Jugendkriminalität in Stadtbezirken mit hohem Migrationsanteil. Dauerhafte Verringerung mit polizeilicher Präventionsarbeit und strafverfolgenden Maßnahmen

Ursachen und polizeiliche Entwicklung


Bachelor Thesis, 2019

40 Pages, Grade: 8

Anonymous


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Thematische Einführung
1.2 Aufbau der Arbeit

2. Jugendkriminalität
2.1 Kriminalität
2.2 Kind, Jugendlicher, Heranwachsender
2.3 Ausländer
2.4 Personen mit Migrationshintergrund
2.5 Jugendkriminalität
2.5.1 Ursachen der Jugendkriminalität
2.5.2 Das Jugendstrafrecht und seine Grundsätze
2.5.3 Maßnahmen zur Bewältigung der Jugendkriminalität im Allgemeinen
2.6 Aktuelle Entwicklung jugendlicher Tatverdächtiger in Deutschland

3. Jugendkriminalität in Berlin
3.1 Daten und Fakten
3.2 Aktuelle Statistiken (PKS)

4. Ausgewählte Theorieansätze bezogen auf Migration und Delinquenz Jugendlicher
4.1 Anomietheorie nach Merton
4.2 Theorie der differenziellen Assoziation
4.3 Soziale Desorganisation

5 Strafverfolgende Maßnahmen sowie Polizeiliche Präventionsarbeit
5.1 „Operative Gruppe Jugendgewalt“ (OGJ)
5.2 Neuköllner Modell
5.3 Anti-Gewalt-Veranstaltungen (AGV) und Themenbezogene- Informationsveranstaltungen (TIV)
5.4 ,,Fallschirm"- Hilfen fur straffiillige Kinder und Jugendliche

Fazit

Literaturverzeichnis

Abbilduugsverzeichui

Vorwort

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Bachelorarbeit die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu ver- stehen sein.

Abstract

Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit war es zu bestimmen, inwiefern die Jugend- kriminalität in Bezirken, die einen hohen Migrationsanteil aufweisen, auf Dauer ver- ringert werden kann. Außerdem sollte mit dieser Arbeit begründet werden, inwiefern dieses Phänomen der Jugendkriminalität effektiv bekämpft werden kann. Dies wurde mit damaligen bzw. aktuellen Statistiken unterstützt und anhand von ausgewählten Theorieansätzen bezogen auf Migration und Delinquenz dargelegt. Darüber hinaus wurde die polizeiliche Präventionsarbeit sowie die unterschiedlichen Formen von strafverfolgenden Maßnahmen dargestellt. Das Ergebnis der PKS-Recherche zeigt zum größten Teil einen ausgeprägten Rückgang der Jugendkriminalität in Berlin. Dies zeigt, dass die Maßnahmen sowie die polizeiliche Präventionsarbeit den Rückgang der Delinquenz Jugendlicher beeinflusst. Auf dieser Grundlage ist es empfehlenswert, dass durch die Einwirkung auf die soziale Entwicklung junger Menschen durch die Polizei oder die Gesellschaft eine kriminelle Karriere verhindert werden kann.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Thematische Einführung

„Mordkomplott gegen Lehrer“ (dpa, 2019), „Zahl jugendlicher Straftäter steigt wie- der“ (Grassl, 2017), „Neukölln schickt Sozialarbeiter in Familien“ (Dinger, 2017), „Gewalttäter werden jünger“ (Vieth-Entus, 2016), „Kinder als Opfer, Kinder als Täter“ (Fischer T. , 2019), „In Berlins Partykiezen steigt die Jugendgewalt an (Anker, 2016)“. Die o.g. Schlagzeilen sind ein Spiegelbild unserer jetzigen Jugendgesellschaft, insbesondere der Jugendkriminalität in Form von Gewalt. Die Medien problematisie- ren mit diesen Schlagzeilen die in Deutschland auftretenden Gewalterscheinungen Ju- gendlicher, die in den letzten Jahren laut Medienberichten zugenommen haben.

