Kindesmisshandlung und Gewalt in Familien. Wie Kinder traumatische Ereignisse bewältigen


Textbook, 2020

113 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Erscheinungsformen, Prävalenz und Ursachen von Gewalt gegen Kinder in der Familie
2.1 Definitionen und Begriffsklärung der Gewaltformen gegen Kinder
2.2 Polizeiliche Kriminalstatistik zu Gewalt in Familien
2.3 Repräsentative Studien zur Häufigkeit von Gewalt gegen Kinder in der Familie
2.4 Verschiedene Erklärungsansätze für Gewalt gegen Kinder in der Familie

3 Folgen und Symptomatik bei Kindern infolge von Gewalterfahrungen
3.1 Beeinträchtigungen der kognitiven bzw. schulischen Entwicklung
3.2 Beeinträchtigungen der sozioemotionalen Entwicklung
3.3 Körperliche Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen
3.4 Neuronale Funktionsstörungen durch Gewalteinwirkungen
3.5 Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit

4 Disclosure/Aufdeckungs- oder Offenlegungsprozesse der Kinder
4.1 Motive der Kinder über das Schweigen bei erfahrener Gewalt
4.2 Motive der Kinder über das Sprechen bei erfahrener Gewalt
4.3 Dimensionen von Aufdeckungsprozessen
4.4 Merkmale von Aufdeckungsprozessen: Diversität, Diskontinuität, Interaktivität
4.5 Verlauf von Aufdeckungsprozessen bei von Gewalt betroffenen Kindern
4.6 Hilfreiche Faktoren und Unterstützung von Aufdeckungsprozessen
4.7 Reaktionen der Adressierten: Ablehnung – Stigmatisierung – Akzeptanz

5 Bewältigung kritischer Lebensereignisse bei Kindern
5.1 Bewältigungsmodelle in Bezug auf belastende Ereignisse
5.2 Bewältigungsstrategien von Kindern

6 Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Abstract

Gewalt gegen Kinder prägt die kognitive, sozioemotionale, körperliche sowie psychische Entwicklung des Kindes. Vor allem der Umgang mit der erlebten Gewalt stellt sich für die betroffenen Kinder nicht immer als eine einfache Aufgabe heraus. Sofern sich die Betroffenen an die Gewalterlebnisse erinnern, stellen sie sich die Frage, ob sie sich mit den Gewalterfahrungen an jemanden wenden sollen. Findet die Gewalt im familiären Rahmen statt, erschwert sich die Beantwortung der Frage. Viele Betroffene durchlaufen jedoch unterschiedliche Aufdeckungs-/Offenlegungsprozesse, bevor diese Fragestellung in Betracht kommen kann. Aufdeckungsprozesse sind vielfältig und daher auch individuell. Sie sind durch drei wesentliche Verläufe gekennzeichnet: Der erste Verlauf zeigt, dass die Gewalterfahrungen für Betroffene anfangs nicht zugänglich sind und eine späte Erinnerung und späte Einordnung an das Geschehene erfolgt. Ein weiterer Verlauf stellt dar, dass das Erlebte von Anfang an zugänglich sein kann und Betroffene sich seit dem Beginn der Gewalt daran erinnern und diese einordnen können. Der letzte Verlauf eines Aufdeckungsprozesses zeigt auf, dass die Erlebnisse nur teilweise zugänglich sein können, wodurch Betroffene sich an das Geschehen erinnern, es jedoch nicht einordnen können. Die Komplexität dieser Prozesse erschwert den Umgang mit dem Erlebten. Daher sind Aufdeckungsprozesse ebenfalls als eine Auswirkung der Gewalt zu betrachten. Trotz dieser Schwierigkeit ist die Bewältigung dieser belastenden Lebensereignisse möglich. Damit betroffene Kinder weiterhin in ihrem Leben zurechtkommen können, entwickeln sie unterschiedliche Bewältigungsstrategien. Dazu gehört auch die Suche nach sozialer Unterstützung. Das Vorhandensein einer adäquaten Unterstützung (durch professionelle Hilfe, Freunde, Bekannte oder Verwandte) stellt sich als eine essentielle Ressource für die Bewältigung des Erlebten heraus. Ist solch eine Stütze vorhanden, wirkt sie sich ebenfalls sehr positiv auf die Aufdeckungsprozesse der Betroffenen aus.

Schlüsselwörter: körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, Vernachlässigung, Kinder, Familie, Disclosure, Aufdeckung, Offenlegung, Bewältigung, Modell der Salutogenese

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631 Abs. 2 BGB). Doch wie sieht das in der Realität aus?

Durch eine Betrachtung der Vergangenheit lässt sich feststellen, dass „die Geschichte der Kindheit auch als eine Geschichte der Gewalt“ wahrgenommen werden kann (Bange, 2005, S. 14). Doch der fortschreitende Wandel der Kindheit in den letzten Jahrhunderten stellt eines klar: Kinder sollten behütet, in Geborgenheit, Sicherheit und mit Zuneigung und Liebe aufwachsen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, wurden die Rechte der Kinder in Deutschland nach und nach gesetzlich verankert. Präventions- und Interventionsmaßnahmen wurden entwickelt und die Thematik hat in den verschiedenen Disziplinen sowie in der Politik und der Gesellschaft eine weitreichende Aufmerksamkeit erhalten (Engfer, 1986).

Wurde die Problematik der Kindesmisshandlung damit gänzlich behoben? 4.247 angezeigt Fälle zur Kindesmisshandlungen aus dem Jahr 2018 zeigen, dass Kinder immer noch von Gewalt betroffen sind (Deutsche Kinderhilfe e.V., 2019). Die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt. In der Literatur reicht das geschätzte Verhältnis von Hellfeld und Dunkelfeld (angezeigte zu nichtangezeigten Fällen) von 1:5 bis 1:20 (Berner, 2013; Deegener G. , 2014). Dabei findet Gewalt gegen Kinder überall statt. Sie wird häufig durch die Personen ausgeübt, die für den Schutz der Kinder verantwortlich sind. Auch durch die eigenen Eltern, bei denen sich die Kinder am sichersten fühlen sollten, werden sie misshandelt und vernachlässigt. Aufgrund ihres Alters und der Strategien der Täterinnen/Täter sind sie ihnen schutzlos ausgesetzt. Demzufolge belasten die Täterinnen/Täter die Kinder mit ihren grenzüberschreitenden Handlungen und Aussagen.

Mehrere Millionen Suchergebnisse im Internet, unzählige Fachliteratur und Studien über „Gewalt gegen Kinder in der Familie“ zeigen die Wichtigkeit der Problematik und die gegenwärtige Aktualität auf. Das hohe fachliche Interesse ist prinzipiell ein Anzeichen für eine positive Entwicklung in der Gesellschaft und im Kinderschutz. Allerdings kann die erhöhte Aufmerksamkeit ebenso Gefühle der Unsicherheit hervorrufen (vgl. Dziuba, 2015, S. 2). Demnach ist durch die beständige mediale Berichterstattung zu erkennen, dass Gewalt in der Familie gegenüber Kindern immer noch besteht und betroffene Kinder teils schwere langfristige Auswirkungen mit sich tragen können (vgl. Dziuba 2015, S. 1f.).

Die Thematisierung in der Gesellschaft über Gewalt gegen Kinder ist vor allem mit der Aufdeckung der Gewalttaten verbunden. Wenn Gewalt gegen Kinder im familiären Rahmen stattfindet, sind Aufruhr und Entsetzen dementsprechend groß. Folglich werden oft Fragen gestellt, warum über die Jahre hinweg niemand etwas bemerkt habe und die Gewaltübergriffe erst so spät aufgedeckt werden. In der Tat kann Gewalt gegen Kinder in der Familie oft unerkannt bleiben und fortlaufend unmerklich stattfinden. Aufgrund dessen wird eine hohe Dunkelziffer bezüglich der Gewalthandlungen gegenüber Kinder eingeschätzt. Um präventive und intervenierende Maßnahmen ergreifen zu können, ist die Aufdeckung jeglicher Gewaltarten gegen Kinder im familiären Rahmen jedoch nötig. Die Verwunderung über die auf lange Zeit fortdauernden Unrechtserfahrungen gegenüber den Kindern und das lange Schweigen der Betroffenen ist zudem erheblich groß, weil Aufdeckung vermutlich als ein punktuelles Ereignis wahrgenommen wird. Die unterschiedlichen Prozesse des Vergessens und Erinnerns, die Gründe des Schweigens und Sprechens nach den Gewalterlebnissen werden nicht beachtet. Daher wird seit längerer Zeit auch über Aufdeckungsprozesse geforscht. Zudem werden sie in die pädagogische und psychologische Praxis mit einbezogen.

Weiterhin ist das Augenmerk auch oft auf die Folgeerscheinungen der Gewalt gerichtet. Die Erschütterung über die Folgen der Gewaltübergriffe an Kindern veranlasst oft eine Zentrierung auf das Leid und auf physische oder psychische Verletzungen der betroffenen Kinder. Dabei wird häufig übersehen, dass Kinder mit traumatischen und belastenden Erfahrungen sich weiterhin im Leben zurechtfinden müssen. Dies gelingt vielen durchaus unter großen Anstrengungen. Das alleinige Fokussieren der Aufmerksamkeit auf die Folgen und Symptomatik reduziert die betroffenen Personen auf die Gewalterfahrungen. Die Überlebenskraft dieser Kinder, das die eigentliche Beachtung erhalten sollte, wird demzufolge ignoriert (vgl. Gahleitner, Neue Bindungen wagen. Beziehungsorientierte Therapie bei sexueller Traumatisierung, 2005, S. 9).

