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Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz im VW-Abgasskandal. Welche Ansprüche haben Anleger?

Title: Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz im VW-Abgasskandal. Welche Ansprüche haben Anleger?

Seminar Paper , 2019 , 49 Pages

Autor:in: Yizhou Liu (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Summary Excerpt Details

Das VW-Abgas-Verfahren vor dem OLG Braunschweig und der Beschluss von dem LG Braunschweig im August 2016 haben noch heute hohe Brisanz. Den betroffenen Unternehmen wird vorgeworfen, die Anleger zu spät über die gesetzwidrige Manipulation von Dieselfahrzeugen sowie die möglichen Folgen des sogenannten Abgasskandals informiert zu haben, obwohl es schon länger den Einsatz der manipulierten Software zur Kenntnis genommen hat.

Gegenstand dieser Seminararbeit ist die Untersuchung, welche möglichen kapitalmarktrechtlichen Ansprüche die Anleger haben. Die Sachverhalte, die in dieser Seminararbeit verwendet werden, sind dem Beschluss, den das LG Braunschweig am 05.08.2016 getroffen hat und dem Lebenssachverhalt, den das LG Braunschweig bei der Beschlussfassung berücksichtigt hat, entnommen.

Für die Untersuchung ist diese Arbeit in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil erfolgt eine allgemeine Einleitung in den kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz im Fall der Ad-hoc-Publizität. Der zweite Teil untersucht, ob der Tatbestand der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR im Fall des Abgasskandals anhand der Sachverhalte, die das LG Braunschweig festgestellt hat, erfüllt ist. Anschließend sind im dritten Teil die möglichen Ansprüche der geschädigten Anleger, anhand des im zweiten Teil gefundenen Ergebnisses, zu prüfen.

Im Zuge des Wachstums des Kapitalmarkts nehmen heutzutage immer mehr Anleger immer häufiger Investitionsmöglichkeiten auf dem Kapitalmarkt wahr. Die Anleger sind ständig auf der Suche nach den Anlagemöglichkeiten, die die meisten Gewinne bringen können. Bei einer Anlageentscheidung durch die Anleger spielen an erster Stelle die Informationen eine Rolle, die eine Gesellschaft den Anlegern, vor allem in der Form der Ad-hoc-Mitteilung am Sekundärmarkt, zur Verfügung stellen.

Wenn die Gesellschaften falsche Informationen veröffentlichen bzw. die Informationen nicht rechtzeitig veröffentlichen und die Anleger aufgrund dieser falschen Informationen bzw. ohne die nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ihre Anlageentscheidung treffen, kommt es zu einem Problem. So stellt sich regelmäßig die Frage, wie kapitalmarktrechtlich gesehen die Anleger geschützt werden sollen bzw. welche Ansprüche die Anleger haben sollen. Die Haftung für die fehlerhafte Kapitalmarktinformation am Sekundärmarkt ist seit 2013 sehr präsent in der deutschen Rechtsprechung.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

I. Problemaufriss

II. Gegenstand der Seminararbeit und Gang der Untersuchung

B. Mögliche Ansprüche der Anleger

I. Einführung in den kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz im Fall der Ad-hoc-Publizität

II. Die Verletzung der Pflicht der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR

1. Normadressat

2. Insiderinformation

a) Insiderinformation nach Art. 7 Abs. 1 lit. a) MAR

aa) Fehlende öffentliche Bekanntmachung

(1) Grammatikalische Auslegung

(2) Teleologische Auslegung

bb) Präzision – Art. 7 Abs. 2 MAR

(1) Kursspezifität

(2) Gegenwärtige oder vernünftigerweise zu erwartende zukünftige Umstände/Ereignisse

(3) Zwischenergebnis

cc) Erhebliches Kursbeeinflussungspotential – Art. 7 Abs. 4 MAR

(1) Entscheidender Zeitpunkt

(2) Aus der Perspektive eines verständigen Anlegers

(3) Entscheidungserheblichkeit

(a) Probability/Magnitude-Kriterium (Test)

