Hexenverfolgung in der Region. Die Hexenprozesse in Rothenburg ob der Tauber


Tesis (Bachelor), 2019

44 Páginas, Calificación: 3,0

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Forschungsstand

3 Rahmenbedingungen der Hexenverfolgung
3.1 Zeitgeschichtlicher Überblick
3.2 Entstehung und Verbreitung eines kumulativen Hexenbegriffs

4 Beginn der Hexenverfolgung
4.1 Notwendige Voraussetzungen der Prozesslawinen
4.2 Auslösende Momente
4.3 Motive
4.4 Von den Ketzern zu den Hexen
4.5 Inquisition

5 Hexenprozesse
5.1 Stationen der Hexenverfolgung
5.2 Kinder und Männer in Hexenprozessen
5.3 Opfer
5.4 Höhepunkt
5.5 Möglicher Verlauf eines Hexenprozesses

6 Hexenprozesse in Rothenburg ob der Tauber
6.1 Hans Gackstatt
6.2 Fazit
6.3 Quellenverzeichnis
6.4 Literaturverzeichnis
6.5 10. Eigenständigkeitserklärung

1 Einleitung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Rothenburg ob der Tauber speziell Kinderhexenprozesse das phänomen neuzeitliche hexenverfolgung in Europa in Europa

Entstehung - Forschungsstand

die Rolle der Kirche

gründe der HV

Wer wurde opfer, warum

2 Forschungsstand

Die deutschen Hexenprozesse sind seit dem 19. Jahrhundert Beobachtungsgegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Beschäftigten sich die Forscher anfänglich hauptsächlich mit den jeweiligen christlichen Konfessionen, ihrer Stellung zu den Prozessen oder den juristischen Fragestellungen, was sich im Laufe der Zeit veränderte. Anfang der 1970-er Jahre bemühte sich die Historiographie zunehmend um eine Quantifizierung der Hexenprozesse, unter Auswertung aller in Frage kommender Quellen, sowie die Frage nach den sozialen und ökonomischen Hintergründen der Hexenverfolgung.1 Ab 1980 gelang es der deutschen Geschichtswissenschaft, den Anschluss zur internationalen Forschung herzustellen. Die interdisziplinäre Debatte und Zusammenarbeit, insbesondere unter Historikern und Rechtshistorikern, setzte sich durch und führte zu einem immer genaueren Bild der Verfahrensweisen bei Hexenverfolgungen.

Die Hexenforschung ist, verglichen mit den 1960/1970-er Jahren, grundlegend modernisiert, doch die Geschichtswissenschaft kämpft nach wie vor immer noch mit Problemen. Ihr gelang es bisher nicht, eine Neue, in sich geschlossene und allgemein akzeptierte Konzeption umzusetzen. Über diese Tatsache können weder die Fülle sorgfältiger Quellstudien, noch die methodische Reflexion hinwegtäuschen. Gerd Schwerhoff weist beispielsweise in seinem Forschungsbericht auf diese Problematik hin: „Die Zurückweisung von Irrwegen der Interpretation ist relativ einfach, schwieriger jedoch die Formulierung positiver Aussagen. Ein klares Modell, wie die heutige Geschichtswissenschaft Hexenglauben und Hexenverfolgung interpretiert, hat sich nicht herausgebildet. Vielmehr existieren zahlreiche, oft widersprüchliche Erklärungsmuster nebeneinander. Diese Situation charakterisiert auch keineswegs nur die Forschungslage in Deutschland. In der deutschen, wie auch der internationalen Forschung wird diese Situation jedoch häufig gar nicht als Problem verstanden, sondern als Folge der komplexen und in sich widersprüchlichen Struktur des Gegenstandes selbst. Die Hexenverfolgungen haben „chamäleonhaften“ Charakter und entzögen sich einer einheitlichen Interpretation. Monokausale Erklärungen sind nicht geeignet, die Realität zu erfassen. Nur ein ganzes Bündel voller Erklärungsfaktoren kann die Hintergründe der Hexenverfolgung erhellen.“ Seine Aussagen wären insofern akzeptabel, würden nicht viele Erklärungsfaktoren zu logisch problematischen Konstruktionen führen. Einzeln gelten diese als irrelevant, gebündelt im Interpretationszusammenhang sollen sie jedoch Gültigkeit haben, wodurch beispielsweise die Frage nach den Ursachen der Hexenverfolgung als inadäquat zurückzuweisen ist.

