Steigende Erwerbsarmut in Deutschland. Das BGE als mögliche Chance aus der Krise oder eine unrealisierbare Utopie?


Bachelorarbeit, 2018

49 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 ERWERBSARMUT
2.1 Begriffsannäherung
2.1.1 Armut
2.1.2 Erwerbsarmut
2.2 Erwerbsarmut in Deutschland

3 URSACHEN VON ERWERBSARMUT
3.1 Atypische Beschäftigungen
3.2 Niedriglohnarbeit
3.3 geringe Arbeitsintensität
3.4 Haushaltsebene

4 RISIKOGRUPPEN VON ERWERBSARMUT
4.1 weibliche Erwerbstätige
4.2 Personen mit Migrationshintergrund
4.3 niedrig Qualifizierte
4.4 Junge Erwachsene

5 AUSWIRKUNGEN AUF DIE LEBENSLAGEN
5.1 prekäre Lebensverhältnisse
5.2 Deprivation
5.2.1 materielle Deprivation
5.2.2 soziale Deprivation
5.2.3 relative Deprivation

6 PROBLEME DER GEGENWÄRTIGEN SOZIALLEISTUNGEN

7 DAS BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN
7.1 Entwicklung des BGE
7.2 Definition und Ansätze
7.3 Höhe und Ziele eines BGE

8 CHANCEN UND RISIKEN EINES BGE
8.1 Die Chance auf freie Lebensgestaltung und Entfaltung
8.2 Existenzsicherung und soziale Teilhabe
8.3 Familien stärken
8.4 Chancen für Risikogruppen
8.5 Arbeit ist mehr als bezahlte Erwerbsarbeit

9 FAZIT

10 LITERATURVERZEICHNIS

1 Einleitung

„Arbeit zu haben, sei es als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger, ist ein wesentlicher Schlüssel im Leben. Arbeit ermöglicht Teilhabe, sie schafft Wohlstand. Deshalb bleibt völlig klar: Jeder Arbeitslose ist ein Arbeitsloser zu viel, und deshalb ist mein Ziel die Vollbeschäftigung bis 2025“

Dies waren die Worte, der Bundeskanzlerin Angela Merkel, bei einer politischen Veranstaltung zum Thema: Wohlstand für alle (Die Bundesregierung 2017). Dieser Optimismus der Bundeskanzlerin rührt daher, dass die Erwerbstätigkeit tatsächlich seit zwölf Jahren kontinuierlich in der Bundesrepublik steigt und die Erwerbslosenquote dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung entspricht. Doch ermöglicht dieser Beschäftigungszuwachs wirklich Teilhabe und Wohlstand in der Bevölkerung?

Denn im Widerspruch zu dieser positiven Arbeitsmarktentwicklung, steht auf der anderen Seite der starke Zuwachs der Erwerbsarmut in Deutschland. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, hat sie sich zwischen 2004 und 2014 sogar mehr als verdoppelt. Denn „die positive Arbeitsmarktentwicklung beruht zu einem großen Teil auf einer Zunahme von atypischer Beschäftigung, vor allem in Teilzeit, häufig im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnsektor“ (Spannagel et al. 2017, S. 9). Auch der wachsende Anteil der Erwerbstätigen, die auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sind, lässt darauf schließen, dass Arbeit eben nicht immer Teilhabe und Wohlstand schafft. Da die gegenwärtige Politik bis 2025 die Vollbeschäftigung erzielen möchte, statt das Augenmerk auf die Erwerbsarmut zu legen, steht die Arbeitsmarktpolitik und der Sozialstaat zunehmend unter öffentlicher Kritik und neue Alternativen werden debattiert. Dabei steht kein Lösungsansatz so häufig in der medialen Berichterstattung, wie das bedingungslose Grundeinkommen. Oft kritisiert, als Utopie und unrealisierbares Konzept abgetan, hält sich die Debatte um das Grundeinkommen dennoch im öffentlichen Diskurs und gewinnt zunehmend ideologieübergreifende Anhänger. Dass selbst zur Bundestagswahl 2017 das bedingungslose Grundeinkommen mehrfach thematisiert wurde, verdeutlicht wie aktuell diese Debatte ist. Denn die Idee ist gerade deshalb so attraktiv, weil sie eine scheinbar “einfache“ Lösung für ein großes gesellschaftliches Problem verspricht: Durch ein existenzsicherndes Grundeinkommen, soll der Mindestbedarf der Bevölkerung gedeckt und jedem Individuum gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

Zunächst klingt dieser Lösungsansatz zu einfach und somit utopisch. Ob es sich wirklich auf die aktuelle Problemlage der Erwerbsarmut übertragen lassen kann, soll in dieser Arbeit diskutiert werden.

