Iran und der Atomwaffensperrvertrag. Die Effektivität von Sanktionen


Thèse de Bachelor, 2017

38 Pages, Note: 1.9


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Sanktionen
2.1 Begriffsbestimmung und Typologie
2.1.1 Entstehung und Verbreitung von Sanktionen
2.1.2 Positive und negative Sanktionen
2.2.3 Das klassische Modell (Makro-Modell)
2.2.4 Das interessenpluralistische Modell (Mikro-Modell)
2.2 Zum Stand der Forschung
2.3 Hypothesenbildung

3. Iran und der Atomwaffensperrvertrag
3.1 Auf dem Weg zu einer atombombenfreien Welt
3.1.1 Von der Bombe zum Nichtverbreitungsvertrag
3.1.2 Kritik am Vertrag und dessen Umsetzung
3.2 Chronologie des Irankonflikts
3.3 Internationale Sanktionen
3.4 Die Effektivität von Sanktionen

4. Fallanalyse und Hypothesenbildung
4.1. Geschlossenheit in der Sanktionsallianz und deren Umsetzung
4.2. Verwundbarkeit des Ziellandes und ökonomische Kosten der sanktionierenden Staaten
4.3 Von der Eingrenzung des Handlungsspielraums zum Regimewechsel
4.4 Leader turnover
4.5 Auswertung der Analyse

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Abkürzungsverzeichnis

1. Vorwort

Bei den Sanktionen des Westens gegen Russland in Bezug auf die Annexion der Krim ab dem Jahr 2014, werden immer wieder Stimmen laut, die das Ende dieser Sanktionen fordern. Ihr Hauptargument ist die angebliche Wirkungslosigkeit bei gleichzeitigen wirtschaftlichen Einbüßen für den Westen. Dabei stellen Sanktionen eines der wichtigsten Instrumente bei der Durchsetzung von internationalen Normen dar. Sanktionen verursachen zwar wirtschaftliche Kosten für die Sanktionierenden, die Alternative, militärische Einsätze, können diese Kosten jedoch um ein Vielfaches übersteigen.

In diesem Zusammenhang liegt es nahe, sich mit der Rolle von Sanktionen als Maßnahmen bei Bedrohungen der internationalen Sicherheit und des Friedens zu befassen. Als Fallbeispiel dienen in dieser Arbeit der Iran und der Atomwaffensperrvertrag.

Der Streitpunkt auf der diplomatisch-verhandlungspolitischen Ebene zwischen dem Iran und den Vereinten Nationen besteht darin, inwieweit es der Islamischen Republik erlaubt ist, Uran anzureichern. Teheran bejaht dies mit Hinweis auf den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag, den das Land unterschrieben hat, und das nationale Recht auf Urananreicherung für zivile Zwecke. Der UN-Sicherheitsrat lehnt diese Forderung ab, da es keine Kontrollmöglichkeit dafür gibt. Er ist der Meinung, dass nicht gewährleistet sei, dass das Regime die Urananreicherung ausschließlich für zivile Zwecke und nicht für den Erwerb von nuklearer Kapazität nützt. Teheran lässt sich zwar auf diplomatische Gespräche ein, lehnt aber jegliche Forderungen seitens der Vereinten Nationen ab, weil sie überzogen und nicht begründet seien. Um Iran zum Einlenken zu bewegen setzen die Vereinten Nationen, die USA und die EU auf Sanktionen.

Vor diesem Hintergrund analysiert diese Arbeit die Erfolgsbedingungen von Sanktionen sowie die wirtschaftliche und politische Effektivität, die mit internationalen Strafmaßnahmen verbunden ist. Es sollen folgende Fragen beantwortet werden:

- Was macht den Erfolg von Sanktionen aus und wie lässt sich eine größtmögliche Effektivität erzielen?
- Wie lässt sich das Einlenken Irans erklären und welche Maßnahmen waren effektiv?
- Haben auch andere Faktoren zum Einlenken der Regierung im Iran beigetragen?

Ziel ist es, die Abschätzung der Effektivität von Sanktionsinterventionen und deren Kausalität im Falle Irans und dem Atomwaffensperrvertrag zu untersuchen.

