Welche verfassungsmäßigen Wege gibt es den Präsidenten der Vereinigten Staaten bei Bruch der Rechtsstaatlichkeit zur Verantwortung zu ziehen?

Eine Analyse am Beispiel des amtierenden US-Präsidenten Donald John Trump


Dossier / Travail, 2019

17 Pages, Note: umbenotet

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Impeachment
2.1. Definition
2.2. Geschichtlicher Hintergrund
2.3. Gründe für ein Impeachment
2.4. Das Impeachment-Verfahren
2.5. Das Impeachment gegen Bill Clinton
2.6. Mögliche Anwendung bei Donald J. Trump
2.6.1. Moralische Gründe für ein Impeachment
2.6.2. Strafrechtliche Gründe für ein Impeachment
2.6.3. Bedingungen für ein Impeachment

3 Das 25th Amendement
3.1. Definition
3.2. Geschichtlicher Hintergrund
3.3. Mögliche Anwendung bei Donald J. Trump

4 Schluss

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Bereits nach zwei Jahren gilt die Politik des amtierenden Präsidenten Donald J. Trump als beispielslos (Zelizer, 2017). Er unterzeichnet nicht nur ein Dekret zum Bau einer Mauer an der Grenze zu Mexiko, um die illegale Einwanderung zu unterbinden (sun, dpa, & AFP, 2017), sondern ist auch bereit, dafür eine lange Haushaltssperre in Kauf zu nehmen (AFP, 2019). Ohne Präzedenz ist ebenfalls das Verschwimmen der Grenzen zwischen familiären und amtlichen Angelegenheiten (Zelizer, 2017) und die rekordverdächtig lange Liste der von ihm entlassenen Mitarbeitern (dpa & cc, 2018).

Die Stimmen derer, die Trump auf Grund seiner Politik zur Verantwortung ziehen wollen, werden immer lauter. Jedoch entschieden sich die Gründer der amerikanischen Verfassung bewusst für ein präsidentielles Regierungssystem, durch welches der amtierende Präsident dem Kongress keine politische Rechenschaft schuldig ist (vgl. Stüwe, 2013, 101). Anstelle dessen führten sie den Accountability-Mechanismus der Wahl ein. Hierdurch wird ein Politiker dazu veranlasst, im besten Interesse der Vertretenen zu Handeln. Wenn die Wähler mit der Politik nicht zufrieden sind, geben sie bei der nächsten Wahl einem anderen Vertreter ihre Stimme (Prezeworski, Stokes, & Manin, 1999).

Trump wird jedoch nicht nur inhaltlich in seiner Politik kritisiert, ihm wird auch der Bruch der Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen. Hier ist vor allem auf die im Jahr 2017 angeordneten Sonderermittlungen hinzuweisen, bei denen der Einfluss Russlands auf den Präsidentschaftswahlkampf 2016 und die damit verbundenen Rechtsverstöße untersucht werden (Rosenstein, 2017).

Vor dem Hintergrund Trumps möglicher Rechtsbrüche soll im Folgenden das Thema „Welche verfassungsmäßigen Wege gibt es den Präsidenten1 der Vereinigten Staaten bei Bruch der Rechtsstaatlichkeit zur Verantwortung zu ziehen?“ vertieft werden. In der Verfassung sind hierfür zwei Mechanismen, das Impeachment und das 25th Amendement, niedergeschrieben. Das Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist es diese indirekten Accountability-Mechanismen zu definieren und einen kurzen Einblick in ihre Entstehung zu geben. Um das Impeachment anschaulicher zu erklären, wird der Fall Bill Clinton genauer erläutert. Darauf aufbauend wird analysiert, inwieweit die beiden verfassungsmäßigen Wege auf Trump angewendet werden könnten.