Wird Gewalt in Bezug auf die betroffenen Kinder betrachtet, ergeben sich folgende Fragen:

Wie wirken sich die Gewalterfahrungen auf das Kind aus und wie gehen sie mit den belastenden Ereignissen um? Wie verlaufen die Aufdeckungs-/Offenlegungsprozesse der betroffenen Kinder?

Der Umgang mit den belastenden Lebensbedingungen ist abhängig von den individuellen Bewältigungsstrategien und den Ressourcen der Betroffenen (vgl. Gahleitner, 2005, S. 13). Für einen wirkungsvollen Umgang ist auch die Aufdeckung der Gewalterfahrungen von großer Bedeutung. Die Begleitung des Aufdeckungsprozesses mit sozialen Ressourcen (soziale Unterstützung) könnte für die Bewältigung der Erfahrungen hilfreich sein. Die Qualität der sozialen Beziehungen während dem Aufdeckungsprozess ist für den weiteren Verlauf der Aufdeckung sehr wichtig. Jede zusätzliche Unterstützung ist ein Gewinn für die Betroffenen hinsichtlich der Bewältigung der belastenden Lebenserfahrungen.

Kenntnis über die Folgen und die Aufdeckung der Gewalt und die Wichtigkeit der sozialen Unterstützung zu erlangen ist das Anliegen dieser Arbeit.

Das Thema Kindesmisshandlung ist sehr umfassend. Daher wird die vorliegende Arbeit auf einige wichtige Bereiche beschränkt. Gewalt gegen Kinder findet mehrheitlich in ihrem nahen Umfeld, also in der Familie und dem verwandtschaftlichen Umkreis statt. Beispielsweise tritt sexuelle Gewalt zu ca. 25 % innerhalb der engsten Familie und zu ca. 50 % im weiteren Familien- und Bekanntenkreis auf (vgl. UBSKM, 2018, S. 2). Aber auch in außerfamiliären Institutionen, wie in Schule, Kindertagesstätte, Vereine, Internate sowie die Einrichtungen der Heimerziehung können Kinder von Gewaltübergriffen betroffen sein (vgl. Cerezo, 2014, S. 1). Die vorliegende Arbeit befasst sich ausschließlich mit der Gewalt in der Familie und deren Folgen. Zudem erfolgt eine weitere thematische Abgrenzung durch die Hervorhebung der Aspekte der Aufdeckung und der Bewältigung. Diese Aspekte sind sehr bedeutsam, dennoch gehen sie im öffentlichen Diskurs oft unter. Umso wichtiger ist es sie in dieser Arbeit aufzugreifen und die langwierigen Aufdeckungsprozesse und Bewältigungsversuche der Betroffenen näher zu erläutern. Aufgrund der Zentrierung auf diese Bereiche wird in dieser Arbeit nicht vertieft auf eine Darstellung und Diskussion der Präventions- und Interventionsmaßnahmen eingegangen.

Die Literaturarbeit trägt den Titel „Auswirkungen von Gewalt gegen Kinder in der Familie“. Sie besteht aus vier Kapiteln. Der erste Teil widmet sich den Definitionen der Kindesmisshandlung und den verschiedenen Formen von Misshandlungen und Vernachlässigungen. Weiterhin fasst dieses Kapitel auch die Darstellung der theoretischen Grundlagen, wie die Prävalenz der Kindesmisshandlung in Hell- und Dunkelstudien sowie die verschiedenen Erklärungsansätze für Gewalt gegen Kinder in der Familie auf. Um die hohe Dunkelziffer der Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen zu verdeutlichen, werden hier unterschiedliche repräsentative Studien und Langzeitstudien dargestellt. Da Kindesmisshandlung ein komplexes Thema ist, lässt es sich nicht nur an einer Ursache festmachen. Daher wird eine Auswahl von möglichen Einflussfaktoren beschrieben, die die Entstehung oder Aufrechterhaltung der Gewalt gegen Kinder begünstigen.

Anschließend werden die Folgen und Symptomatik herausgearbeitet. Dabei werden verschiedene Bereiche dargestellt, die die kindliche Entwicklung durch Misshandlungen und Vernachlässigung beeinträchtigen könnten. Dieser Teil ist für das Verständnis der Schwierigkeiten und Hindernisse der Aufdeckungsprozesse essentiell.

Im Fokus des dritten Kapitels stehen die Aufdeckungs- oder Offenlegungsprozesse der Kinder. Da die Aufdeckung der Gewalt kein punktuelles Ereignis ist, werden die dazu nötigen Aspekte erläutert. Wichtig sind hierbei die Gründe für das Schweigen und Sprechen über die Gewalterfahrungen. Einen weiteren wichtigen Teil bilden die Dimensionen und die unterschiedlichen Verläufe von Aufdeckungsprozessen. Diese Erläuterung sind von großer Bedeutung, um den Umgang der Erlebnisse von den betroffenen Personen nachvollziehen zu können. Denn Betroffene bedürfen an Unterstützung und adäquaten Reaktionen, um im weiteren Verlauf der Aufdeckung die Bewältigung zu meistern.

Darauf aufbauend werden im vierten Kapitel die Bewältigungsmodelle in Bezug auf belastende Ereignisse und die Bewältigungsstrategien der Kinder erläutert. Manche Kinder weisen trotz belastender Lebensereignisse in der Kindheit eine Überlebenskraft auf, die auch die Bewältigung der Erfahrungen begünstigt. Daher ist ein Einblick auf die Bewältigungsstrategien der Kinder aufschlussreich.

Abschließend werden in den Schlussfolgerungen die wichtigsten Erkenntnisse über die Folgeerscheinungen von Gewalt in Familien sowie der Umgang mit den Gewaltübergriffen und deren Aufdeckung zusammengefasst. Zudem wird die Wichtigkeit der sozialen Unterstützung für die Bewältigung der Ereignisse betont. Da das Thema der Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen breit gefächert ist, und in diesen Rahmen nicht alle Problematiken behandelt werden können, werden weitere Forschungsinteressen dargelegt.

An dieser Stelle werden noch einige formelle Anmerkungen genannt: In dieser Arbeit wird bewusst und beständig die Doppelnennung angewendet, um beide Geschlechter geleichermaßen zu inkludieren. Dies ist von großer Bedeutung, da den Täterinnen/Tätern oder den betroffenen Personen je nach Gewaltform mehrfach ein bestimmtes Geschlecht zugeschrieben wird. Insbesondere bei der sexuellen Gewalt wird von männlichen Tätern und weiblichen Betroffenen ausgegangen. Dies kann jedoch nicht bestätigt werden, da Dunkelfeldstudien einen Anteil zwischen 18 und 38 % männlicher Betroffene nachweisen (vgl. Rieske, Scambor, Wittenzellner, Könnecke, & Puchert, 2018, S. 8)

Weiterhin wird es als wichtig erachtet die genutzten Begrifflichkeiten zu erläutern: Die Bezeichnung „Missbrauch“ stellt einen angeblichen „gerechtfertigten Gebrauch“ von Kindern dar. Zudem wird er mit Begrifflichkeiten, wie Vertrauens- oder Machtmissbrauch assoziiert, die bei Gewalt gegen Kinder in der Familie eine enorme Rolle spielen. Daher wird in dieser Arbeit vorzüglich der Begriff „Gewalt“ verwendet, da dies den tatsächlichen gewalttätigen Übergriffen gegen Kinder einen klaren Ausdruck verleiht. Durch die Betonung des Gewaltaspektes wird versucht der Situation der Betroffenen eher gerecht zu werden.

Weiterhin wird in dieser Arbeit der Begriff „Opfer“ weitgehend mit der Begrifflichkeit „Betroffene/Betroffener“ ersetzt, um die Kraft der von Gewalt betroffenen Kinder nicht zu negieren. Dies ist zudem ein Versuch das vorherrschende gesellschaftliche Paradigma gegen Gewaltbetroffene zu entkräften. Es soll den Stigmata Schwäche, Hilflosigkeit, Lebensuntüchtigkeit sowie Mitschuld der Betroffenen entgegenwirken. Betroffene können sehr wohl über ein besonderes Maß an Stärke, Lebenswillen, Intelligenz und Durchhaltevermögen verfügen, denn sonst würde es für sie trotz belastender Umstände in ihrer Kindheit keine Möglichkeit geben, zu stabilen Persönlichkeiten heranzuwachsen.

Ebenso beinhaltet der Begriff „Täterin/Täter“ die Gefahr, die gewaltausübenden Personen von Grund auf als schlecht anzusehen. Dahingegen werden Kinder nicht immer absichtlich misshandelt oder vernachlässigt. Dies bezieht sich in erster Linie auf psychisch kranke oder arme Eltern, von denen (unabsichtliche) Kindesvernachlässigungen oder psychische Gewaltübergriffe gegen das Kind ausgehen. Da es jedoch keine sprachliche Alternative gibt, wird in dieser Arbeit der Begriff „Täterin/Täter“ genutzt. In der einschlägigen Fachliteratur liegt demnach ein ausgeprägter Diskurs über Bezeichnungen vor (vgl. Bange, 2007; Mosser, 2009; Gahleitner, 2005).

