Die Aufklärung der NSU Morde aus der Perspektive der Opfer


Tesis (Bachelor), 2019

63 Páginas, Calificación: 3,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Hintergrundteil I
Rassismus
Institutioneller Rassismus

Hintergrundteil II
Ermittlungsverfahren nach dem Schema F der Polizei
Vernehmungen der Polizei

Hintergrundteil III
Was ist der NSU
Wie ist der NSU entstanden
1998-2011: Der NSU wütet über Deutschland

Hintergrundteil IV
NSU Prozess in München
Untersuchungsausschüsse

Theorie (Meine Familie unter Verdacht?)

Wer von rechtem Terror und NSU spricht, darf vom Rassismus nicht schweigen!

Diskussion
Untersuchungsausschuss des Bundestages
Bericht der Zivilgesellschaft
Der Fall Lawrence

Fazit

Literaturverzeichnis

Abstract

Die Taten des NSU waren die größte rechtsextreme Terrorserie in Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg. Aufgeklärt konnten diese erst nach dem Tod zweier Hauptfiguren. Aufgearbeitet wurde der Fall von verschiedenen politischen Strukturen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Wissenschaft. Hierbei ging es oft um die fragwürdige Rolle des Verfassungsschutzes, das Ermittlungsversagen der Polizei und die Täter selbst. Oft zu kurz kam dabei aber die Perspektive der Opfer. Deshalb soll die vorliegende Arbeit aufzeigen, „wie Angehörige die Aufklärung der NSU Morde durch Ermittlungs- bzw. Sicherheitsbehörden erlebt haben und weiter erleben“. Diese Einblicke sollen verdeutlichen wie die Opfer ein zweites Mal zu Opfern gemacht wurden, indem die ganzen Jahre über die Täter im Umfeld der Opfer gesucht und vermutet wurden.

Die gewählte Herangehensweise für das Thema war eine Literaturrecherche und beinhaltete eine Auswertung vorhandener Studien, wissenschaftlicher Arbeiten und persönlicher Berichte von NSU-Opferangehörigen. Unter anderem wurden die Arbeiten von Mechthild Ghomolla, Mehmet Daimagüler, Barbara John, Andreas Förster für die Auswertung verwendet.

Durch die Analyse unterschiedlicher Studien zu dem Thema und der Betrachtung verschiedener theoretischer Erklärungsansätze komme ich in der Thesis zu dem Ergebnis, dass während der Ermittlungsphase weitreichende Fehler, speziell im Umgang mit den Opfern gemacht wurden. Jahrelange Verdächtigungen in den betroffenen Familien führte dazu, dass sie niemals die Möglichkeit hatten, den Verlust des eigenen Familienmitglieds abschließend zu betrauern. Des Weiteren wurde auch im Nachhinein trotz zahlreicher Indizien kein institutioneller Rassismus von staatlicher Seite aus eingesehen.

Aufbauend auf diesen Ergebnissen, stelle ich drei unterschiedliche Berichte vor, die sich mit NSU Komplex nachträglich beschäftigt haben. In den Berichten geht es hauptsächlich um eventuelle Fehler und Versäumnisse der Ermittlungs- bzw. Sicherheitsbehörden. Es kann grundsätzlich festgestellt werden das im Bericht der Untersuchungsausschüsse des Bundestags die Opferperspektive fast gänzlich fehlt. Der Parallelbericht zivilgesellschaftlicher Organisationen geht in seiner Kritik am 19.-22. Staatenbericht etwas weiter, jedoch auch dort wird die Opferperspektive nur angeschnitten. Der Macpherson Bericht aus Großbritannien kann hierzu als Meilenstein in Bezug auf den Umgang und die daraus gelernten Fehler, als Orientierung auch für die deutsche Behördenarbeit herhalten. Wie bereits erwähnt wurde, ist es bis heute nicht gelungen die Perspektive der Opfer mit der nötigen Empathie, die so wichtige Aufmerksamkeit zu schenken. Diese Arbeit möchte den Opfern eine Stimme verleihen und zu zeigen, dass sie nicht in Vergessenheit geraten sind.

Einleitung

Diese Arbeit ist als Erinnerung an alle Opfer rassistischer Gewalt und Diskriminierung geschrieben. Sowie als Appell für uns alle, in Zukunft mutig und entschlossen gegen jegliche Form von Diskriminierung vorzugehen und die „Schwachen“ unter uns zu schützen.

Vor einigen Jahren konnte man folgende Worte aus dem Munde Angela Merkels, hören:

„Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen“ (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 2012, S. 9).

Diese Worte sprach sie am 23. Februar 2012 zu den Angehörigen der NSU-Morde auf einer Gedenkveranstaltung. Es sind große Worte und sie wurden mit einer Überzeugung gesprochen, dass jede und jeder im Raum und an den Fernsehern ihr voll und ganz vertrauen konnte. Diese Worte sollten der Startschuss für eine „lückenlose Aufklärung“ sein um all das Misstrauen aus den Ermittlungen, wieder gut zu machen. All den Schmerz, den die Angehörigen der NSU – Opfer die ganzen Jahre über erleiden mussten, all die Verdächtigungen und Zweifel. Doch dieses Versprechen konnte bis heute nicht in die Tat umgesetzt werden.

Über 13 Jahre hatte der NSU aus dem Untergrund heraus Banken überfallen, Bombenanschläge verübt und zehn Menschen brutal hingerichtet. Nachdem Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Ihrem Wohnmobil tot aufgefunden wurden und nach und nach mehr Informationen über die Gräueltaten bekannt wurde, war die Öffentlichkeit schockiert und bestürzt über die Taten des NSU.