Kern dieser Arbeit ist das Problem der steigenden Erwerbsarmut in Deutschland näher zu beleuchten und die damit verbundene Ausweitung prekärer Lebenslagen zu analysieren. Anknüpfend soll die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens als mögliche Chance diese krisenhaften Lebenslagen zu reformieren, ausführlich diskutiert werden.

Somit werden folgende Thesen behandelt:

1. welche Auswirkungen hätte ein bedingungsloses Grundeinkommen auf die Lebenslagen von Erwerbsarmen?
2. Wäre die Einführung eines BGE in der gegenwärtigen Gesellschaft realisierbar?

Dabei bezieht sich die Arbeit auf kein spezielles Grundeinkommensmodell, sondern orientiert sich lediglich an ausgewählte Kriterien. Denn sie zielt nicht darauf ab, ein bestimmtes Konzept detailliert auf Realisierbarkeit zu überprüfen, sondern möchte lediglich das Grundeinkommen als Idee beleuchten. Somit ist mit „realisierbar“ (2. These) nicht etwa „Finanzierbar“ gemeint, sondern viel mehr ob die Einführung in der gegenwärtigen Gesellschaft „vorstellbar“ wäre.

Dazu gilt es zunächst in der ersten Hälfte der Arbeit das Augenmerk nur auf die Erwerbsarmut zu lenken. Zunächst soll das Problem definiert und aufgeführt werden. Weiter sollen die Ursachen von Erwerbsarmut aufgezeigt und die Risikogruppen beleuchtet werden. Anschließend werden die Auswirkungen der Erwerbsarmut thematisiert und die krisenhaften Lebenslagen der Betroffenen analysiert. Bevor das BGE eingeleitet wird, soll noch zunächst das Problem der gegenwärtigen Grundsicherung angeschnitten werden. In der zweiten Hälfte der Arbeit soll nun die Idee eines BGE eingeführt und näher gebracht werden. Anschließend werden Chancen und Risiken eines Grundeinkommens aufgeführt und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Lebenslagen erwerbstätiger Personen diskutiert. Zuletzt wird die Arbeit mit einem Fazit abgeschlossen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Das weibliche Geschlecht ist damit stets mit eingeschlossen.

2 Erwerbsarmut

2.1 Begriffsannäherung

2.1.1 Armut

In der Armutsforschung wird häufig zwischen absoluter - und relativer Armut unterschieden. Personen werden als absolut arm bezeichnet, wenn sie über unzureichend finanzielle Mittel verfügen, um ihre physischen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Obdach, Kleidung und medizinische Versorgung decken zu können. Sie befinden sich somit am physischen Existenzminimum (vgl. Butterwegge 2016a, S. 18).

Die relative Armut zeichnet sich vom gesellschaftlichen Wohlstand eines Landes aus. Nach der EU-Definition leben Personengruppen in relativer Armut, wenn ihr Einkommen dauerhaft unter dem gesellschaftlichen Minimalstandard liegt (vgl. Butterwegge 2016a, S. 16), welches mithilfe einer Armutsgrenze bestimmt wird. Ihr zufolge gelten Menschen als arm, wenn ihr Einkommen dauerhaft unter 60% des mittleren Einkommens des Landes liegt. Folglich wirkt sich relative Armut durch Mangel an Mitteln und Möglichkeiten aus, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und den eigenen Alltag so zu gestalten, wie es in der jeweiligen Gesellschaft auf Basis des Wohlstandsniveaus üblich ist (vgl. BMAS 2017a, S. 8).

Diese Arbeit bezieht sich ausschließlich auf die relative Armut, da im deutschen Sozialstaat nur sehr selten Menschen von absoluter Armut betroffen sind. Zur Vereinfachung der Lesbarkeit, werden fortlaufend verkürzte Begriffe wie Armut und Existenzminimum verwendet. Erstere meint die relative Armut und letzteres steht für das soziokulturelle Existenzminimum.