Aus der Forschung lassen sich folgende Erfolgsbedingungen für die Durchführung von Sanktionen herausfiltern: ein großes Ausmaß an Geschlossenheit innerhalb der Sanktionskoalition, eine große Verwundbarkeit des Ziellandes sowie möglichst geringe ökonomische Kosten für die sanktionierenden Staaten. Diese drei Faktoren bestimmen unter Berücksichtigung anderer wichtiger Ergebnisse aus der Sanktionsliteratur, wie zum Beispiel das Eingrenzen des Handlungsspielraums und des ‚Leader turnovers’ (Stattfindender Führungswechsel in der laufenden Politik) den Aufbau dieser Arbeit.

Um die erste der genannten Erfolgsbedingungen, das Ausmaß der Geschlossenheit, zu analysieren, werden die UN-Resolutionen 1737,1747, 1803 und 1929 (siehe Kapitel 3.2) untersucht. Die UN-Resolution 1737 sieht drei Maßnahmen vor, wobei die Delegationen Russland und China jeweils die strikteren Vorschläge der westlichen Mitglieder des Sicherheitsrates verwässerten. Die UN-Resolution 1747 verschärft die einzelnen Restriktionen und erweitert deren Einzugsbereich. Dennoch hat auch diese Resolution eine symbolische Bedeutung aufgrund der mangelnden Umsetzung der beiden Rüstungsexporteure Russland und China. Die Resolution 1803 ist eine Erweiterung der vorangegangenen Resolutionen, welche im Sicherheitsrat, außer der Enthaltung Indonesiens, komplett angenommen wurde. Die Resolution 1929 zur Verschärfung der Sanktionen wurde im Sicherheitsrat mit zwölf Stimmen, einer Enthaltung (Libanon) und zwei Gegenstimmen (Brasilien, Türkei) angenommen. Um auf ein Ergebnis zu kommen, werden nach der Einführung der Sanktionen, die Einhaltung Seitens der sanktionierenden Länder untersucht.

Mit Hinblick auf die Verwundbarkeit des Ziellandes und den möglichst geringen ökonomischen Kosten der sanktionierenden Staaten, liegt der Fokus auf das von der EU gegen den Iran auferlegte Ölembargo im Jahre 2012 und das Ausschließen aus dem internationalen Wirtschafssystem. Analysiert werden in erster Linie die wirtschaftlichen Einbußen die Teheran dadurch erlitten hatte und die Folgen für die Bevölkerung. Des Weiteren werden mögliche Umgehungen dieses Embargos und deren Folgen analysiert.

Um zu untersuchen inwieweit der Handlungsspielraum der Regierung in Teheran eingegrenzt wurde, werden – weil großenteils wirtschaftliche Sanktionen eingesetzt wurden– wirtschaftliche Daten der Importe und Exporte Irans analysiert. Der Blickpunkt hierbei liegt auf mögliche Kooperationen mit anderen Ländern um die Sanktionen zu umgehen und auf den Einfluss der EU und der Amerikaner. Letztere haben z.B. Länder wie Japan und Südkorea ermahnt weniger Öl aus dem Iran zu beziehen (Quelle!!!).

Der letzte Punkt in dieser Arbeit, dem ‚Leader turnover’, wird anhand der drei stattfindenden Wahlen in dem Zeitraum des Atomkonflikts von 2002–2015 untersucht. Die Verhandlungen mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) beginnen unter dem Präsidenten Mohammad Chatami der den moderaten Hassan Rohani als Chefunterhändler für die Verhandlungen einsetzt. Dieser führte, bis zur Wahl Mahmud Achmadinedschads 2005, die Verhandlungen mit der IAEO. Unter dem neuen Präsidenten wurde Rohani durch den konservativen Ali Laridschani ersetzt. Alle Sanktionen wurden in den beidem Amtsperioden Achmadinedschads verhängt. Erst im Zuge der Wahl des liberalen Kandidaten Hassan Rohani 2013, zum Präsidenten der Islamischen Republik Iran, kamen die Verhandlungen in Gange mit dem Ergebnis, dass der Iran gemeinsam mit den Vereinten Nationen, der USA und der EU ein Abkommen unterschrieben hat. Die im Zuge des Atomkonflikts auferlegten Sanktionen wurden aufgehoben, im Gegensatz dazu fuhr der Iran seine Urananreicherung runter und gewährte der Internationalen Atomenergiebehörde mehr Transparenz in sein Atom- und Raketenprogramm.

