Definitionen, Operationalisierung und Erklärungsansätze der Protestwahl


Term Paper, 2005

18 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen und Operationalisierung der Protestwahl
2.1 Direkte Definition
2.2 Indirekte Definition
2.3 Kritik an der indirekten Definition
2.4. Die motivatorische Definition
2.5. Operationalisierung der Protestwahl

3. Erklärungsansätze für Protestwahl
3.1 Klassische Ansätze
3.1.1 Politik- und Parteienverdrossenheit
3.1.3 Politische Anomie
3.1.3 Wirtschaftliche und soziale Lage
3.2. Rationaler Ansatz

4. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Vor dem Hintergrund der Zunahme der Wahlerfolge rechtsextremer Parteien (NPD in Sachsen 2005, DVU in Sachsen-Anhalt 1998 und in Brandenburg 1999 und 2004), der kleinen Splitterparteien (Schill in Hamburg 2001) und der Linken.PDS (nun auch im Westen der Republik) bei den Landtags- bzw. Bundestagswahlen, ist das Phänomen der Protestwahl verstärkt in den Blickpunkt der Forschung gerückt. Dabei gibt es für einen Forscher, der dieses Wahlverhalten empirisch untersuchen will, zahlreiche theoretische Probleme. Teilweise sind sie auf die zum Teil verwirrende Verwendung der Begriffe „Protestwahl“, „Protestwähler“ und „Protest“ durch die Wissenschaftler, Politiker und die Medien zurückzuführen, teilweise sind sie in der mangelnden theoretischen Fundierung der Protestwahlforschung begründet. Diese Arbeit hat die Aufgabe, die in der Literatur erwähnten Definitionen und Erklärungsansätze für die Protestwahl kritisch zu diskutieren.

Zunächst werden verschiedene Definitionen der Protestwahl und ihre Operationalisierung beleuchtet. Dann werden im nächsten Schritt die bisher in der Literatur häufig erwähnten Erklärungsansätze für die Protestwahl erläutert. Anschließend wird ein bisher wenig befolgter Ansatz – die rationale Protestwahl präsentiert.

2. Definitionen und Operationalisierung der Protestwahl

Der hauptsächliche Sinn von Definitionen bei der Entwicklung einer Theorie zur Erklärung des Wahlverhaltens besteht zum einen in der sinnvollen Abgrenzung eines Begriffes zu alternativen, womöglich ähnlich klingenden Begriffen, zum anderen ist eine genaue, klare Definition die Vorstufe der Operationalisierung des Begriffs und damit auch ein entscheidender Faktor für die darauf aufbauende empirische Forschung. In den folgenden Abschnitten wird ein Versuch unternommen den Begriff „Protestwahl“ mit den alternativen Begriffen – etwa „Extremwahl“ oder „Denkzettelwahl“ – zu vergleichen, und ihn gegenüber den Begriffen „Nichtwahl“ und „Wechselwahl“ abzugrenzen. Dabei dienen die Ausführungen von Schumann (1997, S. 402ff.) als Grundlage.

2.1 Direkte Definition

Unter einer direkten Definition wird hier eine Bestimmung des Begriffs „Protestwahl“ verstanden, die sich direkt aus dem geäußertem Wahlverhalten des Wählers ableiten lässt. Ein Beispiel der direkten Definition ist die Bestimmung des Nichtwählers, als eines Wahlberechtigten, der von seiner Stimme bei der Wahl keinen Gebrauch macht. Eine Operationalisierung (etwa über die Frage: „Haben Sie bei der letzten Wahl ihre Stimme abgegeben?“) ist unmittelbar möglich. Der Einfluss des Forschers ist minimal, die Ergebnisse der auf eine derartige Definition gestützten Untersuchung sind intersubjektiv nachprüfbar.

Eine direkte Definition der Protestwahl scheitert daran, dass es in Deutschland für die Wähler keine rechtliche Möglichkeit gibt ihren Protest – gegen wen sei zunächst dahingestellt – bei den Wahlen klar und eindeutig zu artikulieren: Das deutsche Wahlrecht sieht eine als solche gekennzeichnete Protestwahl als mögliche Alternative nicht vor. Dies ist in Russland anders: Dort erscheint neben allen anderen Kandidaten auch der „Kandidat „gegen alle““ auf dem Stimmzettel. Durch das Ankreuzen dieser Alternative äußert der Wähler unmittelbar seine Unzufriedenheit mit allen Kandidaten. Erreicht der „Kandidat „gegen alle““ eine Mehrheit, so muss die Wahl wiederholt werden – häufig mit anderen Kandidaten (zu weiteren Auswirkungen der Option „Kandidat „gegen alle““ im russischen Wahlsystem s. Hutcheson 2004, S. 304f.).

Eine direkte Definition über „Abgabe der ungültigen Stimme“ scheitert daran, dass viele der Stimmen aus technischen Gründen unabsichtlich – z. B. durch das Unterschreiben – ungültig gemacht werden und damit ein direkter Rückschluss auf Protest als Ursache der Wahl nicht möglich ist. Auch das „Fernbleiben der Wahl“ – also Nichtwahl – kann als direkte Definition nicht angenommen werden, da dieses Fernbleiben aus vielerlei unterschiedlichen Gründen geschehen kann, und der Protest gegen das politische System dabei nicht einmal die Hauptursache bildet (vgl. Falter / Schumann 1993).

Damit sind die Voraussetzungen für eine unmittelbare, greifbare Einordnung der Protestwahl (und damit auch der Protestwähler) über das Wahlverhalten in Deutschland nicht gegeben.

