Sollte Klonen verboten bleiben? Eine philosophische Untersuchung zum Personenbegriff


Essay, 2019

19 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

Inhalt

Soll das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben?
1 Ausgangslage
2 Personenbegriffe und Klone
3 Klonen und Ethik
Literatur- und Medienverzeichnis

Soll das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben?

1 Ausgangslage

Das Embryonenschutzgesetz lässt keinen Zweifel: Es ist verboten und steht unter Strafe, einen Embryo mit den gleichen Erbinformationen künstlich herzustellen, wie sie schon in einem anderen Embryo, einem Fötus, einem Mensch oder einem Verstorbenen vorhanden sind1. Der Gesetzgeber meint, es würde „in besonders krasser Weise […] gegen die Menschenwürde verstoßen, gezielt einem künftigen Menschen seine Erbanlagen zuzuweisen“2.

Ob das tatsächlich so ist, untersuche ich in der vorliegenden Arbeit. Deshalb bleiben andere, zum Beispiel medizinische Argumente, die gegen menschliches Klonen derzeit sprechen, außer Betracht. Vielmehr unterstelle ich eine Klonbildung de lege artis im Rahmen von gefahrlosen Standardeingriffen. Weiter konzentriere ich mich hier ausschließlich auf das ,reproduktive Klonen‘, das ist die Herstellung eines Menschen aus Erbeigenschaften eines einzelnen Menschen: Dabei wird der Zellkern, der das vollständige Genom enthält, mit einer entkernten Eizelle verschmolzen. Sogenanntes ,therapeutisches Klonen‘ für medizinische Zwecke behandle ich hier nicht.In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend auf den Personenbegriff an3, weil nach derzeitiger Rechtslage das Herstellen einer identischen Person mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Ich werde deshalb zuerst an verschiedene philosophische Personenbegriffe anknüpfen und jeweils diskutieren, inwieweit das Klonen tatsächlich bedeuten würde, einen personenidentischen Doppelgänger herzustellen. Würde im Sinne des entsprechenden Personenbegriffs durch Klonen dagegen kein Double derselben Person produziert werden, wäre die körperliche Reproduktion eines Menschen unter dem Gesichtspunkt der Personenidentität unproblematisch. Nur wenn dieselbe Person ein zweites Mal entstünde, läge ein Verstoß gegen ethische Grundsätze vor.

Daran anschließend werde ich einen eigenen Personenbegriff einführen und ebenfalls prüfen, inwieweit durch Klonen dieselbe Person geboren würde. Am Ende stelle ich in Frage, ob die aktuellen ethischen Bedenken gegen das Klonen wirklich überzeugen können. Im Ergebnis werde ich mich insoweit für ein Aufrechterhalten des Klonverbots aussprechen, obwohl ich die Argumente dafür eher im ordre public als in einer zwingenden ethischen Notwendigkeit sehe4.

2 Personenbegriffe und Klone

2.1 Der Personenbegriff in der Antike

Bereits die Stoiker problematisieren den Personenbegriff. Der Mensch vereinige in sich vier Personen, die wir in verschiedenen Rollen spielen:

(1) eine allgemeine Rolle, die uns allein durch unser Menschsein zukommt,
(2) eine Rolle als Individuum, durch die wir uns von unseresgleichen unterscheiden,
(3) eine politische und gesellschaftliche Rolle und
(4) eine Rolle, die auf das „alte ethische Motiv der Lebenswahl“ hinausläuft

So interpretiert jedenfalls Sonderegger5 die Abschnitte 107 bis 121 in De Officiis6. Vor diesem Personenbegriff wäre reproduktives Klonen gänzlich unproblematisch, da nach diesem stoischen Verständnis eine Person viel mehr ausmacht als ihre Erbanlagen.Bei Augustinus besteht der Mensch aus Leib und Seele. Und obwohl sich die Seele des Leibs bedient, sie also über dem Leib steht, machen nur beide gemeinsam die Natur des Menschen aus7. In der späteren christlichen Religionsgeschichte kommt Boethius im Zusammenhang mit der Trinitätslehre zu der Überzeugung, eine Person sei „die unteilbare Substanz einer verständigen Natur“8.Auch dieser religiöse Personenbegriff der Spätantike steht dem Klonen nicht entgegen, weil die Substanz des Menschen, dessen Erbmaterial herangezogen wird, in seiner Körperlichkeit nicht geteilt wird. Jedenfalls ist die Entnahme eines Zellkerns kein Eingriff, der den Leib beziehungsweise die Substanz der Person beeinträchtigt. Sonst würde sich die Person ja mit jeder kleinen Hautabschürfung wandeln. Das war sicher nicht, was Boethius mit „unteilbarer Substanz“ im Sinne hatte.

