Umwelt- und Klimaflucht. Gesetzgebung und Reformdebatten der EU zur Migrationssteuerung


Trabajo, 2019

29 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. aktueller Forschungsstand zu Umwelt- und Klimaflucht und gesetzlichen Schutzmöglichkeiten

3. Klimawandel-Migrations-Nexus
3.1 Umweltflucht, Umweltmigration, Klimaflucht – Definitionsflut und Konzepte
3.2 Beispiele für kausale Zusammenhänge zwischen Klimaerwärmung und Migration
3.3. Der Migration-Klimawandel-Nexus – ein Zwischenstand

4. Analyse der Instrumente und Strategien der EU zur Migrationssteuerung
4.1 Qualifikationsrichtlinie der EU und deren Reformvorschlag
4.2 Temporary Protection Directive der EU und die diesbezügliche EU-interne Evaluationsstudie
4.3 Resettlement-Entwurf der EU
4.4 Blue Card Directive der EU und deren Reformvorschlag

5. Fazit und Ausblick

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

“Climate change is even one of the root causes of a new migration phenomenon.Climate refugees will become a new challenge – if we do not act swiftly.”Jean-Claude Juncker (2015: online)

Spätestens seit dem El-Hinnawi-Report des UN Umweltprogramms von 1985 (vgl. El-Hinnawi 1985) ist der Term „Environmental Refugee“ (vgl. ebd.: 4) in den Fokus des öffentlichen und politischen Diskurses gerückt. Seitdem wird er unter diversen Aspekten und von verschiedenen Positionen aus diskutiert und es wird über Zusammenhänge, Zahlen und Konsequenzen gestritten (vgl. Bates 2002; Duong 2010; Faist und Schade 2013; Giovanni 2013; Jakobeit und Methmann 2012; McAdam 2012; McAdam 2016; Piguet, Pécoud, de Guchteneire 2011; Zetter, Boano, Morris 2008; Zetter 2017; u. a. m.). Auch der European Parliamentary Research Service hat sich 2018 und in einer neueren Version 2019 an eine Definition des Terms gewagt (vgl. Apap 2019). Darüber hinaus wird im UN Migrationspakt explizit Bezug auf Menschen genommen, die klimabedingt oder aufgrund von Naturkatastrophen ihr Heimatland verlassen (müssen) (vgl. UN General Assembly 2019: 10). Außerdem ist die Debatte im Hinblick auf die Internationalen Klimaproteste, allen voran die Fridays for Future -Bewegung, von drängender Aktualität (vgl. Vorsamer 2019: online).

Aufgrund der multiplen Faktoren die eine Flucht und jede andere Art der Migration allerdings bedingen, herrscht bis heute kein Konsens darüber, welche Personengruppen nun eigentlich als „Environmental Refugees“ gezählt werden sollen und welche nicht (vgl. Mayer 2016: 10f.). Einigkeit besteht jedoch in der Tatsache, dass Klimawandel stattfindet, dass er vom Menschen beeinflusst ist und dass, je nach Definition und Einschätzung, wenige oder hunderte Millionen Menschen direkt oder indirekt von dessen Auswirkungen betroffen sein werden (vgl. u. A. Mayer 2016: 9f.). Dabei sticht vor allem die Annahme heraus, dass, obwohl klimatische Veränderungen alle Länder der Welt gleichermaßen treffen, reiche und technologisch hoch entwickelte Nationen die Konsequenzen dieser Veränderung für die Bevölkerung abfedern können, während arme Länder mit eingeschränktem Zugang zu Technologien und Expertisen ihre Bevölkerung nur unzureichend vor Konsequenzen der Klimaerwärmung schützen können (vgl. Bedarff 2017: 9f.). Aufgrund der ungleichen Verteilung dieser reicheren und ärmeren Länder auf dem Planeten, würde dies bedeuten, dass klimabedingte Migrationsbewegungen über lange Distanzen vor allem aus dem globalen Süden in den globalen Norden zu erwarten sind (vgl. ebd.: 3).

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich beispielsweise die Europäische Union (EU), als Zielgebiete dieser „Süd-Nord-Migration“ auf diese neue Herausforderung vorbereitet.

