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Transitzentren

Völker- und unionsrechtliche Spielräume

Titel: Transitzentren

Seminararbeit , 2019 , 42 Seiten , Note: 14,00

Autor:in: Gashi Zamira (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In der nachfolgenden Ausarbeitung sollen nach einer Begriffsklärung völker- und unionsrechtliche Gestaltungsspielräume, die für ein "Transitverfahren" in den "Transitzentren" relevant sein könnten, aufgezeigt und ausgelotet werden. In einer abschließenden Gesamtschau sollen die normativen Inhalte den realen Verhältnissen gegenübergestellt werden.

Heim und Heimat zu verlassen, fällt niemandem leicht. Statistiken des UN- Flüchtlingshilfewerks UNHCR zufolge sind gegenwärtig weltweit über 68 Millionen Menschen auf der Flucht. Gewaltsame Konflikte, Vertreibungen, Naturkatastrophen und schwere Menschenrechtsverletzungen zwingen viele Menschen, ihr Heimatland zu verlassen und auf die Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft zu hoffen. Auch mangelnde wirtschaftliche Perspektiven veranlassen immer mehr Menschen dazu, andernorts einen Neustart zu wagen.

Vor dem Hintergrund des seit Mitte des Jahres 2015 stetig wachsenden Menschenandrangs werden derzeit in migrationspolitischen Debatten insbesondere geeignete Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Migranten (Sekundärmigration) diskutiert. Dass "sich eine Situation wie 2015 nicht wiederhol[en] [darf]", findet auch im aktuellen Koalitionsvertrag schriftliche Verankerung. Um den nicht abreißenden Migrantenzustrom in den Griff zu bekommen, wurde deshalb im Rahmen des Koalitionsausschusses vom 5. Juli 2018 in Deutschland die Idee zur Errichtung sogenannter "Transitzentren" an der Landesgrenze zu Österreich beschlossen. In Ungarn gibt es bereits ein ähnliches Modell.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Was sind „Transitzentren“?

I. „Transitzentren“ im Kontext aktueller deutscher Asylpolitik

II. Begriffsklärung

III. Abgrenzung zu Ankerzentren

1. Definition

2. Dauer des Aufenthalts

3. Unterschied zu Transitzentren

IV. Abgrenzung zum Flughafenverfahren (Transitzonen)

1. Definition

2. Verfahrensablauf

C. Völker- und Unionsrechtliche Gestaltungsspielräume

I. Völkerrecht

1. Vereinbarkeit mit der Genfer Flüchtlingskonvention

a) Persönlicher Anwendungsbereich

b) Ausnahme des Art. 33 II GFK

c) Ausnahme des Art. 1 F GFK

d) Sachlicher Anwendungsbereich

e) Refoulement-Verbot mehr als „nur“ Völkervertragsrecht

f) Gestaltungsspielraum für Transitzentren

2. Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention

a) Verbot der Folter, Art. 3 EMRK

aa) Allgemeines

bb) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

cc) Keine Ausnahmen

dd) Gestaltungsspielraum für Transitzentren

b) Recht auf Freiheit, Art. 5 I Var. 1 EMRK

aa) Schutzbereich

bb) Eingriff in den Schutzbereich

cc) Rechtfertigung von Eingriffen

c) Recht auf wirksame Beschwerde, Art. 13 EMRK

d) Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen, Art. 4 ZP IV

e) Gestaltungsspielraum für Transitzentren

II. Unionsrecht

1. Primäres Unionsrecht

a) Vereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtecharta

aa) Art. 4 EU-GRCh

bb) Art. 18 EU-GRCh

cc) Art. 19 EU-GRCh

b) Gestaltungsspielraum für Transitzentren

2. Sekundäres Unionsrecht

a) Vorgaben zu Transitzonen, -bereichen und Transitverfahren

aa) Dublin-III-Verordnung

bb) Visakodex der EU

cc) Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU

dd) Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG

ee) Gestaltungsspielraum für Transitzentren

ff) Dublin – ein defizitäres System?

b) Nichteinreisefiktion ohne Bewegungsfreiheit

aa) Vereinbarkeit mit dem Schengener Grenzkodex

bb) Dublin-III-Verordnung

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die völker- und unionsrechtliche Zulässigkeit der geplanten "Transitzentren" an der deutsch-österreichischen Grenze. Dabei wird analysiert, ob das Konzept einer fingierten Nichteinreise in Verbindung mit einem beschleunigten Transitverfahren den Anforderungen an den internationalen Flüchtlingsschutz, das EU-Recht sowie die Europäische Menschenrechtskonvention standhält.

  • Rechtliche Einordnung und Begriffsklärung von Transitzentren im Kontext der aktuellen deutschen Asylpolitik.
  • Analyse der Vereinbarkeit mit dem Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention.
  • Prüfung menschenrechtlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf das Folterverbot und das Recht auf Freiheit gemäß EMRK.
  • Bewertung unionsrechtlicher Rahmenbedingungen wie der Dublin-III-Verordnung und der Aufnahmerichtlinie.
  • Kritische Würdigung der praktischen Umsetzbarkeit und Effektivität des Transitmodells an EU-Binnengrenzen.

