Das VW-Abgas-Verfahren vor dem OLG Braunschweig und der Beschluss von dem LG Braunschweig im August 2016 haben noch heute hohe Brisanz. Den betroffenen Unternehmen wird vorgeworfen, die Anleger zu spät über die gesetzwidrige Manipulation von Dieselfahrzeugen sowie die möglichen Folgen des sogenannten Abgasskandals informiert zu haben, obwohl es schon länger den Einsatz der manipulierten Software zur Kenntnis genommen hat.
Gegenstand dieser Seminararbeit ist die Untersuchung, welche möglichen kapitalmarktrechtlichen Ansprüche die Anleger haben. Die Sachverhalte, die in dieser Seminararbeit verwendet werden, sind dem Beschluss, den das LG Braunschweig am 05.08.2016 getroffen hat und dem Lebenssachverhalt, den das LG Braunschweig bei der Beschlussfassung berücksichtigt hat, entnommen.
Für die Untersuchung ist diese Arbeit in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt eine allgemeine Einleitung in den kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz im Fall der Ad-hoc-Publizität. Der zweite Teil untersucht, ob der Tatbestand der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR im Fall des Abgasskandals anhand der Sachverhalte, die das LG Braunschweig festgestellt hat, erfüllt ist. Anschließend sind im dritten Teil die möglichen Ansprüche der geschädigten Anleger, anhand des im zweiten Teil gefundenen Ergebnisses, zu prüfen.
Im Zuge des Wachstums des Kapitalmarkts nehmen heutzutage immer mehr Anleger immer häufiger Investitionsmöglichkeiten auf dem Kapitalmarkt wahr. Die Anleger sind ständig auf der Suche nach den Anlagemöglichkeiten, die die meisten Gewinne bringen können. Bei einer Anlageentscheidung durch die Anleger spielen an erster Stelle die Informationen eine Rolle, die eine Gesellschaft den Anlegern, vor allem in der Form der Ad-hoc-Mitteilung am Sekundärmarkt, zur Verfügung stellen.
Wenn die Gesellschaften falsche Informationen veröffentlichen bzw. die Informationen nicht rechtzeitig veröffentlichen und die Anleger aufgrund dieser falschen Informationen bzw. ohne die nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ihre Anlageentscheidung treffen, kommt es zu einem Problem. So stellt sich regelmäßig die Frage, wie kapitalmarktrechtlich gesehen die Anleger geschützt werden sollen bzw. welche Ansprüche die Anleger haben sollen. Die Haftung für die fehlerhafte Kapitalmarktinformation am Sekundärmarkt ist seit 2013 sehr präsent in der deutschen Rechtsprechung.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Problemaufriss
II. Gegenstand der Seminararbeit und Gang der Untersuchung
B. Mögliche Ansprüche der Anleger
I. Einführung in den kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz im Fall der Ad-hoc-Publizität
II. Die Verletzung der Pflicht der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR
1. Normadressat
2. Insiderinformation
a) Insiderinformation nach Art. 7 Abs. 1 lit. a) MAR
aa) Fehlende öffentliche Bekanntmachung
(1) Grammatikalische Auslegung
(2) Teleologische Auslegung
bb) Präzision – Art. 7 Abs. 2 MAR
(1) Kursspezifität
(2) Gegenwärtige oder vernünftigerweise zu erwartende zukünftige Umstände/Ereignisse
(3) Zwischenergebnis
cc) Erhebliches Kursbeeinflussungspotential – Art. 7 Abs. 4 MAR
(1) Entscheidender Zeitpunkt
(2) Aus der Perspektive eines verständigen Anlegers
(3) Entscheidungserheblichkeit
(a) Probability/Magnitude-Kriterium (Test)
(b) Anreiz-Test
(4) Zwischenergebnis
dd) Ergebnis
b) Unmittelbare Betroffenheit der Emittenten
aa) Zweck der unmittelbaren Betroffenheit
bb) Voraussetzungen der unmittelbaren Betroffenheit
(1) Fundamentalwertrelevanz
(2) Emittentenspezifität
c) Zwischenergebnis
3. Zeitpunkt der Veröffentlichung der Insiderinformation
a) Zweck
b) Unverzügliche Veröffentlichung