Da die EU ein abstraktes Gebilde ist, lässt sich schwer über die Einstellung, beziehungsweise Einstellungsänderung dieser Entität sprechen. Allerdings ermöglicht ein Blick in die legalen Dokumente, die Richtlinien und Verordnungen der EU, eine Aussage über Veränderungen und Tendenzen von Einstellungen auf EU Ebene. Da Richtlinien und Entwürfe zu ihrer Reformierung meist mehrere Monate bis Jahre in verschiedensten Instanzen diskutiert werden und dem finalen Entwurf schließlich alle Gremien der EU jeweils mehrheitlich zugestimmt haben müssen bevor er in Kraft tritt, spiegeln diese Dokumente einen temporären Querschnitt konsensfähiger Positionen innerhalb der EU wider. Um die Position der EU zu klimabedingter Flucht und Migration in der Vergangenheit und Gegenwart zu beleuchten, findet in dieser Arbeit eine Analyse der legalen Dokumente und Reformdebatten zu ebendiesem Thema statt. Die Fragestellung, die als roter Faden durch diese Hausarbeit leiten soll, lautet daher:

Existieren in den aktuellen EU Richtlinien zu Migration Möglichkeiten der Schutzgewährung für die Gruppe der klima- und umweltbedingten Vertriebenen und wie wird in den Reformdebatten und Evaluationen zu diesen Richtlinien die Auswirkungen des Klimawandels auf Migrationsbewegungen aufgenommen und diskutiert?

Um diese Frage zu beantworten, werde ich zuerst, durch den Bezug auf den aktuellen Forschungsstand, die Hausarbeit thematisch in die aktuelle Debatte um klimabedingte Migrationsbewegungen einbetten. Daraufhin werde ich auf den Klimawandel-Migrations-Nexus eingehen, um die aktuelle Diskussion zum Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migrationsbewegungen aufzugreifen und eine Verständnisgrundlage zu schaffen, von der aus klimabedingte Migrationsbewegungen begriffen und Diskurspositionen verstanden werden können. Im Anschluss daran werde ich aus den Gesetzesgrundlagen und Reformvorschlägen der EU zu Migration solche auswählen, die in der Europäischen Migrationsagenda neben Grenzschutz und einer Verringerung der Migrationsanreize als weitere zentrale Schwerpunkte zur Steuerung der Migration benannt werden: Zum einen bezüglich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und zum anderen bezüglich legaler (Arbeits-)Migration (vgl. Europäische Kommission 2015: 8-21). Die Analyse dieser Gesetzesgrundlagen, Reformvorschläge und diesbezüglicher Evaluationen der EU zu Migration wird dazu dienen, herauszuarbeiten, inwiefern mögliche Anpassungen, Veränderungen und Anmerkungen jeweils auch den Klimawandel und seinen Einfluss auf veränderte Migrationsmuster bedenken und auf klimabedingte Migrationsfaktoren eingehen. Diese Analyse wird schließlich im Fazit zusammengeführt und diskutiert sowie abschließend ein Ausblick auf zukünftige Forschung gegeben.

2. aktueller Forschungsstand zu Umwelt- und Klimaflucht und gesetzlichen Schutzmöglichkeiten

Die Erforschung von Migration im Kontext von Klimawandel wurde bis heute bereits auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt. Ebenso die Erforschung von Migration im Kontext von Asyl und Erwerbstätigkeit. Die Kombination aus diesen beiden Forschungsrichtungen mit Fokus auf die legalen Rahmenbedingungen und impliziten Standpunkte der EU wurde bisher jedoch nur am Rande und ohne Bezug auf aktuelle Reformbestrebungen durchgeführt.