Die neue Hexenforschung hat nicht nur zu den Standardthemen der Geschichtswissenschaft aufgeschlossen, sie ist zurzeit dabei, einen Platz im Zentrum des Selbstverständnisses der Frühneuzeitforschung einzunehmen. Das Hexenthema wird mittlerweile als wesentlicher Bestandteil des europäischen Denkens und Lebens vor der Aufklärung wahrgenommen. Seites der Historiker gibt es eine große Abneigung gegen eine breite und übergreifende Diskussion ihrer Verfahrensweisen. Diese Haltung ist in Anbetracht, der unübersehbaren Fülle populärer Forschungsliteratur und ihrer schier endlosen Quellenlagen nur allzu verständlich.2

Auch wenn heute, fast 230 Jahre nach der vermutlich letzten Vollstreckung eines Todesurteils gegen eine angebliche Hexe, noch immer keine genauen Zahlen vorliegen und vermutlich auch nie vorliegen werden, geht die neuere Forschung davon aus, dass zwischen vierzig- und sechzigtausend Menschen in ganz Europa und Neuengland Opfer der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung wurden. Allein im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gab es etwa fünfundzwanzigtausend Hinrichtungen. Angeklagt wurden in den Hexenprozessen zwar überwiegend Frauen, doch auch Männer und Kinder fielen ihnen zum Opfer. Die aufgestellte und von der Frauenbewegung dankbar aufgenommene These von der „Vernichtung der weisen Frauen“ als Hüterinnen des alten Volkswissens, wurde inzwischen vielfach widerlegt. Soweit es die überlieferten Berufsangaben in den Hexenprozessakten erkennen lassen, waren Hebammen unter den Prozessopfern nur in marginaler Zahl vertreten, ihr Anteil lag insgesamt im kleinen Promillebereich. Die europäische Hexenjagd ist nur schwer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, besser sollte man von einer Reihe individueller Jagden sprechen, von denen jede einzelne auf ihre besondere Weise entstand.3

3 Rahmenbedingungen der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung

Bei der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung handelt es sich um ein Phänomen, dessen Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Der Begriff Hexerei bildete sich erst im Laufe der Jahrhunderte durch die Verkettung verschiedenster Umstände heraus.

3.1 Zeitgeschichtlicher Überblick

Bereits in antiken Kulturen führten Vorstellungen von heil-, wie auch unheilvollen Wesen zu Ritualen, Zauberpraktiken und Beschwörungen, um diese zu beeinflussen. Es gibt zahlreiche Beweise dieser Zeit, die den Glauben an Dämonen, sowie zauberkundigen Männern und Frauen belegen. Im dritten Jahrhundert v. Chr. entstand die dualistische Weltansicht von Gut und Böse, die sich auf das Judentum und auch schließlich auf den christlichen Glauben auswirkte. Zur antiken Magie- und Weltansicht trat später der frühe christlich gefärbte Volksglaube hinzu und die Vorstellungen vermischten sich. Die ersten Belege für einen weit verbreiteten Glauben an Wahrsagerei, Zauberei, Traumdeutung und Geister finden sich in den christlichen Bußbüchern aus dem fünften bis zum neunten Jahrhundert. In diesen werden die Zauberer in drei Gruppen eingeteilt: die malefici (Schädiger), die tempestarii (Wettermacher) und die venefici (Giftmischer). Die Vorstellung von fliegenden Hexen oder gar von einer geschlechtlichen Vereinigung von Menschen und Dämonen ist für diese Zeit noch nicht belegt, die Grundlage für solche Ideen jedoch schuf bereits Augustinus (354-430). Zu dieser Zeit vertraten die Kirchenväter die Meinung, dass magische Handlungen oder das Benutzen magischer Gegenstände nutzlos sind, im Zuge solcher Praktiken dennoch eine Art Kommunikation mit dem Dämon stattfindet, ein unausgesprochener oder stillschweigender „Pakt“ mit dem Bösen.

