Über Nietzsches "souveränes Individuum" des Neoliberalismus

Eine Analyse


Tesis de Máster, 2019

77 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Siglenverzeichnisse

I Der Anschein von Freiheit im 21. Jahrhundert

II Nietzsches Philosophie des souveränen Individuums
1. Annäherung mit der Zur Genealogie der Moral
1. 1. Die Vergesslichkeit und das Gedächtnis als zwei aktive Gegenpole
1. 2. Verantwortlichkeit und Sittlichkeit der Sitte
2. Das souveräne Individuum14
2.1. Die Freiheit von der Sittlichkeit der Sitte oder das Selbstverhältnis ohne Spiegelbild
2.2. Souveränität und Autonomie
2.3. Das schlechte Gewissen im Sinne der Sittlichkeit
2.4. Das intellektuelle Gewissen des souveränen Individuums und seine Verantwortlichkeit als Freiheit und Instinkt
3. Der Vergleich des souveränen Individuums mit dem Übermenschen und letzten Menschen
3.1. Das souveräne Individuum gleich dem Übermenschen
3.2. Die zyklische Steigerung und der Wille zum Leben als Wille zur Macht
3.3. Wiederkehrende Selbstüberwindung zur Selbstbeherrschung und Selbstgesetzgebung
3.4. Der letzte Mensch als Gegenfigur zum Übermenschen und souveränen Individuum

III Der Neoliberalismus und seine Tendenzen im 21. Jahrhundert im Vergleich zu Nietzsches souveränem Individuum
1. Definition des Neoliberalismus43
2. Der gleichzeitige Anspruch an die selbstverwirklichende Freiheit und die ordnungsschaffende Gleichheit
2.1. Selbstverwirklichung als wettbewerbsermöglichende Selbstoptimierung
2.2. Öffentliche Meinungen als regierende Lenkungen
2.3. Feedback-Kultur zur bestmöglichen Anpassung
2.4. Die Diversität des Gleichen
3. Der Anspruch an Positivität mit der größtmöglichen Abschaffung von Negativität
3.1. Die neuronale Positivität des „Hyper“ als Übersättigung
3. 2. Die Abschaffung der Negativität als Mangel
4. Der Anspruch an den beschleunigten Fortschritt
4.1 Die Zeit und der beschleunigte Handlungsimperativ
4.2. Vom beschleunigten Fortschritt zur „grossen Müdigkeit“

IV Das Ausbleiben des souveränen Individuums im Neoliberalismus

Literaturverzeichnis

Siglenverzeichnis zu Friedrich Nietzsches Werken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Sämtliche Werke von Friedrich Nietzsche werden aus der folgenden Ausgabe im Fließtext mit Siglenabkürzung zitiert:

Nietzsche, Friedrich, Sämtliche Werke. Kritische Studienausgabe, 15 Bände, hrsg. von Giorgio Colli und Mazzino Montinari, 2. durchges. Aufl., München /Berlin / New York 1988.

Siglenverzeichnis zu Byung-Chul Hans Werken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Werke von Byung-Chul Han werden aus folgenden Ausgaben im Fließtext mit Siglenabkürzung zitiert:

Han, Byung-Chul, Die Austreibung des Anderen. Gesellschaft, Wahrnehmung und Kommunikation heute, Frankfurt am Main 2016.

Han, Byung-Chul, Müdigkeitsgesellschaft, Berlin 2010.

Han, Byung-Chul, Psychopolitik. Neoliberalismus und die neuen Machttechniken, Frankfurt am Main 2014.

Han, Byung-Chul, Transparenzgesellschaft, Berlin 2013.

I Der Anschein von Freiheit im 21. Jahrhundert

Friedrich Nietzsche war der wohl radikalste Philosoph im Kampf gegen die christlichen Traditionen des abendländischen europäischen Denkens. Und tatsächlich hat sich mit seiner Philosophie, der Befreiung von Gott, das Abendland verändert. Das Aufkommen und zeitweilige Durchsetzen neuer Ideologien, die Umstürze und Weltkriege wurden fast schon prophezeiend von Nietzsche wiedergegeben:

„Die Gewässer der Religionen fluthen ab und lassen Sümpfe oder Weiher zurück; die Nationen trennen sich wieder auf das feindseligste und begehren sich zu zerfleischen. [...] Alles dient der kommenden Barbarei, die jetzige Kunst und Wissenschaft miteinbegriffen“ (UB III S. 366 Z. 7 – 18).

Doch auch diese Zeiten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind versiegt. Es stellt sich nun die Frage, ob sich Nietzsches Philosophie, komprimiert gefasst, als ein Streben nach Freiheit, Selbstbestimmung und Individualismus im 21. Jahrhundert der okzidentalen Gesellschaft verwirklicht hat.1 Viele Menschen werden diese Frage vermutlich mit Ja beantworten, zumal in Politik, Werbung und öffentlichen Debatten diese Kategorien immer wieder proklamiert werden und die Vielfalt der Möglichkeiten bezüglich der Lebensgestaltung und Selbstverwirklichung enorm zu sein scheinen.

Die Beantwortung dieser Frage wird mit dem souveränen Individuum in Bezug auf den Neoliberalismus untersucht. Der Begriff des souveränen Individuums kommt in Nietzsches Zur Genealogie der Moral zum ersten Mal auf. Auf dieses philosophische Konstrukt bezieht sich die vorliegende Arbeit und mit ebendiesem genannten Werk bezüglich der Moral beginnt seine Zusammensetzung. So wie Nietzsche zum souveränen Individuum textuell hinführt, werden auch die Gegensätze „Vergesslichkeit“ und „Gedächtnis“ als erste Annäherung verdeutlicht. Als zweiter Punkt ist sein Konzept der Verantwortlichkeit und vor allem der Sittlichkeit der Sitte anzuführen, die maßgeblich für Nietzsches Denken als auch für die weitere Argumentation sind. Im nächsten Schritt wird das souveräne Individuum direkt untersucht. Seine Komponenten umfassen die Befreiung von der Sittlichkeit und dem daraus resultierenden Selbstverhältnis des Einzelnen. Darauffolgend werden die Souveränität und Autonomie nach Nietzsches Verständnis definiert. Im Zusammenhang mit diesen steht das Gewissen, das sich in das schlechte Gewissen als Vertreter der Sittlichkeit und das intellektuelle Gewissen des souveränen Individuums aufteilen lässt. Mit letzterem wird die am Anfang aufgegriffene Verantwortlichkeit noch einmal untersucht und versteht sich für Nietzsche in genauerer Erläuterung als Freiheit und Instinkt. Im dritten Kapitel von II wird das souveräne Individuum in den Vergleich zum Übermenschen gestellt, der als der Höhepunkt für Nietzsches Schaffen in Also sprach Zarathustra zu sehen ist. Die zyklische Steigerung, der Wille zum Leben als Wille zur Macht und die wiederkehrende Selbstüberwindung zur Selbstbeherrschung und Selbstgesetzgebung finden sich im Übermenschen als auch souveränen Individuum wieder. Als letzter Punkt wird der letzte Mensch als Gegenfigur aufgegriffen, die sich auch als das lebensverneinende Gegenbild zu Nietzsches Philosophie versteht.

