Das bedingungslose Grundeinkommen im Kontext liberaler Gerechtigkeitstheorien

Eine Analyse anhand John Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit


Bachelor Thesis, 2018

43 Pages, Grade: 1,7

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffs- und Konzeptbestimmungen
2.1. Verteilungsgerechtigkeit
2.2. Der Liberalismus – Theorien der gerechten Verteilung
2.3. Das BGE – Entwicklung eines liberalen Konzeptes

3. Theoretische Grundlage: John Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness

4. Analyse des BGE im Kontext der Gerechtigkeitstheorie
4.1. Das Differenzprinzip
4.1.1. Bezugspunkt des Differenzprinzips - Interpretationsmöglichkeiten
4.1.2. Diskriminierung zwischen unterschiedlichen Konzeptionen des Guten
4.1.3. Neutralität bei Rawls
4.1.4. Reziprozität bei Rawls
4.1.5. Arbeit und fairer Beitrag
4.1.6. Arbeitsplatzmangel
4.1.7. Sinnvolle Arbeit und der Aristotelische Grundsatz
4.2. Selbstachtung – „das wohl wichtigste Grundgut“
4.3. Das BGE als Grundlage der Selbstachtung

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Angesichts der wachsenden Produktivität fortgeschrittener Volkswirtschaften, der zunehmend ungleichen Einkommensverteilung, der mit der Automatisierung einhergehenden Abnahme klassischer Erwerbsarbeit sowie der Zunahme „atypischer“ Beschäftigungsverhältnisse im Laufe des 20. Jahrhunderts, wird das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) zunehmend als sozialpolitische [Alternative bemüht. Neben einigen Pilotprojekten wie beispielsweise in Kanada und Finnland, wurde 2016 in der Schweiz das erste Referendum weltweit über die Einführung eines BGE abgehalten. Die Idee des BGE erlebt dabei aber nicht nur im gesellschaftlichen und politischen Diskurs neuen Aufschwung, auch in der akademischen Debatte erlangt das Thema immer mehr Aufmerksamkeit. Seit 2006 widmet sich beispielsweise ein ganzes Journal, das „Basic Income Studies“, ausschließlich dem Thema Grundeinkommen.

Die Idee, jedem Menschen eine permanente periodische Transferzahlung ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Anknüpfung an eine Arbeitsbereitschaft zukommen zu lassen, wird dabei aber auch in vielerlei Hinsicht kritisiert. Neben ökonomischen Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit und der Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte, sowie des Arbeitsmarktes werden vor allem aus gerechtigkeitstheoretischer Sicht Einwände gegen ein BGE erhoben. Die Kernkritik an einem BGE richtet sich konkret - um es mit den Worten des norwegisch-US-amerikanischen Philosophen Jon Elster auszudrücken - gegen„ […] a widely accepted notion of justice: it is unfair for able-bodied people to live off the labor of others” (John Elster 1986, 719). Hinter diesem Einwand stehen zwei zutiefst liberale Konzeptionen von Gerechtigkeit. Vordergründig steht die Forderung nach Reziprozität, also dem Konzept, dass Gerechtigkeit auf einer Form der Gegenseitigkeit (gegenseitigen Inanspruchnahme) beruhen muss. Eng damit verbunden steht das Recht auf Eigentum und der Schutz vor staatlichen Eingriffen.

Innerhalb der politischen Philosophie sind es deswegen vor allem Vertreter des Liberalismus, die der Idee eines BGE entgegenstehen. Umso verwunderlicher ist es, dass der prominenteste Vertreter eines BGE, der belgische Philosoph Phillipe Van Parijs, seine Argumentation aus einer Position heraus entwickelt, die er persönlich als Real-Libertarismus („ real-libertarian “) bezeichnet und dabei auf Argumente prominenter Vertreter des Liberalismus wie Robert Nozick und John Rawls zurückgreift.

Während die Vereinbarung eines BGE mit libertären Theorien aufgrund der strikten Ablehnung jeglicher staatlichen Umverteilung aussichtslos ist, finden sich entgegen Rawls persönlicher Ablehnung in der Literatur immer mehr Anhänger eines rawlsianischen BGE (u.a. Byrne 1993, Van Parijs 2003a; McKinnon 2003, Birnbaum 2010, Fukuma 2016), die im lebendigen Widerstreit mit Gegnern eines rawlsschen BGE stehen (u.a. Elster 1986; Torisky 1993; White 1997; Midtgaard 2008).