In den meisten Berichterstattungen seit dem 4. November stehen die Täterinnen und Täter und Ihre Taten im Mittelpunkt. Die Opfer und ihre Hinterbliebenen werden meist am Rande erwähnt. Hierzu ein sehr Prägnantes Zitat aus dem Buch „Die haben gedacht, wir waren das:

„Die ersten Seiten dieses Buches sollen den Opfern gelten. Nicht den barbarischen Tätern. Nicht den dilettantischen und teilweise die Grenze zur Komplizenschaft überschreitenden staatlichen Ermittlungsbehörden. Es geht um Menschen, die hier aufgewachsen sind oder sich ganz bewusst entschieden haben, in Deutschland ihr Glück zu suchen, und es hier bei uns auch gefunden haben. Es geht um Väter, Ehepartner, privat und beruflich engagierte Menschen. Es geht um eine Polizistin, die sich für unser aller Sicherheit einsetzte und in Gefahr brachte. Es geht um Menschen, die geschätzt und geliebt wurden und die sicher noch viel mit ihrem Leben vorhatten“.(Özdemir, 2017, S. 11).

Die Berichterstattung über den NSU und ihre Taten, flachte nach einigen Tagen wieder ab.

Sieben Jahre nach diesem Ereignis gilt es zu überprüfen, inwieweit die Angehörigen aus Ihrer Sicht eine „lückenlose Aufklärung“ erlebt haben. Wurde das Versprechen von Frau Merkel eingehalten?

Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind tot, Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten wurden verurteilt. Das NSU-Verfahren in München ist zu Ende gegangen. In den letzten sieben Jahren wurden ca. 600 Zeugen vernommen. Nachdem die Urteile für Beate Tschäpe, Ralf Wohlleben, Carsten Schultze, Holger Gerlach und Andre Emminger gesprochen wurden, scheint das Thema mit dem Urteilsspruch beendet zu sein. Es scheint, als ob unser System am Ende gesiegt hat und die Schuldigen ihrer gerechten Strafe zugeführt wurden. Es lässt sich somit dieses dunkle Kapitel schließen und wir können uns wieder anderen Dingen zuwenden.

Doch konnte der NSU-Prozess tatsächlich eine lückenlose Aufklärung vorantreiben? Können die Angehörigen der NSU-Morde nun mit Gewissheit sagen, dass sie wissen wer die Täter waren und mit welchem Motiv Ihre Väter, Ehemänner, Söhne, Brüder, Onkels, etc. ermordet wurden?

In der öffentlichen Wahrnehmung stehen meistens die Täterinnen und Täter und das Versagen der Ermittlungsbehörden im Vordergrund. Die Gesellschaft hat die Taten des NSU größtenteils nicht als Bedrohung empfunden. Aber was ist mit gewissen Teilen der Bevölkerung, zum Beispiel den Menschen mit „Migrationshintergrund“? Fremdenfeindlicher Terrorismus verursacht nicht nur bei den direkten Opfern und Angehörigen Angst. Es betrifft all diejenigen, die auch von Fremdenhass betroffen sind oder sein könnten.

In den letzten Jahren gewannen „rechte“ Parteien in ganz Europa an Zuspruch. Der allgemeine und sprachliche Umgang in der Öffentlichkeit hat sich rechtsgerichteten Parteien angeglichen (Wassermann, 2019)[i]. Dieser Tage gilt es umso mehr Position zu beziehen und sich mit Ausgegrenzten und sozial Benachteiligten zu solidarisieren. Hierfür ist es wichtig, die Stimme zu erheben, und die eigene Meinung kundzutun. Dies ist einer der Gründe, weswegen es mir ein Anliegen ist, aus der Sichtweise der Opfer zu berichten. Auch wenn ich nicht von Rassismus in Deutschland betroffen bin, betrifft es mich. Leo Tolstoy hat einmal gesagt: „Wenn Jemand Schmerz fühlt, dann ist er lebendig, wenn aber jemand die Schmerzen anderer fühlt, dann ist er ein Mensch“ (Arslan, 2016). Diese Worte sollten wir verinnerlichen und uns daran messen.

Ich habe mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema des NSU auseinandergesetzt. Mein Interesse wuchs stetig, umso mehr ich mich damit beschäftigt habe. Jedoch ging es in der gewählten Literatur meist um das Versagen und Verschleppen von Informationen, des Verfassungsschutzes und den ermittelnden Behörden. Als ich das Buch „Geheimsache NSU“ von Andreas Förster in die Hände bekam, änderte sich diese Ausrichtung. In diesem Buch sind einige Kapitel den Angehörigen und deren Anwälten vorbehalten. Diese kommen dort zu Wort und erzählen über ihre Erfahrungen. Es war mir nun ein Anliegen mehr über den Umgang mit den Angehörigen zu erfahren. Somit entschied ich mich dies mit der Wahl für meine Bachelor Thesis zu verbinden. In dieser Arbeit geht es deshalb darum, den Umgang der ermittelnden Behörden mit den Opfern und deren Angehörigen zu beleuchten und zu analysieren. Es geht um den Umgang mit den Hinterbliebenen und wie es Ihnen in dieser furchtbaren Zeit erging. Die Hinterbliebenen hatten erst einen wichtigen Menschen aus Ihrem Leben verloren und mussten dann mit den Verdächtigungen der Polizei umgehen. Auch viele Freunde und Bekannte wendeten sich von den Familien ab. Die Berichterstattung sprach von „Döner Morden“ und positionierte die Opfer in die Ecke der organisierten Kriminalität und in das Drogenmilieu (Özfirat, 2017, S. 246). Diese Vermutungen und Theorien kamen von der Polizei, welche jahrelang in diese Richtung ermittelte. Hier stellen sich folgende Fragen, die in der folgenden Arbeit bestmöglich beantwortet werden sollen:

- Wieso wurde von Seiten der Ermittlungsbehörden eine Theorie ohne Anhaltspunkte verfolgt und dies über Jahre hinweg?
- Weshalb suchten die ermittelnden Behörden fast ausschließlich im Umfeld der Opfer nach deren Mörder?

