Mitleidsethik von Lumer und Feige


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

21 Seiten, Note: 1-


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Christoph Lumer: „Prudentieller Altruismus“
2.1 Moral und Rationalität – Der Ansatz der prudentiellen Ethik
2.2 Die Notwendigkeit des Rationalismus
2.4 Notwendigkeit eines prudentiellen moralischen Motivationalismus
2.5 Die eigentliche Ethik – Der Utilex
2.6 Von den Quellen der Moral zur materiellen Ethik

3. Fehige: „Soll ich?“
3.1 Kapitel 1 „Geteiltes Leid“
3.2 Kapitel 6 – „Die Stärke empathischer Gründe“

4. Fehige vs. Lumer

5. Literaturangabe

1. Einleitung

Viele verschiedene Philosophen haben bisher versucht Moralprinzipien zu entwickeln und sie rational zu begründen. Dazu gehören auch Christoph Fehige und Christoph Lumer. Diese beiden Philosophen möchte ich in dieser Hausarbeit über „Die Mitleidsethik von Fehige und Lumer“ näher vorstellen, sie anschließend miteinander vergleichen, um letztendlich einen Bezug zur Realität ihrer Mitleidsethik ziehen zu können.

2. Christoph Lumer: „Prudentieller Altruismus“

2.1 Moral und Rationalität – Der Ansatz der prudentiellen Ethik

Christoph Lumer ist der Ansicht, dass die Begründungen von Moral ihre Moralkriterien aus einer Quelle. Ziel seiner Theorie soll eine Klärung geeigneter Quellen der Moralbegründung sein. Dazu stellt Lumer zuerst formale, angemessene Bedingungen für triftige Moralbegründungen auf. Er ist der Meinung, dass nur ein rationalistischer Ansatz dazu geeignet sei und er erweitert die angemessenen Bedingungen für eine sozial verbindliche Moral. Weiter ist er der Ansicht, dass die prudentielle Verstärkung entscheidungstheoretischer Entscheidungskriterien (als rationalistische Konzeption) und das Ansetzen an moralnahe Motive (Mitgefühl) eine konsensualistische Moral ergäbe.

Triftige Moralbegründungen enthalten seiner Ansicht nach eine theoretische Komponente, durch welche Einsichten vermittelt werden und eine spezifisch praktische Komponente, durch welche die Begründung des Handelns der Adressaten beeinflusst wird. Der formale Ansatz zur Moralbegründung setzt sich zusammen aus einer triftigen Begründung moralischer Normen, also eine gültige Argumentation für eine spezielle Theorie über diese Normen, welche als Handlungsbegründungsthese von Lumer bezeichnet wird[1].

Die Begründungsthesen für moralische Handlungen beziehungsweise Normen müssen mindestens folgende vier notwendige Adäquatheitsbedingungen erfüllen:

Die erste Adäquatheitsbedingung ist der Gegenstandsbezug der Begründungsthese, welche einen Zusammenhang zwischen der Begründungsthese und dem Begründungsgegenstand herstellt, so dass die argumentative Begründung der These eine Begründung dieses Gegenstandes sein kann. Es wird also das Begründungsprädikat der Begründungsthese oder dem Moralkriterium gesucht. Normen beziehungsweise Handlungen sind der Gegenstand seiner Begründungsthese. Was ein moralisches Begründungsprädikat ausmacht, klärt Lumer durch die Aufstellung von weiteren Adäquatheitsbedingungen und der Untersuchung welches Begründungsprädikat diese erfüllt[2]. Die zweite Adäquatheitsbedingung ist die motivierende Wirkung. Dabei sind Begründungsthesen für moralisches Handeln dann motivierend, wenn ein kluges Subjekt, sobald es von dieser These überzeugt ist, motiviert ist die Normen beziehungsweise Handlungen zu verwirklichen. Dies stellt eine Anfangsmotivation dar. Der Grad dieser Motivation muss ausreichend sein, dass er zur Realisierung dieser Normen, zusammen mit anderen Motiven, führt. Die Motivationsforderung dient der Sicherung der praktischen Akzeptanz des Begründungsgegenstandes und der Sicherung der Relevanz der Einsichten. So wird ein Bezug zu unseren Motiven hergestellt. Diese Adäquatheitsbedingung verlangt nur eine Anfangsmotivation bei den von der Moralbegründungsthese überzeugten klugen Subjekten, schon geltende Normen zu befolgen. Die Adäquatheitsbedingungen sollten nur notwendige Bedingungen formulieren, deshalb ist die Motivationsforderung schwach gehalten, dennoch so stark, dass sie von klugen Subjekten langfristig sozial durchgesetzt werden. Sobald die Norm sozial gilt, tritt das Motiv der Sanktionsvermeidung als Motiv hinzu[3].