Gegenstand dieser Arbeit ist es diesen Konflikt aufzuarbeiten und ein BGE innerhalb der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls zu analysieren. Konkret lautet die Forschungsfrage: „Ist das bedingungslose Grundeinkommen kompatibel mit John Rawls Theorie der Gerechtigkeit?“. Neben dem Widerstreit innerhalb des Liberalismus und im Speziellen zwischen Anhänger der Theorie der Gerechtigkeit sprechen weitere Gründe dafür das BGE im Kontext der liberalen Theorie von Rawls zu analysieren. So ist der Liberalismus eine Hauptströmung der Moderne, ein elementarer Bestandteil westlicher Demokratien und beansprucht in Form des Wirtschaftsliberalismus immer noch die Meinungsführerschaft über die Wirtschaftsordnung. Eine Debatte über ein BGE darf daher liberale Theorien nicht übergehen.

Im ersten Abschnitt der Arbeit sollen die grundlegenden Begriffe und Konzepte näher bestimmt werden. Es gilt zu zeigen, wie Verteilungsgerechtigkeit, der Liberalismus und das BGE miteinander in Verbindung stehen. Zusammengenommen mit der Vorstellung der theoretischen Grundlage dient der erste Abschnitt als Hinführung zur eigentlichen Analyse. Die theoretische Grundlage ist die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness an sich. Betrachtet werden dabei folgende Werke von John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit (1971/5) und Politischer Liberalismus (1993/5) sowie Gerechtigkeit als Fairness: Ein Neuentwurf (2001) und Das Recht der Völker (1999). Die beiden letzteren Werke werden lediglich an einigen Stellen für ein besseres Verständnis bemüht.1 Der zweite Abschnitt widmet sich dann der Analyse des BGE im Kontext der Gerechtigkeitstheorie. Entgegen Rawls berühmter Ablehnung, den Surfern vor der Küste Malibus bedingungslose Transferzahlungen zukommen zu lassen, wird der Versuch unternommen ein BGE innerhalb der Theorie zu rechtfertigen. Eine ausführliche Kritik der Theorie findet in dieser Arbeit keinen Platz. Die aufgestellten Annahmen und Prämissen werden grundsätzlich angenommen und lediglich auf die interne Konsistenz und Kohärenz geprüft. Im ersten Teil der Analyse soll das Differenzprinzip bemüht werden um zu prüfen, ob ein BGE innerhalb der Theorie zu rechtfertigen ist und alternativen Modellen der Umverteilung vorzuziehen ist. Der zweite Teil der Analyse beschäftigt sich mit der Selbstachtung, deren Rolle in der Theorie der Gerechtigkeit und die Implikationen für ein BGE. Der letzte Abschnitt widmet sich der Konklusion und dem Ausblick.

2. Begriffs- und Konzeptbestimmungen

Bevor das BGE innerhalb der Theorie von John Rawls analysiert werden kann, ist es notwendig, drei wesentliche Begriffe und grundlegende Konzepte näher zu bestimmen und in Zusammenhang zu bringen. Der folgende Abschnitt widmet sich den Begriffen der Verteilungsgerechtigkeit, des Liberalismus und des BGE und stellt sie in Zusammenhang, um eine Basis für die anschließende Analyse innerhalb der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls zu liefern.