2 Das Impeachment

2.1. Definition

Als Impeachment (dt. Amtsenthebungsverfahren) bezeichnet man eine “formal accusation – similar to an indictment – of wrongdoing by a civil officer such as the president, vice president, or judge.” (Shea, 2000, 61).2

Andrew McCarthy warnt: „If removal for righteous reasons is not the objective, impeachment proceedings should not be initiated. “ (McCarthy, 2018). Das Amtsenthebungsverfahren ist viel eher eine abhelfende Maßnahme, um die Bevölkerung und die Republik zu schützen und ihr den größtmöglichen Vorteil zu garantieren (Shea, 2000, 19). Gleichzeitig dient das Impeachment als indirekter Accountability-Mechanismus (vgl. Kapitel 4.2. Geschichtlicher Hintergrund).

2.2. Geschichtlicher Hintergrund

Die dreizehn britischen Kolonien hatten schon kurz nach ihrer Besiedlung des nordamerikanischen Kontinents begonnen, sich von den Herrschaftsstrukturen, durch die sie an England gebunden waren, zu lösen. So entstand durch den Unabhängigkeitskrieg 1975-1983 die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Grundlage. Nach den Verhandlungen und dreijähriger Ratifikation traten 1781 die Konföderationsartikel in Kraft. Sie beruhen auf dem Prinzip der vollständigen Souveränität der Einzelstaaten (vgl. Stüwe, 2013, 15 ff.).

Bald stellte sich jedoch heraus, dass die ausgehandelten Gesetze nicht ausreichten, um den Handel zu regeln. So wurde 1787 zum ersten Mal die Constiutional Convention einberufen. Obwohl viele Einzelstaaten einen Machtverlust befürchteten, einigte man sich schnell darauf, gemeinsam eine neue Verfassung zu schreiben (vgl. Stüwe, 2013, 15 ff.).

Ein wichtiger Bestandteil dieser ist das System der checks and balances. Durch das Prinzip der Gewaltenteilung, soll Machtmissbrauch verhindert werden. Die wechselseitige Kontrolle (checks) wird eingesetzt, um Gleichgewicht (balances) der Verfassungsorgane im Staat zu erreichen. Der Kongress verkörpert mit seinen zwei Kammern, das Repräsentantenhaus und den Senat, die Legislative. Der Präsident bildet die Exekutive und die Gerichte die Judikative (vgl. Stüwe, 2013, 43 ff.).

In einem präsidentiellen Regierungssystem bleibt der Präsident so im Amt, auch wenn er keine Mehrheit im Kongress hat. Um das Herrschaftsstreben zu erschweren, führten die Gründer der Verfassung, orientiert am englischen Parlament, das Impeachment ein, welches dem Präsidenten die Macht entziehen kann. Durch diesen indirekten Accountability-Mechanismus ist der Präsident für sein Handeln verantwortlich und kann zur Rechenschaft gezogen werden. Die Angst sein Amt zu verlieren, soll den Machtinhaber gleichzeitig dazu anleiten, richtig zu handeln (vgl. Shea, 2000, 19 ff.; Stüwe, 2013, 100 f.).

Weil der Präsident aber politisch unabhängig bleibt, ist wichtig festzuhalten, dass es sich bei dem Impeachment nicht um ein politisches Verfahren, sondern um ein Kontrollinstrument der Legislative gegenüber der Exekutive handelt (vgl. Stüwe, 2013, 100 f.).

2.3. Gründe für ein Impeachment

Nachdem sich die Gründer der Verfassung dazu entschlossen hatten, das Impeachment einzuführen zu wollen, galt es dies in der Verfassung festzuhalten.

Während der Constiutional Convention im Jahr 1787 wurde das Committee of Eleven aufgestellt, in dem jeder Staat durch ein Mitglied vertreten wurde. Ihre Aufgabe war unter anderem, den Ablauf der Wahl des Präsidenten und des Amtsenthebungsverfahren zu konkretisieren (vgl. Labovitz, 1978, 14 f.). Nach langen Verhandlungen wurden in Art. II Sec. 4 der Verfassung folgendes festgehalten:

“The President, Vice President and all civil officers of the United States, shall be removed from office on impeachment for, and conviction of, treason, bribery, or other high crimes and misdemeanors.”

