Gerhard Schröder und Artikel 68 GG. Zwei Vertrauensfragen im Vergleich


Trabajo, 2006

34 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Die Vertrauensfrage vom 16. November
2.1 Die Bundestagswahl vom 27. September
2.2 Die Haltung der rot-grünen Regierung zu Bundeswehreinsätzen
2.3 Die Anschläge vom 11. September
2.3.1 Die Anschläge
2.3.2 Die Reaktionen in der deutschen Politik
2.4 Die Militärschläge gegen Afghanistan
2.5 Der deutsche Beitrag zum „Krieg gegen den Terror“
2.6 Abweichende Haltungen in der Regierungskoalition
2.6.1 Abweichler in der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
2.6.2 Abweichler in der Fraktion der SPD
2.6.3 Auf dem Weg zur Vertrauensfrage
2.6.4 Die weiteren Überzeugungsversuche
2.7 Die Vertrauensfrage

3 Die Vertrauensfrage vom 1. Juli
3.1 Die Bundestagswahl vom 22. September
3.2 Die Reformprojekte der Regierung
3.3 Die Wahlen zu Länderparlamenten während der 15. Legislaturperiode
3.3.1 Die Wahlen zu Länderparlamenten im Jahr
3.3.2 Die Wahlen zu Länderparlamenten im Jahr
3.3.3 Die Landtagswahl in Schleswig-Holstein
3.3.4 Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
3.3.5 Ein Überblick über die Situation in den Länderparlamenten und im Bundesrat
3.4 Die Vertrauensfrage

4 Vergleich beider Vertrauensfragen
4.1 Die Vergleichbarkeit beider Fälle
4.2 Vergleich der politischen Situationen
4.2.1 Vergleich der politischen Vorhaben
4.2.2 Vergleich der Macht- und Gesinnungsverschiebungen
4.2.3 Vergleich der Handlungsgründe des Kanzlers

5 Sinn oder Doppelsinn der Vertrauensfrage

Quellenverzeichnis
Primärquellen
Sekundärquellen

1 Einführung

„Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.“[1]

Vier verschiedene Bundeskanzler machten in drei verschiedenen Jahrzehnten, mit unterschiedlichen Ausgangslagen, unterschiedlichen Absichten und ebenso unterschiedlichen Ergebnissen von Artikel 68 des Grundgesetzes Gebrauch, wonach der Bundeskanzler bei ausdrücklich bekundetem fehlendem Rückhalt im Parlament zusammen mit dem Bundespräsidenten Neuwahlen einleiten kann.

Willy Brandt stellte im September 1972 die Vertrauensfrage, um nach dem Verlust der Mehrheit im Parlament Neuwahlen einzuleiten. Das Vertrauen wurde ihm nicht ausgesprochen, und Brandt konnte nach der anschließenden Bundestagswahl und erfolgreicher Wiederwahl das Amt des Bundeskanzlers weiter ausüben.[2]

Helmut Schmidt setzte im Februar 1982 die Vertrauensfrage dazu ein, die Fraktion des Koalitionspartners F.D.P., aber auch seine eigene Fraktion wieder fest auf den politischen Kurs des Kanzlers zu trimmen. Er erhielt das Vertrauen, konnte es aber nur wenige Monate aufrechterhalten und musste nach dem Koalitionswechsel des Partners durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt weichen.[3]

Helmut Kohl, der seinen Vorgänger Schmidt vom Posten verdrängt hatte, strebte im Dezember 1982 an, durch Neuwahlen, welche sich einer bewusst gescheiterten Vertrauensfrage anschließen sollten, sich zu einer demokratischen Legitimation zu verhelfen, welche er zuvor nicht im gewünschten Umfang gegeben sah, da er durch das oben beschriebene Misstrauensvotum an die Macht gekommen war. Sein Vorhaben ging auf und er erreichte bei der Bundestagswahl die zweithöchste Zustimmung, die das Volk der Bundesrepublik jemals einer Partei gegeben hatte.[4]

Gerhard Schröder schließlich war der erste Kanzler der Bundesrepublik, der zweimal auf den Artikel 68 GG zurückgriff. Im November 2001 und im Juli 2005 machte er vom Recht des Kanzlers Gebrauch, das Parlament danach zu fragen, ob es noch Vertrauen in den Kanzler und seine Politik hat. Aber unter welchen Voraussetzungen tat er dies? Weshalb sah der Kanzler die politische Notwendigkeit, diesen Schritt zu tun und welche Herausforderungen wollte Schröder mit seinen beiden Vertrauensfragen bewältigen?