Es folgt nun die dritte Adäquatheitsbedingung, die Aufklärungsstabilität der motivierenden Wirkung. Die motivierende Wirkung einer Überzeugung geht durch zusätzlich wahre Informationen nicht verloren, das heißt, wenn jemand von der Begründungsthese überzeugt ist, dann gibt es keine wahre Information, für die gilt: Wenn dieser Betreffende diese Information hätte, würde er zwar weiter an die Begründungsthese glauben, aber dieser Glaube hätte keine motivierende Wirkung[4].

Zuletzt die vierte Adäquatheitsbedingung, die Intuitionskoinzidenz, welche die moralische Komponente des moralischen Begründungskonzepts ist. Wenn sie nicht erfüllt ist, ist die Norm beziehungsweise Handlung nicht mehr moralisch begründet. Sie dient der Sicherung, dass das Resultat der Moralbegründung noch aussieht wie eine Moral[5].

2.2 Die Notwendigkeit des Rationalismus

Lumers empirische Handlungstheorie soll die Wertgrundlagen und Spielsräume unserer Entscheidungen erklären. Sie soll also auf die Frage eingehen, wie Handlungen bewertet werden und welche Bewertungskriterien dahinter stehen[6]. Die moralischen Quellen sind Sachverhalte, aus denen sich nach der Moralbegründung das jeweilige Moralkriterium ergeben soll.

Der Rationalismus beinhaltet die These, dass eine Moralbegründung sich auf eine profane subjektzentrierte Rationalität im entscheidungstheoretischen Sinn stützen muss. Die Moralbegründung muss zeigen, dass moralisches Handeln im alltäglichen Sinne rational ist. Die Quellen der Moral bilden nach dem Rationalismus die Präferenzen, die Wünsche oder auch die Motive, die empirischen Informationen und entscheidungstheoretischen Rationalitätsmaxime. Nur die Gruppe der rationalistischen Ethiken enthält Moralbegründungen, die hinreichend und aufklärungsstabil motivieren. Alltägliche Rationalität ist allerdings eine umfassende und zwingende Forderung, denn sie ist eine Argumentation für eine Begründungsthese über Handlungen. Gesucht wird wieder das Begründungsprädikat dieser These. Für dieses Begründungsprädikat gibt es Adäquatheitsbedingungen: Die Überzeugung von einer alltäglichen rationalen Handlungsbegründungsthese muss zum entsprechenden Handeln motivieren und diese Motivation muss aufklärungsstabil sein. Die Forderung nach moralischer Intuitionskoinzidenz entfällt hier nach Lumer natürlich. Motivationsforderung ist hier viel stärker, denn man muss hier allgemein so stak motiviert sein, dass man tatsächlich so handelt. Die Rationalitätsforderung ist stärker als die Moralitätsforderung. Da die Rationalitätsforderung für alle Handlungen gilt, gilt sie auch für die geforderten moralischen Handlungen. Dies stützt die Eingrenzungsthese zur Moralbegründung: „ Eine aufklärungsstabil motivierende Moralbegründung kann es nur innerhalb des Rationalismus geben[7].

2.3 Was ist nun überhaupt der Sinn einer Moral?

Christop Lumer untersucht nun in seinem Aufsatz verschiedene Sinngebungen der Moral.

Die liberalistische Konzeption des Sinns der Moral ist es, dass die Moral der Konfliktbeseitigung durch die Festlegung von überschneidungsfreien individuellen Freiheitsrechten diene. Dies ist nach Lumer nicht ganz falsch, aber unterdeterminiert, denn jede Gesellschaft sollte seiner Ansicht nach durch Etablierung normativ geschützter überschneidungsfreier Freiheitsrechte die sozialen Konflikte beseitigen können. Die liberalistische Konzeption kann allerdings auf die Frage nach der Verteilung der Freiheitsrechte keine Antwort geben.

Die Bestimmung des Sinns der Moral als gesellschaftliche Kooperation ist unterbestimmt, da der Inhalt der Moral auch die Regelung der Kooperationsart und die Verteilung von Vor- und Nachteilen ist.

Die zweite Bestimmung des Sinns der Moral als partiellen Altruismus beinhaltet, dass viele moralische Handlungen darauf zielen, dass der Fremdnutzen gesteigert wird, ohne dass die Garantie einer unmittelbaren Wechselseitigkeit der Leistung besteht. Der partielle Altruismus ist ein universelles Merkmal der Moral. Allerdings kann jeder altruistisch handeln, ohne dass dies durch eine sanktionsbewehrte soziale Pflicht gefordert werden würde. So könnte bereits Solidarität usw. der Sinn der individuellen Moral sein.

