Der Bericht Wipos über die Königswahl Konrads II. von 1024 - Intention und historiographisches Verständnis


Term Paper, 2006

21 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung und Aufgabenstellung

2 Einordnung des Autors und des Werks
2.1 Wipo und sein Werk
2.2 Einordnung der Königswahl zu Kamba in die Königswahlen der Zeit
2.2.1 Königserhebungen im Mittelalter
2.2.2 Die Königserhebung bei Wipo
2.3 Erörterung ausgewählter Aspekte des Berichts

3 Untersuchung des Werkes auf die Intention und das historiographische Verständnis Wipos
3.1 Intention und Adressat der Gesta
3.2 Historiographisches Verständnis
3.2.1 Historiographisches Verständnis in einer (teil-)oralen Gesellschaft
3.2.2 Der Einfluss des historiographischen Verständnisses auf Wipos Bericht

4 Schlussbemerkung

Abbildung

Quellen- und Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung und Aufgabenstellung

Viel wurde bisher über die Realitätstreue und Faktengenauigkeit von Quellen diskutiert. Aber, obwohl sich die Königswahlforschung mit der Königserhebung 1024 beschäftigt hat, ist Wipos Bericht nicht annähernd so ausführlich behandelt worden wie z. B. Widukinds Bericht zur Thronerhebung Heinrichs I. So findet man folglich nur wenige Ansätze, die über die inhaltliche Auseinandersetzung mit Wipos Bericht und dessen Wahrheitsgehalt hinausgehen. Wipos Intention und sein historiographischer Hintergrund sind eher stiefmütterlich beleuchtet worden, was umso bedeutsamer erscheinen mag, da gerade dieser Blickwinkel die Bedeutung des Berichts für die heutige Forschung bestätigen könnte.

Im Gegensatz zur Königswahl Heinrichs I., bei der wir aus mehreren Quellen, insbesondere drei Hauptquellen, schöpfen können, steht uns als Basis zur Rekonstruktion der geschichtlichen Ereignisse während der Wahl Konrads II. nur Wipos Bericht, die Gesta Chuonradi, als Hauptquelle zur Verfügung.[1] Aus diesem Grund ist es umso unerlässlicher, Gehalt und Verlässlichkeit des Berichts zu prüfen. Mittel zur Analyse werden die Herausarbeitung von Intention und historiographischem Verständnis sein, denn die Historiographie gibt „uns nicht nur Informationen für die Ereignisgeschichte, sie ist auch selbst ein Stück Geschichte und will wie diese verstanden werden“[2]. Ziel wird daher nicht sein, Wipos Bericht auf Realitätsgenauigkeit zu überprüfen, sondern herauszufinden, warum er ihn schrieb, wie er ihn schrieb, um die Aussagekraft des Berichts beurteilen zu können. Die Aufgabenstellung dieser Arbeit ist, im Anschluss an die vorbereitende Grundlagen-Erläuterung, der Versuch zur Integration der oben genannten Aspekte in die Diskussion über den Wert der Gesta Chuonradi.

2 Einordnung des Autors und des Werks

2.1 Wipo und sein Werk

Bevor wir uns eingehender mit dem Bericht über die Königswahl zu Kamba beschäftigen, müssen wir uns mit der Person und dem Werk Wipos auseinandersetzen. Wipo, den Kellner in seiner Biographie im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon als einen der „bedeutendsten Autoren im deutschen Sprachraum der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts“[3] bezeichnet, war wahrscheinlich schon unter Heinrich II. Hofkaplan, eine Stellung, die er bis zu seinem Tod während der Herrschaftszeit Heinrichs III. inne hatte.[4] Als Quellen über sein Leben stehen uns nur seine Werke zur Verfügung, durch die wir auch wissen, dass er aufgrund seiner kränkelnden Konstitution dem Hof nicht ständig folgen konnte.[5] Es gilt allerdings als gesichert, dass er sowohl 1024 an der Wahl zu Kamba als auch 1046 an der Kaiserkrönung Heinrichs III. teilnahm.[6] Über ersteres Ereignis liegt uns somit ein Augenzeugenbericht vor.[7] Dieser Umstand ist nicht zu vernachlässigen, insbesondere, da Berichte aus dieser Zeit oft nicht aus erster Hand, sondern durch mündliche Tradition überliefert, verfasst wurden.[8]