2.1.2 Erwerbsarmut

Nach der offiziellen EU-Definition, wird von einer Erwerbsarmut gesprochen, wenn das Haushaltsnettoeinkommen einer erwerbstätigen Person unter 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommen aller Haushalte des Landes liegt. Mindestens ein Haushaltsmitglied sollte sechs Monate oder länger in Vollzeit erwerbstätig gewesen sein. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird als Äquivalenzeinkommen bezeichnet, das nach der OECD-Skala1 berechnet wird. Dabei bekommen alle Haushaltsmitglieder eine individuelle Bedarfsgewichtung, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Person im Haushalt2. Dabei wird die Person mit dem höchsten Einkommen mit 1,0 gewichtet, weitere Erwachsene mit 0,5 und Kinder unter 14 Jahren mit 0,3. Die summierte Gewichtung wird anschließend durch das gemeinsame Haushaltseinkommen geteilt und somit das Äquivalenzeinkommen pro Kopf bestimmt (vgl. DESTATIS 2017b, o.S.). Die Berechnung der Armutsgefährdungsquote umfasst das Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, das Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie laufende Sozialleistungen, wie ggf. Arbeitslosengeld II (ALGII), Sozialhilfe oder Kindergeld (vgl. DESTATIS 2018a, o.S.).

In Deutschland liegt die Armutsgrenze für eine allein lebende Person bei ca. 11.800€ netto im Jahr und ein Familienhaushalt mit zwei Kindern unter 14 Jahren, sollte das Nettojahreseinkommen 24.800 € nicht unterschreiten (vgl. Spannagel et al. 2017, S. 2).

Demnach errechnet sich die Armutsgefährdungsquote nicht durch das individuelle Einkommen einer erwerbstätigen Person, sondern durch das summierte Nettoeinkommen eines Haushalts. Dementsprechend haben zwei zusammen lebende, das identische Äquivalenzeinkommen zur Verfügung, unabhängig vom individuellen Einkommen.

2.2 Erwerbsarmut in Deutschland

Deutschland ist eines der reichsten Länder weltweit. Doch innerhalb des Landes ist dieser Reichtum ungleich verteilt und für viele Bürger nicht greifbar. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens in Deutschland, während die untere Hälfte nur ein Prozent davon besitzt (vgl. BMAS 2017a, S. 13).

Zunächst kann angenommen werden, dass Deutschland sich auf einem guten Weg befindet, diese Armut zu bekämpfen, da die Erwerbstätigkeit im Lande seit 12 Jahren kontinuierlich steigt. Das statistische Bundesamt belegt, dass die aktuelle Zahl der Erwerbstätigen im Mai 2018 bei 44,7 Millionen liegt. Es handelt sich um 1,4% mehr Erwerbstätige als im Vorjahr. Somit entspricht die Erwerbslosenquote dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung (vgl. DESTATIS 2018c, o.S.). Von allen erwerbsfähigen Personen in Deutschland sind 74% aller Frauen und 80% aller Männer berufstätig (vgl. DGB/HBS 2018, S. 18).

Im Widerspruch zu der positiven Arbeitsmarktentwicklung steht der Wachstum der Erwerbsarmut in Deutschland. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), der Hans-Böckler-Stiftung, hat sich die Erwerbsarmutsrate zwischen 2004 und 2014 mehr als verdoppelt. Die Anzahl der Armen trotz Erwerbstätigkeit, im Alter zwischen 18 und 64 Jahren stieg in diesem Zeitraum von 1,9 Millionen auf 4,1 Millionen Personen. Selbst im europäischen Ländervergleich, weist Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut auf (vgl. Spannagel et al. 2017, S. 6f.). Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass die Abnahme an Arbeitslosigkeit keine Garantie für weniger Armut in der Bevölkerung nach sich trägt, da Menschen auch trotz Erwerbsarbeit armutsgefährdet sein können. Demnach werden aus armen Arbeitslosen, erwerbstätige Arme. Die WSI begründet diese widersprüchliche Entwicklung damit, dass sich das Beschäftigungswachstum vor allem auf eine Zunahme von atypischen Beschäftigungen, wie Teilzeitstellen, befristete Arbeitsverträge, Leiharbeit und Niedriglohnjobs3 zurückführen lässt. Dies wird insbesondere von der Aktivierungspolitik4 begünstigt, die Erwerbslose unter Druck setzt auch unattraktive Arbeitsangebote anzunehmen (vgl. Spannagel et al. 2017, S. 9). Vor allem Langzeitarbeitslose werden seit den Neuregelungen des Arbeitslosengeld II (ALG II) mit Sanktionen unter Druck gesetzt. Denn “wer eine zumutbare Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das ALG II gekürzt: für drei Monate um 30 Prozent, bei weiterem pflichtwidrigem Verhalten je um weitere 10 Prozent, für junge Leute unter 25 Jahren auch vollständig”(Opielka 2004, S. 2). Somit werden auch atypische Berufe mit Personen besetzt, welche normalerweise über eine anderweitige abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Sie werden jedoch dazu aktiviert Berufen nachzugehen, die nicht zu ihrer abgeschlossenen Ausbildung zugeschnitten sind und/oder unter ihrem Qualifikationsniveau liegen und demnach schlechter entlohnt werden (vgl. Schäfer 2011, S. 6).

