In der nachfolgenden Ausarbeitung sollen nach einer Begriffsklärung völker- und unionsrechtliche Gestaltungsspielräume, die für ein "Transitverfahren" in den "Transitzentren" relevant sein könnten, aufgezeigt und ausgelotet werden. In einer abschließenden Gesamtschau sollen die normativen Inhalte den realen Verhältnissen gegenübergestellt werden.
Heim und Heimat zu verlassen, fällt niemandem leicht. Statistiken des UN- Flüchtlingshilfewerks UNHCR zufolge sind gegenwärtig weltweit über 68 Millionen Menschen auf der Flucht. Gewaltsame Konflikte, Vertreibungen, Naturkatastrophen und schwere Menschenrechtsverletzungen zwingen viele Menschen, ihr Heimatland zu verlassen und auf die Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft zu hoffen. Auch mangelnde wirtschaftliche Perspektiven veranlassen immer mehr Menschen dazu, andernorts einen Neustart zu wagen.
Vor dem Hintergrund des seit Mitte des Jahres 2015 stetig wachsenden Menschenandrangs werden derzeit in migrationspolitischen Debatten insbesondere geeignete Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Migranten (Sekundärmigration) diskutiert. Dass "sich eine Situation wie 2015 nicht wiederhol[en] [darf]", findet auch im aktuellen Koalitionsvertrag schriftliche Verankerung. Um den nicht abreißenden Migrantenzustrom in den Griff zu bekommen, wurde deshalb im Rahmen des Koalitionsausschusses vom 5. Juli 2018 in Deutschland die Idee zur Errichtung sogenannter "Transitzentren" an der Landesgrenze zu Österreich beschlossen. In Ungarn gibt es bereits ein ähnliches Modell.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Was sind „Transitzentren“?
- I. „Transitzentren“ im Kontext aktueller deutscher Asylpolitik
- II. Begriffsklärung
- III. Abgrenzung zu Ankerzentren
- 1. Definition
- 2. Dauer des Aufenthalts
- 3. Unterschied zu Transitzentren
- IV. Abgrenzung zum Flughafenverfahren (Transitzonen)
- 1. Definition
- 2. Verfahrensablauf
- C. Völker- und Unionsrechtliche Gestaltungsspielräume
- I. Völkerrecht
- 1. Vereinbarkeit mit der Genfer Flüchtlingskonvention
- a) Persönlicher Anwendungsbereich
- b) Ausnahme des Art. 33 II GFK
- c) Ausnahme des Art. 1 F GFK
- d) Sachlicher Anwendungsbereich
- e) Refoulement-Verbot mehr als „nur“ Völkervertragsrecht
- f) Gestaltungsspielraum für Transitzentren
- 2. Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
- a) Verbot der Folter, Art. 3 EMRK
- aa) Allgemeines
- bb) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
- cc) Keine Ausnahmen
- dd) Gestaltungsspielraum für Transitzentren
- b) Recht auf Freiheit, Art. 5 I Var. 1 EMRK
- aa) Schutzbereich
- bb) Eingriff in den Schutzbereich
- cc) Rechtfertigung von Eingriffen
- c) Recht auf wirksame Beschwerde, Art. 13 EMRK
- d) Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen, Art. 4 ZP IV
- e) Gestaltungsspielraum für Transitzentren
- II. Unionsrecht
- 1. Primäres Unionsrecht
- a) Vereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtecharta
- aa) Art. 4 EU-GRCh
- bb) Art. 18 EU-GRCh
- cc) Art. 19 EU-GRCh
- b) Gestaltungsspielraum für Transitzentren
- 2. Sekundäres Unionsrecht
- a) Vorgaben zu Transitzonen, -bereichen und Transitverfahren
- aa) Dublin-III-Verordnung
- bb) Visakodex der EU
- cc) Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU
- dd) Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG
- ee) Gestaltungsspielraum für Transitzentren
- ff) Dublin ein defizitäres System?
- b) Nichteinreisefiktion ohne Bewegungsfreiheit
- aa) Vereinbarkeit mit dem Schengener Grenzkodex
- bb) Dublin-III-Verordnung
- D. Fazit
- Begriffliche Klärung von „Transitzentren“ und Abgrenzung zu ähnlichen Einrichtungen
- Analyse der Vereinbarkeit von „Transitzentren“ mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention
- Untersuchung der Vereinbarkeit von „Transitzentren“ mit dem primären und sekundären Unionsrecht, insbesondere im Kontext der Dublin-III-Verordnung und des Schengener Grenzkodex
- Bewertung des Gestaltungsspielraums für die Bundesrepublik Deutschland bei der Einrichtung von „Transitzentren“
- Bewertung der rechtlichen und praktischen Herausforderungen im Zusammenhang mit „Transitzentren“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von „Transitzentren“ im deutschen Recht. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, ob die Einrichtung solcher Zentren mit den Bestimmungen des Völkerrechts und des Unionsrechts vereinbar ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den aktuellen Kontext der deutschen Asylpolitik beleuchtet und den Begriff der „Transitzentren“ einführt. Anschließend wird in Kapitel B der Begriff geklärt und von ähnlichen Einrichtungen abgegrenzt.
Kapitel C analysiert die völker- und unionsrechtlichen Gestaltungsspielräume für „Transitzentren“. Hier werden die Vereinbarkeit mit der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie dem primären und sekundären Unionsrecht geprüft. Im Fokus stehen dabei die Vorgaben der Dublin-III-Verordnung, des Visakodex und der Aufnahmerichtlinie.
Das Fazit befasst sich mit den zentralen Ergebnissen der Analyse und stellt eine umfassende Bewertung der rechtlichen Situation von „Transitzentren“ dar.
Schlüsselwörter
Transitzentren, Asylrecht, Völkerrecht, Unionsrecht, Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention, Dublin-III-Verordnung, Schengener Grenzkodex, Refoulement-Verbot, Grundrechte, Gestaltungsspielraum, Rechtliche Zulässigkeit
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- Gashi Zamira (Autor), 2019, Transitzentren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/536572