Der Ehestreit Lothars II. mit Königin Theutberga


Seminar Paper, 2006

27 Pages, Grade: 1


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die Vorgeschichte bis zum Tode Lothars

2. Die Ereignisgeschichte des Ehestreites Lothars

3. Die Folgen des Ehestreites

4. Interessen und Motive der am Ehestreit beteiligten Personen
4.1. Lothar II.
4.2. Theutberga und Waldrada
4.3. Papst Nikolaus I.
4.4. Die Bischöfe
4.5. Karl der Kahle und Ludwig der Deutsche

Fazit

Bibliografie

Anhang
1. Rechtliche Aspekte
1.1. Eheformen
1.2. Erbrecht
2. Karten

Einleitung

Als König Lothar II., ein Urenkel Karls des Großen, seine Gemahlin Theutberga im Jahre 857 verstieß, konnte er wohl nicht voraussehen, welche weit reichenden Folgen dies nach sich ziehen würde. Der folgende Ehestreit zog das Interesse des gesamten Frankenreichs auf sich, der Papst, der Kaiser, Könige und Bischöfe aus den unterschiedlichsten Reichsteilen waren daran beteiligt. Jeder dieser Protagonisten verfolgte seine eigenen Ziele zur Durchsetzung der persönlichen Interessen. Sie interagierten in wechselnden Bündnissen und Konstellationen je nach Situation und Interessenlage. Vertreter des Adels und des Klerus schreckten weder vor Lügen und Täuschung noch vor propagandistischer Beeinflussung zurück. Es stand viel auf dem Spiel: Es ging um die legitime Nachfolge und damit auch um die Zukunft eines ganzes Königreiches, um das Schicksal Lotharingiens, wie das Reich nach Lothar II. benannt wurde, dem Herrscher, der diesen Landstrich von 855 bis 869 regierte. Es ging um die künftige Machtverteilung im Frankenreich, und es ging nicht zuletzt um den Einfluss der Kirche und insbesondere des Papstes auf die Ehepolitik und damit auch auf die Nachfolgesicherung der karolingischen Herrscher. Aber auch innerkirchliche Machtkämpfe zwischen den Erzbischöfen und dem Papst sowie Rivalitäten zwischen den Metropoliten selbst waren bestimmend für den Verlauf des Ehestreites.

Wie kam es zu dieser verworrenen Lage in der Mitte des 9. Jahrhunderts? Was waren die Interessen und Motive der einzelnen Protagonisten? Welche Folgen hatte der Ehestreit für die weitere Entwicklung des Frankenreiches? Dies sind Fragen, mit denen sich die vorliegende Arbeit beschäftigt. Um den Ehestreit selbst und seine Folgen zu verstehen, ist es wichtig, die Vorgeschichte zu kennen. Deswegen wenden wir uns zunächst den Ereignissen vor dem Herrschaftsantritt Lothars II. zu, bevor wir die eigentliche Ereignisgeschichte der Eheaffäre betrachten. Danach beschäftigen wir uns mit den Folgen des Ehestreites. Anschließend gehen wir näher auf die Motive der einzelnen Personen ein, die den Verlauf der Affäre bestimmten. Im Anhang runden ein kurzer Abriss des damaligen Ehe- und Erbrechts sowie Kartenmaterial zur territorialen Entwicklung des Frankenreichs im 9. Jahrhundert das Bild ab. Werfen wir nun zunächst einen näheren Blick auf die Vorgeschichte bis zum Tode Lothars I.

1. Die Vorgeschichte bis zum Tode Lothars I.

Seit jeher war es im Frankenreich Sitte, dass das Reich nach dem Tod des Herrschers unter dessen legitimen Söhnen aufgeteilt wurde. Diese Praxis galt sowohl unter den Merowingern als auch später unter den Karolingern. Die Folge waren sich immer wiederholende Teilungen des Reiches und langwierige Machtkämpfe der Erben untereinander, aus welchen am Ende immer wieder ein Einzelner als Sieger hervorging, so dass die Reichseinheit schließlich nach unterschiedlich langen Perioden stets unter einem Herrscher wiederhergestellt wurde.[1]