2.2 Indirekte Definition

Die Schwierigkeit der direkten Definition führt dazu, dass in der Forschung versucht wird für den „Kandidaten „gegen alle““ einen würdigen Ersatz zu finden und damit das Bestreben, den Protest direkt aus dem Wahlverhalten abzulesen, nicht aufzugeben. Ein in diesem Sinne vielfach beschrittener Weg ist es, die Wahl bestimmter Parteien grundsätzlich als Protestwahl zu definieren. Dabei ergeben sich für den Forscher im Wesentlichen drei Kriterien, anhand derer er die „Protestparteien“ einteilen kann:

(1) Die Parteien an den Rändern des politischen Spektrums, die nicht zu den etablierten zu zählen sind und infolgedessen nicht für eine Regierungsbildung in Frage kommen. Klassische Beispiele dafür sind zum einen die rechtsnationalen Parteien NPD und Republikaner am rechten Rand und die PDS am linken Rand.

(2) Die Parteien, die als ihr erstes Ziel angeben, Protestwähler zu akquirieren und deswegen sowohl in ihrer Kommunikation nach außen als auch in ihrem Programm den Ausdruck des Protests als Hauptziel ihrer Politik in den Vordergrund stellen. Damit wollen diese Parteien, im Sinne der formalen Definition den virtuellen Platz des „Kandidaten „gegen alle“ einnehmen. Solche Parteien und Wahlbündnisse zeichnen sich meistens durch ihre Unbeständigkeit und Kurzfristigkeit aus. Ihre Wahlerfolge sind Resultat einer momentanen Stimmung der Unzufriedenheit mit allen etablierten Parteien. Häufig haben solche Parteien keine eindeutige politische Färbung. Ein Beispiel für eine solche Partei ist die Statt-Partei in Hamburg, die bei den Bürgerschaftswahlen 1993 es mit 5,6% über die 5%-Hürde schaffte.

(3) Die Parteien, die von vornherein keine Chance haben, einen Platz im Parlament zu ergattern. Solche Parteien werden in den Wahlumfragen und Prognosen üblicherweise unter der Rubrik „Sonstige“ zusammengefasst. Sie erreichen meistens weniger als ein Prozent der Stimmen, ihr Einzug ins Parlament ist praktisch ausgeschlossen. Dass sie trotz dieser offensichtlichen Chancenlosigkeit immer wieder einen beachtlichen Stimmanteil erzielen können (bis zu 3% der gültigen Stimmen), könnte, so die Annahme, auch an den Protestwählern liegen, die die großen, etablierten Parteien „abstrafen“ wollen. Ein Beispiel für eine solche Partei sind die Grauen.

Nun ist es offensichtlich, dass es schwierig ist, die für Protestparteien in Frage kommenden Parteien und Wahlbündnisse eindeutig dem einen der drei Kriterien zuzuordnen – häufig kann eine Partei nach zwei oder gar drei Kriterien eine Protestpartei sein. Die Zuordnung kann sich darüber hinaus im Zeitverlauf (also von einer Wahl zur anderen) und mit dem Ort der Wahl (eine Landtagswahl im Osten oder Westen der Bundesrepublik) ändern. So waren die Grünen bei ihrer ersten Teilnahme an den Wahlen anfangs der 80er eindeutig als Protestpartei nach allen drei Kriterien einzuordnen, heute sind die Grünen nach keinem der Kriterien eine Protestpartei. Ähnliches gilt für die PDS, die in den alten Bundesländern eine Protestpartei nach allen drei Kriterien ist, in den neuen Bundesländern allerdings Volksparteistatus genießt und in manchen Bundesländern sogar mitregiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Einordnung der Parteien nach verschiedenen Protestkriterien (eigene Darstellung)

Bei der engeren Definition der Protestwahl besteht nun die Möglichkeit eine eher engere Definition vorzunehmen, etwa „Nur derjenige Wähler ist als Protestwähler zu bezeichnen, der eine der Parteien wählt, die alle drei o. g. Kriterien erfüllt“. Eine eher weiter gefasste Definition würde lediglich die Erfüllung eines Kriteriums verlangen. Dabei wird in der empirischen Forschung meistens auf das erste Kriterium zurückgegriffen und unterstellt, dass die Wahl der radikalen Parteien zu großen Teilen aus Protest erfolgt und damit als Protestwahl zu bezeichnen ist (Jung 1994, S. 5f.).

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Details

Title
Definitionen, Operationalisierung und Erklärungsansätze der Protestwahl
College
University of Stuttgart  (Institut für Sozialwissenschaften )
Course
Erklärungsmodelle des Wählerverhaltens
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
18
Catalog Number
V51608
ISBN (eBook)
9783638475310
ISBN (Book)
9783656787563
File size
516 KB
Language
German
Notes
Ein Ziel dieser Arbeit war es zunächst, die verschiedenen in der Literatur diskutierten Ansätze zur Bestimmung der Protestwahl kritisch zu diskutieren und zu bewerten. Desweiteren werden die herkömmlichen Erklärungsansätze für die Protestwahl auf ihre Stichhaltigkeit überprüft und auf dieser Grundlage ein rationales Model der Protestwahl entwickelt.
Keywords
Definitionen, Operationalisierung, Erklärungsansätze, Protestwahl, Erklärungsmodelle, Wählerverhaltens
Quote paper
Oleg Kozlov (Author), 2005, Definitionen, Operationalisierung und Erklärungsansätze der Protestwahl, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51608

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Title: Definitionen, Operationalisierung und Erklärungsansätze der Protestwahl



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