Auswirkungen der EU-Erweiterung: Determinanten und Implikationen für ein geeignetes Wechselkursregime in den pre-in Staaten


Tesis, 2004

86 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis:

Tabellenverzeichnis:

Symbolverzeichnis:

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit

2. Ausgewählte Aspekte der EU-Erweiterung
2.1 Zukünftige Erweiterungen
2.2 Abgeleitete Definition der pre-in Staaten

3. Optionen bei der Wechselkursregimewahl
3.1 Festkursregime
3.2 Zwischenformen
3.3 Flexible Regime
3.4 Empirische Betrachtung

4. Allgemeine Determinanten der Regimewahl
4.1 Trilemma der Zielauswahl
4.2 Variablen eines optimalen Währungsraumes
4.2.1 Traditionelle Ansätze
4.2.2 Kosten-Nutzen Betrachtung und Kritik
4.3 Weitere strukturelle Faktoren
4.3.1 Freier Kapitalverkehr oder Kapitalkontrolle
4.3.2 Wechselkursvolatilität und Handel
4.4 Makroökonomische Variablen
4.4.1 Inflation
4.4.2 Zinsen
4.4.3 Reservenvolumen
4.4.4 Wirtschaftswachstum
4.5 Sonstige Determinanten
4.6 Exit-Möglichkeiten bei Strategiewechsel
4.6.1 Timing des Regimewechsels
4.6.2 Ein Spezialfall: Das Currency Board

5. Spezielle Determinanten im Fall der pre-in Staaten
5.1 Der Balassa-Samuelson-Effekt
5.1.1 Theoretische Anknüpfungspunkte
5.1.2 Empirische Erkenntnisse und Herausforderungen
5.2 Auswirkungen eines hohen Dollarisierungsgrades
5.3 Der Euro als mögliches Langfristziel
5.3.1 Zielerreichung durch Zwischenschritte
5.3.2 Sofortige Euroisierung

6. Geeignete Regimewahl am Beispiel Türkei und Ukraine
6.1 Beziehungen der Staaten zur Europäischen Union
6.1.1 Historische Entwicklung im europäischen Kontext
6.1.2 Beitrittsziele der Staaten und Position der EU
6.2 Herrschende Wechselkursregime
6.3 Regimewahlimplikationen für die Türkei
6.3.1 Implikation durch ökonomische Variablen
6.3.2 Veränderung der Handelsströme durch die EU-Erweiterung
6.3.3 Euroisierung: Eine Lösung für die Türkei?
6.4 Ein geeignetes Wechselkursregime für die Ukraine
6.4.1 Implikationen durch ökonomische Variablen
6.4.2 Veränderung der Handelsströme durch die EU-Erweiterung

7. Fazit

Literaturverzeichnis:

Anhang:

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis:

Abb. 3.1: De facto Verteilung der weltweiten Wechselkursregime zum 31.12.2003

Abb. 6.1: Wechselkursentwicklung der türkischen Lira zu ausgewählten Währungen

Abb. 6.2: Wechselkursentwicklung der ukrainischen Hryvnia zu ausgewählten Währungen

Abb. 6.3: Reservenvolumen abzüglich Gold der Türkei (monatlich)

Abb. 6.4: Realer effektiver Wechselkurs der Türkei (Zunahme bedeutet Aufwertung)

Abb. 6.5: Exportanteile der Türkei in ausgewählte Länder/-gruppen

Abb. 6.6: Importanteile der Türkei aus ausgewählten Länder/-gruppen

Abb. 6.7: Reservenvolumen abzüglich Gold der Ukraine (monatlich in US-Dollar)

Abb. 6.8: Dollarisierungsgrad des Bankensektors der Ukraine

Abb. 6.9: Inflation und Geldmengenwachstum in der Ukraine

Abb. 6.10: Realer effektiver Wechselkurs der Ukraine (Zunahme bedeutet Aufwertung)

Abb. 6.11: Exportanteile der Ukraine in ausgewählte Länder/-gruppen

Abb. 6.12: Importanteile der Ukraine aus ausgewählten Länder/-gruppen

Abb. A.1: Karte des europäischen Kontinents

Abb. A.2: Monatliche Inflation der Türkei im Jahresvergleich (Jan. 1990 bis Jul. 2004)

Abb. A.3: Unterschied der tatsächlichen Inflation und Inflationserwartung in der Türkei

Abb. A.4: Entwicklung und Projektion des Offenheitsgrades der Türkei

Abb. A.5: Entwicklung und Projektion des Offenheitsgrades der Ukraine

Tabellenverzeichnis:

Tab. 2.1: Schlüsseldaten abgeschlossener Erweiterungsrunden

Tab. 2.2: Mögliche Erweiterungskandidaten

Tab. 2.3: Kategorisierung der pre-in Staaten

Tab. 6.1: Ausgewählte Länderinformationen der Türkei und der Ukraine

Tab. A.1: De facto Wechselkursregime in den pre-in Staaten

Tab. A.2: Inflationsratenentwicklung im Zeitablauf in den pre-in Staaten

Tab. A.3: Dollarisierungsgrad im Zeitablauf in den pre-in Staaten

Tab. A.4: Berechnung des Offenheitsgrades für die Türkei

Tab. A.5: Exportanteile der Türkei in ausgewählte Länder (Übersicht)

Tab. A.6: Importanteile der Türkei aus ausgewählten Ländern (Übersicht)

Tab. A.7: Berechnung des Offenheitsgrades für die Ukraine

Tab. A.8: Exportanteile der Ukraine in ausgewählte Länder (Übersicht)

Tab. A.9: Importanteile der Ukraine aus ausgewählten Ländern (Übersicht)

Symbolverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

„If Europe were once united in the sharing of its common inheritance, there would be no limit to the happiness, to the prosperity and the glory which its three or four hundred million people would enjoy“. Diese Worte Winston Churchills in seiner berühmten Rede an die akademische Jugend 1946 in Zürich legten den Grundstein zur heutigen Europäischen Union (EU). Was damals als hehres Ziel galt, ist mit der EU-Osterweiterung Wirklichkeit geworden. Ein gemeinsamer Wirtschaftsraum mit rund 450 Mio. Menschen. Damit ist die Entwicklung innerhalb Europas jedoch noch keinesfalls abgeschlossen. Auf der einen Seite muss sich die EU nun vor allem den institutionellen Veränderungen stellen, sowie die weitergehende Integration der neuen Mitgliedsstaaten vorantreiben. Die Länder der aktuellen Erweiterungsrunde stehen auf der anderen Seite vor der Herausforderung den Weg zum Euro erfolgreich zu be­strei­ten. Die aktuelle EU-Erweiterungsrunde hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Staaten innerhalb der Gemeinschaft. Durch die Verschiebung der EU-Außengrenzen bekommt die Gemeinschaft neue Nachbarn, die sich ebenso an die veränderten Gegebenheiten an­passen müssen. Veränderungen ergeben sich dabei in allen volkswirtschaftlichen Bereichen. Bestand z. B. ein Handelabkommen zwischen einem Land der aktuellen EU-Oster­wei­terung und einem neuen Nachbarstaat, so ist dieses nach dem Beitritt hinfällig. Aber auch die neuen Bestimmungen an den Grenzen der zehn neuen Staaten werden Auswirkungen auf den Personen- und Güterverkehr haben. Des Weiteren werden die neuen Anrainerstaaten eine Zunahme des Handels mit der EU allein schon dadurch verzeichnen, dass sich langjährige Handelspartner nun innerhalb der Gemeinschaft wiederfinden. Sobald die zehn neuen Erweiterungsländer in die Eurozone aufgenommen sind und damit den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben, wird der Euro damit noch bedeutsamer für die neuen Nachbarstaaten. Dies zeigt, dass die EU-Erweiterung wichtige Implikationen in Bezug auf ein geeignetes Wechselkursregime für die neuen EU-Außenstaaten in sich bergen kann.

Die wissenschaftliche Diskussion hat sich bereits intensiv dem Thema gewidmet, wie ein geeignetes Wechselkursregime für die zehn neuen EU-Staaten bis zur Einführung des Euro gestaltet werden sollte. Bisher eher unbeachtet blieb in diesem Zusammenhang die Untersuchung in Bezug auf mögliche zukünftige Mitglieder der EU, den so genannten pre-in Staaten. Für diese Nationen könnte die EU-Osterweiterung wichtige Implikationen zur Wahl eines geeigneten Wechselkursregimes mit sich bringen. Ziel dieser Arbeit ist es daher, Determinanten abzuleiten, welche für die Wahl eines geeigneten Wechselkursregimes in den Pre-Ins von Bedeutung sind. Hierbei muss klar definiert werden, welche Staaten sich grundsätzlich überhaupt für eine zukünftige Aufnahme in die EU qualifizieren könnten. Mögliche Kriterien sind dabei nicht nur auf die Zugehörigkeit zum europäischen Kontinent beschränkt. So ist beispielsweise die Türkei bereits in den Kreis der Kandidatenstaaten aufgenommen, obwohl nur etwa 5% ihrer Landmasse auf dem europäischen Kontinent liegen. Ein weiteres Kriterium stellen politische Merkmale dar, die allerdings im Rahmen dieser Arbeit nur zur Veranschaulichung ökonomischer Zusammenhänge herangezogen werden sollen. Außerdem müssen Optionen einer Wechselkurswahl definiert werden. Eine Möglichkeit stellt dabei das intensiv diskutierte Thema einer vorzeitigen Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel – der Euroisierung – im Vorfeld einer Erweiterung dar.