In der folgenden Arbeit werde ich die beiden Vertrauensfragen beleuchten. Zuerst werde ich einen Blick auf die, den Vertrauensfragen vorausgegangenen Bundestagswahlen werfen, ich werde die politischen Ereignisse und Vorhaben schildern, die jeweils zur Verwendung des Artikels 68 führten. Anschließend werde ich den Ausgang der Abstimmungen schildern und in begrenztem Umfang ihre politischen Nachwirkungen skizzieren.

Nach dieser in weiten Teilen historischen Schilderung werde ich dazu übergehen die beiden Situationen und das Handeln der beteiligten Akteure zu vergleichen. Abschließend werde ich noch der Frage nachgehen, welchen Sinn die Anwendung des Artikels 68 in den beiden Fällen hatte, ob dies dem eigentlichen Sinn der Vertrauensfrage entsprach und ob man überhaupt von einem einheitlichen, eindeutig festzulegenden Sinn des Artikels 68 sprechen kann.

2 Die Vertrauensfrage vom 16. November 2001

2.1 Die Bundestagswahl vom 27. September 1998

Die Bundestagswahl vom 27. September 1998 stellt eine historische Zäsur in der Bundesrepublik Deutschland dar. Zum ersten Mal seit Gründung der BRD wurden alle Regierungsparteien vom Wähler in die Opposition verbannt und die neue Regierungskoalition bildete sich komplett aus ehemaligen Oppositionsparteien.

Nachdem die Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. nach der Bundestagswahl im Jahr 1994 341 von 672 Sitzen im Deutschen Bundestag stellte und somit eine Regierungsmehrheit von 10 Sitzen gegenüber den Oppositionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS für sich verbuchen konnte[5], wendete sich das Blatt bei der Bundestagswahl im Jahr 1998. Vor allem durch Verluste der CDU und Zugewinne der SPD verpasste die schwarz-gelbe Koalition die Regierungsmehrheit mit 288 von 669 Stimmen deutlich und die Opposition war am Zug. Die aus den Reihen der Opposition angestrebte Regierungskoalition aus SPD (298 Sitze) und Bündnis 90/Die Grünen (47 Sitze) versprach eine Mehrheit von 21 Sitzen.[6]

Aus der Sitzverteilung und zuvor geäußerten Absichten ergab sich bald die Bildung einer Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diese Koalition wurde am 20. Oktober mit dem Koalitionsvertrag „Aufbruch und Erneuerung – Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert“ besiegelt.

2.2 Die Haltung der rot-grünen Regierung zu Bundeswehreinsätzen

An dieser Stelle werde ich die Koalitionsvereinbarungen von 1998 unter dem Gesichtspunkt ihrer Aussagen zu Einsätzen der Bundeswehr betrachten. Hierzu ist zu sagen, dass solche Einsätze in den Vereinbarungen nur mit knappen Bemerkungen bedacht werden. So heißt es:

„Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist an die Beachtung des Völkerrechts und des deutschen Verfassungsrechts gebunden. Die neue Bundesregierung wird sich aktiv dafür einsetzen, das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu bewahren und die Rolle des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu stärken.“[7]

„Die Bundeswehr dient der Stabilität und dem Frieden in Europa. Als fest in das atlantische Bündnis integrierte Armee ist sie im Sinne von Risikovorsorge weiterhin zur Landes- und Bündnisverteidigung zu befähigen.“[8]

Die neue rot-grüne Regierung wollte die Bundeswehr, falls nötig, also mit zwei Schwerpunkten einsetzen: Zur Sicherung des Friedens in der Welt und speziell in Europa, und zur Verteidigung des eigenen Landes und des atlantischen Bündnisses.

Genauere Grenzen zum Einsatz des Heeres definiert der Vertrag allerdings nicht. Dies ist aber auch nicht verwunderlich, da Koalitionsverträge meist einen sehr vagen Charakter besitzen und Ereignisse wie die weiter unten beschriebenen vom 11. September 2001 nicht vorherzusehen sind. Alleine, dass die Vereinbarungen solche Einsätze nicht ausschließen, ist an dieser Stelle zu erwähnen, besonders wenn man im historischen Zusammenhang betrachtet, dass unter der rot-grünen Koalition das erste Mal eine deutsche Nachkriegsregierung ihre Scheckbuchdiplomatie beendete und deutsche Soldaten an Kampfeinsätzen beteiligt waren. Der Einsatz in Afghanistan war hierbei allerdings nicht der erste Fall.[9]