Doch wie geht Deutschland mit dieser steigenden Jugendkriminalität um? Welche Präventionsmaßnahmen werden ergriffen, um Straftaten in dieser Form und Beteili- gung zu verhindern? Was führt dazu, dass Jugendliche in der Sozialisationsphase de- linquent werden?

Diese Arbeit soll einen Einblick darüber geben, ob die Brutalität und das Ausmaß an Kriminalität von Jugendlichen in Deutschland, insbesondere in Berlin, in den letzten Jahren gestiegen sind oder ob die Medien mit Schlagzeilen das Auftreten von Gewalt- eingriffen Jugendlicher dramatisieren. Den Kern dieser Arbeit bilden die strafverfol- genden Maßnahmen sowie die polizeiliche Präventionsarbeit.

1.2 Aufbau der Arbeit

Im Folgenden wird nun der Aufbau der Bachelorarbeit vorgestellt.

Im ersten Kapitel dieser Bachelorarbeit wird der Begriff der Jugendkriminalität näher analysiert. Damit ein einheitliches Verständnis vorliegt, werden Begriffe wie Krimi- nalität, Kind, Jugendlicher, Heranwachsender, Ausländer sowie Personen mit Migra- tionshintergrund oder auch die polizeiliche Kriminalstatistik definiert. Ferner werden die Ursachen, die zur Delinquenz Jugendlicher führen, erklärt. Es werden außerdem, im ersten Teil dieser Bachelorarbeit, die rechtlichen Grundsätze des Jugendstrafrechts näher beschrieben. Fortführend werden Maßnahmen zur Bewältigung der Jugendkri- minalität angeschnitten und einen Ausblick auf das Ausmaß auf die von Jugendlichen begangenen Straftaten anhand der polizeilichen Kriminalstatistik aufgezeigt. Im zwei- ten Kapitel dieser Arbeit gibt es zunächst einen Einblick auf die Bevölkerungszahlen Berlins. Weiterhin sollen anhand der PKS Berlin verschiedenste Statistiken dargestellt und näher analysiert werden. Das vierte Kapitel beinhaltet drei ausgewählte Theorie- ansätze bezogen auf Migration und delinquentes Verhalten Jugendlicher. Den Ab- schluss dieser Arbeit bilden die strafverfolgenden Maßnahmen sowie die polizeiliche Präventionsarbeit in Berlin, die für die Bewältigung der Delinquenz Jugendlicher not- wendig sind.

2. Jugendkriminalität

Im folgenden Kapitel werden zunächst ausgewählte Begriffe näher erläutert, die in Verbindung mit der Jugendkriminalität stehen. Darüber hinaus werden die Ursachen der Jugendkriminalität und die darauf aufbauenden rechtlichen Grundsätze des Ju- gendstrafrechts näher beschrieben. Hinsichtlich der Bewältigung der Jugendkrimina- lität werden Maßnahmen vorerst kurz vorgestellt und die aktuelle Entwicklung der Jugendkriminalität in Deutschland wiedergegeben.

2.1 Kriminalität

„Der Begriff der Kriminalität leitet sich vom lateinischen Wort „crimen“ ab, das mit Verbrechen, Vergehen, Beschuldigung, Anklagepunkt und Vorwurf übersetzt werden kann“ (Hermann, 2014, S. 30). Um sich dem Begriff „Kriminalität“ weiter annähern zu können, besteht die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit den unterschiedli- chen Verbrechensbegriffen. Hierbei unterscheidet man den soziologischen, strafrecht- lichen und natürlichen Kriminalitätsbegriff.