Grundsätzliche Determinanten einer Wechselkursregimewahl haben bereits verstärkt Aufmerksamkeit in der wissenschaftlichen Betrachtung gefunden. Weiterführend soll daher in dieser Untersuchung eine Verbindung von allgemeinen Determinanten und Kriterien, die besonders für mögliche zukünftige EU-Mitglieder von Bedeutung sind, erfolgen. Ziel ist es, einen Katalog zu entwickeln, der die pre-in Staaten bei der Entscheidung zu einem geeigneten Wechselkursregime unterstützen könnte. Dabei soll jedoch nicht mit der Maxime gebrochen werden, dass es kein Wechselkursregime gibt, das für jedes Land zu jeder Zeit Bestand haben kann. Vielmehr werden grundlegende Gemeinsamkeiten der Staaten aufgegriffen und die sich daraus ergebenden Implikationen zu einem geeigneten Wechselkursregime abgeleitet. Darüber hinaus müssen auch Implikationen aus der aktuellen EU-Osterweiterung in die Untersuchung mit einbezogen werden. Dies erfolgt im Rahmen dieser Arbeit hauptsächlich anhand zweier praktischer Beispiele. Dazu soll ein geeignetes Wechselkursregime basierend auf dem abgeleiteten Kriterienkatalog zum einen für die Türkei und zum andern für die Ukraine gefunden werden. Die Beitrittsbemühungen der Türkei sind im Zuge der aktuellen EU-Osterweiterung wieder verstärkt in den Fokus der Betrachtungen ge­rückt. Darüber hinaus entscheidet die EU 2004 ein weiteres Mal über die Möglichkeit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Die Ukraine andererseits befindet sich jetzt an einer der neuen Außengrenzen der EU. Sie liegt nun im Mittelpunkt zwischen der EU und der Russischen Föderation. Eine Gemeinsamkeit, die diese beiden Länder mit allen pre-in Staaten teilen, ist die Unbestimmtheit eines möglichen Beitrittstermins. Zwar kann eine grobe Schätzung erfolgen, einen genauen Zeitpunkt festzulegen stellt jedoch eine überaus große Herausforderung dar.

1.2 Gang der Arbeit

Im folgenden Kapitel soll neben einem kurzen Überblick über die Erweiterungsrunden der EU auch das Potenzial für weitere Erweiterungen aufgezeigt werden. Das abschließende Ziel hierbei soll eine genaue Definition der pre-in Staaten darstellen. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den verschiedenen Optionen die bei der Wahl eines Wechselkursregimes zur Verfügung stehen.

Das aufbauende vierte Kapitel zielt darauf ab, allgemeine Determinanten zur Wechselkursregimewahl herauszuarbeiten. Dazu wird das Trilemma der Zielauswahl untersucht und in einem ersten Schritt Indikatoren bestimmt, welche sich aus der Theorie eines optimalen Währungsraumes ableiten lassen. Weiterführend sollen sowohl strukturelle Faktoren als auch makroökonomische Variablen sowie ausgewählte weitere Determinanten, die die Regimewahl beeinflussen, untersucht werden. Abschließend werden Möglichkeiten erörtert, inwieweit ein Exit, also die Abschaffung des gängigen Regimes, reibungslos erfolgen kann. An dieser Stelle steht vor allem der Übergang von festen Wechselkursen zu mehr Flexibilität im Vordergrund.

Nach der Herausarbeitung allgemeiner Determinanten untersucht das fünfte Kapitel spezielle Variablen der Wechselkursregimewahl, die besonders für die pre-in Staaten von Bedeutung sind. Neben dem Balassa-Samuelson-Effekt sollen hierbei Auswirkungen eines hohen Dollarisierungsgrades untersucht werden. Im letzten Abschnitt wird grundsätzlich die Option einer frühzeitigen Euroisierung der Pre-Ins diskutiert. Eng mit einer möglichen Euroisierung zusammen hängt der Übergang von flexiblen zu Festkurssystemen. Dieser soll daher ergänzend zu den Exit-Möglichkeiten in diesem Abschnitt untersucht werden.

Im abschließenden sechsten Kapitel steht die Anwendung des entwickelten Kriterienkataloges am Beispiel der Türkei und der Ukraine im Mittelpunkt. Dazu wird im ersten Abschnitt die Entwicklung der beiden Länder im EU-Kontext sowie die Ziele der Staaten in Bezug auf einen zukünftigen Beitritt zur EU untersucht. Nachfolgend soll dabei die Position der EU in Bezug auf die beiden Länder aufgezeigt werden. Im dritten Abschnitt erfolgt eine Darstellung der herrschenden Wechselkursregime der beiden Beispielländer. Weiterführend soll durch die Auswahl geeigneter Determinanten eine Aussage darüber gemacht werden, wie eine geeignete Wechselkursregimewahl im Fall der Türkei und der Ukraine aussehen könnte. Hierbei werden besonders mögliche Implikationen, die sich aus der aktuellen EU-Erweiterung für die Regimewahl ergeben, herausgearbeitet. Im abschließenden Fazit erfolgt neben der Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse ein Ausblick auf Aspekte, welche, in Bezug auf die Wahl eines Wechselkursregimes, in Zukunft einer gesonderten Betrachtung in den Pre-Ins bedürfen.

2. Ausgewählte Aspekte der EU-Erweiterung

2.1 Zukünftige Erweiterungen

Die Entwicklung zur heutigen Form der Europäischen Union wurde vor allem durch drei große Erweiterungsrunden gestaltet. Zum einen die Erweiterung um Großbritannien, Dänemark und Irland im Jahr 1973 und zum anderen die EU-Süderweiterung um Spanien und Portugal 1986. Als Drittes erfolgte 2004 die flächenmäßig größte Ausweitung der Union nach Osten um zehn neue Länder. Die nachfolgende Tabelle 2.1 gibt einen Überblick über die Veränderung der Bevölkerung, des Bruttosozialprodukts (BSP) sowie des Handels gegenüber den Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder der EU vor der jeweiligen Erweiterung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2.1: Schlüsseldaten abgeschlossener Erweiterungsrunden

Die nächste Erweiterungsrunde könnte bereits im Jahre 2007 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt haben die beiden Kandidatenstaaten Bulgarien und Rumänien die Möglichkeit der Union beizutreten. Rumänien hat jedoch aktuell große Schwierigkeiten die notwendigen Kriterien zu erfüllen (Schröder 2004, S. 12). Darüber hinaus haben Kroatien und die Türkei den Status eines Kandidatenstaates. Es ist jedoch fraglich, ob es weitere Erweiterungsrunden geben wird, die – absolut gesehen – einen so starken Bevölkerungszuwachs für die EU mit sich bringen würden wie die aktuelle Osterweiterung.

Grundsätzlich stellt sich für zukünftige Erweiterungsrunden die Frage, welche Staaten sich überhaupt für eine Aufnahme in die EU eignen. Dies könnte zum einen aus rein geografischen[1] Gegebenheiten abgeleitet werden aber auch aus der Einstellung der EU zum Beitritt eines Staates. Tabelle 2.2 versucht anhand verschiedenster Kriterien aufzuzeigen, inwieweit ausgewählte Länder in Beziehungen zu Europa stehen. Die Grundgesamtheit der Staaten wird jedoch dahingehend eingeschränkt, dass lediglich Staaten, die auf dem Kontinent Europa liegen und ausgewählte Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) betracht werden. Diese Einschränkung folgt aus der selbst getroffenen Annahme, dass sich die EU eher nach Osten ausdehnen wird, als südlich des Mittelmeers.

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Tab. 2.2: Mögliche Erweiterungskandidaten

Bei der Betrachtung von Tabelle 2.2 fällt auf, dass mit Island, Norwegen und der Schweiz drei Staaten mitten in Europa liegen, jedoch nicht der EU angehören. Alle drei sind Mitglieder der European Economic Area und Norwegen hatte bereits zwei Volksabstimmungen in Bezug auf einen EU-Beitritt, die jedes Mal negativ entschieden wurden. Die Schweiz auf der anderen Seite besteht weiterhin auf ihrem neutralen Status. Des Weiteren liegen die Stadtstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt mitten in der EU. Die letzten drei Länder haben bereits den Euro als ge­setz­liches Zahlungsmittel einge­führt und besitzen sogar das Recht der Banknotenausgabe. Liechtenstein indessen ist durch das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsgebiets bereits sehr stark in die EU eingebunden. Diese acht Länder sollen daher auf Grund der bereits verstärkten Integration nicht in die Gesamtheit der pre-in Staaten eingehen. Außerdem soll für den Fall der Russischen Föderation davon ausgegangen werden, dass die politischen Unterschiede zu groß sind, um einen EU-Beitritt jemals ernsthaft in Betracht ziehen zu können (Economist 2001, S. 16). Im folgenden Abschnitt soll weiterführend eine Kategorisierung der verbleibenden Staaten er­fol­gen.