Wipos Hauptwerk, die Gesta Chuonradi II. imperatoris, stellt laut Kellner ein „Musterbeispiel der dynastisch geprägten Historiographie dar“[9]. Sie umfasst Ereignisse bis Mitte 1046 und übermittelt ein umfassendes Bild von Konrad II. und seiner Regierungszeit.[10] Gewidmet ist die Gesta Chuonradi dem Thronfolger Konrads II., seinem Sohn Heinrich.[11] Auf die Bedeutung dieser Tatsache wird im Weiteren näher eingegangen werden.

In diesem Zusammenhang müssen auch seine anderen Werke zumindest am Rande erwähnt werden: u. a. ein von Wipo verfasstes Preislied anlässlich der Kaiserkrönung Konrads II., die Proverbia als eine Art Fürstenspiegel, die als Richtlinie für angehende Herrscher gedacht war, seine Totenklage auf den verstorbenen Kaiser 1040 sowie etliche sprichwortartige Merkverse und Lehrgedichte für den jungen Heinrich. Durch fast alle seine Werke zieht sich ein roter Faden von moralischen und politischen Ratschlägen, ein Aspekt,[12] der im dritten Teil dieser Arbeit von Bedeutung sein wird und analysiert werden muss.

Abschließend ist noch hervorzuheben, dass Wipo seinen Stoff nicht als Historiker sammelte. Seine Kenntnisse in Rechtsdingen, im Urkundenwesen und in der Verwaltung, die er in der Hofkapelle erwarb, komplettierten jedoch seine theoretische geistliche Ausbildung, so dass wir schon zu Beginn dieser Arbeit davon ausgehen können, dass wir es durchaus mit einem kompetenten und ernst zu nehmenden Autor zu tun haben.[13]

2.2 Einordnung der Königswahl zu Kamba in die Königswahlen der Zeit

2.2.1 Königserhebungen im Mittelalter

Um die Bedeutung von Wipos Bericht im Zusammenhang zu verstehen, ist es notwendig, sich in einem kurzen Überblick mit der Thronfolgeregelung der Zeit auseinander zu setzen. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen im Mittelalter brachten ein nicht kontinuierliches Neben- und Miteinander von Thronfolgen nach dem dynastischen Prinzip (Geblütsrecht), der Designation und dem Wahlprinzip, mit sich.

Die Möglichkeit der Thronfolge nach dem Geblütsrecht bedeutete im Mittelalter, dass aus den Angehörigen der Königssippe derjenige mit den größten Ansprüchen zum König erhoben wurde.[14] Designation war laut Schuler nur „dort möglich, wo die Thronfolge nicht durch Erblichkeit gesichert ist und mehrere Personen für die Nachfolge in Frage kommen“[15]. Da in dieser Arbeit jedoch nicht der Frage nach einer möglichen Designation eines Nachfolgers nachgegangen werden soll, wird hier auf eine ausführlichere Vorstellung dieser möglichen Thronfolgeregelung verzichtet.[16]

Trat wie 1024 der Fall ein, dass der herrschende König ohne Söhne bzw. Designation eines Nachfolgers verstarb, wurde es erforderlich, auf anderem Wege Ordnung und Königsfolge wiederherzustellen, z. B. in Form einer Wahl. Der Kanon der Geschichtsschreibung geht heute davon aus, dass die Ausbildung des Wahlrechts der Fürsten sich spätestens seit den Gegenkönigswahlen während des Investiturstreits etablierte. Obwohl einige Historiker schon von einem früheren Wahlcharakter bei freien Wahlen sprechen, gehen sie nicht so weit, die Erhebung von 1024 einzuschließen. Von einem wirklichen Einschnitt in der Entwicklung zur freien Wahl kann man laut Thomas erst im Jahr 1077 sprechen, als man in Forchheim der freien Wahl gegenüber dem Erbrecht den Vorrang gab.[17] Daher kann man in dieser Zeit kaum von einem reinen Wahlcharakter nach heutigem Verständnis ausgehen.

