Beziehungsarbeit als zentrale Erfolgsvoraussetzung? Sozialpädagogische Wirkfaktoren in der ambulanten Erziehungshilfe des Kinderschutz e.V.

Eine empirische Studie


Tesis (Bachelor), 2019

69 Páginas, Calificación: 1,0

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Forschungsstand

3 Die ambulanten Hilfen zur Erziehung

4 Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis

5 Einzelfallarbeit
5.1 Bindungsarbeit
5.2 Beziehungsarbeit
5.3 Fallarbeit in den ambulanten Erziehungshilfen

6 Arbeiten in und mit dem Sozialraum
6.1 Unterschied zwischen Sozialraum und Lebenswelt
6.2 Lebensweltorientierte Soziale Arbeit nach Hans Thiersch

7. Vorstellung des Trägers Kinderschutz e.V.

8. Empirische Erfassung zum Thema Beziehungsarbeit in der ambulanten Erziehungshilfe aus Sicht der AEH - Fachkräfte
8.1Theoretischer Hintergrund der Forschung
8.2 Entwicklung des Interviewleitfadens

9. Zwischenfazit:

10. Analyse der Interviews
10.1 Arbeitsbeziehung zwischen AEH-Fachkraft und den Familien
10.2 Arbeitsbedingungen beim Kinderschutz e.V.
10.3 Das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis

11 Fazit

12 Danksagung

Literaturverzeichnis

Anhang

1 Einführung

„Erfolgreiche Sozialarbeit beruht auf dem Aufbau tragfähiger, vertrauensvoller Beziehungen und der Partizipation aller Beteiligter.“ (Münchner Abendzeitung 2019, o.S). In dem Artikel „Zukunft ermöglichen“ lautet ein Satz, der am 24.04.2019 in der Abendzeitung München erschienen ist: „Der Kinderschutz München schafft Perspektiven“. Unter dem Leitmotiv „[…] Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu helfen und sie vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen“ (Münchner Abendzeitung 2019, o.S; Auslassung C.K.) wurde der freie Träger im Jahr 1901 in München gegründet. Der Kinderschutz e.V. beschäftigt derzeit etwa 500 Mitarbeitende in der Landeshauptstadt und Umgebung in sämtlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Münchner Abendzeitung 2019, o.S). Unter anderem bietet er „[…] Intensivmaßnahmen im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfe [an] […].“ (Münchner Abendzeitung 2019, o.S; Ergänzung und Auslassung C.K.).

Die Kinder- und Jugendhilfe hat sich von 1878 bis heute enorm gewandelt. Mittels des Inkrafttretens das Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) 1990, stand plötzlich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Den Heranwachsenden sollte mehr Partizipation im Hilfeprozess zugesprochen werden. Es werden immer mehr ambulante Hilfen zur Erziehung und Sozialraumorientierung in den Lebenswelten der Hilfesuchenden statt stationärer Angebote bereitgestellt. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wird von der Entstehung der modernen Sozialpädagogischen Familienhilfe gesprochen (vgl. Trede 2014, S. 26ff.). Ambulante Erziehungshilfe ist ein auf den Sozialraum zielendes Erziehungsangebot entsprechend den §§ 27 ff SGB VIII. Problematische Familienverhältnisse und Notlagen betreffen besonders die Kinder und Jugendlichen in einer Familie. Damit ein Ausgleich der Hilflosigkeit erreicht wird, gibt es benannte ambulante Erziehungshilfen, die leicht zu erreichen in der sozialen Umgebung der Betroffenen zu finden sind. Das Ziel dieser Hilfeform ist es, soziale Ungleichheit zu kompensieren und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen (vgl. Trede 2014, S. 15ff.).

Was sind Voraussetzungen, damit ambulante Hilfen zur Erziehung „gelingen“ können oder eben nicht „gelingen“? Relevant hierfür sind diverse Wirkfaktoren und die teils unterschiedlichen, teils ähnlichen Herangehensweisen der Fachkräfte. Innerhalb dieser Bachelorarbeit wird sich mit der empirischen Betrachtung sozialpädagogischer Wirkfaktoren in der ambulanten Erziehungshilfe des Kinderschutz e.V. beschäftigt: Es soll die Frage beantwortet werden, ob die Beziehungsarbeit eine zentrale Voraussetzung zur Zielerreichung der Hilfe darstellt und/oder was es noch alles dazu braucht. Die rechtlichen Grundlagen der ambulanten Erziehungshilfe sind eindeutig. Eine ebenso klare pädagogische Definition hierfür gibt es jedoch noch nicht. Die Wichtigkeit einer gelingenden Arbeitsbeziehung wird in der wissenschaftlichen Literatur der Sozialarbeit dem methodischen Handeln meist gleichgestellt. In den methodischen Ausführungen ist der Aspekt der Beziehung jedoch eher eine Randerscheinung (vgl. Arnold 2009, S. 30ff.). Durch diese Arbeit soll sich einer pädagogischen Präzisierung angenähert werden. Das gute Beziehungsarbeit zwischen sozialpädagogischen Fachkräften und den zu betreuenden Familien wichtig ist, ist kein Geheimnis mehr. Hierbei stellt sich jedoch die Frage nach der Qualität der Beziehung. Es ist herauszufinden, wie die sozialarbeitenden Fachkräfte des Kinderschutz e.V. arbeiten, um eine vertrauensvolle, tragfähige und professionelle Beziehung zu ihren Klienten und Klientinnen aufzubauen und wie diese aufrecht zu erhalten ist. Ist die Beziehungsarbeit der Schwerpunkt für gelingende Hilfeprozesse oder spielen andere gleichwertige Vorsetzungen auch eine Rolle?

Im ersten Teil dieser Bachelorarbeit wird sich der Definition von ambulanter Erziehungshilfe aus pädagogischer, theoretischer und rechtlicher Sicht an-genommen. Zusätzlich wird die Entwicklung des freie Träger Kinderschutz e.V. mit seinem Leitbild vorgestellt. In diesem Teil wird sich auch theoretisch mit der Bindungstheorie, der Beziehungsarbeit und dem vielfältigen Aufgabenbereich der Sozialarbeit beschäftigt. Die lebensweltorientierte Soziale Arbeit nach Hans Thiersch wird hierbei ebenfalls genauer erläutert. Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Theorie des empirischen Untersuchungskonzeptes und der Entwicklung des Interviewleitfadens. Die vorliegende Arbeit versucht mithilfe von theoriegenerierenden Expertinnen- und Experteninterviews und durch deren Deutungswissen, zu erarbeiten, welche sozialpädagogischen Wirkfaktoren in einer ambulanten Erziehungshilfe vorzufinden sind und welche Wichtigkeit die Beziehungsarbeit dabei einnimmt. Im letzten Teilstück geht es um die Resultate und Interpretation der geführten Fachkräfte-Interviews der ambulanten Erziehungshilfe des Kinderschutz e.V. München. Was sind ihrer Meinung nach Voraussetzungen zur Zielerreichung der Hilfe?