Die methodische Herangehensweise dieser Arbeit wird eine reine Literaturrecherche bzw. Literaturarbeit sein. Es hätte auch eine quantitative bzw. qualitative Arbeit werden können, ersteres bot sich jedoch bei dem Sachverhalt „Aufklärung aus Sicht der Angehörigen“ für mich besser an. Das besagte Thema ist sehr sensibel, speziell für die Angehörigen und es bedarf einer sehr guten Vorbereitung, mit betroffenen Menschen über Ihren Verlust zu sprechen. Wie auch aus einigen Erfahrungsberichten hervorgeht, sind einige Opfer froh, nicht mehr ständig über das Erlebte sprechen zu müssen. Somit entschied ich mich, die bestehende Literatur für meine Thesis zu nutzen. In dieser Arbeit werden die Angehörigen, Opfer genannt. Sie wurden jahrelang verdächtigt und mit ihrem Verlust alleine gelassen, somit wäre der Begriff „Angehörige“ dem Sachverhalt nicht angemessen.

Der Büchermarkt wurde seit dem Bekanntwerden des NSU von sogenannten „Experten Meinungen“ geflutet. Es galt also vorab eine sinnvolle und hilfreiche Auswahl an Büchern zu wählen, um dem Thema gerecht zu werden und wissenschaftlich profunde Analysen und Erklärungen vorzustellen. Bei einer Literaturanalyse geht es darum, den Forschungsstand darzustellen und auszuwerten. Es gilt hierbei die verfügbare und ausgewählte Literatur kritisch zu hinterfragen. In der folgenden Arbeit werden diverse Texte von Opfern dargestellt und analysiert (u.a. Semyia Simsek; Schmerzliche Heimat, Plädoyer von Elif Kubasik, Plädoyer von Yvonne Boulgarides) sowie von investigativen Journalistinnen und Journalisten, Anwältinnen und Anwälten und Personen aus der Wissenschaft (u.a. Mehmet Daimagüler Nebenanklage im NSU Prozess, Andreas Förster u.a. Ende der Aufklärung, Kemal Bozay „Die haben gedacht wir waren das“, Mechthild Gomolla „Den NSU Komplex analysieren“). Der Aufbau dieser Arbeit orientiert sich an anderen Literaturwerken und bot für mich die sinnvollste Lösung, den Sachverhalt strukturiert darzulegen. Der Hintergrundteil I-III dient den späteren Abschnitten, somit bedarf es im Hauptteil keiner weiteren Begriffserläuterung. Der Diskussionsteil findet sich am Ende der Arbeit wieder.

Im ersten Abschnitt „Hintergrundteil I“ werden die Schlüsselbegriffe dieser Arbeit definiert - Rassismus und institutioneller Rassismus. Der zweite Abschnitt stellt die Aufgabe der Polizei bei Ermittlungen dar, und geht auf die Herangehensweise bei Vernehmungen ein. Der dritte Abschnitt handelt ausschließlich von dem NSU. Hierbei geht es um dessen Entstehung und was in den 13 Jahren im Untergrund passiert ist, sowie die Selbstentlarvung des NSU und deren Folgen. Der vierte Abschnitt dieser Arbeit ist der Hauptteil, hier werden die Opferangehörigen zu Wort kommen und über Ihre Erfahrungen rund um den Mord eines Familienmitglieds berichten. Anhand der Berichte soll deutlich werden, wie sehr die Opferangehörigen nicht nur am Tod eines Familienmitglieds litten, sondern auch wie belastend die Monate und Jahre danach für Sie waren und bis heute sind.

Nachdem es im vierten Abschnitt um die Erfahrungen der Angehörigen geht, folgt im fünften die Einordnung des Geschehenen und wird analytisch betrachtet. Hier geht es um die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörde und deren kritische Betrachtung. Im sechsten Teil, der Diskussion, wird der Umgang und die Nachbearbeitung des NSU Komplexes mit einem rassistischen Mord in London verglichen. Dies geschieht anhand der Berichte aus den Untersuchungsausschüssen und einem Parallelbericht von Zivilisten und Nichtregierungsorganisationen. Des Weiteren werden unterschiedliche Berichte über den NSU vorgestellt und miteinander verglichen. Der letzte Abschnitt beinhaltet das Fazit und wird bestmöglich die gestellten Fragen aus der Einleitung beantworten.

Hintergrundteil I

Rassismus

Das Thema des Rassismus bekommt in dieser Arbeit große Aufmerksamkeit. Dafür ist es wichtig zu wissen, was Rassismus beinhaltet und wie der Begriff sozialwissenschaftlich zu verstehen ist.

Eine eindeutige Definition für das Wort Rassismus gibt es nicht, es kann jedoch in formal und inhaltlichen Rassismus unterteilt werden. Der formale Rassismus zielt auf sozial-psychologische Funktionsweisen ab, womit Mechanismen der Ab- und Ausgrenzung zwischen der „eigenen“ Gemeinschaft und den „Fremden“ gemacht werden (Koller, bpb.de, 2015). Der inhaltliche Rassismus umschließt die Überzeugung, dass unterschiedliche menschliche „Rassen“ existieren, die angeblich die physischen, intellektuellen und charakterlichen Eigenschaften der Individuen bestimmen und deren Vermischung zu vermeiden ist (Koller, bpb.de, 2015). Beide Theorien werden jedoch stark angezweifelt bzw. als nicht so eindeutig identifiziert. Bei einem formalen Rassismus wird davon ausgegangen, dass das „Eigene“ und „Fremde“ als per se etwas rassistisches gesehen wird, welches jedoch anhand vieler verschiedener Merkmale definiert werden kann. Genauso gibt es Theorien, die davon sprechen Rassismus sei ein spezifisch europäisches bzw. nordamerikanisches Thema. Andere Theorien gehen dagegen von einem weltgeschichtlichen Phänomen aus (Koller, 2015).

