Europäisierung der Jugendhilfe und Jugendpolitik

Grundlagen der EU mit Blick auf die soziale Dimension


Term Paper, 2005

25 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1. Die wichtigsten Institutionen / Organe der EU
2.2. Der EU- Verfassungsentwurf

3. Begriffe
3.1.Subsidiarität
3.2. Mehrebenensystem
3.3. Open Method of Coordination oder offene Koordinierungsmethode

4. Der soziale Bezug
4.1. Die soziale Dimension der EU
4.2. Einführung des Euro und die Auswirkungen auf Sozialpolitik
4.3. Haushaltspolitik
4.4.Defizitüberschreitung

5. Die Lissabon Strategie als aktuelle Leitideologie
5.1.Entwicklung eines übergeordneten Ziels
5.2.Umsetzung in die Politik am Beispiel der sozialpolitischen Agenda

6. Fazit.

1. Einleitung

Wie die Gliederung andeutet werden in Kapitel zwei die wichtigsten Institutionen und ihr Verhältnis zueinander benannt und ansatzweise erläutert. Dann wird der vor wenigen Wochen unterzeichnete Verfassungsentwurf der EU näher beschrieben und anhand seiner wesentlichen inhaltlichen Komponenten dargestellt.

In Kapitel drei werden die Begriffe, Subsidiarität, Mehrebenensystem und Open Method of Coordination eingeführt.

Natürlich interessiert mit Blick auf das Thema insgesamt die soziale Dimension mehr als beispielsweise die Landwirtschaft, aber auch der Euro und seine Einführung hatten und haben Auswirkungen auf die Sozialpolitik und Jugendhilfe beispielsweise in Folge von Haushaltspolitik und Defizitüberschreitung. Hierauf möchte ich in Kapitel vier ausführlich eingehen.

Die Lissabon-Strategie als aktuelle Leitideologie wird schließlich in Kapitel fünf erläutert. Gerade wie ein übergeordnetes Ziel entwickelt und dann in die Politik umgesetzt wird ist hierbei von Interesse. Am Beispiel der sozialpolitischen Agenda soll dies verdeutlicht werden.

Die Arbeit endet mit einem Fazit.

2. Grundlagen

Die wichtigsten Institutionen werden nun zunächst benannt und deren Verhältnis zueinander erläutert. Dann wird der vor wenigen Wochen unterzeichnete Verfassungsentwurf der EU näher beschrieben und anhand seiner wesentlichen inhaltlichen Komponenten dargestellt.

2.1.Die wichtigsten Institutionen / Organe der EU

Das Europaparlament ist das legislative Organ der EU. Es besteht aus 732 Mitgliedern, davon kommen 99 aus Deutschland. Das Europaparlament besitzt kein Initiativrecht.[1]

Die Kommission ist das exekutive Organ der EU. Es besteht aus 30 Mitglieder, davon kommen zwei aus Deutschland. Diese werden durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt und vom Europaparlament bestätigt. Die Kommission besitzt ein Initiativrecht.

Der Ministerrat oder Rat der EU ist das zentrale Entscheidungsorgan der EU mit legislativer Funktion. Hier finden regelmäßige Treffen der Fachminister statt. Hier erfolgt der Beschluss von Rechtsakten der EU in Zusammenarbeit mit dem Parlament und auf Vorschlag der Kommission.

Der Europäische Gerichtshof repräsentiert die Judikative. Es ist ein Richter aus jedem EU-Staat vertreten, der von den Regierungen der Mitgliedsstaaten auf sechs Jahre gewählt wird. Der Gerichtshof hat die Wahrung des Rechts und die Fortführung des Rechts durch Auslegung zur Aufgabe.

Der Europäischer Rat ist ein politischer Impulsgeber und Wegweiser. Hier werden Grundsatzentscheidungen getroffen. Regelmäßige Treffen der Staats- und Regierungschefs, der Außenminister sowie des Präsidenten der Kommission konstituieren den Europäischen Rat. Streng genommen ist er damit kein Organ der EU.[2]

Damit sind die wichtigsten Organe der EU benannt. Natürlich gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Institutionen und Akteuren die politischen Einfluss auf die EU nehmen.[3] Auch soziale Institutionen sind auf EU Ebene vertreten. Aber auch die Regionen (Deutschland dass als eines der wenigen Mitgliedsländer ein föderales System hat) machen über die jeweiligen Landesparlamente und den Ausschuss der Regionen regionale Interessen auf EU Ebene geltend.[4] Ergänzend wirken die Mechanismen und Einflussnahmen der einzelnen Interessengruppen[5] auch auf EU Ebene. Es gibt in der Folge eine europäische Verbände Formierung im Prozess der Integration.

