I. Einführung
1. Definition der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann unterschiedlichste Weisungen, Richtlinien oder Wünsche des Patienten an den behandelnden Arzt beinhalten. Die strafrechtliche Diskussion um die PV versteht den Begriff in einem engeren Sinne. Eine Patientenverfügung (auch gebräuchlich: Patiententestament, Patientenbrief) ist danach eine vor dem Terminalstadium einer Erkrankung und für den Fall einer dann nicht mehr möglichen mündlichen Weisung abgegebene Erklärung eines Menschen, dass er in bestimmten, von ihm näher umrissenen, Krankheitssituationen keine Heilbehandlung mehr wünscht, wenn diese letztlich nur dazu dient, sein ohnehin zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern . In der Praxis ist der Begriff "Patiententestament" weit gebräuchlicher. Das ist insofern ungenau, als damit eine Verbindung zum zivilrechtlichen Institut des Testamentes suggeriert wird, die gerade nicht besteht. Denn die PV wirkt sich zu Lebzeiten aus und nicht - wie das Testament - erst nach dem Tode, und sie bezieht sich im Gegensatz zum Testament auch nicht auf das Vermögen der betreffenden Person. Insoweit ist der Begriff "Patientenverfügung" exakter und wird im folgenden verwendet.
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Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
1. Definition der Patientenverfügung
2. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit
II. Rechtliche Einordnung
1. Konstellation: Heileingriff des Arztes
a) Problem: Heileingriff und Körperverletzung
aa) Wortlautargument bei § 223 StGB gegen die Rechtsprechung
bb) „Rechtswidrigkeits“-argument gegen die Rechtsprechung
cc) Gesetzgebungsargument für die Rechtsprechung
dd) Argument der Selbstbestimmung für die Rechtsprechung
ee) Zwischenergebnis
b) Problem: Patientenverfügung als Hemmung einer Rechtfertigung
2. Konstellation: Unterlassen des Arztes
3. Zwischenergebnis
III. Problem der Verbindlichkeit
1. Einwand der Widerruflichkeit
2. Einwand der (medizinischen) Aufklärung
3. Einwand der möglichen Drittbeeinflussung
4. Einwand der praktischen Anwendung
5. Einwand der Suizidentenvergleichbarkeit
6. Einwand des Strafbarkeitsrisikos für den Arzt
7. Einwand im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung
8. Zwischenergebnis
9. Argument der verfassungskonformen Auslegung
10. Zwischenergebnis
IV. Voraussetzungen einer Patientenverfügung
1. Vorüberlegung
2. Erklärung
a) Zugang der Erklärung ?
b) Auslegung
c) Patientenverfügung „über Dritte“ ?
aa) Grundsatz
bb) Ausnahmen
cc) Zwischenergebnis
d) zeitliche Begrenzung ?
3. Verfügungsbefugnis
4. (abstrakte) Einsichtsfähigkeit
5. (konkrete) Entscheidungsmöglichkeit
6. übrige Voraussetzungen
7. „Wirkung“ einer unwirksamen Patientenverfügung
V. Ergebnis
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtlichen Wirkungen einer Patientenverfügung (PV) im deutschen Rechtssystem, um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Verbindlichkeit der Patientenautonomie gegenüber ärztlichem Handeln zu klären. Zentrale Forschungsfrage ist dabei, wie eine PV die strafrechtliche Haftung des Arztes beeinflusst, insbesondere im Konflikt zwischen Behandlungsgebot und dem Willen des Patienten.
- Strafrechtliche Einordnung des ärztlichen Heileingriffs
- Verbindlichkeit der Patientenverfügung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts
- Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Patientenverfügung
- Konfliktlösung zwischen Patientenwille und ärztlicher Garantenpflicht
Auszug aus dem Buch
dd) Argument der Selbstbestimmung für die Rechtsprechung
Der eigentliche Grund für die Position der Rechtsprechung liegt in der Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten gegenüber dem Recht des Arztes auf allgemeine Handlungsfreiheit. Das Selbstbestimmungsrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes wird in seiner allgemeinen Form aus Art. 2 I, 1 I GG hergeleitet. Es beinhaltet in seiner allgemeinen Form das Recht eines Menschen sein eigenes Leben selbst zu gestalten und Entscheidungen darüber zu treffen. Daneben besteht in Art. 2 II 1, 2. Alt. GG eine spezielle Ausprägung dieses Rechtes, in dem jedermann das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugesprochen wird. Gerade daraus ergibt sich mittelbar ein Selbstbestimmungsrecht des jeweiligen Menschen, wann in diese Unversehrtheit eingegriffen werden darf – nämlich nur bei Verzicht auf dieses Recht.
