Gewaltfreie Kommunikation im Polizeidienst. Anwendung des Konzeptes nach Marshall B. Rosenberg auf den Polizeidienst


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

20 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Polizeibeamte als Opfer von Gewalt
2.1.Entwicklung
2.2. Exkurs: Begriffsbestimmungen
2.2.1. Gewalt
2.2.2. Gewaltfreiheit

3. Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg
3.1. Konzept und Ziele der Gewaltfreien Kommunikation
3.2. Anwendung auf den Polizeidienst

4. Losungsansatze

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In unserem Rechtstaat herrscht die Gewaltenteilung, bestehend aus Exekutive, Judikative und Legislative. Zum Ersteren gehort die Polizei der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist zustandig dafur, Gefahren fur Personen und Sachen abzuwehren und Strafverfolgung zu betreiben. Damit hat sie eine Monopolstellung. Oftmals ist es den Beamten der Polizei moglich, aufkommende Konflikte souveran zu losen und fur die beteiligten Parteien das bestmogliche Ergebnis herzustellen. Ebenso oft kommt es leider auch vor, dass Polizeivollzugsbeamte auf Widerstand stoBen. Auf Widerstand gegen die MaBnahmen die sie treffen. Im schlimmsten Falle richtet sich der Widerstand jedoch gegen die Beamten selbst. Nicht selten werden sie beleidigt, bespuckt und sogar tatlich angegriffen. So unbegreiflich es ist, dass so etwas passiert, so klar ist es, dass das zum beruflichen Alltag dazugehort.

In ihrer Ausbildung lernen angehende Polizisten und Polizistinnen, Konflikte moglichst verbal und deeskalierend zu losen. Sie werden in den Bereichen „Training sozialer Kompetenzen“ sowie „Berufsrollenreflexion“ geschult, ihre Kommunikation zu verbessern und ihren Standpunkt klar und deutlich zu formulieren. Auch wird ihnen beigebracht, empathisch und souveran zu agieren. Ebenso wird gelehrt, dass MaBnahmen zur Not mit Zwang durchgesetzt werden durfen, wenn die gesetzlichen Grundlagen dafur vorhanden sind. Das bedeutet, dass Zwang dort beginnt, wo die Kommunikation, Deeskalation und mildere MaBnahmen nicht moglich sind. Es ware Wunschdenken anzunehmen, dass jeder Konflikt allein durch angepasste Rhetorik und deeskalative Gesprachsfuhrung gelost werden kann. Aber kann man mit Gewissheit sagen, dass in diesem Bereich der Ausbildung bereits genug getan wird? Werden die Beamten wirklich zu Genuge in der lageangepassten Kommunikation geschult oder besteht doch einiges an Nachholbedarf?

Aufgrund der aktuellen Zahlen aus den polizeilichen Kriminalstatistiken lasst sich herauslesen, dass die Gewalt gegenuber Polizeibeamten steigt - in einigen Bundeslandern hat diese Rekordwerte zu verzeichnen. Den Beamten mehr rechtliche Befugnisse zu geben und sie besser auszurusten kann ein Weg sein, der Gewalt entgegenzuwirken. Jedoch ware es ebenso wichtig einen Blick darauf zu werfen, ob die Beamten nicht auch Nachholbedarf im Bereich der Gewaltfreien Kommunikation haben.

Die folgende Ausarbeitung befasst sich mit dem Thema der „Gewaltfreien Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg. Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, ob das Konzept der Gewaltfreien Kommunikation Anwendung im Polizeidienst finden kann und wie man es schafft, dieses Konzept in die Ausbildung junger Beamter zu implementieren.