2.1. Verteilungsgerechtigkeit

Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit einer spezifischen Ausprägung der Gerechtigkeit, nämlich der Distributiven- oder Verteilungsgerechtigkeit. Zur Klärung des Begriffs Verteilungsgerechtigkeit, ist es sinnvoll mit einem einfachen Verteilungsschema zu beginnen: a verteilt z an b. Nun müssen die Variablen dieses Verteilungsschema mit dem Gerechtigkeitsbegriff kombiniert und interpretiert werden. Zunächst ist dabei festzuhalten, dass das Verteilungsschema eine Relation zwischen zwei Subjekten a und b darstellt. Verteilungsgerechtigkeit, wie Gerechtigkeit im Allgemeinen, kann nur in einer Relation bestehen, benötigt also immer einen Bezugspunkt. Selbstgerechtes Verhalten, wie es im Allgemeinen Sprachgebrauch benutzt wird, bezieht sich auf Handlungen einer die Person die rational, klug oder vorteilhaft, nie aber gerecht sein können (vgl. Strack 2015, 33). Der Begriff Gerechtigkeit drückt dann in erster Linie immer eine Bewertung aus. Da ein Zustand oder eine Handlung als gerecht oder ungerecht bewertet werden soll, wird implizit vorausgesetzt, dass es zwischen den Gerechtigkeitssubjekten einen Interessenskonflikt geben muss. Aus einer Bewertung eines Zustandes oder einer Handlung als gerecht oder ungerecht kann dann aber noch keine Normierung abgeleitet werden. Nur weil etwas als gerecht bewertet wird, folgt daraus noch keine konkrete Handlungsanweisung, einen Zustand oder eine Handlung auch herbeizuführen. Mit Strack (2014, 30) kann dabei von der Pfordten in der Auffassung gefolgt werden, dass für eine Normierung vier Voraussetzungen vorliegen müssen. So müsse der als positiv bewertete Zustand herbeigeführt werden können, die dabei verwendeten Mittel geeignet sein und mit den geringsten Nachteilen einhergehen und die Folgen dürfen zum Erfolg nicht unverhältnismäßig sein. Ein gerechter oder ungerechter Zustand kann zwar eine Normierung rechtfertigen, dazu müssen aber auch immer diese vier Voraussetzungen in Betracht gezogen werden. An dieser Stelle muss dann eine vierte Variable in die ursprüngliche Gleichung „a gibt z an b“ eingefügt werden, die jenes maßgebende Kriterium spezifiziert, demzufolge eine Verteilung als gerecht oder ungerecht zu bewerten ist. Die Erweiterung des Verteilungsschemas liest sich dann folgendermaßen: a verteilt z an b nach Kriterium y (vgl. Kersting 2000, 9). Welche Güter das nach Kriterium y zu verteilende z umfasst, obliegt der spezifischen Theorie. Umfasst das zu verteilende z neben materiellen auch immaterielle Güter wie beispielsweise Freiheiten, Rechte und Chancen, wird häufig auch von sozialer Gerechtigkeit gesprochen (Strack 2015, 44). Soziale Gerechtigkeit behandelt dann immer die Gerechtigkeitsrelation zwischen der Gemeinschafft als dem Gerechtigkeitssubjekt und dem Individuum als dem Gerechtigkeitsadressaten. Nachdem nun die formalen Voraussetzungen der Gerechtigkeit geklärt sind, soll in einem nächsten Schritt der Frage nachgegangen werden, ob es auch materielle Bedingungen/Voraussetzungen der Gerechtigkeit gibt. In der Literatur bemühen Theoretiker, unter ihnen auch John Rawls, häufig die Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit nach Hume (Rawls 1979, 150). Diese gehen erstens von der Knappheit natürlicher Ressourcen, zweitens von annähernder Gleichheit unter den Menschen und drittens von einem gemäßigten Egoismus der Menschen aus. Die Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit besagen dann, dass Menschen konkurrierende Ansprüche an knappe Ressourcen stellen. Ohne diesen Umstand würde es keine Fragen der Verteilung geben. Während Güterknappheit die Kooperation der Menschen erforderlich macht, ist es der begrenzte Egoismus der Kooperation ermöglicht, wenn sich alle Beteiligten davon einen Nutzen versprechen. Ohne diesen Umstand würden Fragen der Gerechtigkeit gar nicht erst aufkommen (vgl. Rawls 1979, 150; Kersting 2000, 21ff.; Strack 2015, 56ff.). Die materiellen Anwendungsverhältnisse können hier nicht einer eingehenden Analyse unterzogen werden, es ist aber wichtig einige Punkte näher zu beleuchten.

Bezüglich der ersten Voraussetzung muss eingewendet werden, dass vor allem im Hinblick auf die Dimension der sozialen Gerechtigkeit die Knappheit einer Ressource kein ausschließliches Anwendungsmerkmal von Gerechtigkeit sein kann. Immaterielle Güter wie beispielsweise Grundfreiheiten sind keine knappen Ressourcen, sehr wohl aber Gegenstand der Gerechtigkeit, vor allem der sozialen Gerechtigkeit. Auch sofern Ressourcen im Überfluss vorhanden sind, kann Gerechtigkeit durchaus relevant sein. In Bezug auf das Einkommen beispielsweise ist die relative Stellung der Gerechtigkeitssubjekte in der Einkommensverteilung von erheblicher Relevanz (Strack 2015, 58).