Der zweite Teil der Arbeit, Kapitel III, beschäftigt sich mit dem Neoliberalismus im 21. Jahrhundert und seinen gesellschaftlichen Tendenzen, beziehungsweise Ansprüchen des Einzelnen, die in den Vergleich zum souveränen Individuum gestellt werden. Die Definition des Neoliberalismus, die in ihren vielen Strömungen umfangreich und zuerst vage anmutet, wird auf Milton Friedman, Alexander Rüstow, Ulrich Bröckling und Byung-Chul Han bezogen. Die weiteren Kapitel, die als Tendenzen, beziehungsweise Ansprüche zusammengefasst werden, beziehen sich insbesondere auf den eben genannten zeitgenössischen Kulturphilosophen Byung-Chul Han. Die erste Tendenz des Neoliberalismus wird als der gleichzeitige Anspruch an eine selbstverwirklichende Freiheit und an eine ordnungsschaffende Gleichheit zusammengefasst, die mit folgenden Bereichen lenkend wirkt: der Selbstverwirklichung als wettbewerbsorientierte Selbstoptimierung, der öffentlichen Meinung, der Feedback-Kultur und der Diversität. Dem dritten Anspruch liegt die Positivität mit der größtmöglichen Abschaffung der Negativität zugrunde. Dieses Konstrukt bezieht sich auf Byung-Chul Hans Denken, das insbesondere in Müdigkeitsgesellschaft zu finden ist. Der letzte Anspruch nimmt den beschleunigten Fortschritt zum Thema, der sich statt dem Fortschritt der Gefahr der „grossen Müdigkeit“ verschreibt.

II Nietzsches Philosophie des souveränen Individuums

1. Annäherung mit der Zur Genealogie der Moral

Der Titel dieses Kapitels ist wörtlich zu nehmen. Erst mit der Herkunft von Moral und Werten lässt sich das weitere Vorgehen Nietzsches in seiner Argumentation verstehen.

Zu Beginn der zweiten Abhandlung in Zur Genealogie der Moral eröffnet Nietzsche das widersprüchliche Grundproblem der Menschheit. Der Mensch als Teil der Natur, ein „Thier“ mit unkontrollierbaren Instinkten und Bedürfnissen, soll zu etwas Kontrollierbarem „herangezüchtet“ werden: Etwas, „das versprechen darf“ (GM S. 291 Z. 5). Zu bemerken ist hierbei, dass es nicht der Mensch selbst, sondern die Natur ist, die sich dieses Problem zur Aufgabe gemacht hat und es zu lösen gedenkt (Vgl. GM S. 291 Z. 7). Im späteren Verlauf des Textes und an seinem Ende, beziehungsweise zur Reife des historischen Prozesses insgesamt, nennt Nietzsche den Menschen, der tatsächlich „versprechen darf“: Das „souveräne Individuum“ (GM S. 293 Z. 21). Hierzu müssen die Antagonismen Vergesslichkeit und Gedächtnis, die Nietzsches ambivalente Grundkonzeption des Menschen aufzeigen, erläutert werden, da diese maßgeblich für das argumentative Vorgehen dieser Arbeit sind. Dieses Gerüst wird mit der Sittlichkeit der Sitte zusammengehalten, das die Hinführung zur Verantwortlichkeit, zum „Versprechendürfen“, darstellt.

1. 1. Die Vergesslichkeit und das Gedächtnis als zwei aktive Gegenpole

Nach Nietzsche ist eine der zwei notwendigen Komponenten des Menschen die aktive Vergesslichkeit (GM S. 291 Z. 11, 19f). Sie ist die „entgegen wirkende Kraft“ (GM S. 291 Z. 10), die Erlebnisse und Erfahrungen aus dem Bewusstsein ausmerzt (GM S. 291 Z. 23) oder diese erst gar nicht hereinlässt (GM S. 291 Z. 17). Nietzsche betrachtet die Vergesslichkeit deswegen als „aktiv“, da der Verschluss oder die Auslöschung von Erlebtem vor den „Thüre[n] und Fenster[n]“ des Bewusstseins einer aktiven Entgegenwirkung bedarf: Ein „positives Hemmungsvermögen“ (GM S. 291 Z. 14f). Anders formuliert, es wird nicht einfach aus Trägheit vergessen. Der Mensch kämpft aktiv gegen das Erinnern an. Dabei verbindet Nietzsche Geist und Körper, beziehungsweise Psychologie und Physiologie bei seiner Beschreibung des Vergessensprozesses im Vokabular als auch im Vorgang. Die „Verdauung“ als „Einverseelung“2 und Vorstufe des Eindringens in das Bewusstsein, sowie die „Einverleibung“ als „Leibliche Ernährung“, wird durch das Hemmungsvermögen Vergessen blockiert. Nietzsche setzt somit Einverseelung wie auch Einverleibung als Prozesse gleich, nur dass der Eine psychisch im Geist, der Andere physisch im Körper passiert. So fungiert der Geist wie eine Art Magen des Körpers, der verdaut.3 Das Vergessen hilft Ruhe und Stille, vor der „Unterwelt von dienstbaren Organen für und gegen einander“ (GM S. 291 Z. 21f) arbeitend, einkehren zu lassen. Stille deswegen, weil das vergessene Objekt im Sinne einer „tabula rasa“ im Bewusstsein zerstört wurde, um „wieder Platz für Neues zu schaffen“ (GM S. 291 Z. 20f). Hier überrascht, was Nietzsche unter „Neues“ versteht: Platz „für die vornehmeren Funktionen und Funktionäre, für Regieren, Voraussehn, Vorausbestimmen (denn unser Organismus ist oligarchisch eingerichtet)“ (GM S. 291 Z. 24ff). Von der Verkettung von Geist und Körper wird nun die Verbindung zur Regierungsform Oligarchie als „die Herrschaft der Wenigen“ hergestellt.4 Zu erklären wäre das Zitat Nietzsches wie folgt: Geist und Körper werden durch gegen und miteinander arbeitende, beziehungsweise kämpfende Funktionen und Organe regiert, regieren jedoch auch selbst, wobei der oder das Stärkere sich in beiden Fällen durchsetzt. Das Vergessen hilft Geist und Körper beim zweiten Part, das aktive Regieren zu vollführen, das nicht möglich wäre, wenn der Mensch ständig im Kampf mit sich selbst psychisch und physisch stehen würde, folglich nur ständig regiert werden würde. Wäre somit letzteres der Fall, so würde der Mensch, das „Thier“, wörtlich genommen „mit Nichts fertig “ werden (GM S. 292 Z. 7f). Er wäre aus physischer Sicht ein „Dyspeptiker“ (GM S.292 Z. 6), ein Mensch, der an Verdauungsstörungen leidet.5 Aus geistiger Sicht würde dieser Mensch nie Glück empfinden können. Denn „[...] zum Glück wird: das Vergessen-können oder gelehrter ausgedrückt, das Vermögen, während seiner Dauer unhistorisch zu empfinden“ (UB II S. 250 Z. 7-9). Vergesslichkeit und die Unhistorie6 wie beispielsweise die des Tieres sind damit identisch, da das unhistorische Empfinden ein absolutes Verharren in der Gegenwart darstellt, ohne sich seiner Zeitlichkeit bewusst zu sein (Vgl. UB II S. 249 Z. 5-10). Des weiteren ist das Vergessen und damit das ungeschichtliche Empfinden des Lebens der Motor zum Handeln, zur Aktivität: „Zu allem Handeln gehört Vergessen: wie zum Leben alles Organischen nicht nur Licht, sondern auch Dunkel gehört“ (UB II S. 250 Z. 20-22). Der direkte Handlungsakt ist als Inbild vom Aussetzen der Reflexion zu lesen (Licht), der nach der Reflexion zur Handlungsentscheidung folgen kann (Dunkel), selbst aber rein unhistorisch ist. Oder anders formuliert, in der aktiven Handlung wird das Bewusstsein der Zeitlichkeit wortwörtlich vergessen.