2.2 Abgeleitete Definition der pre-in Staaten

Bevor eine Kategorisierung der einzelnen Staaten erfolgt, muss der Begriff „Pre-In“ abgegrenzt werden. Gemäß der Definition der Europäischen Union bezeichnet „Pre-In“ diejenigen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft, die den Euro noch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben. Dies sind z. B. Dänemark und Großbritannien, die mit einer so genannten opt-out Klausel vertraglich festgelegt die Möglichkeit besitzen, trotz EU Zugehörigkeit nicht der Eurozone beitreten zu müssen (Europäische Union 2004b, S. 1). Aber auch die neuen Mitgliedsstaaten, die diese Option nicht haben und deshalb der Eurozone beitreten müssen, würden in diese Kategorie fallen.

Im Rahmen dieser Untersuchung soll der Begriff „Pre-In“ jedoch Staaten außerhalb der EU bezeichnen, die, sehr langfristig betrachtet, grundsätzlich eine Perspektive besitzen in die Union aufgenommen zu werden. Der Fokus liegt daher auf den Staaten, für die die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien aktuell noch eine große Herausforderung darstellt. Eine exakte Abgrenzung dieser Staaten ist schwierig, da wenig verlässliche Aussagen darüber gemacht werden können, wie sich einzelne Länder über einen Zeitraum von 20 Jahren entwickeln werden. In der wissenschaftlichen Diskussion gehen selbst bei kontinentaleuropäischen Staaten die Meinungen darüber auseinander, ob diese überhaupt in die EU aufgenommen werden sollten (Walter 2004, S. 1 und Bilan 2004, S. 1). Wie Tabelle 2.2 zeigt, ist die Intensität der Beziehungen zur EU von unterschiedlicher Stärke. In dieser Arbeit soll daher die Ableitung der pre-in Staaten anhand von drei Kategorien erfolgen. Zum einen Staaten, die bereits einen Antrag auf Beitritt gestellt haben. Zweitens solche Staaten, die zwar noch keinen Antrag auf Mitgliedschaft eingereicht haben, jedoch auf dem Kontinent Europa liegen. Und Drittens diejenigen Staaten, die bisher im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit der EU in Verbindung stehen, jedoch nicht in die ersten beiden Kategorien fallen.

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Tab. 2.3: Kategorisierung der pre-in Staaten

Diese Kategorisierung der Staaten impliziert jedoch keinerlei zeitliche Abfolge in der ein möglicher Beitritt erfolgen kann. So könnte z. B. der Beitritt der Türkei durchaus nach dem von Bosnien & Herzegowina liegen. Die Kategorisierung macht jedoch deutlich, dass es sich bei den abgeleiteten pre-in Staaten zum größten Teil um Länder handelt, die in den unteren Be­reich mit mittlerem Einkommen zu zählen sind (Weltbank 2004, S. 1). Diese Staaten befinden sich in einer Übergangsphase in der große - vor allem institutionelle - Veränderungen inner­halb der Volkswirtschaft erfolgen. Nach einer Definition der pre-in Staaten stellt sich weiter­führend die Frage, über welche Optionen ein Land bei einer Wechselkursregimewahl verfügt.

3. Optionen bei der Wechselkursregimewahl

Ein Wechselkursregime stellt die Summe der Politiken des Staates oder der Notenbank dar, die dazu dient, den Wechselkurs eines Landes zu beeinflussen. Wechselkursregime können somit anhand der Stärke des Eingriffes durch die Notenbank unterschieden werden. Eine trennscharfe Abgrenzung der einzelnen Regime ist jedoch nicht immer möglich, da Länder unter Umständen auch mehrere Regime anwenden. Grundsätzlich erstreckt sich die Bandbreite der Regimearten von der Übernahme einer Fremdwährung als gesetzliches Zahlungsmittel bis hin zur kompletten Freigabe der Währung. Im Folgenden werden dazu die verschiedenen Möglichkeiten der Regimewahl im Interventionsgrad absteigend dargestellt.[2]

3.1 Festkursregime

Die extremste Form der Wechselkursanbindung ist die bereits angesprochene Übernahme einer Fremdwährung als gesetzliches Zahlungsmittel. Wird der US-Dollar oder der Euro übernommen, wird dies als Dollarisierung oder Euroisierung bezeichnet. Eine etwas abgeschwächtere aber ähnlich starke Anbindung stellt das so genannte Currency Board dar. Dabei geht der Staat eine explizite gesetzliche Verpflichtung ein, die heimische Währung zu einem festgesetzten Kurs in eine vorher bestimmte Fremdwährung zu tauschen. Die gesetzlichen Vorschriften können dabei ein Mindestvolumen an Währungsreserven festlegen, das die Notenbank halten muss, um einen bestimmten Anteil der Geldbasis ständig tauschen zu können. Meist wird der gesamte Geldumlauf durch ausländische Reserven gedeckt (International Monetary Fund (IMF) 2003, S. 1). Mit den „orthodoxen“ und „modernen“ Currency Board Systemen gibt es zwei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Bei ersterem muss die Notenbank lediglich die Aufgabe des Währungstausches erfüllen. In modernen Systemen hat die Notenbank jedoch einen weiter gefassten Spielraum (Janssen 2002, S. 20). Ähnlich der Übernahme einer Fremdwährung als gesetzliches Zahlungsmittel ist die Währungsunion. Hierbei schließen sich verschiedene Länder zusammen und führen eine gemeinsame Währung ein. Die Geldpolitik wird an eine den Ländern übergeordnete Notenbank übergeben. Es wird deutlich, dass die bisher dargestellten Möglichkeiten der Anbindung des heimischen Wechselkurses an eine ausländische Ankerwährung nur mit sehr hohen Kosten wieder rückgängig gemacht werden können (Gosh/Gulde/Wolf 2002, S. 40).

Bei einer fixen Anbindung an eine Fremdwährung oder einen Währungskorb wird der Wechselkurs ebenfalls konstant gehalten. Ein Umtauschverhältnis ist jedoch gesetzlich nicht festgelegt und kann bei Bedarf von der Notenbank geändert werden. Erfolgt eine Anbindung gegenüber einer einzelnen Währung, so bleibt das Umtauschverhältnis zwischen Inlands- und Ankerwährung konstant. Bei der Anbindung an einen Währungskorb, den ein Land selbst definiert, wird der Referenzkurs aus einer Gewichtung verschiedener Währungen ermittelt. Eine Anbindung kann aber auch an den standardisierten Währungskorb der Sonderziehungsrechte (SZR)[3] erfolgen. Gemäß IWF Klassifikation liegt eine Fixierung der Währung dann vor, wenn der Wechselkurs in einer Bandbreite von weniger als ±1% um eine Ankerwährung oder einen -korb variiert, bzw. maximal 2% Wertunterschied zwischen Minimum und Maximum in einem dreimonatigen Zeitraum liegen (IMF 2003, S. 1 f.). Da weder gesetzliche Verpflichtungen eingegangen werden noch eine gemeinsame Währung eingeführt wird, sind die Kosten der Abschaffung einer fixen Anbindung geringer als bei den drei oben genannten Regimen.

3.2 Zwischenformen

Vor der Einstufung eines Wechselkursregimes als vollständig flexibel gibt es einige Zwischenformen. Am ähnlichsten zu festen Wechselkursen ist die fixe Anbindung innerhalb horizontaler Bänder. Die Fluktuation der Währung erfolgt dabei innerhalb einer oberen und einer unteren Schranke, die mehr als ±1% von der Leitwährung entfernt sind. Die Zentralbank kann frei agieren, solange sich der Wechselkurs innerhalb der Bandbreiten befindet (IMF 2003, S. 2). Wenn der Wechselkurs jedoch ein Ende des Bandes erreicht hat, muss die Zentralbank den Wechselkurs beeinflussen, um den Kurs innerhalb des Bandes zu halten. Die Flexibilität der Geldpolitik wächst dabei mit den Bandbreiten innerhalb derer der Wechselkurs schwanken kann. Andererseits wird deutlich, dass bei genügend engen Bandbreiten die Abgrenzung zu einem „reinen“ Festkurssystem verschwimmt (Frankel 1999, S. 4). Um den Wechselkurs zu beeinflussen, kann die Notenbank zum einen direkt als Anbieter oder Nachfrager der Inlandswährung auftreten, oder zum andern indirekt eine Anpassung der Zinssätze vornehmen (Williamson 1993, S. 193).