Die politischen Ziele – Iran dazu zu bewegen, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Entwicklung sensibler Technologien im Bereich seines Atom- und Raketenprogramms zu beschränken – wurden durch das Unterschreiben des Abkommens erreicht. Inwieweit Sanktionen dazu beigetragen haben, dass Teheran den Vertrag unterschrieben hat, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur vorsichtig und unter Vorbehalten beantworten.

2. Sanktionen

2.1 Begriffsbestimmung und Typologie

2.1.1 Entstehung und Verbreitung von Sanktionen

Eine allgemeingültige Definition von Sanktionen beziehungsweise Wirtschaftssanktionen in der Literatur oder in der Praxis liegt nicht vor. Es gibt ein paar Autoren, die versucht haben, sich diesem Begriff anzunähern. Baldwin etwa spricht von Wirtschaftssanktionen „whenever normal market interactions are manipulated by one party as a means of experting power over another party.“ (Baldwin 1985: S. ??). Cortright und Lopez umschreiben diesen Begriff als „a coercive foreign policy action of a nation(s) in which it (they) intentionally suspends customary economics relations such as trade and/or financial exchanges in order to prompt the targeted nation to change its policy or behavior. Such sanctions and the desired behavior are publicly announced“ (Cortright & Lopez 1995).

Eine andere Definition von Sanktionen als Instrument der internationalen Politik beschreibt diese als nichtmilitärische, negativ und/oder positiv wirkende Maßnahmen, die von einem Staat oder einer internationalen Organisation gegen einen anderen Staat, innerstaatliche Gruppierungen und Einzelpersonen eingesetzt werden, um zu erreichen, dass der Empfänger der Sanktionen ein friedensgefährdendes politisches bzw. militärisches Verhalten einstellt oder um andere Ziele zu erreichen, die im Sinne des Senders sind. Sie werden als dritte Option neben diplomatischen Statements und dem Einsatz militärischer Macht und dadurch als wichtiges Instrument der internationalen Konfliktbearbeitung angesehen (Werthes 2013: S. 13ff.)

Sanktionen oder „restriktive Maßnahmen“ (Giumelli 2013: S. 25) umfassen primär wirtschaftliche Einschränkungen und solche bilateraler Zusammenarbeit. Waffenhandels- oder Waffenembargos werden als militärische Sanktionen eingestuft. Ein weiteres Instrument in der Sanktionspolitik sind diplomatische Sanktionen. Diese reichen von der Suspendierung aus Dialogforen bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Seit den 1990er Jahren wird zusätzlich zwischen umfassenden und zielgerichteten Sanktionen unterschieden, worauf später noch eingegangen wird (Mikro-Makro-Modell). Es wird zwischen positiven und negativen Sanktionen unterschieden, zwischen umfassenden oder zielgerichteten Sanktionen. (Basedau/Portela/vonSoest 2010: S. 1).

In den folgenden Kapiteln werden die verschiedenen Arten von Sanktionen vorgestellt und ein Überblick über die Literatur gegeben. Anschließend werden aus dem Forschungsstand Hypothesen abgeleitet, die es durch eine Fallstudie zu überprüfen gilt.

2.1.2 Positive und negative Sanktionen

In der Sanktionsforschung wird zwischen positiven und negativen Sanktionen unterschieden. Positive Sanktionen werden als Anreize definiert, um eine bestimmte Politikanpassung oder Politikkorrektur des Ziellandes zu erreichen. Das sanktionierte Land bietet im Tausch gegen die Unterlassung einer unerwünschten Politik oder Veränderung dieser in der gewünschten Richtung eine Belohnung an (Cortright 2000: S. 1–5).

Laut Baldwins Studie ‚Economic Statecraft’ von 1985 können diese Anreize aus Zollreduktionen, Export- oder Importsubventionen, Investitionsgarantien, günstiger Besteuerung, Entwicklungshilfe und vielen anderen Maßnahmen bestehen. Cortright ergänzt die Liste um Zugangsgewährung zu fortschrittlicher Technologie, dem Angebot diplomatischer und politischer Unterstützung, militärischer Kooperation, kulturellem Austausch, Kooperation bezüglich Umwelt und Sozialem, Schuldenerlass oder -minderung, Gewährung von Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und/oder Sicherheitsbündnissen oder der Aufhebung von bestehenden negativen Sanktionen (Ocak: S. 5).

