Die Folgen des deutschen Krieges von 1866. Reformen und deren Resonanz in der Bevölkerung


Dossier / Travail, 2013

18 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Reformen
2.1 Österreichisch-Ungarischer Ausgleich
2.2 Dezemberverfassung
2.3 Militärreformen

3. Fazit

4. Quellen und Literaturverzeichnis
4.1 Quellen
4.2 Sekundärliteratur

1. Einleitung

„Dags elä ufige Muster, innere Reformen würden in Österreich durch äußere Niederlagen in Gan gesetztp, assatudf ieJahre1859und1866besondergsut“ 1 Die Reformen im Hinblick auf das Jahr 1866 will ich nun im Laufe meiner Arbeit genauer untersuchen. Um welche Reformen handelt es sich und wie wurden sie von der Bevölkerung aufgenommen?

Der„deutscheKrieg“von1866hatteseineUrsa cheinderAuseinandersetzungzwischen Preußen und Österreich um die Vorherrschaft im deutschen Bund.2 Er begann am 8. Juni mit dem Einmarsch Preußens in das zu Habsburg gehörende Holstein und gipfelte in der entscheidenden Niederlage Österreichs bei Königgrätz am 3. Juli 1866.3 Mit der Unterzeichnung des Prager Friedens am 23. August 1866 wurde der Krieg schließlich beendet und Österreich als Verlierer aus Deutschland ausgeschlossen.4 In der Forschung findet das Jahr 1866 und insbesondere die Schlacht bei Königgrätz große Beachtung, stellte sie doch sowohl für Österreich als auch für ganz Europa einen Einschnitt dar. Trotzdem ist dieses Ereignis bezüglich seiner Tragweite nicht unumstritten: Zählt Johann Christoph Allmayer- Beckin„DiBe ewaffneteMachitnStaautndGesellschaftK“ öniggrätz„[…] zu den wenigen wirklichen Entscheidungsschlachten von geradezu unübersehbaren Auswirkungen, sowohl für die Monarchie wie für Europa“5, sieht Lothar Höbelt in der Niederlage lediglich den entscheidenden Funken für Entwicklungen, die schon lange vorher begonnen hätten.6 Eine Art Zwischenstellung nimmt hingegen Hugo Hantsch ein, unterscheidet er doch u.a. sowohl zwischen den mittelbaren und unmittelbaren Folgen, als auch denen, die Österreich und Europa betreffen. All diese Folgen ergäben sich aus dem Krieg von 1866, aber nicht alle hätten darin ihren Ursprung. Hantsch weist dem Krieg also eine größere Bedeutung zu als Höbelt, ohne sich dabei auf eine Stufe mit Allmayer-Beck zu stellen.7

Einblicke in die Reformen nach Königgrätz ermöglichen neben Werken wie Oskar Lehners „ÖsterreichischeVerfassungs -undVerwaltungsgeschichte“odeFr rankZimmers„Bismarcks Kampf gegen Kaiser FranJzosephK. öniggrätuzndsein Folgen die entsprechenden Gesetze jener Zeit.AberauchZeitungen,wiedieli berale„NeueFreiePresse“bieteneinegute Möglichkeit, zumal mit ihnen zusätzlich Einsicht in die Stimmung des Volkes gewonnen werden kann. Auf beide Möglichkeiten werde ich mich im Laufe meiner Arbeit beziehen. Die Arbeit greift nun zunächst aus der Menge an Reformen die drei wichtigsten heraus: Den Ausgleich mit Ungarn, die Dezemberverfassung und die Militärreformen. Anschließend werde ich mit Hilfe von Sekundärliteratur und in Bezug auf weitere Quellen versuchen, deren Resonanz in der Bevölkerung zu prüfen.