Es lässt sich jedoch festlegen, dass es sich um eine Gesinnung, Ideologie oder Wahrnehmung handelt, nach der Menschen andere Menschen kategorisieren. Der Begriff wurde speziell in den 1920er- und 1930er Jahren,durch die „Rassenlehre“ bzw. „Rassenkunde“ geprägt. Rassismus wir bis heute über das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassistischer Diskriminierung wie folgt definiert:

“jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird” (Vereinte Nationen, 1966).

Es kann also festgehalten werden, dass eine rassistische Diskriminierung vorliegt, wenn Angehörige sozial marginalisierter Gruppen im Vergleich zu Mitgliedern dominanter Gruppen geringere Lebenschancen (u.a. Zugang zu Ressourcen, weniger Chancen an Teilhabe derGesellschaft,.Gesellschaft,) haben. Dies kann sowohl auf individueller als auch institutioneller Ebene geschehen (Aikins, 2015, S. 3)

Institutioneller Rassismus

Im Gegensatz zu Rassismus im Allgemeinen wird bei einem institutionellen Rassismus nicht vom Rassismus des Individuums ausgegangen, sondern solchen, welcher durch Gesetze und gewisse Vorgaben der Institutionen auf systematische Weise befeuert wird. Dies soll im Folgenden genauer erläutert werden.

Institutioneller Rassismus liegt vor, wenn Institutionen rassistische Zuordnungen übernehmen und daraus für die so markierten Menschen systematische Benachteiligungen folgen. Institutioneller Rassismus bedeutet nicht, dass notwendigerweise alle Personen, die in entsprechenden Institutionen arbeiten, persönlich rassistische Absichten verfolgen. Der Rassismus ist stattdessen oft in Routinen und Regelungen eingewoben, welche diese Diskriminierung erzeugen, ohne dass es den Beteiligten auffallen muss. Somit ist institutioneller Rassismus „[…] das kollektive Versagen einer Institution, die Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft nicht angemessen und professionell behandelt” (u.a. Amadeu-Antonio Stiftung, 2015, S. 4).

Dies lässt sich meist auf Normen, Regeln und Routinen in gewissen Institutionen zurückzuführen. Mechthild Gomolla hebt hervor, dass „Gerechtigkeit als Idee und Konzept nie vollkommen erreichbar“ ist, „weil der Begriff an den Rändern unscharf ist und unterschiedliche soziale Gruppen, differente Vorstellungen darüber haben, was als gerecht zu bezeichnen ist“ (Gomolla, 2017, S. 126). Das heißt, dass Organisationen und Institutionen ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial aufweisen. Dies liegt an der Umsetzung formaler Regeln, die Spielräume für nicht begründete Ungleichbehandlungen erzeugen können. Es ist also nicht von Nöten, dass die beteiligten Personen eine Diskriminierungsabsicht haben, wenn sie Entscheidungen fällen. Im gesellschaftlichen sowie politischen Kontext wird oftmals Abstand von dem Begriff Rassismus genommen. Es wird größtenteils von Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus gesprochen. Im Falle von institutionellem Rassismus wird die Ablehnung des Begriffs meist „damit begründet, dass man sich schließlich an geltendes Recht halte bzw. halten müsse“ (Jäger & Jäger, 2002, S. 19). Allgemein lässt sich festhalten, dass der Begriff institutioneller Rassismus administrative Maßnahmen und Verhaltensweisen von vornherein kritisch hinterfragt. In der weiteren Arbeit wird ein großer Fokus auf institutionellen Rassismus gelegt und somit ist es wichtig, den Begriff zu definieren.

Hintergrundteil II

Ermittlungsverfahren nach dem Schema F der Polizei

In diesem Teil geht es um die übliche Abfolge eines Ermittlungsverfahrens und die Arbeitsweise der Polizei, sowie die rechtlichen Vorgaben bei polizeilichen Vernehmungen. Dieser Teil dient dem Verständnis für die späteren Kapitel und die Thematisierung und Darstellung von Ermittlungen und Vernehmungen rund um die Umgangsweise mit den Opfern bzw. Angehörigen des NSU Komplexes.

Die Aufgabe der ermittelnden Behörden ist es, in einem geordneten Verfahren einen staatlichen Strafanspruch festzustellen und durchzusetzen. Leitprinzipien des Verfahrensrechts sind Wahrheit und Gerechtigkeit. In jedem Fall gilt es prozessordnungsgemäß, die Wahrheit herauszubekommen. Dieses Prinzip beinhaltet, dass es keine Wahrheitsfindung um jeden Preis geben darf.