Im Jahre 814 fiel Ludwig dem Frommen, Sohn Karls des Großen, nach dem Tode seines Vaters die Herrschaft über das gesamte Frankenreich ohne vorhergehende Machtkämpfe zu. Karl der Große hatte zwar noch zwei weitere Söhne gehabt, Karl und Pippin, diese waren jedoch bereits 810 bzw. 811 gestorben. Da Ludwig der Fromme keine weiteren legitimen Brüder hatte, wurde er 813 von seinem Vater zum Mitkaiser und Haupterben erhoben. Nach dem Tod Karls des Großen am 28. Januar 814 folgte ihm so Ludwig auf dem Kaiserthron.[2]

Für seine eigene Nachfolge sorgte Ludwig der Fromme schon früh in seiner Herrschaft. Bereits 817 bestimmte er auf der Aachener Reichsversammlung in einem Thronfolgegesetz (Ordinatio imperii) seinen ältesten Sohn Lothar I. zu seinem Nachfolger. Seine beiden jüngeren Söhne Pippin und Ludwig (der Deutsche) erhielten die Unterkönigreiche Aquitanien[3] bzw. Bayern[4] und angrenzende Gebiete, sie wurden jedoch in ihrer Handlungsfreiheit durch die Höherstellung Lothars beschnitten.[5] Durch diese Nachfolgeregelung sollte die Einheit des Reiches künftig bewahrt werden. Lothar wurde zum Mitkaiser erhoben und erhielt 822 Italien, um sich dort als Herrscher zu bewähren.[6]

Mit diesen Bestimmungen schien die Nachfolge Ludwigs des Frommen hinreichend geregelt worden zu sein. Die Situation sollte sich allerdings bald ändern. Ludwigs Ehefrau Irmingard starb 818, worauf dieser 819 die ehrgeizige Welfin Judith heiratete.[7] Judith brachte 823 einen Sohn zu Welt, der auf den Namen Karl getauft wurde.

Sechs Jahre nach Karls Geburt, 829, begann das Ende der Ordnung der Ordinatio imperii auf der Reichsversammlung in Worms. Ludwig der Fromme bestimmte, dass der bisher unberücksichtigte Karl ebenfalls Gebiete erhalten sollte, welche aus Alemannien, dem Elsass, Rätien und Teilen von Burgund bestanden. Dies ging hauptsächlich zu Lasten Lothars, der nach Italien verwiesen wurde, aber auch Pippin und Ludwig der Deutsche mussten Gebietsverluste befürchten. Der Adel war ebenfalls unzufrieden, was 830 zu einem von Lothar angeführten Aufstand führte, an dem sich auch seine beiden jüngeren Brüder, Pippin und Ludwig, beteiligten. Lothar konnte erreichen, dass er wieder als Mitkaiser eingesetzt wurde, allerdings gewann bald sein Vater erneut die Oberhand, worauf sich Lothar 831 erneut nach Italien zurückziehen musste. Pippin und Ludwig der Deutsche hatten sich vorher von Lothar distanziert und erhielten im Gegenzug weitere Gebietszuweisungen vom Kaiser. Lothars Herrschaft sollte nun dauerhaft auf Italien beschränkt bleiben.[8]

Die folgenden Jahre wurden von dauerhaften Konflikten zwischen dem Kaiser und seinen drei älteren Söhnen bestimmt. In ständig wechselnden Bündnissen kämpften sie gegeneinander und gegen ihren Vater um die Macht über möglichst große Gebiete. 833 wurde Ludwig der Fromme sogar zeitweilig von seinen drei älteren Söhnen, die sich gegen ihn verbündet hatten, abgesetzt und gefangengenommen. Allerdings wechselten Pippin und Ludwig der Deutsche bald erneut die Seiten, so dass Ludwig der Fromme wieder als Kaiser eingesetzt wurde. Lothar musste abermals nach Italien weichen.[9]

838 änderte sich die Situation mit dem Tod Pippins wiederum. Seine Gebiete wurden zwischen dem jüngsten Sohn Karl (dem Kahlen) und Lothar I. aufgeteilt, Ludwig der Deutsche sollte auf Bayern beschränkt bleiben.[10]