Dorussen und Mo (2000) kategorisieren diese Liste von Anreizen in vier Bereiche: Handel (mögliche Handelsprivilegien), Hilfe (Entwicklungshilfe), Investitionen (Kredite für Infrastrukturprojekte oder Exportgarantien) und Anreize im Bereich des Militärs (militärische Berater, Lieferung von militärischem Material) (Ocak: S. 5ff.).

Negative Sanktionen werden hingegen häufiger in der Forschung diskutiert. Der Reiz liegt unter anderem darin, dass sie ein politisches Mittel sind, das ohne Anwendung von Gewalt stärker als diplomatische Vermittlungsversuche wirkt, jedoch unterhalb der Schwelle militärischer Intervention liegt. In der internationalen Politik sind Wirtschaftssanktionen die am häufigsten durchgeführten Sanktionen. Diese reichen von Handelsbeschränkungen in Form von Import- oder Exportrestriktionen, Strafzöllen bis hin zu finanziellen Restriktionen, bei welchen Geldzuflüsse unterbunden oder Auslandsguthaben eingefroren werden (Werthes 2003: S. 20).

In der vorliegenden Arbeit liegt der Fokus darauf, herauszufinden, welche Art von Sanktionen wann und warum eingesetzt wurden. Waren es überwiegend positive oder negative Sanktionen und wie haben sich diese manifestiert?

2.2.3 Das klassische Modell (Makro-Modell)

Dem klassischen Modell zufolge sind Sanktionen effektiv, wenn sie im Adressatenland möglichst großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Das würde nämlich die Kosten-Nutzen-Kalkulation der Regierenden beeinflussen. Sanktionen sollen die Kosten für die innenpolitische Unterstützung und die Legitimation, auf welche die Regime zur Erhaltung ihrer Macht angewiesen sind, erhöhen. Durch wirtschaftliche Sanktionen erhöhen sich die Preise für die Bevölkerung, das Angebot an Waren ist begrenzt, die Wirtschaft leidet unter den Kosten unterbrochener wirtschaftlicher Transaktionen, die Arbeitslosigkeit steigt und knappe Ressourcen müssen umstrukturiert und zur Unterstützung der Bevölkerung bereitgestellt werden. Demzufolge wird eine rational kalkulierende Regierung an einen Punkt gelangen, an dem die Kosten für die auferlegten Sanktionen so hoch sind, dass sie den Forderungen nachgeben werden (Kerr/Gaisford 1994: S. 170–175).

Diese Art von Sanktionen dürften am ehesten in demokratischen Systemen funktionieren. Die Regierung hat hier eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung. Autoritäre und totalitäre Systeme hingegen, die keine Rechenschaftspflicht gegenüber der Wählerschaft haben, können von Sanktionen eher bestärkt als geschwächt werden. Gründe dafür sind unter anderem, dass regimenahe Gruppen vom Schmuggel profitieren können, wirtschaftlich ineffiziente Staatsunternehmen durch Importsanktionen geschützt werden, der Staat durch interventionistische Maßnahmen seine Kontrollmöglichkeiten ausbauen kann oder bei einem ausgeprägten Nationalismus die nationale Einheit gefördert werden kann und ein sogenannter ‚rally around the flag’-Effekt (dt. Wagenburgmentalität) erzeugt wird (Brooks 2002: S. 1–36).

Probleme mit dieser Art von Sanktionen können unter anderem darin bestehen, dass die organisierte Kriminalität steigt und zu politischem Einfluss gelangt, viele Mitglieder der politischen Mittelschicht abwandern und sich nicht zuletzt als Ergebnis sogar humanitäre Katastrophen ereignen. Als Beispiel wäre hier der Irak und das nahezu vollständige Wirtschaftsembargo der Vereinten Nationen gegenüber der Regierung Saddam Husseins zu erwähnen. Hunderttausende Iraker starben an den Folgen der auferlegten Sanktionen und der gewünschte Effekt, der Sturz des Diktaturregimes Saddam Husseins, blieb aus (Rudolf 2006: S. 12–14).

2.2.4 Das interessenpluralistische Modell (Mikro-Modell)

Im interessenpluralistischem Modell wird nicht von einem einheitlichen rationalen staatlichen Akteur ausgegangen, sondern von bestimmten Gruppen innerhalb der Elite des betroffenen Landes, die es zu sanktionieren gilt. Ziel ist es, deren Kosten-Nutzen-Analyse so zu verändern, dass sie Druck in Richtung eines Politikwandels erzeugen. Somit liegt der Sinn und Zweck von Sanktionen in diesem Falle nicht darin, einen möglichst großen wirtschaftlichen Gesamtschaden im Zielland zu verursachen, sondern durch gezielte Sanktionen auf bestimmte Elitemitglieder der Politik Druck auf die Regierung auszuüben (Kaempfer/Lowenberg: S. 118–159).

