Daseinsvorsorge in der Europäischen Union und die Freie Wohlfahrtspflege


Trabajo Escrito, 2005

21 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begrifflichkeiten und thematischer Zugang
2.1 Öffentliche Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistung
2.2 Freie Wohlfahrtspflege, soziale Daseinsvorsorge und Sozialstaatsprinzip…
2.3 Die Europäische Union als Wirtschafts- und Sozialraum
2.4 Ebenen und Elemente von Globalisierung

3. Anbieter sozialer Dienstleistungen im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit, Professionalisierung und gesellschaftlicher Verantwortung
3.1 Die gesellschaftlichen Voraussetzungen
3.2 Universaldienste zur Bereitstellung öffentlicher Daseinsvorsorge
3.3 Öffentlich-Private Partnerschaften
3.4 Bürgerschaftliches Engagement und Freie Wohlfahrtspflege
3.5 Schlussfolgerungen für die Freie Wohlfahrtspflege

4. Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

I. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Ausgangslage für die Erstellung der hier vorliegenden Hausarbeit ist der Beitrag „Daseinsvorsorge in der Europäischen Union“ im unten angeführten Herausgeberband.[1] Als Schwerpunktbildung innerhalb dieses komplexen Themas werden im Folgenden die Wirkungen auf die Social-Profit-Betriebe - insbesondere auf die Freie Wohlfahrtspflege - durch die Öffnung des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen problematisiert.[2] Bisher war die Daseinsvorsorge kommunale Aufgabe und unterlag der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden. Im Rahmen der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes sollen schrittweise Handelshemmnisse beseitigt werden, um die Freiheit des Güterverkehrs, von Personen und Kapital sowie die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen zu gewährleisten. Private und öffentliche Monopole und andere Barrieren sollen beiseite geräumt werden. Daher ist von Seiten des EU-Wettbewerbsrecht zu überprüfen, inwiefern Gemeinden Hemmnisse unterhalten, die mit dem Binnenmarkt nicht kompatibel sind (sie gewähren z.B. Beihilfen; es besteht ein korporatistisches System zwischen Kommunen und Freier Wohlfahrt)[3]: „Die Bestimmungen stellen auf den Nutzen für die Bevölkerung ab und lassen es zu Recht völlig offen, welche Unternehmen letztlich Leistungen erbringen: Um das Wohl und das Weh bestimmter Unternehmen, Unternehmensgruppen oder ihrer Eigentümer geht es nicht. Die öffentlichen Betriebe müssen sich also dem Wettbewerb stellen.“[4] Einfluss auf diese Entwicklungen nimmt ebenfalls das von der WTO vorgeschlagene Dienstleistungsabkommen (GATS), welches als übergeordnetes Ziel in Wechselwirkung zu kommunalen, einzelstaatlichen und europäischen Interessen steht.[5]

Absicht der Arbeit ist es, kritisch zu beleuchten, welche Chancen und Risiken sich aus heutiger Sicht für die Gestaltbarkeit sozialer Daseinsvorsorge durch offene Marktbedingungen ergeben. Zunächst wird ein Überblick über die hier verwendeten Begrifflichkeiten und Zugänge zur Thematik vermittelt; in Teil 3 liegt die Gewichtung auf der Auseinandersetzung mit der Frage, welche Konsequenzen und Alternativen sich für Anbieter von sozialen Dienstleistungen im europäischen Wettbewerb ergeben. Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Einschätzung der Verfasserin. Bei der Auswahl von Literatur wird neben der Erschließung von rechtlichen, politischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen Wert auf die aktuellen Entwicklungen gelegt. Diese werden durch neuere Beiträge in Fachzeitschriften und den Zugriff auf online verfügbare Materialien vermittelt.[6] Insgesamt kann im Rahmen dieser Arbeit lediglich ein Einstieg in die sich mit raschem Tempo entwickelnden Neuerungen in der Daseinsvorsorge erfolgen.

2. Begrifflichkeiten und thematischer Zugang

Im folgenden Teil werden relevante Begriffe eingeführt und Zugänge zum benannten Thema eröffnet. Die Begrifflichkeiten stehen zumeist in einer historischen Tradition und werden im europäischen Vergleich oftmals unterschiedlich interpretiert. So ist beispielsweise das Prinzip der Wohlfahrtstaatlichkeit fester Bestandteil in der Europäischen Union; die inhaltliche und quantitative Ausgestaltung differiert jedoch in den einzelnen Nationalstaaten.[7] In Bezug auf die hier zu erörternde Fragestellung, in deren Mittelpunkt die Freie Wohlfahrtspflege steht, ist daher der Zugang im deutschsprachigen Raum Gegenstand der Betrachtung. Ebenso findet die Sichtweise der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Eingang in die Überlegungen zur Erbringung zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, da sich immer stärker ein europäisches Leitbild abzeichnet.[8] Dies findet seinen Niederschlag bereits in zahlreichen rechtlichen Verordnungen, die jeweils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) legitimiert werden.[9]

