Handelsrechts nachzuvollziehen und zu prüfen, ob dem Handelsrecht eine Pionierrolle bei der Gestaltung des modernen deutschen Privatrechts im 19. Jahrhundert zukam.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtsgeschichtlichen Analyse, die historische Quellen, Gesetzestexte sowie die wissenschaftliche Literatur und zeitgenössische Reden von Juristen wie Otto von Gierke und Arnold Nieberding auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Systematik des Handelsrechts (objektives vs. subjektives System), die wissenschaftlichen Debatten zwischen Romanisten und Germanisten sowie die Umstellung des Rechtsgefüges durch die Einführung des BGB.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind das Handelsrecht, Levin Goldschmidt, ADHGB, HGB, BGB, Privatrecht sowie die methodische Unterscheidung zwischen Romanismus und Germanistik.
Welche Rolle spielt Levin Goldschmidt in der Arbeit?
Goldschmidt wird als zentraler Impulsgeber und Begründer der modernen Handelsrechtswissenschaft betrachtet, dessen Forderung nach einem objektiven System die Debatte um die Handelsrechtskodifikationen maßgeblich prägte.
Warum war die Diskussion um das „Standesrecht“ so wichtig?
Die Frage, ob das Handelsrecht ein spezielles Standesrecht der Kaufleute oder ein allgemeines Wirtschaftsrecht darstellt, war entscheidend für die Abgrenzung zum neuen, einheitlichen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Inwiefern beeinflusste das Handelsrecht das spätere BGB?
Das Handelsrecht fungierte als „Labor“ für vertragsrechtliche Regelungen, da viele Normen des ADHGB (z. B. Vertragsschluss, Auslegungsregeln) bereits vor der Kodifikation des BGB existierten und in dieses übernommen wurden.
Welches Fazit zieht die Arbeit zur Pionierrolle?
Die Arbeit bejaht die Pionierrolle, da das Handelsrecht entscheidend dazu beitrug, die Rechtszersplitterung zu beenden und als Vorläufer für wichtige vertragsrechtliche Grundpfeiler des heutigen Zivilrechts diente.
- Citation du texte
- Felix-Julius Konow (Auteur), 2016, Die Entwicklung des deutschen Handelsrechts in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/492886