(b) Anreiz-Test

(4) Zwischenergebnis

dd) Ergebnis

b) Unmittelbare Betroffenheit der Emittenten

aa) Zweck der unmittelbaren Betroffenheit

bb) Voraussetzungen der unmittelbaren Betroffenheit

(1) Fundamentalwertrelevanz

(2) Emittentenspezifität

c) Zwischenergebnis

3. Zeitpunkt der Veröffentlichung der Insiderinformation

a) Zweck

b) Unverzügliche Veröffentlichung

c) Mögliche Veröffentlichungszeitpunkte

aa) Entscheidung zur Verwendung der Software

bb) Einbau der Software in den Fahrzeugen

cc) Feststellung durch ICCT und CAFEE

dd) Bericht von Zeit-Online

ee) Aufnahme der Ermittlungen durch CARB und EPA

ff) Rückrufaktion durch den Emittenten

gg) Eigeständnis des Emittenten gegenüber der CARB

hh) Mitteilung der EPA

ii) Ad-hoc-Mitteilung durch den Emittenten

d) Stellungnahme

4. Ausschluss von der Pflicht

a) Spezialgesetzlicher Ausschluss

b) Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsschutz

c) Zwischenergebnis

5. Aufschub der Veröffentlichung

6. Gesamtergebnis zu II

III. Tatbestandliche Voraussetzung der möglichen Haftungstatbestände

1. Haftung der Organmitglieder gengenüber den Anlegern

a) Prospekthaftung

aa) Spezialgesetzliche Haftung

bb) Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung

b) Haftung nach §§ 97, 98 WpHG

c) Deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB

d) Deliktische Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem Schutzgesetz

aa) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 17 MAR

bb) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 12, 15 MAR

cc) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG

dd) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB

ee) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB

e) Deliktische Haftung aus § 826 BGB

aa) Anwendbarkeit

bb) Sittenwidrigkeit

(1) Sittenwidrigkeit im Allgemeinen

(2) Sittenwidrigkeit bzgl. der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen

(3) Sittenwidrigkeit bzgl. der unterlassenen Kapitalmarktinformationen

(4) Stellungnahme im Abgasskandal

cc) Vorsatz

dd) Schaden

(1) Vertragsabschlussschaden

(2) Kursdifferenzschaden

(3) Stellungnahme zum Schaden

ee) Kausalität

(1) Anscheinsbeweis

(2) Anlagestimmung

(3) Fraud-on-Market-Theorie

(4) Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

(5) Stellungnahme zur Kausalität

ff) Zwischenergebnis zur deliktischen Haftung aus § 826 BGB

2. Haftung des Emittenten gegenüber den Anlegern

a) Vertragliche Haftung (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB)

b) Vertragsähnliche Haftung (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB)

c) Haftung nach §§ 97, 98 WpHG (§§ 37b, 37c, a.F.)

aa) Rechtsnatur

(1) Vertragstheorie

(2) Vertrauenstheorie

(3) Deliktische Haftung

bb) Haftungsadressat

cc) Unterlassene Ad-hoc-Mitteilung

dd) Anspruchsberechtigung

ee) Haftungsbegründende Kausalität

(1) Erforderlichkeit der Kausalität

(2) Beweiserleichterung

(3) Stellungnahme zur Kausalität

ff) Verschulden

(1) Mangelnde Kenntnis vom Umstand

(2) Das Nichterkennen des Umstandes als Insiderinformation

(3) Irrtümliche Annahme vom Ergreifen eines Befreiungstatbestandes

(4) Unmöglichkeit einer früheren Veröffentlichung

gg) Schaden

hh) Ausschluss der Haftung

ii) Ergebnis

d) Deliktische Haftung der Organmitglieder für den Emittenten aus §§ 97, 98 WpHG i.V.m. §§ 830 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB

e) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz und § 31 BGB analog

f) Haftung nach §§ 826, 31 BGB analog

g) Deliktische Haftung und §§ 57, 71 AktG

C. Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Seminararbeit

I. Fazit

II. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Seminararbeit untersucht die kapitalmarktrechtlichen Ansprüche von Anlegern, die durch den Abgasskandal bei der Volkswagen AG geschädigt wurden. Im Zentrum der Forschungsfrage steht, ob die verspätete oder unterlassene Ad-hoc-Mitteilung über die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen (Defeat Devices) einen Verstoß gegen Art. 17 MAR darstellt und welche zivilrechtlichen Haftungstatbestände gegenüber dem Emittenten sowie dessen Organmitgliedern hieraus für die Anleger resultieren.

  • Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz und Ad-hoc-Publizitätspflichten
  • Analyse des Tatbestands der Insiderinformation bei zeitlich gestreckten Sachverhalten
  • Systematik der Emittentenhaftung nach §§ 97, 98 WpHG
  • Deliktische Haftung von Organmitgliedern nach § 826 BGB (Sittenwidrigkeit)
  • Beweisfragen zur Kausalität und Schadensberechnung (Vertragsabschluss- vs. Kursdifferenzschaden)

Auszug aus dem Buch

Die Verletzung der Pflicht der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR

Die zuvor beschriebenen Haftungsmöglichkeiten könnten jedoch nur dann eingreifen, wenn im Abgasskandal eine Insiderinformation nicht veröffentlicht oder nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde. Der Diskussion zum Thema der Verletzung der Pflicht der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 1 MAR liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

