Die Arbeit folgt der Frage, wann ein Verwaltungsakt generell ungültig ist, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Eingliederungsvereinbarung, einen im Grunde öffentlich-rechtlichen Austauschvertrag, durch Verwaltungsakt ersetzen zu können und unter welchen Umständen eine Eingliederungsvereinbarung, die als Verwaltungsakt erlassen wurde, als ungültig gelten muss.
Der Verwaltungsakt (VA) ist klassisches Handlungsinstrument des deutschen Verwaltungsrechts und besitzt auch im Rechtskreis SGB II eine wichtige Stellung. Im Rahmen dieser Ausarbeitung sollen zunächst hinleitend der Verwaltungsakt im VwVfG sowie die Ungültigkeit bzw. die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts im VwVfG vorgestellt werden. Darauf aufbauend soll der Spezialfall Eingliederungsvereinbarung (EGV) nach §15 SGB II bzw. der Ersatz der Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt nach §15 Abs. 1 Satz 6 SGB II näher betrachtet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Verwaltungsakt im Verwaltungsverfahrensgesetz
- Arten von Verwaltungsakten
- Nichtigkeit von Verwaltungsakten
- Abgrenzung der Rechtswidrigkeit zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten
- Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II
- Der Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt
- Zulässigkeit des Erlasses einer EGV als Verwaltungsakt
- Rechtmäßigkeitsvoraussetzung des ersetzenden Verwaltungsakts
- Nichtigkeit des ersetzenden Verwaltungsaktes
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Ungültigkeit von Verwaltungsakten im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), insbesondere im Zusammenhang mit der Eingliederungsvereinbarung. Dabei werden zunächst das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und die Nichtigkeit von Verwaltungsakten im Allgemeinen betrachtet, bevor die spezifischen Aspekte der Eingliederungsvereinbarung im SGB II und deren Ersetzung durch einen Verwaltungsakt im Fokus stehen.
- Die rechtlichen Grundlagen des Verwaltungsakts im VwVfG
- Die Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
- Die Besonderheiten der Eingliederungsvereinbarung im SGB II
- Die Zulässigkeit des Erlasses einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt
- Die Voraussetzungen für die Nichtigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Diese Einleitung stellt den Verwaltungsakt (VA) als zentrales Instrument des deutschen Verwaltungsrechts vor und erläutert dessen Bedeutung im SGB II. Die Arbeit fokussiert auf die Frage der Ungültigkeit von Verwaltungsakten und deren Anwendung auf die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II.
Der Verwaltungsakt im Verwaltungsverfahrensgesetz
Dieser Abschnitt erklärt das Konzept des Verwaltungsakts im VwVfG und differenziert zwischen verschiedenen Arten von Verwaltungsakten, wie beispielsweise dem belastenden, begünstigenden und gestaltenden Verwaltungsakt. Zudem werden die Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts erläutert, wobei die Evidenztheorie des § 44 VwVfG im Vordergrund steht.
Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II
Dieser Teil befasst sich mit der Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II und untersucht die Möglichkeit, diese Vereinbarung durch einen Verwaltungsakt zu ersetzen. Es werden die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für einen ersetzenden Verwaltungsakt sowie die Bedingungen für dessen Nichtigkeit beleuchtet.
Schlüsselwörter
Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Nichtigkeit, Ungültigkeit, Eingliederungsvereinbarung (EGV), SGB II, Rechtswidrigkeit, Evidenztheorie, Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2019, Die Ungültigkeit von Verwaltungsakten im SGB II in Anlehnung des VwVfG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/510093