Nach dem strafrechtlichen Kriminalitätsbegriff handelt es sich bei Handlungen, wel- che nach dem StGB mit einer Strafe bedroht sind, um kriminelle Handlungen mit straf- rechtlichen Rechtsfolgen. Demzufolge kann es ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung keine kriminellen Verhaltensweisen geben (Schäfers, 2001, S. 392). Ord- nungswidrigkeiten, welche mangels Strafwürdigkeit nur mit Geldstrafen geahndet werden, werden dem strafrechtlichen Kriminalitätsbegriff nicht zugeordnet. (Schwind, 2013, S. 3. f.)

Der natürliche Kriminalitätsbegriff wird bereits von Raffaele Garofalo in seinem Buch „Criminologia“ (Rom, 1885) als Orientierung aufgeführt. Er bezeichnet Handlungen, die in ihrem Kernbestand, unabhängig von Zeit und Raum, in allen Kulturen grund- sätzlich als Verbrechen betrachtet und dementsprechend bestraft werden. So werden bspw. Tötungsdelikte, Vergewaltigungen sowie Raub als solche eingestuft (Schwind, 2013, S. 3. f.).

Weiterhin gibt es noch den soziologischen Kriminalitätsbegriff. Vertreter aus dem so- ziologischen Lager schlagen die weitere Ausdehnung des Kriminalitätsbegriffs auf so- zialschädliches bzw. sozialabweichendes Verhalten vor, da der soziologische Krimi- nalitätsbegriff den strafrechtlichen Kriminalitätsbegriff einengt (Schwind, 2013, S. 5). Dieser umfasst im Gegensatz zum strafrechtlichen Kriminalitätsbegriff alle Handlun- gen, die zwar „sozialschädlich, aber nicht mit Strafe bedroht sind“ (Hemmer/Wüst, 2019, S. 2).

Um weiterhin aufzuzeigen, worum es sich bei der Jugendkriminalität genau handelt, müssen Begriffe wie Kind, Jugendlicher und Heranwachsender definiert werden. All- gemeinbetrachtet werden ebenfalls, angesichts der Bachelorproblematik, Begriffe wie Ausländer und Personen mit Migrationshintergrund näher in Betracht gezogen.

2.2 Kind, Jugendlicher, Heranwachsender

Der § 1 Abs. 1 S. 1 des JuSchG definiert ein Kind als jenes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Der Begriff „Jugendlicher“ ist im Gesetzestext klar definiert. Jugendlicher ist demnach gemäß § 1 Abs. 2 JGG jener, der zur Zeit der Tat 14 Jahre alt ist, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Ein Heranwachsender hingegen ist jemand, der zur Zeit der Tat 18 Jahre alt ist, aber das 21. Lebensjahr nicht erreicht hat. Heranwachsende kommen gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 für das JGG nur in Betracht, wenn sie zur Tatzeit nach ihrer „sittlichen und geistigen Entwicklung“ noch einem Jugendlichen gleichstehen oder es sich nach der „Art, den Umständen oder den Be- weggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt“.

2.3 Ausländer

Gemäß § 2 Abs. 1 des AufenthG ist ein Ausländer jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

2.4 Personen mit Migrationshintergrund

Das Statistische Bundesamt definiert unter Personen mit Migrationshintergrund „alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder die mindestens ein Elternteil haben, auf das dies zutrifft“ (Destatis, 2019). Abgeleitet von der Definition lässt sich erklären, dass Migration die Verlagerung des ständigen Auf- enthaltsortes für lange Zeit oder auf Dauer bedeutet. Migration geht mit dem prozessu- alen Hineinwachsen in die Aufnahmekultur und dem Verlassen der Ursprungskultur einher (Machleidt, 2010, S. 4). Es handelt sich bei der Bachelorproblematik um die Jugendkriminalität in Bezirken mit einem hohen Migrationsanteil, sowie die effektive Bekämpfung dieses Phänomens. Daher ist es wichtig zu erwähnen, dass durch den o.g. Kulturwechsel demzufolge auch Migranten sich in das Land integrieren, welche „sehr unterschiedliche Lebensschicksale mit äußerst heterogenen Bedingungen, Motivatio- nen und Erfahrungen“ mit sich bringen (Assion, 2005, S. 133).

