Der historische Hintergrund des Lebensborn e.V. im Hinblick auch auf den ideologischen Bezug zur Sozialen Arbeit.


Seminar Paper, 2002

50 Pages, Grade: sehr gut


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vom Zeitpunkt der Machtübernahme der National- Sozialisten, bis zur Gründung des Lebensborn e.V

3. Über die Ideologie zu den sozialen Aufgaben des Lebensborn e.V
3.1. Die radikale nationalsozialistische Geburtenpolitik
3.1.1. Gebote zur ausserehelichen Zeugung
3.1.2. Sterilitätsbehandlung, künstliche Be- fruchtung, gelenkte Fortpflanzung
3.2. Der Lebensborn e.V. als Zuchtanstalt?

4. Der Lebensborn e.V. von der Gründung bis Kriegsende
4.1. Die Arbeit des Lebensborn im Deutschen Reich

5. Kurze Schilderung des Kriegsbeginns-/Verlaufs, bis Zur Besetzung Ost- und Westeuropas
5.1. Aktivitäten des Lebensborn e.V. im Norden und Westen des besetzten Europas
5.1.1. Die Niederlande
5.1.2. Dänemark
5.1.3. Belgien
5.1.4. Norwegen
5.1.5. Frankreich
5.2. Aktivitäten des Lebensborn e.V. im Osten des besetzten Europas
5.2.1 Der Osten

6. Das Ende des Lebensborn e.V
6.1. Schicksale

7. Ansichten und Bewertungen der Autoren

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang

1. Einleitung

Mythen und geheimnisvolle Geschichten umranken ihn, entstanden in der Zeit des Nationalsozialismus. Geschichten, kreiert aus Halbwissen und dem Wunsch etwas aussergewöhliches mitzuteilen und zu hören, lassen historische Blüten um ihn herum treiben.

Es gibt einige wenige TV-Dokumentationen über ihn, hin und wieder taucht sein Name in anderen Zusammenhängen auf, doch haben wir den Eindruck, dass immer nur die Oberfläche angekratzt wird, „Sensationsmache“ im Vordergrund steht und uns wichtige Informationen vorenthalten werden.

Was war er denn nun, der Lebensborn e.V. ? Was genau war seine Aufgabe im 3.Reich? Was war der ideologische Nährboden, auf dem der Verein gründete? Wer steckte dahinter? Wer waren die Betroffenen? Wie funktionierte er?

Das alles sind unter anderem Fragen, die uns als Autoren dieser Arbeit Antrieb und Motivation sind, den Lebensborn e.V. näher zu untersuchen und wir werden auf den folgenden Seiten versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

2. Vom Zeitpunkt der Machtübernahme der Nationalsozialisten, bis zur Gründung

Nach der Herrschaftsübernahme der NSDAP am 30.Januar 1933, zeichnete sich eine intensive Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten ab. So wurde im Mai 1933 das Abtreibungsverbot verschärft. (vgl. Irene Bazinger, Kinderproduktion nach deutschem Reinheitsgebot, www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/42/22a.htm , 12.02.2002) und zwei Monate später, im Juli, das „Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses“ erlassen.

Hitler und Himmler, als Inhaber der höchsten Ämter der nationalsozialistischen Hierarchie hatten die Notwendigkeit der Geburtensteigerung des deutschen Volkes erkannt und versuchten, diese zu forcieren und voranzutreiben.

Gerade Himmler hatte sich das Thema zum „Steckenpferd“ gemacht und sich mit Theorien des Geburtenrückganges beschäftigt. Als Chef der deutschen Polizei hatte er 1933/34 festgestellt, dass die „Schuld an der bevölkerungspolitischen Notlage [..] Homosexualität und Abtreibung...[ seien , d.A.] “ (Lilienthal 1993, S.25)

Ausserdem war seinerzeit „[...] ein zunehmender Geburtenrückgang in Deutschland [...]“(Lilienthal 1993, a.a.O., S.25) hinreichend bekannt, denn im Jahr 1920 lag die Geburtenrate bei 894 978, während 1932 nur noch 516 793 Niederkünfte zu verzeichnen waren (vgl. Franz Seidler, LEBENSBORN E.V. DER SS, www.vho.org/D/dsdv/Seidler.html , 14.11.2002)

Als weiteres grosses, schwer zu bewältigendes Problem stellte sich die Öffentlichkeit im Hinblick auf Uneheliche heraus. So schätzte die „Deutsche Arbeitsfront“ (DAF) in einer Veröffentlichung „[...] die ledige Mutter als vorwiegend schwere Trinkerin, Psychopathin oder sogar Geisteskranke ein [...]. (Lilienthal 1993, S.29) Der „Völkische Beobachter“ sprach von unehelichen Kindern, die den ehelichen rassisch gesehen- nicht ebenbürtig seien.“(vgl. Lilienthal 1993, S.29)

Hier wird ein neuer Aspekt sichtbar: die Rasse!