Neben den genannten Sanktionen ist auch eine weitere Ausprägung zu finden, die auch in der wissenschaftlichen Literatur aufgegriffen wird. Ziel sind nun nicht mehr die Eliten, die für die Politik zuständig sind, sondern einflussreiche Gruppen, welche als Leittragende der Sanktionen politisch aktiv werden und für einen Kurswechsel sorgen können. Diese Art von Sanktionen wurde gegen das Apartheidsregime in Südafrika durchgeführt. Dort wurde die weiße Unternehmerschaft in der Form sanktioniert, dass sie keine Kredite mehr aus dem Ausland bekommen hat, was schließlich zum Druck auf die Regierung führte. Wichtig für die Effektivität dieser Art von Sanktionen sind ihr gezielter Einsatz und sehr gute Kenntnisse der Interessen- und Konfliktlagen und der politischen Prozesse im Zielland (Rudolf 2006: S. 14).

Diese Art von Sanktionen müssen nicht zwingend dazu führen, dass die Regierung eine Kurskorrektur vornimmt. Das interessenpluralistische Modell wird dahingehend kritisiert, dass es die Autonomie staatlicher Akteure nicht genug beachtet. Diese können in Fällen von Sanktionen betroffene politisch relevante Gruppen durch Umverteilung schützen und sich dadurch deren Loyalität sichern oder durch institutionelle Arrangements die politische Durchsetzungskraft solcher Gruppen vermindern (Rudolf 2006: S. 15).

Aus diesem Modell haben sich die ‚smart sanctions’, auch als intelligente Sanktionen bezeichnet, entwickelt. Diese beinhalten unter anderem Einreiseverbote für bestimmte Personen, das Verbot von Flügen in bestimmte Länder, Rüstungsembargos, das Einfrieren der Guthaben von Regierungen, Unternehmen oder Personen des Zielstaates sowie die Blockade des Zugangs zu Krediten. Grund für die Entwicklung dieser neueren Sanktionen ist die ethische Problematik, die der Einsatz breiter Sanktionen mit sich gebracht hat. Um humanitäre Katastrophen wie im Irak unter Saddam Hussein zu vermeiden, setzt man heutzutage eher auf intelligente, zielgerichtete Sanktionen, welche die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft ziehen, sondern die handelnden Akteure betreffen. Um die Effektivität dieses Instruments zu steigern, muss man schnell agieren (frühzeitiges Einfrieren von Auslandsguthaben, bevor diese umgeleitet werden können) und international politisch und technisch kooperieren (Lopez/Cortright 1997: S. 328–335).

2.2 Zum Stand der Forschung

Die Literatur zur Sanktionspolitik ist mittlerweile sehr umfangreich und zeichnet sich nicht mehr nur durch die Frage aus, ob Sanktionen wirksam sind (‚Do sanctions work?’), sondern betrachtet Sanktionen vielmehr unter folgendem Aspekt: Unter welchen Bedingungen sind welche Art von Zwangsmaßnahmen in welcher Hinsicht als wirksames außenpolitisches Instrument anzusehen? (Rudolf 2006: S. 5).

Nach Johan Galtung und seiner ‚naiven Theorie ökonomischer Kriegsführung’ werden Sanktionen von einem oder mehreren internationalen Akteuren beschlossen, um einen oder mehrere Empfänger zu bestrafen und/oder sie dazu zu bringen, gewisse Forderungen des Senders zu erfüllen. Somit ist neben der Bestrafung ein weiterer Zweck von Sanktionen, eine Verhaltensänderung zu erzwingen. In autoritären Regimen reichen sie von Maßnahmen, den Handlungsspielraum einer Regierung einzugrenzen bis hin zu solchen, die zu deren Absetzung führen (Galtung 1967: S. 379).