2.5 Jugendkriminalität

Der Begriff der Jugendkriminalität ergibt sich aus zwei unterschiedlichen Wortbau- steinen, welche positiv und negativ gedeutet werden können. Dem Jugendlichen wird eine gewisse positive Zukunft vorgeschrieben. Die Jugendphase eines Menschen wird mit Begriffen wie „Gesundheit, Energie, Kraft, Sicherheit und Schönheit“ in Verbin- dung gebracht (Dietsch, 2004, S. 15). Dem gegenüber steht der Begriff der Kriminali- tät, welche allgemein betrachtet als negativer Aspekt empfunden wird. Kriminalität ist verständlicherweise das Gegenteil von den o.g. Merkmalen der Jugendphase und ge- fährdet demzufolge nicht nur „Personen oder Materielles, sondern auch ideelle Werte und Vorstellungen werden in Frage gestellt“ (Ebd). Zusammenfassend lässt sich sa- gen, dass Jugendkriminalität die „Kriminalität aller Jugendlichen ist, wobei unter Kri- minalität grundsätzlich das gleiche zu verstehen ist wie bei Erwachsenen“ (Hellmer, 1966, S. 12). Gemeint sind demnach alle Straftaten, die von Kindern, Jugendlichen sowie von Heranwachsenden begangen werden. Im kriminologischen Bereich ist da- von die Rede, dass Jugendkriminalität ubiquitär, also unter Jugendlichen allgemein verbreitet ist (Scherr, 2017, S. 17). Die Straftaten, welche von Jugendlichen begangen werden, sind z.B. im Bereich der Bereicherungskriminalität, wie Diebstahl, Raub und Erpressung o.ä., sowie die Kriminalität mit Gewaltanwendungen. Jugendliche, die eine Straftat begehen und demzufolge vor Gericht kommen, werden nach dem Jugend- strafrecht1 bestraft.

2.5.1 Ursachen der Jugendkriminalität

Damit das Phänomen der Jugendkriminalität erfolgreich bekämpft wird, müssen zu- nächst die Ursachen hierzu beseitigt werden. Im Folgenden werden die bestimmten Ursachen der Jugendkriminalität näher beschrieben und vorgestellt, um die Entstehung der Delinquenz Jugendlicher zu erklären. Dazu zählen bestimmte Faktoren, wie das soziale Umfeld, familiäre Gründe, das Stadtviertel, in dem Jugendliche aufwachsen, sowie der Alkohol- und Drogenkonsum.