Die früheste Erwähnung des Hexenfluges und der Tierverwandlung findet sich im Buch Canon Episcopi des Regino von Prüm, dass ungefähr im Jahr 906 herausgegeben wurde und eine Art kirchliche Rechtsordnung mit Anweisungen für die Bischöfe war. Diese Ideen wurden jedoch als Wahnvorstellungen und Vorspiegelungen des Teufels angesehen und der Glaube daran als heidnischer Irrsinn abgetan. Im Früh- und Hochmittelalter sah der Großteil der Geistlichkeit in Zauberern vorwiegend Personen, die einem gewissen Glaubensirrtum unterlagen und durch Bußstrafen wieder auf den rechten Weg zurückgeführt werden konnten. Durch eine veränderte Einstellung der Theologen kam es im 13. Jahrhundert zu einem Wandel dieser Vorstellung. Thomas von Aquin (1225-1274) erläuterte beispielsweise, dass Dämonen mit Menschen in Form eines succubus (weiblicher Dämon, der sich dem Mann unterlegt) oder incubus (männlicher Dämon, der sich der Frau auflegt) verkehren, die dadurch zu Hexen werden. Die Taten der Hexen erfolgen durch ein geheimes Einverständnis mit dem Teufel erfolgten und wurden tatsächlich auch ausgeführt. Diese Sichtweise erklärte Zauberer und Hexen zu Teufelsanbetern und Verschwörern gegen den christlichen Glauben, was zur Gleichstellung mit den verfolgungswürdigen Ketzern führte. Die Ketzerverfolgungen des zwölften Jahrhunderts legten schließlich auch die Strukturen für die später organisierte Zauberer- und Hexenverfolgung.4

Die Vorstellung vom Wesen der Hexe war über die Jahrhunderte hinweg in ganz Europa erstaunlich homogen. Bis ins Mittelalter fielen darunter fast ausschließlich Frauen, die sich durch eine besondere Begabung oder Kenntnisse, wie Kräuterkunde, auszeichneten oder durch ihre reine Äußerlichkeit, ob hässlich oder verführerisch schön, die Blicke anderer auf sich zogen. Im Allgemeinen wurde Hexen die Fähigkeit zur Magie zugesprochen. Dabei war nicht die weiße oder hohe Magie gemeint, die, wie bei Alchimisten und Astrologen mitunter Kunstfertigkeit, einen entsprechenden Bildungsgrad und oftmals wissenschaftliche Betätigung und Experimentierfreude voraussetzte, sondern niedere Magie, die stets zum Schaden anderer angewandt wurde. Um als Hexe zu gelten, genügte bereits ein böser Blick oder ein ausgestoßener Fluch. Niedere Magie wurde als maleficia bezeichnet, die Täter entsprechend malefici oder malificae. Strafrechtlich tauchte der Begriff Hexe erstmals im Jahr 1402 in einem alten Rechnungsbuch auf, die Rede ist dort von einem Hexenbrand im schweizerischen Schaffhausen.

Im Hochmittelalter gab es die landläufige Überzeugung, dass sich Hexen mit ihresgleichen zu Sekten verbinden und sich im Schutz der Dunkelheit an geheimen Orten trafen, um ihre bösen Fertigkeiten zu vervollkommnen, Orgien zu feiern und durch die Lüfte zu fliegen. Gemeinschaften mit starkem Zusammenhalt, beispielsweise (Groß-)Familien bis hin zu ganzen Dörfern, erregten rein durch den Aspekt der augenscheinlich verschworenen Gemeinschaft unter Umständen schon den Verdacht der Hexensekte.