2 Forschungsstand

Die Gründung der Jugendhilfe entwickelte sich in der Zeitspanne von 1878 bis 1922. Damals gestaltete sich die „Hilfe“ als öffentliche Erziehungsführsorge, die sich mit der Zähmung der ungehorsamen Kinder und Jugendlichen beschäftigte. Sie diente damals zur Erziehung in Bezug auf gesellschaftliche Brauchbarkeit der jungen Menschen, vor allem bei Heranwachsenden der früheren Unterschicht. Durch das preußische Zwangserziehungsgesetz von 1878, mit seiner Leitidee von Erziehung statt Strafe, wurden verwahrloste Kinder für unverhältnismäßig lange Zeit in vermeintliche Zwangs- bzw. Führsorgeerziehungsanstalten gebracht. Diese gefängnisartigen Institutionen bestanden bis in die 1960er Jahre. Durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 etablierten sich nach und nach die Jugendämter in Deutschland. Den Anfang machten Hamburg und Mainz um die Jahrhundertwende. Die Entwicklung der Sozialbeamten bzw. Sozialbeamtinnen und Berufsvormünder geschah ebenfalls durch Eintritt des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes. Ab Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden Erziehungsberatungsstellen und der Entwicklungsprozess der Sozialen Gruppenarbeit, aus Sicht der Schutzaufsicht, begann. Des Weiteren ist in dieser Zeit die Veränderung von der Armenpflege bis hin zur modernen Sozialpädagogischen Familienhilfe zu sehen. Während des Nationalsozialismus ist die Kinder- und Jugendhilfe, aufgrund rassistischer Betrachtung, speziell und gesondert zu sehen. Auch die Nachkriegszeit war weiterhin geprägt durch die traditionelle Sichtweise der Anstaltserziehung bzw. der Pflegefamilien. Einrichtungen wie beispielsweise das Münchner Waisenhaus durchliefen eine positive Entwicklung. Heime wurden organisiert und erhielten familienähnliche Settings. Durch Heimkampagnen im Jahre 1969 wurde im Westen Deutschlands ein entscheidender Reformprozess ausgelöst, welcher die heute breitgefächerte Auswahl an erzieherischen Hilfen hervorbrachte. Der Zwischenbericht der Kommission Heimerziehung aus dem Jahre 1977 wird als Meilenstein dieser Entwicklung angesehen. Bis 1990 war dies der Inbegriff der modernen Jugendhilfe. Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991, das Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII), hatten die Heranwachsenden nun ein Wunsch- und Wahlrecht und Hilfen für junge Volljährige wurden gewährt (vgl. Trede 2014, S. 26ff.). „Als primär fachliche, sozialpädagogische Antwort wurden seit Beginn der 2000er Jahre integrierte, flexible und sozialraumorientierte Hilfen immer stärker zur Leitlinie kommunaler Jugendhilfepolitik.“ (Trede 2014, S. 29f.). Seit 2003 steht der Schutzauftrag des Kindes im Mittelpunkt des SGB VIII (vgl. Trede 2014, S. 30f.). Von 1991 bis 2006 ist von der sogenannten „Ambulantisierung“ die Rede. Es ist ein immer größer werdender Anteil ambulanter Hilfeformen zu beobachten. Stationäre Hilfen entwickeln sich demgegenüber rückläufig (vgl. Pothmann und Trede 2014, S. 9f.). 2003 werden erstmalig mehr ambulante Hilfsformen zur Erziehung als Fremdunterbringungen erfasst. Den gewichtigsten Tätigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe nimmt heute die Kindertagesbetreuung ein. Gefolgt von den Hilfen zur Erziehung. Durch das Inkrafttreten des SGB VIII und der daraus resultierenden Ausweitung ambulanter Hilfeformen zur Erziehung hat sich das Beschäftigungsvolumen von Sozialarbeitend vervielfacht. Zusätzlich ist ein enormer Anstieg der Fallzahlen sowie der Ausgabenentwicklung zu beobachten (vgl. Pothmann 2006, S. 195ff.).

A mbulante E rziehungs h ilfe, kurz AEH, ist ein am Sozialraum orientiertes Erziehungsangebot entsprechend den §§ 27 ff SGB VIII in individueller, auf den Einzelfall angepasster Komposition aus dem § 29 SGB VIII (Soziale Gruppenarbeit), dem § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft), § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) und § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) (vgl. Trede 2014, S. 16ff.). Die rechtliche Bestimmung von Erziehungshilfen ist eindeutig. Eine ebenso transparente pädagogische Definition hierfür zu erschaffen, scheint jedoch sehr herausfordernd. Aus pädagogischer Sicht setzen sich Erziehungshilfen aus diversen Settings zusammen. Sie fügen sich aus verschiedenen Professionen in Bezug auf wechselnde Methoden mit verschiedenem Ausmaß und Verbindlichkeit für die Familien zusammen (vgl. Trede 2014, S. 16). Aufgrund des gleichen Aufgabengebiets aller Erziehungshilfen wie z.B. Orte des Schutzes und der Geborgenheit zu schaffen, professionell zu beraten, das zur Verfügung stellen einer Bezugsperson und/oder Personen im gleichen Alter, für die Entwicklung und Stabilität der eigenen Identität, wäre es nun an der Reihe, wegen der gleichen Aufgabenstellung, ein einheitliches Arbeitskonzept bzw. ein kollektives Arbeitsverständnis herzustellen und dieses auch in der Praxis umzusetzen (vgl. Trede 2014, S. 25). Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, empirisch Gemeinsamkeiten von Fachkräften der ambulanten Erziehungshilfe des Kinderschutz e.V. herauszuarbeiten, um erkennen zu können, was zu einer guten Betreuung beitragen kann. Welche zentralen Voraussetzungen zur Zielerreichung der Hilfe sind aus Sicht der Sozialarbeitenden nötig? Gibt es Übereinstimmungen? Worin unterscheidet sich die Betrachtungsweise besonders? Diese und weitere Fragestellungen werden dazu relevant und finden in den Interviews am Ende dieser Bachelorarbeit ihren Platz.