Wie schon in dem „Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses“ von 1933 erkennbar war, sollte die Geburtenpolitik der NSDAP auf rassisch wertvollen Nachwuchs ausgerichtet werden, denn Himmler und Hitler teilten die „[...] tiefe Überzeugung, daß politische und kulturelle Leistungen eines Volkes von der Qualität seiner Rasse abhängig seien.“(Lilienthal 1993, S.24)

In diesem Zusammenhang hatte der Reichsführer-SS bereits im Dezember 1931 den „rassisch wertvollen“ Männern seiner Schutzstaffel den Heiratsbefehl erteilt. (vgl. Lilienthal 1993, S.27/28) “[...] damit schien die rassische Qualität des SS-Nachwuchses gesichert [...]“(Lilienthal 1993, a.a.O., S.28), denn selbst die Bräute und Ehegattinnen von SS-Leuten mussten eine Selektion über sich ergehen lassen. (vgl. Lilienthal 1993, a.a.O., S.28)

Nun galt es, Deutschland vor der drohenden Kinderarmut zu schützen und damit „[...] den sicheren Schein für das Grab, für die Bedeutungslosigkeit [Deutschlands, d.A.] in 50 und 100 Jahren, für das Begräbnis in 200 und 500 Jahren.“(vgl. Lilienthal, a.a.O., S.25) abzuwenden.

Eine Änderung der bisher geschilderten Umstände war nur möglich durch einen rigorosen Wandel in der Unehelichenpolitik nicht nur auf politischer, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene; eine intensivierte Volkstumspolitik, die den „nordischen Blutsanteil“ förderte und letztendlich durch die Schaffung von Anreizen, sowohl materieller Art in Form von einmaligen oder regelmässigen Zuwendungen als auch sozialer Art, somit die Stärkung der Sozialen Dienste.

„Damit war die Einrichtung einer entsprechenden Institution zur Notwendigkeit geworden. Das war die Geburtsstunde des Lebensborn e.V. Am 12.12.1935 wurde der Verein von 10 bisher unbekannten SS-Führern auf Veranlassung Himmlers gegründet.

3. Über die Ideologie zu den Aufgaben des Lebensborn e.V.

3.1. Der Lebensborn und die radikale nationalsozialistische Geburtenpolitik

Durch die nationalsozialistische Unehelichenpolitik zur Erhaltung des „gezeugten wertvollen“ Lebens ergab sich ein vorerst sozialpolitischer Nebeneffekt; die Diskriminierung der unverheirateten Mutter und deren Kind durch Staat und Gesellschaft wurde gemindert.

Die Hauptfunktion der Unehelichenpolitik war, den Entscheidungsspielraum der Schwangeren (,d.h. die Austragung und Geburt des Kindes) zu erweitern.

Dies versuchte man mit sozialpolitischen Erleichterungen und Beeinflussung der öffentlichen Meinung zu erreichen und dadurch vielfältig auf die werdende Mutter einzuwirken auf eine Abtreibung zu verzichten.

Wurde diese Einflussmaßnahme massiv genug ausgeübt, kann man aus heutiger Sicht die leicht überschreitbare Grenze einer verantwortbaren Unehelichenpolitik erkennen. Bezweckt wurde durch eine neue „völkische“ Moral und den beeindruckenden Leistungen der Unehelichenpolitik eine positive Einstellung zur außerehelichen Zeugung.

3.1.1. Gebote zur außerehelichen Zeugung

Durch den Ausbruch des Krieges im September 1939 drohten die Anstrengungen zur Geburtensteigerung ins Leere zu laufen.

Himmler warnte davor, dass ohne gezielte Gegenmaßnahmen ein Stillstand der Geburtenentwicklung auftreten kann.(z.B. bedingt durch die Verluste im Krieg)

Er sprach davon, dass sonst in 20 oder 30 Jahren Deutschland die großen künftigen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, da es dann „vor allen im Blut nicht die Oberschicht hat in der Qualität und Quantität, die es braucht.“(Bradley, Smith, Peterson 1974, S.118.)

Er verbreitete unter anderem das Motto „Jeder Sieg mit den Waffen war umsonst, wenn nicht der Sieg des Kindes folgt“(Lilienthal 1993, S.132).