Dass viele Haushalte mit ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht auskommen, kann deutlich an den Zahlen der “Aufstocker”5 abgelesen werden, die zusätzlich zum Erwerbseinkommen auf ALG II angewiesen sind6. Im April 2018 lebten 6,87 Millionen Menschen von ALG II Leistungen. Dabei waren nur 2,38 Millionen von ihnen erwerbslos. Hervorzuheben wäre hier, dass ca. die Hälfte der Aufstocker einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und jeder sechste (380.000 Personen) in Vollzeit tätig ist (vgl. O-Ton Arbeitsmarkt 2018, o.S.).

3 Ursachen von Erwerbsarmut

Wie im vorherigen Kapitel angesprochen, führte der Beschäftigungszuwachs der vergangen Jahre zu einem Übergang von arbeitslosen Armen zu erwerbstätigen Armen. Einfluss hatte besonders die Aktivierungspolitik, die viele Berufe entstehen ließ, dessen Arbeitszeit oder/und Entlohnung zu niedrig ist, um das Existenzminimum einer Person zu sichern. Personen die vorher ALG II bezogen haben, stocken auch als erwerbstätige weiterhin ihr Gehalt auf um über die Runden zu kommen. Niedriglöhne erhöhen das Armutsrisiko überdurchschnittlich, sind aber nicht die einzige Ursache für Erwerbsarmut. Atypische Beschäftigung, geringe Arbeitsintensität aber auch der Haushaltskontext können ebenfalls zur Erwerbsarmut führen. In diesem Kapitel sollen die genannten Einflussfaktoren näher beleuchtet

3.1 Atypische Beschäftigungen

Um zu klären was unter “atypischen Beschäftigungen” zu verstehen ist, ist es sinnvoll zunächst das Normalarbeitsverhältnis in Betracht zu ziehen. Die meisten Arbeitnehmer streben nach einer Normalbeschäftigung, die sich durch einen staatlich gesicherten Schutz auszeichnet, der ihnen garantiert, dass sie bei sozialen Risiken wie Krankheit, plötzliche Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und im Alter sozial versichert sind. Die Tätigkeit ist in der Regel unbefristet und mit ausreichendem Einkommen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen und Urlaubsregelungen gekennzeichnet (vgl. Sopp/Wagner 2015, o.S.). Personen, die einer atypischen Beschäftigung nachgehen wird dieser Schutz überwiegend nicht gewährleistet. Bei atypischen Beschäftigungen handelt es sich „um eine heterogene Gruppe mit höheren Prekaritätsrisiken als beim Normalarbeitsverhältnis“ (vgl. Brehmer/Seifert 2008, S. 516). Zu dieser Gruppe zählen unter anderem befristete und geringfügige Beschäftigungen, Teilzeitstellen und Berufe im Niedriglohnsektor (vgl. Sopp/Wagner 2015, o.S.).

Dabei unterscheidet sie sich durch bestimmte Merkmale von einem Normalarbeiterverhältnis: Die befristete Beschäftigung zeichnet sich durch eine begrenzte Laufzeit des Arbeitsvertrages aus, somit ohne Schutz vor Arbeitsplatzverlust und geringfügig Beschäftigte sind nicht sozialversichert. Teilzeitstellen7 werden atypisch durch zu geringe Arbeitsintensität. Berufe im Niedriglohnsektor sind häufig nicht existenzsichernd. Diese Merkmale können auch kombiniert auftreten (vgl. Brehmer/Seifert 2008, S. 503). Somit grenzen sich diese atypischen Berufe deutlich vom Normalarbeitsverhältnis ab und sind finanziellen und sozialen Risiken unterlegen.