2 Erscheinungsformen, Prävalenz und Ursachen von Gewalt gegen Kinder in der Familie

2.1 Definitionen und Begriffsklärung der Gewaltformen gegen Kinder

Der Begriff der Kindesmisshandlung oder das Phänomen von Gewalt gegen Kinder in der Familie ist aus heutiger Betrachtungsweise das Ergebnis einer stets veränderten Definition durch die bedeutsame Änderung der Praktiken in der Kindererziehung und die daraus resultierenden Erkenntnisse (vgl. Bensel, Rheinberger, & Radbill, 2002, S. 10). Der Begriff der Kindesmisshandlung ist hierbei mit dem Begriff der Gewalt gegen Kinder bedeutungsgleich. Darin sind alle Handlungen, Einwirkungen und Unterlassungen erfasst, durch die Kinder einen Schaden tragen können (vgl. Dziuba, 2015, S. 4). Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es jedoch aus nationaler oder internationaler Sicht immer noch keinen Konsens über eine einheitliche Definition des Begriffs der Kindesmisshandlung. „Die Anzahl der Auffassungen darüber, was man letztendlich unter dem fraglichen Begriff zu verstehen hat, kann nahezu gleichgesetzt werden mit den zahlreichen theoretischen und empirischen Arbeiten zu diesem Thema“(Amelang & Krüger, 1995, S. 7). Die Schwierigkeit erweist sich zudem auch darin, dass die Kindesmisshandlung von immer mehr Disziplinen, wie die Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft sowie von medizinischen Disziplinen untersucht wird und unterschiedlich definiert wird (vgl. Dziuba, 2015, S. 4). Dieser Arbeit ist der Misshandlungsbegriff von Hermann (1989), vom Kinderschutz-Zentrum Berlin (2000) und von Albert(2008) zugrunde gelegt.

An dieser Stelle wird eine zusammenfassende Definition des Misshandlungsbegriffs vom Kinderschutz-Zentrum Berlin aufgeführt, in der die institutionellen Formen der Misshandlung, die Folgen für das Kind und dessen Schutz- und Hilfebedürfnis zum Ausdruck kommen:

Kindesmisshandlung ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlich geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung) beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen in Familien oder Institutionen (wie Z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Heime oder Kliniken), das zu nicht-zufälligen, erheblichen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und/oder Entwicklungsgefährdungen eines Kindes führt, die die Hilfe und eventuell das Eingreifen von Jugendhilfe- Einrichtungen in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes notwendig machen.

(Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V., 2000, S. 26)

Gewalt gegen Kinder kann vier unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen. Dabei handelt es sich um physische Gewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung (vgl. Hessisches Sozialministerium, 2007, S. 10). Wie bei Kindesmisshandlung, ist auch bei den unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt keine einheitliche Definition zu finden (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS), 2012, S. 65). Es sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Abgrenzung zwischen diesen Formen oft nicht möglich ist, da die verschiedenen Gewaltarten ineinander übergehen. So wird angenommen, dass physische Gewalt, Vernachlässigung und sexuelle Gewalt unablässig mit seelischen Verletzungen in Erscheinung treten. Daher wird angenommen, dass die psychische Gewalt den Kern aller Gewaltarten bildet (vgl. Furthmann, 2015, S. 80f.). Weiterhin sind beispielsweise auch Partnergewalt/häusliche Gewalt oder Gewalt im Namen der Ehre Gewalterscheinungen, die auf das Kind einwirken. Im Folgenden werden die verschiedenen Gewaltformen näher betrachtet.

2.1.1 Physische/Körperliche Gewalt

Eine Definition physischer/körperlicher Gewalt von Kindler (2006), die auch vom bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) (2012) genutzt wird, lautet wie folgt:

Unter physischer (körperlicher) Misshandlung können alle Handlungen von Eltern oder anderen Bezugspersonen verstanden werden, die durch Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Kindes und seiner Entwicklung führen oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen bergen.

(Kindler, 2006, S. 68-1)

Unter gewalttätige Handlungen fallen Schläge mit Händen, Stöße, Bisse, Tritte, Ohrfeigen oder Würgen des Kindes. Säuglinge werden vor allem oft geschüttelt oder gegen die Wand geschleudert. Auch werden Kinder durch Verbrennungen mit heißem Wasser oder Zigaretten körperlich misshandelt. In verschiedenen Fällen kann beobachtet werden, dass Kinder gezwungen werden, ihren eigenen Urin zu trinken oder ihre Exkremente zu essen. Als Sonderform der Gewalt gegen Kinder kann das Münchhausen Stellvertretersyndrom betrachtet werden. Hierbei werden durch die Bezugsperson beim Kind Krankheiten vorgespielt oder künstlich erzeugt. Solche Gewalthandlungen verursachen bei Kindern schwere körperliche Verletzungen. Viele körperliche Verletzungen können durch ärztliche Versorgung gut behandelt werden, die psychischen Folgeschäden und das seelische Wohlbefinden der Kinder werden jedoch außer Acht gelassen (vgl. Dziuba, 2015, S. 8).

2.1.2 Psychische/Emotionale Gewalt

Während die physische Gewalt sich im Ansatz gut definieren lässt, handelt es sich bei der psychischen Gewalt – auch unter seelischer oder emotionaler Gewalt oder Misshandlung bekannt – um eine subtilere Form der Gewalt (vgl. Steele, 2002, S. 127). Daher ist die psychische Gewalt schwieriger zu beschreiben. Vor allem auch, weil „[d]ie Grenze zwischen üblichen und weitgehend tolerierten, auf psychischen Druck basierenden Erziehungspraktiken (z.B. Hausarrest, Liebesentzug, Schimpfen) und psychisch beschädigendem Elternverhalten […] fließend“ ist (Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V., 2000, S. 45). Im Gegenzug zur körperlichen Gewalt, hinterlässt die psychische Gewalt im ersten Moment keine sichtbaren Spuren, die mit dem bloßen Auge erkennbar wären. Daher wenden sich die Familiengerichte und die Jugendämter psychischer Misshandlung meist nur dann zu, wenn gleichzeitig auch andere Formen der Kindesmisshandlung auftreten (vgl. Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V., 2000, S. 45).

Dennoch werden in der Literatur unzählige Definitionen über psychische Gewalt gegen Kinder dargestellt. Die Organisation „American Professional Society on the Abuse of Children“(APSAC, 1995) beschreibt die psychische Gewalt oder Misshandlung als „wiederholte Verhaltensmuster einer Betreuungsperson oder Muster extremer Vorfälle, die dem Kind zu verstehen geben, es sei wertlos, habe viele Fehler, sei ungeliebt, ungewollt, äußerst gefährdet oder nur dazu nützlich, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen“1. Zum anderen wird unter dem Begriff der psychischen Gewalt die „Beeinträchtigung und Schädigung der Entwicklung von Kindern […] auf Grund von z.B. Ablehnung, Verängstigung, Terrorisierung und Isolierung“ verstanden (Deegener G. , 2005, S. 38). Handlungen oder Äußerungen, wie bestrafen durch Liebesentzug, Demütigung, Erniedrigung, Ignorieren der Bedürfnisse des Kindes, Einsperren sowie verbale Bedrohungen schaden dem Kind und fallen zur psychischen Gewalt gegen Kinder (vgl. Furthmann, 2015, S. 84f.). Umgekehrt zählt auch ein überbehütetes Verhalten und Erdrücken des Kindes mit Fürsorge zur psychischen Misshandlung. Auf diese Weise werden die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder erschwert. Somit kann es vorkommen, dass Kinder in ihrer Entwicklung stehen bleiben und sich sehr unsicher, ängstlich und abhängig fühlen (vgl. Deegner, 2005, S. 38).

2.1.3 Sexuelle Gewalt

Die sexuelle Gewalt „umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund seiner körperlichen, emotionalen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann bzw. bei der es deswegen nicht in der Lage ist, sich hinreichend wehren oder verweigern zu können“ (Deegner, 2005, S. 38). Unter sexuellen Handlungen sind Aktivitäten eines Erwachsenen in Form von „Belästigung, Masturbation, oralem, analem oder genitalem Verkehr oder sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung sowie sexuelle Ausbeutung durch Nötigung von Minderjährigen zu pornografischen Aktivitäten und Prostitution“ gemeint (Mertens & Pankofer, 2011, S. 33).

2.1.4 Vernachlässigung

„Eine Vernachlässigung liegt vor, wenn die Fürsorge für das Kind andauernd oder wiederholt unterlassen wird und die physische und psychische Versorgung nicht sichergestellt werden kann“ (Gabb, 2014, S. 14). Durch die Unterlassung der Lebensbedürfnisse von Kindern kann es zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung ihrer Entwicklung oder sogar zum Tode führen (vgl. Gabb, 2014, S. 14). Vernachlässigung kann in Form von körperlicher, emotionaler sowie kognitiver und erzieherischer Vernachlässigung auftreten, wobei die körperliche Vernachlässigung durch unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, Hygiene, sauberer Kleidung und medizinischer Versorgung erfolgt (vgl. Gabb, 2014, S. 14). Fehlt es dem Kind an emotionaler Zuwendung und Aufmerksamkeit oder werden die Bedürfnisse nicht befriedigt, wird von einer emotionalen Vernachlässigung gesprochen (vgl. Gabb, 2014, S. 14). Wenn beispielsweise bei unregelmäßigem Schulbesuch oder delinquentem Verhalten des Kindes die Eltern keinen erzieherischen Einfluss üben, sich nicht um das Kind kümmern oder den Erziehungs- oder Förderbedarf des Kindes nicht beachten, entspricht dies einer kognitiven und erzieherischen Vernachlässigung (vgl. Gabb, 2014, S. 15).