Zwei weitere, flexiblere Zwischenregime stellen Crawling Pegs und Crawling Bands dar. Bei einem Crawling Peg handelt es sich um eine selbst anpassende Wechselkursanbindung an eine einzelne Währung. Im Zeitablauf wird dabei das Austauschverhältnis zur Leitwährung graduell verändert. Die Stärke der Ver­änderung erfolgt auf Grund ausgewählter Indikatoren wie z. B. dem vergangenen oder er­warteten Inflationsdifferenzial gegenüber dem wichtigsten Handelspartner (Gosh/Gulde/Wolf 2002, S. 41). Bei Ländern mit sehr hoher Inflation kann diese Anpassung durchaus wöchentlich geschehen (Frankel 1999, S. 4). Die Adjustierung kann dabei sowohl aktiv als auch passiv sein. Bei aktiven Crawling Pegs werden die Veränderungen des Bandes vorher angekündigt, wohingegen bei passiven anhand von Vergangenheitswerten volkswirtschaftlicher Variablen gehandelt wird (Mussa/Mas­son/Swo­boda et al. 2000, S. 27). Crawling Bands auf der anderen Seite bezeichnen hierbei eine sich selbst anpassende Wechselkursanbindung innerhalb horizontaler Bänder. Die Bandbreite oder das Niveau der Bänder werden im Zeitablauf – analog zu den Crawling Pegs – an die Veränderung ökonomischer Indikatoren angepasst (IMF 2003, S. 2).

3.3 Flexible Regime

Beim Managed Floating (schmutziges Floating) und Independently Floating (unabhängiges Floating) ist der Wechselkurs den Marktkräften aus Angebot und Nachfrage mehr oder weniger vollständig ausgesetzt. Im Fall des Managed Floating nimmt die Zentralbank zwar aktiv am Marktgeschehen teil und versucht den Wechselkurs zu beeinflussen, dies erfolgt jedoch nur, um den langfristigen Trend der Währung festzulegen. Es gibt keinen ex ante festgelegten Wechselkurspfad oder -zielwert, der erreicht werden soll. Daher kann auch unter zwei Arten der Intervention unterschieden werden. Zum einen „enges“ Managed Floating, bei dem der Wechselkurs beeinflusst und dabei eher konstant gehalten wird und zum anderen eine Intervention, die eher ad hoc vollzogen wird (IMF 2003, S. 3). Hierbei wird deutlich, dass Managed Floating auch in festen Kursen resultieren kann, die jedoch nicht das Ergebnis eines vorher bestimmten Zielwertes wie bei Festkurssystemen sind. Zur Bestimmung, ob es sich um ein „enges“ Managed Floating handelt, kann die Sensibilität der Zentralbank bei 1% Kursänderung her­an­ge­zogen werden. Wird Angebot und Nachfrage der Währung um denselben Prozentsatz durch die Zentralbank variiert, kann von einem „engen“ Managed Floating gesprochen werden (Fran­kel 1999, S. 4). Bei der extremsten Form der Flexibilisierung, dem Independently Floating, wird der Wechselkurs vollständig dem Markt ausgesetzt und durch keine innerstaatlichen Akteure beeinflusst (Gosh/Gulde/Wolf 2002, S. 41). Es bleibt zu untersuchen, wie oft die einzelnen Regime in der Realität von den Staaten gewählt werden.

3.4 Empirische Betrachtung

Eine empirische Untersuchung der Wechselkursregimewahl ist keinesfalls trivial. So ist es durchaus möglich, dass ein Land offiziell ankündigt, die Währung freizugeben, bei der tatsächlichen Wechselkursentwicklung jedoch eine sehr hohe Konvergenz zum Dollar besteht. Daher muss eine Unterscheidung zwischen einem „de jure“ Regime, das Staaten offiziell angeben und einem „de facto“ Regime, das tatsächlich praktiziert wird, erfolgen. Die Zuordnung eines Landes zu einem der beschriebenen Regime ist somit nicht immer eindeutig (Poirson 2001, S. 4).[4] In der wissenschaftlichen Diskussion haben sich daher verschiedenste Möglichkeiten der Klassifizierung der Länder entwickelt. So z. B. von Levy-Yeyati und Sturzenegger (2003), Gosh, Gulde und Wolf (2002), Bubula und Ötker-Robe (2002) sowie Reinhart und Rogoff (2002). Der IWF hat in der Vergangenheit nur die de jure Regimewahl veröffentlicht. Aktuell jedoch erfolgt die Kategorisierung anhand der de facto Politiken, die aus Studien, sowie Einschätzungen des IWF abgeleitet werden. Diese Klassifizierung des IWF wird mehrheitlich in den Untersuchungen zur Wechselkursregimewahl herangezogen und soll daher auch in dieser Betrachtung Anwendung finden. Dabei ergibt sich eine Verteilung der de facto Wechselkursregime unter den Ländern gemäß Abbildung 3.1.

Quelle: IMF 2003, S. 4 f.; eigene Darstellung

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Abb. 3.1: De facto Verteilung der weltweiten Wechselkursregime zum 31.12.2003

Die meisten Differenzen zwischen dem offiziell angegebenen und dem tatsächlich prakti­zier­ten Wechselkursregime kommen bei einer fixen Anbindung vor. Rund ein Viertel dieser Län­der gibt offiziell an, kein Festkursregime zu verfolgen. Des Weiteren haben auch die­je­nigen Staaten, die de facto ein Fixkurssystem anwenden von Zeit zu Zeit Anpassungen des Austauschverhältnisses zur Ankerwährung vorgenommen (Frankel 1999, S. 6). In Bezug auf die Ankerwährung kann der US-Dollar seit 1990 relativ konstant die mehrheitlichen Anteile, die 2001 bei rund 55% lagen, auf sich verbuchen. Zu etwa 40% wurde der Euro[5] als Ankerwährung gewählt und die restlichen 5% entfallen auf andere Währungen (Meissner/Oomes 2004, S. 27). Unter den 41 Ländern, die kein eigenes Zahlungsmittel besitzen, befinden sich hauptsächlich die Mitglieder der Eurozone sowie die ehemaligen französischen Kolonien. In den abgeleiteten pre-in Staaten ist das Regime des Managed Floating am häufigsten vertreten. Independently Floating und fixe Anbindungen kommen etwa gleich häufig vor.[6]

4. Allgemeine Determinanten der Regimewahl

Nach der Darstellung der möglichen Optionen bei der Wechselkursregimewahl sollen nun grundl­egend allgemeine Determinanten herausgearbeitet werden, die sich auf eine Regimeent­scheidung auswirken können. Diese Determinanten gelten nicht nur für die abgeleiteten pre-in Staaten, sondern können weltweit bei allen Ländern in die Entscheidung mit eingehen. Wie ge­zeigt wurde, befinden sich die Pre-Ins jedoch in einer Übergangsphase. Daher soll ein Schwer­punkt der Untersuchung sein, den Zusammenhang zwischen Kapitalfreizügigkeit, Han­­del sowie makroökonomischen Variablen in Bezug auf die Wechselkursregimewahl auf­zu­­zei­gen. Besonders der Handel mit der EU könnte sich in den kommenden Jahren verändern. Die Untersuchung der einzelnen Variablen erfolgt dabei im Idealfall anhand von drei Faktoren. Zum einen soll geklärt werden durch welche Transmissionspfade das Wechselkursregime Ein­­fluss auf die untersuchte Variable nimmt. Falls möglich wird aufbauend eine empirische Veri­fikation vorgenommen sowie Aussagen über die Bedeutung der Variablen bei der Regime­wahl getroffen.

4.1 Trilemma der Zielauswahl

Bei der Wechselkursregimewahl steht ein Land grundsätzlich vor dem Trilemma der Zielaus­wahl. Wenn im Ausgangspunkt eine offene Volkswirtschaft angenommen wird, so ist es nicht mög­lich, dass völlige Wechselkursstabilität, geldpolitische Unabhängigkeit und vollständig freier Kapitalverkehr zusammen erreicht werden. Maximal zwei dieser Ziele können ge­mein­sam verwirklicht werden (Frankel 1999, S. 6). Verdeutlicht werden kann dies, wenn z. B. da­von ausgegangen wird, dass ein Land über geldpolitische Maßnahmen die Zinsen im Inland über die des Auslandes anhebt. Bei freiem Kapitalverkehr würden ausländische Anleger den Zins­vorteil nutzen und somit inländische Währung nachfragen. Der nominale Wechselkurs würde aufwerten, bis die Zinsparität erfüllt ist. Um bei geldpolitischen Veränderungen den no­mi­nalen Kurs jedoch konstant zu lassen, müsste die Kapitalmobilität beschränkt werden, da­mit eine stärkere Nachfrage nach Inlandswährung keine Aufwertung auslöst (Obstfeld/Shambaugh/Taylor 2004, S.1). Ein Extrembeispiel stellt hierbei die Währungsunion der Euro­zone dar. Wechselkursfixierung und vollständig freier Kapitalverkehr implizieren gemäß des Trilemmas, dass die Geldpolitik innerhalb der einzelnen Länder nicht mehr möglich ist (Frankel 1999, S. 12).