„Die als Aktiengesellschaft börsennotierte Beklagte Volkswagen AG (vertr. d. d. Vorstandsvorsitzenden Matthias Müller) ist ein großer Automobilhersteller mit Sitz in Wolfsburg, der im Jahre 2007 unter der Bezeichnung VW EA 189 eine neue Baureihe von Dieselmotoren vorstellte und diese ab dem Jahr 2008 in Serie baute und auch in den USA vermarktete. Insgesamt wurden diese Dieselmotoren in etwa elf Millionen Fahrzeugen verbaut. Tatsächlich hielten diese Dieselmotoren bestimmte Emissionsgrenzwerte nur im Prüfzyklus, nicht aber in der Praxis ein. Insbesondere wurden dadurch bestimmte in den USA geltende Emissionsgrenzwerte tatsächlich überschritten. Dieser Umstand wurde in einer Veröffentlichung der ICCT (The International Council on Clean Transportation) und des Center for Alternative Fuels, Engines & Emissions der West Virginia University im Mai 2014 festgestellt. Über die Ergebnisse der vorgenannten Studie berichtete am 13.10.2014 auch die „Zeit-Online“ ohne Benennung der Beklagten selbst. Im Anschluss an die Studie nahmen die US-amerikanischen Umweltbehörden EPA und CARB die Ermittlungen auf.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Diese Einleitung skizziert die Problematik des Anlegerschutzes im Kontext des Abgasskandals und definiert den Untersuchungsgegenstand der Seminararbeit unter Berücksichtigung des Beschlusses des LG Braunschweig.

B. Mögliche Ansprüche der Anleger: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß MAR sowie die verschiedenen Haftungsgrundlagen, unterteilt in die Haftung der Organmitglieder und die Emittentenhaftung.

C. Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Seminararbeit: Dieser Abschnitt resümiert die gewonnenen Erkenntnisse und bestätigt die grundsätzliche Anspruchsberechtigung geschädigter Anleger sowohl gegen den Emittenten als auch gegen verantwortliche Organe.

Schlüsselwörter

Ad-hoc-Publizität, Marktmissbrauchsverordnung, Insiderinformation, Abgasskandal, Volkswagen AG, Anlegerschutz, Prospekthaftung, Deliktische Haftung, Sittenwidrigkeit, Kursdifferenzschaden, Kausalität, Anscheinsbeweis, Emissionsgrenzwerte, Defeat Device, WpHG.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Haftung börsennotierter Unternehmen und deren Organe gegenüber Anlegern, insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen Offenlegungspflichten am Kapitalmarkt anhand des VW-Abgasskandals.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf der Ad-hoc-Publizitätspflicht nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR), der Haftung bei fehlerhaften oder unterlassenen Kapitalmarktinformationen sowie der Beweisbarkeit von Kausalität und Schaden.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die Klärung, welche zivilrechtlichen Ansprüche Anleger aufgrund der verspäteten Informationen über die Verwendung manipulierter Abgassoftware gegen die Volkswagen AG und deren Vorstand geltend machen können.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen sowie die Analyse aktueller Rechtsprechung (insbesondere BGH und EuGH) zu Haftungsfragen im Kapitalmarktrecht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil prüft die Tatbestandsmäßigkeit einer Insiderinformation, die zeitlichen Aspekte der Veröffentlichungspflicht, die verschiedenen Haftungsansprüche nach WpHG und BGB sowie die komplexen Beweisfragen bei der Kausalität zwischen Unterlassen und Schaden.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Ad-hoc-Publizität, Insiderinformation, Kursbeeinflussungspotential, Sittenwidrigkeit gemäß § 826 BGB, Vertragsabschlussschaden und Anscheinsbeweis.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Organmitglieder?

Die Arbeit prüft, ob eine direkte Haftung der Vorstandsmitglieder gegen die Anleger besteht, wobei sie insbesondere die Hürden der Deliktshaftung bei Sittenwidrigkeit im Sinne von § 826 BGB beleuchtet.

Welches Fazit zieht die Arbeit zur Haftung des Emittenten?

Das Fazit der Arbeit bejaht die Haftung des Emittenten (VW AG) gegenüber Anlegern, insbesondere aufgrund einer Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht, wobei der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

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Details

Title
Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz im VW-Abgasskandal. Welche Ansprüche haben Anleger?
College
University of Cologne  (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Wirtschaftsrecht, IPR, Rechtsvergleichung und Bankrecht)
Course
Schwerpunktseminar im Bank und Kapitalmarktrecht bei Herrn Professor Berger im Sommersemester 2019
Author
Yizhou Liu (Author)
Publication Year
2019
Pages
49
Catalog Number
V502503
ISBN (eBook)
9783346052766
ISBN (Book)
9783346052773
Language
German
Tags
Kapitalmarktrecht Abgasskandal Anlegerschutz Rechtswissenschaft
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Yizhou Liu (Author), 2019, Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz im VW-Abgasskandal. Welche Ansprüche haben Anleger?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502503
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