Hufbauer, Schott, Elliot und Oegg (im Folgendem Hufbauer et al.) sind in ihrer im Laufe von drei Jahrzehnten immer wieder aktualisierten Studie ‚Economic Sanctions Reconsidered’ dieser Problematik nachgegangen. In der Studie wurden 204 Sanktionsfälle, die auf 174 Fallstudien beruhen, hinsichtlich ihrer Auswirkungen durch politische und ökonomische Variablen untersucht. Die Wissenschaftler maßen den Sanktionserfolg mittels eines ‚success score’, um effektive von fehlgeschlagenen Sanktionen zu trennen. Die Hauptthese dieser Studie lautet, dass Sanktionen immer dann funktionieren, wenn sie durch einen mächtigeren Staat (oder eine Staatengruppe) gegen einen viel schwächeren, labilen und ökonomisch abhängigen Staat verhängt werden, der auch keine Bündnispartner unter anderen starken Staaten hat oder findet. Daraus lässt sich nach Hufbauer et al. der Erfolg von Sanktionen ableiten als von der Ausarbeitung und Durchführung im Sinne der politischen Ziele, den Kosten für den Sanktionierenden und die Sanktionierten und insbesondere dem Anteil der Handelsverbindungen am Bruttosozialprodukt des sanktionierten Landes, der Länge der Sanktionszeit und der politischen Instabilität des sanktionierten Landes sowie der Reputation des Sanktionierenden und damit zusammenhängend der internationalen Unterstützung der Sanktionen abhängiges Instrument darstellen. (Rogalski 1999, S. 15).

Ergebnis dieser Studie war, dass Sanktionen in 34 Prozent der Fälle erfolgreich sein können. Trotz dieser eher geringen Prozentzahl sind die Autoren der Meinung, dass Sanktionen ein erfolgsversprechendes Instrument in den internationalen Beziehungen darstellen können (Tofall 2015: S. 2).

Robert A. Pape hat sich dieser Studie angenommen und die teilweise erfolgreichen Sanktionsregimes einer kritischen Prüfung unterzogen. In seinem Buch ‚Why Economic Sanctions do not work’ kommt er zu dem Ergebnis, dass von den durch Hufbauer et al. als erfolgreich untersuchten 40 Fälle nur fünf einer Überprüfung standhalten. Grund für diese Diskrepanz waren die methodischen Mängel in der Studie. Auf der einen Seite wurde das Konzept wirtschaftlicher Sanktionen nicht präzise bestimmt, auf der anderen Seite ist die Wirkung militärischer Macht nicht nachverfolgt worden, obwohl in vielen Fällen militärische Drohungen die Verhängung von Sanktionen begleiteten. Die kritische Folgerung aus dieser Untersuchung war, dass es keine solide wissenschaftliche Grundlage gibt, mit der man Sanktionen als erfolgreiches Instrument zur Durchsetzung außenpolitischer Ziele untersuchen kann (Rudolf 2006: S. 9).

Wenn Sanktionen sehr extrem oder restriktiv sind, reicht ihre bloße Androhung, um Staaten dazu zu bewegen die politischen Ziele zu befolgen. Diese Sanktionen sind zwar erfolgreich, weil sie zum erhofften Ergebnis beigetragen haben, können aber nicht dazu gezählt werden, weil sie de facto nie wirklich eingesetzt wurden. Wiederum können in vielen Fällen sehr schwache Sanktionen eingesetzt werden, nicht mit der Aussicht auf Erfolg, sondern um bilaterale Ziele zu erreichen. Ein weiteres Motiv für die Verhängung von Sanktionen liegt darin, zu zeigen, dass man auf etwas reagiert. Diese sogenannten strategisch motivierten Aktionen sind von vornherein nicht erfolgsversprechend, da deren tatsächliche Umsetzung nicht im Interesse des Sanktionsgebers liegt (Brooks 2002: S. 4–9).

Zwei Untersuchungen, eine von Morgan et al. (2009) und eine ähnliche von Drezner (2003) haben gezeigt, dass Sanktionen dann am erfolgreichsten sind, wenn sie angedroht werden, aber nicht zum Einsatz kommen. Politische Führer entscheiden anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse, ob sie aufgrund einer angedrohten Sanktion nachgeben oder, weil die Sanktion in ihrer Analyse zu schwach scheint, trotzdem ihre Ziele weiterhin verfolgen (de Mesquita 2012: S. 175).