Die Königserhebungen der Zeit werden von der Forschung zumeist in Einzelakte aufgeteilt. Manche gehen sogar soweit, von einem sich „stufenweise verwirklichende[m] Akt“[18] im Sinne Mitteis, in der die eigentliche Wahl nur ein Glied in einer langen Kette von Handlungen zur Erhebung darstellt, zu sprechen.[19] Da es in Anlehnung an Schmidt notwendig und für den Zweck dieser Arbeit angebracht ist, einzelne Rechtsakte der Königserhebung zu untersuchen, soll hier ein besonderes Augenmerk bei der Darstellung ausgesuchter Kernpunkte auf die Akte der Wahl und der Kur gelegt werden.[20] Auf die weiteren Einzelakte der Königserhebung (Krönung, Thronsetzung, Herrscherweihe, Krönungsmahl, Umritt, etc.) wird nicht eingegangen.

2.2.2 Die Königserhebung bei Wipo

In der Sekundärliteratur gilt Wipo als äußerst zuverlässige Quelle über den Ablauf der Wahl.[21] Die Besonderheit in seinem Fall ist, dass wir es im Gegensatz zu beispielsweise den Berichterstattungen über die Wahl Heinrichs I. mit einem Zeit- und Augenzeugen zu tun haben. Wipo besaß somit den Vorteil der unmittelbaren Kenntnis der Vorgänge, was ihm einen außergewöhnlichen Informationsvorsprung vor seinen zeitgenössischen Kollegen verschaffte. Das Kapitel 2 der Gesta Chuonradi liefert eine ausführliche Beschreibung der Vorkommnisse des 24. September 1024 in Kamba, wobei jedoch das Datum und der genaue Ort bei Wipo nicht erwähnt, sondern uns durch einen Brief des Abtes Bern von Reichenau überliefert ist.[22]

Im Jahre 1024 befand sich das Reich in einer gefährlichen Interregnumskrise.[23] Mit dem Tod Heinrichs II.[24], war das sächsische Herrscherhaus erloschen, und das Reich sah sich mit einer ähnlichen Thronfolgeproblematik konfrontiert wie auch 1002.[25] Jedoch war man diesmal durch die lange Krankheit des Kaisers auf die Situation vorbereitet.[26] Aus diesem Grund erscheint es wahrscheinlich, dass Überlegungen über die Thronfolge schon lange vor der Nachricht vom Tod des Herrschers die Fürsten im Reich beschäftigt hatten, zumal Heinrich wohl keinen Nachfolger designiert zu haben schien.[27] Laut Wipo war es den Großen des Reiches[28] dann auch möglich, in einer von dem Mainzer Erzbischof Aribo einberufenen und geleiteten Königserhebung einen zügigen und geordneten Thronwechsel zu vollziehen. Nach einer auffallend kurzen Zeit[29] versammelte sich das in Stämme gegliederte Volk zu Kamba bereits im September 1024,[30] um nach Verhandlungen in einer publicus conventus[31] zusammenzutreffen, ohne dass, Wipo zufolge, bereits eine Entscheidung über die Thronfolge gefallen war.[32] In Verhandlungen wurden aus mehreren Kandidaten schließlich zwei ausgewählt[33] (beide Namens Konrad und Vettern, der besseren Unterscheidung Konrad der Ältere[34] und Konrad der Jüngere genannt). Es bildeten sich jedoch während dieser Gespräche Fraktionen, deren Existenz die Einmütigkeit der Wahlen gefährdete.[35] Eine Wahlentscheidung war somit erst dann möglich, nachdem beide Konrade sich allein zu Verhandlungen trafen und einen Pakt (pactum) schlossen.[36] Das Ergebnis dieses Prozesses, von dem Wipo nur die Rede Konrads des Älteren und den Friedenskuss schilderte, war die öffentliche Zusage beider Kandidaten, sich gegenseitig zu unterstützen.[37] Auf diese Einigung konnte die Stimmabgabe (Kur) folgen, bei der nach der Abgabe der Erstimme (prima vox) durch den Mainzer Metropoliten zunächst die geistlichen Fürsten vor den weltlichen Großen, angeführt von Konrad dem Jüngeren, ihre Stimme für Konrad den Älteren abgaben.[38] Die offensichtlich in der Minderheit befindliche Anhängerschaft Konrads des Jüngeren, der die lothringischen Großen und der Kölner Erzbischof Pippin angehörten, hatten zuvor den Ort der Wahl verlassen, wodurch die notwendige Einstimmigkeit gewährleistet werden konnte. Diese Reaktion war die einzige Möglichkeit, einen offenen Konflikt zu vermeiden.[39]