2.3 Die Anschläge vom 11. September 2001

2.3.1 Die Anschläge

In den Morgenstunden des 11. September 2001 wurden die Vereinigten Staaten von Amerika Schauplatz für einen beispiellosen Terrorakt: Um 8.45 Uhr und 9.03 Uhr Ortszeit stürzten zwei entführte Passagierflugzeuge in die beiden Türme des World Trade Centers in New York und brachten beide schließlich zum Einsturz. Eine ebenfalls entführe Passagiermaschine stürzte in Washington in das Pentagon und ein weiteres Flugzeug kam in der Nähe von Pittsburgh zum Absturz. Insgesamt kamen bei diesen Terroranschlägen mehr als 3000 Menschen zu Tode.[10]

2.3.2 Die Reaktionen in der deutschen Politik

In der deutschen politischen Landschaft wurden die Anschläge in den USA mit Entsetzen aufgenommen. Die einstimmige Meinung quer durch die politischen Parteien lautete „Solidarität“. Insbesondere während der Regierungserklärung von Kanzler Schröder und der nachfolgenden Debatte kam dies besonders zum Ausdruck. Schröder formulierte diese Meinung wie folgt:

„Wir wissen noch nicht, wer hinter dieser Kriegserklärung an die zivilisierte Völkergemeinschaft steht. […] Wir wissen und erfahren aber: Jetzt geht es darum, unser Mitgefühl, unsere Solidarität zu zeigen: Solidarität mit der Bevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika, und zwar Solidarität aller, die für Frieden und Freiheit einstehen, in Deutschland, in Europa, überall auf der Welt. […] Meine Damen und Herren, ich habe dem amerikanischen Präsidenten das tief empfundene Beileid des gesamten deutschen Volkes ausgesprochen. Ich habe ihm auch die uneingeschränkte, ich betone: die uneingeschränkte, Solidarität Deutschlands zugesichert.[11]

Abgeordnete aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien wie hier exemplarisch aufgeführt von Friedrich Merz (CDU) und Rezzo Schlauch (Bündnis 90/Die Grünen) gaben ähnliche Erklärungen ab.

„Wir stehen in diesen schwersten Stunden an der Seite Amerikas. Wir wissen, wo unser Platz ist. […] Ich meine, dass niemand in der Welt so viel Grund hat, nun Solidarität mit Amerika zu zeigen, wie wir.“[12]

„Meine Damen und Herren, Amerika hat in diesen Stunden diese Solidarität über Parteigrenzen hinweg nötig und Amerika soll wissen: Über alle politischen Differenzen hinweg wird es diese Solidarität auch geben.“[13]

Auf die Haltung der Bundesregierung in der weiteren Entwicklung über die bekundete Solidarität hinaus lassen wohl auch die weiteren Worte Schröders schließen:

„Wer Terroristen hilft oder sie schützt, verstößt gegen alle fundamentalen Werte des Zusammenlebens der Völker. Ich habe noch gestern Abend mit dem französischen Staatspräsidenten Chirac und Ministerpräsident Jospin, mit dem britischen Premierminister Blair und dem russischen Präsidenten Putin gesprochen. Wir sind uns in der Bewertung einig, dass diese Terrorakte eine Kriegserklärung an die freie Welt bedeuten.“[14]

Zu behaupten, die angesprochene Kriegserklärung hätte die Militärintervention in Afghanistan vorweggenommen, wäre allerdings sehr vermessen.

2.4 Die Militärschläge gegen Afghanistan

Nachdem sich nach den Anschlägen die Hinweise darauf verdichteten, dass das Terror-Netzwerk „Al Qaida“ um den Terroristen Osama bin Laden im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. Septembers stehen, fiel der Fokus der internationalen Aufmerksamkeit bald auf Afghanistan. Auf dem Gebiet des asiatischen Landes, das seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von den unter der fundamentalistisch-islamischen Herrschaft der Taliban stand, unterhielt Al Qaida Ausbildungslager und auch einige Köpfe der Organisation fanden dort Unterschlupf.

Da nicht nur Schröder den Unterstützern der Hintermänner der Anschläge Konsequenzen in Aussicht stellte,[15] sondern unter anderem auch die Vereinten Nationen die Helfer von Al Qaida zur Rechenschaft ziehen wollten[16] erschienen die Drohungen des amerikanischen Präsidenten George W. Bush gegen das Taliban-Regime plausibel. Dieser erklärte am 20. September:

„… aber wir verurteilen das Taliban-Regime. Es […] bedroht die Menschen überall, indem es Terroristen unterstützt, versorgt, und sie beliefert. Durch Beihilfe zum Mord begeht das Taliban-Regime Mord. Und heute Abend fordern die Vereinigten Staaten von Amerika Folgendes von den Taliban:

Liefern Sie den Vereinigten Staaten alle führenden Al-Qaida aus, die sich in Ihrem Land verstecken. […]

Schließen Sie sofort und dauerhaft jedes terroristische Trainingslager in Afghanistan […].