Nur Vergesslichkeit wäre aber einzig dem Zustand des Tieres gleich, nur Gedächtnis dem Zustand der „Schlaflosigkeit“ (UB II S. 250 Z. 30), in dem der Mensch nicht zur Ruhe und der vorher erwähnten Verdauung kommt und so in die Passivität umschlägt.

Schlussendlich ist damit der Prozess der Vergesslichkeit zur Aufrechterhaltung „der seelischen Ordnung“ lebensnotwendig (GM S. 292. Z. 1) und stellt eine „Form [und Kraft] der starken Gesundheit“ dar (GM S. 292 Z. 9).

Neben der Notwendigkeit des Vergessens wurde mit der Zeit das schon mehrmals erwähnte „Gedächtniss“ als „Gegenvermögen angezüchtet“, das die Vergesslichkeit ausfallen lassen kann, wenn „das Thier“ verspricht (GM S. 291 Z. 5). Das „Gedächtniss“ (GM S. 292 Z. 10) arbeitet aktiv gegen das Vergessen: Ein „aktives Nicht-wieder–los-werden-wollen“ (GM S. 292 Z. 16f) statt eines „passivische[n] Nicht-wieder-los-werden-können[s]“ (GM S. 292 Z. 14f). Der Mensch kann nicht nur nicht vergessen, er will auch nicht vergessen. Dabei ist es auch keine einmalige „Verdauung“ eines einzelnen Versprechens, sondern ein wiederholender Willensakt wird vollführt: „ein Fort- und Fortwollen des ein Mal Gewollten, ein eigentliches Gedächtnis des Willens“ (GM S. 292 Z. 17f). So erst ergibt sich für Nietzsche eine „lange Kette des Willens“ aus dem Willen selbst und seinem „Akt“ als Handlung, wobei die Kette beliebig verändert werden kann (GM S. 292 Z. 19ff). Diese Willensakte stellen unter anderem eine weitere Stufe im Sinne eines Zusammenspiels von Gedächtnis zum Willen und der Vergesslichkeit zur Handlung dar.

Die Voraussetzungen und die Notwendigkeit des Gedächtnisses beinhalten aber noch weiteres. Zum Einen ist die Heranzüchtung des Erinnerns eine ständige Verursachung von Schmerz: „Man brennt Etwas ein, damit es im Gedächtnis bleibt: nur was nicht aufhört, weh zu thun, bleibt im Gedächtnis“ (GM S. 295 Z. 14f). Und „Je schlechter die Menschheit „bei Gedächtniss“ war, um so furchtbarer ist immer der Aspekt ihrer Bräuche; [...]“ (GM S. 296 Z. 5-7). Die Grausamkeit kennt keine Maße an Foltermethoden und weiteren Strafen, bis der Mensch zum wiederholenden Willensakt gelangt: „ich will nicht“ (GM S. 297 Z. 1). Erst hieraus lernt der Mensch zu versprechen, beziehungsweise sich den schmerzhaften Konsequenzen durch die äußere Strafe bewusst zu werden.7 Diese schwenkt dann in eine Verinnerlichung der Strafe um (Vgl. auch Kap. II 2. 3.).

Des Weiteren sind das Gedächtnis, beziehungsweise in Bezug darauf - das ihm folgende historische Empfinden, nicht nur die Voraussetzung für die Verantwortlichkeit, sondern auch für das vorher erwähnte Bewusstsein des Menschen. Durch Erinnerung kann er sich seiner selbst bewusst werden und danach fragen, wer er eigentlich ist. Das Tier benötigt für seine Existenz keine Identität, da für ihn die Zeit mit Ausnahme der Gegenwart nicht entscheidend ist. (Vgl. UB II S. 248f). Der Mensch dagegen leidet an seinem Dasein als das „noch nicht festgestellte Thier“ (JGB S. 81 Z. 22). Diese Entfernung von einer Festsetzung seines Ichs bringt den „Mangel an Übereinstimmung [...] mit seiner Welt“ aufgrund seines Bewusstseins, das trennt.8 Das Christentum ist für Nietzsche nach Safranski eines dieser illusionären Festsetzungen und Umwege „der Selbstvermittlung“, um sich und seine Umgebung auszuhalten.9

Insgesamt kann konstatiert werden, dass die Vergesslichkeit das notwendige Mittel für den Menschen selbst ist, wodurch dieser in der „Gegenwart“ leben, „Glück [...], Heiterkeit, [...] Hoffnung, [...] Stolz“ (GM S. 292 Z.3f) empfinden kann. Für seine eigene Aufrechterhaltung als Individuum ist Vergesslichkeit unabdingbar. Sie lässt den Menschen aber auch nur im Stadium des Tieres verweilen. (Vgl. GM S. 291 Z. 5 und UB II S. 248 Z. 7-17). Anders sieht es mit dem Gedächtnis aus, das das Tier zum Menschen heranwachsen lässt. Auch dieses ist notwendig, um zum Einen über das Tier hinauszukommen.10 Zum anderen steht es für das Existieren, Überleben und die Aufrechterhaltung von Gesellschaft in die Zukunft hinein, das den Menschen erst zur Verantwortlichkeit und seiner vorausgesetzten Berechenbarkeit herangezogen hat, wie es im Folgenden genauer untersucht wird.