Während treason (dt. Verrat) und bribery (dt. Bestechung) relativ einfach zu definieren sind, ist es schwer den Ausdruck high crimes and misdemeanors (dt. andere Verbrechen und Vergehen) zu spezifizieren. Dadurch kann die Opposition das Impeachment einfacher für Eigeninteressen nutzen, um den Präsidenten aus seinem Amt zu entheben. Dies wird rückblickend vor allem bei dem Amtsenthebungsverfahren gegen den amtierenden Präsidenten Andrew Johnson vermutet (vgl. Kapitel 2.5 Das Impeachment-Verfahren).

Die Mitglieder des Committee of Eleven wollte jedoch nicht auf diese, aus dem britischen Recht stammende, Formulierung verzichten. Denn hierdurch wird deutlich, dass sich das Impeachment primär auf konstitutionelle und nicht auf kriminelle Rechtsverletzungen bezieht (vgl. Labovitz, 1978, 26 ff.; Shea, 2000, 9 f.; Stüwe, 2013, 101).

Um Missbrauche zu verhindern ist es jedoch wichtig, den Wesensgehalt der Formulierung durch das Gewohnheitsrecht und den parlamentarischen Gebrauch zu schützen (vgl. Bouvier & Graves, 1856, 323).

2.4. Das Impeachment-Verfahren

Das Impeachment-Verfahren ist gerichtsförmig ausgestaltet und an dem Gewohnheitsrecht angelehnt. Das Repräsentantenhaus hat nach Art. I Sec. 2 das sole power of impeachment, also die alleinige Kompetenz Ermittlungen bezüglich eines Amtsenthebungsverfahrens durchzuführen und dieses bei Bedarf einzuleiten. Hierzu wird eine einfache Mehrheit benötigt. Das House Committee on the Judicary arbeitet die Articles of impeachment aus.

Nach einer Anhörung stimmt der Senat, unter Vorsitz des obersten Richters des Supreme Courts, nach Art. I Sec. 3 über die Amtsenthebung ab. Die Senatoren entscheiden bezüglich jedem einzelnen Article of impeachment über Schuld oder Unschuld. Bei einer zweidrittel Mehrheit der Anwesenden im Senat ist der Schuldanspruch gültig. Der amtierende Präsident wird daraufhin sofort aus seinem Amt enthoben und der Vizepräsident wird zum Präsidenten ernannt. Bei einem ordnungsgemäßen Verfahren ist das Impeachment juristisch unanfechtbar (vgl. Shea, 2000, 61).

Im Allgemeinen ist festzuhalten, dass das Repräsentantenhaus sehr selten von seinem Recht, ein Verfahren einzuleiten, Gebrauch macht. Das Impeachment gegen einen amtierenden US-Präsidenten wurde bisher nur zwei Mal eingeleitet (Stüwe, 2013). 1868 wurden gegen Andrew Johnson zwölf Articles of impeachment angewandt, die ihm vor allem die Verletzung des Tenure Office Acts vorwarfen. Rückblickend werden jedoch eher politische und keine rechtlichen Gründe für die Anschuldigung vermutet. Die erforderliche zweidrittel Mehrheit wurde bei der Abstimmung im Senat nicht erreicht. (Labovitz, 1978).

2.5. Das Impeachment gegen Bill Clinton

Fast einhundert Jahre später, als das Impeachment schon als antikes Relikt galt, wurde auf Grund der sogenannten „Lewinsky Affäre“ 1996 ein Amtsenthebungsverfahren gegen den demokratischen Präsidenten Clinton eingeleitet. Der Auslöser war Monika Lewinsky, die in der Öffentlichkeit gestand, eine sexuelle Beziehung mit Clinton gehabt zu haben.

