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Wie vereinbart Rousseau in seiner Theorie die Freiheit mit der Einbeziehung der Individuen in das Gemeinwesen?

Title: Wie vereinbart Rousseau in seiner Theorie die Freiheit mit der Einbeziehung der Individuen in das Gemeinwesen?

Intermediate Examination Paper , 2005 , 19 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Philipp Farwick (Author)

Politics - Political Theory and the History of Ideas Journal
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Summary Excerpt Details

Rousseau formuliert in seinem Gesellschaftsvertrag ein republikanisches Bekenntnis zur Volkssouveränität und zum Allgemeinwillen, das auch heute noch von ungebrochener Aktualität ist. Der Gesellschaftsvertrag gehört zu den Quellenschriften der neuzeitlichen Staatsphilosophie. Sowohl der Freiheits- als auch der Herrschaftsbegriff Rousseaus finden sich hier. Der Gegensatz dieses Begriffspaares, genauer: der Versuch Rousseaus, diesen Gegensatz aufzulösen, ist im Wesentlichen der Gegenstand dieser Arbeit. Als Haupttext, auf den sich diese Arbeit bezieht, soll folglich ebendieser Gesellschaftsvertrag dienen.
Im „zweiten Discours“, der Abhandlung über die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, beschreibt Rousseau bereits die Entstehung von Macht in Form einer geschichtsphilosophischen Untersuchung. Ihm liegt ein anderes Naturzustandskonzept zugrunde als dem des contrat social. Der Gegensatz dieser Schrift zum Gesellschaftsvertrag soll Rousseaus Thema der Legitimation von Herrschaft einleiten.
Rousseau entwickelt im Gesellschaftsvertrag die Theorie einer Vertragslehre, die seinen hohen Ansprüchen an die Freiheit genügen soll. Auf der Basis dieser Vertragslehre möchte ich beantworten, wie es Rousseaus Theorie versteht, seine Freiheit mit der Einbeziehung der Individuen in das Gemeinwesen zu vereinbaren.
Schließlich soll das Fazit Raum für eine Betrachtung der Konsistenz der rousseauschen Theorie geben. Zudem möchte ich an dieser Stelle Schwierigkeiten ansprechen, die bei der Erarbeitung dieses Themas aufgetaucht sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Der zweite Discours

3 Der Gesellschaftsvertrag

3. 1 Legitimationsmodelle

3. 2 Die Vertragslehre

3. 3 Der Entäußerungsvertrag

3. 4 Souverän und Souveränität

3. 4. 1 Unveräußerlich, unrepräsentierbar und unteilbar

3. 4. 2 Unfehlbarkeit

3. 5 Die Verwirklichung

4 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das zentrale Spannungsfeld in Jean-Jacques Rousseaus politischer Philosophie, insbesondere die Frage, wie die individuelle Freiheit mit der gleichzeitigen Einbindung der Bürger in ein staatliches Gemeinwesen vereinbart werden kann.

  • Rousseaus Begriff der Volkssouveränität und des Gemeinwillens
  • Kritik an klassischen Legitimationsmodellen von Herrschaft
  • Der Gesellschaftsvertrag als Instrument zur Wahrung der Freiheit
  • Die Rolle des Entäußerungsvertrags bei der Begründung rechtmäßiger Herrschaft
  • Die Bedingungen der Verwirklichung des Gemeinwillens in der Praxis

Auszug aus dem Buch

3.3 Der Entäußerungsvertrag

Gefordert wird „die völlige Entäußerung jedes Menschen mit allen seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzes.“ Hiermit kann Rousseau das Problem zwischen seiner anspruchsvollen Freiheit und der, seit dem heraustreten der Menschen aus dem Naturzustand, notwendig gewordenen Kooperation, die sich im Staat institutionalisiert, lösen. Die völlige Entäußerung spricht im wesentlichen drei Aspekte an: Zum einen schaffe die aus der Entäußerung resultierende Gleichheit aller, dass keiner ein Interesse daran habe, etwa Gesetze für andere drückend zu machen. Zudem behalte niemand gegenüber den anderen Rechtsansprüche zurück, die Klagebefugnisse gegen den gesetzlichen Willen begründen könnten, da er sich auch aller Rechte entäußert habe. Blieben Rechtsansprüche zurück, könne jeder, in Ermangelung eines obersten Richters, zum Richter in eigener Sache werden und der Zusammenschluss fiele entweder zurück in den Naturzustand, oder führe in die Tyrannei.

Schließlich könne nur durch eine völlige Entäußerung den Ansprüchen an die Freiheit genügt werden, schmälere sie doch gerade nicht das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Niemand habe eine besondere Herrschaft über einen anderen, wenn sich alle gleich ihrer Rechte zugunsten der Gemeinschaft entäußerten; also „gibt sich jeder, da er sich allen gibt, niemandem,...“ Er erhalte durch den Vertrag sogar mehr, als er eingesetzt habe, nämlich die vereinigte Kraft aller und gewinne zudem das Recht auf den Gehorsam aller anderen gegenüber dem Willen der geschaffenen Herrschaftsinstanz. Ähnlich der „paradoxen Ökonomie der Liebe“, wo sich die Hingabe in eine Bereicherung verwandelt, werde die völlige Entäußerung des Einzelnen und aller seiner Rechte schließlich für ihn ein Gewinn.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einführung: Diese Einleitung stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Vereinbarkeit von Freiheit und Gemeinwesen in Rousseaus Werk dar.