2.2 Der Personenbegriff im Mittelalter

Von Aristoteles übernimmt Thomas von Aquin das Konzept des Hylemorphismus: Alles irdische Sein folgt aus der Wechselwirkung der beiden Prinzipien Form und Materie 9. Nur beide zusammen können Existierendes hervorbringen.

Das prägt auch das Menschenverständnis von Thomas: Die Seele formt den Körper. So versteht er unter „Person, was im Bereiche aller Natur am vollkommensten ist; was nämlich für sich besteht in der vernünftigen Natur“10. Das ähnelt zunächst ein wenig dem, was schon Augustinus gefunden hatte; jedoch spielen bei Thomas darüber hinaus die Vernunft und die freiheitliche Selbstbestimmung die wirklich entscheidende Rolle bei der Bestimmung des Personenbegriffs. Denn Person ist, was aus sich selbst heraus handelt11.Zu einer ganz anderen Vorstellung von dem, was eine menschliche ,Person‘ meint, kommt Duns Scotus. Sein Personenbegriff fällt mit dem Naturbegriff für jegliche Kreatur zusammen. Allerdings sei die menschliche Personalität insoweit negativ behaftet, als sie unabhängig von anderen Menschen nur sich selbst bejaht12. Aus dieser egozentrischen Blickrichtung folgt für Scotus die Trennung des Menschen zwischen sich und den anderen: Die Person ist ein Individuum.Trotz dieser unterschiedlichen Vorstellungen über den Personenbegriff im Mittelalter, findet sich keine Theorie, die dem Klonen entgegenstünde. Denn die Übertragung von Erbgut auf einen anderen führt nicht zu einer Verdoppelung derselben Person nach dem Verständnis der mittelalterlichen Denker.

2.3 Verschiedene Ansätze zum Personenbegriff in der Neuzeit Wollte man all die verschiedenen Ideen, wie man den Personenbegriff konsistent denken könnte, bis in unsere Tage aufarbeiten, so wäre das zwar ein interessant abwechslungsreiches, gleichzeitig aber auch ein allzu umfangreiches Unterfangen. Insofern mag es verzeihlich sein, nur auf die folgenden Philosophen einzugehen.

2.3.1 Giovanni Pico della Mirandola, Friedrich Heinrich Jacobi Zwischen Della Mirandola und Jacobi liegen zwar Jahrhunderte, aber ihr Bild vom Menschen als Ebenbild Gottes weist deutliche Parallelen auf: Für beide hat Gott den Menschen mit Freiheit und Selbstbewusstsein ausgestattet.

Della Mirandola behauptet sogar, dass Gott den Menschen „weder himmlisch noch irdisch, weder sterblich noch unsterblich“ erschaffen habe. Es sei am Menschen, sich selbst entweder in Richtung Tier oder zum Göttlichen hin zu entwickeln13. Dazu sei er mit einem gänzlich freien Willen ausgestattet.

Jacobis Personenbegriff beruht ebenso auf der religiösen Überzeugung, dass sich im Menschen Züge des Göttlichen wiederfinden. Jacobi meint mit ,Person‘ ein Wesen, das sich seiner selbst bewusst ist, also von sich als „eines bleibenden in sich seyenden Ich[s]“ weiß14. Deshalb müssen wir analog auch umgekehrt die menschlichen Charakteristika „…Selbstbewußtseyn, Verstand….freyer Wille“ dem persönlichen Schöpfergott zuschreiben15.