3 Die ambulanten Hilfen zur Erziehung

„Die offensichtliche Ausweitung des Arbeitsfeldes Hilfen zur Erziehung wird maßgeblich getragen durch die Ausweitung ambulanter Leistungen, insbesondere der sozialpädagogischen Familienhilfe […]. Aus diesen Entwicklungen resultiert, dass im Jahr 2003 erstmalig mehr familienunterstützende und -ergänzende als familienersetzende Maßnahmen gezählt werden.“ (Pothmann 2006, S. 200; Auslassung C.K.).

Von erschwerten Familienverhältnissen und Notlagen sind Kinder und Jugendliche innerhalb der Familie besonders stark betroffen und den schwierigen Umständen häufig ausgeliefert. Um einen Ausgleich ihrer Hilflosigkeit zu bewirken, gibt es die sogenannte ambulante Erziehungshilfe, per Gesetz als Sozialpädagogische Familienhilfe benannt. Sie stützt sich an die im SGB VIII enthaltenen Hilfen zu Erziehung. Maßnahmen aus diesem Katalog werden nur in Rücksprache und enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern verordnet. Auf der einen Seite richten sie sich nach dem Hilfebedarf des jungen Menschen und seiner Familie, auf der anderen Seite orientieren sie sich an den gesetzlichen Grundlagen (vgl. Trede 2014, S. 15ff.). In § 27 Abs. 1 des SGB VIII steht geschrieben:

„Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (vgl. Trede 2014, S. 15f.).

Erziehungshilfen sind bis heute eine spezielle Reaktion der Gesellschaft auf abweichendes und gestörtes Verhalten respektive auf schädliche Sozialprozesse (vgl. Trede 2014, S. 26). Charakteristisch für die ambulante Erziehungshilfe ist die Direkte Hilfestellung in der Lebenswelt der Klienten und Klientinnen. Die AEH zeichnet sich durch eine sogenannte „Komm- und Gehstruktur“ aus. Darunter wird zum einen das Arbeiten im Direkten Lebensumfeld, wie beispielsweise der Wohnung und der Familie verstanden. Weiterhin kennzeichnet sich die Betreuung der Familien Durch das zeitweilige Arbeiten an anderen Orten, wie etwa dem Büro aus. Auch ein Schwimmbadbesuch o.ä. kann in den Arbeitsbereich der ambulanten Erziehungshilfe fallen, sollte dies ein förderliches Angebot für die Familie bzw. die Kinder und Jugendlichen sein (vgl. Frindt 2010, S. 7). Laut Statistischem Bundesamt befindet sich in 27 Prozent aller Fälle mindestens ein Elternteil mit ausländischer Herkunft in einer der zu betreuenden Familien. 15 Prozent dieser Gruppe von jungen Menschen sprechen aufgrund des Migrationshintergrundes der Sorgeberechtigten zuhause kein Deutsch. Diese Tatsache ist eine besondere Herausforderung für die sozialpädagogischen Fachkräfte, da hier eventuell zusätzliche Hürden entstehen können. In der Regel kommt eine ambulante Erziehungshilfe aufgrund von eingeschränkter Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten in eine Familie. Bei zu wenig Unterstützung der Eltern für ihre Kinder in den Bereichen Betreuung, Förderung und Versorgung in diversen Sektoren und bei familiären Konflikten in sämtlichen Bereichen kann eine Fachkraft der ambulanten Erziehungshilfe in die Familie kommen und unterstützend bei der Lösung von Problemen mitwirken. Etwa 70 Prozent der zu betreuenden Familien leben ganz oder zum Teil von finanzieller Unterstützung des Staates. Die Familien leben in Armut oder sind von dieser bedroht, was zu Einschränkungen hinsichtlich ihres Wohnraums, ihrer Arbeit, ihren Freizeitaktivitäten, ihrer Gesundheit, ausgewogener Ernährung und ihrer gesellschaftlichen Teilhabe führt. Das Ziel der ambulanten Erziehungshilfe ist die Befähigung der gesamten Familie zu einem gelingenderen Leben (vgl. Frindt 2010, S. 8). Sie fordern und fördern alle Beteiligten „beim Umgang mit ihren Problemen, Schwierigkeiten und vielfältigen Belastungen.“ (Frindt 2010, S. 8). Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Beziehungen aller Familienmitglieder möglichst zu verbessern und die Sorgeberechtigten in ihren Familienfunktionen zu stützen und zu stärken. All diese Maßnahmen sollen dabei helfen, den Kindern und Jugendlichen bessere Lebensbedingungen innerhalb ihrer Familie zu ermöglichen (vgl. Frindt 2010, S. 9). „[AEH] als familienunterstützende Jugendhilfemaßnahme versucht, Durch eine längerfristige Begleitung bestehende familiäre Ressourcen zu aktivieren und hilfreiche externe Ressourcen zu erschließen.“ (Thiersch, Grundwald et al. 2014, S. 176; Veränderung C.K.).

4 Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der oben eigens konstruierten Grafik ist das Sozialrechtliche Dreiecksverhältnis bildlich dargestellt. Der Mittelpunkt des Sozialrechtlichen Trias ist der § 36 des Achten Sozialgesetzbuchs, welcher den Hilfeplan der zu gewährenden Hilfe beschreibt. Für einen Hilfeprozess werden immer drei Parteien benötigt. Der öffentliche Träger, der die Hilfe gewährt und finanziert, ein freier Träger, der die Hilfe ausführt und die jeweilige Familie, die die Hilfe erhält. Je nach Kommune kann es aber auch vorkommen, dass der öffentliche Träger ein Doppelmandat besitzt, also das Jugendamt zum einen Leistungsgewährer und gleichzeitig auch Leistungserbringer der Hilfe ist. Dieser Paragraph und die entsprechenden Rahmenbedingungen, die sich daraus ergeben, werden im Laufe dieses Gliederungspunktes noch genauer erläutert (vgl. Peters 2014, S. 196).