2. Reformen

2.1 Österreichisch-Ungarischer Ausgleich

Das Nationalitätenproblem innerhalb des habsburgischen Vielvölkerstaats war bereits im Revolutionsjahr 1848 zu Tage getreten, stellte jedoch für den Staat keine Gefahr dar, handelte es sich doch nur um das kulturelle Selbstbewusstsein der Nationalitäten.8 Durch die Erfolge der nationalen Bewegungen in Italien und Deutschland gestärkt9, nahm auch in Ungarn das Bewusstsein der eigenen gemeinsamen Nationalität zu, wurde politisch zunehmend bedeutsamer und gefährdete somit die Einheit des Gesamtstaates, seine Großmachtstellung innerhalb Europas.10 Dieser innere Konflikt sollte deshalb, auch in Hinblick des sich nahenden Krieges mit Preußen, der auch die Gefahr einer (im Krieg auch eingetretenen) Instrumentalisierung der Ungarn barg, bestmöglich gelöst werden, konnte jedoch zu keinem Abschluss gebracht werden. Verhandlungen mit den Ungarn hatten also bereits vor dem Krieg stattgefunden, nach der Niederlage in Königgrätz, u.a. die Folge dieser inneren Spannungen, trat die innere Erneuerung des Reichs jedoch an vorderste Stelle. Zusätzlich vorangetrieben wurdendie„Ausgleichsverhandlungen“durch den Ausschluss Österreichs aus Deutschland, durch den die deutsche Bevölkerung ihre Vormachtstellung innerhalb der Monarchie verlor und„ [d]ieNationalisierungdesösterreichischenDeutschtums“ 11 zur Folge hatte, in dessen Zuge die „Idee von einem einheitlichen, Österreich und Ungarn umschließenden Reich mit einer starken parlamentarischen Zentralgewalt“12 aufgeben wurde.13 Der bayerische Diplomat Otto Graf von Bray-Steinburg äußerte sich dazu folgendermaßen: Die Trennung Österreichs von Deutschland bedeute14 „die gefahrvolle Entziehung der Basis, auf welche das Gleichgewicht und das friedliche Beisammensein der österreichischen Nationalitäten gegründet war. In der Tat war Österreich eine wahrhaft deutsche Großmacht nur durch seine Stellung in Deutschland, und hieraus ergab sich der feste Kitt, der alle Teile der Monarchie zu einemfestenGanzenvereinigte.“ 15 Geführt wurden die Verhandlungen vom neu ernannten österreichischen Außenminister Ferdinand von Beust in der Hoffnung, die Macht der Monarchie steigern zu können und war deshalb, ähnlich wie sein ungarischer Verhandlungspartner Franz Deak, der durch Zurücknahme der radikalsten Forderungen Österreich stark entgegenkam16, zu Konzessionen bereit.17 Letztendlich wurde der Ausgleich mit Ungarn unter zahlreichen Kompromissen18 im Februar 1867 geschlossen und Graf Andrássy zum ungarischen Ministerpräsidenten ernannt19, während Kaiser Franz Joseph am 8. Juni zum König von Ungarn gekrönt20, und somit sowohl Oberhaupt Österreichs als auch Ungarns wurde.21