2.1 Öffentliche Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistung

Eine einheitlich gültige Definition zur Daseinsvorsorge, scheint aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen und kultureller Verschiedenheiten in der Ausprägung von staatlicher Fürsorge problematisch zu sein.[10]

Allgemein wird dieser Begriff durch folgende Aussage umschrieben: „Daseinsvorsorge kann definiert werden als die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Grundsicherung des Lebens und zur Vorsorge gegen Risiken. Charakteristisch für die Leistungen der Daseinsvorsorge ist, dass diese Dienste den Menschen für ein menschenwürdiges Leben dienen und einen erheblichen Beitrag dafür leisten, dass die Gesellschaft überhaupt funktionieren kann. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unterscheiden sich insofern von „normalen“ Dienstleistungen, als sie in den Augen des Staates auch dann erbracht werden müssen, wenn der Markt unter Umständen nicht genügend Anreize dafür hergibt.“[11] Die Europäische Gemeinschaft ist ebenfalls bemüht, sich einem durchgängigen Dienstleistungsbegriff anzunähern, auch in Bezug auf „… jede sonstige wirtschaftliche Tätigkeit, die mit Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft ist.“[12] Die Gemeinwohlverpflichtungen beziehen sich beispielsweise auf den Straßenverkehr oder den Energiesektor.[13] Interessant ist jedoch, dass im hier zitierten Weißbuch indirekt auch Leistungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit angesprochen werden.[14] Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass diese Dienstleistungsarten ebenfalls unter „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ nach Art. 16 und Art. 86 Abs. 2 EG-Vertrag fallen.[15] Die Unterscheidung zwischen nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Dienstleistungen ist insofern entscheidend, als das nur eine wirtschaftliche Tätigkeit unter die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt fällt.[16] Bei einer nichtwirtschaftlichen Dienstleistung handelt es sich um eine rein karitative, aus privaten Mitteln finanzierte Betätigung. Aufgrund der weitestgehenden Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege durch Mittel der öffentlichen Hand wird hier jedoch ein marktlicher Austausch vorgenommen, so dass ein privater Träger ebenso mit der Ausübung der Betätigung betraut werden könnte.[17] Die freie Wohlfahrtspflege steht daher nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Wettbewerb.[18]

2.2 Freie Wohlfahrtspflege, soziale Daseinsvorsorge und Sozialstaatsprinzip

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (FW) beziehen sich in ihren Aussagen zur sozialen Daseinsvorsorge auf die Verpflichtung des Staates, diese konkret auszugestalten und weiterzuentwickeln und berufen sich dabei auf das Sozialstaatsprinzip. Die von der FW erbrachten sozialen Dienstleistungen stehen traditionell in enger Zusammenarbeit mit den Sozialleistungsträgern und werden flächendeckend, kontinuierlich und gleichberechtigt für alle Bürgerinnen und Bürger erbracht.[19] Darüber hinaus sieht sie sich als Leistungserbringer, der sich dem Wettbewerb mit privatgewerblichen Anbietern stellt. In Bezug auf die Einordnung ihrer Leistungen auf europäischer Ebene wird im Folgenden eine eher positive Einstellung deutlich: „Das Europäische Parlament hat (…) u.a. dazu aufgefordert, Non-Profit-Organisationen als Institutionen der Zivilgesellschaft als dritte Säule neben Markt und Staat anzuerkennen sowie die besondere Bedeutung der Wohlfahrtsverbände und freien Träger zu würdigen.“[20] Des Weiteren betrachtet sich die FW als Mitgestalter eines sozialen Europas, da sie sich traditionell der Ausgestaltung der Sozialpolitik und der sozialen Arbeit widmet sowie sich in der Vergangenheit als anpassungsfähig und innovativ zeigte.[21] Über die von der FW angegebenen sozialen Hilfestellungen für so genannte Randgruppen hinaus stellt sich jedoch die Frage, inwiefern Soziale Arbeit auch einen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität der gesamten Bevölkerung leistet bzw. leisten sollte.[22] Diese Aussage korrespondiert mit der durch den Sozialstaat realisierten Querschnittspolitik, durch die die Funktionsfähigkeit von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gesichert wurde und wird[23]: „ Die Entwicklung moderner Sozialstaaten (vor allem im europäischen Raum) ist wohl – in enger Verknüpfung mit dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft – das am stärksten unterschätzte gesellschaftliche und politische Projekt des vergangenen Jahrhunderts.“[24] Auf die Stellung von Sozialstaat und Marktwirtschaft wird noch im weiteren Verlauf einzugehen sein.

[...]