2. Polizeibeamte als Opfer von Gewalt

2.1. Entwicklung

Die aktuelle Entwicklung von Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Polizeivollzugsbeamte als Opfer bereitet das Bundeskriminalamt (BKA) jahrlich in einem sogenannten Bundeslagebild auf. Die momentan aktuellste Version ist das Bundeslagebild aus dem Jahre 2017. Dort meldet das BKA unter anderem, dass im Jahr 2017 im Bundesgebiet mit 36441 versuchten und vollendeten Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte (PVB) gegenuber dem Vorjahr geringfugig weniger Falle erfasst wurden (-0,9%). „Dennoch stieg die Anzahl der in diesem Zusammenhang als Opfer registrierten PVB erneut an und betragt nunmehr 73897 Personen (+3,6%).“ In der Gesamtbetrachtung kommt das BKA zu folgendem Ergebnis: „Die Falle des Widerstands gegen die Staatsgewalt sind - mit einem leichten Anstieg - auf nahezu gleich hohem Niveau geblieben. Gleichzeitig stieg die Anzahl der PVB, welche als Opfer registriert wurden, deutlich an, obwohl sowohl die Anzahl der Straftaten bei denen PVB als Opfer erfasst wurden als auch die gegen PVB gerichteten Gewalttaten leicht zuruckgegangen sind.“ Im Anschluss wird ein Appell an die Politik und die Gesellschaft deutlich:“ Der Umstand, dass Gewalt gegen PVB meist im Rahmen dynamischer Interaktionsprozesse und/oder von Affektsituationen ausgeubt wird, verdeutlicht indes, dass ein nachhaltiges Erfordernis dahingehend besteht, das Phanomen auf mehreren Ebenen anzugehen[...]Neben der bestmoglichen Ausbildung und Ausstattung der PVB, um auf gegen diese gerichtete Gewalttaten sowohl kompetent als auch mit geeigneter (Schutz-)Ausrustung reagieren zu konnen, erscheint ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, welcher weiterhin einen nachhaltig verbesserten, respektvollen Umgang zwischen Burgern und Polizei zum Ziel hat, unerlasslich.“

An diesem Punkt mochte diese Ausarbeitung nun einsetzen und die vom BKA vorgeschlagenen „Ebenen“ anzugehen. Eine von moglichen Ebenen ist die Ausbildung der Polizeibeamten im Hinblick auf ihre Kommunikation und Rhetorik. Die zentrale Frage wird sein, ob durch vermehrte Schwerpunktsetzung im Bereich Training sozialer Kompetenzen oder gar durch Schaffung neuer Workshops oder Fortbildungen die Soft-Skills der Beamten auf ein qualitativ neues Level gehoben werden konnen. Im folgenden Abschnitt werden die Begrifflichkeiten der Gewalt und Gewaltfreiheit definiert und die Interaktion zwischen Polizei und Burger naher beleuchtet.

2.2 Exkurs: Begriffsbestimmungen

2.2.1. Gewalt

Zum Begriff der Gewalt gibt es zahlreiche wissenschaftliche Ansatze, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, den Begriff vollumfanglich zu definieren. Fur die meisten Menschen lasst sich der Begriff der Gewalt grob in zwei Bereiche aufteilen: Den Bereich der physischen und der psychischen Gewalt. Um jedoch zu verstehen, weshalb Gewalt entsteht und worauf sie genau abzielt, bedarf es einer genaueren Betrachtung des Gewaltbegriffs.

Gudehus und Christ verweisen auf den Literaturwissenschaftler Jan Philip Reemtsma, der den Begriff der korperlichen Gewalt „ausdifferenziert und zwar insofern, als er Gewaltakte entsprechend ihres Korperbezuges unterscheidet“ (Gudehus, Christ, 2013). „Drei Kategorien macht er aus: lozierende, raptive und autotelische Gewalt [...]. Die Kategorien sagen sowohl etwas uber das Verhaltnis zwischen Opfer und Tater aus, uber den Stellenwert, den die Gewalt als Handlung hat, als auch uber die kommunikative Dimension gewalttatiger Ereignisse“ (Gudehus, Christ, 2013). Im Folgenden werden die drei Arten physischer Gewalt erklart: „Lozierende Gewalt bezieht sich auf den Ort des Korpers, der aus dem Weg geschafft werden soll, um etwas anderes zu erreichen. Raptive Gewalt hingegen richtet sich gegen einen bestimmten Korper, um diesem etwas anzutun, ihn zu verletzen, zu demutigen, zu zerstoren. Der autotelischen Gewalt schlieBlich fehlt ein kausaler Zusammenhang, der in weil- oder um- zu -Formulierungen ausgedruckt werden konnte“ (Gudehus,Christ, 2013). Wie aus den Formulierungen hervorgeht, lasst sich Gewalt gegen Polizeibeamte im Bereich der lozierenden und raptiven Gewalt einordnen. Die meisten Ubergriffe entstehen, weil Personen mit MaBnahmen der Polizei nicht einverstanden sind, und sich diesen entziehen wollen (lozierend). Ein nicht unwichtiger anderer Teil der Tater verubt Gewalt, weil es ein selbsternanntes Prinzip darstellt, sich gegen die Staatsgewalt zu stellen, seinen Unmut kundzutun und eine rebellische Einstellung an den Tag zu legen. Da die Polizei die Verkorperung des Staates darstellt, um vor Ort Straftaten zu verhindern und den strafrechtlichen Anspruch dessen sicherzustellen, sind die Beamten das einzig logische Ziel der Tater. Fur diese geht es dann nur noch darum, durch korperliche Gewalt einen Zustand der Uberlegenheit zu demonstrieren, der die Demutigung und Verletzung des Opfers zum Ziel hat.

