John Lockes politisches Denken und Handeln kann nur im Kontext der gesellschafts-politischen Veränderungen im England des 17.Jahrhunderts verstanden werden. Aus einer bürgerlichen Familie stammend, ist Locke nicht zuletzt aufgrund seiner engen Freundschaft zu Lord Ashley (ab 1672 Earl of Shaftesbury) dem politischen Lager der Whigs zuzuordnen. Zuvor hatte sich das Parlament während der exclusion crisis (1679-1681) in zwei Lager gespalten. Die bürgerliche Klasse (Whigs) kämpfte darum, den Aristokraten (Tories) des überkommenen Feudalsystems politischen Einfluß zu entziehen. Dabei treten die Whigs für konstitutionelle Freiheiten und einen naturrechtlich begründeten Gesellschaftsvertrag ein und wollen den Ausschluß (exclusion) des zum Katholizismus konvertierten James II. von der Thronfolge erreichen.
Genau in dieser Zeit, also mehrere Jahre vor der Glorious Revolution 1688/89, schreibt Locke sein politisches Hauptwerk “Two Treatises of Government“, jedoch erst 1690 anonym veröffentlicht. Mit diesem Werk formuliert Locke als einer der ersten die Postulate der bürgerlichen Freiheitsbewegung. Während er in der ersten Abhandlung Filmers Rechtfertigung des Absolutismus destruiert, konstruiert er in der zweiten Abhandlung einen Staat, der von der Volkssouveränität ausgeht und die Konzentration politischer Macht durch Gewaltenteilung und Widerstandsrecht verhindern will.
Ziel dieser Arbeit ist es, das Verhältnis von Volkssouveränität und Gewaltenteilung innerhalb der Lockschen Staatslehre - und daraus resultierende Widersprüche - aufzuzeigen. Dabei soll die grundsätzliche Frage, ob und gegebenenfalls wie Souveränität bei Locke teilbar ist, diskutiert und beantwortet werden. Grundlage für folgende Untersuchung ist dabei der zweite Teil der “Two Treatises of Government“.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Gewaltenteilung bei John Locke
2.1. Die Legislative
2.1.1. Begründung der Legislative als höchste Gewalt
2.1.2. Begrenzung der Kompetenzen der Legislative
2.2. Die Exekutive
2.2.1. Die Notwendigkeit und das Wesen der Exekutive
2.2.2. Föderative und Prärogative
2.3. Das Verhältnis von Legislative und Exekutive
3. Die Souveränitätskonzeption
3.1. Die naturrechtliche Volkssouveränität bei Locke
3.2. Das Widerstandsrecht als Instrument der Volkssouveränität
3.3. Volkssouveränität versus Gewaltenteilung
4. Fazit
Zielsetzung und Forschungsfrage
Die Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen Volkssouveränität und Gewaltenteilung in John Lockes „Two Treatises of Government“. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Locke diese beiden Konzepte in seine Staatstheorie integriert und dabei die zentrale Frage zu klären, ob und wie Souveränität bei Locke als teilbar betrachtet werden kann.
- Kontextualisierung von Lockes politischem Denken im England des 17. Jahrhunderts
- Analyse der Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Föderative, Prärogative)
- Untersuchung des Konzepts der Volkssouveränität und ihrer naturrechtlichen Grundlagen
- Erörterung des Widerstandsrechts als Instrument der Machtausübung des Volkes
- Diskussion über die Vereinbarkeit von Gewaltenteilung und Volkssouveränität
Auszug aus dem Buch
2.1.1. Begründung der Legislative als höchste Gewalt
John Locke rechtfertigt die übergeordnete Stellung der Legislative gegenüber allen anderen Gewalten durch das Staatsziel, aufgrund dessen die Menschen in die Gesellschaft eintreten; nämlich den friedlichen und sicheren Genuß ihres Eigentums. Das große Werkzeug und Mittel dazu sind die Gesetze, die in dieser Gesellschaft erlassen worden sind. Deshalb ist „(...) das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten die Begründung der legislativen Gewalt (...)“; so wie das erste und grundlegende natürliche Gesetz die Erhaltung der Gesellschaft (und möglichst jeder dazugehörenden einzelnen Person) ist, das sogar über der legislativen Gewalt gelten muss. Die Legislative ist also die höchste Gewalt in einem verfaßten Staatswesen.