Menschen aus ärmeren und bildungsschwachen Bevölkerungsschichten war es ein Leichtes, alles Unheilstiftende anzudichten, da diese sich aufgrund ihrer sozialen Stellung kaum wehren konnten. Der Hexenglaube existierte zunächst hauptsächlich in den Köpfen der geistigen Elite, was aber bemerkenswerterweise kaum in der breiten Bevölkerung verankert war und somit auch nicht als echte Bedrohung empfunden wurde. Erst die Ideen der geistigen Elite bildeten das Fundament für ein ausgearbeitetes Theoriegebilde, das im Buch „Hexenhammer“ von 1486, gipfelte. Der Hexenwahn wurde zu einer neuen Form der Wirklichkeit und konnte, auch dank des Fortschritts im Buchdruck, die Bevölkerung tiefer als bisher durchdringen. Der Hexenglaube, der im Gewand der beginnenden Aufklärung daherkam, war in Wirklichkeit nichts anderes als die Indoktrination gutgläubiger Bürger, denen man auf diese Weise den Gedanken größter Gefahr für Leib und Seele durch Hexerei einpflanzen konnte.5,6

3.2 Entstehung und Verbreitung eines kumulativen Hexenbegriffs

Die Hexenangst war eine Verknüpfung von vielschichtigen Glauben an die Wirksamkeit von Magie, verbunden mit der Religion, Wissenschaft, Politik und Alltagskultur, jeweils mit unterschiedlicher Akzentuierung.7

"Etwa ab der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde die Hexenverfolgung zunehmend institutionalisiert und die einzelnen Bestandteile des crimen magiae zu Anklagepunkten gegen die Hexen zusammengefügt. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem "kumulativen Hexenbegriff", der sich um 1400 aus einzelnen Elementen früherer Vorstellungen zu einer "elaborierten Hexenvorstellung" formte."8

Im Laufe der Zeit bündelten sich diese zu vier Bestandteilen, die Hexerei ausmachte: der Teufelspakt, die Teilnahme am Hexensabbat, die Teufelsbuhlschaft und der Schadenszauber. Sie entsprachen auch exakt den Vorwürfen, die den als Hexen Angeklagten stereotyp immer wieder gemacht wurden und in jedem Hexenprozess nachgewiesen werden können.

Der Teufelspakt galt als grundlegende Voraussetzung für alle Taten einer Hexe, weil nur der Teufel übernatürliche Kräfte verleihen konnte, die Hexerei erst möglich machte. Der Glaube besagte, Satan gab der Hexe ihre Zaubermittel, mit deren Hilfe sie schändliche Taten an Menschen, Tieren und Besitz ausüben und durch die Luft fliegen konnte. Der Bund mit dem Teufel wurde unter der Abschwörung Gottes und der Sakramente, als auch dem Einsatz des Seelenheils geschlossen und durch den geschlechtlichen Verkehr besiegelt. Das Hexenmal stellte das äußerlich erkennbare körperliche Zeichen dar, worunter nahezu alle Unregelmäßigkeiten der Haut, wie Warzen, Narben und Leberflecken fielen, die schmerzunempfindlich waren und beim Einstechen mit einem spitzen Gegenstand nicht bluteten. Angeklagte wurde explizit auf solche Körpermale hin untersucht, was bei positivem Befund als Beweis für den Teufelspakt galt.9, 10

Unter dem Vorsitz des Teufels trafen sich die Hexen regelmäßig zum Hexensabbat, um über Gott zu lästern und den Teufelspakt zu besiegeln, dabei küssten die Hexen seine Genitalien, buhlten und feierten Orgien mit ihm. Weiterhin zählte zu den Vorstellungen des Hexensabbats unbedingt der Flug auf einem Besen, einer Heugabel oder einem Ziegenbock. Hierzu musste sich die Hexe den Körper mit einer Hexensalbe, der sogenannten Flugsalbe, einreiben, die aus allerlei Inhaltstoffen hergestellt wurde. Die Rezeptur enthielt stets Kräuter und Körperteile eines Kindes. Alle Hexen mussten sich zwangsläufig, durch die Teilnahme am Hexensabbat, untereinander kennen, was unweigerlich eine Kettenreaktion zur Folge hatte. Die, der Hexerei Angeklagten gaben unter der Folter Namen ihrer Mitmenschen preis, denen daraufhin das gleiche Schicksal bevorstand. Es entstand der Eindruck einer breiten Hexenbewegung, der scheinbar immer mehr Leute angehörten und die nur durch die härtere Verfolgung bekämpft werden konnte.11,12