Gesetzlich geregeltwurdeder„Ausgleich“,der aufeinerVereinbarungzwischendem ungarischen König, also Franz Joseph, und dem ungarischen Landtag beruhte, auf Seiten Ungarnds urchden„Gesetzesentwurüf bedr ie zwischendenLänderndeur ngarischenKrone und den unter der Herrschaft Seiner Majestät stehenden übrigen Ländern obwaltenden VerhältnissveongemeinsamenInteresse undübedrenModuishreEr rledigung“ 22, der am 12. Juni 1867 als Gesetzesartikel XII nach der Krönung Franz Josephs sanktioniert wurde.23 In de„r österreichischenReichshälfte“ wurde, um die Anerkennung der Existenz von zwei Staatenzuvermeidene, ineigenes„Delegations gesetz“„, betreffenddieallenLändernder österreichischen Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten“ 24 am 21. Dezember25 verabschiedet26, das inhaltlich jedoch vom Gesetzesartikel XII abwich und somit zu einer Reihe von Differenzen führte.27 Mit den Bestimmungen des Ausgleichs wurde das Kaisertum Österreich zur Doppelmonarchie Österreich-Ungarn28, es wurde in zwei Länder aufgegliedert, die Selbstständigkeit Ungarns somit anerkannt und durch die Angliederung Kroatien- Sloweniens und Siebenbürgens auch in seiner territorialen Ausdehnung von 1848 rekonstruiert.29 Währendmannuninden„imReic hsratvertretenenKönigreiche [n] und Länder[n]“30 (also„Österreich“bzw„. Cisleithanien“) 31 midt emTerminus„österreichisch - ungarischeMonarchie“ 32 einen gemeinsamen, übergeordneten Oberstaat, bestehend aus zwei Reichshälften33, betonte, bestritt man in den „Länder[n]derungarischenKrone“ 34 (in der inoffiziellenBezeichnungauch„Transleithanien“) 35 diEe xistenezinessolchen„Reichesu“nd somiat uchzweier„Reichshälften“ 36. In Folge des Ausgleichs wurde eine jeweils eigene Verfassung mit daraus resultierenden getrennten Ministerpräsidenten, Ministerräten und überregionalen Parlamenten installiert, sogar von zwei Vielvölkerstaaten konnte gesprochen werden.37 Trotzdem waren sie nicht vollständig voneinander getrennt, sondern blieben durch einen gemeinsamen Monarchen38 -genaueirnde„r physische [nP] ersondesHerrschers“ 39 -, gemeinsame und dualistische Angelegenheiten miteinander verbunden, wodurch sich schließlich die Ansicht durchsetzte40 „Österreich-Ungarn sei eine Realunion besonderer Art zweier ansonsten selbstständigerStaaten[…]d, ienachaußenein e einzige Gesamtmacht darstellt.“41 Dieim„Delegationsgesetz“festgesetzten gemeinsamen Angelegenheiten waren „[d]iaeuswärtigenAngelegenheiten“ 42 zu denen u.a. die zwischenstaatlichen und finanziellen Beziehungen zum Ausland gehörten43 „, dasKriegswesen…j,edochmiAt usschluss…der GesetzgebungübedrieArutndWeise deEr rfüllungdeWr ehrpflicht…“ 44, wobei neben dem gemeinsamen K.u.k. Heer in beiden Staaten zusätzlich eine eigene Armee aufgestellt wurde45 und„dasFinan zwesen rücksichtlich der gemeinschaftlich zu bestreitenden Auslagen, insbesonderdeiFe estsetzungde dsießfälligenBudget[s…]“ 46. Die Gesetzgebungskompetenz lag dabei beim Kaiser bezüglich eines absoluten Vetos und bei von den Reichshälften entsendeten Delegationen zu je 60 Mitgliedern47, die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten oblag ebenfalls dem Monarchen48 und einem gemeinsamen Ministerium49, zusammengesetzt aus den gemeinsamen Ministerien des Äußeren, des Krieges und der Finanzen.50 Wollte der Monarch Gesetze erlassen, bedurfte es der Gegenzeichnung des entsprechenden K.u.k. Ministers51, dies wurde jedoch durch das Recht des Kaisers zur ErnennungundEntlassungderMinisteruntermin iert,sodass„inderReichspolitikder traditionelle Absolutismus erhalten“52 blieb53, da ihm auch die „Leitung,Führungund innere[] Organisationdegr esamtenArmee“ 54 vorbehalten war. Die Rechtsprechung befand sich in der Hand des Militärjustiz-Senats und des Konsular-Obergerichts.55 Wichtigste Aufgabe dieser Delegationen war die jährliche Feststellung des gemeinsamen Budgets für die Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten.56 Das Verhältnis, nach dem diese Kosten auf die beiden „Reichsteile“ übertra gen wurde, die sog. „Quote“ 57, war Gegenstand der Verhandlungen zwischen zwei aus den Delegationen entsandten Deputationen58 und betrug 1867 nach heftigem Streit, der sich alle 10 Jahre als Prestigekampf wiederholte59, 70:30 zu Gunsten der Länder der ungarischen Krone.60 Neben den gemeinsamen Angelegenheiten bestanden außerdem die sog. dualistischen61 bzw.„paktierte[n]Angelegenheitenvon gemeinsamemInteresse“ 62, die „zwar nicht gemeinsam verwaltet, jedoch nach gleichen, von Zeit zu Zeit zu vereinbarenden Grundsätzen behandelt [wurden]:

1. Die commerciellen Angelegenheiten, speciell die Zollgesetzgebung;
2. Die Gesetzgebung über die mit der industriellen Production in enger Verbindung stehenden indirecten Abgaben;
3. Die Feststellung des Münzwesens und des Geldfußes;
4. Verfügungen bezüglich jener Eisenbahnlinien, welche das Interesse beider Reichshälften berühren;
5. diFeeststellundgeWs ehrsystems.“ 63

[...]


1 Lothar Höbelt: Franz Joseph I.. Der Kaiser und sein Reich. Eine politische Geschichte, Wien/Köln/Weimar 2009, S. 43.

2 Vgl. Hugo Hantsch: 1866 und die Folgen, in: Berger, Peter (Hg.): Der österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867. Vorgeschichte und Wirkungen, Wien/München 1967, S. 51-63, hier S. 51.

3 Vgl. Oskar Regele: Österreichs Krieg 1866, in: Berger, Peter (Hg.): Der österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867. Vorgeschichte und Wirkungen, Wien/München 1967, S. 33-50, hier S. 36ff.

4 Vgl. Hantsch: 1866 und die Folgen, S. 51f.

5 Johann Christoph Allmayer-Beck: Die bewaffnete Macht in Staat und Gesellschaft, in: Wandruszka, Adam/Urbanitsch, Peter (Hg.): Die Habsburgermonarchie 1848-1914, Bd. 5, Wien 1987, S. 1-141, hier S. 56.