Einer der wichtigsten Probleme ist die Kindheit eines Jugendlichen, da in dieser Le- bensphase der Sozialisation die Entwicklung eines Kindes maßgeblich bestimmt wird. Der Jugendliche testet seine Grenzen aus und erprobt somit neue Verhaltensweisen, um sich von den Erwachsenen abzugrenzen. Wichtige Normen, Werte und Regeln des Zusammenlebens haben sich bei ihnen noch nicht gefestigt. Handlungen erfolgen spontan und sind durch das soziale Umfeld beeinflussbar. Vereinzelte Verfehlungen sind in dieser Zeit demnach nicht ungewöhnlich (Justizportal NRW, 2019). Neben dem sozialen Umfeld begründen auch familiäre Gründe das delinquente Verhalten Jugend- licher. Demnach kann die Familie sowohl ein „zentraler Protektor als auch zentraler Risikofaktor im Leben junger Menschen sein“ (Uslucan, 2012). Eltern dienen hierbei als primäres Modell kindlichen Verhaltens, so dass insbesondere bei Gewalttaten im Kindesalter davon ausgegangen wird, dass die Kinder mit Gewalt erzogen wurden. Kinder mit stabilen Bindungen an die primäre Vertrauensperson verfügen über besser ausgeprägte soziale Fähigkeiten. Dementgegen stehen Kinder mit unsicheren früh- kindlichen Bindungen, die zu aggressiven Verhaltensmustern neigen. Dies basiert auf der feindseligen Wahrnehmung und misstrauischen Haltung gegenüber der Umwelt (Ebd). Weiterhin stellt „für Kinder und Jugendliche [...] das Stadtviertel, in dem sie wohnen, und die Schule, in die sie gehen, bedeutsame Sozialisationskontexte dar, die sie mit Ressourcen und Gelegenheiten für Erfahrungen, Interaktionen und Lernpro- zessen versorgen“ (Oberwittler, 2011, S. 213). Während die einen in wohlhabenden Wohnmilieus leben und Gymnasien besuchen, worin Fehlverhalten selten auftreten, wohnen die anderen in ärmeren Stadtvierteln bzw. in sozialen Brennpunkten. Solche Jugendlichen besuchen meist Haupt- oder Gesamtschulen, welche mit benachteiligten und unsicheren Jugendlichen konfrontiert werden (Ebd). Hierbei ist zu beachten, dass die Kriminalität eines Jugendlichen nicht nur auf die Lebensbedingungen eines Ju- gendlichen zurückzuführen ist, da nicht alle Jugendlichen bzw. Heranwachsenden un- ter sozial schwachen Lebensumständen zu kriminellen Handlungen neigen (Fischer A. , 2000, S. 49).

Der Alkohol- und Drogenkonsum im Jugendalter gilt ebenfalls als Ursache für das delinquente Verhalten Jugendlicher. In der Betrachtung der Häufigkeit des Alkohol- bzw. Drogenkonsums belegen Zahlen aus dem ersten Forschungsbericht des krimino- logischen Forschungsinstitutes Niedersachen2 mit der Thematik „Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ aus dem Jahre 2009, dass etwa ein Fünf- tel (22,9%) aller Jugendlichen regelmäßig, d.h. mindestens einmal wöchentlich Alko- hol konsumieren. Bei der Häufigkeitszahl an Drogen liegt diese bei 14,3%, bei härte- ren Drogen wie Speed oder Kokain bei 4% (Baier & Pfeiffer, 2009, S. 13). Sollte da- raus eine Suchtabhängigkeit resultieren, so wird der Konsum eine zunehmende Bedro- hung für die Zukunft des Jugendlichen, da das Bedürfnis des ständigen Drogen- und Alkoholkonsums mit nicht rechtmäßigen Anschaffungsmethoden verbunden sein kann. Der Jugendliche wird somit sein Leben lang von dieser Suchtabhängigkeit be- herrscht und geleitet (Reisenhofer, 2012, S. Rn. 127).

2.5.2 Das Jugendstrafrecht und seine Grundsätze

Im folgenden Abschnitt wird das Jugendstrafrecht näher in Betracht gezogen. Ferner werden drei Arten der Strafmündigkeit dargestellt. Außerdem wird erläutert, inwiefern der Erziehungsgedanke bei Art und Sanktion der Delinquenz Jugendlicher im Vorder- grund steht.