Unter Anderem Piguet (2011 2013), Faist und Schade (2013) sowie Methmann und Oels (2015) legen in ihren Betrachtungen den Blick vor allem auf den Zusammenhang zwischen Flucht, beziehungsweise Migration und Klimaerwärmung, während Vorschläge, Forderungen oder Bemerkungen zu Schutz und Asyl einen geringeren Umfang einnehmen. Demgegenüber stehen Forscher_innen wie McAdam (2007, 2011, 2012 2016), Kolmannskog und Trebbi (2010), Duong (2010), Afifi und Jäger (2010) und Docherty und Giannini (2009), die ihren Fokus vor allem auf die Diskussion für oder gegen den internationalen Schutzanspruch von Umwelt- und klimabedingten Flüchtlingen oder Vertriebenen richten, während sie den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration kaum behandeln. Wieder andere diskutieren vor diesem Hintergrund vor allem den Zusammenhang zwischen klimabedingter Migration und Sicherheit (vgl. Boas 2015) beziehungsweise Konflikt (vgl. Hugo 2013). Allen diesen Ansätzen ist gemein, dass sie in erster Linie über die Schutzgewährung seitens der internationalen Gemeinschaft diskutieren und dementsprechend den Blick selten auf „kleinere“ Staatenbünde wie die EU oder gar einzelne Länder richten.

Diese internationale Perspektive ist durchaus sinnvoll, wenn es um globale und allgemeine Problemstellungen, Ideen und Lösungsvorschläge geht. Sollen jedoch konkretere Aussagen darüber getroffen werden, wie eine bestimmte Weltregion, Staatenverbünde oder Nationalstaaten einer Migrant_innengruppe gegenüberstehen, dann bleibt die internationale Perspektive zu vage. Im Hinblick auf die Europäische Union gibt es beispielsweise kaum wissenschaftliche Untersuchungen, die konkret nach politischen Positionierungen und gesetzlichen Möglichkeiten und Lücken zur Schutzgewährung für umweltbedingte Migrant_innen und Vertriebene fragen. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen EU-weiten Klimaproteste und der Klima- wie auch der Flüchtlingspolitik als populäre europäische Themen der letzten Jahre durchaus verwunderlich. Auch dass die EU erst in den letzten Jahren langsam damit begann sich mit der Thematik umweltbedingter Flucht auseinanderzusetzen (vgl. Mayrhofer, Ammer 2014: 389) erscheint ungewöhnlich. Eine der wenigen konkreten Arbeiten bezüglich umweltbedingter Migration und Vertreibung mit dem Blick auf die EU ist die von Kolmannskog und Myrstad (2009), die sich mit den EU-weiten allgemeinen und nationalstaatlichen Schutzmöglichkeiten für umweltbedingte Vertreibung auseinandersetzt, dabei aber vor allem die Temporary Protection Directive von 2001 und die bereits seit 2013 ungültige Richtline über Mindestnormen und Anerkennung von schutzbedürftigen Personen von 20041 (vgl. Europarat 2004) betrachtet. Die beiden Forscher formulieren als Ergebnis ihrer Forschung eine Strategie zum Umgang mit umweltbedingter Flucht und Klimaerwärmung, die legale Wege zur Arbeitsmigration, die Reduzierung der Klimaerwärmung und Maßnahmen zur Anpassung an veränderte Lebensbedingungen vorsieht (vgl. Kolmannskog, Myrstad 2009: 325f.). Eine weitere Studie mit Blick auf die EU stammt von Mayrhofer und Ammer (2014), die sich als eine der wenigen Arbeiten mit Standpunkten und dem deliberativen Prozess der EU zu klimabedingter Migration und Vertreibung auf Basis des am 16. April 2013 veröffentlichten Commission Staff Working Document zu „climate change, environmental degradation, and migration” (CSWD 2013)2 (vgl. Europäische Kommission 2013) auseinandersetzt. Die Studie bezieht im Gegensatz zu Myrstad und Kolmannskog (2009) auch die neuere gültige Version der Qualifikationsrichtlinie von 2011 mit ein, um zu vergleichen, ob das CSWD 2013 eher eine restriktive oder extensive Interpretation dieser Qualifikationsrichtlinie vorgibt. Dabei kommen die Forscherinnen zum Ergebnis, dass das Feld umweltbedingter Flucht und Vertreibung vor allem im Rahmen von Sicherheit und Entwicklung diskutiert wird (vgl. Mayrhofer und Ammer 2014: 405), die zur Verfügung stehenden legalen Mittel zur Schutzgewährung daher sehr restriktiv ausgelegt werden und sie daher auf keine Art von umweltbedingter Migration oder Vertreibung angewandt werden können (vgl. Mayrhofer und Ammer 2014: 393). Dies führt zur abschließenden Bewertung der Studie, dass die EU-Deliberation zu umweltbedingter Migration und Vertreibung von den Leitlinien geprägt sei, Migration in die EU zu unterbinden, keine klaren Rahmenbedingungen für den Zugang zu Schutz für diese Personengruppen zu schaffen und diesen Schutz innerhalb der EU auch gar nicht gewähren zu wollen (vgl. Mayrhofer und Ammer 2014: 392f.). Die letzte und aktuellste Studie zum Thema stammt von einer Studentin der Kent Law School, Rachele Vestita, die ihren Beitrag „Environmentally Displaced Persons in Europe: Limits of the Legal Protection of this Controversial Category of Migrants“ 2017 in der Kent Student Law Review veröffentlicht hat. Sie beschäftigt sich weniger mit Klimawandel, sondern eher mit durch Umweltveränderung und –zerstörung vertriebenen Personen und deren Möglichkeiten innerhalb der EU legalen Schutz zu erhalten. Die Studentin vertritt dabei die Position, dass umweltbedingt vertriebenen Personen Schutz gewährt werden sollte und stellt die Frage, warum die EU für diese Personengruppe bisher noch kein adäquates Schutzinstrument geschaffen hat. Allerdings bezieht sie sich dabei, trotz der späten Veröffentlichung 2017, auf die seit 2013 ungültige Qualifikationsrichtlinie von 2004, sowie auf die bisher noch nicht zum Einsatz gekommene Temporary Protection Directive von 2001 (vgl. Beirens et al. 2016a: 2). Zudem lässt sie den Reformvorschlag der Qualifikationsrichtlinie und den Resettlement-Entwurf von 2016 außer Acht, ebenso wie die Ergebnisse der 2016 veröffentlichten EU-internen Evaluationsstudie zur Temporary Protection Directive (vgl. Beirens et al. 2016a; Beirens et al. 2016b), die Nansen-Agenda von 2015 (vgl. The Nansen Initiative 2015) oder auch das CSWD 2013.