Die dritte Bestimmung des Sinns der Moral bezeichnet Lumer als konsensualistisch. Das Ziel der sozial verbindlichen Moral ist hier eine intersubjektive einheitliche und verbindliche Werteordnung beziehungsweise Wünschbarkeitsfunktion zu liefern. So können Freiheitskonflikte und Kooperationen geregelt werden. Eine derartig begründete soziale Ordnung verspricht ein dauerhaft friedliches und konfliktfreies Zusammenleben, da sie auf einer gemeinsamen Wertordnung basiert, die in Konfliktfällen als Schiedsrichter fungieren kann und eine Herstellung eines verbindenden Moment zwischen allen Gesellschaftsmitgliedern sichert. Die Einbeziehungen dieser Zielbestimmung verspricht, dass die sozial verbindliche Moral notwendig ist als Kollektivprojekt der Moraladressaten und dass die moralische Normen für alle Moraladressaten akzeptabel sein müssen oder sich aus dem ergeben, was für sie wünschbar ist.

Es ergeben sich allerdings nach Lumer einige Eingrenzungen, wenn die konsensualistische Sinnbestimmung mit den Adäquatheitsbedingungen für Moralbegründung zusammenfällt: Die erste Eingrenzung stellt eine Zielbestimmung dar, nach der schon ein einfacher moralischer Konsens das Ziel der Moral ist.

Diese ist unverträglich mit einer triftigen Moralbegründung, denn das Ziel kann nur auf aufklärungsstabilen Motiven beruhender Konsens sein. Aus der Perspektive jedes Individuums muss sich die moralische Wertordnung begründen lassen. Der Konsens wird nur erreicht, wenn die Individuen genügend informiert und rational sind. Die geforderte Form des Konsenses ist also ein „Prudentieller Konsens“. Dieser steht nicht in faktischer Übereinstimmung der Meinungen, sondern in Übereinstimmung bestimmter Teile der Wünschbarkeitsfunktionen der Subjekte. Ein moralischer Konsens schließt individuelle Ziele und Lebensprojekte nicht aus, denn neben der moralischen Wertordnung wird es individuelle rationale Wünsche geben. Ein moralischer Konsens schließt nicht einmal unterschiedliche individuelle Moralvorstellungen aus, denn „Prudentieller Konsensualismus“ bedeutet nicht gleichzeitig Kollektivismus. Einen vollständigen Konsens zu erhoffen, ist nach Lumer unrealistisch, denn gewisse Idealisierungen sind immer erforderlich.

Auch wird kritisiert, dass die Konzeption zu sehr auf kontingente empirische Verhältnisse aufbaue. Die resultierende Moral hänge nicht nur vom faktischen Zuschnitt der altruistischen Komponente unserer Motive ab. Lumers Gegenargument lautet hier, dass jede Ethik, die sich auf motivationale Grundlagen stützt, von empirischen Voraussetzungen abhängt. Wenn es keine altruistischen Komponenten unserer Wünschbarkeitsfunktionen gäbe, dann könnte es auch keine Moral geben. Wenn die altruistische Komponente nur bei einem geringen Teil der Bevölkerung vorhanden wäre oder wenn sie intersubjektiv verschieden wäre, dann könnte es nicht zu einer konsensualistischen sozial verbindlichen Moral kommen. Übrig bliebe eine individuelle Moral, die allerdings Unmoralisches nicht aus einer sozial verbindlichen Perspektive verurteilen könnte. Wenn es eine universell verbreitete konsensualistische Komponente der individuellen Wünschbarkeitsfunktionen gäbe, die nach unserem heutigen Verständnis unmoralisch wäre, dann wäre diese konsensuelle Wertordnung nach der Adäquatheitsbedingung der Intuitionskoinzidenz keine moralische Wertordnung.

Alle weiteren Kritiken gegen die konsensualistische Sinnbestimmung kann Lumer verwerfen. Aus der konsensualistischen Konzeption des Sinns der sozial verbindlichen Moral ergeben sich vier formale Anforderungen: Zuerst der Axiologismus, dann die Totalität, die (Subjekt-) Universalität und zuletzt der universelle Altruismus. Der universelle Altruismus beinhaltet, dass die Moralsubjekte sich nicht freiwillig, ohne gewisse Vorteile zuhaben, einer sozialen Ordnung unterwerfen. Doch wenn die soziale Ordnung Konflikte lösen und die Grundlage sozialer Kooperation sein soll, dann muss in der sozialen Wertordnung das Wohlergehen aller Moralsubjekte berücksichtigt werden. Berücksichtigung findet das eigene Wohl, aber auch das aller Subjekte in der moralischen Gemeinschaft.