2.1.5 Häusliche Gewalt

Bisher wurden verschiedene Formen der Gewalt gegenüber Kindern genannt und beschrieben. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass viele Kinder nicht nur unmittelbar von Gewalttaten betroffen sind, sondern diese durchaus auch im Elternhaus miterleben müssen. Studien belegen, dass das Miterleben häuslicher Gewalt die Kinder oft erheblich belasten und erhebliche Folgen haben kann(vgl. Böttcher, 2013, S. 2). Zudem besteht ein hohes Risiko, dass Kinder, die Partnergewalt im elterlichen Haushalt miterleben, selbst Gewalt erfahren (vgl. Murafi, 2013, S. 10).

„Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung physische, sexuelle oder schwere bzw. die anderen Formen begleitende psychische Gewalt ausüben“(Bossart, Huber, & Reber, 2002, S. 23).

Dabei handelt es sich bei der häuslichen Gewalt nicht um eine Familienstreitigkeit. Diese Abgrenzung ist hierbei sehr wichtig, denn ein Streit ist eine Auseinandersetzung zwischen zwei etwa gleich starken und mächtigen Personen. Dagegen liegt Gewalt vor, „wenn bei ungleichen Machtverhältnissen (z.B. größerer Körperstärke, Waffenbesitz, alleinige Verfügung über die Finanzen) die stärkere Person ihre Position ausspielt, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen und damit der unterlegenen Person Schaden zufügt“ (Bossart, et al., 2002, S. 23). Kinder, die in solchen Familien aufwachsen, sind in ihrer Familiensituation einer schwerwiegenden Mehrfachbelastung ausgesetzt (vgl. Böttcher, 2013, S. 2). An dieser Stelle werden die Erfahrungen der häuslichen Gewalt für das Kind wie folgt beschrieben:

Sie sehen, wie die Mutter geschlagen oder vergewaltigt wird, sie hören wie der Vater schreit, die Mutter wimmert oder verstummt, sie spüren den Zorn des Vaters, die eigene Angst, die der Mutter und der Geschwister, die bedrohliche Atmosphäre vor den Gewalttaten, sie denken, der Vater tötet die Mutter, sie müssen die Geschwister und die Mutter schützen, sie fühlen sich allein und ohnmächtig.

(Kavemann, 2008; zitiert nach: Herrmann, 2008, S. 38)

Häusliche Gewalt umfasst jedoch nicht nur Gewalt zwischen Ehepartnern oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auch Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und ältere Menschen aus der Familie sowie Gewalt unter Geschwistern (vgl. Lamnek, Luedtke, Ottermann, & Vogl, 2012, S. 113).

2.1.6 Gewalt im Namen der Ehre

Die Gewalt im Namen der Ehre ist eine Gewaltform, die in „stark patriarchalisch strukturierten Familien“ vorkommt und entgegen verbreiteter Annahmen ursprünglich kein religiöses Phänomen darstellt (Böhmecke & Walz-Hildenbrand, 2007, S. 8). Die ehrbezogene Gewalt kann Mädchen ab der Pubertät und Frauen mit Migrationshintergrund betreffen. Die Gewalt wird von männlichen Verwandten, wie dem Vater oder dem Bruder ausgeübt, um die Ehre aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen. Es gibt viele unterschiedliche Gründe für die ehrbezogene Gewalt gegen Mädchen. Vermeintlich „unehrenhafte“ Verhaltensweisen sind beispielsweise das Gespräch bzw. der Flirt mit einem Fremden, das Tragen von „unangemessener“ Kleidung, eine vor- oder außereheliche Beziehung, eine außereheliche Schwangerschaft sowie die Verweigerung der Zwangsheirat. Aber auch durch das Offenlegen einer Vergewaltigung kann Gewalt im Namen der Ehre ausgeübt werden, da den Mädchen und Frauen nicht geglaubt wird oder eine (Mit)-Schuld an dem Geschehen vorgeworfen wird. Da der Ruf der Familie in der Gemeinschaft eine enorme Rolle spielt, reicht bereits ein Gerücht über „unehrenhafte“ Handlungen oder ein schlechter Ruf des Mädchens oder der Frau aus, um derartige Gewalt auszuüben. Bei Frauen kann zusätzlich die Scheidung vom Ehemann, die Hilfesuche im Falle der häuslichen Gewalt oder die Flucht in ein Frauenhaus zu einer ehrbezogenen Gewalttat führen (vgl. Böhmecke & Walz-Hildenbrand, 2007, S. 9).

Die Gewalt im Namen der Ehre wird zum einen durch die körperliche und psychische Gewalt, zum anderen infolge der Zwangsheirat und des Ehrenmordes ausgeübt. Im Falle der Nichtbeachtung einer Regel wird gegen die Mädchen durch Unterdrückung, Bedrohung und Erpressung psychische Gewalt ausgeübt. Um die Mädchen „zur Vernunft“ zu bringen, werden sie zudem auch misshandelt und gefoltert. Im schlimmsten Fall kann es zum Ehrenmord kommen. Aber auch bei einer Zwangsheirat wird körperliche Gewalt angewandt, wobei sie diese ebenso psychische Gewalt beinhalten kann. Von der Zwangsheirat sind meistens Mädchen ab der Pubertät betroffen; jedoch sind auch Jungen davon betroffen (vgl. Böhmecke & Walz-Hildenbrand, 2007, S. 11f.).

2.2 Polizeiliche Kriminalstatistik zu Gewalt in Familien

Es ist wichtig, Kenntnis über die Prävalenz der Kindesmisshandlungen zu haben, um sich der Relevanz des Themas bewusst zu werden. Die Ergebnisse der angeführten Hell- Dunkelfeldstudien sollen die hohe Dunkelziffer verdeutlichen und aufzeigen, wie wichtig es ist bei Verdacht auf Kindesmisshandlung und -vernachlässigung genauer hinzuschauen.

Eine vergleichbare Heterogenität wie bei den Begriffen und Definitionen liegt auch bei den Methoden zur Erfassung der Kindesmisshandlung und -vernachlässigung vor. Diese wirken sich unmittelbar auf die Ergebnisse aus (vgl. Dziuba, 2015, S. 11).

Dennoch liegen in Deutschland durch die Datenquelle der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) alljährliche aktuelle Zahlenangaben über Gewaltübergriffe gegen Kinder vor. Darin wird die Anzahl der Verdachtsfälle von Kindesmisshandlungen erfasst, die innerhalb eines Jahres zur Anzeige gekommen sind und demzufolge eine polizeiliche Registrierung erfolgt ist (vgl. Dziuba, 2015, S. 12). Durch die Pressekonferenz am 06. Juni diesen Jahres kann eine aktuelle PKS zu den kindlichen Gewaltopfern herangezogen werden. Demnach sind im Jahre 2018 4.247 Kinder misshandelt worden. Für das Jahr 2017 stehen dazu im Vergleich 4.180 erfasste Fälle, was ein leichter Anstieg bedeutet. Weiterhin sind im letzten Jahr 136 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen; fast 80 % der Kinder war zu dem Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. Weiterhin blieb es bei 98 Fällen bei einem Tötungsversuch. Delikte der sexuellen Gewalt gegen Kinder sind nach den §§ 176, 176a und 176b Strafgesetzbuch (StGB) (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) in 2018 um 6,43 % gestiegen. Dabei sind insgesamt 14.606 betroffene Kinder von sexueller Gewalt verzeichnet worden. Dies entspricht 40 Fällen pro Tag. Zudem ist der Datenquelle der PKS zu entnehmen, dass die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von sogenanntem kinderpornografischem Material von 6.512 auf 7.449 Fälle gestiegen sind. Im Vergleich zum Vorjahr ist hierbei ein Anstieg von 14,39 % zu verzeichnen (Deutsche Kinderhilfe e.V., 2019, S. 1).

Münch – Präsident des BKA – gibt in der Pressekonferenz Auskunft darüber, dass die allermeisten Delikte des Kindesmissbrauchs oft jahrelang in Familien oder sozialen Gruppen stattfinden (vgl. Deutsche Kinderhilfe e.V., 2019, S. 1).

Um zunehmende oder rückläufige Tendenzen über Kindesmisshandlung eindeutig zu bestimmen, sind diese Daten jedoch nicht genug aussagekräftig. Die PKS registriert lediglich die Fälle, die bei der Polizei angezeigt werden (vgl. Dziuba, 2015, S. 12). Daher lassen sich eine erhöhte Dunkelziffer an Kindesmisshandlungen vermuten, bei denen über den genauen Hintergrund, Art und Schwere der Gewaltübergriffe keine Angaben gemacht werden können. Dabei kann von einer besonders hohen Dunkelziffer bei Gewaltübergriffen in der Familie ausgegangen werden, weil sie sich statistisch schwieriger erfassen lassen. Haller (1998) erklärt den Grund für die wahrscheinlich hohe Dunkelziffer der Gewalttaten gegen Kinder innerhalb der Familie wie folgt: Zum einen erfolgen Anzeigen erst dann, wenn sehr schlimme Gewalthandlungen mit erheblichen Folgen für die betroffenen Kinder vorliegen. Aber auch das Alter des Kindes spielt bei der Aufdeckung eine entscheidende Rolle. Jüngere Kinder können sich oft nicht mitteilen. Ältere Kinder – insbesondere von sexueller oder körperlicher Gewalt Betroffene – haben Schwierigkeiten das Thema anzusprechen. Bei diesen beiden Gewaltformen gegen Kinder wird daher die Dunkelziffer bei Jungen höher eingeschätzt, als bei Mädchen. Weiterhin beeinträchtigt die enge Beziehung des Betroffenen zur Täterin/zum Täter und die Strategien der Täterinnen/Täter, die Betroffenen von einer Aufdeckung der Tat(en) abzuhalten. Durch den familiären Aspekt und der gehinderten Aufdeckung kann in den meisten Fällen die Entscheidung über eine Anzeige nur von den Eltern getroffen werden. Darüber hinaus bleiben vor allem die Misshandlungsfälle unentdeckt, die nicht körperlich oder sichtbar ausgeübt werden (vgl. Cizek & Pflegerl, 2002, S. 62). So kann es auch vorkommen, dass die Symptome der Kinder infolge der Unrechtserfahrungen durch Außenstehende (Ärzte, Psychologen, Pädagogen, nahes soziales und familiäres Umfeld) auf andere Probleme bezogen werden und Gewalteinwirkungen daher nicht in Betracht gezogen werden. Da kein Verdacht auf Kindesmisshandlung vermutet wird, findet auch keine kriminalpolizeiliche Ermittlung statt. All diese Gewalterfahrungen der Kinder fließen daher in die polizeiliche Kriminalstatistik nicht mit ein.

