Ausgehend von einer abstrakten Begriffsdefinition, die unter Verträgen ein Instrument versteht, an dem mindestens zwei Personen beteiligt sein müssen und sich darin auf einen bestimmten Inhalt einigen, wird zunächst die juristische Sichtweise auf Verträge beschrieben, um dann den Blick auf die Ausläufer der Vertragstheorie zu lenken. Ausgangspunkt ist die klassische oder philosophische Sicht, die von Hobbes, Locke und Rousseau geprägt wurde und letztlich auch Fortsetzung in der ökonomischen Theorie fand. Letztere ist der eigentliche und schwerpunktmäßige Betrachtungspunkt. Sie wird unterteilt in die Prinzipal- Agenten – Theorie, in einen Blick auf implizite und auf relationale Verträge. Diese Vertragsarten lassen sich auf die unterschiedlichste Weise wissenschaftlich untersuchen. Als weitere Ausläufer der Vertragstheorie werden spieltheoretische, informationsökonomische Fragestellungen sowie Thematiken der Auktionstheorie aufgegriffen. Wenn es um die Durchsetzung der Verträge geht, werden oftmals Gerichte mit der Auslegung selbiger bemüht, was in Abhängigkeit von der Vertragsart mal mehr und mal weniger gut ermöglicht wird und zum Ende hin noch mal beleuchtet wird.
Abschließend lässt sich herausstellen, dass die ökonomische Vertragstheorie den Konzepten der Neuen Institutionenökonomik eine formale Bearbeitung ermöglicht hat. Im Vertragsdesign ist die Fragestellung, wie bestimmte Anreize zu einem gewünschten Verhalten in Verträgen führen können, von großer Bedeutung; dies auch mit Blick auf das Wirtschaftsleben.
Inhaltsverzeichnis
- Problemaufriss und Aufbau.
- Begriffsdefinitionen
- Verträge und die Vertragstheorie im historischen Überblick.
- Die Entstehungsgeschichte der Vertragstheorie
- Die ökonomischen Ausläufer der Vertragstheorie......
- Die Prinzipal-Agenten- oder Vertretungstheorie
- Implizite oder sich selbst durchsetzende Verträge .....
- Relationale oder unvollständige Verträge
- Weitere Ausläufer der modernen Vertragstheorie......
- Die Rolle der Gerichtsbarkeit.
- Fazit und Ausblick.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Vertragsbegriff und der Vertragstheorie. Sie untersucht die verschiedenen Definitionen von Verträgen, sowohl aus juristischer als auch aus ökonomischer Sicht, und beleuchtet die historische Entwicklung der Vertragstheorie. Ein Schwerpunkt liegt auf den ökonomischen Ausläufern der Vertragstheorie und der Rolle der Gerichtsbarkeit im Vertragsprozess.
- Der Vertragsbegriff aus juristischer und ökonomischer Sicht
- Die historische Entwicklung der Vertragstheorie
- Die ökonomischen Ausläufer der Vertragstheorie
- Die Rolle der Gerichtsbarkeit im Vertragsprozess
- Die Bedeutung von Verträgen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel stellt den Problemaufriss dar und gibt einen Überblick über den Aufbau der Arbeit. Es wird die Relevanz von Verträgen in verschiedenen Lebensbereichen erläutert und die unterschiedlichen Perspektiven auf den Vertragsbegriff vorgestellt.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den Begriffsdefinitionen von Verträgen. Es werden sowohl die juristische Definition nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch die ökonomischen Definitionen von Verträgen diskutiert.
Das dritte Kapitel widmet sich der historischen Entwicklung der Vertragstheorie und den ökonomischen Ausläufern der Vertragstheorie. Es werden verschiedene Ansätze zur Gestaltung von Verträgen vorgestellt und die Rolle der Gerichtsbarkeit im Vertragsprozess betrachtet.
Schlüsselwörter
Vertrag, Vertragstheorie, Rechtsgeschichte, Ökonomie, Jurisprudenz, Prinzipal-Agenten-Theorie, Implizite Verträge, Relationale Verträge, Gerichtsbarkeit, Vertragsgestaltung.
- Citation du texte
- Dipl. Volksw. Stefan Arndt (Auteur), 2006, Was sind Verträge? Ein historischer Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51339