Himmler glaubte das Geburtendefizit dadurch ausgleichen zu können, dass er an seine SS-Männer appellierte mehr Kinder zu zeugen. Jedoch erkennt man heute diese simple und eingleisige Denkweise, die nicht die Komplexität zwischenmenschlicher Lebensweise bedachte.

Die erste Konkrete Aufforderung stellte er am 28.Oktober 1939; die lautete: „Mancher Sieg der Waffen sei für ein Volk zugleich eine vernichtende Niederlage seines Blutes. Hierbei sei der Tod der besten Männer nicht das Schlimmste, viel schlimmer sei der Ausfall der während des Krieges von den Lebenden und nach dem Krieg von den Toten nicht gezeugten Kindern“(Vgl. Lilienthal 1993, S.132).

Er legte seinen Männern außerdem ans Herz, dass nur mit einer großen „Sippe“ und dem beruhigendem Gedanken, dass das Blut in den Söhnen und Töchtern weiterlebt, ein ehrenhaftes Sterben auf dem Schlachtfeld möglich sei.

Dabei machte er auch klar, dass eine Eheschließung hierbei nicht vorhanden sein musste, denn auch außerhalb der Ehe (über die Grenzen der sonst notwendigen bürgerlichen Gesetze und Gewohnheiten hinaus) würde es für deutsche Mädel und Frauen guten Blutes eine hohe Aufgabe sein, im tiefsten Ernst Mütter der Kinder ins Feld ziehender Soldaten zu sein, egal ob sie heimkehren oder nicht.

Himmler versprach, dass sich der Lebensborn e.V. dieser Kinder annehmen würde und auch nach dem Tod der Väter die Fürsorge übernähme.

Die Unehelichenpolitik wurde aber nicht nur von der SS allein betrieben; Himmler berief sich bei seinen Befehlen immer auf den „Führer“, dem er immer die Befehlsentwürfe vorgelegt hatte . „[...] Ich habe diesen Befehl entworfen und habe ihn dem Führer vorgelegt, nicht deswegen [...], weil ich draußen überall sagen wollte, der Führer hat mir das genehmigt, sondern deswegen, um zu fragen, ist es dem Führer recht oder ist es ihm nicht recht.[...]“ (Lilienthal 1993, S.133)

Auch Hitlers Stellvertreter (Rudolf Hess) bot der werdenden Mutter Unterstützung an und nahm nach der offiziellen Stellungnahme der Parteileitung (Vgl. Lilienthal 1993, S.133) das Schicksal einer Frau zum Anlass, ein neues Gesetz anzukündigen. Darin sollten unverheiratete schwangere Frauen sowie verheiratete oder schon einmal verheiratete versorgungsrechtlich beinhaltet sein. Jedoch ist eine solche Regelung bis 1945 nicht mehr zustande gekommen.

Den Beistand, den die NSDAP der werdenden Mutter leisten wollte begründete er mit fast den gleichen Worten wie Himmler.

Durch die Äußerungen Himmlers und Hess´ wurde die christlich-abendländliche Moralauffassung der Ehe als verstaubte Gewohnheit abgetan; der wahren Sittlichkeit die Erhaltung des Volkes gegenübergestellt. Nur eine Vorraussetzung war unerlässlich für die Geburt eines Kindes: die rassische Eignung und Reinheit.

Dadurch entstand eine neue Funktion der Unehelichenpolitik. Bislang wollte man Abtreibungen verhindern und gesellschaftliche Integrationsbarrieren für unehelich Geborene beseitigen; jetzt jedoch wollte man im Zuge der Unehelichenpolitik zur außerehelichen Zeugung animieren; dabei standen alle Maßnahmen der Fürsorge dem Zweck des Lockmittels zu.

Diese Proklamationen lösten heftigen Protest in der Bevölkerung und Wehrmacht aus. Zu den heftigsten Kritikern gehörte die katholische Kirche. In Hirtenbriefen zum Fest der heiligen Familie am 14.1.1940 wertete Kardinal Faulhaber die Familienpolitik als Entwicklung, die die Kirche „vor [die, d.A.] schwersten Glaubenskämpfe und letzten Entscheidungen stelle“.

Die Proklamationen rüttelten so sehr an der bürgerlichen Gesellschaftsordnung und den traditionellen Wertvorstellungen, dass Meinungen und Äußerungen aufkamen, die Fortpflanzung aus der Verantwortung des Individuums zu nehmen käme der Veränderung der bestehenden Gesellschaftsordnung hin zu einem rassischen Kastenwesen gleich. Himmlers und Hess´ Vorstoß war ein Versuch, sich von der Gesellschaft zu emanzipieren mit deren Hilfe sie an die Macht gelangt waren.