Die sogenannten „Hilfen zur Erziehung“ sind Leistungen aus dem SGB VIII, welches die Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet. Im ersten Paragraphen des Achten Sozialgesetzbuchs sind die Anspruchsberechtigten für verschiedenste Leistungen aus diesem Gesetz beschreiben. Paragraph zwei beschäftigt sich mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Leistungen der ambulanten Erziehungshilfe werden durch § 2 SGB VIII „Aufgaben der Jugendhilfe“, Abs. 2 „Leistungen der Jugendhilfe“ und Nr. 4 „Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39 und 40)“ beschrieben. Wie bereits unter Punkt drei vorliegender Bachelorarbeit erläutert geht es in § 27 um die Adressaten und Adressatinnen und die Gewährungsform der Hilfe. Ambulante Erziehungshilfe setzt sich aus der Sozialen Gruppenarbeit (§ 29), dem Erziehungsbeistand bzw. der Betreuungshilfe (§ 30), der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31), der Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 31) und der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35) zusammen (vgl. Trede 2014, S. 15ff.). „Zentraler Akteur im Feld erzieherischer Hilfen ist das örtlich zuständige Jugendamt.“ (Peters 2014, S. 169). Es hat die Aufgabe, gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern, die im SGB VIII verankerten Rechte durchzusetzen, umzusetzen und mit deren Hilfe auszuführen. Die Hauptverantwortung hierfür bleibt jedoch immer bei dem obliegenden Jugendamt. Laut § 74 a SGB VIII hat dieses seit 2012 die stetige Aufgabe, sich um die Qualitätsentwicklung und deren Sicherheit in Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe zu kümmern. Innerhalb des Jugendamtes, für den Sektor der erzieherischen Hilfen, ist die Bezirkssozialarbeit zuständig. Zu der zuständigen Bezirkssozialarbeit, kurz „BSA“ genannt, kann jede bzw. jeder gehen, die bzw. der Beratung oder Hilfe in Bezug auf Erziehungsfragen benötigt. Die Kinder und Jugendlichen sind die Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen, die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten sind diejenigen, die den rechtlichen Anspruch auf die Hilfe haben, da die Kinder den rechtlichen Anspruch nicht einklagen können (vgl. Peters 2014, S. 169ff.).

Wie kommt nun also eine ambulante Erziehungshilfe in eine Familie, die Unterstützung benötigt?

Sorgeberechtigte Personen können in Eigeninitiative beim zuständigen Jugendamt um Hilfe zur Erziehung bitten, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist. Weiterhin könnte es auch zu einer Unterstützung durch eine ambulante Erziehungshilfe in einer Familie kommen, sofern diese gerichtlich angeordnet wird, um das Wohl des Kindes oder sogar mehrerer Kinder zu schützen. Wenn feststeht, dass eine Familie eine ambulante Erziehungshilfe erhalten soll, wird im ersten Schritt ein Vertrag mit dem Jugendamt, das die Hilfe finanziert und einem freien Träger, der die Hilfeleistung nach den §§ 78 a-g SGB VIII erbringt, erstellt. Im gleichen Zuge werden die Anspruchsberechtigten über die Hilfegewährung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert. Im Folgenden wird in Kooperation mit der Bezirkssozialarbeit, der zuständigen Fachkraft des freien Trägers, den Personensorgeberechtigten und den in der Familie lebenden und betroffenen Kindern und Jugendlichen nach § 36 SGB VIII ein Hilfeplan erstellt (vgl. Peters 2014, S. 195f.).

§ 36 SGB VIII (2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die für die Eingliederung zuständigen Stellen beteiligt werden.

Dieser Hilfeplan ist halbjährlich bis jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. In fachlicher Zusammenarbeit werden sogenannte „smarte“ Ziele dafür erarbeitet und letztlich hinsichtlich der Entwicklung innerhalb der Jugendhilfemaßnahme überprüft. Ein smart es Ziel sollte s pezifisch, m essbar, a ttraktiv, r ealistisch und t erminiert sein. Spezifisch bedeutet, dass das Ziel gut verständlich formuliert werden muss. Es sollte nach einer bestimmten Zeit eine Erreichung oder auch Nicht-Erreichung des Ziels festgestellt werden können. Damit es attraktiv wirkt, sollte es stets positiv formuliert sein. Weiterhin sollten Ziele realistisch angesetzt und die tatsächliche Erfüllbarkeit gegeben sein. Unter terminiert ist zu verstehen, dass die Erreichung des Ziels zeitlich begrenzt ist (vgl. Moskaliuk 2015, S. 11). Ein „smartes Ziel“ könnte also beispielsweise „Verbesserung der Kommunikation“ lauten. Mutter und Tochter sollen hierzu lernen, sich über ein Thema, zu dem sie unterschiedlicher Meinung sind, auszutauschen, ohne sich gegenseitig anzubrüllen.

Seit wenigen Jahren steht die Kinder- und Jugendhilfe unter einer sogenannten wirkungsorientierten Steuerung, in denen die smarten Ziele verankert sind (vgl. Peters 2014, S. 186ff.).

„Es geht darum, nachzuweisen, dass und wie erzieherische Hilfen beim Hilfeempfänger [oder der Hilfeempfängerin] wirken und darum, Wirkungsnachweise gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik darstellen zu können.“ (Peters 2014, S. 186; Ergänzung C.K.).

Ziel dieser wirkungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe ist es also auch, den Hilfeprozess in Bezug auf die absichtlichen Wirkungen zu verbessern. Dadurch wird versucht, den pädagogischen Auftrag und die dafür benötigte Finanzierung noch besser miteinander verknüpfen zu können. Sie soll zusätzliche Transparenz und Klarheit hervorbringen. Es geht um den möglichst zielgerichteten und wirkungsvollen Einsatz von Ressourcen. Durch die Wirkungsorientierung bezogen auf die Praxis der Sozialen Arbeit soll die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen noch genauer ermittelt werden können, womit also der Versuch unternommen wird, die Hilfen messbarer zu machen. Ziel ist es, eine unmittelbare und präzise Rückmeldung über die zu erreichenden Ziele geben zu können, was ohne Zweifel der fachlichen Weiterbildung dient. Das Wissen nach der Frage, was in der Sozialen Arbeit wirkt und was nicht, ist von zentraler Bedeutung für alle Beteiligten (vgl. Peters 2014, S. 186ff.).

