A. Einführung
Die folgende Seminararbeit befaßt sich mit den Grundfreiheiten, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, benannt sind. Es soll erörtert werden, ob sich diese Grundfreiheiten auf dem Weg von Gleichheits- zu Freiheitsrechten befinden.
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Inhaltsübersicht
A. Einführung ... 2
B. Die Grundfreiheiten nach dem EG-Vertrag ...2
I. Grundlegendes
II. Der Katalog der Grundfreiheiten
1. Die Warenverkehrsfreiheit
2. Die Personenverkehrsfreiheit
3. Die Dienstleistungsverkehrsfreiheit
4. Die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
C. Die Grundfreiheiten als Gleichheitsrechte ... 5
I. Das Diskriminierungsverbot
1. Die Ermittlung einer Diskriminierung
2. Die Diskriminierungsverbote in den Grundfreiheiten
II. Rechtfertigung
III. Ergebnis
D. Die Grundfreiheiten als Freiheitsrechte ... 10
I. Das Beschränkungsverbot
1. Das Beschränkungsverbot im Allgemeinen
2. Das Beschränkungsverbot im Besonderen
II. Der „direct effect“
1. direct effect der Beschränkungsverbote?
2. Ergebnis
III. Die Bedeutung des Streits über die Grundfreiheiten als Freiheitsrechte
1. Die Grundfreiheiten als Gleichheitsrechte
2. Die Grundfreiheiten als Freiheitsrechte
3. Bewertung
IV. Beschränkungs- contra Diskriminierungsverbot
V. Ergebnis
E. Schlußbemerkung ... 26
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die dogmatische Einordnung der Grundfreiheiten des EG-Vertrags und geht der Frage nach, ob sich diese im Laufe der Rechtsentwicklung von reinen Gleichheitsrechten zu weitergehenden Freiheitsrechten gewandelt haben.
- Grundlagen und Katalog der vier Grundfreiheiten des EG-Vertrags
- Analyse der Grundfreiheiten als Gleichheitsrechte (Diskriminierungsverbote)
- Untersuchung der Entwicklung zum allgemeinen Beschränkungsverbot
- Bedeutung des „direct effect“ für den Einzelnen
- Bewertung der Grundfreiheiten als Instrument zur europäischen Integration
Auszug aus dem Buch
D. Die Grundfreiheiten als Freiheitsrechte
Nach dem Ablauf der in Art. 8 EWGV vereinbarten 12-Jahresfrist stellte sich heraus, dass sich der gemeinsame Markt durch das Diskriminierungsverbot allein nicht herstellen ließ. Die EG-Ausländer konnten durch unterschiedslos geltenden Regelungen in die Grundfreiheiten dennoch erheblich behindert werden. Ein nicht unerheblicher Kosten- und Zeitaufwand wirkte sich bei der Anpassung an die nationalen Regelungen in jedem Fall benachteiligend aus.
Also entbrannte ab den 70er Jahren der Streit, ob die Grundfreiheiten neben ihrem Charakter als Gleichheitsrechte auch ein Beschränkungsverbot enthalten und quasi als Freiheitsrechte anzusehen sind. Dabei ist von ausschlaggebender Bedeutung, ob die Grundfreiheit den Charakter eines allgemeinen bzw. umfassenden Beschränkungsverbots hat. Ein solches Beschränkungsverbot verbietet jede ungerechtfertigte Behinderung der Grundfreiheiten in einem MS. Es handelt sich hier nicht mehr nur um die Einschränkungen von Behinderungen der Marktteilnehmer, wie durch das Diskriminierungsverbot, sondern um das Verbot von Behinderungen selbiger ohne entsprechende Rechtfertigung überhaupt. Als Konsequenz ist eine solche beschränkende Norm grundsätzlich gemeinschaftswidrig und somit unanwendbar.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Kurze Darlegung des Ziels der Arbeit, die Entwicklung der Grundfreiheiten vom Gleichheits- zum Freiheitsrecht zu analysieren.
B. Die Grundfreiheiten nach dem EG-Vertrag: Vorstellung der vier Grundfreiheiten als Basisnormen des Gemeinschaftsrechts und deren Bedeutung für den gemeinsamen Markt.
C. Die Grundfreiheiten als Gleichheitsrechte: Analyse des Diskriminierungsverbots und dessen Rolle bei der Sicherstellung der Inländergleichbehandlung.
D. Die Grundfreiheiten als Freiheitsrechte: Erörterung des Übergangs zum Beschränkungsverbot sowie der Bedeutung der unmittelbaren Wirksamkeit (direct effect).
E. Schlußbemerkung: Fazit zur Funktion der Grundfreiheiten als Abwehrrechte auf dem Weg zur europäischen Integration.
Schlüsselwörter
Grundfreiheiten, EG-Vertrag, Gleichheitsrechte, Freiheitsrechte, Diskriminierungsverbot, Beschränkungsverbot, Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Herkunftslandprinzip, Bestimmungslandprinzip, EuGH, Binnenmarkt, unmittelbare Wirksamkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die dogmatische Struktur der Grundfreiheiten im EG-Vertrag und deren Entwicklung von reinen Gleichheitsrechten zu weitergehenden Freiheitsrechten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Mittelpunkt stehen das Diskriminierungsverbot, das allgemeine Beschränkungsverbot, das Herkunftslandprinzip sowie die unmittelbare Wirkung (direct effect) der Normen für den Unionsbürger.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob die Grundfreiheiten lediglich der Gleichbehandlung dienen oder ob sie sich in der Rechtsprechung zu umfassenden Freiheitsrechten gewandelt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und einer Auswertung der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur.
Welche Inhalte bilden den Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil behandelt den Katalog der Grundfreiheiten, die Abgrenzung zwischen Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot sowie die Bedeutung der Grundfreiheiten für die europäische Integration.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Publikation?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Grundfreiheiten, Beschränkungsverbot, Herkunftslandprinzip, Diskriminierungsverbot und Inländergleichbehandlung geprägt.
Was besagt die Dassonville-Formel im Kontext der Warenverkehrsfreiheit?
Sie definiert jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich oder potenziell behindern könnte, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung.
Warum wird das Beschränkungsverbot als für den Binnenmarkt notwendig erachtet?
Die Arbeit argumentiert, dass eine reine Inländergleichbehandlung nicht ausreicht, um Hemmnisse durch unterschiedslos geltende nationale Vorschriften abzubauen und den Binnenmarkt effizient zu verwirklichen.
Welche Rolle spielt das Herkunftslandprinzip in der Argumentation des Autors?
Es fungiert als zentrales Instrument, um Benachteiligungen im Aufnahmestaat zu vermeiden und zur Rechtsvereinheitlichung beizutragen, indem sich Marktteilnehmer auf die Standards ihres Herkunftslands berufen können.
- Arbeit zitieren
- André Fünfeich (Autor:in), 2002, Die Grundfreiheiten des EG-Vertrag - Auf dem Weg von Freiheits- zu Gleichheitsrechten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5297