Im Jahr 2016 waren 22,5 Millionen erwerbsfähige Personen in einer sozialversicherten Vollzeitstelle beschäftigt. Im Vergleich dazu waren im gleichen Jahr 21,7 Millionen8 Personen atypisch Beschäftigt (vgl. DGB/HBS 2018, S. 21). Wenn atypische Beschäftigungen sich weiter ausbreiten, könnten sie schon bald die Vollzeitbeschäftigung überholen. Gegenwärtig ist schon fast jeder zweite Erwerbstätige atypisch Beschäftigt und steht unter erhöhtem Risiko unter die Armutsgrenze zu rutschen. Am stärksten betroffen sind geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Arbeitsstellen mit befristetem Arbeitsvertrag (ca. 18%). Normalbeschäftigte haben haben im Vergleich nur ein 5-prozentiges Armutsrisiko (vgl. BMAS 2017a, S. 95f.).

Arbeitssuchende nehmen oft atypische Beschäftigungen an, in der Hoffnung dies als Sprungbrett in eine besser entlohnte Tätigkeit zu nutzen und um vorübergehend ihr Lebensunterhalt zu sichern. In einem Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde festgestellt, dass der größte Teil der atypisch Beschäftigten auch auf lange Sicht wenig Chancen haben in eine Normalbeschäftigung zu wechseln. Das BMAS spricht von Einsperreffekten (vgl. Thomsen et al. 2015, S. 24). Sie wechseln lediglich nur zwischen verschiedenen Formen atypischer Beschäftigungen.

3.2 Niedriglohnarbeit

Zudem können niedrige Löhne zur Erwerbsarmut führen, wenn der Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle liegt. Diese ist überschritten, wenn das Einkommen geringer als zwei Drittel des mittleren Einkommens betrifft. Im Jahr 2015 lag sie in Deutschland bei 10,22 Euro brutto pro Stunde. Nach einer Datenauswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) haben in diesem Jahr 22,6% Beschäftigte in Deutschland für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle gearbeitet (vgl. Kalina/Weinkopf 2017, S. 3f.).

Arbeitnehmer die unterhalb der Niedriglohnschwelle arbeiten, finden sich zusammengenommen zu 56% im Dienstleistungssektor. Überwiegend betroffen sind Personen die im Einzelhandel (16,1%), im Gesundheitswesen (14,9%) oder im Gastgewerbe (11,4%) tätig sind (vgl. Kalina/Weinkopf 2017, S. 7). Betroffen sind insbesondere Personen mit niedrigem Bildungsniveau, junge Erwerbstätige, Frauen und Migranten (vgl. Kalina/Weinkopf 2017, S. 14).

3.3 geringe Arbeitsintensität

Ein niedriges Einkommen allein, muss nicht explizit die einzige Ursache für Erwerbsarmut darstellen. Personen die einen hohen Stundenlohn erhalten, können ebenfalls unter die Armutsgrenze rutschen, wenn die Arbeitsintensität zu niedrig ist. Geringe Arbeitsintensität meint vor allem Personen, die in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Das trifft vor allem auf Beschäftigte in Teilzeit oder befristete Arbeitsstellen. Ihnen stehen oft zu geringe Arbeitsstunden zu Verfügung, um ihr Arbeitspotential auszuschöpfen und ihren Lebensstandard zu sichern (vgl. Spiegelaere/Lamberts 2013, S. 16). Unter den geringfügig Beschäftigten finden sich überdurchschnittlich Frauen, vor allem wenn sie Mütter werden. Denn 44% der Mütter, die unter 18 jährige Kinder haben, arbeiten weniger als 20 Stunden in der Woche (vgl. DESTATIS 2016a, S. 40). Haushalte sind besonders von Armut betroffen, je geringer die Arbeitsintensität im Haushalt ist.