2.3 Repräsentative Studien zur Häufigkeit von Gewalt gegen Kinder in der Familie

Es gibt sehr viele Gewaltübergriffe gegen Kinder, die nicht aufgedeckt oder trotz der Aufdeckung polizeikriminalistisch nicht verzeichnet werden. Daher versuchen Studien das Dunkelfeld der Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen zu durchblicken. Dabei legen viele Studien den Fokus auf die Befragung von gewaltbetroffenen Kindern und Täterinnen/Tätern. Somit können die persönlichen Erfahrungen sowohl der Betroffenen als auch der Täterinnen/Tätern festgehalten werden. Aus diesem Grund sind derartige Studien neben der Erfassung der Prävalenz der Kindesmisshandlungen auch für die Weiterentwicklung der Interventions- und Präventionsmaßnahmen sehr essentiell. Insbesondere durch die bessere Nachvollziehbarkeit über den Umgang der Erlebnisse und die Bewältigung der Betroffenen können die therapeutischen Maßnahmen entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst werden.

Im Folgenden werden die Ergebnisse einzelner repräsentativer deutscher Dunkelfeldstudien betrachtet, die die Prävalenz sexueller Gewalt gegen Kinder in der Familie aufzeigen. In Studien der 1990er Jahre werden die Prävalenzraten gegenüber der sexuellen Gewalt gegen Kinder in der Familie sehr unterschiedlich aufgefasst: So zeigt sich bei Mädchen und jungen Frauen eine Rate zwischen sechs % und 25 %, bei Jungen und jungen Männern zwischen zwei und acht % (Bange, 1992; Raupp & Eggers , 1993; Bange & Deegener, 1996; Richter-Appelt, 1997; Wetzels, 1997). Diese unterschiedlichen Ergebnisse deuten auf eine gesellschaftliche Tabuisierung der sexuellen Gewalt. Dabei wird in allen Studien mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet. Grund dafür ist, dass vermutlich schwer erreichbare Personengruppen (Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, nichtdeutschsprachige Bevölkerungsgruppen, Obdachlose) nicht erfasst wurden (vgl. Zimmermann, Neumann, & Celik, 2010, S. 13ff.). Raupp und Eggers (1993) gehen davon aus, dass nur 3,3 % der Fälle von sexueller Gewalt innerhalb der Familie polizeilich gemeldet werden. Auch Müller und Schröttle (2004) stellen klar, dass sexuelle Gewalt im unmittelbar sozialen Umfeld heute noch vernachlässigt wird und zeigen, dass die Anzeigebereitschaft mit zunehmender sozialer Nähe abnimmt (vgl. Noll, 2013, S. 17). Insgesamt zeigen alle Studien auf, dass Mädchen häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind (vgl. Jud, 2017, S. 15).

Das Amt der „unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) stellt Dunkelfeldstudien dar, die aufzeigen, dass jede/r Siebte bis Achte in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erfahren hat. Zudem geht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von rund 18 Millionen Minderjährigen aus, die in Europa von sexueller Gewalt betroffen sind. Werden diese Zahlen auf Deutschland übertragen, sind das rund eine Million betroffene Mädchen und Jungen. Letztendlich bedeutet dass, das etwa eins bis zwei Schülerinnen/Schüler in jeder Schulklasse von sexueller Gewalt durch Erwachsene betroffen sind. Dazu sollte erwähnt werden, dass sexuelle Gewalt am häufigsten innerhalb der engsten Familie (ca. 25 %) und weiteren Familien- und Bekanntenkreis (ca. 50 %) stattfindet (vgl. UBSKM, 2018, S. 2).

Verschiedene repräsentative deutsche Dunkelfeldstudien belegen auch die weite Verbreitung körperlicher Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder (Bussmann & Frehsee, 1994; Bussmann K. D., 1996; Wetzels, 1997). Demnach ist ersichtlich, dass ca. die Hälfte bis zwei Drittel der Eltern in Deutschland ihre Kinder körperlich bestrafen. Darunter wenden zehn bis 15 % der Eltern schwerwiegende und relativ häufige Körperstrafen an. Obwohl neuere Erhebungen ergeben, dass 85 % der deutschen Eltern eine gewaltfreie Erziehung befürworten, haben mindestens 20 % der Kinder und Jugendlichen mindestens einmal schwerste Gewalt durch einen Elternteil erlebt (Bussmann K. D., 2002). Dies entspricht etwa zwei Millionen Kindern mit Misshandlungserfahrungen. Demzufolge geben 32 % der Kinder und Jugendliche an, dass sie noch nie oder nur selten körperlich bestraft wurden. 47 % dagegen haben häufiger leichte körperliche Strafen bekommen (Bussmann K. D., 2005a).

Genaue Angaben zur Häufigkeit der psychischen Gewalt gegen Kinder sind nicht bekannt. Der Grund hierfür liegt neben der unterschiedlichen Definitionen auch darin, dass psychische Gewalt sehr oft mit anderen Gewaltübergriffen zur Erscheinung kommt. Diesbezüglich erfassen Häuser et al. (2011) die Korrelation zwischen der psychischen und körperlichen Gewalt, zwischen der körperlichen und emotionalen Vernachlässigung sowie zwischen der sexuellen Gewalt und der emotionalen Vernachlässigung. Trotz der mangelnden repräsentativen Studien liegen von Witt et al. (2017) und Häuser et al. (2011) Erhebungen bezüglich der psychischen Gewalt vor. Demnach liegt die Prävalenzrate der psychischen Gewalt zwischen 15 und 18,7 %. Diese Studien geben zudem Auskunft darüber, dass 40 bis 50 % der Kinder körperlich oder emotional vernachlässigt werden. Damit stellt sich fest, dass die Vernachlässigung nach körperlicher Gewalt die häufigste Form der Kindesmisshandlung ist (vgl. Jud, 2017, S. 8ff.). Die Korrelationen geben an, dass auch eine häufige Überlappung der Vernachlässigung mit anderen Misshandlungen und/oder Vernachlässigungen (emotionale/körperliche) zu sehen ist. Dies bestätigen auch die kinderärztlich-kinderpsychiatrischen Untersuchungen an misshandelten und vernachlässigten Kindern (Frank, 1995). Zwei bundesdeutsche Universitätskliniken verzeichnen bei eins bis zwei % aller stationär aufgenommenen Kinder eine Misshandlung und Vernachlässigung. Bei einer Umfrage teilen Kinderärzte, dass sie im Durchschnitt bei fünf Kindern pro Jahr eine sichere körperliche Vernachlässigung feststellen und bei acht Kindern ein dringender Verdacht bestanden hat. Emotionale Vernachlässigung bei Kindern tritt nach der Umfrage mit sieben sicheren Fälle und elf Verdachtsfälle am häufigsten auf (Kopecky-Wenzel, Frick , & Frank, 2002).

Auch die häusliche Gewalt ist in der Gesellschaft ein breites Phänomen. Nicht selten sind Kinder zeuge dessen. Müller und Schröttle (2004) untersuchen hierbei die Gewalterlebnisse der Frauen. 25 % der 10.000 der befragten Frauen geben an seit ihrem 16. Lebensjahr mindesten einmal Partnergewalt erlebt zu haben. Daraus kann die Eingebundenheit der Kinder in das Gewaltgeschehen entnommen werden. Über die Hälfte der Frauen geben an, dass die Kinder die Gewaltübergriffe gehört (57 %) oder mit angesehen haben (50 %) haben. 21 % der Kinder wurden dadurch in die Auseinandersetzung mit hineingerissen und zehn % der Kinder sind dabei selbst körperlich angegriffen worden. Weitere Ergebnisse zeigen, dass jährlich ca. 40.000 Frauen mit ca. 45.000 Kindern vor Partnergewalt in Frauenhäuser flüchten (vgl. Kavemann, 2007, S. 15ff.).

