Im Mittelpunkt dieser philosophischen Arbeit steht die Frage, ob das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben soll. Der Autor verknüpft diese Problematik mit dem Personenbegriff: Wenn durch das Klonen dieselbe Person ein zweites Mal entstünde, wäre das Verbot gerechtfertigt. Allerdings kommt er zu dem Ergebnis, dass durch Klonen niemals eine identische Person entsteht: ganz gleich ob man das antike, das mittelalterliche oder das moderne Verständnis von dem, was eine Person ist, zugrunde legt.
Auch gegen den Vorgang des Klonens selbst lassen sich entgegen der amtlichen Begründung zum Embryonenschutzgesetz keine wirklich ethisch begründeten Einwände erheben. Insbesondere wird durch das Klonen kein Menschenleben beeinträchtigt sondern vielmehr ein neues geboren. Der Klon wird gerade nicht zum bloßen Objekt degradiert, denn die Menschenwürde reicht
nicht bis zur Verschmelzung des Samens mit der Eizelle zurück. Und der Klon hat kein Recht darauf mit einem bestimmten Erbgut ausgestattet zu sein. Wenn Luttenberger trotzdem gegen eine Abschaffung von § 6 Embryonenschutzgesetz plädiert, so hat das keine ethischen Gründe, sondern liegt am ordre public. Die Menschen haben seit alters her tiefe Vorbehalte gegen Eingriffe ins menschliche Genom. Das gilt es zu respektieren.
Inhaltsverzeichnis
Soll das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben?
1 Ausgangslage
2 Personenbegriffe und Klone
2.1 Der Personenbegriff in der Antike
2.2 Der Personenbegriff im Mittelalter
2.3 Verschiedene Ansätze zum Personenbegriff in der Neuzeit
2.3.1 Giovanni Pico della Mirandola, Friedrich Heinrich Jacobi
2.3.2 Thomas Hobbes, Jean-Jaques Rousseau
2.3.3 David Hume
2.3.4 John Locke
2.3.5 Immanuel Kant
2.3.6 Max Scheler, Jean-Paul Sartre
2.3.7 Peter Strawson, Derek Parfit
2.4 Der Personenbegriff zwischen Gesundheitszustand und organisatorischer Notwendigkeit in der Gesellschaft
3 Klonen und Ethik
3.1 Warum man auch zukünftig Menschen nicht klonen dürfen sollte
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob das derzeitige gesetzliche Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen ethisch gerechtfertigt ist oder ob die philosophische Auseinandersetzung mit dem Personenbegriff gegen eine Aufrechterhaltung dieses Verbots spricht.
- Analyse historischer und zeitgenössischer philosophischer Personenbegriffe.
- Untersuchung der Identitätsproblematik von Klonen im Vergleich zum Original.
- Ethische Bewertung der Menschenwürde im Kontext künstlicher Fortpflanzungstechnologien.
- Diskussion über das Spannungsfeld zwischen biologischer Identität und individueller Autonomie.
- Beurteilung der gesellschaftlichen Akzeptanz und des vorsorgenden Klonverbots.
Auszug aus dem Buch
2.3.5 Immanuel Kant
Kant definiert ,Personen‘ als vernünftige Wesen, denen kraft ihrer Natur Würde zukommt. Mit ,Würde‘ meint er, dass Personen einen Zweck in sich selbst haben und deshalb nicht nur als Mittel für irgendwelche Zwecke gebraucht werden dürfen. Dieser Gedanke des Selbstzwecks beruht auf der Autonomie des freien Willens und ist der Kern der kantischen Ethik.
Wenn der Personenbegriff sich also aus der Vernunft des Menschen herleitet, so bedeutet das für die Frage ob zwei Menschen personenidentisch sind, vordergründig überhaupt nichts. Schließlich sind der Klon wie sein Original vernunftbegabt, weil sich jeder autonom dem Sittengesetz unterwerfen kann. Problematisch ist etwas anderes: Verstößt das Klonen als solches womöglich gegen den Würdegedanken? In der Tat liegt dem deutschen Embryonenschutzgesetz just diese Argumentation zugrunde. Am Ende dieser Arbeit werde ich diese Problematik ausführlicher diskutieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Ausgangslage: Einführung in die rechtliche Situation des Klonverbots und Eingrenzung der Forschungsarbeit auf das reproduktive Klonen bei Ausklammerung medizinischer Argumente.
2 Personenbegriffe und Klone: Detaillierte philosophische Untersuchung verschiedener Personenbegriffe von der Antike über das Mittelalter bis zur Moderne und deren Relevanz für die Klon-Thematik.
3 Klonen und Ethik: Diskussion ethischer Dilemmata anhand von Fallbeispielen wie dem „Trolley-Dilemma“ sowie die Begründung, warum trotz philosophischer Kompatibilität am Klonverbot festzuhalten ist.
Schlüsselwörter
Reproduktives Klonen, Personenbegriff, Menschenwürde, Embryonenschutzgesetz, Identität, Ethik, Philosophiegeschichte, Autonomie, Selbstbewusstsein, Klonverbot, Genom, Individuum, Vernunft, Personenidentität, Bioethik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die ethische und philosophische Rechtfertigung des Verbots des reproduktiven Klonens von Menschen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Geschichte des Personenbegriffs in der Philosophie, das Konzept der Identität und die Wahrung der Menschenwürde.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob die verschiedenen philosophischen Personenbegriffe dem Klonen entgegenstehen oder ob das Verbot eher auf anderen gesellschaftlichen Gründen basiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine philosophische Analyse durch, indem er verschiedene Theorien von der Antike bis zur Gegenwart auf ihre Kompatibilität mit dem Klonen prüft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zentrale Positionen großer Denker wie Kant, Locke, Hume, Scheler und Parfit analysiert und deren Sichtweise auf die Identität von Klonen gegenübergestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Reproduktives Klonen, Personenbegriff, Menschenwürde und philosophische Identität charakterisieren.
Was ist das Ergebnis der Untersuchung bezüglich der philosophischen Begrifflichkeiten?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die philosophischen Personenbegriffe ausnahmslos das Original und den Klon als zwei gesonderte Personen betrachten, weshalb das Klonen philosophisch gesehen nicht zwingend unzulässig ist.
Warum plädiert der Autor trotz seiner philosophischen Erkenntnisse für ein Beibehalten des Klonverbots?
Das Klonverbot soll beibehalten werden, da tief verankerte kulturelle Misstrauen gegenüber künstlichen Eingriffen in das Genom besteht und der Gesetzgeber den Schutz vor der Vorstellung eines „künstlich erschaffenen Menschen“ gewährleisten muss.
- Arbeit zitieren
- Götz-Ulrich Luttenberger (Autor:in), 2019, Sollte Klonen verboten bleiben? Eine philosophische Untersuchung zum Personenbegriff, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/508267