Die Voraussetzung des gemäßigten Eigeninteresses bedeutet, dass es einen Interessenskonflikt geben und dieser einer Lösung zugänglich sein muss. Dies bedeutet jedoch nicht immer, dass Gerechtigkeit jedem zum Vorteil dienen musss (ebd. 66).

So lässt zusammenfassen, dass für die Anwendung von Gerechtigkeitsurteilen in Bezug auf Verteilungen (mindestens) zwei Gerechtigkeitssubjekte vorhanden sein müssen, zwischen denen ein Interessenskonflikt besteht, welcher einer Lösung auf Basis eines Bewertungskriteriums zugänglich ist. „Die Aufgabe einer philosophischen Theorie der Verteilungsgerechtigkeit besteht [dann] darin, allgemein zustimmungsfähige Prinzipien [(Kriterien)] für die Verteilung gesellschaftlicher Grundgüter auszustellen“ (Kersting 2000, 33). Innerhalb der politischen Philosophie ist es überwiegend der Liberalismus, der Theorien der Verteilungsgerechtigkeit entwickelt hat.

2.2. Der Liberalismus – Theorien der gerechten Verteilung

Unter dem Begriff Liberalismus wird eine heterogene Strömung innerhalb der politischen Philosophie zusammengefasst, deren Grundideen die Selbstbestimmtheit des Individuums sowie die Existenz unveräußerlicher Freiheitsrechte gegenüber dem Staat sind. Auch wenn eine allgemeingültige Definition des Sammelbegriffes Liberalismus aufgrund der Verschiedenheit der Theorien, die den Begriff Liberalismus für sich einnehmen an dieser Stelle nicht ausgearbeitet werden kann, lassen sich doch charakteristische Wesenszüge liberaler Theorien identifizieren. „Für den Liberalismus ist dabei die Annahme wesentlich, dass die Bürger gleich sind und dennoch verschiedene, inkommensurable und miteinander unverträgliche Konzeptionen des Guten haben“ (Rawls 2003, 420). Unter Konzeptionen des Guten werden spezifische Doktrinen, Religionen, Lebensweisen und moralische Vorstellungen verstanden. Die Anerkennung pluralistischer Vorstellungen vom Guten wird in liberalen Theorien oft durch ein Neutralitätsgebot starke Geltung verschafft, demzufolge der Staat nicht zwischen verschieden Lebensweisen diskriminieren darf. Des Weiteren verschreiben sich liberale Theoretiker oft dem Prinzip der Gegenseitigkeit oder auch Reziprozität als Bedingung für einen fairen und gerechten Austausch zwischen freien und gleichen Personen. Dem Eigentum, dem Markt sowie dem Vertrag wird im Liberalismus dabei eine sehr große Stellung eingeräumt. Das wesentliche Spannungsverhältnis innerhalb des Liberalismus besteht dabei zwischen den Freiheitsrechten des Individuums und der Frage nach der gerechten Verteilung von Gütern.

Während der Libertarismus die Frage zugunsten maximaler Freiheitsrechte an der eigenen Person und dem Eigentum entscheidet, befasst sich der egalitäre-Liberalismus über die Gleichheit formal zugestandener Freiheiten und Chancen hinaus mit der Frage, inwieweit es notwendig ist natürliche und sozio-ökonomische Ungleichheiten durch Umverteilung auszugleichen. Der Widerstreit zwischen dem egalitären-Liberalismus vertreten durch John Rawls und seinem Gegenspieler Robert Nozick, einem berühmten Vertreter des Libertarismus, gilt in diesem Zusammenhang als „[e]ine der bemerkenswertesten theoretischen Leistungen im Umfeld der neueren politischen Philosophie“ und ist gleichzeitig als Manifestation des modernen Richtungsstreites innerhalb des Liberalismus anzusehen (Koller 1981, 139). Gewöhnlich werden unter Libertarismus Theorien zusammengefasst, deren Grundlage die Idee des Eigentums an der eigenen Person ist, auch Selbsteigentum genannt, kombiniert mit dem Recht auf die Aneignung herrenloser Gegenstände (Vallentyne, 2011, 2).2 Aus dem Selbsteigentum leitet sich dann ein negatives Freiheitsrecht ab, welches Freiheit als die bloße Abwesenheit von Zwang definiert. Das Recht, sich herrenlose Gegenstände anzueignen führt auf John Lockes Theorie der Aneignung zurück. Nach jener entsteht Eigentum aus der Vermischung der eigenen Arbeit mit einem herrenlosen Gegenstand. Liberale Theoretiker - allen voran Robert Nozick - leiten aus der Aneignungstheorie ausschließliche Eigentumsrechte an den Früchten der eignen Arbeit ab. Eigentumsaneignungen erfolgten durch Erstaneignung herrenloser Gegenstände oder durch Tausch, worunter auch die angebotene Arbeit auf dem Markt fiele. Der Staat ist nach dem Libertarismus von Nozick dann nur zum Schutz und zur Durchsetzung von Verträgen gerechtfertigt. Eine Verteilung ist demnach dann gerecht, wenn sie aus einer gerechten Aneignung oder aus einer gerechten Übertragung entstanden ist. Gerecht sei eine Aneignung oder Übertragung immer dann, wenn Freiwilligkeit vorliegt. Freiwilligkeit ist im Sinne dieser Freiheit dann die Abwesenheit von Zwang. Ein Zwang wiederum läge immer dann nicht vor, wenn alle anderen gerecht gehandelt haben. Die bloße Einschränkung von Möglichkeiten, die Menschen beispielsweise aufgrund ihrer sozialen Herkunft haben, schränkt nach dieser Auffassung ihre Freiheit also nicht ein (Kersting 1996, 98ff.; Nozick 1976). Chancengleichheit besteht nach dem Libertarismus demnach nur formalrechtlich.