Sanktionen können aber auch laut Marinov (2005) zur Destabilisierung von Autokratien beitragen. Licht (2011) aber wiederum hinterfragt diese Hypothese und kommt zu dem Ergebnis, dass Sanktionen politische Führer eher im Amt bestärken können. Dieses Argument wird auch von Kaempfer und Lowenberg (2000) unterstützt und ergänzt durch die Idee, dass Sanktionen die Wirtschaft des Ziellandes zwar generell schwächen, diese Schwächung aber durch die finanzielle Hilfe seitens der Führer teilweise überwunden werden kann. Allen (2008) kommt zu einer ähnlichen Schlussfolgerung. Sanktionen können zwar zu Protesten gegen das Regime führen, werden jedoch in Autokratien durch Repressionen bekämpft und somit nur in Demokratien wirklich zu Protesten führen können. Kaempfer et al. (2004) argumentiert dass die Vorgänge komplexer sind und von der internen Struktur sowie der Art der Autokratie abhängig sind. Nach Geddes (2003) findet eine dreigliedrige Teilung autokratischer Regime statt, wonach persönliche Führer eher destabilisiert werden als Militär- oder Einparteienregime. Insgesamt kann man festhalten, dass der Zusammenhang zwischen Sanktionen und dem Überleben von Führern oder Autokratien problematisch zu skizzieren ist. Diejenigen, die am ehesten von Sanktionen betroffen sind, sind auch jene, welche versuchen, sie zu vermeiden. Im Folgeschluss sind Sanktionen, die gegen Autokratien tatsächlich durchgeführt werden und nicht nur angedroht werden, auch solche, die nicht erfolgversprechend sind, es sei denn, die Autokratien haben sich bei ihrer Kosten-Nutzen-Analyse verkalkuliert (de Mesquita 2012: S. 175).

Angesichts der Problematik der Einschätzung des Erfolgs von Sanktionen und deren Auswirkungen auf das Überleben von Führern, konzentrieren sich McGillivray et al. (McGillivray & Smith 2000, McGillivray & Stam 2004) auf die Dynamik zwischen dem Führerwechsel und der Beendigung von Sanktionen. Sie forschen, ob eine Änderung der Führung im Ziel- oder Senderland die Wahrscheinlichkeit, dass Sanktionen enden, erhöht oder nicht. Sie kommen zum Ergebnis, dass Sanktionen mit Führerwechsel, im Folgenden auch ‚leader turnover‛ genannt, in autokratischen Staaten eher beendet werden als in Demokratien. Ein wesentlicher Bestandteil der Idee von McGillivray et al. ist das Konzept der ‚smart sanctions‛. Gemäß diesem Konzept sanktioniert die Auslandspolitik gezielt einzelne Führer für Verletzungen internationaler Normen und Vereinbarungen und nicht die Nationen, die sie vertreten. Das Volk kann Missstände in der Politik durch Absetzung von Politikern ändern. Durch einen Führerwechsel können die internationalen Verhandlungen neu beginnen mit der Option, dass die Sanktionen aufgehoben werden. Ihre Theorie ist, dass die neuen Führer sich politisch anders verhalten werden, aus Angst vor dem Verlust ihrer Position, ähnlich wie ihre Vorgänger es erleben mussten. Durch die Fokussierung auf ‚leader turnover‛ und die Beendigung von Sanktionen öffnen die Autoren den Blick auf eine Reihe von bisher unerforschten Beziehungen (de Mesquito 2012: S. 176ff.)

Das Problem der Sanktionsforschung ist auf der einen Seite, dass die Erfolgsmessung mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden ist, die durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren hervorgebracht werden und auf der anderen Seite, dass es wenige allgemeine Kriterien zur Behandlung und Beurteilung der Frage der Wirksamkeit von Sanktionen gibt.

[...]

Fin de l'extrait de 38 pages

Résumé des informations

Titre
Iran und der Atomwaffensperrvertrag. Die Effektivität von Sanktionen
Université
LMU Munich  (Politikwissenschaft)
Note
1.9
Auteur
Année
2017
Pages
38
N° de catalogue
V495947
ISBN (ebook)
9783346005649
ISBN (Livre)
9783346005656
Langue
allemand
Mots clés
Effektivität Sanktionen Iran Atomwaffen Atomwaffensperrvertrag Naher Osten EU USA NATO Koalition Konflikt Politik Nahost
Citation du texte
Andrada Davisca (Auteur), 2017, Iran und der Atomwaffensperrvertrag. Die Effektivität von Sanktionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/495947

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