Über das Ausmaß von Gewalt im Namen der Ehre sind in Deutschland noch keine bundesweiten Erhebungen vorzufinden. Trotz dessen sind einige Studien und Untersuchungen vorzufinden, die sich jedoch nur auf einen geringen Teil der Bevölkerung beziehen. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ verzeichnet im Jahre 2005 bis 2006 364 Fälle, wo Mädchen und Frauen sich aufgrund von Zwangsheirat oder Gewalt im Namen der Ehre an sie wandten. Weiterhin kann der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ entnommen werden, dass von den 397 befragten türkischen Migrantinnen 49 % körperliche und sexuelle Gewalt erleiden mussten. Auch bei der Gewalt im Namen der Ehre ist eine sehr hohe Dunkelziffer einzuschätzen. Gründe hierfür sind ebenfalls, dass die Täterinnen/Täter aus dem nahen Umfeld kommen. Daher wenden sich die betroffenen aus Angst vor Konsequenzen nicht an die Beratungsstelle und erstatten keine Anzeige. (vgl. TERRE DES FEMMES, 2007, S. 11).

2.4 Verschiedene Erklärungsansätze für Gewalt gegen Kinder in der Familie

Für die Begründung der Entstehung und Erhaltung von Gewalthandlungen gegen Kinder in der Familie lassen sich viele unterschiedliche Fachmeinungen und somit viele Erklärungsversuche in der Literatur finden (siehe dazu Cizek & Pflegerl, 2002, S. 36ff.; Engfer, 1986, S.42ff.). Die geläufigsten Erklärungsansätze sind personenzentrierte, soziologische und familienbezogene Ansätze, die in diesem Kapitel kurz dargestellt werden.

Unter personenzentrierte Ansätze werden die psychopathologischen und psychodynamischen Erklärungsmodelle verstanden. Steele und Pollock (1978), Ammon (1979) und Wolfe (1985) sind einer von den vielzähligen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die die Ursachen von Gewalt in der Familie in der elterlichen Identität sehen. Hypothesen zufolge führen elterliche Persönlichkeitsstörungen, unglückliche Sozialisationserfahrungen, die Belastung der eigenen Gewalterfahrungen aus der Kindheit sowie die genetischen Veranlagungen dazu, dass Eltern gegenüber ihren Kindern gewalttätige Handlungen aufzeigen (vgl. Mertens & Pankofer, 2011, S. 75). Typische Störungen der misshandelnden Eltern, welche die Mutter-Kind Beziehung negativ beeinflussen, sind beispielsweise Depressivität, Minderwertigkeitsgefühle und die Bereitschaft gewalttätiger Handlungen (vgl. Cizek & Pflegerl, 2002, S. 99). Wissenschaftlich sind solche psychopathologischen Erklärungsansätze nicht mehr haltbar, da die eindimensionale Annahme, hierbei die psychopathologischen Persönlichkeitsmerkmale der Eltern, zur Erklärung der Ursachen von Gewalt gegen Kinder in der Familie zu kurz greift (vgl. Cizek & Pflegerl, 2002, S. 38ff.).

Soziologische Modelle, wie die von Gelles (1973), Gil (1975), Garbarino (1981), Gelles und Straus (1979), Wolff (1982), begründen die Gewalt gegen Kinder in der Familie durch ungünstige gesellschaftliche oder soziale Rahmenbedingungen, die das Ausmaß der Belastung von einzelnen Familienmitgliedern und das innerfamiliäre Gewaltpotenzial erhöhen. Hierbei kann von Strukturmerkmalen der Familie gesprochen werden, die die Beziehung des gewalttätigen Elternteils zum Kind beeinflussen oder durch Lebensbelastungen die Familie überfordern. Aber auch fehlende soziale Unterstützungssysteme, die eine familiäre Entlastung beitragen könnten, können Gewalt in der Familie begünstigen. Hierbei zeigt sich durch die Entwicklung der multifaktoriellen Ansätze, dass bei Gewalt gegen Kinder in der Familie nicht nur eindimensionale Ansätze in Betracht gezogen werden können. Obwohl die soziologischen Erklärungsansätze sowohl die sozioökonomischen Aspekte als auch die elterlichen Merkmale mit einschließen, reicht es nicht für eine umfassende Erklärung der Gewalt gegen Kinder in der Familie aus. So fehlen beispielsweise die kindlichen Verhaltensmerkmale oder die Eltern-Kind Interaktion. Daher kann nicht erklärt werden, warum innerhalb der Familie oft nur ein bestimmtes Kind Gewalt erfährt (vgl. Cizek & Pflegerl, 2002, S. 97ff.; Engfer, 1986, S. 59ff.).

In familienbezogenen Ansätzen sind Hypothesen zufolge Kinder, die atypische Verhaltensmerkmale, wie Aggression und Ungehorsam aufweisen, vermutlich deshalb stärker gefährdet, weil Eltern damit überfordert sind und sich ihnen gegenüber aggressiv Verhalten (vgl. Cizek & Pflegerl, 2002, S. 104f.). Engfer (1986) macht zudem darauf aufmerksam, dass solche Verhaltensweisen das Resultat des distanzierten, ungeschickten und wenig feinfühligen Umgangs der Eltern gegenüber dem Kind sind (vgl. Engfer, 1986, S. 91ff.). Daher kann gesagt werden, dass eine problematische Eltern-Kind Interaktion die Gewalt gegen Kinder durch ihre Eltern begünstigt. Die erzieherische Überforderung der Eltern durch fehlende elterliche Kenntnisse und eskalierende Konfliktsituationen werden hierbei als bedeutsame Faktoren zur Erklärung von Gewalt gegen Kinder angesehen. Auch das Empfinden von Ohnmacht, Ärger und Enttäuschung ist für die elterliche Ausübung von Gewalt verantwortlich (vgl. Cizek & Pflegerl, 2002, S. 104ff.).

Weiterhin ist ein familientheoretischer Ansatz ausschließlich für die Erklärung von sexueller Gewalt gegen Kinder vorhanden. Einer der führenden Vertreterinnen/Vertreter dieser Familientheorie sind Fürniss (1989) und Rijnaarts (1991). Dabei wird eine Dysfunktion des individuellen Familiensystems angesehen, in der vor allem zwischen den Eltern ein ungelöster Sexualkonflikt vorliegt (vgl. Ahmann, 2009, S. 19). Der Sexualkonflikt kommt dann zustande, wenn die Frau/die Mutter die sexuellen Bedürfnisse des Mannes nicht erfüllen kann oder möchte und der Mann/der Vater nicht in der Lage ist die Familie für eine andere Sexualbeziehung zu verlassen. Weiterhin wird aber auch die gestörte Mutter-Tochter Beziehung als missbrauchsbegünstigend gesehen, da eine gute Mutter-Tochter Beziehung eine langzeitige sexuelle Gewalt hindert. Die sexuelle Gewalt wird dabei als Symptom eines „dysfunktionalen Familiensystems“ betrachtet, wobei in der Familie schon vor Beginn der sexuellen Gewalt eine Störung vorliegt. Die Misshandlungen des Kindes dienen dementsprechend als Bindemittel, um die Familienmitglieder zusammenzuhalten (vgl. Ahmann, 2009, S. 19f.; Cizek & Pflegerl, 2002, S. 124). Dieses Deutungsmodell wird jedoch stark kritisiert. Im familientheoretischen Erklärungsansatz wird allen Beteiligten eine gewisse Verantwortung, Interesse und ein „Nutzen“ der sexuellen Gewalt zugeschrieben, um das System Familie aufrecht zu erhalten. Dadurch wird allen Familienmitgliedern ein gleiches Maß an Wissen und Macht über die sexuellen Handlungen unterstellt. Diese Betrachtung ist nicht tragbar, weil damit dem betroffenen Kind das Leid aberkannt wird (vgl. Ahmann, 2009, S. 19f.; Cizek & Pflegerl, 2002, S. 124).

Insgesamt sind auch familienbezogene Ansätze nicht imstande, Gewalthandlungen an Kindern umfassend zu erläutern. Keines der Erklärungsmodelle kann erklären, warum es bei Familien mit ähnlichen Charakteristika wie jenen, in denen Gewaltübergriffe vorkommen, nicht auch zu Gewalttaten kommt (vgl. Cizek & Pflegerl, 2002, S. 108f.). Gewalt im Allgemeinen resultiert durch das Ineinandergreifen einer Vielzahl von Aspekten. Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen sind nicht durch eindimensionale Faktoren erklärbar. Die multifaktorielle Bedingtheit von Gewalt gegen Kinder in der Familie ist deutlich erkennbar. Aus diesem Grund wird versucht integrative Rahmenmodelle zu entwickeln, die die vielen möglichen gewaltbegünstigenden Faktoren ordnen und in Beziehung zueinander setzen (vgl. Müller S. , 2006, S. 19ff.).

Durch den kurzen Einblick in die Erklärungsansätze sind die vielfältigen, multidimensionalen Ursachen für Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen ersichtlich geworden. Dies ist relevant, um das Handeln und die Strategien der Täterinnen/Täter ansatzweise nachvollzeihen zu können. Zudem wird aufgezeigt, dass die Gewaltübergriffe der Täterinnen/Täter von Bedürfnissen, wie fehlende soziale Unterstützung oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder abhängig ist, die durch Präventivmaßnahmen bewältigt werden können. Diese sind jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit, daher wird auf Gugel(2006), Weik (2009) sowie Gysi und Rüegger (2018) verwiesen.

3 Folgen und Symptomatik bei Kindern infolge von Gewalterfahrungen

Das vorherige Kapitel hat die vielfältigen Ursachen für die Entstehung und Erhaltung von Gewalthandlungen gegen Kinder in der Familie beschrieben. Doch wie wirken sich Gewaltübergriffe auf die betroffenen Kinder aus? In diesem Kapitel werden mögliche Folgeerscheinungen bei Kindern infolge von Gewalterfahrungen ausgeführt.