2.2. Der EU- Verfassungsentwurf:

Der Weg zu einem EU- Verfassungsentwurf[6] war weit und stets unter dem Gedanken eines handlungsfähigen Europas vom europäischen Konvent erarbeitet worden. Es erscheint mir zielführend zunächst wesentliche Kernelemente der Europäischen Verfassung herauszustellen. Die am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Rom unterzeichnete Europäische Verfassung fasst die bisherigen Europäischen Verträge zusammen und fügt neue Elemente ein.Hier die wichtigsten Elemente desVerfassungsentwurfs in Kürze:

Die Verfassungdefiniert die Union als Gemeinschaft, die der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit verpflichtet ist. Die Grundrechtecharta wird Bestandteil der Verfassung. Es wird eine europäische Unionsbürgerschaft geschaffen. Außerdem ist die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens vorgesehen. Erstmals soll ein hauptamtlicher Präsident an der Spitze der EU stehen. Vorgesehen ist,den EU-Ratspräsidenten von den Staats- und Regierungschefs auf zwei ein halb Jahrezu wählen. Der EU-Präsident soll die Arbeit des Europäischen Rates koordinieren und jährlich vier Gipfeltreffen vorbereiten. Er soll die EU auch nach außen vertreten, dabei aber die Zuständigkeiten des EU-Außenministers wahren. Mit dieser Regelung wird die halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern rotierende EU-Präsidentschaft abgeschafft. Sie hätte die politische Arbeit in einer auf 25 und mehr Länder angewachsenen EU erheblich erschwert. Neu soll auch das Amt eines EU-Außenministers sein. Er soll zugleich Vorsitzender des Außenministerrates und Vizepräsident der EU-Kommission sein. Dadurch wird er sowohl an den Ministerrat als auch an die Kommission angebunden. Der Europäische Rat soll ihn ernennen, der Präsident der EU-Kommission muss zustimmen. Bis zum Jahre 2014soll jeder Mitgliedstaat einen Kommissar in der EU-Kommission stellen.Danach soll die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden. Sie sollen nach dem Rotationsprinzip ernannt werden. Große und kleine EU-Staaten sind gleichberechtigt. Die Politikbereiche, in denen mit Mehrheit im EU-Ministerrat entschieden werden soll, werden erweitert. Außerdem gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit. Danach sind für einen Beschlussdie Zustimmung von 55 Prozentder Länder notwendig, die gleichzeitig mindestens 65 Prozentder Bevölkerung der EU repräsentieren müssen. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Staaten erforderlich. Das Mitentscheidungsrechtdes Europäischen Parlaments wurde wesentlich erweitert,unter anderemim Haushaltsrecht.Außerdem wird das Europaparlament den Präsidenten der EU-Kommission auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs wählen und die gesamte Kommission per Votum billigen. Die Zahl der Parlamentarier wird ab 2009 auf 750 begrenzt. Kleine Mitgliedstaaten sollen mindestens sechs Abgeordnete, große höchstens 96 haben. Deutschland wird also drei Abgeordnete weniger in das EP entsenden. Zum Verhältnis zwischen Union und Mitgliedsstaaten gibt es folgendes zu sagen. Hier gilt grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip. Danach wird die Union nur tätig, soweit die Mitgliedstaaten der Union in der Verfassung Aufgaben zuweisen und sofern diese am besten auf der europäischen Ebene gelöst werden können. Hierauf wird in Kapitel drei noch näher einzugehen sein. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt findet ebenfalls Eingang in die Europäische Verfassung. Auf Vorschlag der EU-Kommission stellt der Ministerrat ein übermäßiges Haushaltsdefizit eines Landes fest. Die Einleitung des Defizitverfahrens wird auf Empfehlung der EU-Kommission von einer qualifizierten Mehrheit der Länder im Ministerrat getroffen, die mindestens drei Fünftel der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. Auf den (auch historischen und ideologischen) Hintergrund des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gehe ich in Kapitel vier ausführlich ein, da der Pakt ganz wesentlichen Einfluss auf die soziale Situation der Mitgliedsstaaten hat. Neu ist die Regelung über einen Austritt aus der EU. Statt eines direkten Gottesbezuges gibt es einen Verweis auf die religiösen und kulturellen Traditionen Europas. Jede Verfassung braucht Symbole, mit denen sich die Bevölkerung identifizieren kann. Der Konvent schlug dafür die bereits bekannten Symbole vor: Die blaue Fahne mit den 12 Sternen als Europaflagge, Beethovens "Ode an die Freude" als Hymne und den 9. Mai als Europatag. "Einig in Vielfalt" soll künftig das Motto der EU sein.[7]

Es zeigt sich, dass der Gedanke der Einheit Europas stets präsent ist und der Entwurf darauf abzielt Europa insgesamt als Institution zu einen und zu stärken. In der Folge sind Harmonisierungstendenzen auf allen politischen aber auch gesellschaftlichen Feldern zu erwarten.

3. Begriffe

In Kapitel drei werden nun die Begriffe, Subsidiarität, Mehrebenensystem und Open Method of Coordination eingeführt. Ich bin der Meinung, dass diese Begriffe wichtig sind für das Verständnis der Funktionsweise und des Zusammenspiels der Mitglieder und Akteure der Union.