1. 2. Verantwortlichkeit und Sittlichkeit der Sitte

Den soeben beschriebenen wiederholenden Willensakten des Gedächtnisses liegen die Voraussetzung der „Verantwortlichkeit“ und ihre historisch langwierige Heranbildung zu Grunde (GM S. 293 Z. 3). Um Willensakte zu vollführen und hieraus versprechen zu dürfen, das heißt “das nothwendige vom zufälligen Geschehen scheiden, causal denken, das Ferne wie gegenwärtig sehn und vorwegnehmen [...] überhaupt rechnen, berechnen zu können“, folglich „über die Zukunft voraus zu verfügen“ (GM S. 292 Z. 24-29), muss der Mensch erst selbst „nothwendig, einförmig, gleich unter Gleichen, regelmässig und folglich berechenbar “ geworden sein (GM S. 293 Z. 7f, GM S. 292 Z. 30). Erst mit diesem Prozess der Verregelmäßigung und Gleichwerdung kann der Mensch als „Versprechender“ die Zukunft als „gut“ befinden (GM S. 292 Z. 33f) und über diese verfügen. In der berechenbaren Ordnung sind die Zukunft und in ihr der Mensch vorhersehbar. Für Nietzsche ist diese „ungeheure Arbeit“ zur Berechenbarkeit und damit zur Verantwortlichkeit mit der „Sittlichkeit der Sitte“ und der socialen Zwangsjacke“ (GM S. 293 Z. 9) vollführt worden. In Morgenröthe wird die „Sittlichkeit zur Sitte“ von Nietzsche genauer erläutert, auf die er auch in Zur Genealogie der Moral explizit verweist (Vgl. GM S. 293 Z. 10):

„Sittlichkeit ist nichts Anderes (also namentlich nicht mehr!), als Gehorsam gegen Sitten, welcher Art diese auch sein mögen; Sitten aber sind die herkömmliche Art zu handeln und abzuschätzen“ (M S. 21f Z. 30 – 3).

„Überall, wo es eine Gemeinde“ gibt, dort herrscht die Sittlichkeit der Sitte (M S. 23 Z. 29f). Es ist somit kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Merkmal.11 Dabei ist, unabhängig von den „unterschiedliche[n] Moralen“ der „Sittlichste der, welcher am meisten der Sitte opfert [...]“ (M S. 23 Z. 5-9). So besteht beispielsweise die Forderung zur „Selbstüberwindung“ nicht, weil sie für das Individuum, den einzelnen Menschen, nützlich sein kann, sondern „damit die Sitte, das Herkommen herrschend erscheine [...]: der Einzelne soll sich opfern – so heischt es die Sittlichkeit der Sitte“ (M S. 23 Z. 14-17). Anders formuliert, wenn es der Gesellschaft und deren Moralvorstellungen nützt, so soll sich das Individuum in Selbstüberwindung üben. Dies wäre das sittliche Handeln. Würde Selbstüberwindung aber in den Bahnen des Unnützlichen oder gar Schädlichen für die Gemeinde verlaufen, aber für das Individuum selbst nützlich sein, dann wäre dieses Handeln „unsittlich“. Denn dieser Mensch würde dem „altbegründete[n] Gesetz oder Herkommen“12 (MA S. 92 Z. 27f) keinen Gehorsam leisten, das gerade „sittlich, moralisch, ethisch sein heißt“ (MA S. 92 Z. 26f). Dieser Gehorsam, beziehungsweise diese Unterwerfung hängt dabei nicht von ihren Beweggründen ab: „Ob man mit Mühe oder gern sich ihm unterwirft, ist dabei gleichgültig, genug, daß man es tut“ (MA S. 92 Z. 28f). Dieses Handeln ist jedoch nicht nur „sittlich“, es ist auch „gut“ (Vgl. MA S. 92 Z. 29-31) . Im Gegensatz dazu ist das Unsittliche „böse“ (Vgl. MA S. 93 Z. 5 und M S. 23 Z. 26f). Wenn folglich die Ausübung von Rache, wie damals bei den Griechen oder das Tätigen der Nächstenliebe im Christentum, die Sittlichkeit fordert, dann ist dieses Verhalten „gut“. Es ist genau dieses, wenn es „zum Zweck der Erhaltung einer Gemeinde, eines Volkes“ dient (MA S. 93 Z. 18f).

Und was ist nun das „böse“ Handeln? Es ist der Verstoß oder das Widersprechen gegen die Sittlichkeit (Vgl. MA S. 93 Z. 6f), folglich ein unberechenbares und vor allem individuelles Handeln, denn die Vorschriften und ihre Beachtung stehen über dem Individuum (Vgl. M S. 22 Z. 29, M S. 24 Z. 10-20). Individualität als Abkehr vom Herkömmlichen könnte dagegen der Gemeinschaft durch Nichtbeachtung der Sittlichkeit schaden (Vgl. MA S. 93 Z. 23f). Dabei ist zu beachten, dass nicht „das ‚Egoistische’ und das ‚Unegoistische’ [...] der Grundgegensatz, welcher die Menschen zur Unterscheidung von sittlich und unsittlich, gut und böse gebracht hat, sondern: Gebundensein an ein Herkommen, Gesetz, und Lösung davon“ (MA S. 93 Z. 11-15). Folglich geht es bei diesen Antagonismen wie „gut und böse“ oder „sittlich und unsittlich“ rein um den Gehorsam gegenüber den Vorstellungen der Gemeinschaft seines Umfeldes, „welche ein paar hundert Meilen weiter schon nicht mehr verpflichten“ (UB III S. 339 Z. 27f). Somit ist für Nietzsche die Sittlichkeit der Sitte das Instrument zur Verregelmäßigung des Menschen und damit zur Heranbildung seiner Verantwortlichkeit, stellt aber auch das Grundübel für diesen dar, von welchem der Mensch nun von Nietzsche aufgerufen wird sich loszulösen, um die „reifste Frucht“[...] das souveräne Individuum“ zu werden (GM S. 293 Z. 20f).

2. Das souveräne Individuum

„[...] so finden wir als reifste Frucht an ihrem Baum das souveräne Individuum, das nur sich selbst gleiche, das von der Sittlichkeit der Sitte wieder losgekommene, das autonome übersittliche Individuum (denn „autonom“ und „sittlich“ schliesst sich aus), kurz den Menschen des eignen unabhängigen langen Willens, der versprechen darf – und in ihm ein stolzes, in allen Muskeln zuckendes Bewusstsein davon, was endlich errungen und in ihm leibhaft geworden ist, ein eigentliches Macht- und Freiheits-bewusstsein, ein Vollendungs-Gefühl des Menschen überhaupt. Dieser Freigewordne, der wirklich versprechen darf, dieser Herr des freien Willens, dieser Souverän – [...]“ (GM S. 293 Z. 20-31).

In Zur Genealogie der Moral zeichnet Nietzsche das Bild des souveränen Individuums in kurzer Textform, aber sehr vielschichtigen Begriffssphären: Freiheit, Souveränität, Autonomie, Verantwortlichkeit, Instinkt, Gewissen und schlechtes Gewissen. Die letzten vier Begriffe erscheinen außerhalb des vorgelegten exemplarischen Textausschnitts zum souveränen Individuum und werden in den dazugehörigen Kapiteln im Folgenden verdeutlicht. Ziel dieses Kapitels ist es, diese Begriffsbausteine zu untersuchen und hieraus, sich dem souveränen Individuum anzunähern. Diese Begriffe dürfen trotzdem nicht nur für sich stehend gelesen werden, sondern sind nicht trennbare Verbindungsglieder zur Formung eines Gesamtbildes.