Allerdings ist auch der Fall denkbar, dass bereits ex ante nicht alle drei Zielgrößen zur Verfügung stehen. Ein Land könnte dann nicht in der Lage sein, eine effektive Geldpolitik zu verfolgen oder nicht die Möglichkeiten besitzen, seinen Wechselkurs zu fixieren (Keller/Ri­chard­son 2003, S. 16).[7] Vor dem Hintergrund einer weltweiten Zunahme der Kapitalmobilität würde dies die starke Verteilung hin zu den Extrempositionen in Abbildung 3.1 erklären. Gemäß des Trilemmas müsste sich ein Staat bei hoher Kapitalmobilität zwischen Wechselkursstabilität oder geldpolitischer Unabhängigkeit entscheiden. Die verbleibende hohe Anzahl an Ländern mit „Managed Floating“ zwingt indessen zu einer erweiterten Interpretation des Trilemmas der Zielauswahl. In letzter Zeit gingen Länder dazu über, den Wechselkurs de jure unangetastet zu lassen, auf der anderen Seite jedoch Kapitalkontrollen einzuführen. Dies führte zu einer Aufweichung des Trilemmas. Durch Kapitalkontrollen können Länder mit de jure flexiblen Kursen etwas an geldpolitischer Macht zurückgewinnen (Obstfeld/Sham­baugh/Tay­­lor 2004, S. 17).

Empirisch kann gesagt werden, dass der hier beschriebene trade-off zwischen den Zielen besteht. So haben Staaten mit Festkurssystemen weniger geldpolitische Freiheiten als Länder mit flexiblen Kursen. In Bezug auf die Regimewahl bleibt das Trilemma jedoch meist unbeachtet (Obstfeld/Shambaugh/Taylor 2004, S. 17 und S. 21).

4.2 Variablen eines optimalen Währungsraumes

Die Darstellung des Trilemmas der Zielwahl hat gezeigt, dass feste Wechselkurse eine Politikoption sein können. Wenn ein pre-in Staat sich dafür entscheidet den Wechselkurs zu fixieren, oder sogar eine Fremdwährung einzuführen gibt es spezielle Variablen die hierfür vorher berücksichtigt werden sollten. Die Theorie der optimalen Währungsräume versucht hierbei Aussagen darüber zu treffen, welche Länder oder Regionen sinnvoll eine gemeinsame Währung einführen können. Aber auch bei einer fixen Anbindung an eine Ankerwährung sollten die Bedingungen für einen optimalen Währungsraum erfüllt sein (Knoppik 1995, S.19). Unterschieden werden kann dabei zwischen den traditionellen und den Kosten-Nutzen Ansätzen. Im Folgenden werden beide Theoriestränge in ihren Grundlagen dar­ge­stellt und Indikatoren für eine geeignete Regimewahl abgeleitet.

4.2.1 Traditionelle Ansätze

Die grundlegenden Ausarbeitungen zum traditionellen Ansatz gehen im Wesentlichen auf die Arbeiten von Mundell (1961), McKinnon (1963) und Kenen (1969) zurück[8]. Bei diesen Ansätzen steht die Herausarbeitung einer Variablen im Vordergrund, mit der sich bestimmen lässt, ob ein optimaler Währungsraum vorliegt. Anhand dieser kann entschieden werden, ob die Währung fixiert werden sollte oder nicht (Sitz 2001, S. 35).

Mundell (1961) nähert sich dem Problem mittels Modellierung zweier Länder an, die anfänglich Vollbeschäftigung sowie eine ausgeglichene Handelsbilanz besitzen. Jedes Land produziert einen Faktor, konsumiert jedoch beide. Von Interesse sind die Auswirkungen eines asymmetrischen Nachfragerückgangs, der nur das Inland trifft.[9] Dieser Schock führt bei unterschiedlichen Währungen zunächst zu Arbeitslosigkeit im Inland und Inflationsdruck im Ausland. Die auf Grund der Inflation im Ausland auftretende Veränderung der Terms of Trade[10] hilft dem Inland den Nachfragerückgang etwas auszugleichen. Reagiert das Ausland jedoch mit Kreditverknappung, um dem Inflationsdruck entgegenzuwirken so muss das Inland alleine für den Schock aufkommen (Mundell 1961, S. 658). Erweitert man das Modell auf zwei Regionen, die sich innerhalb eines der Länder befinden und unterschiedliche Produkte herstellen, hätte dies Arbeitslosigkeit in der vom Schock betroffenen Region zur Folge. Mit einer Expansion der Geldmenge und der damit verbundenen Nachfragesteigerung könnte die Notenbank die Ar­beits­losigkeit eindämmen. Die Kosten dieser Politik wären jedoch Inflationsdruck für die nicht be­­troffene Region (Mundell 1961, S. 659). Es wird deutlich, dass eine hinreichend große Mo­bilität des Faktors Arbeit für einen Ausgleich sorgen könnte. Je größer somit die interne Faktormobilität und je ge­ringer die externe desto besser ist die Region für einen optimalen Währungsraum geeignet (Mundell 1961, S. 664).

McKinnon (1963) verfolgt in seinen Ausführungen eine Weiterentwicklung des gerade beschriebenen Ansatzes. Es wird angenommen, dass das Inland ausreichend klein ist, um den Wechselkurs sowie die Preise der restlichen Welt nicht beeinflussen zu können. Der Wechselkurs dient dazu, bei konstanten Preisen im Inland die Handelsbilanz auszugleichen. Bei Wechselkursänderung ändert sich jedoch auch die Nachfrage nach Importen und Exporten und beeinflusst so die Preisstabilität im Inland. Das Instrument des Wechselkurses als Handelsbilanzausgleich verliert durch den inflatorischen Effekt seine Wirkung je größer das Volumen der Ex- und Importe des Inlands mit dem Ausland ist. Je größer also der Grad der Offenheit gegenüber der Weltwirtschaft in Bezug auf den Handel ist, desto eher sollte ein Festkurssystem bevorzugt werden.[11] Im umgekehrten Fall können flexible Kurse zum gewünschten Handelsbilanzausgleich führen (McKinnon 1963, S. 718 f.).[12]

Kenen (1969) zielt in seiner Untersuchung auf den Diversifikationsgrad einer Volkswirtschaft. Gibt es demnach einen asymmetrischen Schock auf ein Gut eines Landes, so wird es diesen Schock besser verkraften je diversifizierter die Wirtschaftsstruktur ist. Der Wechselkurs als Schockabsorber wäre in diesem Zusammenhang von geringerer Bedeutung. Ein Land mit geringem Diversifikationsgrad müsste daher einen flexiblen Wechselkurs haben. Andere Staaten hingegen könnten ein Festkurssystem etablieren (Kenen 1969, S. 49 und S. 54).

In einer empirischen Untersuchung kommen Juhn und Mauro (2002) zu dem Schluss, dass der Offenheitsgrad negativ mit flexiblen Regimen wie Managed Floating und Floating korreliert (Juhn/Mauro 2002, S. 19). Dies würde die obigen Ergebnisse stützen. Der Vergleich mehrerer empirischer Untersuchungen zeigt jedoch ambivalente Ergebnisse. In drei Studien korrelierte die Variable sowohl in Verbindung mit flexiblen als auch festen Wechselkursen. In fünf Studien dagegen können keine Signifikanzen nachgewiesen werden (Juhn/Mau­ro 2002, S. 7).[13]

4.2.2 Kosten-Nutzen Betrachtung und Kritik

Die Kritik, dass sich optimale Währungsräume nicht an einem einzelnen Kriterium festmachen lassen, greift die Kosten-Nutzen-Betrachtung auf. Nachfolgend sollen dazu in einem grundlegenden Überblick Kosten und Nutzen einer Währungsunion aufgezeigt werden.

Die Kosten eines fixen Wechselkurses können in erster Linie darin gesehen werden, dass die geldpolitische Autonomie eines Landes verloren geht (Knoppik 1995, S. 27). Auf Grund dessen kann bei einer Währungsunion der Wechselkurs nicht als Anpassungsinstrument im Fall von Schocks oder zum Handelsbilanzausgleich wirken. Außerdem ist es möglich, dass die Ankerwährung nicht den wirtschaftspolitisch erwünschten Kurs einschlägt (Corden 1972, S. 10). Überdies ist negativ zu sehen, dass Erlöse aus der Ausgabe von neuem Geld, die so genannte Seigniorage, nicht mehr erzielt werden können (Sitz 2001, S. 42).