Am 20. Juni 840 starb Ludwig der Fromme. Lothar wollte seine Kaiserherrschaft, welche er aus der Ordinatio imperii ableitete, durchsetzen, scheiterte jedoch am Bündnis Ludwigs des Deutschen mit Karl dem Kahlen (Straßburger Eide, 14. Februar 842). Lothar wurde von seinen Brüdern 841 in der Schlacht von Fontenoy besiegt. Das Ergebnis der anschließenden Friedensverhandlungen war der Vertrag von Verdun vom August 843[11], wonach die Herrschaft Lothars in Italien, die Ludwigs in Bayern und die Karls in Aquitanien bestätigt wurden. Außerdem wurden die Kernländer gleichmäßig aufgeteilt. Lothar erhielt ein mittleres Teilreich. Dieses Mittelreich teilte Lothar noch vor seinem Tod 855 unter seinen drei Söhnen auf. Ludwig II. (seit 850 Mitkaiser) erhielt Italien, Lothar II. das Gebiet von den Alpen bis zur Nordsee und Karl die provenzalisch-burgundischen Gebiete.[12] Mit dieser Teilung verstieß Lothar gegen die Bestimmungen der Ordinatio imperii[13] und kehrte zum Prinzip der Reichsteilung zurück.

2. Die Ereignisgeschichte des Ehestreites Lothars II.

Die Aufteilung des Reiches nach dem Tod Lothars I. 855 unter seinen drei Söhnen Ludwig II., Lothar II. und Karl von der Provence wurde von Rivalitäten unter den Brüdern überschattet. Ludwig II., der Lothar I. auf dem Kaiserthron folgte, faktisch jedoch nur über Italien herrschte, hoffte wohl auf das gesamte Mittelreich, während Lothar II. nach den Gebieten des jüngsten und schwerkranken[14] Bruders Karl trachtete. Die beiden Onkel der drei Brüder, Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle, waren weder an einem geeinten Mittelreich unter Ludwig II. und somit an einem gestärkten Kaiser noch an den Machtambitionen Lothars II. interessiert und griffen nun ebenfalls in die Erbstreitigkeiten ein.[15] 856 fand ein Treffen der drei Brüder statt, auf welchem der einflussreiche Adel aus dem Teilreich Karls eine Teilung des Reiches[16] im Sinne der Teilungspläne des verstorbenen Lothar I. durchsetzen konnte.[17] Karl von der Provence starb bereits 863, Lothar II. und Ludwig II. teilten dessen Reich daraufhin unter sich auf.[18]

855 lastete also ein großer Druck auf Lothar II., so dass er den starken Rückhalt des Adels brauchte.[19] Es dürfte daher kein Zufall sein, dass Lothars Hochzeit mit Theutberga ausgerechnet in diese Zeit fällt. Theutberga entstammte einer mächtigen Adelsfamilie, den Bosoniden. Ihr Bruder Hukbert war Abt von Saint-Maurice d’Agaune und besaß großen Einfluss im Gebiet der für Lothar wichtigen Alpenpässe und in Oberitalien.[20] Lothar ging mit Theutberga wohl eine dotierte Muntehe ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte Lothar jedoch bereits ein Verhältnis mit Waldrada, die einer weniger einflussreichen Adelsfamilie entstammte.[21] Ob dieses Verhältnis eine Friedelehe oder ein Konkubinat war, ist in der Forschung umstritten.[22] Es ist auch schwer bestimmbar, seit wann diese Verbindung zwischen Lothar und Waldrada existierte. Die meisten Historiker gehen davon aus, dass sie bereits vor der Heirat mit Theutberga bestand.[23]

Bereits zwei Jahre nach seiner Hochzeit mit Theutberga, also 857, versuchte Lothar seine Königin zu verstoßen.[24] Zu dieser Zeit benötigte er den Rückhalt ihrer Familie nicht mehr, die Nachfolge im Reich Lothars I. war ja nun geregelt. Der Adel lehnte die Verstoßung Theutbergas ab und forderte die Wiederaufnahme der Königin.[25] Lothar begründete die Verstoßung mit dem Vorwurf des Inzestes, den Theutberga mit ihrem Bruder Hukbert begangen habe. Sie habe danach ein Kind empfangen, welches sie mit einem Trank abgetrieben habe.[26] Um ihre Unschuld zu beweisen, unterwarf sich Theutberga (bzw. ein Stellvertreter) auf Anraten der Bischöfe einem Gottesurteil, dem Kesselfang[27]. Da der Stellvertreter der Königin die Probe bestand[28], musste Lothar sie wieder aufnehmen, allerdings hielt er sie nun als Gefangene unter Bewachung.[29]