3.1.Subsidiarität

Das Subsidiaritätsprinzip in der EU bedeutet, dass Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind. Artikel 5 des EG-Vertrags bestimmt: "In den Bereichen, welche nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können." Das Subsidiaritätsprinzip[8] wurzelt in der katholischen Soziallehre und steht in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es richtet sich an die Organe der EU und untersteht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Das Subsidiaritätsprinzip wurde mit dem Maastrichter Vertrag unterzeichnet am 7. Februar 1992 festgeschrieben und am 12. Dezember 1992 durch die Leitlinien des Europäischen Rates von Edinburgh konkretisiert. Am 25. Oktober 1993 schlossen das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat eine Vereinbarung über die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bereich der Subsidiarität. Der Vertrag von Amsterdam unterzeichnet am 2. Oktober 1997 führte zu einem Vertragsprotokoll zur Anwendung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, welches dem EG-Vertrag beigefügt wurde. Gemäß dem Subsidiaritätsprotokoll müssen Gesetzesvorschläge der Kommission auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips hin geprüft werden. Die Kommission erstattet jährlich Bericht über die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips. Das Mandat des Europäischen Rates von Laeken für den Europäischen Konvent vom 15. Dezember 2001 umfasst auch eine bessere Aufteilung und Festlegung der Zuständigkeiten in der EU und schließt damit das Thema der Subsidiarität mit ein. Aufgrund von anhaltenden Schwierigkeiten bei der Operationalisierung benutzen sowohl Befürworter als auch Gegner weiterer Integration in der EU das Subsidiaritätsprinzip zur Begründung ihrer jeweiligen Standpunkte[9] Wie in Kapitel 2.1 dargestellt wurde, ist das Subsidiaritätsprinzip im Verfassungsentwurf der Union festgeschrieben. Es ist also damit zu rechnen, dass es ganz wesentlich die weitere Entwicklung der Union begleiten wird. Mit Blick auf Deutschland ist dies keine große Umstellung, da die Bundesrepublik Deutschland ein föderaler Staat ist, in dem das Subsidiaritätsprinzip Tradition hat.

[...]


[1] Vgl. Wessels Wolfgang, Das politische System der EU, in Weidenfeld, Werner; Die Europäische Union -Politisches System und Systembereiche-; Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 442, Bonn 2004, S. 83-109.

[2] Vgl. Richter Dorothee, Greiner Gero; Die Europäische Union; unveröffentlichtes Handout zur Sitzung vom 17.06.2004; Das politische System der BRD, Proseminar am Institut für Politikwissenschaften; Tübingen 2004, S. 1-5.

[3] Einen umfassenden Überblick über die verschieden Akteure und Institutionen der EU bietet das Internet –Portal der Europäischen Union an. In; http://www.europa.eu.int, Stand 29.11.2004.

[4] Vgl. Münch, Ursula; Meerwaldt Kerstin; Fischer, Thomas; Deutsche Länder in der Europäischen Union, in Informationen zur politischen Bildung, Nr. 275, Bonn 2002; S. 43-51.

[5] Vgl. Platzer, Hans-Wolfgang, Interessenverbände und europäischer Lobbyismus, in Weidenfeld, Werner; Die Europäische Union -Politisches System und Systembereiche-; Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 442, Bonn 2004, S. 186-203.

[6] Vgl. Weidenfeld, Werner; Giering, Klaus; Die Zukunft Europas; in Weidenfeld, Werner; Die Europäische Union -Politisches System und Systembereiche-; Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 442, Bonn 2004, S. 625-649.

[7] Vgl. Bundesregierung; Kernelemente der Europäischen Verfassung; in http:://www.bundesregierung.de/artikel-,9948.498068/Kernelemente-der-Europaeischen.htm; Stand 02.11.2004.

[8] Das Subsidiaritätsprinzip verlangt einerseits, dass kein Sozialgebilde Aufgaben an sich ziehen soll, die der Einzelne oder kleinere Sozialgebilde aus eigener Kraft und Verantwortung mindestens genauso gut lösen können wie die größere Einheit. Andererseits verlangt es, dass die größeren Sozialgebilde den Kleineren die Hilfe und Förderung angedeihen lassen, die die kleineren Einheiten brauchen um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Vgl. hierzu Lampert, Heinz; Althammer, Jörg: Lehrbuch der Sozialpolitik, sechste Auflage, Lauf a d. Pegnitz 2001. S. 422.

[9] Vgl. SOCIALinfo, Wörterbuch der Sozialpolitik unter: http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=660 Stand 03.11.2004.

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Details

Title
Europäisierung der Jugendhilfe und Jugendpolitik
Subtitle
Grundlagen der EU mit Blick auf die soziale Dimension
College
University of Tubingen
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
25
Catalog Number
V50982
ISBN (eBook)
9783638470667
ISBN (Book)
9783638661331
File size
525 KB
Language
German
Keywords
Europäisierung, Jugendhilfe, Jugendpolitik
Quote paper
Dipl.Betrw.(BA) Michael M. Fleißer (Author), 2005, Europäisierung der Jugendhilfe und Jugendpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50982

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