6 Vgl. Höbelt: Franz Joseph I., S. 43.

7 Vgl. Hantsch: 1866 und die Folgen, S. 51.

8 Vgl. Hantsch: 1866 und die Folgen, S. 54.

9 Vgl. Helmut Rumpler: 1808-1914: Eine Chance für Mitteleuropa. Bürgerliche Emanzipation und Staatsverfall in der Habsburgermonarchie (Österreichische Geschichte, Bd. 10), Wien 1997, S. 405.

10 Hierzu und zum Folgenden: Vgl. Hantsch: 1866 und die Folgen, S. 54ff.

11 Rumpler: 1804-1914, S. 403.

12 Ebd., S. 405.

13 Vgl. ebd., S. 403ff.

14 Vgl. Franz Herre: Kaiser Franz Joseph von Österreich. Sein Leben - Seine Zeit, Köln 1978, S. 222.

15 Otto Graf von Bray-Steinburg, zitiert nach: Herre: Kaiser Franz Joseph, S. 222.

16 Vgl. Frank Zimmer: Bismarcks Kampf gegen Kaiser Franz Joseph. Königgrätz und seine Folgen, Graz/Wien/Köln, 1996, S. 173.

17 Vgl. Hantsch: 1866 und die Folgen, S. 56.

18 Vgl. ebd., S. 56.

19 Vgl. Politische Uebersicht, in: Neue Freie Presse. Abendblatt, 18. Februar 1867 (Nr. 887), S. 1, URL: http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&datum=18670218&seite=5&zoom=33 (20.03.2013).

20 Vgl. Politische Uebersicht, in: Neue Freie Presse. Abendblatt, 8. Juni 1867 (Nr. 995) S. 1, URL: http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&datum=18670608&seite=13&zoom=33 (20.03.2013).

21 Vgl. Hantsch: 1866 und die Folgen, S. 56.

22 Rumpler: 1804-1914, S. 411.

23 Vgl. ebd., S. 411.

24 Ebd., S. 411.

25 Vgl. Rudolf Hoke /Ilse Reiter-Zatloukal (Hg.): Quellensammlung zur österreichischen und deutschen Rechtsgeschichte. Vornehmlich zum Studiengebrauch, Wien/Köln/Weimar 1993, S. 432, [2111].

26 Vgl. Rumpler: 1804-1914, S. 411.

27 Vgl. Oskar Lehner: Österreichische Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte. Mit Grundzügen der Wirtschafts-und Sozialgeschichte, Linz 42007, S. 225.

28 Vgl. Rumpler: 1804-1914, S. 403.

29 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 225.

30 Rumpler: 1804-1914, S. 412.

31 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 225.

32 Rumpler: 1804-1914, S. 411.

33 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 228.

34 Rumpler: 1804-1914, S. 412.

35 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 225.

36 Vgl. Rumpler: 1804-1914, S. 411.

37 Vgl. Zimmer: Bismarcks Kampf, S. 174.

38 Vgl. ebd., S. 174.

39 Rumpler: 1804-1914, S. 411.

40 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 226ff.

41 Ebd., S. 228.

42 Hoke / Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 432, [2111].

43 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 226.

44 Hoke / Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 432, [2111].

45 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 226.

46 Hoke / Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 432, [2111].

47 Vgl. ebd., S. 432, [2116].

48 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 227.

49 Hoke / Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 432, [2115].

50 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 227.

51 Vgl. ebd., S. 227.

52 Rumpler: 1804-1914, S. 413.

53 Vgl. ebd., S. 413.

54 Hoke / Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 432, [2114].

55 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 227.

56 Vgl. Hoke / Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 433, [2117]f..

57 Vgl. Rumpler: 1804-1914, S. 413f.

58 Hoke / Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 433, [2118]f.

59 Vgl. Rumpler: 1804-1914, S. 414.

60 Vgl. Hoke / Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 433, [2120].

61 Vgl. Lehner: Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte, S. 227.

62 Rumpler: 1804-1914, S. 414.

63 Hoke/Reiter-Zatloukal: Rechtsgeschichte, S. 434 [2123].

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Folgen des deutschen Krieges von 1866. Reformen und deren Resonanz in der Bevölkerung
Université
University of Regensburg
Note
1,3
Auteur
Année
2013
Pages
18
N° de catalogue
V502275
ISBN (ebook)
9783346033994
ISBN (Livre)
9783346034007
Langue
allemand
Mots clés
1866, Österreich, Ungarn, Franz, Joseph, Königgrätz, Politik
Citation du texte
Wolfgang Schlagbauer (Auteur), 2013, Die Folgen des deutschen Krieges von 1866. Reformen und deren Resonanz in der Bevölkerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502275

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