Der egalitäre-Liberalismus dagegen sieht diese formal-rechtliche Gleichstellung nicht als ausreichend für die Annahme von Chancengleichheit. Vielmehr müssten darüber hinaus auch natürliche und gesellschaftliche Faktoren, die außerhalb des Einflussbereiches der Menschen liegen und jene in unterschiedliche Positionen bringen, durch Umverteilung kompensiert werden. Diese Auffassung gestattet es dem Staat unter den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Gerechtigkeitskonzeption bestimmte Maßnahmen der Umverteilung zu implementieren. Eine der aktuell am meisten diskutierten Maßnahmen im Kontext des Liberalismus ist das BGE.

2.3. Das BGE – Entwicklung eines liberalen Konzeptes

Phillipe Van Parijs „ Real Freedom for All – What (if anything) can justify capitalism? “ (1995) ist die wohl elaborierteste Begründung eines BGE. Deren Rechtfertigung ist eingebettet in eine egalitär-liberale Gerechtigkeitskonzeption, die auf die Maximierung der „ realen Freiheit für alle “ abzielt. Van Parijs greift bei der Konzeption der „realen Freiheit für alle“ vor allem auf die Ideen von Nozick und Rawls zurück. Ersteren entlehnt er die Idee des Selbsteigentums. Des Weiteren hält er an einem starken Neutralitätsgebot fest. So dürfe der Staat verdientes Eigentum nicht umverteilen. Um ein BGE trotzdem mit libertären Eigentumsrechten in Einklang zu bringen greift Van Parijs auf die Idee Ressourcenegalitarismus von Ronald Dworkin zurück. Ähnlich wie Thomas Paine argumentiert Van Parijs, dass die natürlichen Ressourcen der Erde jeden zu gleichen Teilen zustehen würden. Darüberhinausgehend argumentiert Van Parijs weiter, dass alle Ressourcen, die Menschen unverdient, also ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben, zukommen, zur Umverteilung benutzt werden können. Was für Van Parijs diesen zusätzlichen Ressourcen versteht bleibt weitgehend unklar. Deutlich wird aber, dass er die unverdienten Ressourcen sehr weit fasst. So argumentiert Van Parijs beispielsweise, dass sich alle Produktionsmittel aus den natürlichen Ressourcen herleiten ließen, die ursprünglich niemandem gehört hätten. Explizit zählt Van Parijs die natürlichen Ressourcen, Schenkungen und Erbschaften zu den externen Ressourcen (Van Parijs 2005, 81). Die zugleich ertragreichste und effizienteste Methode ein BGE zu finanzieren läge aber in der Abschöpfung von unverdienten Arbeitsplatzrenditen, durch eine lineare Einkommenssteuer. Van Parijs greift dabei in seiner Argumentation auf zwei nicht unumstrittene Theorien zurück, die darauf abzielen die fehlende Markträumung auf den Arbeitsmarkt zu erklären. Die Insider-Outsider Theorie sowie die Effizienzlohn-Theorie legen nahe, dass aufgrund zu hoher Löhne der Arbeitsmarkt nie geräumt werden kann.3 Inhaber eines Arbeitsplatzes würden demnach eine unverdiente Rente beziehen, bestehend aus dem Einkommen, abzüglich des niedrigeren Einkommens welches sich bei vollständiger Räumung des Arbeitsmarktes ergeben würde (Van Parijs 1991, 124). Arbeitsplatzrenditen seien somit rechtmäßige Grundlage für ein über eine Einkommenssteuer zu finanzierendes BGE.