Die Wünschbarkeitsfunktion ist also überwiegend altruistisch[8].

2.4 Notwendigkeit eines prudentiellen moralischen Motivationalismus

Christoph Lumer untersucht in seinem Aufsatz nun die Ansätze innerhalb des Rationalismus: Zuerst der spieltheoretische Ansatz, welchen Lumer sofort durch verschiedene Einwände verwirft, dann der Prudentialismus im weiteren Sinne. Dieser wird verstärkt durch die Nutzenfunktion. Prudentialistische Ansätze kritisieren daran, dass einfach auf den Präferenzen der jeweiligen Subjekte aufgebaut wird und dass solche Präferenzen größtenteils aufgrund von Informationen gebildet wurden und erfordern deshalb, dass nur bestimmte subjektive Präferenzen und zusätzliche optimale Informationen als Grundlage der Nutzenfunktion bilden dürfen. Es gibt nach Lumer mehrere prudentiellen Wünschbarkeitstheorien. Lumers Theorie lautet, dass „eine aufklärungsstabil motivierende Begründung moralischen Handelns und moralischer Normen nur auf prudentialistischer Basis möglich“ sei, „denn nur der prudentialistische Ansatz liefere durch Abkoppelung von falschen Informationen der Individuen wirklich aufklärungsstabil motivierende Wünschbarkeitskriterien“. Innerhalb des Prudentialismus spielt das Mitleid eine sehr wichtige Rolle, da ohne dieses keine Bindung wie Freundschaft oder Liebe entstehen würde.

Der letzte Ansatz dient ist der moralische Motivationalismus. Ein klassischer Vertreter dieser Theorie ist Schopenhauer, der Moralität mit der Erfüllung der Ziele des Mitleidmotivs gleichsetzt[9]. Der moralische Motivationalismus dient der Stützung bei der Begründung der moralischen Wünschbarkeitsfunktion auf faktisch vorhandene moralische oder moralnahe Motive und dem Ausschließen aller anderen Motive bei moralischer Entscheidung. Das Problem besteht darin, dass moralische oder moralnahe Motive immer nur ein (schwacher) Teil der Motive darstellen. Diese Theorie eignet sich nur zur Etablierung einer moralischen Wünschbarkeitsfunktion, ohne weitere Ergänzungen verletzt sie aber die Motivationsforderung[10]. Ein Weg zur hinreichenden Motivation für den moralischen Motivationalismus besteht in der Ergänzung durch „Moralverstärker“. Die wichtigsten Moralverstärker sind moralische Gefühle, die aus der moralischen Bewertung gewachsen sind (Selbstwertgefühl, schlechtes Gewissen, Empörung, usw.). Eine unabhängig subjektiv akzeptierte Moral wird vorausgesetzt, die eine motivationale Kraft verleiht.

Echte moralische Motive eignen sich nicht als Moralerzeuger, aber als Moralverstärker. Ein weiterer Moralverstärker ist die Furcht vor Sanktionen oder Hoffnung auf Belohnung wegen Übertretung oder Befolgung moralischer Normen.

[...]


[1] Vgl. Lumer (1999), S.85-86

[2] Vgl. Lumer (2000), S. 36

[3] Vgl. Lumer (1999), S. 187-189

[4] Vgl. Lumer (2000), S.38 – 42

[5] Vgl. Lumer, C. (1999), S. 191

[6] Vgl. Lumer, C. (2000), S. 5

[7] Vgl. Lumer, C. (1999), S. 191-197

[8] Vgl. Lumer, C. (1999), S. 197-210

[9] Vgl. Lumer, C. (2002), S.164

[10] Vgl. Lumer, C. (1999), S. 206-210

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Mitleidsethik von Lumer und Feige
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Mitleidsethik
Note
1-
Autor
Jahr
2006
Seiten
21
Katalognummer
V51318
ISBN (eBook)
9783638473248
ISBN (Buch)
9783640860753
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Hauptseminararbeit stellte einen Überblick über die Mitleidsethiken von Christoph Lumer und Christoph Fehige dar. Beide sind ausführlich vorgestellt, miteinander verglichen und auf die Anwendung in der Gegenwart bezogen.
Schlagworte
Mitleidsethik, Lumer, Feige, Mitleidsethik
Arbeit zitieren
Katharina Mewes (Autor:in), 2006, Mitleidsethik von Lumer und Feige, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51318

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