Die weitere Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist es, den jeweiligen Sachverhalt zu klären. Daraus folgt den oder die Täterinnen und Täter zu ermitteln und eventuelle Beweise zu sichern. Mögliche Beweise sollen zur Überführung der Täterinnen und Täter in einem gerichtlichen Verfahren führen. Jedes Ermittlungsverfahren obliegt einer jeweiligen Staatsanwaltschaft, praktisch werden jedoch die meisten Ermittlungsverfahren von der Polizei durchgeführt (Linkhorst Popken und Kollegen, 2012). Diese hat bei jedem Schritt die jeweilige Staatsanwaltschaft zu informieren oder Rücksprache zu halten. Die Polizei hat gewisse Abläufe im Ermittlungsverfahren, die zur Aufklärung der Straftat führen sollen. Im Falle eines Leichenfundes wird zu allererst geklärt, ob die jeweilige Person durch ein Fremdverschulden zu Tode gekommen ist oder Suizid begangen hat. Erst wenn aufgrund der Spurenlage (oder Zeugenaussage) mit großer Wahrscheinlichkeit vom Vorsatz der Täterin bzw. des Täters ausgegangen werden kann, wird von Mord gesprochen (Clages, 2017, S. 24-25).

Im Falle eines Mordfalls wird das jeweilige Kriminalkommissariat verständigt und an den jeweiligen Tatort bestellt. In der Regel wird nun eine Mordkommission mit Beamten aus verschiedenen Abteilungen gebildet. Es kommt ganz darauf an, um welche Art von Tötungsdelikt es sich vermutlich handelt. Hier wird zwischen Raubmord und organisierte Kriminalität unterschieden. Eine halbwegs gut aufgestellte Mordkommission hat ca. 10-15ErmittlerInnenErmittlerinnen und Ermittlerim Team. Eine dieser Personen wird nun zur Leiterin oder zum Leiter der Kommission ernannt und trägt die Verantwortung für die leitende Ermittlung. Nun wird nach einem bestimmten Schema vorgegangen und das Team wird in die jeweiligen Bereiche aufgeteilt.

Hierzu gehören

-Sicherung von Beweismitteln am Tatort
-Zeugenvernehmung
-Ermittlung eines möglichen Motivs

All diese unterschiedlichen Schritte werden stetig mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert. Diese kann jederzeit entscheiden, gegen wen ermittelt wird und gegen wen nicht (mehr). Die Polizei verfolgt bei der Verbrechensaufklärung klar formulierte Ziele, welche aber in der Reihenfolge und Anwendung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Das Ermittlungsverfahren beginnt mit der dem Beschluss der Strafverfolgungsbehörden, die Ermittlung aufgrund eines Anfangsverdachts (§ 152 STGB) entweder gegen Unbekannt oder gegen eine verdächtige Person zu führen (Clages, Der rote Faden, 2017, S. 23)(Clages, Der rote Faden, 2017).

Vernehmungen der Polizei

Eine gewichtige Rolle bei einem Ermittlungsverfahren wird der Vernehmung zuteil. Dies bedeutet eine Anhörung oder auch Befragung von Zeuginnen und Zeugen oder Beschuldigten unter der Befolgung von Rechtsvorschriften. Das Ziel einer Anhörung bzw. Befragung ist es, Wissen über einen Sachverhalt zu erlangen. In einer Vernehmung gilt es bspw. für die ermittelnden Personen festzustellen, wer Zeugin bzw. Zeuge ist und wer die Tatverdächtige Person. Diese Phase des Sammelns von Informationen ist eine informatorische Befragung. Eine Zeugin bzw. ein Zeuge ist eine Person, die in dem jeweiligen Verfahren, das nicht gegen sie gerichtet ist, Auskunft über beweiserhebliche Tatsachen machen kann. Es gibt die Möglichkeit, dass in gewissen Verfahren durch Aussagen oder Beweismittel, der Tatverdacht auf die Zeugin bzw. den Zeugen fällt. Dadurch ändert sich die rechtliche Lage vom Zeugen zum Beschuldigten.

Den gesamten Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in dieser Arbeit zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Diese Arbeit soll primär die Rechtsgrundlagen einer Vernehmung klarstellen. Somit wird im Folgenden der Fokus auf diesem Teil der Ermittlungsverfahren liegen. In einer polizeilichen Vernehmung gibt es Handlungsspielräume für die vernehmenden Personen, wie z. B.

- die Auswahl und Bestimmung des Vernehmungsortes, des Vernehmungszeitpunktes sowie die Tageszeit der Vernehmung,
- die Auswahl des Vernehmungspersonals und der Hilfskräfte durch das Vernehmungsorgan,
- der Wechsel des Vernehmungspersonals während der Vernehmung oder bei Nachvernehmungen,
- Vernehmungspsychologisch geschicktes Vorgehen, um einen aussagewilligen Beschuldigten zur Aussage zu veranlassen.

Diesen Vernehmungspraktiken stehen verbotene Praktiken gegenüber. In der Strafprozessordnung (§136a StPO) werden Methoden und Praktiken katalogisiert, welche nicht erlaubt sind. Zu diesen Mitteln gehören unter anderem:

Ermüdung: Ermüdung ist ein Zustand, in dem das Ruhebedürfnis des Vernommenen so stark ist, dass der Übermüdungszustand sich auf die freie Willensentscheidung auswirkt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Zustand durch die Polizei herbeigeführt wurde oder ohne ihr Zutun entstanden ist (Der Verlag für Angewandte Wissenschaften E.K., 2016, S. 2138).

sowie

Quälerei: Unter dem Begriff der Quälerei wird das „Bereiten von länger andauernder oder sich wiederholender körperlicher oder seelischer Schmerzen oder Leiden verstanden […]“ (Clages, Der rote Faden, 2017, S. 214). Beispiele hierfür sind: Hervorrufen von Angst oder die Erzeugung erheblichen seelischen Drucks.