5 Einzelfallarbeit

5.1 Bindungsarbeit

Die fundierteste menschliche Entwicklungstheorie unserer heutigen Gesellschaft ist die Bindungstheorie, welche für den Erwerb von Urvertrauen verantwortlich ist. Die wichtigste Ressource hierfür ist es, eine verlässliche Bindung zu einer Bezugsperson aufbauen zu können. Diese Ressource ist zusätzlich für die Entwicklung sämtlicher Fähigkeiten und der Aneignung von Resilienz erforderlich. Für gewöhnlich sollten die ersten Bindungspartner eines Säuglings die Eltern darstellen. Falls hierbei Probleme auftreten, kann die Bindungsfähigkeit jedoch auch durch andere Bezugspersonen im Hörern Alter noch erlernt werden (vgl. Trost 2014, S. 7).

Der britische Kinderpsychiater John Bowlby befasste sich erstmals in den 60er Jahren mit dem Thema der Bindungstheorie. Prof. Dr. med. Karl Heinz Brisch, ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, der an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg lehrt, geht davon aus, dass jedes Neugeborene mit der Motivation auf die Welt kommt, sich an eine Person zu binden, die ihm Schutz und Geborgenheit bietet. Wenn ein Säugling von seiner auserwählten Bindungsperson getrennt ist, bekommt er Angst und das Bindungsbedürfnis setzt sich frei. In dieser Zeit sucht das Baby nach Körperkontakt und die Nähe zu seiner Bezugsperson. Wenn das Kleinstkind den Kontakt mit Körpernähe erhält, beruhigt dies sein Bindungsbedürfnis. Ziel einer Bindungsperson ist es, das Überleben dieser ihm anvertrauten Person sicherstellen zu können. Das System „Bindung“ steht dem Erkundungssystem gegenüber. Diese beiden Systeme stehen in Wechselwirkung zueinander. Um kognitiv wie auch emotional lernen zu können, benötigt es Bindungssicherheit (vgl. Brisch 2014, S. 15). Das heißt, wenn ein Kind bei dem besten Schwimmlehrer schwimmen lernen soll, es aber Angst vor dieser Person hat, wird es das Schwimmen nur sehr erschwert oder auch gar nicht erlernen können. In dieser Situation ist das Bindungsbedürfnis aktiviert und die Neugier zur Erforschung des Wassersports ist während dessen nicht ausreichend (vgl. Brisch 2014, S. 15). Entgegengesetzt wirkt dieses Phänomen, „wenn sich in einem Kind ein Gefühl von Bindungssicherheit ausbreitet, weil die Angst sozusagen Durch die Nähe zur Bindungsperson gedämpft wird und Beruhigung entsteht.“ (Brisch 2014, S. 15). Wenn dies der Fall ist, fällt den Kleinen das Lernen nicht mehr so schwer (vgl. Brisch 2014, S. 15).

In der Bindungsforschung wird zwischen drei Bindungsqualitäten unterschieden. Wenn sich Säuglinge auf ihre Personensorgeberechtigten verlassen können, wird in den meisten Fällen eine sichere Bindung entwickelt. Hierbei stellen die Eltern einen sicheren Ort für die Kleinen dar. Erfahren sie von ihren Bindungspersonen ein eher zurückweisendes Verhalten, entwickeln sie eine unsichere-vermeidende Bindungshaltung. Kinder mit dieser Bindungsqualität meiden ihre Bezugspersonen in angsteinflößenden Situationen. Sie haben bisher erlebt und verinnerlicht, dass kein Verlass auf sie ist und sich dementsprechend angepasst. Aufgrund dessen fällt es diesen Kindern schwer, ihre Bindungsbedürfnisse zu äußern. Innere Belastung zeigt sich, in dem der Körper in Notsituationen erhöhte Werte des Stresshormons Cortisol ausstößt. Wenn die erhöhte Zufuhr dieses Hormons beständig gegeben ist, kann es sein, dass dieser erhöhte Cortisolspiegel dauerhaft anhält (vgl. Brisch 2014, S. 16ff.). Unter diesen Umständen kann es zu Veränderungen im Gehirn führen, „[…] die dann als organisierte Verhaltensstörung in bindungsrelevanten Situationen beobachtet und als Bindungsstörung diagnostiziert werden können.“ (Brisch 2014, S. 20; Auslassung: C.K.). Erleben Babys manchmal Sicherheit und dann wiederum Unzuverlässigkeit entsteht eine unsichere-ambivalente Qualität der Bindung. Während einer Trennung der Bindungsperson findet eine starke Aktivierung ihres Bindungssystems statt, was sich durch hysterisches Schreien, Festklammern an die Bezugsperson oder auch Aggressivität dieser gegenüber äußern kann. Sich aus diesem Zustand wieder lösen zu können, dauert einige Zeit. Auf der einen Seite suchen sie den engen Körperkontakt zur Bezugsperson, in dem sie sich an sie klammern, während sich im gleichen Moment wieder ihre Wut zeigen kann, sie strampeln und die Bindungsperson wird dadurch möglicherweise sogar verletzen (vgl. Brisch 2014, S. 16ff.).

Des Weiteren wird in der Bindungsforschung zwischen organisiertem und desorganisiertem Bindungsmuster von Kindern differenziert. Das heißt, Kinder, die ein organisiertes Bindungsmuster aufweisen, besitzen eine sichere oder unsichere Bindungsqualität. Daraus ergibt sich, dass die Bindungspersonen wissen, wie ihre Kinder in Trennungssituationen reagieren. Während den ersten zwölf Lebensmonaten ist ein sogenanntes vorhersagbares Bindungsmuster entstanden. Im Laufe der Forschung wurde ein weiteres, das desorganisierte, Bindungsmuster entdeckt. Dieser Typ von Bindung kommt bei Kindern vor, die keine gegenwärtige Bindungsverhaltensstrategie besitzen. Es äußert sich, in dem die Kleinen nach einer Trennungsphase ihrer Bindungsperson beim einen Mal Freude strahlend entgegen treten und ein anderes Mal vor ihnen davon laufen oder erst einmal kurz stehen bleiben und sich nicht recht entscheiden können, wie sie nach einer Trennung nun zu reagieren haben. Aufgrund diverser Längsschnittstudien ist erkennbar, dass dieses Bindungsmuster häufig bei unverarbeiteten Trauma-Erfahrungen seitens der Personensorgeberechtigten oder deren Kindern zu beobachten. 70-80 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien leben, weisen solch ein desorganisiertes Bindungsmuster auf. Zusätzlich ist die Bindungskontinuität unter den Generationen nachweisbar. Das erlernte Bindungsverhalten einer Mutter wird meist an ihre Kinder weitergegeben (vgl. Brisch 2014, S. 18f.).