Insofern gibt es zwar einige wenige Werke, die sich im Hinblick auf Migration und Klimawandel konkret mit den Positionen innerhalb der EU auseinandersetzen, sowie mit der Frage nach Möglichkeiten und Lücken der Schutzgewährung für Migrant_innen und Vertriebene aufgrund von Klimawandel, Umweltveränderung und -zerstörung. Allerdings wurde nur in einer Studie die aktuelle Qualifikationsrichtlinie behandelt und in keiner der Studien wurden Entwicklungen und Reformbestrebungen der EU analysiert, die jünger als das CSWD 2013 sind.

Die Lücke, die sich hierdurch ergibt, will diese Hausarbeit schließen und daher neben der Qualifikationsrichtlinie von 2011 und der Temporary Protection Directive von 2001 vor allem deren Reformvorschläge analysieren. Zusätzlich geben zwei bisher fast unbeachtete (geplante) Säulen der EU-Migrationspolitik, die in die Analyse mit aufgenommen werden, Aufschluss über Möglichkeiten und EU-interne Haltungen zu weiteren Zugangswegen in die EU: Resettlement und Erwerbsmigration. Die Analyse all dieser gültigen Direktiven sowie der geplanten Entwürfe hinsichtlich Migration im Kontext von Klimawandel ergeben zusammengenommen ein diverseres Bild zu Schutzmöglichkeiten und ermöglichen es darüber hinaus auch über zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich zu diskutieren.

3. Klimawandel-Migrations-Nexus

Der theoretische Kern dieser Hausarbeit bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migrationsbewegungen und wie dieser Zusammenhang unter Forscher_innen diskutiert wird, beziehungsweise welche Belege oder Hinweise es auf kausale Zusammenhänge von Klimawandel und Migration gibt. Das Ergebnis dieser Darstellung soll dazu dienen, Analysekriterien zu entwickeln, nach denen Diskurspositionen und Haltungen gegenüber klima- und umweltbedingter Migration eingeordnet werden können.