Eine weitere verbotene Vernehmungspraktik ist die Täuschung. Hierbei handelt es sich um eine klare Irreführung des Vernommenen. Der Begriff der Täuschung ist jedoch nicht eindeutig abzugrenzen von einer zulässigen List. Eine List in einer Vernehmung anzuwenden ist gesetzlich (§ 136a StPO) zugelassen. Ein Beispiel für eine Täuschung wäre z.B. dass „dem Tatverdächtigen gegenüber wahrheitswidrige Angaben über die Beweislage zu seinen Lasten gemacht werden, z.B. wenn entgegen der tatsächlichen Spurenlage vorgetäuscht wird, dass die gesicherten Beweismittel seine Täterschaft eindeutig beweisen“(Clages, Der rote Faden, 2017, S. 216-217) (Clages, Der rote Faden, 2017).

Hintergrundteil III

Was ist der NSU

Um die Sicht der Opfer bzw. Opferangehörigen in späteren Kapiteln zu thematisieren, ist es zunächst einmal von Nöten, etwas über die Täterin bzw. den Täter zu erfahren. Da es in dieser Arbeit hauptsächlich um die Opfer gehen soll, ist das Kapitel über die Täterinnen und Täter bewusst kurzgefasst.

Am 4. November 2011 wird nach einem Banküberfall auf eine Sparkasse in Eisenach, kurz darauf ein verdächtiges Wohnmobil in einem Anwohnerviertel von zwei Streifenpolizisten entdeckt. Kurz nach dem Ankommen der Polizisten, fallen zwei Schüsse im Inneren des Wohnmobils und wenige Momente später steht das besagte Objekt in Flammen. Nach und nach rücken weitere Polizeibeamte, die Feuerwehr sowie Polizeichef Menzel an. Kurz darauf betritt Menzel das Wohnmobil und entdeckt dort zwei Leichen, sowie auch zwei Pistolen, welche das gleiche Modell haben wie sie die Polizei benutzt. Es wurden die Seriennummern überprüft und nach wenigen Minuten liegt das Ergebnis vor: Es handelt sich um die Dienstwaffen von Michele Kiesewetter und Martin Arnold. Die beiden Polizisten werden im Jahr 2007 Opfer eines Gewaltverbrechens, woraufhin Frau Kiesewetter stirbt und Herr Arnold schwer verletzt überlebt. Am gleichen Tag um die Mittagszeit explodiert in Zwickau eine Wohnung. An diesem Abend wird die Identität des einen Opfers bekannt, es handelt sich um Uwe Mundlos. Am folgenden Tag wird auch die Identität des zweiten Opfers bekannt, es ist Uwe Böhnhardt. Beide werden seit ihrem Abtauchen im Jahr 1998 polizeilich gesucht (Förster, 2014, S. 131-134). In den Trümmern der Zwickauer Wohnung werden an den Tagen danach die Waffen (Ceska) von mindestens neun Morden an Menschen mit Migrationshintergrund entdeckt. Zwei Tage nachdem die Wohnung in Zwickau ausgebrannt ist, gehen in der Geschäftsstelle der Linken in Halle und an anderen Orten Umschläge ein. In diesen befinden sich DVDs, welche bunt bedruckt sind - Paulchen Panther ist auf der Vorderseite der DVDs zu erkennen. Betitelt sind die DVDs mit „Frühling- Nationalsozialistischer Untergrund“. Am 8. November stellt sich Beate Zschäpe der Polizei in Jena. Am 13. November wird ein Haftbefehl vom Bundesgerichtshof gegen sie gestellt. Vom Tag des Wohnmobil Brands und der Explosion der Zwickauer Wohnung, bis zu dem Zeitpunkt wo sich Frau Zschäpe freiwillig gestellt hat, gehen die Ermittlungen und Funde rasant voran. Es scheinen sich in diesen Tagen einige bis dahin nicht erklärbare Morde, Anschläge und Banküberfälle von selbst zu lösen und auf das Trio zurückführen zu lassen. Durch das Bekennervideo des Trios wird bekannt, dass sich die drei den Namen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegeben haben. Und unter diesem Namen für den Mord an 10 Personen verantwortlich sind, sowie für mindestens 15 Banküberfälle und drei Bombenanschläge. All diese Taten fanden im Zeitraum von 1998-2011 statt (Förster, 2014, S. 305-309).

Wie ist der NSU entstanden

In den 80er und 90er Jahren, vor und nach dem Mauerfall, traten bzw. formierten sich stark radikalisierte Gruppierungen im Rechten Milieu zusammen. Diese Gruppierungen wurden von alten Erfahrenen Rechten sowie von jungen Menschen aus der Skinhead - Szene gespeist. Zu dieser Zeit findet eine große Orientierungslosigkeit in den damaligen DDR-Gebieten statt, zumeist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es finden Konflikte zwischen rechten und linken Gruppierungen in vielen Dörfern und Städten statt. Oftmals gibt es nur die Möglichkeit sich einer dieser beiden Seiten anzuschließen (Aust & Laabs, Heimatschutz, 2014, S. 95-100). Zu dieser Zeit wird die Skinhead-Szene von Tag zu Tag immer stärker und formiert sich flächendeckend über die ehemalige DDR. Die Skinhead-Gruppen sind meist gut organisiert und begehen viele Straftaten wie z. B. Überfälle, Diebstähle und Gewaltdelikte. Viele der Mitglieder haben in jungen Jahren schon eine Liste an Strafanzeigen in ihrer Vita stehen und einige haben sogar Gefängnisstrafen hinter sich. Speziell nach dem Zusammenbruch der ehemaligen DDR fehlte den damaligen Jugendlichen eine elterliche Autorität sowie eine Orientierung. Es gab Anfang der 90er Jahre einige ausländerfeindliche Ausschreitungen wie z. B. in Hoyerswerda oder in Rostock-Lichtenhagen, bei welchen Menschen mit ausländischen Wurzeln mutwillig und gezielt vernichtet werden sollten.