Trotz dieser Kosten kann eine Währungsunion für ein Land dann sinnvoll sein, wenn der Nutzen die Kosten übersteigt. Ein offensichtlicher Nutzen einer gemeinsamen Währung stellt die Einsparung von Transaktionskosten dar, da die Währung nicht mehr getauscht werden muss (Knoppik 1995, S. 26). Eng damit verbunden ist die Absicherung gegen Wechselkursschwankungen beim Handel in Bezug auf Länder mit schlechtem Zugang zu Finanzmärkten. Diese kann bei konstanten Kursen gespart werden. Des Weiteren kann eine Währungsunion zu einem Inflationsimport führen, der über die Wechselkursfixierung erfolgt. Dies ist von Nutzen, wenn die anderen Länder der Union niedrigere Inflationsraten besitzen (Emerson/Gros/Italianer et al. 1992, S. 63 und S. 87). Mittels einer Währungsunion können Länder mit schwächerer Reputation auf den Finanzmärkten Glaubwürdigkeit für die Konsistenz ihrer Politik erlangen (Sitz 2001, S. 41). Des Weiteren erfolgt durch eine Währungsunion eine fiskalische Integration indem supranationale Einrichtungen wie z. B. eine Zentralbank geschaffen werden. Der Nutzen hierbei liegt vor allem darin, dass eine einheitliche den gesamten Wirtschaftsraum betreffende Politik gestaltet wird und die Regionen nicht unterschiedlich behandelt werden (Ishiyama 1975, S. 364 f.).

Kritik lässt vor allem die Komplexität der Bestimmung eines optimalen Währungsraumes aufkommen. Ishiyama (1975) geht sogar so weit, die Diskussion über die Theorie optimaler Währungsräume als primär wissenschaftlich anzusehen, die wenig zur Lösung praktischer Pro­bleme der Wechselkurspolitik beiträgt (Ishiyama 1975, S. 378). Dennoch muss die Kritik differenzierter anhand der spezifischen Ansätze erfolgen. Bei Mundells (1961) Ansatz wird vor allem die Annahme beanstandet, dass kurzfristige Probleme durch das langfristige Phäno­men der Faktormobilität zu lösen sind. McKinnons (1963) Ansatz dagegen steht in der Kritik, nur interne Herausforderungen für einen Anpassungsbedarf aufzuzeigen. Darüber hinaus sei die Annahme der internationalen Preisstabilität eher unrealistisch. Kenen (1969) muss sich den Einwand gefallen lassen, dass ein möglicher Anpassungsbedarf nach einem asymmetrischen Schock größer ist, als dies ein hoher Diversifizierungsgrad abfedern kann (Knoppik 1995, S. 25). Insgesamt wird den traditionellen Ansätzen entgegen gehalten, dass nur einzelne Faktoren untersucht werden, statt Interdependenzen zu betrachten (Sitz 2001, S. 39).

4.3 Weitere strukturelle Faktoren

Die abgeleiteten Kriterien wie Faktormobilität oder Offenheitsgrad, die sich aus den Ausführungen zum optimalen Währungsraum ergeben, können durch weitere ergänzt werden. Diese finden grundsätzlich auch in den Theorien zu optimalen Währungsräumen Anwendung. Auf Grund der besonderen Bedeutung für die pre-in Staaten sollen sie in dieser Arbeit jedoch gesondert dargestellt werden.

4.3.1 Freier Kapitalverkehr oder Kapitalkontrolle

Wie bereits einleitend gezeigt, gehören die Pre-Ins vor allem zur Kategorie der Übergangs- oder Entwicklungsländer. Gerade in diesen Ländergruppen hat in den vergangenen Jahren die Liberalisierung der Kapitalmärkte Einzug gehalten. Dies führt dazu, dass Transaktionen schnell und kostengünstig durchgeführt werden können (Mussa/Masson/Swoboda et al. 2000, S. 14). Hieraus ergibt sich eine Diskussion über feste oder flexible Wechselkurse. Bei festen Wechselkursen verpflichtet sich die Zentralbank dazu, die Währung zu einem festen Kurs zu tauschen. Im Fall einer Steigerung des Kapitalzuflusses, hervorgerufen durch hohe Inlandszinsen, würde es bei flexiblen Kursen auf Grund der gesteigerten Nachfrage zu einer Aufwertung führen. Bei festen Kursen führt der Kapitalzufluss jedoch nicht zu einem Preisanstieg der Währung, sondern zu einer Steigerung des inländischen Preisniveaus (Fleming 1971, S. 474). Um dem Inflationsdruck bei einem festen Wechselkurs zu entgehen kann die Zentralbank die Kapitalströme durch Offenmarktgeschäfte sterilisieren. Dies führt jedoch wiederum dazu, dass die Zinsen nicht fallen und noch mehr Kapital angezogen wird. Langfristig gesehen ist die Notenbank nicht in der Lage den nominalen Aufwertungsdruck vollständig zu absorbieren. Falls daher ein Festkurssystem gewählt wird, muss eine Anpassung über die Fiskalpolitik erfolgen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da Steuern oder Staatsausgaben nicht kurzfristig angepasst werden können (Caramazza/Aziz 1998, S. 11). In den vergangenen Jahren war zu beobachten, dass vor allem Entwicklungsländer ihre Wechselkursregime mehr und mehr flexibilisiert haben. Ein Grund hierfür kann im weltweit steigenden Kapitalverkehr liegen. Damit verbunden sind die Kosten der Verteidigung des Wechselkurses, was bei einem exzessiven Kapitalabfluss zu einer Währungskrise führen kann (Edwarts/Sevastano 1999, S. 10). Weiterführende Untersuchungen zur Krisenneigung von Wechselkursregimen folgen in einer späteren Betrachtung.

Die oben dargestellten Überlegungen führen zu dem Ergebnis, dass die Beständigkeit eines Festkurssystems langfristig durch die Einführung von Kapitalkontrollen erhöht wird. Falls jedoch mögliche Vorteile eines Festkurssystems ohne Kapitalkontrollen genutzt werden sollen, ist ein Zwischenregime besser geeignet, das sich an veränderte Kapitalbewegungen anpassen lässt. Dabei würde den Marktteilnehmern darüber hinaus das Risiko von Wechselkursbewegungen bewusst gemacht und möglicherweise spekulative kurzfristige Kapitalströme eingedämmt werden (Caramazza/Aziz 1998, S. 11).

Für die Praxis hat Poirson (2001) ermittelt, dass das Ausmaß der Kapitalmobilität einen signifikanten Einfluss auf die Regimewahl besitzt. Je stärker sich ein Land gegenüber den internationalen Kapitalbewegungen abschottet, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Festkurssystem gewählt wird (Poirson 2001, S. 19). Eine weitere Studie enthält das differenziertere Ergebnis, dass die Wahrscheinlichkeit der Wahl eines Festkurssystems nur dann größer ist, wenn Kontrollen innerhalb der Kapitalbilanz durchgeführt werden. Restriktionen – z. B. auf die Handelsbilanz – scheinen für die Regimewahl nicht ausschlaggebend zu sein (Edwarts 1996, S. 18). Juhn und Mauro (2002) kommen jedoch zum Schluss, dass weder die Offenheit gegenüber Kapitalströmen noch Kapitalkontrollen empirisch signifikant klären können, ob sich ein Land für feste oder flexible Kurse entscheidet (Juhn/Mauro 2002, S. 19). In Bezug auf die pre-in Staaten ist von Interesse, ob die EU-Erweiterung bedeutsame Einflüsse auf die Kapitalströme haben kann. Im Rahmen der aktuellen EU-Erweiterung um 10 Länder konnte festgestellt werden, dass die Kapitalzuflüsse in die Beitrittsländer erst dann stark zunahmen als konkrete Termine über einen möglichen Beitritt formuliert wurden (Corker/Beau­mont/Van Elkan et al. 2000, S. 13).

4.3.2 Wechselkursvolatilität und Handel

In der jüngsten Vergangenheit standen vor allem Implikationen einer Aufwertung des Euros in Bezug auf die EU-Exporte im Mittelpunkt der Diskussion. Nachfolgend soll jedoch generell untersucht werden, ob die Wahl des Wechselkursregimes ex ante Auswirkungen auf den Handel ausüben kann. Besonders wichtig ist dieser Aspekt für pre-in Staaten, die ihren Wechselkurs nicht bereits schon jetzt an den Euro gebunden haben.

Die Argumentation für ein Festkurssystem geht grundsätzlich dahin, dass variable Wechselkurse Unsicherheiten hervorrufen und damit Investitionen und Handel behindern. So würden sich bei einer Aufwertung die Exporte im Ausland relativ verteuern, was sich wiederum negativ auf die Nachfrage auswirken könnte. Wenn die Währung jedoch gegenüber einem großen Nachbarland fixiert würde, könnten diese Unsicherheiten beseitigt werden. Im Gegenzug kann aber auch argumentiert werden, dass der Wechselkursrisiko mit modernen Finanzinstrumenten fast vollständig reduziert werden kann (Frankel 1999, S. 10). Durch dieses so genannte Hedging könnte der Vorteil eines Zahlungsbilanzausgleiches durch flexible Kurse realisiert werden. Allerdings ist ein indirekter Effekt von Wechselkursvolatilität, dass der Staat versuchen könnte etwaiges reduziertes Handelsvolumen mittels Handelsbarrieren auszugleichen. Eine uneingeschränkte Empfehlung in Bezug auf den Handel für ein festes oder flexibles Regime ist somit nicht eindeutig möglich (Fountas/Aristotelous 2003, S. 52).