2.1. Die Freiheit von der Sittlichkeit der Sitte oder das Selbstverhältnis ohne Spiegelbild

„Der freie Mensch ist unsittlich, weil er in Allem von sich und nicht von einem Herkommen abhängen will: in allen ursprünglichen Zuständen der Menschheit bedeutet „böse“ so viel wie „individuell“, „frei“, „willkürlich“, „ungewohnt“, „unvorhergesehen“, „unberechenbar“ (M S. 22 Z. 6-10).

Für die Sittlichkeit ist das Böse der „freie Mensch“. Eine einzelne Person, die für ihre Individualität einsteht und sich von der Sittlichkeit der Sitte befreit. In dem Sinne ein Mensch, der für die „Societät“ (GM S. 293 Z. 18) „unberechenbar“, folglich nicht verregelmäßigt ist. Dieser freie Mensch ist das „souveräne Individuum“. Doch entsteht dieser nach Nietzsche gerade erst aus der Sittlichkeit der Sitte, unabhängig davon „wie viel Härte, Tyrannei, Stumpfsinn und Idiotismus“ in ihr liegt (GM S. 293 Z. 13f). Sie ist somit nur „das Mittel“ (GM S. 293 Z. 20) zum Zweck und dieser Zweck an diesem „Ende des ungeheuren Prozesses“ (GM S. 293 Z. 17) heißt das souveräne Individuum. Die Sittlichkeit bedient sich jedoch dabei des Mittels der Grausamkeit13, wie es von Nietzsche in Ecce Homo heißt (Vgl. EH S. 352 Z. 23) und wie es schon bezüglich des Gedächtnisses als Schmerz angefügt wurde (Vgl. Kap. II 1.1.) Von einer äußeren Gewalteinwirkung, zum Beispiel Strafe aufgrund einer Missetat, wird Schmerz und damit Gedächtnis erzeugt. Die äußere Grausamkeit als Gewalt ist jedoch mit dem langwierigen historischen Prozess weniger oder nicht mehr notwendig, da der Mensch aufgrund des persönlichen und historischen Gedächtnisses die Sittlichkeit verinnerlicht hat und sich nun mit der „socialen Zwangsjacke“ in sich Gewalt antut. (GM S. 293 Z. 15f). Das souveräne Individuum ist hiervon befreit.14 Als das erfolgreiche Ende des historischen Prozesses der Sittlichkeit bricht es genau mit diesem (Vgl. GM S. 293 Z. 22). Grundsätzlich steht das souveräne Individuum somit für Freiheit: einer Freiheit von sich selbst, von anderen und damit einer Macht über sich und über andere. Daraus resultiert sein „Macht- und Freiheitsbewusstsein“ (GM S. 293 Z. 28). Des Weiteren ist zu folgern, dass sein Wille zum Handeln oder auch Nichthandeln, schlussendlich zum Leben, unabhängig und frei sind (Vgl. GM S. 293 Z. 25 und 31). Erst so erlangt die „lange Kette des Willens“ Bestand (GM S. 292 Z. 23). Das Individuum trifft seine Entscheidungen, die es in der Lage ist zu versprechen und aus sich heraus zu erzeugen.

Sowie Zarathustra als Lehrer und Meister von seinen Jüngern geht, so lässt sich auch der Prozess der Befreiung von der Sittlichkeit verstehen, um selbst der Meister zu werden:

„Allein gehe ich nun, meine Jünger! Auch ihr geht nun davon und allein! So will ich es. Geht fort von mir und wehrt euch gegen Zarathustra! [...] Man vergilt einem Lehrer schlecht, wenn man immer nur der Schüler bleibt. [...] Ihr verehrt mich : aber wie, wenn eure Verehrung eines Tages umfällt? Hütet euch, dass euch nicht eine Bildsäule erschlage!“ (Za I S. 101 Z. 11-22; EH S. 260 Z. 21-34).

Der Unterschied zwischen Zarathustras Verlassen und dem der Befreiung zum souveränen Individuum im historischen Prozess ist Zarathustras freiwilliges Gehen. Er entlässt seine Jünger in die Freiheit der Selbstformung anstatt sich seiner Macht als die vorübergehende Sittlichkeit über seine Schüler weiterhin zu bedienen und sie so in den Stillstand zu führen. So kann Zarathustra nämlich gesehen werden, als eine Form der Sittlichkeit, das „Mittel“ (GM S. 293 Z. 20) zum Zweck: die Orientierung und daraufhin die Befreiung zur Eigenwerdung des Individuums. Zarathustra führt seine Jünger nur so lange, wie es seinem Sinne nach der Notwendigkeit bedarf und befreit sie daraufhin von sich. Im Prozess der historischen Berechenbarkeit muss der Mensch sich jedoch selbst wiederholend befreien und wird vom Herkommen wiederholend versucht, im Gehorsam einer Wertevorstellung zu verharren. Sein Umfeld, folglich die Gesellschaft, versuchen beständig ihre Mitglieder zu formen. Denn so lassen sich diese aufgrund von Konformität regieren, sind aber auch abhängig von den Werte- und Handlungsvorstellungen dieser Gesellschaft. Diese Menschen opfern sich für das „Unpersönliche“ (MA S. 90 Z. 2). Sie werden gleich, genießen aber auch damit die Sicherheit der Gesellschaft (Vgl. auch Kap. II 3.4.). Als Nietzsches oberste Priorität stand die Befreiung vom Christentum in seinem Blickfeld: Eine Zwangsjacke als unnatürliches Ideal (Vgl. UB III S. 345), das sich nicht der Wahrheit verpflichtet.15 Der Mensch denkt und handelt, wie es ihm das christliche Ideal vorgibt, ohne zu hinterfragen: ein Sklave des Christentums, das seine Existenzrechtfertigung nur hieraus schöpfen darf und sich für diese sogar zu schämen hat. Die christliche Religion ist jedoch nur als eine von vielen Formen der Sittlichkeit zu verstehen, wie es schon in der Definition der Sittlichkeit in Kapitel II 1.2. ersichtlich wurde.

Der freie oder befreite Mensch bedeutet Ungleichheit. Er wird „zum bedrohlichen Anderen, das am Existenzrecht der Gemeinschaft rührt.“16 Das bedeutet jedoch nicht, dass das Individuum alles ständig zu negieren hat, um anders zu sein, beziehungsweise Andersheit ständig herauszustellen hat. Dies würde wiederum ein Gesellschaftsimperativ an das Anderssein bedeuten, eine neue Form der Sittlichkeit und damit nur ein Zwang zum Anderssein. Der Mensch schöpft auch in diesem Fall aus dem Vergleich mit anderen, nicht aus sich selbst. Die Politikwissenschaftlerin Christina Kast beschreibt die Zwischenmenschlichkeit in Nietzsches Philosophie als das Lebendige: Der Mensch, der einem gegenübersteht, ist eine eigene Perspektive und damit unbeherrschbar.17 Die Gesellschaft oder auch nur zwei Menschen, beispielsweise in einer Liebesbeziehung, versuchen diese Trennung unter sich aufzuheben und so ihr Gegenüber beherrschbar zu machen. So kommt jedoch nicht nur Beherrschbarkeit zustande, sondern auch Sicherheit im Sinne von Schmerzaustilgung. Das Andere verliert seine Bedrohung als Schmerzquelle. Und je nach Einstellung zu seinem Gegenüber wird dieser zum „Spiegel seiner selbst.“18 Verbindung und Vereinheitlichung in dieser Form stehen für Nietzsche für die Aufhebung von Leben und für Passivität, da Schmerz nicht ausgetilgt werden kann und darf, da auch dieser zur Weiterentwicklung notwendig ist (Vgl. Kap II 3.2. und 3.3.).