3.1 Umweltflucht, Umweltmigration, Klimaflucht – Definitionsflut und Konzepte

Der Zusammenhang von Klimawandel und Migration wird, über den Zwischenschritt von Umweltveränderung und –zerstörung, seit einigen Jahren unter den Schlagwörtern „Umwelt-“ beziehungsweise „Klimaflüchtling“ diskutiert. Der Begriff „Umweltflüchtling“ geht dabei auf einen Bericht des Wissenschaftlers Essam El-Hinnawi von 1985 zurück, der im Rahmen des UN Environmental Programmes veröffentlicht wurde. El-Hinnawi definiert den Term dabei folgendermaßen:

“those people who have been forced to leave their traditional habitat, temporarily or permanently, because of a marked environmental disruption (natural and/or triggered by people) that jeopardized their existence and/or seriously affected the quality of their life. By ‘environmental disruption’ in this definition is meant any physical, chemical, and/or biological changes in the ecosystem (or resource base) that render it, temporarily or permanently, unsuitable to support human life.” (El-Hinnawi 1985:4).

Dieser Begriff, der ursprünglich in erster Linie auf natürliche oder menschengemachte Umweltzerstörung verwies, wurde von Diane Bates 2002 in ihrem Artikel „Environmental Refugees? Classifying Human Migrations Caused by Environmental Change“ (vgl. Bates 2002) erweitert, indem sie eine Unterscheidung zwischen „environmental emigrants“ und „environmental refugees“ einführte (vgl. Bates 2002: 473). „Environmental refugees“ seien demnach nur diejenigen Menschen, denen aufgrund abrupter Umweltveränderungen keine andere Option zur Verfügung stünde, als ihre Heimat zu verlassen und zu fliehen (vgl. ebd.). „Environmental emigrants“ hingegen stünden vor einer komplexen Entscheidungssituation in der sie die Macht hätten, zu wählen, wie sie auf die Umweltveränderung reagieren. Dabei stellt Migration nur eine der Optionen dar (vgl. ebd.). Insofern unterscheidet Bates die beiden Kategorien hinsichtlich „forced“ und „voluntary migration“. Seit Bates Beitrag etablierten sich weitere Kategorien von Migration im Kontext von Umweltzerstörung und Klimawandel: Roger Zetter und Camillo Boano (2008) nutzten beispielsweise den Begriff „environmentally displaced people” anstelle des Flüchtlingsbegriffs. Prof. Dr. Janos J. Bogardi, der damalige Leiter des United Nations University Institute for Environment and Human Security, nutzte in einem Bericht 2007 demgegenüber den Begriff “environmental migrant” (vgl. Bogardi 2007: 6). Im Verlauf desselben Berichts wurde dieser Begriff von weiteren Autoren spezifiziert in „environmentally motivated migrant“, „environmentally forced migrant“ und „environmental refugees“ (vgl. ebd.: 29). Ähnlich wie Bates, unterscheiden sich die Terme vor allem in Bezug auf die „Freiwilligkeit“ des Migrationsprozesses, fügen aber noch zwei zeitliche Dimensionen hinzu: Zeitpunkt und Dauer. „Environmentally motivated migrants“ sind relativ frei in der Migrationsentscheidung, ebenso wie darüber ob sie temporär oder dauerhaft migrieren und zu welchem Zeitpunkt sie migrieren wollen (vgl. ebd.: 29f). „Environmentally forced migrants“ sind demgegenüber zwar noch frei in der Wahl des Migrationszeitpunktes, müssen aber letztendlich dauerhaft migrieren, da Ihnen diesbezüglich keine Wahl bleibt (vgl. ebd.: 29f.). Im Gegensatz dazu werden „environmental refugees“ definiert als Personen, die zwar entscheiden können, ob sie kurzfristig oder dauerhaft migrieren, die Migrationsentscheidung und der Zeitpunkt ist für sie jedoch nicht wählbar, da sie aufgrund von Naturkatastrophen unverzüglich fliehen müssen (vgl. ebd.: 30). Auch Biermann und Boas, die ähnliche Personengruppen umschreiben, nutzen den Flüchtlingsbegriff, setzen ihn aber als Neuerung in direktem Zusammenhang mit Klimawandel (vgl. Biermann und Boas 2010: 64). Sie konzeptualisieren ihren Term „climate refugee“ als „the victims of a set of three direct, largely undisputed climate change impacts: sea-level rise, extreme weather events, and drought and water scarcity” (Biermann und Boas 2010: 64).