2.2.2 Gewaltfreiheit

So klar nun der Begriff der Gewalt erscheint, so kompliziert ist der Begriff der Gewaltfreiheit zu definieren. Theodor Ziegler versucht in seiner Ausarbeitung einen „Gegenbegriff“ zur Gewalt zu finden. Abzugrenzen ist laut ihm die Gewaltfreiheit vom Gewaltverzicht: „Auch der Begriff Gewaltverzicht kann als Schwache, Konflikte mit Gewalt zu einer Losung bringen zu konnen bzw. zu wollen, verstanden werden“ (Ziegler, 2018, S. 57). Das Ziel fur Polizeibeamte muss es also sein, Konflikte mit sich androhendem Gewaltpotenzial insofern gewaltfrei zu losen, als dass bewusst eine Eskalation vermieden wird, gleichwohl die Situation ebenso mit Gewalt, sprich Zwang gelost werden konnte. Ziegler leitet den Begriff der Gewaltfreiheit aus dem Begriff der Gewaltlosigkeit ab: „Gewaltlosigkeit kann angesichts fehlender oder nicht hinreichender Mittel oder mangelnder Erfolgsaussicht eine rein situative Entscheidung sein, die bei anderen Konstellationen wieder aufgehoben ist. Sie kann aber auch, weil ethisch oder religios geboten, eine prinzipielle Haltung, die keine Ausnahme kennt, bezeichnen“ (Ziegler, 2018, S. 57). Letztere Einstellung der Gewaltlosigkeit durfte nach dieser Definition von keinem Polizeibeamten im Dienst gelebt werden. Denn prinzipiell Gewalt abzulehnen und als Polizeibeamter tatig zu werden, dessen Aufgabe es ist, Staatsgewalt zu sein, ist nicht vereinbar. Vielmehr musste sich die Gewaltlosigkeit darauf beziehen, als dass jeder Beamte im Dienst im ersten Schritt Gewalt (in Form von Zwang) als sekundares und letztmogliches Mittel seiner Fahigkeiten einsetzt. Das bedeutet demnach, dass Gewalt im ersten Kontakt mit Menschen prinzipiell in den Hintergrund rucken sollte. Vordergrundig sollte das Ziel sein, die Interaktion oder auch den Konflikt verbal und kommunikativ zu einer Einigung zu fuhren.

Zusammenfassend versucht Ziegler den Begriff der Gewaltfreiheit mithilfe des Begriffs „Freiheit“ zu beschreiben. [...] „druckt doch Freiheit in positiver Weise den Charakter der eigenen Entscheidung aus“ (Ziegler, 2018, S.57). So bedeutet Gewaltfreiheit, dass eine Person aus sich heraus die Entscheidung trifft, gewaltfrei zu agieren, obwohl er auch Moglichkeiten der Gewalt kennt und wusste diese einzusetzen.

Im folgenden Kapitel wird das Konzept der GFK nach Marshall B. Rosenberg genauer betrachtet. In diesem wird auch auf sein Verstandnis des Begriffs „Gewaltfreiheit“ eingegangen, was die Thematik dahinter und das Grundverstandnis des gesamten Konzeptes noch einmal verdeutlichen soll.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Gewaltfreie Kommunikation im Polizeidienst. Anwendung des Konzeptes nach Marshall B. Rosenberg auf den Polizeidienst
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg
Veranstaltung
Hauptseminar: Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte
Note
2,0
Jahr
2019
Seiten
20
Katalognummer
V535725
ISBN (eBook)
9783346125040
ISBN (Buch)
9783346125057
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewaltfreie Kommunikation, Polizei, Konflikte, Marshall B. Rosenberg, Polizei NRW, Kommunikation, Deeskalation, GfK
Arbeit zitieren
Anonym, 2019, Gewaltfreie Kommunikation im Polizeidienst. Anwendung des Konzeptes nach Marshall B. Rosenberg auf den Polizeidienst, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535725

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