Nach dieser kurzen Vorstellung des Inhalts des Kapitels 2 der Gesta Chuonradi werden im Folgenden einzelne Aspekte ausgewählt, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden soll. Dabei wird weniger der Inhalt des Berichts sondern die Intention und Zielsetzung Wipos in der Darstellung im Mittelpunkt des Interesses stehen.

2.3 Erörterung ausgewählter Aspekte des Berichts

Wichtige Aspekte in Wipos Bericht sind die Herkunft der Kandidaten[40] und die Verflechtung von Wahl- und Geblütsrecht. Frage ist nun, welches Recht für Wipo bei der Kandidatenwahl das bedeutendere und somit das entscheidende war. Während Thomas bei Wipo von einem Zurücktreten des Geblütsrechts hinter den Gedanken der freien Wahl spricht, geht Lintzel von einer „Anerkennung des Geblütsrechts“[41] aus. Er unterstreicht das Erbrecht als ein objektives Mittel zur Kandidatenauswahl und erkennt an, dass Wipo auch neben seiner Betonung der freien Wahl dem Geblütsrecht sehr wohl hohe Bedeutung zumaß. Vielleicht war letzteres für Wipo sogar ausschlaggebend.[42] Dies erscheint umso nachvollziehbarer, da es gerade die erbrechtlichen Ansprüche waren, die die zwei Kandidaten von den anderen möglichen Kandidaten, die bei Wipo bezeichnenderweise nicht näher erwähnt wurden, unterschied und heraushob.[43] Bei der Kandidatenwahl schien die Verwandtschaft zum sächsischen Haus von größerem Gewicht zu sein, da beide Kandidaten mit dem liudolfingischen Haus verwandt waren.[44]

Trotz der in der Forschung vorherrschenden Diskussion um den Vorrang zwischen der Bedeutung von Erb- oder Wahlrecht in der Gesta Chuonradi drängt sich der Eindruck auf, dass es Wipo um etwas anderes ging, nämlich um die Idoneität der Kandidaten.[45] Viel mehr als mit der erbrechtlichen Vorstellung und dem Erläutern der Verhandlungen beschäftigte er sich damit, die Eignung der Kandidaten zu demonstrieren, direkt in einer Beschreibung derer Tugenden und indirekt, indem er Konrad dem Älteren eine panegyrische Rede in den Mund legte. Dass Wipo in der Diskussion um Erb- und Wahlrecht ein anderes Gewicht legt, erscheint erstaunlich und wird im Hauptteil näher beleuchtet werden.

In zweierlei Hinsicht ist die Beschreibung der freien Wahl für die Analyse von Bedeutung. Für die Menschen des Mittelalters drückte sich in der Königswahl Gottes Wille aus, demzufolge musste die Wahl auch zwingend einstimmig (unanimiter)[46] in Form eines gleich lautenden Kurspruchs erfolgen.[47] Neben dieser Einheit in der Wahl betonte Wipo aber auch die Bedeutung der Einheit im Reich, indem er die Konfliktvermeidung durch Verlassen des Wahlorts der gegnerischen Fraktionen zum beschrieb.