Durch den Teufelspakt erhielt die Hexe Kenntnisse von Zaubermitteln, mit deren Hilfe sie Schadenszauber ausüben konnte. Der volkstümliche Zauberglaube nahm im Hexenbegriff lediglich negative Aspekte auf, was Zauberei und Schadenszauber gleichgestellte, denn Hexen nutzten ihre Zauberfähigkeiten ausschließlich für die Zerstörung und Vernichtung von Mensch und Natur. Spezifische Anschuldigungen standen in der Regel im Kontext mit konkreten gesellschaftlichen Strukturen und betrafen Menschen, Tiere, Wetter, als auch Besitz. Beispielsweise wurde Hexen in ländlichen Gebieten für plötzlich auftretende Naturkatastrophen wie Unwetter, Hagel und Frost, ausbleibenden Regen, sowie der Vernichtung der Ernte durch Ungeziefer verantwortlich gemacht, im städtischen Bereich standen Seuchen und Krankheiten im Vordergrund. Regional unspezifisch hingegen war der Tod von Mensch und Tier durch Blitzschlag, hier wurde generell Hexerei vermutet. Einen breiten Rahmen nahmen auch die Anklagen aufgrund von Krankheiten bei Mensch und Tier ein, insbesondere Unfruchtbarkeit bei Frauen und Impotenz bei Männern, sowie das Verhexen von Haustieren. Herausstechend oft führte Milchdiebstahl bei Kühen zu dieser Annahme. Fußnote

3.3 Von den Ketzern zu den Hexen

Als Ketzer wird bezeichnet, wer von der offiziellen Kirchenlehre, beziehungsweise der allgemeingültig erklärten Meinung, abweicht. Die Zahl der Ketzer wuchs im Laufe der Zeit immer stärker zu einer Bewegung heran, die sich ab dem 11. Jahrhundert über ganz Europa erstreckte. Die Ketzerverfolgung des Hoch- und Spätmittelalters trug maßgeblich zum Glauben an übernatürliche Hexerei bei und führte langfristig zu einer Neubewertung der offiziellen Einstellung zur Zauberei. Es entstanden Anschauungen, die auf die Hexensekte übertragen wurden und somit ihre mitbegründen. Die Kirche, die ihre Machtposition im Mittelalter stetig stärker ausbaute, hatte zwar immer wieder Gegner, die das christliche Glaubenssystem in Frage stellten, das Ausmaß der Ketzer war jedoch etwas völlig Neues. Ihre Lehren stellten eine reale Bedrohung für die Kirche dar und wurden deshalb von den Kirchenvätern verteufelt und Ketzer zu Teufelsanhängern hochstilisiert, die der Verbrechen der Apostasie (Glaubensabfall), Idolatrie (Götzenverehrung) und der Sodomie (abnormales Sexualverhalten) bezichtigt wurden.

Die, aus heutiger Sicht völlig absurden, zahlreichen Vorwürfe der Kirche waren für die Menschen damals real und sie glaubten wirklich, dass sich Ketzer an geheimen Orten trafen (ähnlich dem Vorwurf des Hexensabbats). Sie gaben dem Teufel oder einem Dämon in Tiergestalt bei diesen Versammlungen einen Huldigungskuss auf „widerwertige“ Körperteile, wie den Anus oder vollzogen die geschlechtliche Vereinigung. Kinder, die hieraus hervorgingen, würden kurz nach der Geburt ungetauft geschlachtet und verbrannt und die Asche im Anschluss daran verspeist. Der Akt der Aschespeisung diente angeblich zur Verschmähung der Sakramente der heiligen Eucharistie, was die Verbindung zum Christentum auslöschte. Auf Basis dieser Vorstellungen entwickelte sich nun eine neue ketzerische Sekte der Hexen, infolgedessen das Hexereidelikt als schwerstes Verbrechen gegenüber Gott galt.13