Zunächst könnte man zweifeln, ob Klone Gottesgeschöpfe sind und ihnen deshalb die Ebenbildlichkeit Gottes zukommt. Denn schließlich sind sie im Wege eines medizinischen Eingriffs durch gezielte Erbmanipulation entstanden. Überlegt man dann aber, dass die ,Bausteine‘ des Klons nicht von Menschenhand gemacht sind und man ihm seine künstliche Entstehung nicht ansieht, so sind diese Zweifel schnell zerstreut: Auch der Klon ist ein Abbild Gottes. Es bleibt allenfalls die Frage, ob der Mensch mittels künstlicher Befruchtung Gott ins Handwerk pfuschen darf. Dieses Problem hat aber mit dem Thema der Personenidentität nichts zu tun und wird deshalb erst später unter Abschnitt 3 verhandelt.

[...]


1 Siehe § 6 Embryonenschutzgesetz vom 13. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 2746), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2228) geändert worden ist.

2 So in der Gesetzesbegründung laut Bundestagsdrucksache 11/5460 vom 25. Oktober 1989. Seite 11.

3 Zur Verwendung des Personenbegriffs in diesem Zusammenhang vergleiche Reusser, Ruth: Das Konzept des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (ÜMB). In Das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates - taugliches Vorbild für eine weltweit geltende Regelung?. Herausgegeben von Jochen Taupitz. Berlin Heidelberg 2002. Seiten 52 f.

4 Dagegen meint der Europäische Gerichtshof (EuGH), der ordre public spiegle gerade die „in den Mitgliedstaaten anerkannten ethischen oder moralischen Grundsätze[…]“ wider. Vergleiche EuGH Urteil vom 18. Oktober 2011 – C-34/10, Absatz 39.

5 Sonderegger, Erwin: Stoa: Gattungen des Seienden und «Personen». In Museum Helveticum: schweizerische Zeitschrift für klassische Altertumswissenschaft Band 57. Zürich 2000. Seite 11.

6 Cicero, Marcus Tullius: De Officiis|Vom pflichtgemäßen Handeln. Düsseldorf 2008. Seiten 89 ff.

7 Siehe Heinzmann, Richard: Philosophie des Mittelalters. Stuttgart 2008. Seiten 82f.

8 Boethius, Anicius Manlius Severinus: Traktat V|Ggegen Euthyches und Nestorius. In Die theologischen Traktate. Hamburg 1988. Seite 81.

9 Vergleiche zum Beispiel Richter, Paul: Der Beginn des Menschenlebens bei Thomas von Aquin. Wien Berlin 2008. Seiten 86f.

10 Aquin, Thomas: Summa Theologica. In Bibliothek der Kirchenväter lateinisch-deutsch; Prima Pars quaestio 29, Artikel 3, b). Aufgerufen am 11. Februar 2019.

11 Aquin, Thomas: Ibidem.

12 Dettlof, Werner: Johannes Duns Scotus (1265/1266-1308). In Klassiker der Theologie. Herausgegeben von Heinrich Fries und Georg Kretschmar. München 1981. Seiten 233f.

13 Della Mirandola, Giovanni Pico: Über die Würde des Menschen. In Baker, Dora: Giovanni Pico della Mirandola – Sein Leben und sein Werk. Dornach 1983. Seiten 65f.

14 Jacobi, Friedrich Heinrich: Die Hauptschriften zum Pantheismusstreit zwischen Jacobi und Mendelssohn. Herausgegeben von Heinrich Scholz. Berlin 1916. Seite 237.

15 Schumacher, Nicole: Friedrich Heinrich Jacobi und Blaise Pascal. Würzburg 2003. Seite 250.

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Details

Title
Sollte Klonen verboten bleiben? Eine philosophische Untersuchung zum Personenbegriff
College
University of Bamberg
Grade
1,3
Author
Year
2019
Pages
19
Catalog Number
V508267
ISBN (eBook)
9783346076908
ISBN (Book)
9783346076915
Language
German
Keywords
Person, Embryonenschutzgesetz, reproduktives Klonen, Philippa Foot, Trolley Dilemma, Menschenwürde, Anissa, Abe und Mary, Erbgut, Form und Sub- stanz, dissoziative Identitätsstörung, Sittengesetz, kantische Ethik, Autono- mie, „M-Prädikate“ und „P-Prädikate“.
Quote paper
Götz-Ulrich Luttenberger (Author), 2019, Sollte Klonen verboten bleiben? Eine philosophische Untersuchung zum Personenbegriff, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/508267

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