Die Entrüstung war so groß, dass sich Himmler am 30.1.1940 zu einer Klarstellung genötigt sah; jedoch ohne von seinem Zeugungsaufruf abzuweichen.

Die gemeinsame Front von Himmler und Hess gegen den Protest zeigte, dass nicht nur die SS sich das Privileg der Kontrolle über die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik nahm, sondern es auch eine Übereinstimmung mit anderen Parteifunktionären gab.

Die Blitzsiege in Ost und West ließen die Dringlichkeit der Bevölkerungspolitik kurzzeitig schwinden. Jedoch nach dem Überfall auf die Sowjetunion 1941, als es vermehrt starke Verluste auch bei SS-Kampfeinheiten und SS-Angehörigen gab, beunruhigte es Himmler sehr stark, dass durch den Tod kinderloser SS-Männer eine „SS-Sippe“ nach der anderen ausstürbe.

Damit der Fortbestand dieser auserlesenen Familien gesichert bleibe gab er 1942 den SS-Befehl „an die letzten Söhne“ aus . „Ihr seid auf Befehl des Führers als letzte Söhne aus der Front zurückgezogen worden.[...] Eure Pflicht ist es, so rasch wie möglich durch Zeugung und Geburt von Kindern guten Blutes dafür zu sorgen, dass ihr nicht mehr letzte Söhne seid.“ (Lilienthal 1993, S.135)

Der Erfindungsreichtum Himmlers war immens, wenn es darum ging, die Familienvergrößerung seiner SS-Männer anzustreben. Am 2.10.1943 erließ er die Anordnung über „Planmäßigen Urlaub“ (vgl. Lilienthal 1993, S.135).

Darin stand, dass verheiratete SS-Führer und Truppenteilen der Waffen-SS, die Gelegenheit gegeben werden müsse, im „Interesse von starker Zunahme der Geburten“ auch zusätzlich zum Jahresurlaub mit ihren Frauen zusammen zu sein. Zu diesem Zweck sollten Hotels und Pensionen bis zu 6 Tagen zur Verfügung stehen. Bedingung war, dass man sich während einer empfängnisbegünstigten Zeit traf. Diese Aktion fand regen Zuspruch, jedoch erreichte die Zahl der Wunschgeburten nie das Maß das Himmler wünschte.

Auch viele andere Parteifunktionäre unterstützten Himmler und Hess und propagierten die außereheliche Zeugung. Jedoch klagten Eltern von BDM-Mädchen über deren Führerinnen, die sie zur außerehelichen Zeugung aufriefen und nahmen ihre Töchter schließlich aus dem BDM. Leider konnten es die Leitungen des BDM nicht verantworten, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen und begründeten die Entscheidung, schwangere unverheiratete Jungführerinnen aus dem Amt zu nehmen, mit der Meinung, Kinder dürften nur im Schutz von Ehe und Familie aufwachsen und somit die vorbildliche Lebensführung („Voraussetzung für jeden Führungsanspruch“) nicht mehr erfüllt sei. Jedoch fehlte der Führung des BDM der Mut, sich öffentlich entgegenzustellen. Stattdessen begrüßte sie Himmlers Befehl. Lediglich ihre Meinung, dass dieses Thema nicht „zur Diskussion für die breite Öffentlichkeit“ sei, war ein schwacher Widerstand angesichts der Tatsache, dass Hess die Zustimmung schon 1939 vor dem Volke propagierte.

Auch die RAD -Führung war grundlegend einer Forderung unehelicher Geburten abgeneigt, aber auch sie vermied es, Front gegenüber Himmler und Hess zu beziehen. Die meisten unehelich schwangeren Beamtinnen schieden aber aufgrund von „Fallentscheidungen“ aus dem RAD aus. Auch das DRK schloss ledige Mütter als Schwestern aus.

Selbst die ideologisch sehr verbundene NS-Schwesternschaft stand dem Thema „fremd“ gegenüber und entließ Schwestern mit unehelichen Kindern.

Das Bestreben der Organisationsführungen (BDM, RAD etc.) nach außen wenigstens optisch ideologisch übereinzustimmen, sowie das Versäumnis ihrer eigentlichen Ablehnung Nachdruck zu verleihen, ermöglichten es so, dass die extremen geburtenpolitischen Vorstellungen auch Einzug in die Mädchen- und Frauenverbände fanden.