Unsichere oder sichere Entwicklung der Bindungsfähigkeit stellen Risiko- oder eben Schutzfaktoren da. Um selbstreflektierende Kompetenzen und die daraus entstehende empathische Fähigkeit entwickeln zu können, ist eine sichere Bindungsqualitäten Voraussetzung. Empathie ist der Grundstein, um in der heutigen Gesellschaft gut überleben und Beziehungen eingehen zu können. Durch sichere Bindungsfähigkeit können Menschen, die diese besitzen, emotionalen Belastungen besser standhalten. Außerdem sind sie Gruppen kompatibler und geselliger. Sie haben kein Problem damit, Hilfe zu erfragen, sind kreativer, flexibler, ausdauernder und besitzen eine bessere Konzentrations- und Lernfähigkeit, als Menschen mit unsichererer Bindungsqualität. Wie vorher bereits beschreiben, kann es bei ständiger Angst des Säuglings zu einer kontinuierlichen Ausstoßung des Stresshormons Cortisol führen, welches Veränderungen im Gehirn verursachen kann, was wiederum den Abbau von Gehirnzellen zur Folge haben kann, weshalb die Hirnräume immer größer werden und dadurch das Wachstum des Gehirns verlangsamt wird. Ein Kind, welches in einem gewaltbereiten Umfeld aufwächst, leidet nicht nur an traumatischem Dauerstress, es kann in Folge auch neurobiologische Schädigungen erleiden (vgl. Brisch 2014, S. 19f.). „Frühe Vernachlässigung hat sicherlich die schwerwiegendsten Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung und Gehirnreifung, obwohl […]“ (Brisch 2014, S. 20f; Auslassung C.K.) nicht notwendigerweise Blutergüsse oder Knochenbrüche zu sehen sein müssen.

Das Erleben und Erlangen von Bindungserfahrungen bzw. Bindungssicherheit besteht ein ganzes Leben lang. Es kann sich immerwährend verändern. Diese wertvolle Vorrausetzung ist einer der Hauptbestandteile Sozialer Arbeit. Sie hat mitunter die Aufgabe, Menschen mit Bindungsstörungen positives Erleben in Bezug auf Beziehungen zu ermöglichen. An diesem Punkt stellt sich die Frage, wie sich Bindungssicherheit überhaupt entwickelt. Feinfühliges Interaktionsverhalten seitens der Bezugsperson gegenüber dem Kind oder dem bzw. der Jugendlichen und eine dialogische Sprache dienen dem Erwerb einer sicheren Bindung. Im Normalfall entwickelt sich die Bindungssicherheit in den ersten zwölf Lebensmonaten. Es ist wichtig, die Affektzustände der Kleinen zu benennen. Im emotionalen Erleben von Babys sind immer auch unspezifische Stressreaktionen impliziert. Hierbei spielt das Affektbennen der zu betreuenden Person eine bedeutende Rolle. Viele Kinder und Jugendliche, die erzieherische Hilfen erhalten, sind in der frühen Affektentwicklung stehen geblieben. Dies liegt daran, dass sie in den frühesten Jahren keine sensiblen Interaktionspartner hatten, die ihnen Schutz und Sicherheit geben konnten (vgl. Brisch 2014, S. 16f.).

Brisch geht davon aus, dass, bei so entstehenden Bindungsproblemen und den daraus folgenden Bindungsstörungen, der pädagogische Auftrag der Sozialen Arbeit darin liegt, die Kinder und Jugendlichen dabei zu unterstützen, ihre Gefühlserregung in Worte fassen zu können. Damit dadurch sichere Bindungsentwicklung erfolgen kann, muss kontinuierlich der sprachliche Austausch in einem dialogischen Rhythmus stattfinden, wobei den zu Betreuenden mit Respekt und Wertschätzung gegenüber getreten werden und die Möglichkeit von Schutz und Halt gegeben sein sollte. Eben genanntes beinhaltet eine über einen längeren Zeitraum andauernde, zuverlässige, geborgene, behütete und konstante Beziehung zu einer vertrauten Person für die Klienten bzw. Klientinnen der ambulanten Erziehungshilfe. Kinder und Jugendliche mit Bindungsproblemen sind in ihrer Bindungsentwicklung meist auf einem Stand eines eineinhalbjährigen Kindes, obwohl ihr biologisches Alter weit höher ist. Durch bindungsorientierte Soziale Arbeit können Heranwachsende ein neues Bindungsverhalten erlernen. Dieser Umstand braucht viel Zeit und Geduld. Es befähigt die Klientinnen und Klienten aber langfristig dazu, Beziehungen eingehen zu können (vgl. Brisch 2014, S. 23f.). Und wie kann Beziehungsarbeit mit Klientinnen und Klienten nun gelingen, wenn diese kein sicheres Bindungsverhalten im Laufe ihres Lebens erlernt haben?

