In dieser Arbeit geht es um die Bestimmung des Feindbegriffs und um die Frage der Vertretbarkeit von Günther Jakobs’ Modell des Feindstrafrechts. Dafür ist diese Modell zunächst darzustellen, wobei der Schwerpunkt auf Jakobs’ Abgrenzung von Feind und Bürger liegen wird. In einem zweiten Schritt ist das Modell des Feindstrafrechts dann einer Kritik zu unterziehen. Hierbei soll wiederum der Begriff des Feindes im Vordergrund stehen. Außerdem wird in diesem Rahmen danach zu fragen sein, ob Jakobs’ Thesen als bloße Beschreibung der ‚wirklichen‘ Rechtslage oder doch als ‚normatives Programm‘ aufzufassen sind, da im Schrifttum die Kritik unter der einen Prämisse gravierend von derjenigen unter der anderen abweicht.
Eines der wichtigsten Mittel, die dem Staat zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen zur Verfügung stehen, ist das Strafrecht, das gemeinhin als sein schärfstes Schwert gilt. Als Jurist kann man sich jedoch fragen, ob das geltende (deutsche) Strafrecht überhaupt auf derartige Kriminalität ausgelegt ist und hierauf angemessen reagieren kann oder ob es dafür nicht eine ganz andere als seine herkömmliche, ‚überlieferte‘ Gestalt annehmen müsste oder ob es eine solche andere Gestalt bereits angenommen hat.
Von den unterschiedlichen Antworten, die auf diese Frage gegeben worden sind, ist das vor allem im ersten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts diskutierte und stets mit dem Namen Günther Jakobs verbundene Modell des Feindstrafrechts zu gewisser Bekanntheit gelangt. Jenes Modell handelt davon, innerhalb welcher Grenzen das Strafrecht operieren darf, um (noch) als rechtsstaatlich gelten zu können, und ob es ein Strafrecht jenseits dieser Grenzen, mithin ein Feindstrafrecht, gibt oder gar geben muss. Gleichzeitig ist Jakobs’ Modell eine Grenzziehung immanent, mit der es steht und fällt: Wer ist der Feind und damit dem Feindstrafrecht unterworfen, und wer nicht? Ferner fordert die Theorie des Feindstrafrechts – nicht zuletzt wegen der ‚gnadenlosen‘ Art, in der Jakobs sie vorträgt – geradezu zum Nachdenken darüber heraus, ob sie selbst in unzulässiger Weise bestimmte Grenzen überschreitet, die dem Strafrecht eigen sind oder diesem letztlich vom Verfassungsrecht gezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Darstellung und Untersuchung
A. Das Feindstrafrecht nach Günther Jakobs
I. Überblick über die Entwicklung des Modells
1. Grundlegung 1985
2. Weiterentwicklung seit 1999
II. Begründung des Modells
1. Unterscheidung zwischen Person und Individuum
2. Unterscheidung zwischen Bürger und Feind nach dem Strafzweck
3. Definition des Feindes
III. Nähere Ausgestaltung des Modells
1. Feindstrafrecht als gebändigter Krieg gegen Terroristen
2. Verhältnismäßigkeit und Beschränkungen des Feindstrafrechts
B. Kritik des Feindstrafrechts
I. Deskriptive und normative Ebene des Begriffs
II. Befürwortende Stimmen auf beiden Ebenen
1. Ähnliche normative Modelle
a) Gerd Roellecke – Stumme Gewaltanwendung gegen Terroristen
b) Otto Depenheuer – Im Ernstfall Feindstrafrecht
c) Cornelius Prittwitz – Risikostrafrecht
2. Argumente für die Richtigkeit der deskriptiven Ebene
III. Defizite auf beiden Ebenen
1. Defizite auf deskriptiver Ebene
2. Defizite auf normativer Ebene
a) Empirische und strafzwecktheoretische Erwägungen
b) Problematischer Feindbegriff
aa) Keine Anlehnung an Carl Schmitt
bb) Grenzenlose Unbestimmtheit
cc) Verstoß gegen das Prinzip der Menschenwürde
IV. Kein rein philosophisches Modell
Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das strafrechtliche Modell des „Feindstrafrechts“ nach Günther Jakobs kritisch auf seine rechtsstaatliche Zulässigkeit und normative Vertretbarkeit hin, insbesondere im Kontext der Bekämpfung von internationalem Terrorismus.