3 Untersuchung des Werkes auf die Intention und das historiographische Verständnis Wipos

Nachdem die Gesta Chuonradi in ihren wichtigen Aspekten vorgestellt und eingeordnet wurde, soll nun im Hauptteil das Werk unter dem Gesichtspunkt der Intention und des historiographischen Verständnisses untersucht werden. Dabei geht es bei der Analyse der Intention des Berichts darum, warum die Geschichte und warum sie zu diesem Zeitpunkt erzählt wurde. Es wird zu zeigen sein, welchen Einfluss dies auf die Art und Weise der Darstellung ausübte und in welchen Aspekten die Intention höhere Bedeutung als eine faktengetreue Aufzeichnung gehabt haben mag. Die Realitätsnähe wird dann auch in dem zweiten Punkt, dem historiographischen Verständnis Wipos, von zentraler Bedeutung sein, denn laut Althoff steht bei der Historiographie „nicht die Rekonstruktion des wirklichen Geschehens […] im Vordergrund, sondern die Vorstellung eines Zeitgenossen von dieser Wirklichkeit und deren geistige Voraussetzungen“[48]. Ziel hier wird sein herauszufiltern, was der Autor aus der Rückschau darstellen wollte.

[...]


[1] Vgl. Fried, Johannes: Die Königserhebung Heinrichs I. Erinnerung, Mündlichkeit und Traditionsbildung im 10. Jahrhundert, in: Mittelalterforschung nach der Wende 1989, hg. von Michael Borgolte (HZ Beihefte NF 20), München 1995, S. 269.

[2] Beumann, Helmut: Die Historiographische Konzeption und politische Ziele Widukinds von Corvey, in: Ders., Wissenschaft vom Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze, Köln/Wien 1972, S. 71.

[3] Kellner, M.G.: Wipo, in: Biographisches Kirchenlexikon (Bd. 13), hg. von W. Bautz, Nordhausen 1998, Sp. 1416.

[4] Die Literatur ist sich überwiegend einig, dass Wipo wenn nicht Hofkaplan zumindest aber Mitglied der Hofkapelle war. Vgl. Trillmich, Werner: Wipo, Gesta Chuonradi II. Imperatoris, in: Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe (Bd. 11), hg. von Rudolf Buchner, 3. Auflage, Darmstadt 1961 (ND 1973), S. 507.

[5] Vgl. Struve, Tilmann: Wipo, in: Lexikon des Mittelalters (Bd. 9), hg. von R.-H. Bautier, München 1998, Sp. 243.

[6] Vgl. Reuling, Ulrich: Die Kur in Deutschland und Frankreich. Untersuchungen zur Entwicklung des rechstförmlichen Wahlaktes bei der Königserhebung im 11. und 12. Jahrhundert, Göttingen 1979, S. 232.

[7] Vgl. ebd., S. 14.

[8] Vgl. Schiefer, Rudolf: Wipo, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon (Bd. 10), hg. von Burghart Wachinger u.a., 2. Auflage, Berlin/New York 1999, Sp. 1241.

[9] Kellner, M.G.: Wipo, a.a.O., Sp. 1417.

[10] Als chronologisches Gerüst diente ihm die Reichenauer Kaiserchronik (bis 1039/40). Vgl. Struve, Tilmann: Wipo, a.a.O., Sp. 243.

[11] Vgl. Schiefer, Rudolf: Wipo, a.a.O., Sp. 1241.

[12] Vgl. Trillmich, Werner: Wipo, Gesta Chuonradi II., a.a.O., S. 508-513.

[13] Vgl. ebd., S. 507.

[14] Reuling zitiert Mitteis Definition des Geblütsrechts „in der von Mitteis umschriebenen Bedeutung einer „objektiven Auslesenorm“, die den Kreis der Thronfähigen auf die Angehörigen der Königssippe beschränkte.“ Reuling, Ulrich: Zur Entwicklung der Wahlformen bei den hochmittelalterlichen Königserhebungen im Reich, in: Wahlen und Wählen im Mittelalter (VuF Bd. 37), hg. von Reinhard Schneider/Harald Zimmermann, 2. Auflage, Sigmaringen 1990, S. 229.

[15] Schuler, P.-J.: Designation (Designatio). Im Rahmen der deutschen Königswahl, in: Lexikon des Mittelalters (Bd. 3), hg. von R.-H. Bautier, München 1986, Sp. 728.