Im Fall einer Währungsunion gibt es allerdings eindeutigere Hinweise auf die Handelsentwicklung. Empirisch konnte gezeigt werden, dass sich der Handel mit den in Frage kommenden Partner-Mitgliedstaaten im Vorfeld rund verdreifachte.[14] Interessant ist außerdem, dass sich diese Ergebnisse auf das System des Currency Boards übertragen lassen. Obwohl eine Währungsunion für größere Preistransparenz und geringere Transaktionskosten sorgt, löst ein Currency Board denselben Zuwachs an Handel aus (Frankel/Rose 2002, S. 442 und S. 461). Diese Ergebnisse würden sich jedoch relativieren, wenn der Handel mit den zukünftigen Partnerstaaten zwar zunimmt, der Handel mit den Nichtmitgliedern dagegen abnimmt. Signifi­kanzen, die eine solche Handelsumlenkung bestätigen würden, konnten dennoch nicht gefun­den werden. Darüber hinaus wurde gezeigt, dass die Größe des Landes hierzu in keinem Zu­sammenhang steht (Frankel/Rose 2002, S. 443 f.). Diese Ergebnisse decken sich mit denen einer Untersuchung von Rose (2000). Eine Erklärung für die handelsschaffende Wirkung einer Währungsunion ist dabei die eingegangene langfristige Verpflichtung zu integrativen An­strengungen. Des Weiteren scheint trotz der Möglichkeit des Hedgings das Absichern von Wech­selkursschwankungen schwieriger zu sein als allgemein angenommen (Rose 2000, S. 32).

Die Auswirkungen der Wechselkursvolatiliät auf den Handel sind damit für „klassische“ Festkurs- oder flexible Regime eher unbestimmt. Der Währungsunion werden dessen ungeachtet handelsschaffende Eigenschaften bescheinigt, die sich auch auf Currency Boards übertragen lassen. Es bleibt zu untersuchen inwieweit die Wechselkursregimewahl Auswirkungen auf weitere makroökonomische Variablen hat.

4.4 Makroökonomische Variablen

Bei den nachstehend untersuchten makroökonomischen Variablen stellen besonders die Inflation und die Zinsen wichtige volkswirtschaftliche Größen dar. Jüngste Erkenntnisse gehen davon aus, dass sowohl Zinsen als auch Inflation weltweit in den kommenden Jahren eher steigen werden (Economist 2004, S. 79). In einem weiteren Schritt ermöglicht die Betrachtung der Devisenreserven einer Zentralbank wichtige Rückschlüsse über ihre Fähigkeiten einen festen Wechselkurs zu halten. Sie soll deshalb auch auf die Untersuchung der Krisenanfälligkeit eines Landes hinführen. Wirtschaftswachstum wird gemeinhin als Indikator für mehr Beschäftigung gesehen und steht daher im Blickpunkt der Öffentlichkeit (Eurobarometer 2004, S.16). Auswirkungen der Wechselkursregimewahl auf das Wirtschaftswachstum werden abschließend untersucht.

4.4.1 Inflation

Auf sehr lange Sicht gesehen müssen die pre-in Staaten nach einer möglichen Aufnahme in die EU die Maastricht Kriterien erfüllen, um die Möglichkeit zum Beitritt zur Eurozone zu erhalten. Gemäß Artikel 121 des EG-Vertrags darf dazu unter anderem die Inflationsrate nicht mehr als 1,5% über den drei preisstabilsten Ländern liegen. Dieses Kriterium liegt jedoch noch in sehr ferner Zukunft und so ist es mittelfristig für jedes Land in erster Linie von Inter­esse die Inflation auf ein akzeptables Niveau zu bringen und dort zu halten.[15]

Die wissenschaftliche Forschung ist dabei hauptsächlich der Ansicht, dass feste Wechselkurse, wenn sie von einer verantwortungsvollen Politik begleitet werden, ein schlagkräftiges Instrument gegen eine zu hohe Inflation darstellen.[16] Begründet werden kann dies durch zwei Argumente. Zum Ersten kann eine Festschreibung der Kurse bedeuten, dass ein Signal gegen übermäßig expansive Politik gesetzt und dabei das Geldmengenwachstum eingedämmt wird. Ein zweites Argument besagt, dass bei einer glaubhaften Anbindung die Geldnachfrage sehr robust ist. Damit werden Inflationstendenzen abgeschwächt, die sich aus einer Geldmengenexpansion ergeben (Ghosh/Gulde/Ostry et al.1997, S. 6).

Dennoch ist nicht nur Inflation als solche ungewollt. Schwankungen der Inflation werden in diesem Zusammenhang mindestens als genauso schädlich angesehen. Wenn diese Inflationsvolatilität steigt, entstehen Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Inflation. Die Inflationserwartungen werden dabei eher etwas zu hoch liegen. Dies steigert wiederum Unsicherheiten in Bezug auf die zukünftige Politik der Notenbank. Insgesamt liegen somit die Kosten der Inflation höher, wenn Unsicherheiten im Spiel sind (Ball 1992, S. 373). Somit ist es für die Politik von Vorteil die Inflationsvolatilität gering zu halten, um die volkswirtschaftlichen Kosten zu minimieren.

Fraglich bleibt, wie sich diese Erkenntnisse in der Praxis auswirken. Eine wegweisende Studie wurde von Gosh, Gulde und Ostry et al. (1997) verfasst. Sie kommen zu dem Schluss, dass ein Festkurssystem im Durchschnitt eine Inflationsrate von 8,4% aufweist.[17] Zwischenregime sind mit 11,6% und flexible Regime mit 15,2% signifikant schlechter. Auch nach Adjustierung von Sondereffekten bescheinigen sie einem Festkurssystem immer noch die geringsten Preissteigerungsraten.[18] Am besten schneidet in diesem Zusammenhang das System einer Währungsunion ab (Ghosh/Gulde/Ostry et al.1997, S. 11 f.). In Bezug auf die angesprochene Volatilität der Inflation bleibt anzumerken, dass fixe Wechselkurse sowohl gegenüber völlig flexiblen als auch gegenüber Zwischenregimen eine geringere Inflationsvolatilität aufweisen. Ein Vergleich zwischen ärmeren und reicheren Ländern zeigt darüber hinaus, dass mit sinkendem Pro-Kopf-Einkommen die Inflationsvolatilität auch innerhalb der Festkurssysteme sinkt. Diese Vorteile können jedoch nicht sofort nach einem Wechsel zu einem Festkurssystem genutzt werden. In den ersten Jahren eines Festkurssystems kann es zu einer überdurchschnittlichen Inflationsvolatilität kommen (Ghosh/Gulde/Ostry et al.1997, S. 18).

Gulde, Kähkönen und Keller (2000) kommen zu dem Ergebnis, dass die Inflation in einem Currency Board Regime um ein vielfaches geringer als bei Festkurs-, Zwischen-, oder flexiblen Regimen ist.[19] Eine Erklärung dafür könnte sein, dass Länder, welche sich dem rigiden Systems eines Currency Boards unterwerfen noch disziplinierter handeln (Gulde/Käh­kö­nen/Keller 2000, S. 8 f.).

In Bezug auf die Inflation als Parameter der Regimewahl gibt es eindeutige Ergebnisse. Sowohl bei Poirson (2001, S. 21), Juhn und Mauro (2002, S. 19), Edwards (1996, S. 17) sowie bei Rizzo (1998, S. 258) führen die Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass Inflation und Wechselkursregimewahl in einem engen Zusammenhang stehen. Je größer die Inflation eines Landes, desto eher wird einem flexiblen Wechselkursregime der Vorzug vor einem Fixkurssystem gegeben. Im Folgenden sollen die Auswirkungen der Wechselkursregimewahl auf die Entwicklung der Zinssätze hin untersucht werden.

4.4.2 Zinsen

Zinsen bilden auf der einen Seite ein wichtiges Instrument der Notenbankpolitik zur Beeinflussung der Wechselkurse. Auf der anderen Seite führen jedoch zu niedrige Zinsen zu einer Überinvestition und zu hohe Zinsen zu Moral Hazard Problemen innerhalb der Volkswirtschaft (Mishkin 1992, S. 117).[20] In diesem Unterabschnitt soll daher untersucht werden, ob die Wahl des Wechselkursregimes Auswirkungen auf nominale und die inflationsbereinigten realen Zinsen haben kann.