Aufgrund der unterschiedlichen Gewaltarten gegen Kinder können die Folgen weitreichend sein. Dabei sind Kurzzeitfolgen zu erkennen, die unmittelbar nach den Gewaltübergriffen zum Vorschein treten können und bei Untersuchungen größtenteils festgestellt werden können. Gewalt kann jedoch auch mit Langzeitfolgen verbunden sein. Diese können das ganze Leben hinweg bestehen bleiben und dabei die Entwicklung der Betroffenen auch im Erwachsenenalter maßgeblich beeinflussen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass nicht alle von Gewalt betroffene Kinder negative Auswirkungen aufzeigen müssen. Jedes Kind verarbeitet die Unrechtserfahrungen auf unterschiedlicher Art und Weise. So können Kinder, denen belastende Lebensereignisse widerfahren sind, verschiedene Bewältigungsstrategien und Widerstandfähigkeiten entwickeln, durch die sie zu stabilen Persönlichkeiten heranwachsen. Zudem gibt es kein einheitliches „Misshandlungssyndrom“, da die Folgeerscheinungen von bestimmten Faktoren abhängen. Je nach Gewaltart können diese Faktoren von unterschiedlich großer Bedeutung sein. Folgende Tatumstände können das Ausmaß der Auswirkungen beeinflussen: das Alter des Kindes bei den Gewalterfahrungen und bei der Aufdeckung, die Beziehung des betroffenen Kindes zur Täterin/zum Täter, die Häufigkeit und Intensität der Gewaltübergriffe, die Entstehungsbedingungen der Gewaltereignisse und die Reaktionen der Adressierten auf die Offenlegung der Geschehnisse (vgl. Dziuba, 2015, S. 30ff.).

Jede verschiedene Gewaltart gegen Kinder kann unzählige Folgeerscheinungen hervorbringen. Hierbei wird nicht auf jede einzelne Symptomatik Auswirkungen vertieft eingegangen. Eine umfangreiche Darstellung der Folgen würde einerseits den Rahmen dieser Arbeit sprengen, andererseits für die Beantwortung der Forschungsfrage keine hinreichenden Erkenntnisse erbringen. Es wird jedoch zu unterschiedlichen informationsreichen, wissenschaftlichen Studien verwiesen.

3.1 Beeinträchtigungen der kognitiven bzw. schulischen Entwicklung

Internationale Studien (Eckenrode, Doris, & Laird, 1993; Perez & Widom, 1994; Jonson-Reid, Drake, Kim, Porterfield, & Han, 2004) untersuchten mittels verschiedener Indikatoren (z.B. standardisierte Fähigkeitstests, IQ, Notendurchschnitt) die kognitiven bzw. schulischen Entwicklung der misshandelten und vernachlässigten Kinder sowie Kinder, die Partnergewalt miterleben mussten. Die Ergebnisse zeigen deutlich unterdurchschnittliche Leistungen dieser Kinder auf. Zudem ist zu erkennen, dass Kinder von Gewaltübergriffen häufiger auf Sonderschulen verwiesen werden oder das Schuljahr wiederholen müssen (vgl. Kindler, 2006, S. 24-4ff.). Misshandelte Kinder haben Schwierigkeiten „ein ausreichendes Maß an Konzentration, Interesse und Lernbereitschaft zu entwickeln, wodurch dann die schulische Entwicklung beeinträchtigt wird“ (Kindler, 2006, S. 26-3). Weiterhin ist ein Zusammenspiel zwischen einem gestörten Sozialveralten und schulischen Leistungsrückständen der Kinder vorzufinden. Auffallend ist vor allem, dass vernachlässigte Kinder – unabhängig von mangelernährten, körperlich oder emotional vernachlässigten Kindern – schon sehr früh kognitive Entwicklungsrückstände in den ersten Lebensjahren und während der Kindergartenzeit aufzeigen (vgl. Kindler, 2006, S. 24-4).

Bezogen auf alle Formen der Gewalt gegen Kinder kann gesagt werden, dass sich Dosiseffekte aufzeigen können. Das bedeutet, je größer die Intensität und je chronischer die erfahrene Gewalt, desto stärker sind die Belastungssymptome und Verhaltenssauffälligkeiten bei den betroffenen Kindern (vgl. Kindler, 2006, S. 24-10). Weiterhin vermehren sich die Folgen der Misshandlungen im Zusammenspiel mit anderen Formen der Gewalt. Dies ist insbesondere bei einer Verschmelzung der psychischen Gewalt mit anderen Gewaltarten (z.B. mit körperlicher oder sexueller Misshandlung) zu betrachten (vgl. Kindler, 2006, S. 25-2).

3.2 Beeinträchtigungen der sozioemotionalen Entwicklung

Vernachlässigung und psychische, körperliche als auch sexuelle Misshandlungen des Kindes durch die Bindungsperson sowie das Erleben von Partnergewalt können auch negative Auswirkungen auf die soziale und emotionale Entwicklung der Kinder haben. Wie im vorherigen Abschnitt bereits erwähnt, sind die unterdurchschnittlichen schulischen Leistungen misshandelter und vernachlässigter Kinder zum Teil auch auf Beeinträchtigungen sozioemotionaler Basis des Lernens (z.B. Interesse, Lernfreude, Ausdauer) zurückzuführen. Des Weiteren sind im Bindungsverhalten misshandelter Kinder kaum emotionale Offenheit, Geborgenheit und kein Vertrauen auf eine positive Reaktion der Bindungspersonen bei emotionaler Belastung vorzufinden. Dementgegen sind Hinweise auf Bindungsdesorganisation (Furcht und Verwirrung im Kontakt mit den Bindungspersonen) erkennbar. Durch diese Desorganisation wird die emotionale Sicherheit und somit die positive sozioemotionale Entwicklung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung ist ebenfalls der größten vorliegenden Studie von Lundy und Grossman (2005) mit mehr als 40. 000 einbezogenen Kindern zu entnehmen. Die Studie befasst sich mit der Verhaltensauffälligkeit der Kinder, die in der Familie Partnergewalt miterlebt haben. Dabei wird festgestellt, dass bei 40 % der Kleinkinder (eins bis zwei Jahre) ein enormer Verlust an emotionaler Sicherheit vorliegt. Dies gilt ebenfalls für mehr als 50 % der älteren Kinder, bei denen zusätzlich zu einem ähnlich hohen Anteil Probleme im sozialen Verhalten erkennbar ist (vgl. Kindler, 2007, S. 38).

Weiterhin zeigen Längsschnittstudien (Finzi, Har-Even, Shnit, & Weizman, 2002; Drapeau & Perry, 2004) über Gewalt gegen Kinder auf, dass negativ geprägte Beziehungs- und Selbstbilder, selbst nach einem Auszug aus der Familie oder einer Fremdunterbringung, als langzeitige Folgen bestehen bleiben können (vgl. Kindler, 2006, S. 26-3f.). Diese negative Prägung kann das soziale Verhalten wie folgt beeinflussen: „Über eine tendenziell feindselig verzerrte soziale Wahrnehmung, eine geringere Fähigkeit zum Lösen sozialer Problemsituationen und eine erhöhte Bereitschaft zu aggressivem Verhalten“ (Kindler, 2006, S. 26-4). Zudem denken vernachlässigte und misshandelte Kinder durch das negativ geprägte Beziehungsbild, dass sie unerwünscht sind. So schätzen sie sich in Beziehungen als wenig liebenswert ein und empfinden, dass das Gegenüber sich an ihnen wenig interessiert oder sie ablehnt. Dieses negative Beziehungsbild prägt durchaus den Kontakt zu Gleichaltrigen. Die betroffenen Kinder ziehen sich sozial zurück und auch von gleichaltrigen Kindern werden sie sozial ausgegrenzt (vgl. Kindler, 2006, S. 24-5f.).

Weiterhin können Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen einige soziale Fähigkeiten, wie die Entwicklung des Mitgefühls, die Fähigkeit zur Perspektivübernahme, das Verständnis von Beziehungen, die Fähigkeit zur Regulation eigener Gefühle und das Selbstvertrauen bezüglich sozialer Situationen einschränken (vgl. Kindler, 2006, S. 26-7). Insbesondere Kinder mit Erfahrungen häuslicher Gewalt nehmen das Verständnis von Beziehungen ihrer Eltern an. Daher ist eine Verdreifachung der Raten an Gewalt in den späteren Partnerschaften dieser Kinder im jungen Erwachsenenalter zu sehen (vgl. Kindler, 2006, S. 29-1).