Gemäß § 19 StGB sind Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, grundsätzlich schuldunfähig. Während Kinder nach der Gesetzeslage nicht strafmün- dig sind, geht § 3 JGG bei Jugendlichen von „einer relativen bzw. bedingten Straf- mündigkeit“ aus. Es muss hierbei die Verantwortungsreife bzw. Entwicklungsreife ge- prüft und festgestellt werden (Zieger, 2008, S. 38, Rn. 38). Daraus resultiert, dass Ju- gendliche ab dem 14. Lebensjahr für begangene Straftaten jugendstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Bei der gesetzlichen Grundlage handelt essich hierbei, neben dem StGB, um das JGG. Die Problematik und die Schuldfähigkeit haben im Jugendstrafrecht einen hohen Stellenwert. Man unterscheidet hierbei zwi- schen der bedingten Strafmündigkeit, der vollen Strafmündigkeit und der Strafmün- digkeit von Kindern, wobei Kinder nach dem Gesetzeslaut bis zum 14. Lebensjahr nicht strafmündig sind. Jugendliche sind nach dem § 3 S. 1 JGG nur „bedingt Straf- mündig“, d.h. für eine Verfehlung nur dann strafrechtlich verantwortlich, „wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Un- recht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“ (Streng, 2016, S. 27, Rn. 47). Beim Fehlen dieser Reife handelt es sich um einen speziellen, nur für Jugend- liche geltenden Ausschließungsgrund (Ebd). Heranwachsende sind wie Erwachsene voll strafmündig, es sei denn § 105 Abs. 1 JGG kommt zur Anwendung.3 In der Praxis der Jugendgerichte ist nahezu völlig anerkannt, „dass sich in der Regel bei den meisten der über 18-jährigen viele Anhaltspunkte für eine noch nicht altersgemäße Reife oder ein jugendtypisches Verhalten finden lassen“ (Schruth, 2010, S. 48).

Das Jugendstrafrecht geht grundsätzlich davon aus, dass die Delinquenz Jugendlicher auf ihrer nicht abgeschlossenen Entwicklung beruht, also die Delinquenz als „typische Jugendverfehlungen“ gesehen wird. Im Rahmen der Entwicklung von Jugendlichen können „Verfehlungen“ in Form von Ablehnung unter Gleichaltrigen, sowie die be- sondere Problematik der Ablösung vom Elternhaus und in ihrer Selbstfindung vor- kommen. Darauf aufbauend können die besonderen Aufgaben des Jugendstrafrechts konkludiert werden. (Schruth, 2010, S. 47). Der Erziehungsgedanke und die Persön- lichkeit des Jugendlichen stehen hierbei im Vordergrund, da „Art und Maß der Reak- tion auf eine Straftat nicht von Vergeltung oder Abschreckung [...], sondern von dem Bemühen um Erziehung bestimmt ist (Ebd).

2.5.3 Maßnahmen zur Bewältigung der Jugendkriminali- tät im Allgemeinen

In diesem Abschnitt werden die Maßnahmen zur Bewältigung der Jugendkriminalität näher beschrieben.4 Diese lassen sich nach Beelmann und Raabe, oberflächlich be- trachtet, in drei Präventionsgruppen unterteilen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb ildung 1: Übersicht zu Maßnahmen der Prävention und Intervention bei dissozialen Verhaltens- problemen (Beelmann & Raabe, 2007, S. 139, Tabelle 5.3.)

Beitragend zu den notwendigsten Ansätzen der sozialen Entwicklung eines Jugendli- chen, um dissoziales Verhalten zu verhindern, lautet eine Gruppe: Sozial- bildungs-, familien- und gesundheitspolitische Maßnahmen (Beelmann & Raabe, 2007, S. 139). Hierbei sollen Armut und Arbeitslosigkeit reduziert, Bildungsmöglichkeiten verbes- sert und Betreuungsangebote sowie Gesundheitsvorsorge etabliert werden. Weiterhin gibt es die polizeilichen und juristischen Maßnahmen. Deren Ausrichtung besteht in der „Veränderung und der Kontrolle situativer Faktoren der Delinquenz und eine kon- sequente strafrechtliche Sanktionierung“ (Ebd). Als Beispiele polizeilicher und juris- tischer Maßnahmen nennen Beelmann & Raabe unter anderem eine hohe „Aufklä- rungsrate bei Straftaten“, „verstärkte Kontrollen von Gewalt in Medien“ sowie der „Einsatz szenekundiger Beamten“ (Ebd). Bei der letzten Interventionsebene handelt es sich um psychologisch-pädagogische Maßnahmen, welche auf das „Verhalten und den psychosozialen Bedingungen des Problemverhaltens“ ansetzen sollen (Ebd). Die Verhaltensprobleme Jugendlicher sollen nach der psychologisch-pädagogischen Inter- ventionsebene abhängig von der Zielgruppe5, mit u.a. „systematisch sozialen Förde- rungen“, „schulischen Antigewaltprogrammen“, „Beratungsangeboten“ und „vernetz- ten Diagnose- und Förderangeboten“, verringert bzw. aufgehoben werden (Beelmann & Raabe, 2007, S. 140).