Von ebenfalls der gleichen Personengruppe, diesmal jedoch mit einem wieder anderen Label versehen, handelt die Agenda der Nansen Initiative von 2015, einer internationalen Initiative zur Identifizierung und Konsensbildung über effektive Methoden im Umgang und zum Schutz von Menschen, die aufgrund von Naturkatastrophen über internationale Grenzen fliehen (vgl. The Nansen Initiative 2015: 6): Die Nansen Agenda spricht in diesem Kontext nicht von „environmental“- oder „climate refugees“, sondern von „Cross-Border Disaster-Displaced Persons“ (vgl. ebd.: 6). Dementsprechend existieren eine Vielzahl von Begriffen und Definitionen, die zum Teil unterschiedlich gelabelt die gleichen Personengruppen bezeichnen, teilweise mit gleichem Label unterschiedliche Personengruppen.

Demgegenüber vertritt die International Organization for Migration (IOM) einen anderen Ansatz, der in der aktuellen wissenschaftlichen Debatte weitaus populärer ist. Die IOM sieht davon ab, bezüglich Migration und Klimawandel/Umwelt, konkrete Definitionen und Kategorien von Betroffenen zu bilden, da sie die Entscheidung zur Migration immer als multifaktoriellen Prozess begreift (vgl. IOM 2018: 2f). Stattdessen spricht sie im Allgemein von „environmental migrants“ (vgl. ebd.). Die IOM schreibt hierzu, dass Umweltfaktoren zwar immer Einfluss auf Migrationsbewegungen genommen haben, aber es kaum möglich ist diese Faktoren von beispielsweise sozialen oder ökonomischen Faktoren zu trennen (vgl. ebd.). Darüber hinaus können derart beeinflusste Migrationsbewegungen gänzlich unterschiedliche zeitliche und geographische Formen annehmen, freiwillig oder unter Zwang stattfinden und auch als emanzipatorisches Moment wahrgenommen werden (vgl. ebd.). Diese Abkehr von den Begriffen „environmental“- oder „climate refugees “, bestätigen auch Laczko und Piguet (2014), wenn sie feststellen, dass obwohl die Publikationen zu Umweltmigration stetig zahlreicher werden, die Verwendung der beiden Flüchtlingsbegriffe abnimmt (vgl. Laczko, Piguet 2014: 6). Nichtsdestotrotz macht sich Benoît Mayer, der den Standpunkt der IOM teilt, auch für die Verwendung von schlagwortartigen Begriffen stark, wenn er schreibt:

„Climate migration is a weak analytical concept, but it has a particularly strong political currency. […] More might after all be lost than gained if a concept with great political currency, hence likely to trigger political reforms in governance fields arguably in dire need for such reforms, was rejected “just” because of its analytical shortcomings” (Mayer 2016: 37).

Die Tatsache, dass klima- und umweltbedingte Migrationsbewegungen explizit im Globalen Migrationspakt der UN (GCM)3 erwähnt werden (vgl. United Nations General Assembly 2019: 10), zeugt jedenfalls davon, dass die kontrovers geführte Debatte der letzten Jahre den politischen Diskurs verändert hat und „politisches Kapital“ sinnvoll eingesetzt wurde.

Diese nur ausschnittweise dargestellten Definitionen und Konzepte um Migration, Umwelt und Klimawandel zeigen bereits die Komplexität dieses Zusammenhangs. Trotz dieser Schwierigkeit stimmen jedoch auf der rein kausalen Ebene zahlreiche Forscher_innen darin überein, dass Klimawandel grundsätzlich Auswirkungen auf die Umwelt und damit Auswirkungen auf Migrationsbewegungen hat (vgl. u. A. Piguet, Pécoud, de Guchteneire 2011: 22; Mayer 2016: 27; Pachauri et al. 2014).