Liberal ist diese Konzeption zum einen, da sie beansprucht dem Neutralitätsgebot gerecht zu werden, also nicht zwischen verschiedenen inkommensurablen Lebensweisen/Auffassungen des Guten zu diskriminieren. Zum anderen räumt sie der Maximierung der individuellen Freiheit des Einzelnen den Vorrang gegenüber der Maximierung des Nutzens der Gesellschaft ein und steht damit diametral zum Utilitarismus. Egalitär ist die Konzeption in der Verteilung von unverdienten Ressourcen. Umverteilungen sind demnach nicht ausgeschlossen, unterliegen aber Beschränkungen. Sie seien nur zulässig insofern sie sich erstens auf Gewinne beziehen, die den Wert von externen bzw. unverdienten Ressourcen nicht übersteigen und die zweitens nach dem Maxi-Min Kriterium erfolgen. Zu den wichtigsten unverdienten Ressourcen zählt Van Parijs wie bereits erwähnt Schenkungen, Erbschaften und Arbeitsplatzrenten. Das BGE dient Van Parijs dabei als Instrument der Umverteilung zur Erzielung der „ realen Freiheit für alle “, die darin bestünde den Wert formal zugestandener Freiheiten durch die Schaffung von substantiellen Handlungsmöglichkeiten für jeden zu maximieren, indem wiederum das BGE maximiert wird. Unter einem BGE versteht Van Parijs dann eine periodische, individuelle, universelle und bedingungslose Zahlung an die Mitglieder der Gesellschaft. Finanziert werden solle das BGE in Form einer Einkommenssteuer, die in der Höhe möglichst so zu wählen ist, dass sie den Wert der unverdienten Ressourcen des Einkommens entspricht.

Ein weiteres Konzept, welches dem BGE sehr nahekommt, – nicht zuletzt, weil es zum Teil aus dem Versuch entstanden ist ein BGE mit der rawlsschen Theorie zu vereinbaren - gründet auf den Ideen von White (1997) und wird als „participation income“ (PI) bezeichnet. Der einzige Unterschied zum BGE besteht darin, dass Menschen, die ihre Arbeit nicht am Arbeitsmarkt anbieten wollen, sehr wohl aber eine Leistung für die Gesellschaft erbringen, ein Grundeinkommen beziehen sollten, der „dope-smoking Play Station addict“ - um es mit den Worten von McKinnon (2003, 153) auszudrücken - hingegen nicht. Vorteil dieses Grundeinkommens liegt darin, dass Leistungen, die nicht vom Arbeitsmarkt entlohnt werden bei der Verteilung von Einkommen berücksichtigt werden.

Van Parijs argumentiert abseits des Ressourcenegalitarismus, dass ein BGE auch mit der Gerechtigkeitstheorie und im Speziellen mit dem Differenzprinzip von John Rawls in Einklang zu bringen ist. Obwohl sich Rawls gegen eine Transferzahlung an arbeitsunwillige Menschen ausgesprochen hat, befürwortet er eine Form der Umverteilung die der Idee eines BGE sehr nahe kommt; die negative Einkommenssteuer (NES) (Rawls 1979, 309). Erstmals prominent vorgetragen wurde diese Idee von Milton Friedman in The case for a negative income tax (1967). Eine negative Einkommenssteuer gleicht dabei einem BGE gewöhnlich im Verzicht auf eine Arbeitswilligkeitsprüfung. Dabei ist eine negative Einkommenssteuer meistens auf Haushalte ausgelegt und nicht auf Individuen. Ein weiterer Unterschied zum BGE besteht darin, dass Informationen über das Einkommen des Haushalts eingeholt werden müssen. Eine NES wird im Gegensatz zum BGE ex post ausbezahlt. Die NES setzt ein Grundeinkommen oder Steuerfreibetrag fest. Unterhalb dieser Schwelle werden keine Steuern bezahlt, sondern es besteht ein Anspruch auf Transferzahlungen. Mit steigenden Einkommen nimmt die Transferzahlung ab und die Steuerzahlungen zu. Es sind zwei wesentliche Modelle der NES zu unterscheiden: Freibetrags-Modelle und Mindesteinkommens-, bzw. Grundeinkommens-Modelle. Bei Freibetrags-Modellen wird ein Grundfreibetrag festgelegt, welcher die Transfergrenze darstellt. Oberhalb dieser Grenze werden Steuern bezahlt und unterhalb der Grenze besteht ein Anspruch auf Transferzahlungen. Die Höhe ergibt sich dabei aus der Differenz des Einkommens und der Transfergrenze. Auf diese Differenz wird der negative Steuersatz angesetzt und der Betrag ausbezahlt. Das Mindesteinkommens- oder auch Grundeinkommens-Modell setzt anstelle einer Transfergrenze ein garantiertes Einkommen fest. Dieses wird dann mit dem tatsächlichen Einkommen verrechnet.