3.4 Inquisition

Papst Lucius III. versammelte mit Kaiser Friedrich im Jahr 1183 viele kirchliche Prälaten in Verona. Eines der Themen war die Ketzerei in Südfrankreich und das, zu deren Ausrottung, anzuwendende Verfahren wurde hier beschlossen. Lucius ließ daraufhin eine große Anzahl von Ketzern durch seinen päpstlichen Legaten, den Erzbischof von Rheims, verbrennen und das Jahr 1183 wurde zu einem verhängnisvollen Wendepunkt in der Geschichte der Kirche.

Der Begriff Ketzerei bekam eine andere Bedeutung und das kirchliche Strafverfahren erneuerte sich grundlegend. Bis dato unterschied man zwischen Irrlehren und Ketzerei und nur die Ketzerei von größerer Bedeutung wurde mit Strafen belegt. Künftig wurde der Gedanke zur Geltung gebracht, dass jedes Dogma auf der Autorität der Kirche und dem Papsttum beruhte. Jede auch nur geringste Abweichung der Kirchenlehre stellte eine Verleugnung der Autorität des Papsttums dar. Ketzerei galt als schwerstes Verbrechen wider die Kirche, die entsprechende Strafe dieser Abtrünnigen war der Tod durch das Feuer. Das Papsttum vertrat darüber hinaus die Auffassung, dass Ketzerei vom Teufel stamme und auszurotten sei, eine Idee, die in kirchlichen Kreisen immer mehr Raum fand. Der altkirchliche Gedanke, den Bischöfen die Verfolgung der Häretiker zu überlassen und mit Exkommunikation zu ahnden, war vergessen und stand ausschließlich dem Papsttum zu. Die Päpste erhoben sich durch ihre Legaten, ausgestatten mit ausgedehnten Befugnissen, um das Strafrecht der Kirche höchstselbst auszuüben. Anfangs verzichtete man dabei jedoch nicht auf die Diözesangewalt der Bischöfe.14

Mit dem 4. Laterankonzil verschärfte Papst Innozenz III. Ende des 12. Jahrhunderts die nach kirchlichem Recht gültige Prozessform, die, neben der Abschaffung von Gottesurteilen, die Gerichtspraxis zurück zum alten römischen Recht drängte. Das dabei erlassene Glaubensbekenntnis galt hiermit als Messlatte für Häresien und war in erster Linie gedacht, disziplinarisch gegen Kleriker vorgehen zu können, jedoch letztlich auch bei der Ketzerverfolgung Anwendung.15 Der Papst beauftragte seine Bischöfe zwar formell, ketzerisches Verhalten, vor allem in den Diözesen, aufzudecken und zu ahnden. Da er ihnen in dieser Angelegenheit misstraute, erlegte er ihnen die Pflicht auf, ihre Diözesen durch die päpstlichen Legaten, oder ihre Vertreter, inspizieren zu lassen. Die Erfolge entsprachen jedoch nicht im Entferntesten den von Rom erhofften Erfolg, daher gründete Papst Gregor IX. 1232 die sogenannte Inquisition mit der Prozessform „Inquisitio heareticae pravitatis“, der auch die Bischöfe unterworfen waren. Dieses Heilige Offizium wurde zunächst den Dominikanern, später gelegentlich auch den Franziskanern, übertragen, um es in unmittelbarem päpstlichem Auftrag auszuführen. Daraus lässt sich ableiten, das Alle, die diesem System zwischen dem 13. Jahrhundert und der Reformation zum Opfer fielen, wurden im Namen des Papstes gefoltert, gegebenenfalls verurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Fußnote