Insbesondere bei sexuell misshandelten Kindern treten häufig soziale Folgeerscheinungen auf. Nach Finkelhor und Browne (1986) sind diese anhand vier traumatogenen Dynamiken festzulegen: „traumatische Sexualisation, Verrat, Ohnmacht und Stigmatisierung“ (Noll, 2013, S. 37). Diese Dynamiken stellen die Hauptursache des Traumas und der Folgen dar, die das emotionale und kognitive Selbst- und Weltverhältnis der Kinder schädigen. Auch von sexueller Gewalt betroffene Kinder sind sehr häufig einer Störung im Sozialverhalten ausgesetzt. Wichtige Vertrauens- oder Bezugspersonen, bei denen das Kind sich eigentlich sicher und geborgen fühlen sollte, verunsichern das Kind gefühlsmäßig durch die grenzverletzenden Übergriffe. Die sexuelle Gewalt gegen Kinder kann innerhalb der Familie in den Familienalltag integriert werden, so dass die betroffenen Kinder das Geschehen nicht einordnen können. Durch die Vermischung der Rollen der Täterin/des Täters – einerseits ein liebevolles Elternteil, andererseits die unangenehmen Gewaltübergriffe – hindert und verunsichert die Betroffenen ebenfalls hinsichtlich einer sicheren Einordnung der Widerfahrnisse. Dadurch entstehen bei den Kindern Zweifel an der eigenen Wahrnehmung. Besonders die sexuelle Gewalt durch den Vater erschüttert die Kinder im Vertrauen zutiefst, da er eine lebenswichtige Beziehung darstellt und von ihm Schutz und Sicherheit erwartet wird. Durch die (versuchte) Aufdeckung kann das Vertrauen der Kinder zusätzlich missbraucht werden, wenn die angesprochenen Personen dabei unangemessen reagieren und das betroffene Kind nicht unterstützen, um die Geschehnisse zu beenden (vgl. Noll, 2013, S. 37). Die Reaktionen der Adressierten führen aber nicht nur zum Vertrauensmissbrauch. So können insbesondere unangemessene Reaktionen aus dem Nahen sozialen Umfeld der Kinder zusätzliche negative Auswirkungen auslösen und eine Retraumatisierung hervorrufen. Die Entwicklung weiterer schwerwiegenderer Symptome können dabei durch Ablehnung, Bestrafung und fehlenden emotionalen Rückhalt verursacht werden (vgl. Kindler, 2006, S. 27-3).

3.3 Körperliche Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen

Sichtbare Verletzungen am Körper sind keine Voraussetzung für körperliche oder sexuelle Gewalt. Jedoch führt insbesondere körperliche Gewalt gegen Kinder häufig zu körperlichen Verletzungen. Je jünger ein Kind während der körperlichen Misshandlung ist, desto früher kann es zu folgenschweren Verletzungen, bis hin zu dauerhaften Behinderung oder zum Tode führen. So können insbesondere Schütteltraumen zu dauerhaften Behinderungen führen. Bei körperlich misshandelten Kindern sind häufig Hämatome oder Kratzer erkennbar. Jedoch können auch Platzwunden, Knochenbrüche, innere Verletzungen oder Verbrennungen bzw. Verbrühungen verursacht werden (vgl. Kindler, 2006, S. 26-1). Es ist erwiesen, dass durch körperliche Gewalt im Kindesalter Langzeitfolgen entstehen können (vgl. Kendall-Tackett, 2002). Eine Befragung von Erwachsenen zeigt auf, dass Männer und Frauen unter verschiedenen körperlichen Erkrankungen (z.B. Schmerzerkrankungen, Allergien und Kreislauferkrankungen) leiden, die nach ihren eigenen Angaben in der Kindheit körperlich misshandelt wurden (vgl. Kindler, 2006, S. 26-2).

Aber auch durch sexuelle Gewalt können körperliche Folgeerscheinungen auftreten. Darunter fallen körperliche Verletzungen im Genital- und Analbereich, Entzündungen, Infektionen und Blutungen im Bereich des Mundes und der Harnwege, Geschlechtskrankheiten sowie Schwangerschaften bei jugendlichen Mädchen. Infolge sexueller Gewalt treten auch verstärkt psychosomatische Beschwerden, wie Unterleibsschmerzen, Essstörungen, Schlafstörungen, Hauterkrankungen, Erstickungsanfälle, Schmerzen ohne Befund, Hals-, Kopf-, und Magenschmerzen, Asthma, Hormon- und Menstruationsstörungen auf (vgl. Kindler, 2006, S. 27-4; Noll, 2013, S. 36f.).

3.4 Neuronale Funktionsstörungen durch Gewalteinwirkungen

Bei vernachlässigten Kindern sind oftmals Verzögerungen im körperlichen Wachstum und Verzögerungen in der motorischen Entwicklung zu betrachten. Diese werden grundsätzlich auf eine Mangel- bzw. Fehlernährung und fehlende Anregungsbedingungen zurückgeführt. Es ist nachgewiesen, dass besonders schwere Kindsvernachlässigungen mit einem verlangsamten Gehirnwachstum in den ersten Lebensjahren und einem herabgesetzten Stoffwechsel in einigen Gehirnarealen verknüpft sind. Die häufigen kognitiven Einschränkungen vernachlässigter Kinder sind zum Teil mit diesen Veränderungen im Gehirn erklärbar (vgl. Kindler, 2006, S. 24-3f.).

Weiterhin ist es belegt, dass Gewaltübergriffe gegen Kinder, aber auch das Erleben von häuslicher Gewalt zu Veränderungen im Stresshormonsystem führen, wodurch auch andere Bereiche der kindlichen Entwicklung gehemmt werden können. Zudem sind Veränderungen in der Selbstregulation des autonomen Nervensystems und neuropsychologische Schwierigkeiten bei Kontrolle und Steuerung des Verhaltens nachgewiesen (vgl. Kindler, 2006, S. 26-2f.; Kindler, 2007, S. 43f.). Aus diesen Ergebnissen wird entnommen, dass „die Aufrechterhaltung einer ständigen inneren ´Alarmbereitschaft´ (Mobilisierung des Stresshormonsystems, Wachsamkeit gegenüber Bedrohungsreizen) nicht nur Energien bindet, die andere Kinder für Lernen und Entwicklung einsetzen können, sondern auf Dauer die Anpassungsfähigkeit eines Kindes auch erschöpft und so das Auftreten von Angststörungen und Depressionen begünstigt wird“ (Kindler, 2006, S. 26-2).

Unter anderem ist durch Lanius et al. (2004) belegt, dass die Verarbeitung stark belastender Erfahrungen, wie etwa Gewaltübergriffe, physiologisch anders verläuft und abgespeichert wird. Diese Feststellung kann für das Verständnis von typischen Misshandlungsphänomenen wie Flashbacks2 oder Dissoziation3 behilflich sein (vgl. Kindler, 2006, S. 26-2).

3.5 Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit

Es ist bekannt, dass Gewalt gegen Kinder in jeglicher Form auch psychische Auswirkungen mit sich trägt. Diese sind sehr vielfältig und können sich durch unterschiedliche Entwicklungsstörungen äußern und hierdurch die gesamte Verhaltens- und Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen. Kindler (2007) unterscheidet dabei die Störungen der psychischen Gesundheit durch zwei Formen: Einerseits gibt es Verhaltensauffälligkeiten, die nach innen gerichtet sind (Internalisierung). Ängste, geringer Selbstwert, sozialer Rückzug oder depressive Verstimmung sind einer von ihnen. Andererseits sind auch die von außen erkennbaren Verhaltensweisen (Externalisierung) wie delinquentes, aggressives und antisoziales Verhalten sowie Hyperaktivität vorzufinden (vgl. Kindler, 2007, S. 38).

Als häufigste psychische Folge von Kindesmisshandlung ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) anzusehen. Befunde der psychiatrischen Diagnosen zeigen auf, dass die PTBS bei 30 % der Betroffenen als Folge von Gewaltübergriffen zum Vorschein kommt (Konzept der PTBS siehe Kindler, 2006, Frage 27). Bei sexuell misshandelten Kindern konnten dagegen bei 53 % von den untersuchten Kindern eine PTBS festgestellt werden (vgl. Kindler, 2006, S. 27-2). Kinder, die infolge von Gewalterfahrungen eine PTBS entwickelt haben, haben Schwierigkeiten angemessene Bewältigungsstrategien für belastende Ereignisse zu nutzen. Diese Problematik kann Gefühle wie Machtlosigkeit oder ein Kontrollverlust über bestimmte Situationen hervorrufen. Zudem wird die Umwelt als Bedrohung wahrgenommen, gegen diese die Abwehrmechanismen misslingen. Dies aktiviert bei den betroffenen Kindern wiederum eine Alarmbereitschaft, wodurch jedoch die Reizschwelle gegenüber einer potenziellen Bedrohlichkeit gesenkt wird (vgl. Dziuba, 2015, S. 41f.).

[...]


1 Übersetzte Definition von Kindler (2006, S. 4-1).

Im amerikanischen Original lautet die Definition „psychological maltreatment means a repeated pattern of caregiver behavior or extreme incident(s) that convey to children that they are worthless, flawed, unloved, unwanted, endangered, or only of value in meeting another’s needs“ (APSAC, 1995, S. 2).

2 Ein Flashback ist eine ungewollte blitzlichtartige Wiederkehr bildhafter Erinnerungen an Misshandlungserfahrungen (Rieske, et al., 2018b, S. 100).

3 Eine Dissoziation stellt die Beeinträchtigungen der bewussten Wahrnehmung und Informationsverarbeitung dar (Rieske, et al., 2018b, S. 101).

Excerpt out of 113 pages

Details

Title
Kindesmisshandlung und Gewalt in Familien. Wie Kinder traumatische Ereignisse bewältigen
Author
Year
2020
Pages
113
Catalog Number
V504874
ISBN (eBook)
9783963550164
ISBN (Book)
9783963550171
Language
German
Keywords
Vernachlässigung, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Traumatisierung, Verhaltensauffälligkeit, Entwicklungsstörung
Quote paper
Gül Özkan (Author), 2020, Kindesmisshandlung und Gewalt in Familien. Wie Kinder traumatische Ereignisse bewältigen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/504874

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Title: Kindesmisshandlung und Gewalt in Familien. Wie Kinder traumatische Ereignisse bewältigen



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