In der Folgezeit bemühte sich Lothar um die Konsolidierung der Macht in seinem Reich und um die Gewinnung von Verbündeten. Er nutzte die Auseinandersetzungen zwischen Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen, um als Vermittler zwischen seinen beiden Oheimen aufzutreten und Bündnisverträge mit ihnen einzugehen.[30] Zudem sicherte er sich den Beistand seines Bruders Ludwig II., indem er 859 Gebiete im Alpenraum an diesen abtrat.[31] Damit erreichte er zwei Ziele, zum einen befreite er sich von Gebieten, in denen sein Schwager Hukbert (welcher sich mit Unterstützung Karls des Kahlen, in dessen Reich er sich ab 860 aufhielt, gegen Lothar gewandt hatte[32] ) großen Einfluss hatte und über die Lothar keine Kontrolle gewinnen konnte, zum anderen gewann er in Ludwig II. einen wertvollen Unterstützer seiner Scheidungspläne. Auch das Verhältnis Lothars zu seinem anderen Bruder Karl besserte sich[33], nachdem Lothar an Karl Gebiete abgetreten hatte. Dafür setzte der schwerkranke Karl Lothar für den Fall seines Todes ohne Nachfolger (863 eingetreten) als Erben seines Reiches ein.[34]

[...]


[1] Ewig, Überlegungen, S. 225-239.

[2] Schieffer, Zeit des karolingischen Großreichs S. 110f.

[3]Volumus ut Pippinus habeat Aquitaniam et Wasconiam et markam Tolosanam totam et insuper comitatos quatuor, id est in Septimania Carcassensem et in Burgundia Augustudunensem et Avalensem et Nivernensem. Capitularia, S. 271.

[4]Item Hludowicus volumus ut habeat Baioariam et Carentanos et Beheimos et Avaros atque Sclavos qui ab orientali parte Baioriae sunt, et insuper duas villas dominicales ad suum servitium in pago Nortgaoe Luttraof et Ingoldesstat. Ebenda.

[5]Ceteros vero fratres eius, Pippinum videlicet et Hludowicum aequivocum nostrum, communi consilio placuit regiis insigniri nominibus, et loca inferius denominata constituere, in quibus post decessum nostrum sub seniore fratre regali potestate potiantur iuxta inferius adnotata capitula, quibus, quam inter eos constituimus, conditio continetur. Ebenda .

[6] Schieffer, Zeit des karolingischen Großreichs, S. 112f.

[7] Ders., Die Karolinger, S. 120.

[8] Schieffer, Die Karolinger, S. 125-130.

[9] Ders., Zeit des Karolingischen Großreichs, S. 139f.

[10] Ders., Die Karolinger, S. 137.

[11] Siehe Abb. (a) im Anhang.

[12] Schieffer, Zeit des Karolingischen Großreichs, S. 140-144.

[13]Si vero aliquis illorum decedens legitimos filios reliquerit, non inter eos potestas ipsa dividatur; sed potius populus partier conveniens unum ex eis […] eligat. Capitularia, S. 272

[14] Die Krankheit Karls ist u.a. in den Annales Bertiniani belegt, z.B. für das Todesjahr Karls: Karolus [...] diu epeleptica infirmitate uexatus moritur. Zu 863, S. 96.

[15] Konecny, Frauen, S. 103.

[16] Siehe Abb. (b) im Anhang.

[17]Lotharius convocatis primoribus regni imperium filiis suis divisit; Ludowico Italiam tradidit eumque imperatorem appellari fecit, equivoco vero, id est Lothario, regnum, quod ex suo nomine vocatur, concessit, Carolo autem, qui iunior natu erat, Provintiae regnum largitus est. Reginonis chronicon zu 855, S. 77.

[18] BM2, Nr. 1298b.

[19] Konecny, Frauen, S. 103f.

[20] Esmyol, Geliebte oder Ehefrau?, S. 160.

[21] Böhringer, Entwicklung, S. 5-7.