[1] Schulz-Nieswandt, F. (2005): Daseinsvorsorge in der Europäischen Union. In: Christoph Linzbach/Uwe Lübking/Stephanie Scholz/Bernd Schulte (Hrsg.): Die Zukunft der sozialen Dienste vor der Europäischen Herausforderung. Baden-Baden: Nomos Verlag. S. 397-423.

[2] Der Begriff des „Social Profit“ ist synonym zum allgemein verwendeten Begriff des „Non Profit“ zu verstehen. Im Gegensatz dazu ist er jedoch positiv konnotiert, da er „… signalisiert, dass Social-Profit-Betriebe – unter ausdrücklichem Verzicht auf betriebswirtschaftlichen Gewinn – einen nachhaltigen gesellschaftlich bzw. volkswirtschaftlich relevanten Profit bzw. Gewinn anstreben.“ (Popp, R. (2004) S. 44.)

[3] Vgl. Fuest, W. (2002), S. 21 f.

[4] A.a.O., S.23.

[5] Das Thema der „Globalisierung“ wird in Punkt 2.4 in einem für diese Ausarbeitung vertretbaren Rahmen behandelt.

[6] Insbesondere sei hier auf die Internetpräsenz der Europäischen Kommission verwiesen: www.eu-kommission.de sowie http://europa.eu.int.

[7] Vgl. Dienel, C. (2002), S. 255 ff.

[8] Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2004): Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Brüssel: KOM 374 endgültig.

[9] Vgl. Europäische Union (2005): Vertrag über eine Verfassung für Europa. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

[10] Vgl. Ambrosius, G. (2000), S. 15 ff.

[11] Mazzucco, C. (2004), S. 71 mit Verweis auf den Begriff der Daseinsvorsorge von Ernst Forsthoff (1958).

„Er verstand darunter die öffentliche oder verwaltungsmäßige, in politischer Verantwortung liegende „Darbringung von Leistungen, auf welche der in die modernen massentümlichen Lebensformen verwiesene Mensch lebensnotwendig angewiesen ist“ (Forsthoff, 1937,7)“ (zitiert nach Institut der deutschen Wirtschaft Köln (2002) S, 21.)

[12] Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2004), S. 27

[13] Vgl. a.a.O., S. 28.

[14] Vgl. a.a.O., S. 12.

[15] Vgl. a.a.O., S. 27.

[16] Vgl. a.a.O., S. 12.

[17] Vgl. Schulz-Nieswandt (2005), S. 413.

[18] Vgl. a.a.O., S. 412 ff. Angemerkt sei noch die Problematik von staatlichen Beihilfen: „Eine generelle Rechtfertigung dieser grundsätzlich unzulässigen Beihilfen zugunsten gemeinnütziger Leistungsträger anhand der Ausnahmetatbestände des Art. 87 Abs. 2 und 3 EGV ist ausgeschlossen.“ (Schulz-Nieswandt (2005), S. 415.)

[19] „Soziale Daseinsvorsorge meint die Schutz- und Handlungspflicht des Staats bei der Schaffung, Sicherung und Weiterentwicklung notwendiger sozialer Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland leitet sich das Gebot der sozialen Daseinsvorsorge aus der in der Verfassung festgeschriebenen Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ab (Art. 1 in Verbindung mit Art 20,28 und 79 Abs. 3GG).“ (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (2002), S. 17)

[20] Vgl. a.a.O., S. 20.

[21] Vgl. a.a.O., S.150.

[22] Vgl. a.a.O., S. 41-149. Hier werden ausführlich die Leistungen der FW für verschiedene Zielgruppen beschrieben.

[23] Beispiele dieser Querschnittspolitik sind Arbeitsmarkt- und Arbeitsschutzpolitik, Renten- und Pensionspolitik, soziale Gesundheitspolitik, Bildungs- und Kulturpolitik und soziale Wohnungspolitik. Diese Leistungen zielen auf die Gegenleistung der Bürger, z.B. durch die Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft, ab. (Vgl. Popp, R. (2004), S. 41-48.)

[24] Popp, R. (2004), S. 42.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Daseinsvorsorge in der Europäischen Union und die Freie Wohlfahrtspflege
Universidad
University of Bonn  (Evangelisch-Theologische Fakultät)
Curso
Sozialrecht/Sozialpolitik
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
21
No. de catálogo
V51630
ISBN (Ebook)
9783638475440
ISBN (Libro)
9783638781541
Tamaño de fichero
527 KB
Idioma
Alemán
Notas
Anbieter sozialer Dienstleistungen im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit, Professionalisierung und gesellschaftlicher Verantwortung unter den Bedingungen der Europäischen Union sowie der Globalisierung
Palabras clave
Daseinsvorsorge, Europäischen, Union, Freie, Wohlfahrtspflege, Sozialrecht/Sozialpolitik
Citar trabajo
Dipl.-Soz.Päd. Verena Sprenger (Autor), 2005, Daseinsvorsorge in der Europäischen Union und die Freie Wohlfahrtspflege, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51630

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