In den Jahren zwischen 1994 und 1998 nahm die Zahl der Rechtsextremen in Thüringen stetig zu. Parteien wie die NPD oder DVU bekamen viel Zuspruch, aber auch militante Aktionsgruppen formierten sich (Förster, 2014, S. 83-89).

Vermutlich lernten sich die drei im Jugendklubhaus „Winzerclub“ in Jena kennen. Spätere Weggefährten wie Ralf Wohlleben und Andre Kapke hielten sich dort auch regelmäßig auf.

In den Jahren 1994 und 1995 leistete Uwe Mundlos seinen Wehrdienst ab und fiel auch dort schon wiederholt mit seiner stark rechten Gesinnung auf. Es liegen einige Disziplinararreste aus dieser Zeit vor.

In dieser Zeit entstanden Gruppierungen wie die Anti-Antifa, oder der Thüringer Heimatschutz (THS). Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt sowie Andre Kapke, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach gehörten der „Kameradschaft Jena“ an, welche eine Untergruppierung des THS war. Der THS wurde zu dieser Zeit unter anderem von Tino Brandt geleitet, welcher eine große Rolle beim Entstehen und Untertauchen des NSU spielte (Schmincke & Siri, 2013, S. 71-77).

Das Trio wurde immer auffälliger wie z. B. bei einem Zwischenfall im KZ Buchenwald, als Böhnhardt und Mundlos das Gelände in SA-ähnlicher Uniform betraten und umher marschierten. In den Jahren 1996 und 1997 wurden nacheinander Bombenattrappen an unterschiedlichen Orten entdeckt oder durch Telefonhinweise gefunden. Wie z. B. in einer Holzkiste mit aufgemaltem Hakenkreuz im Stadion des Carl Zeiss Jena oder eine Bombenattrappe auf dem Jenaer Nordfriedhof vor dem Grab von Magnus Poser. Magnus Poser wurde im KZ Buchenwald erschossen und war der Namensgeber der Schule, die Uwe Mundlos besuchte. Am Ende steht „nur“ Uwe Böhnhardt vor Gericht, wegen des Verdachts am Bau und der Verteilung der Bombenattrappen beteiligt gewesen zu sein. Letztendlich wird er aber nur wegen des Handels von Nazirock-Musik zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Es wird nicht direkt ein Haftbefehl ausgesprochen, da bei Böhnhardt keine akute Fluchtgefahr besteht.

Zu dem Zeitpunkt hat das LKA schon länger Observationen rund um das Trio aufgebaut. Infolge dieser Observationen findet das LKA heraus, dass die drei regelmäßig eine Garage, etwas abgeschieden vom Zentrum, in Jena aufsuchen. Diese Garage ist auf Beate Zschäpe angemietet. Es ist jedoch nicht eindeutig, um welche Garage es sich handelt. Der gesamte Garagenkomplex umfasst einige Garagen und die Observationen haben drei davon im Visier (Förster, 2014, S. 100-101).

Am 26. Januar 1998 finden Razzien im Elternhaus von Uwe Böhnhardt, der anliegenden Garage des Vaters, sowie in der angemieteten Garage abseits des Zentrums, gleichzeitig statt. Die Versionen der Beteiligten von der Kripo und LKA zum Hergang unterscheiden sich und somit ist nicht genau klar was an diesem 26. Januar genau passiert ist. Anscheinend kreuzt Uwe Böhnhardt am Elternhaus auf, während die Razzia stattfindet und fährt kurze Zeit später wieder, ohne davon behelligt zu werden. Zeitgleich finden Beamte in der Garage an der Saale Materialien, die auf den Bau von Bomben hinweist. Anscheinend gibt es jedoch keinen Funkkontakt zwischen den Teams und somit kann Uwe Böhnhardt, ohne aufgehalten zu werden, vom Untersuchungsort entziehen. Erst am frühen Mittag wird Böhnhardt, nachdem die Staatsanwaltschaft die Bestätigung gegeben hat, zur Fahndung ausgeschrieben. Er hat seit den Razzien am Morgen jedoch einige Stunden Vorsprung (Laabs & Aust, 2014, S. 257-274). An diesem Tag verschwindet das Trio in den Untergrund und taucht erst wieder am 4., bzw. 8. November 2011 auf.

1998-2011: Der NSU wütet über Deutschland

Nachdem die drei ohne größere Probleme Jena verlassen konnten, verbrachten sie 13 Jahre im Untergrund. Kurz nach ihrem Abtauchen wurde ein offizieller Haftbefehl gegen die drei ausgestellt. Da es für das LKA Thüringen wenig wahrscheinlich war, dass die drei Anfang 20-jährigen über gefälschte Pässe, ausreichend Geld und Erfahrung verfügten, ging das LKA davon aus, die drei auf der Flucht schnell zu finden. Es dauerte jedoch über 13 Jahre, bis das Trio unfreiwillig auf dem Radar der Öffentlichkeit auftauchte. In der Zwischenzeit lebten die drei von Januar 1998 bis Mitte 2000 in Chemnitz und von Mitte 2000 bis Ende 2011 in Zwickau (Aust & Laabs, 2014, S. 271-501). In den Jahren im Untergrund finanzierten sich die drei hauptsächlich indem sie Banken überfallen hatten (bis heute sind mindestens 15 Banküberfälle auf das Trio zurückzuführen). Jedoch gibt es auch immer wieder Unterstützer, die Konzerte organisieren, die von Gleichgesinnten besucht werden, um das Trio finanziell zu unterstützen. Außerdem wird das Spiel „Polygrom“ (Monopoly für Nazis) von dem Trio hergestellt und von Leuten aus der Unterstützerszene vertrieben.