c) Mögliche Veröffentlichungszeitpunkte
aa) Entscheidung zur Verwendung der Software
bb) Einbau der Software in den Fahrzeugen
cc) Feststellung durch ICCT und CAFEE
dd) Bericht von Zeit-Online
ee) Aufnahme der Ermittlungen durch CARB und EPA
ff) Rückrufaktion durch den Emittenten
gg) Eigeständnis des Emittenten gegenüber der CARB
hh) Mitteilung der EPA
ii) Ad-hoc-Mitteilung durch den Emittenten
d) Stellungnahme
4. Ausschluss von der Pflicht
a) Spezialgesetzlicher Ausschluss
b) Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsschutz
c) Zwischenergebnis
5. Aufschub der Veröffentlichung
6. Gesamtergebnis zu II
III. Tatbestandliche Voraussetzung der möglichen Haftungstatbestände
1. Haftung der Organmitglieder gengenüber den Anlegern
a) Prospekthaftung
aa) Spezialgesetzliche Haftung
bb) Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung
b) Haftung nach §§ 97, 98 WpHG
c) Deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB
d) Deliktische Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem Schutzgesetz
aa) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 17 MAR
bb) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 12, 15 MAR
cc) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG
dd) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB
ee) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB
e) Deliktische Haftung aus § 826 BGB
aa) Anwendbarkeit
bb) Sittenwidrigkeit
(1) Sittenwidrigkeit im Allgemeinen
(2) Sittenwidrigkeit bzgl. der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen
(3) Sittenwidrigkeit bzgl. der unterlassenen Kapitalmarktinformationen
(4) Stellungnahme im Abgasskandal
cc) Vorsatz
dd) Schaden
(1) Vertragsabschlussschaden
(2) Kursdifferenzschaden
(3) Stellungnahme zum Schaden
ee) Kausalität
(1) Anscheinsbeweis
(2) Anlagestimmung
(3) Fraud-on-Market-Theorie
(4) Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens
(5) Stellungnahme zur Kausalität
ff) Zwischenergebnis zur deliktischen Haftung aus § 826 BGB
2. Haftung des Emittenten gegenüber den Anlegern
a) Vertragliche Haftung (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB)
b) Vertragsähnliche Haftung (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB)
c) Haftung nach §§ 97, 98 WpHG (§§ 37b, 37c, a.F.)
aa) Rechtsnatur
(1) Vertragstheorie
(2) Vertrauenstheorie
(3) Deliktische Haftung
bb) Haftungsadressat
cc) Unterlassene Ad-hoc-Mitteilung
dd) Anspruchsberechtigung
ee) Haftungsbegründende Kausalität
(1) Erforderlichkeit der Kausalität
(2) Beweiserleichterung
(3) Stellungnahme zur Kausalität
ff) Verschulden
(1) Mangelnde Kenntnis vom Umstand
(2) Das Nichterkennen des Umstandes als Insiderinformation
(3) Irrtümliche Annahme vom Ergreifen eines Befreiungstatbestandes
(4) Unmöglichkeit einer früheren Veröffentlichung
gg) Schaden
hh) Ausschluss der Haftung
ii) Ergebnis
d) Deliktische Haftung der Organmitglieder für den Emittenten aus §§ 97, 98 WpHG i.V.m. §§ 830 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB
e) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz und § 31 BGB analog
f) Haftung nach §§ 826, 31 BGB analog
g) Deliktische Haftung und §§ 57, 71 AktG
C. Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Seminararbeit
I. Fazit
II. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die kapitalmarktrechtlichen Ansprüche von Anlegern, die durch den Abgasskandal bei der Volkswagen AG geschädigt wurden. Im Zentrum der Forschungsfrage steht, ob die verspätete oder unterlassene Ad-hoc-Mitteilung über die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen (Defeat Devices) einen Verstoß gegen Art. 17 MAR darstellt und welche zivilrechtlichen Haftungstatbestände gegenüber dem Emittenten sowie dessen Organmitgliedern hieraus für die Anleger resultieren.
- Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz und Ad-hoc-Publizitätspflichten
- Analyse des Tatbestands der Insiderinformation bei zeitlich gestreckten Sachverhalten
- Systematik der Emittentenhaftung nach §§ 97, 98 WpHG
- Deliktische Haftung von Organmitgliedern nach § 826 BGB (Sittenwidrigkeit)
- Beweisfragen zur Kausalität und Schadensberechnung (Vertragsabschluss- vs. Kursdifferenzschaden)
Auszug aus dem Buch
Die Verletzung der Pflicht der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR
Die zuvor beschriebenen Haftungsmöglichkeiten könnten jedoch nur dann eingreifen, wenn im Abgasskandal eine Insiderinformation nicht veröffentlicht oder nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde. Der Diskussion zum Thema der Verletzung der Pflicht der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:
„Die als Aktiengesellschaft börsennotierte Beklagte Volkswagen AG (vertr. d. d. Vorstandsvorsitzenden Matthias Müller) ist ein großer Automobilhersteller mit Sitz in Wolfsburg, der im Jahre 2007 unter der Bezeichnung VW EA 189 eine neue Baureihe von Dieselmotoren vorstellte und diese ab dem Jahr 2008 in Serie baute und auch in den USA vermarktete. Insgesamt wurden diese Dieselmotoren in etwa elf Millionen Fahrzeugen verbaut. Tatsächlich hielten diese Dieselmotoren bestimmte Emissionsgrenzwerte nur im Prüfzyklus, nicht aber in der Praxis ein. Insbesondere wurden dadurch bestimmte in den USA geltende Emissionsgrenzwerte tatsächlich überschritten. Dieser Umstand wurde in einer Veröffentlichung der ICCT (The International Council on Clean Transportation) und des Center for Alternative Fuels, Engines & Emissions der West Virginia University im Mai 2014 festgestellt. Über die Ergebnisse der vorgenannten Studie berichtete am 13.10.2014 auch die „Zeit-Online“ ohne Benennung der Beklagten selbst. Im Anschluss an die Studie nahmen die US-amerikanischen Umweltbehörden EPA und CARB die Ermittlungen auf.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einleitung skizziert die Problematik des Anlegerschutzes im Kontext des Abgasskandals und definiert den Untersuchungsgegenstand der Seminararbeit unter Berücksichtigung des Beschlusses des LG Braunschweig.
B. Mögliche Ansprüche der Anleger: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß MAR sowie die verschiedenen Haftungsgrundlagen, unterteilt in die Haftung der Organmitglieder und die Emittentenhaftung.
C. Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Seminararbeit: Dieser Abschnitt resümiert die gewonnenen Erkenntnisse und bestätigt die grundsätzliche Anspruchsberechtigung geschädigter Anleger sowohl gegen den Emittenten als auch gegen verantwortliche Organe.
Schlüsselwörter
Ad-hoc-Publizität, Marktmissbrauchsverordnung, Insiderinformation, Abgasskandal, Volkswagen AG, Anlegerschutz, Prospekthaftung, Deliktische Haftung, Sittenwidrigkeit, Kursdifferenzschaden, Kausalität, Anscheinsbeweis, Emissionsgrenzwerte, Defeat Device, WpHG.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung börsennotierter Unternehmen und deren Organe gegenüber Anlegern, insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen Offenlegungspflichten am Kapitalmarkt anhand des VW-Abgasskandals.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Ad-hoc-Publizitätspflicht nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR), der Haftung bei fehlerhaften oder unterlassenen Kapitalmarktinformationen sowie der Beweisbarkeit von Kausalität und Schaden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Klärung, welche zivilrechtlichen Ansprüche Anleger aufgrund der verspäteten Informationen über die Verwendung manipulierter Abgassoftware gegen die Volkswagen AG und deren Vorstand geltend machen können.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen sowie die Analyse aktueller Rechtsprechung (insbesondere BGH und EuGH) zu Haftungsfragen im Kapitalmarktrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil prüft die Tatbestandsmäßigkeit einer Insiderinformation, die zeitlichen Aspekte der Veröffentlichungspflicht, die verschiedenen Haftungsansprüche nach WpHG und BGB sowie die komplexen Beweisfragen bei der Kausalität zwischen Unterlassen und Schaden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Ad-hoc-Publizität, Insiderinformation, Kursbeeinflussungspotential, Sittenwidrigkeit gemäß § 826 BGB, Vertragsabschlussschaden und Anscheinsbeweis.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Organmitglieder?
Die Arbeit prüft, ob eine direkte Haftung der Vorstandsmitglieder gegen die Anleger besteht, wobei sie insbesondere die Hürden der Deliktshaftung bei Sittenwidrigkeit im Sinne von § 826 BGB beleuchtet.
Welches Fazit zieht die Arbeit zur Haftung des Emittenten?
Das Fazit der Arbeit bejaht die Haftung des Emittenten (VW AG) gegenüber Anlegern, insbesondere aufgrund einer Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht, wobei der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
- Quote paper
- Yizhou Liu (Author), 2019, Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz im VW-Abgasskandal. Welche Ansprüche haben Anleger?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502503