3.4 Haushaltsebene

Oft wird Armut trotz Erwerbstätigkeit fälschlicherweise nur dem individuellen Einkommen zugeschrieben und Lohnerhöhung oder bessere Arbeitszeiten als Lösung angestrebt. Dabei muss ein niedriger Lohn nicht zwangsläufig zur Erwerbsarmut führen. Denn der Begriff “Niedriglohn” bezieht sich allein auf das individuelle Arbeitseinkommen, während Erwerbsarmut nach dem Äquivalenzeinkommen, also dem Gesamteinkommen eines Haushaltes gemessen wird. Demnach wird die Erwerbsarmut nicht nur durch den Arbeitsplatz bestimmt, sondern auch der Haushaltskontext in dem eine Person lebt, hat einen großen Einfluss. Folglich erhöht eine niedrige Erwerbsbeteiligung oder Arbeitslosigkeit anderer erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder das Erwerbsarmutsrisiko (vgl. Spannagel et al. 2017, S. 12). Denn selbst wenn der individuelle Lohn unter normalen Umständen für eine allein lebende Person völlig ausreichen würde, könnte das Äquivalenzeinkommen armutsgefährdend sinken, wenn die Erwerbsbeteiligung im Haushalt insgesamt sehr niedrig ausfällt. Wenn jedoch mehrere Haushaltsmitglieder erwerbstätig sind, kann auch im Umkehrschluss ein Haushalt durch Kostenteilung wie Miete oder Haushaltsführung über die Armutsschwelle gehoben werden, selbst wenn ihr individueller Lohn für sich alleine nicht ausreichen würde. Zusammengefasst kann der Haushaltskontext, sowohl zur Vermeidung, als auch zur Entstehung von Armut beitragen (vgl. Strengmann-Kuhn 2004, S. 99). Dieses System wird oft kritisiert, da dadurch Abhängigkeitsverhältnisse entstehen können. Problematisch wird diese Abhängigkeit, wenn zum Beispiel der Hauptversorger seine Arbeitsstelle verliert oder durch Krankheit, Trennung oder Tod nicht mehr für die abhängigen Haushaltsmitgliedern sorgen kann (Sopp/Wagner 2015, o.S.).

Die Armutsgefährdungsquote9 des statistischen Bundesamtes (2016) zeigt an, dass am geringsten von Armut betroffen kinderlose Haushalte (8,8%), mit zwei oder mehreren erwerbstätigen Erwachsenen aufweisen, da Haushaltskosten geteilt und eingespart werden können. Zwei Erwachsene mit einem minderjährigen Kind (9,2%), sind etwas armutsgefährdeter als kinderlose Paare. Auffällig sind jedoch die Alleinlebenden (26,3%). Sie haben ein mehr als doppelt so hohes Risiko auf Erwerbsarmut. Sie müssen zwar, niemanden mitversorgen, können aber auch von keinen Einspareffekten durch Miet- und Haushaltsteilung profitieren. Zwei Erwachsene mit drei oder mehreren Kindern sind schon deutlich armutsgefährdeter (27,4%) vergleichen zu Paaren mit nur einem Kind. Dass Haushalte mit steigender Kinderzahl, ein höheres Armutsrisiko aufweisen, ließe sich dadurch erklären, dass Kinder nicht nur mitversorgt werden müssen, sondern auch zur verlängerten Einschränkung der Arbeitsintensität der Eltern führen können (z.B. Elternzeit oder Teilzeitstellen). Alleinerziehende mit einen oder mehreren minderjährigen Kindern sind mit hohem Abstand (43,6%) am stärksten von Armut betroffen. Durch die begrenzten Betreuungsplätze in Deutschland, sind alleinerziehende oft dazu angehalten einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, denn das zusätzliche Kindergeld reicht häufig nicht für ein sorgenfreies Leben.

4 Risikogruppen von Erwerbsarmut

Bestimmte Personengruppen haben ein stärkeres Armutsgefährdungsrisiko. Dazu zählen weibliche Erwerbstätige, Personen mit Migrationshintergrund, niedrig Qualifizierte und junge Erwachsene. Diese sollen im Folgenden kurz erläutert werden.

4.1 weibliche Erwerbstätige

Das Beschäftigungswachstum der Frauen ist seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich angestiegen und wie bereits erwähnt, sind heute die Hälfte aller Beschäftigten weiblich. Es könnte angenommen werden, dass Frauen den Männern fast gleichgestellt auf dem Arbeitsmarkt gegenübertreten, doch der große Unterschied zeichnet sich in den Beschäftigungsformen in denen sie tätig sind aus. Denn mit der Ausweitung atypischer Erwerbstätigkeiten in der Bundesrepublik, erfolgte auch der Zuwachs an weiblicher Erwerbsbeteiligung im Rahmen von Teilzeit und befristeten Arbeitsstellen (vgl. Oschmiansky, F./Oschmiansky, H. 2003, S. 19). Dies hat sich bis in die Gegenwart nicht deutlich gewandelt. Im Jahr 2018, arbeiten 10 Millionen Frauen in Vollzeit und 9 Millionen in Teilzeit. Somit übt fast jede zweite Frau eine Teilzeittätigkeit aus. Vergleichsweise arbeiten in diesen Bereichen nur 10% aller männlichen Erwerbstätigen (vgl. DGB/HBS 2018, S. 25).