Nachdem nun die grundlegenden Konzepte und Begriffe dargestellt und erläutert wurden, soll nun die Theorie der Gerechtigkeit in ihren Grundzügen erklärt werden, um im Anschluss daran zu analysieren, ob ein Grundeinkommen und im speziellen ein BGE nach den Charakteristika von Van Parijs mit der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls kompatibel und den anderen vorgestellten Modellen sowie der Idee einfacher Lohnzuschüsse vorzuziehen ist.

3. Theoretische Grundlage: John Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness

John Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness ist die wohl einflussreichste theoretische Konzeption sozialer Gerechtigkeit (Birnbaum 2013, 41). Für Rawls ist es der Umstand, dass an einander desinteressierte Menschen konkurrierende Ansprüche an die Verteilung gesellschaftlicher Güter (subjektive Bedingungen der Gerechtigkeit) bei gemäßigter Knappheit stellen (objektive Bedingungen der Gerechtigkeit), der eine Gerechtigkeitstheorie erst notwendig macht. Zwischen diesen an einander desinteressierten Menschen würde aber auch eine gewisse Interessensidentität bezüglich eines Zusammenschlusses bestehen, insofern sich die Individuen dadurch einen Vorteil versprechen (Rawls 1979, 148ff.). Ausgangspunkt der Gerechtigkeitstheorie von Rawls ist demnach die Idee der Kooperation von Menschen zum gegenseitigen Vorteil. Für Rawls ist dann der erste Gegenstand der Gerechtigkeit „[…] die Grundstruktur der Gesellschaft, genauer: die Art, wie die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen Grundrechte und -pflichten und die Früchte der gesellschaftlichen Zusammenarbeit verteilen.“ (Rawls 1979, 23). Um eine gerechte Grundstruktur zu gewährleisten müssen nach Rawls faire Regeln von einem Standpunkt der Überparteilichkeit aus entwickelt werden und einstimmig zustimmungsfähig sein. Rawls konstruiert diese Überparteilichkeit in einem ahistorischen, hypothetischen Gedankenexperiment, dem Urzustand („ Original Position “). In diesem versammeln sich rationale, an einander grundsätzlich desinteressierte Zeitgenossen/Personen hinter dem Schleier des Nichtwissens („ veil of ignorance “), ohne Kenntnis ihrer sozialen Position, in einem Zustand der Gleichheit und verständigen sich auf faire Grundsätze. Hinter dem Schleier des Nichtwissens würden die Menschen zwar die allgemeinen Tatsachen der Gesellschaft und die Grundzüge der Wirtschaftstheorie kennen, nicht aber die Einzelkenntnisse bezüglich ihres Platzes in der Gesellschaft, ihrer Klasse, ihres sozialen Status, ihrer natürlichen Gaben, ihrer Intelligenz, Körperkraft, Risikoeinstellung sowie ihrer Vorstellung vom Guten (Rawls 1979, 160). Die Grundsätze der Gerechtigkeit, die in diesem Zustand der Gleichheit getroffen werden, können als fair betrachtet werden, da sie nicht von natürlichen oder gesellschaftlichen Zufälligkeiten beeinflusst werden würden, die einige Menschen bevorteilen und andere benachteiligen. Die Theorie von Rawls lässt sich dementsprechend als Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß verstehen (Rawls 1979, 29).