3.4.1 Der Inquisitionsprozess

Im Gegensatz zum Prozessverfahren des bisherigen Akkusationsprozess gab es bei der inquisitio haereticae pravitatis Besonderheiten. Der Inquisitor war zugleich Ermittler, Richter und Seelsorger, der Verdächtige Angeklagter und gegebenenfalls auch ein Irrender, dem die Möglichkeit zur Buße gegeben werden sollte.16 Teil der Ermittlungsverfahren waren Befragungen des Klerus und der Bevölkerung, die eidlich verpflichtet waren, Ketzer und Ketzereidelikte anzuzeigen. Für eine Anklage genügten bereits Verdachtsmomente, böse Gerüchte und Denunziation. Die Prozessführung fand nicht öffentlich statt und Zeugen blieben geheim, die zur Verurteilung erforderlichen Geständnisse erhielt der Inquisitor in der Regel spätestens durch die Anwendung der Tortur. Das Urteil eines überführten Häretikers war der Feuertod.17,18

[...]


1 Vgl. Schmidt, Jürgen Michael et. al (2005): Hexenverfolgung in Forschung und Unterricht. Seite 4

2 Vgl. Neugebauer-Wölk, Monika (2003): Wege aus dem Dschungel. Seite 316-319 Zeile 12

3 Vgl. Heinke, Kilian (2009): Von Hexen, Zauberern und magischen Gestalten. Seite 4-7

4 Vgl. Rabanser, Hansjörg (2006): Hexenwahn. Seite 13 Zeile 1-60

5 Vgl. Kloos, Ralph et. al . (2012): Die Hexenbrenner von Franken. Seite 9-11 Zeile 19

6 Vgl. Quensel, Stephan (2017): Hexen, Satan und Inquisition. Seite 51

7 Vgl. Drilliger, Johannes (2018): Hexen und Magie. Seite 74-75

8 Münkler, Marina (2011): Narrative Ambiguität. Seite 200 Zeile 12-17

9 Vgl. Stadt Duisburg (1991): Hexenverfolgung, Seite 19 Zeile 5- Seite 21 Zeile 5

10 Vgl. Levack, Brian (1987): Hexenjagd. Seite 44 Zeile 19- Seite 47 Zeile 34

11 Vgl. ebenda Seite 47 Zeile 35-52

12 Vgl. Stadt Duisburg (1991): Hexenverfolgung. Seite 23 – Seite 25 Zeile 5

13 Vgl. Haugeneder (2005): Verfolgt, verkannt und gefürchtet. Seite 60-61

14 Vgl. Grigulevič, J.R. (1995): Ketzer, Hexen, Inquisitoren. Seite 84-99

15 Vgl. Buschbell, Christina (2010): Die Inquisition im Hochmittelalter. Seite 40

16 Vgl. Scharff, Thomas (1999): Eid und Wahrheitssuche. Seite 141

17 Vgl. Soldan-Hepe (1911): Hexenprozesse. Seite 407-449

18 Vgl. Haugeneder (2005): Verfolgt, verkannt und gefürchtet. Seite 60-61

Final del extracto de 44 páginas

Detalles

Título
Hexenverfolgung in der Region. Die Hexenprozesse in Rothenburg ob der Tauber
Universidad
University of Cologne  (Philosphische Fakultät)
Calificación
3,0
Año
2019
Páginas
44
No. de catálogo
V519921
ISBN (Ebook)
9783346112590
ISBN (Libro)
9783346112606
Idioma
Alemán
Palabras clave
Hexenverfolgung, Hexenprozesse, Ketzer, kumulativer Hexenbegriff, Inquisitionsprozesse, Kirche, Verhöre, Geständnis, Kinderhexenprozesse, Männerhexenprozesse, Mittelalter, Frühe Neuzeit, Höhepunkt, Rothenburg, Opfer, Hinrichtung
Citar trabajo
Anónimo, 2019, Hexenverfolgung in der Region. Die Hexenprozesse in Rothenburg ob der Tauber, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/519921

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