[16] Lintzel diskutiert ausführlich in seiner Abhandlung „Zur Wahl Konrads II.“ die Möglichkeit der Designation eines der zwei Konrade durch Heinrich II. Vgl. Lintzel, Martin: Zur Wahl Konrads II., in: Festschrift Edmund E. Stengel zum 70. Geburtstag am 24. Dezember 1949, hg. von Freunden, Fachgenossen und Schülern, Münster/Köln 1952, S. 290-295.

[17] Vgl. Thomas, H.: Wahl. Allgemein und Deutsches Reich. Königswahl, in: Lexikon des Mittelalters (Bd. 8), hg. von R.-H. Bautier, München 1997, Sp. 1909.

[18] Mitteis, Heinrich: Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlage bis zur Goldenen Bulle, 2. Auflage, Darmstadt 1975, S. 48. Zur „fortgesetzten Wahl“ vgl. auch Reuling, Ulrich: Zur Entwicklung der Wahlformen…, a.a.O., S. 227.

[19] Vgl. ebd., S. 227.

[20] Vgl. Schmidt, Roderich: Königsumritt und Huldigung in ottonisch-salischer Zeit, in: Gerhard Baaken: Königtum, Burgen und Königsfreie (VuF Bd. 6), hg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Stuttgart 1961, S. 101.

[21] Vgl. Brunhölz, Franz: Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters. Die Zwischenzeit vom Ausgang des karolingischen Zeitalters bis zur Mitte des elften Jahrhunderts (Bd. 2), München 1992, S. 490.

[22] Vgl. Reuling, Ulrich: Zur Entwicklung der Wahlformen…, a.a.O., S. 234.

[23] Vgl. Reinhardt, Uta: Untersuchungen zur Stellung der Geistlichkeit bei den Königswahlen im Fränkischen und Deutschen Reich, Marburg 1975, S. 204.

[24] 13. Juli 1024. Vgl. Reuling, Ulrich: Die Kur in Deutschland und Frankreich, a.a.O., S. 16.

[25] Vgl. Brunhölz, Franz: Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters, a.a.O., S. 490.

[26] Vgl. Wolfram, Herwig: Konrad II. (990-1039). Kaiser dreier Reiche, München 2000, S. 61.

[27] Neitzert vertritt die These im Gegensatz zu Lintzel, dass eine Designation voraussichtlich nicht stattgefunden hat. Vgl. Neitzert, Dieter: Wahl und Umritt Konrads II., in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 21, 1970, S. 152-177, S. 155. Vgl. auch Anm. 16.

[28] Laut Reuling sind die Großen des Reichs definiert auf geistlicher Seite als Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte, und auf weltlicher Seite als Herzöge, Markgrafen und Grafen. Vgl. Reuling, Ulrich: Zur Entwicklung der Wahlformen…, a.a.O., S. 239.

[29] Vgl. Weinfurter, Stefan: Herrschaft und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchzeit, Sigmaringen 1992, S. 25.

[30] Wipo selbst erwähnt nicht den Ort Kamba bzw. das genaue Datum 4. September 1024. Diese Angaben sind uns überliefert durch den Abt Bern von Reichenau. Vgl. Reuling, Ulrich: Zur Entwicklung der Wahlformen…, a.a.O., S. 234. Kamba ist heute ein wüster Ort am Rhein gegenüber von Oppenheim. Ebd., S. 232.

[31] Wipo <Presbyter>: Gesta Chuonradi imperatoris, in: Die Werke Wipos, hg. von Harry Bresslau (MGH, Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi [scriptores: 7], Bd. 61), 3. Auflage, Hannover 1915 (ND 1993), S.13, Z. 18 f. Vgl. auch Reuling, Ulrich: Zur Entwicklung der Wahlformen…, a.a.O., S. 234.

[32] „Quaeritur de re summa, dubitatur de electione incerta [...]“. Wipo <Presbyter>: Gesta Chuonradi imperatoris, a.a.O., S. 14, Z. 9 f.