Im Januar 1998 schwört Clinton unter Eid, keine Affäre mit Lewinsky gehabt zu haben. Gegen diese Aussage sprach unter anderem eine Audioaufnahme, in der Lewinsky Details zu der zu der sexuellen Beziehung preisgab (Rae & Campbell, 2004; Stüwe, 2013). Starr ließ Clinton unter Strafandrohung vor der Grand Jury vorladen, um seine Aussage bezüglich der außerehelichen Beziehung und der vermuteten Beeinflussung Lewinskys zu überprüfen (vgl. Shea, 2000, 12 ff.). Unter Eid gestand der Präsident: „Indeed, I did have a relationship with Miss Lewinsky that was not appropriate. In fact it was wrong.” (Shea, 2000, 13)

Viele Mitglieder des Kongresses, die den Präsidenten während der Ermittlung unterstützt haben, fühlten sich verraten und betrogen. Die Republikaner sahen den Meineid und die Behinderung der Justiz als ausreichend an, um ein Impeachment einzuleiten. Am 08. Oktober 1998 stimmte das Repräsentantenhaus, die das sole power of impeachment innehat, mit einer einfachen Mehrheit dafür (Rae & Campbell, 2004; Shea, 2000).

Die vier Articles of impeachment, die gegen ihn erhoben wurden, beziehen sich nicht auf die sexuelle Beziehung zu Lewinsky, die kein ausreichender Grund für ein Amtsenthebungsverfahren gewesen wäre. Der Republikaner Howard Coble äußerte sich damals mit folgenden Worten:

„I didn`t mind the affair bit; lots of folks her have them. I didn’t even mind the fact that he had an affair with an intern; that, too can happen here. But Clinton violated the sanctity of the oath of office he swore to uphold.” (Rae & Campbell, 2004, 152)

Bemerkenswert ist, dass die Mehrheit der Amerikaner hinter dem Präsidenten stand und ein Impeachment ablehnte. Heute wird vermutet, dass diese Umstände Einfluss auf die Wahl zum Repräsentantenhaus im November 1998 gehabt haben, in denen fünf Republikaner durch Demokraten ersetzt wurden (vgl. Shea, 2000, 12 ff.; Stüwe, 2013, 100 ff.). Die erforderliche zweidrittel Mehrheit wurde bei der Abstimmung im Senat nicht erreicht und Clinton blieb in seinem Amt (vgl. Shea, 2000, 158; Stüwe, 2013, 102). Starr wurde sowohl während als auch nach dem Prozess Voreingenommenheit vorgeworfen. Sein Ziel sei es gewesen Clinton zu schädigen und ihn aus dem Amt zu treiben. Hier ist zu erkennen, wie einfach die Opposition das Impeachment missbrauchen kann, um den Präsidenten aus seinem Amt zu entheben (vgl. Kapitel 2.3 Gründe für ein Impeachment).

2.6. Mögliche Anwendung bei Donald J. Trump

2.6.1. Moralische Gründe für ein Impeachment

Beispielslos wird Trumps Präsidentschaft von dem politischem Analyst Julian E. Zelizer beschrieben (Zelizer, 2017). Noch nie hat ein amerikanisches Staatsoberhaupt seine Macht, derartig missbraucht. Dies lässt sich unter anderem an der rasanten Abwicklung des von Obama durchgesetzten Affordable Care Act erkennen (Novkov, 2018). Ohne Präzedenz ist auch das Verschwimmen der Grenzen, zwischen familiären und amtlichen Angelegenheiten (Zelizer, 2017). So haben, im Gegensatz zu Trump, alle bisherigen U.S. Präsidenten den Kongress oder das Justizministerium um Zustimmung bezüglich potenzieller Nebeneinkünfte gefragt (Holtzman, 2018).