2.6 Aktuelle Entwicklung jugendlicher Tatverdächtiger in Deutschland

Neben den allgemeinen Maßnahmen zur Bewältigung der Jugendkriminalität besteht die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit der polizeilichen Kriminalstatistik. So können u.a. Erkenntnisse über die Entwicklung jugendlicher Tatverdächtiger insge- samt erfasst werden. Aufgrund des Umfangs der PKS und zum einheitlichen Verständ- nis muss zunächst erläutert werden, wozu die polizeiliche Kriminalstatistik überhaupt dient. Aufbauend hierauf werden in Anlehnung an die Aktualität die letzten acht Jahre der PKS bezüglich Jugendgewalt in Deutschland analysiert und bewertet. Die PKS ist eine Ausgangsstatistik, welche jährlich durch das Bundesministerium des Inneren ver- öffentlicht wird. Die Statistik bezieht sich auf das „Hellfeld“ bzw. auf amtlich re- gistrierte Straftaten und Tatverdächtige, so dass ein Großteil der tatsächlich vorkom- menden Straftaten nicht erfasst wird. Delikte, die von Straftätern begangen, aber aus verschiedensten Gründen nicht zur Anzeige gebracht werden, bilden das „Dunkelfeld“ (BMI, 2019). In der Kriminologie ist von „zwei Scheinwerfern, die in das Dunkel des Unwissens leuchten, dabei aber die gesamte echte Kriminalität nicht zu erfassen ver- mögen“ die Rede (Neubacher, 2011, S. 34). Auf die Dunkelfeldforschung wird im Maßnahmen, Gesundheitswesen und Gemeinde.5

[...]


1 die gesetzlichen Grundlagen werden im weiteren Verlauf der Arbeit näher beschrieben

2 Ziel dieses Forschungsberichts ist es, die notwendige Diskussion zum Thema Jugendkriminalität in Bund und Ländern, ressortübergreifend anzustoßen und die Grundlage für Maßnahmen zu einer nach- haltenden Prävention von Jugendkriminalität zur Verfügung zu stellen

3 siehe hierzu – 2.2 Kind, Jugendlicher, Heranwachsender

4 in diesem Abschnitt werden allgemeine Maßnahmen zur Bewältigung der Delinquenz Jugendlicher angeschnitten und dementsprechend kurzgefasst. Auf die detaillierten Maßnahmen bezogen auf die Jugendkriminalität in Berlin Kreuzberg/Neukölln werden im 5. Abschnitt dieser Arbeit eingegangen

5 Zielgruppen: Kindergarten, Schule, Peer-Gruppe/Freizeit, Jugend und Familienhilfe, opferbezogene

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Details

Title
Jugendkriminalität in Stadtbezirken mit hohem Migrationsanteil. Dauerhafte Verringerung mit polizeilicher Präventionsarbeit und strafverfolgenden Maßnahmen
Subtitle
Ursachen und polizeiliche Entwicklung
College
Berlin School of Economics and Law
Grade
8
Year
2019
Pages
40
Catalog Number
V537333
ISBN (eBook)
9783346184948
ISBN (Book)
9783346184955
Language
German
Keywords
dauerhafte, entwicklung, jugendkriminalität, maßnahmen, migrationsanteil, präventionsarbeit, stadtbezirken, ursachen, verringerung
Quote paper
Anonymous, 2019, Jugendkriminalität in Stadtbezirken mit hohem Migrationsanteil. Dauerhafte Verringerung mit polizeilicher Präventionsarbeit und strafverfolgenden Maßnahmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/537333

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