[33] „[…] electi sunt […]“. ebd., S. 15, Z. 11 f. Siehe auch Abb. 1 im Anhang (Stammtafel der Salier).

[34] Konrad der Ältere war zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich 34 Jahre alt, der Jüngere etwa 20 Jahre. Vgl. Trillmich, Werner: Kaiser Konrad II. und seine Zeit, hg. von Otto Bardong, Bonn 1991, S. 147.

[35] Für eine ausführliche Diskussion der Frage nach dem Anspruch der anderen Kandidaten siehe Lintzel. Vgl. Lintzel, Martin: Zur Wahl Konrads II., a.a.O., S. 295-299.

[36] In der Forschung wird nicht bezweifelt, dass das Gespräch stattgefunden hat. Vgl. Weinfurter, Stefan: Herrschaft und Reich der Salier, a.a.O., S. 27.

[37] „[…] quod, si quem illorum maior pars populi laudaret, alter eidem sine mora cederet“. Wipo <Presbyter>: Gesta Chuonradi imperatoris, a.a.O., S. 16, Z. 13 f.

[38] „[…] quem rex manu apprehendens fecit illum consedere sibi“. Ebd., S. 19, Z. 7 f. Vgl. auch Boshof, Egon: Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert, in: Enzyklopädie deutscher Geschichte (Bd. 27), hg. von Lothar Gall, 2. Auflage, München 1997, S. 64.

[39] Vgl. Reuling, Ulrich: Die Kur in Deutschland und Frankreich, a.a.O., S. 26.

[40] Laut Weinfurter wird die Existenz anderer Kandidaten von manchen Forschern bezweifelt. Auf diese Diskussion wird hier im Weiteren nicht eingegangen werden. Vgl. Weinfurter, Stefan: Herrschaft und Reich der Salier, a.a.O., S. 26.

[41] Lintzel, Martin: Zur Wahl Konrads II., a.a.O., S. 300. Vgl. auch Beumann, Helmut: Das Imperium und die Regna bei Wipo, in: Aus Geschichte und Landeskunde. Forschungen und Darstellungen, hg. Max Braubach, Franz Petri, Leo Weisgerber, Bonn 1960, S. 15.

[42] Vgl. Boshof, Egon: Die Salier, 4. Auflage, Stuttgart/Berlin/Köln 2000, S. 35. Vgl. auch Thomas, H.: Wahl. Allgemein und Deutsches Reich, a.a.O., Sp. 1909.

[43] Vgl. Boshof, Egon: Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert, a.a.O., S. 72.

[44] Vgl. Neitzert, Dieter: Wahl und Umritt Konrads II., a.a.O., S. 155. Vgl. auch Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. (um 990-1039). Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers, Regensburg 1998, S. 17.

[45] Vgl. Wolfram, Herwig: Konrad II., a.a.O., S. 62.

[46] „omnes unanimiter in regis electione principibus consentiebant“. Wipo <Presbyter>: Gesta Chuonradi imperatoris, a.a.O., S. 19, Z. 10 f.

[47] Wipo bezeichnete laut Boshof als erster den gleich lautenden Kurspruch als wesentlichen Teil des Formalaktes. Vgl. Boshof, Egon: Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert, a.a.O., S. 61 f.

[48] Althoff, Gerd: Widukind von Corvey. Kronzeuge und Herausforderung, in: FMSt 27, 1993, S. 256.

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Details

Title
Der Bericht Wipos über die Königswahl Konrads II. von 1024 - Intention und historiographisches Verständnis
College
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Course
Königswahlen im Mittelalter
Grade
1,0
Author
Year
2006
Pages
21
Catalog Number
V53954
ISBN (eBook)
9783638492621
ISBN (Book)
9783656801511
File size
509 KB
Language
German
Keywords
Bericht, Wipos, Königswahl, Konrads, Intention, Verständnis, Königswahlen, Mittelalter
Quote paper
Diplom-Kauffrau Katja Kremendahl (Author), 2006, Der Bericht Wipos über die Königswahl Konrads II. von 1024 - Intention und historiographisches Verständnis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53954

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