Das souveräne Individuum müsste in der Lage sein, sich auch hiervon zu befreien. Es müsste ein Mensch ohne das Spiegelbild des anderen werden können. Das bedeutet nicht das Leben und den Schmerz zu verneinen, sondern gerade diese zu bejahen, hierfür aber sein Gegenüber nicht zu benötigen und vor allem in diesem keine Anerkennung zu suchen, um für sich seinen Wert durch sein Umfeld zu finden. Gerade das „Bedürfnis nach ausdrücklicher Affirmation und Wertschätzung“ sieht Rüdiger Safranski als den Hauptanstoß der Menschen, ihre Trennung von der Welt, die aus dem Bewusstsein entstanden ist, aufzuheben.19 So kam die Selbstaffirmation eine lange Zeit über die Idee des christlichen Gottes zustande. Aber für Nietzsche muss der Mensch für sich selbst stehen und einstehen können, hieraus ist sein Wert und seine einzige benötigte Affirmation zu ziehen. Schlussendlich müsste er somit auch seine Angst vor der Einsamkeit verlieren und auch diesen Zustand bejahen können, sobald er eintritt. Nur in diesem Fall lässt sich statt in Sittlichkeit, in Wahrheit20 leben:

„Das Eis ist nahe, die Einsamkeit ungeheuer – aber wie ruhig alle Dinge im Lichte liegen! wie frei man athmet! wie Viel man unter sich fühlt! – Philosophie, wie ich sie bisher verstanden und gelebt habe, ist das freiwillige Leben in Eis und Hochgebirge [...]“ (EH S. 258 Z. 25-29).

2.2. Souveränität und Autonomie

Im vorherigen Kapitel ist nun deutlich geworden, dass Nietzsche gegen die Sittlichkeit als Gehorsamsinstrument und die verregelmäßigende Herrschaft über den Menschen, die ihn in ein unpersönliches Verhalten drängt, argumentiert. Nun gilt es zu verstehen, was für ihn überhaupt diese, auf den ersten Blick staatsphilosophischen, Begriffe „souverän“ und „autonom“ bedeuten und inwiefern sie zu unterscheiden sind (Vgl. GM S. 293).

Der Begriff Souveränität kommt aus dem Mittellateinischen ‚superanus’ und bedeutet ‚darüber befindlich, überlegen’.21 Einer der prägenden Begründer der Souveränität ist der Staatstheoretiker und Jurist Jean Bodin in Zeiten der Religionskriege des 16. Jahrhunderts. Les six livres sur la Rèpublique erläutern sein berühmtes Verständnis von staatlicher Souveränität: „La souveraineté est la puissance absoluë & perpetuelle d’une Republique, [...]“.22 Nietzsches metaphysischer Souveränitätsbegriff unterscheidet sich natürlich vom Politischen und Insititutionellen Bodins, der von einer beständigen und unaufhörlichen Souveränität im Staat spricht. Ein wichtiger herauszustellender Punkt ist jedoch, dass für Bodin die Souveränität nur bei einer einzigen herrschenden Person liegen kann, und zwar bei der des Fürsten, beziehungsweise Monarchen, der die absolute und unbegrenzte gesetzgeberische Gewalt besitzt.23 Letzteres versteht sich für ihn als das maßgebliche Merkmal der Souveränität.24 Sonst würden für Bodin Abhängigkeitsverhältnisse entstehen, die den Souverän wiederum unterwürfig machen würden. Dieses schwierige Verhältnis von Unterwürfigkeit und Gesetzgebung sind auch bei Nietzsche zentral und finden sich in einer einzelnen Person wieder. Nietzsche lässt aber Souveränität nicht dem Herrscher eines Staates zugute kommen, sondern stellt auf metaphysischer Ebene den einzelnen Menschen, das Individuum, in den Vordergrund, der sich zum Souverän, folglich Herrscher, über die Sittlichkeit hinaus erheben soll und das in allumfassender Hinsicht. Unterwürfigkeit soll somit wie bei Bodin ausfallen. Das Individuum wird nämlich zum Inbegriff von innerer und äußerer Souveränität.25 Zum einen wird es es mit der „Herrschaft über sich“, zum anderen mit der „Herrschaft über die Umstände, über die Natur und alle willenskürzeren und unzuverlässigeren Creaturen [...]“ (GM S. 294 Z. 1-4). Der Begriff Herrschaft lässt sich synonymisch auch durch Macht ersetzen, folglich: der Macht über sich und über andere. Und hier ist auch der Begriff der Souveränität zu verorten. Er steht allumfassend für Macht und Herrschaft in einer Person für Nietzsche. Nun ist aber das Zusammenspiel eines Souveräns mit der Gesellschaft zu betrachten, das erst mit der Verantwortlichkeit aufkommt. Denn durch das Versprechen bindet sich der souveräne Mensch an andere, indem er sein Wort verpfändet. Er wird ‚verant-WORT-lich’. Und das Eingehen dieser Bindung findet „schwer, selten, langsam“ statt, eben so „wie ein Souverän verspricht“ (GM S. 294 Z. 10f). Denn sein Wort soll verlässlich bleiben und nicht gebrochen werden. Das impliziert, dass sich der Souverän dieser Verantwortlichkeit bewusst ist und „sich stark genug weiss, es selbst gegen Unfälle, selbst „gegen das Schicksal“ aufrecht zu halten [...]“ (GM S. 294 Z. 14f). Er trägt die volle Verantwortung für sein Wort. Ein Versprechen impliziert aber auch eine Entscheidung für etwas oder jemanden, anders formuliert, eine Willenshandlung oder ein Willensakt.26 Denn bindet der Mensch sein Wort an eine Partei, so kann er dieses Wort nicht mehr einer entgegengesetzten Partei geben. Dies bedeutet, dass sich der souveräne Mensch seiner Entscheidungen bewusst ist, diese fällt und die Bürde der Konsequenzen in seinem Handeln auf sich nimmt, wie es bezüglich der Souveränität bei Nietzsche heißt:

„Auch das Schlechte ehren und sich zu ihm bekennen, wenn es einem gefällt, und keinen Begriff davon haben, wie man sich seines Gefallens schämen könne, ist das Merkmal der Souveränität, im großen und kleinen“ (MA S. 515 Z. 4-7).