Die Ungewissheit in der Original Position würde die Menschen dann dazu veranlassen sich auf zwei Gerechtigkeitsgrundsätze, das Freiheitsprinzip und das Differenzprinzip sowie ihre Vorrangregeln zu einigen:

Erster Grundsatz [Freiheitsprinzip]

Jedermann hat gleiches Recht auf das umfangsreichste Gesamtsystem [(ein völlig adäquates System)] gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.

Zweiter Grundsatz [Differenzprinzip]

Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:

(a) Sie müssen unter Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und
(b) Sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen.

Erste Vorrangregel (Vorrang der Freiheit)

Die Gerechtigkeitsgrundsätze stehen in lexikalischer Ordnung;

Demgemäß können die Grundfreiheiten nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden, und zwar in folgenden Fällen:

(a) eine weniger umfangreiche Freiheit muß das Gesamtsystem der Freiheiten für alle stärken;
(b) eine geringere als gleiche Freiheit muß für die davon Betroffenen annehmbar sein

Zweite Vorrangregel (Vorrang der Gerechtigkeit vor Leistungsfähigkeit und Lebensstandard)

Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz ist dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit und Nutzenmaximierung lexikalisch vorgeordnet; die faire Chancengleichheit ist dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet, und zwar in folgenden Fällen:

(a) eine Chancen-Ungleichheit muß die Chancen der Benachteiligten verbessern;
(b) eine besonders hohe Sparrate muß insgesamt die Last der von ihr Betroffenen mildern.

(Rawls 1979, 336-337)

Zu jenen Grundfreiheiten, die vom Freiheitsprinzip umfasst werden zählt Rawls die politische Freiheit, das passive und aktive Wahlrecht, die Rede- und Versammlungsfreiheit, die Gewissens- und Gedankenfreiheit, sowie die persönliche Freiheit. Zu Letzterer wiederum zählt der Schutz vor psychologischer Unterdrückung und körperlicher Misshandlung und Verstümmelung (Unverletzlichkeit der Person), das Recht auf persönliches Eigentum sowie Schutz vor willkürlicher Festnahme und Haft (Rawls 1979, 82).

Rawls entwickelt keinen spezifischen Freiheitsbegriff. Sein Verständnis von Freiheit und wie verschiedene Freiheiten miteinander verschränkt und gegeneinander abzuwägen sind ergibt sich aus den Gerechtigkeitsgrundsätzen als solchen. Die formal zugestandenen Freiheiten seien dabei für jeden immer gleich. Dass nicht jeder die Möglichkeiten hat diese gleich zu nutzen würde die Freiheit an sich nicht verringern, sondern nur deren Wert (Rawls 1979, 233; 2006, 230). Der Wert wiederrum lasse sich objektiv an einem Index von Grundgütern messen. Zu den Grundgütern zählen:

[...]


1 In dieser Arbeit wird mit den deutschen Übersetzungen gearbeitet. Demnach beziehen sich, wenn nicht explizit auf die Original-Version verwiesen wird, die Ausführungen zu Eine Theorie der Gerechtigkeit und Politischer Liberalismus auf die überarbeiteten Versionen.

2 “Libertarianism [...] is the moral doctrine that individuals initially fully own themselves and initially have certain moral powers to appropriate unowned natural resources” (Vallentyne, 2011, 2).

3 Die Insider-Outsider Theorie sieht in den bereits Beschäftigten, den Insidern, die Ursache für die fehlende Markträumung. Aufgrund firmenspezifischer Ausbildung und Erfahrung sowie hohen Kündigungskosten, können die Insider einen Lohn über den Markträumungslohn einfordern, welchen die Outsider gewillt sein würden anzunehmen. Die Effizienzlohn-Theorie sieht die Ursache aufseiten der Arbeitgeber. So seien Arbeitgeber bereit, einen Lohn über den Markträumungslohn zu bezahlen, in der Hoffnung die Arbeitnehmer würden dadurch ihre Produktivität steigern.

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Details

Title
Das bedingungslose Grundeinkommen im Kontext liberaler Gerechtigkeitstheorien
Subtitle
Eine Analyse anhand John Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit
College
University of Göttingen
Grade
1,7
Year
2018
Pages
43
Catalog Number
V501033
ISBN (eBook)
9783346035738
ISBN (Book)
9783346035745
Language
German
Keywords
grundeinkommen, kontext, gerechtigkeitstheorien, eine, analyse, john, rawls‘, theorie, gerechtigkeit
Quote paper
Anonymous, 2018, Das bedingungslose Grundeinkommen im Kontext liberaler Gerechtigkeitstheorien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/501033

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