3.2 Beispiele für kausale Zusammenhänge zwischen Klimaerwärmung und Migration

Ein Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration wird von vielen Forscher_innen als gegeben angesehen (vgl. u. A. Piguet, Pécoud, de Guchteneire 2011: 22; Mayer 2016: 27; Pachauri et al. 2014). Aufgrund der Komplexität dieses Zusammenhangs, sowie der Zusammenwirkung mit sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Faktoren, lässt sich jedoch kaum voraussagen, welchen Einfluss Klimawandel in einer bestimmten Region im konkreten Fall auf Migration haben wird (vgl. Mayer 2016: 17f.). Allerdings lässt sich dieser Einfluss in Wahrscheinlichkeiten und Häufigkeiten erfassen, da die kausale Verbindung zwischen Klimaerwärmung und Wetterphänomenen, beziehungsweise Naturkatastrophen probabilistischer Natur ist (vgl. ebd.: 18). Zusammen mit der Analyse vergangener Reaktionen auf Wetterphänomene oder Naturkatastrophen, ergeben sich somit Hinweise darauf, inwiefern Migration in bestimmten Regionen als Strategie im Umgang mit der Umwelt eingesetzt wurde und möglicherweise auch zukünftig eingesetzt werden wird.

Beispielsweise sagt das International Panel on Climate Change (IPCC) in seinem Bericht von 2014 für den afrikanischen Kontinent unter anderem „verstärkte Beanspruchung von Wasserressourcen“ und möglicherweise ein höheres Risiko von Dürren voraus, sowie eine verminderte Produktion von Nahrungsmitteln und damit einhergehend eine zunehmende Bedrohung der Lebensmittelsicherheit für die Bevölkerung (Pachauri et al. 2014: 7, 65).

[...]


1 Im Original: Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. (Im Folgenden „ungültige Qualifikationsrichtlinie von 2004“ genannt.)

2 Im Original: Commission Staff Working Document. Climate Change, Environmental Degradation, and Migration. Accompanying the document: Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions. An EU Strategy on Adaptation to Climate Change. (Im Folgenden “CSWD 2013” genannt.)

3 Im Original: Resolution adopted by the General Assembly on 19 December 2018 [without reference to a Main Committee (A/73/L.66)]. Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration. (Im Folgenden “GCM” genannt.)

[...]

Final del extracto de 29 páginas

Detalles

Título
Umwelt- und Klimaflucht. Gesetzgebung und Reformdebatten der EU zur Migrationssteuerung
Universidad
University of Osnabrück  (Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien)
Curso
Globale und europäische Flüchtlingspolitik: Akteure, Konzepte, Herausforderungen
Calificación
1,0
Autor
Año
2019
Páginas
29
No. de catálogo
V504640
ISBN (Ebook)
9783346050755
ISBN (Libro)
9783346050762
Idioma
Alemán
Palabras clave
Flüchtling, Flüchtlinge, Geflüchtete, Flucht, Klima, Klimastreik, Fridays for future, Klimaerwärmung, Erderwärmung, Umwelt, Umweltzerstörung, Umweltflucht, Umweltflüchtlinge, environmental refugee, environmental refugees, environmental migrant, environmental migrants, climate change, Klimaflüchtling, Klimaflüchtlinge, Vertreibung, Migration, Migranten, Migrant_innen, Migrant_in, EU, Gesetze, Gesetz, Blue Card, resettlement, temporary protection, directive, Richtlinien, EU Richtlinie, Klimawandel-Migrations-Nexus, Reform, Qualifikationsrichtlinie, GEAS, Gemeinsames Europäisches Asylsystem, 2011/95/EU, internationaler Schutz, Europa, Meeresspiegel, 2001/55/EG, 2003/109/EG, 2009/50/EG, SWD(2016) 193 final, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Flüchtlingskrise, global, Flüchtlingspakt, Kiribati, Tuvalu, Krise, Planet, Schutz, protection, subsidiär, Klimaflucht
Citar trabajo
Martin Tobias Schmitt (Autor), 2019, Umwelt- und Klimaflucht. Gesetzgebung und Reformdebatten der EU zur Migrationssteuerung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/504640

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