Trotz der Verantwortlichkeit entlässt Nietzsche das souveräne Individuum von der Last der Schuld oder des schlechten Gewissens, die als Nachspiel einer Entscheidung oder eines souveränen Willens folgen könnte. Souveränität liegt aber auch nur dann vor, sofern das Individuum seine persönliche „Sittlichkeit“, sei es auch nur die des Gefallens an einer Sache, als Maßstab zur Willenshandlung genommen hat. Nach seinem eigenen Maßstab geht er vorrangig erst ein Versprechen ein. Nur dann ist das Individuum souverän und frei vom schlechten Gewissen (Vgl. auch Kap. II 2.3.).

Dieser letzte Aspekt führt auch zum zweiten Teil der Argumentation: der Autonomie. Sie zeigt, dass Nietzsches Zitat zur Souveränität die Autonomie schon beinhalten, beziehungsweise ihre Bedingung darstellen muss. Denn der Mensch könnte auch „souverän“ handeln, wenn er nur den Maßstab der unpersönlichen Sittlichkeit verinnerlichen würde. Die Konsequenzen wären aber Schuld und schlechtes Gewissen bei einem „bösen“ Ausgang, die seine Souveränität als Unterwürfiger wieder auflösen würden. Souveränität wäre damit keine beständige, sondern eine einmalige und letztendlich unmögliche Eigenschaft.

Autonomie als Gegenbegriff zur Heteronomie kommt aus dem Altgriechischen und ist mit Eigengesetzlichkeit und Willensfreiheit zu übersetzen.27 Sie ist aber nicht mit der Autonomie Kants zu verwechseln, die aus „der reinen praktischen Vernunft“ stammt.28 Denn wie schon im Fließtext in Kapitel II 1.1. in den Fußnoten als auch auf Seite 297 in Zur Genealogie der Moral zu lesen ist, versteht Nietzsche die Vernunft nicht als Ursprung von Autonomie. Die Vernunft ist nämlich nur eine weiterführende Entwicklung aus dem Willensakt des Versprechens vom Gedächtnis. Mit der Heranzüchtung des Gedächtnisses hat der Mensch gelernt zu versprechen und Willensakte des „ich will nicht“ (GM S. 297 Z. 1) zu vollführen, „um unter den Vortheilen der Societät zu leben“ (GM S. 297 Z. 3f). Nach Nietzsche ist erst daraus die Vernunft entstanden. Somit liegt nahe, dass diese Vernunft, wie auch bei Kant, vollständig nach dem Grundsatz des Sittlichen geht. Folglich ist dies keineswegs Autonomie für Nietzsche, da diese sich am Gehorsam gegenüber den Sitten orientiert. Diese Orientierung ist mit der Entwicklung des Gedächtnisses notwendig gewesen. Das souveräne Individuum entwickelt sich aber über diesen Gehorsam hinaus zu einem freien gesetzgeberischen Willen hin. Denn „autonom“ sein, bedeutet „übersittlich“ zu sein und zu handeln (GM S. 293 Z. 23f).29 Der Mensch, der:

[...]


1 Nietzsches Denken umfasst, wie in der Arbeit zu sehen sein wird, nicht nur diese drei allgemein gefassten und zeitgenössischen Kategorien. Diese lassen sich aber in seinem Schaffen wiederfinden und stellen eine Parallele zum 21. Jahrhundert dar.

2 Bzgl. „Einverseelung“ (Vgl. S. 291 Z. 16) siehe Relevanz und Definition der Seele in Kap. II 2.3.

3 Vgl. auch, Hick, Christian, Denken als Symptom - Symptome als Gedanke, Zur Kreisgestalt von Nietzsches "großer Gesundheit In: Nietzscheforschung. Jahrbuch der Nietzschegesellschaft, Band 5/6, Berlin 2000, S. 100.

4 Oligarchie aus dem Griechischen, zusammengesetzt aus oligos (Wenig) und archein (herrschen); Vgl. Duden, in: https://www.duden.de/rechtschreibung/Oligarchie#b2-Bedeutung-1 (zuletzt aufgerufen: 14.1.19).

5 Schon hier wird in Nietzsches kurzer Argumentation aus Zusammensetzung von Geist, Körper und Regierungsform deutlich, dass er den Menschen und sein Umfeld nicht in geordneter, abgetrennter Form betrachtet. Statt zu ordnen, verbindet Nietzsche.

6 In Unzeitgemäße Betrachtungen, Zweites Stück: Vom Nutzen und Nachtheil der Historie für das Leben stellt noch der junge Nietzsche den Antagonismus des historischen und unhistorischen Empfindens auf, der mit Gedächtnis und Vergesslichkeit gleichzustellen ist (Vgl. UB II, S. 248 – 251). Historie ist dabei nicht als die Wissenschaft der Geschichte zu verstehen, sondern als das Bewusstsein des Menschen für seine Zeitlich- und damit Sterblichkeit so wie überhaupt dem Vorhandensein eines Bewusstseins an sich. Damit wird dem Menschen die Unbeherrschbarkeit seines Lebens deutlich. Das Verständnis von Gedächtnis unterscheidet sich folglich minimal von der Historie im Gegensatz zur Vergesslichkeit und Unhistorie. Denn das Gedächtnis wird gewaltvoll aus seinem Umfeld herangezüchtet und der Mensch dazu erzogen. Die Historie könnte aber auch als eine schon vorhandene Entwicklungsstufe begriffen werden, in der der Mensch ein Bewusstsein als Zustand hat, das ihm vorher herangezüchtet wurde. Somit wäre das Gedächtnis die Vorform, beziehungsweise der Prozess zum historischen Empfinden.

7 Für Nietzsche entspringt auch erst hieraus, aus dem Prozess der Grausamkeit und dem Willensakt des Vermeidens zum „Guten“: die Vernunft, „die Herrschaft über die Affekte, diese ganze düstere Sache, welche Nachdenken heisst [...]“ (GM S. 297 Z. 5-7). So kann gefolgert werden – Vernunft hat ihren Ursprung in der Grausamkeit und seiner Vermeidung als Konsequenz.

8 Safranski, Rüdiger, Das Böse oder das Drama der Freiheit. Frankfurt am Main 2003, S.257.

9 Ebd. S. 257f.

10 Der Übermensch, beziehungsweise das souveräne Individuum wachsen somit über das Gedächtnis hinaus (Vgl. Kap. II 3).

11 Die Sittlichkeit kann auch als das „Unpersönliche“ gesehen werden. In Zeiten der „Uebersättigung“ einer Gesellschaft, wie Nietzsche die Moderne sieht, wird die Persönlichkeit des Einzelnen geschwächt, um an ihre Stelle ein unpersönliches Denken und Leben zu setzen, dass unter anderem Gleichheit und Struktur schafft. Der Mensch entscheidet sich auch gerne für das Unpersönliche, das keine Festigung seiner Persönlichkeit abverlangt, die sich aus sich selbst heraus entwickelt (Vgl. UB II S. 279f). An anderer Stelle benennt Nietzsche das „Unpersönliche“ als das geglaubte „eigentliche Kennzeichen der moralischen Handlung“ für den „allgemeinen Nutzen“ (MA S. 90 Z. 1ff).