[22] Einen kurzen Abriss über Eherecht und die Forschungskontroverse über die Eheformen siehe im Anhang. Die Forschung ist sich über die Stellung Waldradas nicht einig. In einigen Werken wird Lothars Verbindung zu ihr als Friedelehe bezeichnet, in anderen schlicht als Konkubinat (vgl. z.B. Esmyol, Geliebte oder Ehefrau?, S. 161; dagegen: Böhringer, Entwicklung, S. 7). Die Quellen sprechen dafür, dass Waldrada tatsächlich eine Konkubine war, während sie Theutberga immerzu als uxor bezeichnen: Annales Bertiniani zu 857, S. 74: Lotharius concubinis abutens uxorem suam reginam abicit; ebenda zu 862, S. 93: Hlotharius Vualdradam concubinam maleficis, ut ferebatur, artibus dementatus et ipsius pellicis pro qua uxorem suam Theotbergam abiecerat…; Reginonis chronicon zu 864 (857), S. 80: Quam exosam habebat propter Waldradam, quae eius fuerat concubina…; BM2: Nr. 1277a, Nr. 1296a, Nr. 1239h. Auf der Aachener Synode von 862 bezeichnet Lothar selbst Waldrada als seine Konkubine: Scio concubinam non esse uxorem, et nolo habere inlicitam, sed licitam. Konzilien, S. 75.

[23] Heidecker z.B. bezeichnet Waldrada als „a friend of Lothar´s since his youth“, Heidecker, Bishops, S. 226. Dagegen Konecny: „Wahrscheinlicher wäre, dass Lothar erst nach der Verstoßung Theutbergas die Verbindung mit einer anderen Sippe seines Reiches suchte und Waldrada heiratete“, Konecny, Frauen, S. 108.

[24]Lotharius concubinis abutens uxorem suam reginam abicit. Annales Bertiniani zu 857, S. 74.

[25] Böhringer, Entwicklung, S. 7.

[26] BM2, Nr. 1282a.

[27] „Gottesurteil, bei dem der beweisführende Beklagte einen Ring oder Stein aus einem Kessel voll siedenden Wassers holt und sich vom Schuldvorwurf reinigt, wenn seine Wunde nach Abnahme des Verbands geheilt ist“, Deutsches Rechtswörterbuch, Stichwort „Kesselfang“.

[28] BM2, Nr. 1284a.

[29] Lotharius rex, cogentibus suis, uxorem quam abiecerat recipit, nec tamen ad thorum admittit, sed custodiae tradit. Annales Bertiniani zu 858, S. 78.

[30] BM2, Nr. 1287a und Nr. 1288a; Böhringer, Entwicklung, S. 8f.

[31]Lotharius fratri suo Ludouico Italorum regi quandam regni sui portionem adtribuit. Annales Bertiniani zu 859, S. 82.

[32] Der genaue Zeitpunkt des Beginns des Konfliktes zwischen Lothar und Hukbert ist nicht bekannt, er könnte aber sowohl Auslöser als auch Folge der Verstoßung Theutbergas sein (siehe dazu auch Punkt 4.1.).

[33] Böhringer, Entwicklung, S. 8f.

[34]Lotharius rex cum fratre suo Karlo Prouintiae rege amicitiam firmat, datis ei duobus episcopatibus ex regno suae portionis, et duobus comitatibus, id est Bilisio et Tarantasia; similiter Karlus eidem fratri suo Lothario regnum suum ea condictione tradit, ut, si antequam uxorem acciperet et filios generaret, ab hac uita decederet, ei Lotharius iure hereditario succederet. Annales Bertiniani zu 858, S. 77.

Excerpt out of 27 pages

Details

Title
Der Ehestreit Lothars II. mit Königin Theutberga
College
University of Heidelberg  (Historisches Seminar)
Course
Proseminar: Ludwig der Deutsche
Grade
1
Author
Year
2006
Pages
27
Catalog Number
V51837
ISBN (eBook)
9783638477017
ISBN (Book)
9783638661829
File size
754 KB
Language
German
Keywords
Ehestreit, Lothars, Königin, Theutberga, Proseminar, Ludwig, Deutsche, Lothar II, Ludwig der Deutsche, Lothringen
Quote paper
Gergely Kapolnasi (Author), 2006, Der Ehestreit Lothars II. mit Königin Theutberga, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51837

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