Doch sie ist nicht nur die höchste Gewalt des Staates, sondern sie liegt auch „(...)geheiligt und unabänderlich in den Händen, in welche die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat“. Dies bedeutet nichts anderes als dass, solange die Legislative im Amt ist, nur von ihr erlassene Vorschriften Gesetzeskraft haben.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass Locke keinesfalls davon ausgeht, dass das Parlament die Funktion der Legislative übernehmen muss. Sie muss nur durch einen Gesellschaftsvertrag demokratisch legitimiert sein, kann jedoch ebenso von einer Oligarchie oder einem Monarchen ausgeübt werden. Das demokratische Element der Lockeschen Staatslehre liegt also zunächst im Gesellschaftsvertrag, – also im Übergang vom Naturzustand in einen verfaßten Staat – als im Staatsaufbau.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung bettet Lockes Werk in den historischen Kontext der englischen exclusion crisis und der Glorious Revolution ein und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Vereinbarkeit von Volkssouveränität und Gewaltenteilung.
2. Die Gewaltenteilung bei John Locke: In diesem Kapitel werden die verschiedenen staatlichen Instanzen, deren Funktionen und ihre gegenseitige Abhängigkeit bzw. Unterordnung unter die Legislative analysiert.
3. Die Souveränitätskonzeption: Das Kapitel befasst sich mit dem theoretischen Fundament der Volkssouveränität, dem Widerstandsrecht als ultima ratio und dem Versuch, die Souveränität mit einer Gewaltenteilung in Einklang zu bringen.
4. Fazit: Das Fazit resümiert Lockes Beitrag zur konstitutionellen Theorie und ordnet ihn als Vordenker der modernen parlamentarischen Demokratie ein, während gleichzeitig die theoretische Problematik der Machtfülle der Exekutive kritisch gewürdigt wird.
Schlüsselwörter
John Locke, Gewaltenteilung, Volkssouveränität, Legislative, Exekutive, Föderative, Prärogative, Widerstandsrecht, Naturrecht, Gesellschaftsvertrag, Staatslehre, Souveränität, Machtmißbrauch, konstitutionelle Theorie, politische Philosophie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Staatsphilosophie von John Locke, insbesondere wie er die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Volkssouveränität in seinen „Two Treatises of Government“ miteinander verknüpft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die rechtliche Stellung der Legislative, die Rolle der Exekutive (inklusive Föderative und Prärogative) sowie die theoretische Verankerung der Volkssouveränität und des Widerstandsrechts.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, das Verhältnis von Volkssouveränität und Gewaltenteilung aufzuzeigen und zu klären, ob Souveränität bei Locke als teilbar angesehen werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer textnahen Analyse der politischen Theorie John Lockes, ergänzt durch die Einordnung in den historischen Kontext und den Vergleich mit zeitgenössischen Souveränitätskonzepten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Untersuchung der Gewaltenstruktur (Legislative/Exekutive) und die theoretische Diskussion, wie Locke den Spannungsbereich zwischen ungeteilter Volkssouveränität und der Aufteilung staatlicher Kompetenzen auflöst.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Gewaltenteilung, Volkssouveränität, Legislative, Exekutive, Naturrecht, Gesellschaftsvertrag und Widerstandsrecht.
Welche Rolle spielt die Prärogative in Lockes Modell?
Die Prärogative ist eine der Exekutive zugeordnete Gewalt, die das Handeln ohne oder gegen das Gesetz zum Zwecke des öffentlichen Wohls erlaubt, was Locke als notwendiges, aber potenziell missbrauchsanfälliges Instrument beschreibt.
Warum hält Locke die Legislative für die höchste Gewalt?
Da die Legislative die Gesetze für den Schutz des Eigentums (Leben, Freiheit, Vermögen) erlässt und auf der Zustimmung der Gesellschaft beruht, ist sie für Locke die grundlegende rechtliche Instanz in einem verfassten Staat.
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- Anonym (Autor), 2005, Gewaltenteilung und Souveränität bei John Locke, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52317