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Bildaufnahmen von Polizeibeamten. Was dürfen Bürger und Presse?

Titel: Bildaufnahmen von Polizeibeamten. Was dürfen Bürger und Presse?

Seminararbeit , 2014 , 25 Seiten , Note: 16 Punkte

Autor:in: Bajram Dibrani (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Videoüberwachung von Demonstrationen durch die Polizeibehörden ist ein probates und mittlerweile routiniert eingesetztes Mittel zur Vorbeugung von Straftaten und zur Strafverfolgung – ob an Bahnhöfen, in der Bank, auf öffentlichen Plätzen oder in Schulen. Allgemeine Rechtsnormen, wie § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und § 34 des Landesdatenschutzgesetzes regeln den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen ebenso wie spezialgesetzliche Vorschriften, beispielsweise § 27 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) von Rheinland-Pfalz. Die Polizei macht häufig zu Beweiszwecken Fotos und Videoaufnahmen von Demonstrationen mit erhöhtem Gewalt- und Risikopotential. Mit der weiten Verbreitung von Mobiltelefonen und Smartphones ist das Fotografieren und Filmen auf solchen Veranstaltungen auch auf der Gegenseite stark angestiegen. Angesichts dieser technischen Entwicklung werden Polizeibeamte im Einsatz immer häufiger fotografiert oder gefilmt, mit der Absicht die Bilder oder Videos im Anschluss zu veröffentlichen. Während früher die Veröffentlichung seitens der Presse in den (Print-)Medien üblich war, werden die Aufnahmen heutzutage in einschlägigen Blogs, Foren oder auf "Youtube" präsentiert.

Im Umkehrschluss stellt sich also die Frage, was Bürger und Presse in diesem Zusammenhang dürfen. Dazu gab es in der jüngeren Rechtsprechung der vergangenen beiden Jahre zwei wegweisende Urteile, welche Konsequenzen für die Rechtspraxis haben. Im Verhältnis Bürger-Polizei und Presse-Polizei führt das zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen im Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und öffentlicher Sicherheit sowie berechtigten Interessen des Abgebildeten gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Insbesondere die Identitätsfeststellung als Mittel zur Gefahrenabwehr ist in der Literatur stark problematisiert worden und wirft einige Fragen auf.

Prinzipiell würde es dem ersten Anschein nach zur Beantwortung der Frage, was Bürger und Presse hinsichtlich der Aufnahmen von Polizeibeamten dürfen, ausreichen, sich die einschlägigen Gesetzesstellen wie etwa § 22, 23 Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) sowie die beiden aufgeführten Urteile des BVerfG anzuschauen und die konkreten Regelungen mit den Schlussfolgerungen der beiden Gerichtsentscheidungen zusammenzuführen. Dennoch lohnt sich eine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit den beiden Urteilen, damit ein vollständiges Verständnis zur Beantwortung der Fragestellung entstehen kann.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Urteile des BVerwG und OVG Lüneburg hinsichtlich der Bildaufnahmen von Polizeibeamten

I. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.03.2012

II. Der Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.06.2013

C. Problematik des Fotografierens und Filmens von Polizisten bei Einsätzen

I. Bildaufnahmen von Polizeibeamten: Was darf die Presse?

1. Urheberrechte: §§ 22, 23 KunstUrhG i.V.m. § 33 KunstUrhG

a) § 22 KunstUrhG: Recht am eigenen Bild als besondere Form des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

b) § 23 KunstUrhG Ausnahme zu § 22 KunstUrhG: Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG)

2. Die Bedeutung der Grundrechte in diesem Zusammenhang: Art. 5 Abs. I GG, Art 2 GG, Art. 1 GG

3. Zwischenfazit: Was darf die Presse hinsichtlich der Abbildungen von Polizisten bei Einsätzen?

II. Bildaufnahmen von Polizeibeamten: Was darf der Bürger?

1. Die öffentliche Sicherheit als Schutzgut

2. Das Vorliegen einer Gefahr

3. Die Identitätsfeststellung als vorbeugende Gefahrenabwehr?

4. Die Bemessung der Eingriffsintensität

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Bild- und Filmaufnahmen von Polizeibeamten durch Bürger und Presse im Spannungsfeld zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr, dem Recht am eigenen Bild und der Pressefreiheit. Dabei werden insbesondere zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen analysiert, um zu klären, unter welchen Bedingungen polizeiliches Handeln gegen solche Aufnahmen verhältnismäßig ist.