2 Der zweite Discours: In diesem Kapitel wird Rousseaus geschichtsphilosophische Analyse des Naturzustands und der Entstehung von Ungleichheit als Kontrast zum Gesellschaftsvertrag beleuchtet.

3 Der Gesellschaftsvertrag: Dieser Hauptteil analysiert die theoretische Begründung legitimer Herrschaft und die Vertragslehre bei Rousseau.

3. 1 Legitimationsmodelle: Hier werden die von Rousseau diskutierten Modelle der Herrschaftslegitimation, wie Familie und Macht, auf ihre Tauglichkeit geprüft.

3. 2 Die Vertragslehre: Untersuchung der Voraussetzungen für einen legitimen Gesellschaftsvertrag, der den Freiheitsanspruch des Menschen wahrt.

3. 3 Der Entäußerungsvertrag: Erörterung der vollständigen Übertragung von Rechten an das Gemeinwesen als Lösung für das Freiheits-Herrschafts-Dilemma.

3. 4 Souverän und Souveränität: Analyse der Struktur und Eigenschaften der Volkssouveränität bei Rousseau.

3. 4. 1 Unveräußerlich, unrepräsentierbar und unteilbar: Diskussion der logischen und politischen Gründe für die Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit der Souveränität.

3. 4. 2 Unfehlbarkeit: Erläuterung der Entstehungsbedingungen des Gemeinwillens, die dessen Unfehlbarkeit begründen sollen.

3. 5 Die Verwirklichung: Behandlung der praktischen Umsetzung und der Rolle von Regierung und Gesetzgeber in der rousseauschen Theorie.

4 Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Konsistenz der rousseauschen Theorie und Reflexion über die Schwierigkeiten ihrer praktischen Anwendung.

Schlüsselwörter

Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Freiheit, Gemeinwille, Volkssouveränität, Kontraktualismus, Entäußerung, Legitimation, Naturzustand, Gemeinwohl, Gesetzgeber, Staatstheorie, Gleichheit, politische Philosophie, Rechtmäßigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?

Die Arbeit analysiert die Staatstheorie von Jean-Jacques Rousseau, speziell den „Gesellschaftsvertrag“, um zu verstehen, wie er das scheinbare Paradoxon zwischen individueller Freiheit und staatlicher Einbindung auflöst.

Welche zentralen Themenbereiche werden untersucht?

Die Arbeit fokussiert sich auf den Freiheits- und Herrschaftsbegriff, die Legitimationsmodelle von Herrschaft sowie die theoretische Konstruktion des Gemeinwillens und der Volkssouveränität.

Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, wie Rousseaus Theorie die Freiheit des Individuums mit der notwendigen Unterordnung unter ein staatliches Gemeinwesen vereinbaren kann.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es wird eine staatsrechtlich-philosophische Textanalyse des „Gesellschaftsvertrags“ vorgenommen, ergänzt durch eine geschichtsphilosophische Einordnung mittels des „zweiten Discours“.

Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil konzentriert sich auf die theoretische Herleitung legitimer Herrschaft, das Konzept des Entäußerungsvertrags und die normativen Eigenschaften des Souveräns wie Unteilbarkeit und Unfehlbarkeit.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?

Die Untersuchung wird maßgeblich durch Begriffe wie Volkssouveränität, Gemeinwille, Entäußerungsvertrag und legitime Herrschaft bestimmt.

Inwiefern unterscheidet sich Rousseaus Naturzustand von dem bei Hobbes?

Im Gegensatz zu Hobbes' Modell, in dem der Naturzustand ein Konfliktzustand ist, der zur Vergesellschaftung zwingt, beschreibt Rousseau ihn als einen Zustand, den die Menschen aus anderen Gründen (z.B. äußere Not) verlassen, wobei der „zweite Discours“ eine andere geschichtsphilosophische Funktion erfüllt.

Was ist das Problem mit dem sogenannten „Betrugsvertrag der Reichen“?

Der Betrugsvertrag beschreibt für Rousseau eine Form der Herrschaft, die zwar formal auf einem Vertrag basiert, jedoch faktisch nur die Interessen der Reichen schützt und die Ungleichheit zementiert, statt wahre Freiheit zu garantieren.

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Details

Title
Wie vereinbart Rousseau in seiner Theorie die Freiheit mit der Einbeziehung der Individuen in das Gemeinwesen?
College
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Grade
1,0
Author
Philipp Farwick (Author)
Publication Year
2005
Pages
19
Catalog Number
V50499
ISBN (eBook)
9783638467063
ISBN (Book)
9783638764681
Language
German
Tags
Rousseau Theorie Freiheit Einbeziehung Individuen Gemeinwesen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Philipp Farwick (Author), 2005, Wie vereinbart Rousseau in seiner Theorie die Freiheit mit der Einbeziehung der Individuen in das Gemeinwesen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50499
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