Auszug aus dem Buch

C. Völker- und Unionsrechtliche Gestaltungsspielräume

Dass jeder Staat über Einreise, Aufenthalt und Ausweisung von Ausländern frei und souverän entscheiden kann, ist Ausfluss der souveränen Gleichheit aller Staaten als Fundament völkerrechtlicher Beziehungen, statuiert in Art. 2 Nr. 1 UNCh. Insofern stellt die Migrations- und Flüchtlingspolitik einen legitimen Bereich staatlicher Steuerungs- und Regulierungsmaßnahmen dar. Jedoch wird die Ausübung der staatlichen Souveränität durch internationale und europäische Verpflichtungen eingeschränkt. Maßgebliche Regelungswerke stellen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Menschenrechtsschutz dar; insbesondere wenn es um Zwangsmigration geht. Zu prüfen ist, welche Gestaltungsspielräume das Völker- und Unionsrecht eröffnen, um die Idee der Transitzentren in die Praxis umsetzen zu können.

I. Völkerrecht

Art. 38 I IGH-Statut spiegelt den Kanon der geschriebenen klassischen Völkerrechtsquellen wider. So binden völkerrechtliche Verträge im Sinne des Art. 38 I lit. a IGH-Statut lediglich die Vertragsparteien und begründen keinerlei Rechte und Pflichten für Drittstaaten.

1. Vereinbarkeit mit der Genfer Flüchtlingskonvention

Kernbestimmung im Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (GFK) ist neben der Flüchtlingsdefinition der in Art. 33 I GFK verankerte Grundsatz des Non-Refoulement. Danach darf „keiner der vertragsschließenden Staaten einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde“.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die aktuelle migrationspolitische Debatte in Deutschland zur Eindämmung der Sekundärmigration und die Einführung von Transitzentren.

B. Was sind „Transitzentren“?: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Transitzentren und grenzt sie von Ankerzentren sowie dem bestehenden Flughafenverfahren ab.

C. Völker- und Unionsrechtliche Gestaltungsspielräume: Der Hauptteil prüft detailliert die Vereinbarkeit der geplanten Transitverfahren mit der Genfer Flüchtlingskonvention, der EMRK, dem Primär- und Sekundärrecht der EU sowie dem Schengener Grenzkodex.

D. Fazit: Das Fazit kommt zu dem Ergebnis, dass das Konzept theoretisch normativen Schranken standhält, in der Praxis jedoch erhebliche Zweifel an der Effektivität und Praktikabilität bestehen.

Schlüsselwörter

Transitzentren, Asylpolitik, Flüchtlingskonvention, Non-Refoulement, Europäische Menschenrechtskonvention, Dublin-III-Verordnung, Sekundärmigration, Nichteinreisefiktion, Europäische Grundrechtecharta, Grenzkontrollen, Schengener Grenzkodex, Asylverfahren, Menschenrechte, Rücküberstellung, Migrationssteuerung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit der Einrichtung von sogenannten Transitzentren an der deutsch-österreichischen Grenze, welche als Maßnahme zur Steuerung und Begrenzung der Sekundärmigration diskutiert werden.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Arbeit deckt die rechtlichen Bereiche des Völkerrechts, insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention, sowie das europäische Unionsrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention ab.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu ermitteln, ob die Idee einer fingierten Nichteinreise und die damit verbundenen Transitverfahren in den geplanten Zentren im Einklang mit bestehenden völker- und unionsrechtlichen Verpflichtungen stehen.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?

Die Autorin bedient sich der juristischen Auslegungsmethoden, insbesondere der grammatischen, systematischen und teleologischen Auslegung von völker- und unionsrechtlichen Normen.

Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung völkerrechtlicher Grundlagen, wie das Refoulement-Verbot, sowie unionsrechtlicher Vorgaben, einschließlich der Dublin-III-Verordnung und des Schengener Grenzkodex.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument?

Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Transitzentren, Non-Refoulement, Dublin-System, Nichteinreisefiktion und Europäische Menschenrechtskonvention geprägt.

Inwiefern ist das Konzept der "Nichteinreisefiktion" für die Arbeit zentral?

Die Nichteinreisefiktion dient als juristisches Trittbrett, um Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen, ohne dass diese den rechtlichen Status eines Eingereisten erlangen, was für die Wirksamkeit des Transitkonzepts entscheidend ist.

Welche Herausforderungen identifiziert die Autorin bei der praktischen Umsetzung?

Neben der komplexen juristischen Einordnung kritisiert die Autorin insbesondere die zeitliche Vorgabe von 48 Stunden, die sie angesichts der Ineffektivität des Dublin-Verfahrens als wenig praktikabel und idealistisch einstuft.

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Transitzentren
Untertitel
Völker- und unionsrechtliche Spielräume
Hochschule
Universität Passau
Note
14,00
Autor
Gashi Zamira (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
42
Katalognummer
V536572
ISBN (eBook)
9783346130204
ISBN (Buch)
9783346130211
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jura Völkerrecht Unionsrecht Transitzentren Migration Migrationspolitik Flüchtlingspolitik GFK
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Gashi Zamira (Autor:in), 2019, Transitzentren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/536572
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Leseprobe aus  42  Seiten
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