Der erste bekannte Anschlag des NSU ereignete sich am 23.06.1999 in Nürnberg. Es handelte sich hierbei um einen Bombenanschlag, bei dem sich eine Person mit schweren Verbrennungen verletzte. Die selbst gebastelte Rohrbombe sah einer Taschenlampe verblüffend ähnlich und wurde in der türkischen Gaststätte „Sonnenschein“ in Nürnberg abgegeben. Erst im Jahr 2014 ist dieser Anschlag auf den NSU zurückzuführen. Damals wurden nach einem halben Jahr die Ermittlungen eingestellt, da es keine möglichen Täterinnen bzw. Täter gab (NSU-Watch NRW, 2015).Dass die Tat überhaupt dem NSU zugeordnet werden konnte, liegt an der Aussagebereitschaft von Carsten Schultze (einer der Angeklagten im NSU Prozess in München).

Die Folgende Auflistung speist sich durch Informationen aus dem Buch „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“ vom Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung. Unter der Leitung von Birgit Mair wurde dieses Buch erstellt und basiert auf der Gleichnamigen Wanderausstellung von Frau Mair (Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung e.V., 2018, S. 9-27).

Enver Şimşek war das erste Todesopfer des NSU. Enver Şimşek wohnte in der Nähe von Nürnberg und betrieb dort einen Blumen-Großhandel. Am Wochenende verkaufte er diese selbst am Straßenrand. Er wurde am 9. September 2000 auf der Ladefläche seines Lieferwagens vom NSU hingerichtet. Acht Schüsse wurden von zwei Waffen auf ihn abgefeuert. Er erlag zwei Tage später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Enver Şimşek war türkischer Herkunft und wurde 38 Jahre alt.

Am 19. Januar 2001 explodierte eine Metalldose, gefüllt mit Schwarzpulver, in der Kölner Probsteigasse. Die deutsch-iranische Tochter eines Ladeninhabers verletzte sich bei der Explosion.

Am 13. Juni 2001 wurde Abdurrahim Özüdoğru in seiner Änderungsschneiderei in Nürnberg mit zwei Kopfschüssen getötet. Es stellt sich schnell heraus, dass die gleiche Waffe (Ceska 83) wie bei Enver Simsek verwendet wurde. Abdurrahim Özüdoğru war türkischer Herkunft und wurde 49 Jahre alt.

Kurze Zeit später wurde Süleyman Taşköprü in Hamburg-Altona Opfer des NSU. Süleyman arbeitet im Lebensmittelgeschäft seiner Familie. Süleyman Tasköprü war türkischer Herkunft und wurde 31 Jahre alt.

Am 29. August 2001 endete das Leben von Habil Kılıç. Er wurde in seinem Obst und Gemüseladen erschossen. Es war der erste Tatort des NSU, an dem keine Patronenhülsen zu finden waren. Dies ist ab sofort die Regel bei Anschlägen des NSU. Habil Kılıç war türkischer Herkunft und wurde 38 Jahre alt.

Mehmet Turgut wurde am 25. Februar 2004 in Rostock in einem Imbissladen erschossen. Es ist der erste und letzte Mord, der in Ostdeutschland vom NSU begangen wurde. Mehmet Turgut war türkischer Herkunft und wurde 25 Jahre alt.

Der 9. Juni 2004 brannte sich in das Gedächtnis vieler Menschen mit Migrationshintergrund in Köln. Die Keupstraße in Köln-Mühlheim gilt in vielerlei Hinsicht als Paradebeispiel für eine „gute“ Integration in Deutschland. Die Keupstraße ist gefüllt mit internationalen Läden und Shops. Am Tag des 9. Juni wurde vor einem der Reisebüros ein Fahrrad mit einer Sprengladung abgestellt. Als die Bombe detonierte, fliegen tausende Nägel (Die Fahrradbox war mit Sprengstoff und Zimmermanns-Nägeln gefüllt) umher und verletzten 22 Menschen, zum Teil sehr schwer.

Am 9. Juni 2005 wurde Ismail Yaşar in seinem Imbiss-Laden in Nürnberg erschossen. Er wurde mit Schüssen in den Kopf und den Oberkörper ermordet.

Ismail Yaşar war türkischer Herkunft und wurde 50 Jahre alt.

Theodoros Boulgarides war Mitinhaber eines Schlüsseldienstes. Am 15. Juni 2005 wurde Theodoros in München erschossen. Theodoros Boulgarides war griechischer Herkunft und wurde 41 Jahre alt.

Mehmet Kubaşık wurde am 4. April 2006 in seinem Kiosk in der Dortmunder Nordstadt erschossen. Mehmet Kubaşık war türkischer Herkunft und wurde 39 Jahre alt.

Am 6. April 2006 schlägt der NSU zum ersten Mal in Kassel zu. Halit Yozgat wurde im Internetcafé seines Vaters erschossen. Zum Tatzeitpunkt befindet sich ein Mann des Verfassungsschutzes im Internetcafé. Halit Yozgat war türkischer Herkunft und wurde 21 Jahre alt.

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Final del extracto de 63 páginas

Detalles

Título
Die Aufklärung der NSU Morde aus der Perspektive der Opfer
Universidad
University of Applied Sciences Dortmund  (Sozialwissenschaften)
Calificación
3,0
Autor
Año
2019
Páginas
63
No. de catálogo
V513265
ISBN (Ebook)
9783346099372
ISBN (Libro)
9783346099389
Idioma
Alemán
Palabras clave
NSU Angehörige, NSU Versagen, Lückenlose Aufklärung?, Rassismus, Diskriminierung, Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit
Citar trabajo
Bastian Braun (Autor), 2019, Die Aufklärung der NSU Morde aus der Perspektive der Opfer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/513265

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