12 „Herkommen“ lässt sich mit Sitte gleichsetzen und bezieht sich unter anderem auf das Wort „herkömmlich“ (Vgl. M S. 22 Z. 2f). Vgl. auch: „Was ist das Herkommen? Eine höhere Autorität, welcher man gehorcht, nicht weil sie uns das Nützliche befiehlt, sondern weil sie befiehlt“ (M S. 22 Z. 17-20).

13 Die Grundkonzeption des Menschen ist für Nietzsche Grausamkeit. Vgl. „Leiden-sehn tut wohl, Leiden-machen noch wohler – das ist ein harter Satz, aber ein alter mächtiger menschlich-allzumenschlicher Hauptsatz [...]“ (GM S. 302 Z. 3-5).

14 Die Befreiung versteht sich nicht als ein Verschwinden von Grausamkeit, Leid und Schmerz, sondern der Bejahung dieser Paradigma als Teil und Perspektive des Lebens. Darin liegt die Souveränität des Menschen.

15 Nietzsche verstand sich als Philosoph der Wahrheit: „Wie viel Wahrheit erträgt wie viel Wahrheit wagt der Geist? das wurde für mich immer mehr der eigentliche Werthmesser. Irrtuhm (- der Glaube an’s Ideal - ) ist nicht Blindheit, Irrthum ist Feigheit ...[...]“ (EH S. 259 Z. 4-7); Vgl. auch: „Nietzsche gibt keine Wahrheitstheorie, sondern grenzt die Spielräume solcher Theorien neu aus“, in: Stegmaier, Werner, Nietzsches Neubestimmung der Wahrheit. in: Nietzsche-Studien, Band 14, Heft 1, 1985, S. 69.

16 Kast, Christina, Existenz und Perspektivismus. Zur Verlebendigung des Menschen in der Philosophie Friedrich Nietzsches, in: Goedert, Georges/ Scherbel, Martina (Hrsg.), Perspektiven der Philosophie. Neues Jahrbuch 2019, Band 44, S. 103.

17 Ebd. S. 99.

18 Vgl. Ebd. S. 99f.

19 Safranski, Das Böse oder das Drama der Freiheit, a. a. O., S. 257.

20 Der Wahrheitsbegriff von Nietzsche ist ambivalent, da Wahrheit für ihn ein „bewegliches Heer von Metaphern, Metonymien, Anthropomorphismen [darstellt V.S.], kurz eine Summe von menschlichen Relationen, die, poetisch und rhetorisch gesteigert, übertragen, geschmückt wurden, und die nach langem Gebrauch einem Volke fest, kanonisch und verbindlich dünken: die Wahrheiten sind Illusionen, von denen man vergessen hat, daß sie welche sind [...]“ (WL, KSA I S. 880f Z. 30-2). Nichtsdestotrotz betrachtet sich Nietzsche als ein Philosoph der Wahrheit. Seine Zweifel am Wahrheitsbegriff sind aber nicht unbedingt ein Widerspruch. Nur die Festsetzung von Wahrheit, wie es in Sprache und Gesellschaft vorkommt, steht für Nietzsche für eine Illusion, da Wahrheit unter anderem immer aus verschiedenen Blickpunkten zu sehen ist. Die Wahrheit „ das Ding an sich (das würde eben die reine folgenlose Wahrheit sein)“ (WL S. 879 Z. 5f) existiert, ist aber nicht festzusetzen oder zu beherrschen.

21 Duden, in: https://www.duden.de/rechtschreibung/souveraen (zuletzt aufgerufen: 15.1.19).

22 Bodin, Jean, Les Six Livres de la Rèpublique. Livre Premier. Paris 1986, S. 179.

23 Ebd. S. 298.: „Car il faut que les marques de souveraineté soyent telles, qu’elles ne puissent convenir qu’au Prince souverain: autrement si elles sont communicables aux subjects, on ne peut dire que ce soyent marques de souveraineté.“

24 Vgl. auch, Becker, Judith, Jean Bodin, die Souveränität des Herrschers und das Gebot der religiösen Toleranz, in: Hidalgo, Polke (Hrsg.), Staat und Religion . Staat – Souveränität – Nation, Wiesbaden 2017, S. 130f.

25 Vgl. auch, Höffe, Ottfried, „Ein Thier heranzüchten, das versprechen darf“ (II 1-3), in: Höffe, Ottfried (Hrsg.), Friedrich Nietzsche: Zur Genealogie der Moral, Berlin 2004, S. 76.

26 Eine Entscheidung oder ein Versprechen beinhalten immer einen Willen, und zwar einen Willen, der auf eine Handlung ausgerichtet ist. Somit ist bei Nietzsche der Wille zu etwas nie von Handlung oder einem „Akt“ zu trennen (Vgl .GM S. 292 Z. 18-24 und GM S. 294 Z. 5f).

27 Vgl. Duden, in: https://www.duden.de/rechtschreibung/Autonomie (zuletzt aufgerufen: 15.1.19).

28 Kant, Immanuel, Kritik der praktischen Vernunft, Hamburg 1985, S. 39.

29 Vgl. Zitat: „[...] denn autonom und sittlich schliesst sich aus [...]“ (GM S. 293 Z. 3f).

Final del extracto de 77 páginas

Detalles

Título
Über Nietzsches "souveränes Individuum" des Neoliberalismus
Subtítulo
Eine Analyse
Universidad
University of Passau  (Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte)
Calificación
1,0
Autor
Año
2019
Páginas
77
No. de catálogo
V507151
ISBN (Ebook)
9783346064509
ISBN (Libro)
9783346064516
Idioma
Alemán
Notas
Kommentar des Dozenten: "Spleiß entfaltet in stringenter und strukturierter Manier Nietzsches Freiheitsverständnis am Beispiel des "souveränen Individuums", arbeitet werkübergreifend, im Bemühen verschiedene Aspekte der Philosophie Nietzsches zusammenzudenken - ein überaus komplexes und anspruchsvolles Vorhaben. Ebenso konzentriert und zielgerichtet erfolgen Diskussion und Kritik der neoliberalen Freiheit. ... Insgesamt ist die Arbeit sehr gut geschrieben, analytisch klar, thematisch anspruchsvoll und argumentativ stark." Dr. XY
Palabras clave
Neoliberalismus, Souveräne Individuum, Nietzsche, Byung Chul Han, Soziologie, Philosophie, Politik, Genealogie der Moral, Souveränität, Autonomie, Gewissen, schlechte Gewissen, Wille zur Macht, 21.Jahrhundert, Selbstverwirklichung, Selbstoptimierung, Diverisität, große Müdigkeit, Fortschritt, Freiheit, Sittlichkeit der Sitte, Gedächtnis, Vergesslichkeit, Gesellschaftskritik, Öffentliche Meinung, Feedback, Gegenwartskritik, Friedrich Nietzsche, Müdigkeitsgesellschaft, Transparenzgesellschaft, Diversität, Liberalismus, Nihilismus
Citar trabajo
Veronika Spleiß (Autor), 2019, Über Nietzsches "souveränes Individuum" des Neoliberalismus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507151

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