Auch verdienen Frauen ca. 22% weniger als Männer (vgl. DGB/HBS 2018, S. 14). Es liegt unter anderem daran, dass weibliche Erwerbstätige häufiger im Dienstleistungssektor (62,9%) und in Bürojobs (65,0%) vertreten sind, die schlechter entlohnt werden. Eine häufige Ursache, weshalb Frauen in atypischen Beschäftigungen verweilen, ist oft der schwierigen Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit zu verschulden. Sobald Frauen Mütter werden, reduzieren oder unterbrechen sie häufig ihre Erwerbsarbeit um Sorgearbeit in der Familie leisten zu können. Die WSI stellte in einer Studie fest, dass die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren hauptsächlich noch von Frauen übernommen wird (vgl. Hobler et al. 2017, S. 12). Die Gesamtarbeitszeit am Tag unterscheidet sich kaum zwischen Männern und Frauen. Werden Erwerbsarbeit und die unbezahlte private Arbeit10 jedoch getrennt voneinander betrachtet, fällt auf, dass Männer nur ein Drittel von ihrem Arbeitstag für private Arbeit verwenden, während Mütter in Teilzeitbeschäftigung ganze 70% ihrer Gesamtarbeitszeit der Hausarbeit, Erziehung und Pflege widmen. (vgl. Hobler et al. 2017, S. 12).

[...]


1 Die OECD-Skala ist ein Wichtungsfaktor zur Vergleichbarkeit unterschiedlich strukturierter Haushalte (vgl. DESTATIS 2017b, o.S.).

2 Als Haushalt wird sowohl eine Einzelperson, die für sich allein wirtschaftet, als auch eine Gruppe von Verwandten oder auch familienfremden Personen definiert, welche über Einnahmen und Ausgaben im Haushalt gemeinsam verfügen (vgl. DESTATIS 2018b, S.6).

3 „Die Niedriglohnquote bezeichnet den Anteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Verdienst weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beträgt”(DESTATIS 2017c, S. 16)

4 Der Begriff Aktivierungspolitik beschreibt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die das Ziel anstreben Arbeitslose zu „aktivieren“ und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In Deutschland ist der Ansatz unter dem Stichwort „Fordern und Fördern“ bekannt (vgl. Spannagel et al. 2017: S. 3).

5 „Aufstocker sind Erwerbsfähige (Arbeitnehmer auch Selbständige), die zwar arbeiten, aber nach Berechnung des Jobcenters zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld II haben. Geregelt ist das im SGB II” (DGB 2017, o.S.).

6 ALG II ist somit nicht nur eine Sozialleistung für Erwerbslose. Denn wer ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit unterhalb des Regelsatzes verdient, hat Anspruch sein Einkommen mit ALG II aufzustocken bis zur Regelleistung (vgl. DGB 2017, o.S.)

7 dabei werden Teilzeitkräfte in Betracht gezogen, die weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

8 Davon 2,66 Mio. befristet, 1,99 Mio. solo Selbständig, 1,0 Mio. in Leiharbeit, 8,55 Mio. sozialversichert in Teilzeit, 7,44 Mio. geringfügig entlohnt.

9 Die Armutsgefährdungsquote “setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen”(DESTATIS 2018a, o.S.).

10 Dazu zählt z.B. die Hausarbeit, Kinderversorgung und Pflege von Angehörigen.

Ende der Leseprobe aus 49 Seiten

Details

Titel
Steigende Erwerbsarmut in Deutschland. Das BGE als mögliche Chance aus der Krise oder eine unrealisierbare Utopie?
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
3,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
49
Katalognummer
V496097
ISBN (eBook)
9783346005663
ISBN (Buch)
9783346005670
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gundeinkommen, BGE, soziale ungleichheit, Erwerbsarmut, working poor, Armut, atypische Beschäftigung, niedriglohnarbeit, prekär, Deprivation, Arbeit, Sozialleistungen
Arbeit zitieren
Kristina Heinrich (Autor:in), 2018, Steigende Erwerbsarmut in Deutschland. Das BGE als mögliche Chance aus der Krise oder eine unrealisierbare Utopie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496097

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