5.2 Beziehungsarbeit

„Die professionelle Beziehung gilt [..] als Basis und Rahmen für methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit. Über sie und in ihr werden die Inhalte Sozialer Arbeit gestaltet, vermittelt und umgesetzt.“ (Arnold 2009, S. 33; Auslassung C.K.). Eine Professionelle Arbeitsbeziehung zwischen Klienten und Klientinnen und den zu betreuenden Fachkräften setzt das Mitarbeiten der Kinder und Jugendlichen voraus. Ohne deren Mit-Handeln bleiben jegliche Ambitionen seitens der sozialpädagogischen Fachkräfte erfolglos. Das Einlassen und Mitarbeiten von Seiten der jungen Menschen kann nicht bedingungslos vorausgesetzt werden. Einer der ersten Erfolge im sozialpädagogischen Prozess ist es, genau dieses Mit-Handeln der Kinder und Jugendlichen aufzubauen (vgl. Rätz 2017, S. 137). Um die knifflige Beziehungsgestaltung besser erfassen zu können, stützt sich die Soziale Arbeit auf die Befunde der Bindungstheorie. Die Forschung geht davon aus, dass Vorerfahrungen aus belastenden Lebensgeschichten zu Beeinträchtigungen im Kontakt zur sozialen Umwelt in Bezug auf die Fähigkeit, Beziehungen eingehen zu können, entstehen. Durch die Trauma- und Bindungstheorie sind Entwicklungsstörungen der jungen Menschen analysierbar und benennbar. Der Nutzen dieser Erkenntnis besteht darin, das Verhalten der Kinder und Jugendlichen besser nachvollziehen zu können, sie nicht vorschnell aufzugeben und nicht unmittelbar in andere Einrichtungen „weiter zu schieben“. Die Vorerfahrungen aus jüngster Kindheit sind auschlaggebend, welche Qualität von Bindung und welche daraus resultierende Bindungsfähigkeit ein Mensch vorerst besitzt. Diese Bindungsfähigkeit ist ausschlaggebend für die Gestaltung der professionellen sozialpädagogischen Beziehungsarbeit in der Sozialen Arbeit. Die Kenntnis aus der Bindungstheorie zeigt, wie das Verhalten bezüglich funktionierender Beziehungen von Kindern und Jugendlichen geprägt ist, wenn sie keine vorhandenen sozialen Beziehungen aufweisen können. Soziale Arbeit hat den Auftrag, mit viel Geduld und Professionalität die Qualität der Bindungsfähigkeit zum Positiven zu verändern und somit positive Erfahrungen mit sozialen Beziehungen zu ermöglichen. Die Klientel der ambulanten Erziehungshilfe kommt mit den unterschiedlichsten Vorerfahrungen in die Betreuung. Von Vernachlässigung über häufige Beziehungsabbrüche bis hin zu unterschiedlichsten Arten von Misshandlung (vgl. Rätz 2017, S. 137f.). „Im sozialpädagogischen Alltag kommt es häufig darauf an, komplizierte Situationen auszuhalten, zu gestalten und Lösungen für den weiteren Fortgang des Hilfeprozesses zu erfinden.“ (Rätz 2017, S. 138).

Bereits Alice Salomon hat sich mit der Frage beschäftigt, wie das Vertrauen der Hilfebedürftigen gewonnen werden kann. Sie ist davon ausgegangen, das Bedürftige die Hilfe nur annehmen können, wenn sie der sozialarbeitenden Person vertrauen können (vgl. Arnold 2009, S.31). Vertrauen ist der Schlüsselbegriff einer gelingen Beziehung zwischen Sozialarbeitenden, dem jungen Menschen und der dazugehörigen Familie. Das Aufbauen einer vertrauensvollen Beziehung ist typisch für den Bereich der ambulanten Erziehungshilfe. Ohne ausreichend Vertrauen und Sympathie werden die Hilfebedürftigen jungen Menschen den Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen ihre Probleme und Anliegen nicht erzählen, was schwierig für den weiteren Hilfeprozess wäre. Eine professionelle Arbeitsbeziehung in der Sozialen Arbeit wird oft in einem phasenhaften Verlauf dargestellt. Die wohl bedeutetest Stufe hierbei stellt die Anfangsphase dar. In dieser Zeit verläuft das Erstgespräch. Während dieser Kennenlernphase oder auch „Phase des Beziehungsaufbaues“ genannt, ist es wichtig, dass die Sozialarbeitenden ein Vertrauensverhältnis herstellen. Damit die Kinder und Jugendlichen zur Mitwirkung an ihrem Hilfeprozess motiviert werden können, braucht es eine gewisse Vertrauensbasis, die erforderlich für das weitere Arbeiten ist. Dieses Anfangsstadium ist seitens der Fachkraft durch den Versuch gekennzeichnet, das Vertrauen des jungen Menschen und seiner Familie zu gewinnen, um sich in der darauffolgenden Phase mit dem gemeinsamen Problemlöseprozess beschäftigen zu können. Wenn das Ende der Betreuung naht, sollte sich mit der Phase der Ablösung beschäftigt werden. Um eine Beziehung aufbauen und erhalten zu können, benötigt es wechselseitige Kommunikation und Interaktion (vgl. Arnold 2009, S. 23ff.). Die Wichtigkeit einer gelingenden Arbeitsbeziehung wird in der wissenschaftlichen Literatur der Sozialen Arbeit dem methodischen Handeln meist gleichgestellt. In den methodischen Ausführungen ist der Aspekt der Beziehung jedoch eher eine Randerscheinung. (vgl. Arnold 2009, S. 31f.). „Konkrete Benennung von Kompetenzen für einen positiven Beziehungsaufbau halten [Sozialarbeitende] für ausgesprochen praxisrelevant.“ (Arnold 2009, S. 38; Veränderung C.K.). Diese Fähigkeiten zeichnen sich aus Durch die Notwendigkeit persönlicher Eigenschaften wie „zuhören können“, eine hohe psychische Belastungsfähigkeit, Wertschätzung des Gegenübers, Offenheit, die Fähigkeit interaktiver Kommunikation, die Balance zwischen Nähe und Distanz herstellen zu können, über Durchhalte- und Einfühlungsvermögen zu verfügen und eine ausgeglichene Persönlichkeit aufweisen zu können aus. Die wohl wichtigste Kompetenz der Fachkräfte der Sozialen Arbeit ist es, mit ihrem fachlichen Hintergrund stets individuell auf den Einzelfall passend pädagogisch zu handeln (vgl. Arnold 2009, S. 38ff.). In der Fachliteratur für Soziale Arbeit existiert bisher kein einheitliches Handlungsmodell hinsichtlich des Vertrauensaufbaus und der Aufrechterhaltung des Vertrauens in einer professionellen Arbeitsbeziehung (vgl. Arnold 2009, S. 30). Aufgrund dieser Tatsache besteht wohl großes Interesse daran, die verschiedenen bzw. ähnlichen Herangehensweisen der Fachkräfte des Kinderschutz e.V. zu erforschen. Der Vertrauensaufbau und die daraus resultierende Beziehungsarbeit werden dabei in Bezug auf die Lebensweltorientierung näher betrachtet.

5.3 Fallarbeit in den ambulanten Erziehungshilfen

Im Hinblick auf die Einzelfallarbeit in den ambulanten Erziehungshilfen stellt die Beziehungsarbeit aufbauend auf die Bindungstheorie eine große Rolle dar. Nachdem sich in den oberen zwei Punkten dieser Thematik genauer angenommen wurde, steht jetzt der vielfältige Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit hinsichtlich der Fallarbeit im Fokus. Worin genau bestehen die Aufgaben einer ambulanten Erziehungshilfe, wenn es den Fachkräften gelungen ist, eine positive Beziehung mit den Kindern und Jugendlichen und deren Familien herzustellen.