- Grundlagen und Entwicklung des Feindstrafrechts
- Differenzierung zwischen Bürger und Feind
- Strafzwecktheoretische Analyse und Kritik
- Verhältnis zum Verfassungsrecht (insb. Art. 1 I GG)
- Debatte um eine notwendige „Grenzziehung“ im Recht
Auszug aus dem Buch
3. Definition des Feindes
Als konkrete Beispiele für Straftäter, die vom Staat nicht mehr lediglich als falsch handelnde Personen beziehungsweise Bürger, sondern als Feinde betrachtet würden, nennt Jakobs (und definiert damit gleichzeitig seinen Feindbegriff):
„Individuen […], die sich in ihrer Haltung (etwa bei Sexualdelikten) oder in ihrem Erwerbsleben (etwa bei Wirtschaftskriminalität, Rauschgiftkriminalität, sonst organisierter Kriminalität) oder durch Einbindung in eine Organisation (beim Terrorismus, bei organisierter Kriminalität, schon bei der Verbrechensverabredung, § 30 StGB) vermutlich dauerhaft vom Recht abgewandt haben, also die kognitive Mindestgarantie nicht leisten, die für die Behandlung als Person erforderlich ist.“
Dies ist allerdings nicht Jakobs’ einzige Definition des Feindes. Genannt sei noch folgende:
„Der Feind ist ein Individuum, das sich in einem nicht nur beiläufigen Maß in seiner Haltung (Sexualdelikte, auch schon der alte „gefährliche“ Gewohnheitsverbrecher nach § 20a StGB) oder seinem Erwerbsleben (Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität, insbesondere auch Rauschgiftkriminalität) oder, hauptsächlich, durch seine Einbindung in eine Organisation (Terrorismus, organisierte Kriminalität, abermals Rauschgiftkriminalität, schon das alte „Mordkomplott“), also jedenfalls vermutlich dauerhaft vom Recht abgewandt hat und insoweit die kognitive Mindestsicherheit personellen Verhaltens nicht garantiert und dieses Defizit durch sein Verhalten demonstriert.“
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik des internationalen Terrorismus und das damit verbundene Konzept des Feindstrafrechts nach Günther Jakobs.
Darstellung und Untersuchung: Analyse der theoretischen Fundierung des Feindstrafrechts bei Jakobs und seiner Entwicklung seit 1985.
Kritik des Feindstrafrechts: Eingehende Prüfung der deskriptiven und normativen Ebene des Modells unter Einbeziehung kritischer Stimmen und verfassungsrechtlicher Bedenken.
Schlussbetrachtung: Synthese der Ergebnisse, die das Feindstrafrecht als unzulässige Grenzüberschreitung bewertet, da es das Prinzip der Menschenwürde verletzt.
Schlüsselwörter
Feindstrafrecht, Günther Jakobs, Bürgerstrafrecht, Terrorismus, Rechtsstaat, Menschenwürde, Art. 1 I GG, Kriminalpolitik, Strafzweck, Gefahrenprävention, Individuum, Person, Rechtsphilosophie, Sicherheit, Strafrechtsdogmatik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert das Konzept des Feindstrafrechts, das primär durch den Rechtswissenschaftler Günther Jakobs geprägt wurde, und hinterfragt dessen Vereinbarkeit mit einem freiheitlichen Rechtsstaat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Fokus stehen die begriffliche Abgrenzung zwischen Bürger und Feind, die strafzwecktheoretische Begründung des Modells sowie die Kritik an der Vorverlagerung der Strafbarkeit.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, das Feindstrafrechtsmodell einer tiefgehenden Kritik zu unterziehen und zu prüfen, ob es über die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinausgeht.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die dogmatische Analyse, rechtshistorische Kontextualisierung und rechtsphilosophische Argumentation kombiniert.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil der Arbeit im Mittelpunkt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung des Modells sowie eine anschließende kritische Auseinandersetzung auf deskriptiver und normativer Ebene, unter Berücksichtigung der Unbestimmtheit des Feindbegriffs.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Feindstrafrecht, Bürgerstrafrecht, Menschenwürde, Gefahrenprävention und die Abgrenzung von Person und Individuum.
Warum hält der Autor den Feindbegriff für problematisch?
Der Autor argumentiert, dass der Feindbegriff vage und unbestimmt ist, was das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG verletzt und willkürliche staatliche Maßnahmen begünstigen kann.
Wie bewertet die Arbeit den Bezug zum Prinzip der Menschenwürde?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das Feindstrafrecht gegen die Menschenwürde (Art. 1 I GG) verstößt, da es Menschen zu Objekten der Gefahrprävention degradiert und ihre Subjektqualität missachtet.
Kann das Feindstrafrecht als rein philosophisches Modell verteidigt werden?
Nein, der Autor weist diese Verteidigung zurück, da das Modell konkrete Auswirkungen auf die staatliche Praxis hat und somit zwingend an den geltenden Verfassungsnormen zu messen ist.
Was ist das Fazit der Arbeit bezüglich des Feindstrafrechts?
Das Feindstrafrecht wird als unzulässige Grenzüberschreitung verworfen, da es das rechtliche Band zwischen Staat und Bürger zerschneidet und den Rechtsstaat schwächt.
- Arbeit zitieren
- Alexander Lauer (Autor:in), 2019, Das Modell des Feindstrafrechts als Überschreitung rechtlicher Grenzen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535732