3.1.2. Sterilitätsbehandlung, künstliche Befruchtung, gelenkte Fortpflanzung

Nachdem sich im Winter 1941/42 entschieden hatte, dass der Krieg noch ein langer verlustreicher Kampf werden würde sann die NS-Führung verstärkt über schnellere Reproduktion nach. Reichsgesundheitsminister Conti hielt alle bisherigen Vorkehrungen einschließlich des Lebensborn e.V. für unzureichend. Aus Angst, dass der bevölkerungspolitische Aufstieg des deutschen Volkes keineswegs gesichert sei legte er im Frühsommer 1942 Himmler eine Denkschrift über „die Erhöhung der Kinderzahl durch Eheanbahnung, Eheberatung und Wahlkinder“ (Lilienthal 1993, S.140) vor. Inhaltlich sprach dieses Schreiben, ausgehend von der unvollständigen Ausschöpfung der Fruchtbarkeit der bestehenden Ehen, dass viele Frauen u.a. durch Männermangel an der Eheschließung gehindert seien. Daraus sah Conti ein generatives Potential, was unbedingt genutzt werden müsste. Seine Vorschläge sahen eine planmäßige Durchführung von Eheanbahnungen mit Beratung und Vermittlung fachärztlicher Hilfe für kinderlose Ehen, sowie der Vermittlung eines Zeugungspartners bzw. künstlicher Befruchtung („Wahlkinder“) vor und plante somit, aus einem intimen zwischenmenschlichen Zeugungsvorgang ein staatliches Fortpflanzungsgeschäft zu machen.

Alle Aktivitäten sollten von der NSDAP (Hauptamt für Volksgesundheit) und dem Nationalsozialistischen deutschen Ärztebund (NSDÄB) geleitet werden. Eine direkte Beteiligung des Lebensborn e.V. war nicht vorgesehen, lediglich Betreuung und Absicherung sollten übernommen werden.

Himmler lehnte Contis Vorschläge radikal ab („die Frage sei ein unendlich heißes Eisen, lediglich die Aufhebung der Sterilität sei Aufgabe der Ärzte“; Lilienthal 1993, S.141). Himmlers eigene Auffassung über künstliche Befruchtung war, dass sie zur „Verarmung an Erbanlagen oder Genfaktoren führen“ und so später zu „Entartungen der Nachzucht und Impotenz/ Sterilität führen könnte“. Er bevorzugte den natürlichen Zeugungshelfer (Die Idee, dass der „Zeugungshelfer“ germanisches Gedankengut sei, hatte Himmler von Darré übernommen. Lilienthal 1993, S.141). Er selbst ließ eine organisierte Sterilitätsbehandlung ab 1940 in die Wege leiten. Mit einigen anderen Gynäkologen stellte sich unter anderem auch Prof. Gunter K. F. Schulze, beratender Facharzt des Lebensborn zur Verfügung. Erste Untersuchungen wurden noch von den SS-Ärzten des RuSHA durchgeführt, später erfolgten sie in den Frauenabteilungen der SS-Lazarette (Berlin, Prag, Dachau, Marienbad etc.). Reichsgesundheitsminister Conti gründete am 16.Juli 1942 die Arbeitsgemeinschaft „Hilfe bei Kinderlosigkeit in der Ehe“ und setzte damit den harmlosen Teil seines Vorhabens um. Ungeachtet des Widerstandes gab Conti am 6.7.1942 ein geheimes Rundschreiben (Vgl. Lilienthal 1993, S.143) heraus, das besagte, dass künstliche Befruchtungen durch geeignete Ärzte durchgeführt werden konnten. Dabei gab es drei Möglichkeiten; die künstl. Befruchtung durch den Ehemann, durch Fremdsperma (wobei hier jegliche ethische Fragen in den Hintergrund des Praktischen traten) und die künstl. Befruchtung lediger Frauen. Sie bedeuteten den ersten Schritt hin zu einer mit ärztlicher Praktik als Vorwand staatlich dirigierten Fortpflanzung.

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Details

Title
Der historische Hintergrund des Lebensborn e.V. im Hinblick auch auf den ideologischen Bezug zur Sozialen Arbeit.
College
Catholic University for Applied Sciences Berlin
Grade
sehr gut
Authors
Year
2002
Pages
50
Catalog Number
V49363
ISBN (eBook)
9783638458368
File size
585 KB
Language
German
Keywords
Hintergrund, Lebensborn, Hinblick, Bezug, Sozialen, Arbeit
Quote paper
Christian Karisch (Author)Christoph Schemiczek (Author)Björn Handryschick (Author), 2002, Der historische Hintergrund des Lebensborn e.V. im Hinblick auch auf den ideologischen Bezug zur Sozialen Arbeit., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49363

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