  • Analyse der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über Polizeieinsätze
  • Untersuchung des Persönlichkeitsrechts von Polizeibeamten (Recht am eigenen Bild)
  • Bewertung von Identitätsfeststellungen als präventive Gefahrenabwehrmaßnahme
  • Differenzierung zwischen Gefahr, Gefahrenverdacht und Anscheinsgefahr im polizeilichen Kontext

Auszug aus dem Buch

C. Problematik des Fotografierens und Filmens von Polizisten bei Einsätzen

Im Folgenden wird die eingangs formulierte Leitfrage, was Bürger und Presse hinsichtlich Bild- und Filmaufnahmen von Polizeibeamten dürfen, diskutiert. Dabei werden die beiden Parteien Presse und Bürger zunächst formal getrennt betrachtet. Bei der Analyse beider Parteien hinsichtlich der Leitfrage finden die jeweils eingangs aufgeführten einschlägigen Urteile des BVerfG (Presse) und des OVG Lüneburg (Bürger) eine besondere Beachtung, nicht zuletzt, weil diese eine wesentliche Bedeutung für die Rechtspraxis sowie die Beantwortung der Fragestellung haben. Dabei liegt der überwiegende Augenmerk der Analyse auf dem Urteil des OVG Lüneburg und der Frage, was der Bürger im Hinblick auf Bildaufnahmen von Polizisten darf, weil die Beantwortung der gleichen Frage für die Presse einfacher fällt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der zunehmenden Bildaufnahmen von Polizeibeamten bei Demonstrationen durch Bürger und Presse ein und stellt die beiden relevanten Gerichtsurteile vor, die als Grundlage für die Untersuchung dienen.

B. Die Urteile des BVerwG und OVG Lüneburg hinsichtlich der Bildaufnahmen von Polizeibeamten: Dieses Kapitel stellt die Sachverhalte und die zentralen Aussagen des Urteils des BVerwG (Fotografierverbot gegen Presse) und des Beschlusses des OVG Lüneburg (Identitätsfeststellung gegen Bürger) detailliert dar.

C. Problematik des Fotografierens und Filmens von Polizisten bei Einsätzen: Hier erfolgt die vertiefende juristische Analyse, unterteilt in die Perspektiven von Presse und Bürgern sowie die Diskussion von Grundrechten, Gefahrbegriffen und Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen.

D. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bestätigt, dass die Zulässigkeit von Aufnahmen maßgeblich von einer Abwägung zwischen Informationsinteresse und dem Schutzgut der öffentlichen Sicherheit abhängt, wobei insbesondere bei Bürgern niedrigere Schwelle für polizeiliches Eingreifen bestehen können.

Schlüsselwörter

Polizeirecht, Bildaufnahmen, Pressefreiheit, Recht am eigenen Bild, Gefahrenabwehr, Kunsturhebergesetz, Identitätsfeststellung, Grundrechte, Demonstrationen, Verhältnismäßigkeit, Persönlichkeitsrecht, Gefahrenverdacht, Anscheinsgefahr, Polizeieinsatz, Informationsinteresse

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Bürger und Presse Polizeibeamte bei Einsätzen fotografieren oder filmen dürfen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Urheberrecht (§§ 22, 23 KunstUrhG), das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Pressefreiheit sowie die Befugnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, durch eine Analyse aktueller Rechtsprechung (BVerwG und OVG Lüneburg) zu klären, wo die Grenzen zwischen der freien Berichterstattung/Dokumentation und dem Schutzbedürfnis der Polizei verlaufen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Fall- und Entscheidungsbesprechung, die die aktuelle Rechtspraxis kritisch reflektiert und mit der einschlägigen Fachliteratur abgleicht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden getrennt voneinander die Rechte der Presse und der Bürger untersucht, wobei insbesondere auf die Problematik des Gefahrenverdachts und die Identitätsfeststellung eingegangen wird.

Welche Schlüsselbegriffe definieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Gefahrenabwehr, Recht am eigenen Bild, Pressefreiheit und Verhältnismäßigkeit charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die rechtliche Bewertung bei Presse und Bürgern?

Während bei der Presse die Pressefreiheit (Art. 5 GG) eine wichtige Rolle bei der Abwägung spielt, stehen bei Bürgern eher die polizeilichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr im Vordergrund, da hier keine Kollision mit der Pressefreiheit vorliegt.

Wann ist eine Identitätsfeststellung laut OVG Lüneburg gerechtfertigt?

Das OVG Lüneburg hält eine Identitätsfeststellung für rechtmäßig, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Gefahrenverdacht vorliegen, etwa weil die Absicht besteht, Bildaufnahmen im Internet zu veröffentlichen und dadurch Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Welche Rolle spielt der Gefahrenverdacht in der Arbeit?

Der Gefahrenverdacht wird als Vorstufe zur konkreten Gefahr diskutiert, wobei die Arbeit die Auffassung thematisiert, ob ein solcher Verdacht bereits ausreicht, um polizeiliche Maßnahmen wie eine Identitätskontrolle zu legitimieren.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Bildaufnahmen von Polizeibeamten. Was dürfen Bürger und Presse?
Hochschule
Universität Trier
Veranstaltung
Grundlagenseminar Polizeirecht
Note
16 Punkte
Autor
Bajram Dibrani (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
25
Katalognummer
V502871
ISBN (eBook)
9783346040305
ISBN (Buch)
9783346040312
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pressefreiheit Bildaufnahmen Polizei Urheberrecht Kunstfreiheit Grundrechte Identitätsfeststellung Gefahrenabwehr Bundesverwaltungsgericht Polizeieinsätze Eingriffsintensität
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Bajram Dibrani (Autor:in), 2014, Bildaufnahmen von Polizeibeamten. Was dürfen Bürger und Presse?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502871
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  25  Seiten
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