Solange ein solcher Verzicht (Einwilligung) nicht vorliegt, muss das Gebot des Art. 2 II 1, 2. Alt. GG beachtet werden, ist dieser Verzicht sogar bewusst im Sinne einer eigenen Lebensplanung überlegt, kommt Art. 2 I, 1 I GG flankierend zur Geltung. Gerade die Fassung des Art. 2 II 1, 2. Alt. GG sowie die Verknüpfung des Selbstbestimmungsrechtes mit der Würde des Menschen, dem höchsten Rechtsgut im deutschen Recht, verbieten es aber im Falle des ärztlichen Heileingriffes, den Patienten und seinen Willen bei der rechtlichen Beurteilung des Heileingriffes unbeachtet zu lassen. Nach der Gegenauffassung zur Rechtsprechung wäre die Frage der Strafbarkeit des Heileingriffes vor allem eine Frage, ob und wie der Arzt handelte, die Entscheidung des Patienten stände demgegenüber strukturell im Hintergrund.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Definition des Begriffs Patientenverfügung sowie Eingrenzung des strafrechtlichen Untersuchungsgegenstandes.
II. Rechtliche Einordnung: Systematische Einordnung der Patientenverfügung in das Strafrecht, insbesondere bei Heileingriffen und unterlassener Hilfeleistung durch den Arzt.
III. Problem der Verbindlichkeit: Auseinandersetzung mit verschiedenen Einwänden gegen die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung und Herleitung derselben aus verfassungsrechtlichen Prinzipien.
IV. Voraussetzungen einer Patientenverfügung: Analyse der kumulativen Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung, einschließlich der Erklärungsform und der Entscheidungsmöglichkeit des Patienten.
V. Ergebnis: Zusammenfassung der Erkenntnisse zur verbindlichen Wirkung der Patientenverfügung für den Arzt und die daraus resultierenden Anforderungen an deren Wirksamkeit.
Schlüsselwörter
Patientenverfügung, Strafrecht, Selbstbestimmungsrecht, Heileingriff, Körperverletzung, Arzt, mutmaßliche Einwilligung, Verbindlichkeit, Garantenstellung, Patientenwille, Rechtswidrigkeit, Patientenrechte, Sterbehilfe, Aufklärungsverzicht, Patientenautonomie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die strafrechtliche Relevanz und die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen in Deutschland, insbesondere in Bezug auf die rechtliche Absicherung des Arztes bei der Beachtung eines Patientenwillens.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, die rechtliche Qualifikation ärztlicher Heileingriffe, die Problematik der mutmaßlichen Einwilligung sowie die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Patientenverfügung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, den strafrechtlichen Stellenwert der Patientenverfügung zu klären und zu belegen, dass diese als verbindliches Institut anerkannt werden muss, um den Patientenwillen effektiv zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die dogmatische Analysen des Strafrechts sowie verfassungsrechtliche Ableitungen (vor allem aus dem Selbstbestimmungsrecht) nutzt, um die gängige Rechtsprechung und Literatur kritisch zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil erfolgt zunächst die Einordnung der Patientenverfügung in das Strafrechtssystem, gefolgt von einer tiefgehenden Diskussion der Einwände gegen ihre Verbindlichkeit und einer detaillierten Erläuterung der Voraussetzungen für eine wirksame Verfügung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich vor allem durch die Begriffe Patientenverfügung, Selbstbestimmungsrecht, ärztliche Garantenstellung, Körperverletzung und die Rechtsdogmatik der Einwilligung charakterisieren.
Wie unterscheidet der Autor zwischen der Patientenverfügung und der mutmaßlichen Einwilligung?
Der Autor argumentiert, dass die Patientenverfügung den wirklichen, erklärten Willen des Patienten darstellt, während die mutmaßliche Einwilligung nur als subsidiäre Lösung greift, wenn kein expliziter Patientenwille vorliegt.
Warum ist laut der Arbeit eine schriftliche Form nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert?
Obwohl nach herrschender Meinung keine strikte Schriftform für die Wirksamkeit erforderlich ist, empfiehlt der Autor diese aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Erleichterung der Beweisführung für den behandelnden Arzt.
- Quote paper
- René Schneider (Author), 2002, Strafrechtliche Wirkungen einer sog. Patientenverfügung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5175