Peter Baker (2018) behauptet, es können Trump eine Reihe von Vergehen nachgewiesen werden, auf Grund deren ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden könnte. Die gleiche Ansicht vertritt auch Eliszabeth Holtzman (2018). Ihrer Meinung nach stellt der geschäftliche Interessenskonflikt Trumps high crimes and misdemeanors dar.

Trumps Verhalten ist zwar aus einer moralischen Sicht zu kritisieren, jedoch stellen sie keine strafrechtlichen Gründe dar und sind darum für das Einleiten eines Impeachments unbrauchbar (Novkov, 2018). Im Gegensatz hierzu stehen die Sonderermittlungen zur Beeinflussung des Wahlkampfes in den Vereinigten Staaten 2016.

2.6.2. Strafrechtliche Gründe für ein Impeachment

Im Jahr 2017 ordnete das US-Justizministerium Sonderermittlungen an, bei denen der Einfluss Russlands auf den Präsidentschaftswahlkampf 2016 und die damit verbundenen Rechtsverstöße untersucht werden sollten (Rosenstein, 2017). In diesem Zusammenhang gilt auch zu überprüfen, ob Trump auf Grund von Meineid oder Behinderung der Justiz zur Verantwortung gezogen werden kann. Trump selbst wies diese Vorwürfe wiederholt zurück (Holpuch, 2017). Trotzdem wurde am 17. Mai 2017 der ehemalige FBI-Direktor Robert Swan Mueller III als Sonderermittler beauftragt (Nennett & Berenson, 2018). Der Deputy Attorney General Rod J. Rosenstein (2017) betonte hierbei aber, dass die Ernennung nicht bedeutet, dass eine Straftat begangen worden sei, sondern lediglich dem Öffentlichen Interesse und der Vermeidung von Interessenskonflikten diene.

Bis dato haben die Untersuchungen schon zu dutzenden Anklagen geführt. Unter anderem richteten sich diese gegen russische Staatsbürger und Mitarbeiter des Militärgeheimdienst GRU, denen Manipulation von Wählern durch ihre Internetaktivitäten nachgewiesen werden konnte (Luther, 2018). Darüber hinaus waren diese in den russischen Hackerangriff involviert, bei dem der Server des Democrativ National Committees gehackt wurde. Die Weiterleitung der Informationen an WikiLeaks schadeten Trumps Gegnerin Hillary Clinton enorm (Luther, 2018).

[...]


1 Die weibliche Form ist der männlichen in der vorliegenden Hausarbeit gleichgestellt. Lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde durchgängig die männliche Form verwendet.

2 Wie aus der Definition zu entnehmen und in Art. II Sec. 4 der US-Verfassung festgehalten ist, kann sich eine Amtsenthebung nicht nur gegen einen amtierenden US-Präsidenten, sondern auch gegen andere exekutive Regierungsmitglieder im Amt richten. In der vorliegenden Hausarbeit wird jedoch nur auf das Amtsenthebungsverfahren eines amtierenden Präsidenten eingegangen.

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Titre
Welche verfassungsmäßigen Wege gibt es den Präsidenten der Vereinigten Staaten bei Bruch der Rechtsstaatlichkeit zur Verantwortung zu ziehen?
Sous-titre
Eine Analyse am Beispiel des amtierenden US-Präsidenten Donald John Trump
Université
Zeppelin University Friedrichshafen  (Zeppelin Universität)
Note
umbenotet
Année
2019
Pages
17
N° de catalogue
V511841
ISBN (ebook)
9783346104984
ISBN (Livre)
9783346104991
Langue
allemand
Mots clés
welche, john, donald, us-präsidenten, beispiel, analyse, eine, verantwortung, rechtsstaatlichkeit, bruch, staaten, vereinigten, präsidenten, wege, trump
Citation du texte
Anonyme, 2019, Welche verfassungsmäßigen Wege gibt es den Präsidenten der Vereinigten Staaten bei Bruch der Rechtsstaatlichkeit zur Verantwortung zu ziehen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/511841

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