In dem Artikel „Sozialarbeit ist anspruchsvoller als Therapie“ von Herwig-Lempp und Kühling aus der Fachzeitschrift „Zeitschrift für systemische Therapie und Beratung“ werden die sogenannten 7 A´s beschreiben. Aus der Sicht der Autoren wäre die Sozialarbeitenden-Tätigkeit fordernder als Therapie und Beratung. Die Soziale Arbeit muss sich mit komplexeren Auftragslagen beschäftigen. Soll heißen, dass Sozialarbeitende nicht nur einen Auftraggeber bzw. eine Auftraggeberin haben, sondern sich aus dem gesamten Lebensumfeld der zu betreuenden Person viele offene, aber auch verdeckte Aufträge von beispielsweise den Eltern, der Schule oder dem obliegenden Jugendamt ergeben können (vgl. Herwig-Lempp und Kühling 2012, S. 51f.). „So muss sich die [Fachkraft] nicht nur positionieren, sondern auch vermitteln, verhandeln, ausgleichen und zuweilen auch aushalten.“ (Herwig-Lempp und Kühling 2012, S. 52; Veränderung C.K.). Und hierbei immer im Sinne des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen handeln. Aufgrund dieser Tatsache ist es komplizierter, Ziele aufzusetzen, bei denen alle Beteiligten einwilligen. Die Soziale Arbeit definieren diversere Austauschkonstellationen. Daraus ergibt sich, dass die Sozialarbeitenden jeden Auftrag der unterschiedlichen Auftraggeber und Auftraggeberinnen anhören, anerkennen, akzeptieren, hinterfragen und versuchen zwischen den Parteien zu vermittelt. Sofern dies gelingt, dient es der Zusammenarbeit aller Beteiligter. Das Ausüben der Allparteilichkeit in der Sozialen Arbeit ist herausfordernder. Aufgrund der verschiedensten Aufträge sämtlicher Institutionen müssen Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen die Haltung der Allparteilichkeit einhalten. Die Fachkraft der Sozialen Arbeit muss stets das Engagement besitzen, mit dem Vorsatz zu vermitteln, zur Schlichtung beizutragen oder die Moderationsrolle einzunehmen und das in Bezug auf die Auseinandersetzung aller teilhabenden Parteien (vgl. Herwig-Lempp und Kühling 2012, S. 51f.). „ Ambivalenz [bezüglich] angestrebter Ziele und Problemlösungen sind in der Sozialen Arbeit präsenter.“ (Herwig-Lempp und Kühling 2012, S. 52; Veränderung C.K.). Sozialarbeitende haben die Aufgabe, die große Anzahl an Aufträgen zu minimieren und hierbei nicht außer Acht zu lassen, dass die Kinder und Jugendlichen, die sie betreffenden Ziele aus eigener Sicht formulieren. In diesem Zusammenhang muss die Fachkraft den jungen Menschen dabei helfen, dass die Ziele realistisch sind und keine Überforderung während der Zielerreichung auftritt. Des Weiteren haben sie die Rolle, dem Klienten oder der Klientin zu vermitteln, dass die Zielerarbeitung der Hauptbestandteil für den Hilfeprozess der nächsten sechs bis zwölf Monate sein wird. Während des Hilfeverlaufs können immer neue Probleme und Ziele, die sich manchmal wiedersprechen, auftreten. Mit dieser Tatsache umzugehen, zeigt die Gegenwärtigkeit des Spannungszustandes angesichts der Ziele und Problemlösungen in der Sozialen Arbeit. Das Anerkennen, Respektieren und Wertschätzen des Sozialraums der zu betreuenden Personen ist anspruchsvoller. Sozialarbeitende arbeiten nicht nur an ihrem vertrauten Arbeitsplatz, sie tauchen in die Lebenswelt der Klientinnen und Klienten ein. Sie treten als Gast in deren Lebensumfeld auf und müssen sich professionell auf dieses einlassen. Das Schwierige dabei ist, die individuellen Menschen in deren Umgebungen inmitten ihres Seins respektvoll zu behandeln und wertzuschätzen. Sie genau so anzuerkennen, wie sie eben sind (vgl. Herwig-Lempp und Kühling 2012, S. 52f.). „ Ablenkungen sind in der Sozialen Arbeit facettenreicher.“ (Herwig-Lempp und Kühling 2012, S. 53). Der Klientel der Sozialen Arbeit fällt es schwer, ihre Ziele im Auge zu behalten. Es gibt diverse Ablenkungen alle Lebensbereiche betreffend. Durch die Arbeitsbeziehung zu den Klienten und Klientinnen und deren Lebenswelt, sind die Fachkräfte in hohem Maße mit diesen Ablenkungen konfrontiert. Das letzte A, das in genanntem Artikel beschreiben wird, handelt von den akuten Außenproblemen der zu betreuenden Menschen. Die Soziale Arbeit hat es mit unaufschiebbaren Problemen wie etwa abgestelltem Strom, (drohendem) Wohnungsverlust, (drohender) Arbeitslosigkeit, fehlender finanzieller Mittel und vieles mehr zu tun. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeiten müssen neben des Durchsetzens des Hilfeplans den Kindern, Jugendlichen und deren Familien bei allen Angelegenheiten, versuchen Hilfestellung bei Bewältigungsstrategien für diese Außenprobleme zu entwickeln (vgl. Herwig-Lempp und Kühling 2012, S. 53).

[...]

Final del extracto de 69 páginas

Detalles

Título
Beziehungsarbeit als zentrale Erfolgsvoraussetzung? Sozialpädagogische Wirkfaktoren in der ambulanten Erziehungshilfe des Kinderschutz e.V.
Subtítulo
Eine empirische Studie
Universidad
Munich University of Applied Sciences
Calificación
1,0
Año
2019
Páginas
69
No. de catálogo
V499177
ISBN (Ebook)
9783346037909
ISBN (Libro)
9783346037916
Idioma
Alemán
Palabras clave
AEH, Beziehungsarbeit, empirisch, Kinderschutz e.V., Sozialrechtliche Dreiecksverhältnis, Bindungstheorie, Bindungsarbeit, Sozialraum, Lebensweltorientierte Soziale Arbeit nach Hans Thiersch, qualitative Forschungsmethode, Interview von Experten bzw. Expertinnen, theoriegenerierende Experteninterview, Leitfaden
Citar trabajo
Anónimo, 2019, Beziehungsarbeit als zentrale Erfolgsvoraussetzung? Sozialpädagogische Wirkfaktoren in der ambulanten Erziehungshilfe des Kinderschutz e.V., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499177

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