Nominale Zinsen spiegeln eine Risikoprämie wider, die einem Investor bezahlt werden muss, damit er in einem bestimmten Markt investiert. Bei einem Fixkurssystem wird das Wechselkursänderungsrisiko vollständig eliminiert und führt damit zu niedrigeren − um dieses Risiko verminderte − Zinsen. Im perfekten Fall einer vollständig glaubhaften Fixierung sollte daher z. B. bei einer Anbindung an den US-Dollar das Zinsniveau schlagartig auf Höhe des US-amerikanischen sinken (Ghosh/Gulde/Ostry et al.1996, S. 6). Dennoch ist zu beobachten, dass trotz Fixierung eine Zinsprämie bezahlt werden muss. Tritt dieser Fall ein ist es für die Wirtschaftssubjekte lukrativer, Kredite in fremder Währung aufzunehmen. Die Tatsache, dass Kredite mit einer kurzen Laufzeit besser und günstiger zu bekommen sind, führt außerdem tendenziell zu einer eher kurzfristigen Fremdwährungsverschuldung (Mussa/Mas­son/Swo­­bo­da et al. 2000, S. 22).

Mit den Zinssätzen als Mittel der Geldpolitik können einerseits die Volatilität des Wechselkurses beeinflusst und andererseits volatilere Zinssätze zur Kursstabilisierung eingesetzt werden.[21] Analog zum Trilemma der Zielauswahl kann bei flexiblen Wechselkursen die Zentralbank die Zinssätze als geldpolitisches Mittel einsetzen, wohingegen bei festen Kursen diese Möglichkeit nicht besteht (Hausmann/Panizza/Stein 2000, S. 9). Der politische Spielraum kann jedoch eingeschränkt sein, wenn ein Anlegerportfolio zwischen inländischen und ausländischen Anlagen diversifiziert ist. Eine Zinsänderung der inländischen Notenbank würde Kapitalströme auslösen, die den Wechselkurs beeinflussen. Somit wäre die Geldpolitik auch bei vollständig flexiblen Wechselkursen nicht unabhängig in ihren Zinsentscheidungen in Bezug auf die Währung (Miles 1978, S. 436). Wenn jedoch ex ante fixe Wechselkurse erreicht werden sollen, kann dies mit Hilfe der Zinsen geschehen. Im Fall einer nicht vollständig glaubhaften Fixierung müssten jedoch die Zinsen laufend angepasst werden, was in einer höheren Zinsvolatilität resultiert (Calvo/Reinhart 2002, S. 392).

Obstfeld, Shambaugh und Taylor (2004) haben herausgefunden, dass sich Zinsen bei einem Fixkurssystem stärker an das Land der Ankerwährung angleichen als dies bei flexiblen Kursen der Fall wäre.[22] In diesem Zusammenhang ist es relativ unerheblich, ob das fixierende Land extensive Kapitalkontrollen durchführt oder nicht. Es würde sich hierbei nur die Anpassungsgeschwindigkeit der Zinssätze jedoch nicht deren grundsätzliche Richtung ändern (Obstfeld/Shambaugh/Taylor 2004, S. 17 f.). In Bezug auf die realen Zinsen konnte gezeigt werden, dass sich diese ebenso bei einer Fixierung der Kurse angleichen. Dies hat zur Folge, dass der gesamte Finanzsektor gestärkt wird. Zwar müssen auf der einen Seite Kreditnehmer weniger Zinslast tragen, auf der anderen Seite können Anleger keine übertriebenen Realzinsforderungen stellen, die eine Bank in Refinanzierungsschwierigkeiten auf Grund von Moral-Hazard-Problemen bringt (Hausmann/Gavin/Pages-Serra et al. 1999, S. 10).

[...]


[1] Eine kartographische Übersicht zum Kontinent Europa findet sich in Abbildung A.1 im Anhang.

[2] Die wissenschaftliche Literatur bedient sich bei Bezeichnungen der Wechselkursregime meist englischen Begriffen. Nachfolgend sollen diese übernommen werden, um eine unmissverständliche Vergleichbarkeit mit der Literatur zu gewährleisten.

[3] Die SZR wurden als Reservewährung während des Bretton Woods Systems geschaffen. Jetzt werden sie hauptsächlich als Rechnungsgröße beim IWF verwendet. Der Korb besteht aus den vier Währungen US-Dollar, Euro, Japanischen Yen und Britischen Pfund (IMF 2004b, S. 1).

[4] Eine differenziertere Betrachtung, die die Möglichkeit multipler Wechselkursregime in einem Land berücksichtigt, soll an dieser Stelle unterbleiben.

[5] Der Euro war von Anfang an stark als Ankerwährung nachgefragt, da die Staaten, die sich an den französischen Francs sowie an die Deutsche Mark banden, nach dessen Einführung den Euro als Ankerwährung übernahmen.

[6] Eine genaue Übersicht über die einzelnen pre-in Staaten gibt Tabelle A.1 im Anhang.

[7] Gründe hierfür könnten unterentwickelte Finanzinstitutionen oder die später beschriebene Unglaubwürdigkeit der Notenbank in Bezug auf die Wechselkursfixierung sein.

[8] Fleming (1971, S. 467) und Ingram (1969, S. 98) werden hier nicht näher betrachtet, da sie vor allem auf das Kriterium der Kapitalmobilität abzielen, das im Rahmen dieser Untersuchung gesondert betrachtet wird.

[9] Es wird die Annahme getroffen, dass eine Veränderung der Geldmenge, Löhne und Preise kurzfristig die Vollbeschäftigung beschädigt. Das Ziel der Geldpolitik soll die Inflationsbekämpfung darstellen.

[10] Sie beschreiben das wechselkursbereinigte reale Austauschverhältnis zwischen Exporten und Importen.

[11] Im Rahmen dieser Arbeit soll der Offenheitsgrad gemäß dem Anteil des Außenhandels am Bruttosozialprodukt definiert werden: (Exporte+Importe)/Bruttosozialprodukt (Juhn/Mauro 2002, S. 7).

[12] Eine weiterführende Unterscheidung zwischen handelbaren und nichthandelbaren Gütern soll im Zuge dieser grundlegenden Betrachtung nicht erfolgen.

[13] Unterschiede in den Ergebnissen lassen sich auch zum Teil mit den verschiedenen Klassifizierungen der Länder begründen.

[14] Allerdings blieben eventuelle Timelags in dieser Analyse außer Betracht. Es können somit keine genauen Aussagen darüber gemacht werden, wann dieser positive Effekt eintritt (Frankel/Rose 2002, S. 458).

[15] Eine Übersicht zur Entwicklung der Inflationsraten der pre-in Staaten findet sich in Tabelle A.2 im Anhang.

[16] Inkonsistente Politik würde bedeuten, dass versucht wird trotz festgeschriebener Wechselkurse, expansiv auf Kosten der Handelsbilanz Wirtschaftswachstum zu generieren.

[17] Die Untersuchung betrachtete insgesamt 36 Länder zwischen 1960 und 1990. Die Klassifikation der Wechselkursregime entspricht der des IWF.

[18] Sondereffekte sind hierbei das verstärkte Auftreten von Festkurssystemen in den preisstabilen 60ern sowie mehrheitlich flexible Wechselkurse in den inflationsstarken Jahren der 70er und 80er. Aber auch Durchschnittsbildung bei Hyperinflation kann das Ergebnis verzerren (Ghosh/Gulde/Ostry et al.1997, S. 6).

[19] Diese Untersuchung orientiert sich an allen IWF Mitgliedern von denen jährliche Daten über die Art des Wechselkursregimes sowie Angaben zu makoökonomischen Schlüsselindikatoren während des Zeitraums 1975-1996 verfügbar waren.

[20] Moral Hazard Probleme beschreiben in diesem Zusammenhang, dass Kredite bei hohen Zinssätzen nur an solche Investoren vergeben werden können, die risikoreiche Projekte verfolgen. Investoren mit sicheren Projekten haben auf Grund ihrer erwarteten Rückflüsse kein Interesse an der Finanzierung bei hohen Zinsen. Hier zeigt sich, dass zu hohe Zinssätze sich auf die Stabilität des Bankensektors auswirken können, da mit steigenden Zinsen dann auch die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass es zu Kreditausfällen kommt.

[21] Zinsen als Mittel der Outputstabilisierung sollen in diesem Zusammenhang nicht näher untersucht werden.

[22] Die Studie deckt einen Zeitraum vom Beginn des Goldstandard (1870) bis zur Post Bretton-Woods Ära (2000) ab.

Final del extracto de 86 páginas

Detalles

Título
Auswirkungen der EU-Erweiterung: Determinanten und Implikationen für ein geeignetes Wechselkursregime in den pre-in Staaten
Universidad
University of Hohenheim
Calificación
1,3
Autor
Año
2004
Páginas
86
No. de catálogo
V49898
ISBN (Ebook)
9783638462358
ISBN (Libro)
9783638718172
Tamaño de fichero
1101 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Auswirkungen, EU-Erweiterung, Determinanten, Implikationen, Wechselkursregime, Staaten
Citar trabajo
Sven Röhl (Autor), 2004, Auswirkungen der EU-Erweiterung: Determinanten und Implikationen für ein geeignetes Wechselkursregime in den pre-in Staaten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49898

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