Über diese Forderung kann nicht verhandelt oder diskutiert werden. Die Taliban müssen handeln, und sie müssen sofort handeln. Sie werden die Terroristen aushändigen oder sie wird das gleiche Schicksal wie die Terroristen ereilen.“[17]

Da die Taliban dieser Aufforderung nicht nachkamen befahl Bush am 7. Oktober Militärschläge gegen die Taliban und Al Qaida in Afghanistan. Für den weiteren Verlauf der Operation vertraute er auch auf die Unterstützung durch „enge Freunde“[18] zu denen er auch Deutschland zählte.[19]

2.5 Der deutsche Beitrag zum „Krieg gegen den Terror“

Nach ungefähr einem Monat mit Kampfhandlungen in Afghanistan stellten nach Darstellung der Bundesregierung am 5. November die USA Anforderungen an die Bundesrepublik.[20] Danach bat die US-Führung ihren deutschen Nato-Bündnispartner um die Bereitstellung von insgesamt rund 3900 Soldaten mit dazugehörigem Gerät.[21]

Nach einer Äußerung von US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld war aber zuerst nicht klar, ob diese Anforderung tatsächlich in dieser Form gestellt wurde, oder ob nicht Schröder zumindest teilweise selbst initiativ tätig wurde.[22] Rumsfeld stellte aber in einer anderen Aussage klar, dass das Anforderungsprofil von den USA erstellt wurde und Schröder keine Truppen aufgedrängt hatte.[23]

Am 7. November beschloss die Bundesregierung schließlich die Bereitstellung der umschriebenen 3900 Soldaten.[24]

Am darauf folgenden Tag legte Schröder in einer Regierungserklärung die Gründe für diese Entscheidung dar. Er verwies dabei auf die bekundete Solidarität mit den USA, die Bündnispflicht nach Art. 5 NATO-Vertrag, die UN-Resolution 1368 und auf konkrete Anfragen der amerikanischen Regierung.[25]

2.6 Abweichende Haltungen in der Regierungskoalition

Schon bevor die Bundesregierung die Bereitstellung deutscher Soldaten bewilligte, sogar noch vor der Anforderung durch die USA, wurden innerhalb der Koalitionsfraktionen kritische Stimmen an Schröders Kurs laut. Diese Kritik entzündete sich v. a. am Begriff der „uneingeschränkten Solidarität“ aber auch an den Verhältnissen in Afghanistan. Gerade durch die in der Presse deutlich sichtbare Flüchtlingswelle aus Afghanistan wurde die ablehnende Haltung gegen die Kriegsführung der USA und somit auch gegen eine mögliche Beteiligung Deutschlands an der Militärintervention verstärkt.[26]

Schon nach der Kabinettssitzung vom 7. November wurden die Stimmen bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung laut.[27] Nach der Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder wurde dieses Bild noch klarer.

2.6.1 Abweichler in der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Am Freitag, den 9. November erhärteten sich die Vermutungen, dass die Fraktion der Grünen nicht geschlossen für das eingebrachte Gesetz stimmen würde. So teilte der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Rezzo Schlauch, seinem Kollegen bei der SPD, Peter Struck, mit, dass es innerhalb der grünen Fraktion Stimmen gegen den Antrag der Bundesregierung geben wird.[28] Zwei Tage später am 11. September wurde die ablehnende Linie innerhalb von Bündnis 90/Die Grünen deutlicher und auch namentlich bekannt. Mit einem Positionspapier wandten sich die acht Abgeordneten Annelie Buntenbach, Winfried Hermann, Monika Knoche, Steffi Lemke, Irmingard Schewe-Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Sylvia Voß gegen den Krieg in Afghanistan indem sie ihn als „unverhältnismäßig“ bezeichneten und erklärten, er würde das Problem des Terrorismus nicht lösen, sondern das Land verwüsten, die Gefahr einer Eskalation erhöhen und den Terrorismus fördern. Aber auch andere „grundsätzliche Erwägungen“ sprächen gegen die Zustimmung zum Gesetzesentwurf.[29]

2.6.2 Abweichler in der Fraktion der SPD

Nicht nur in der grünen Fraktion gab es zu diesem Zeitpunkt Stimmen gegen den Militäreinsatz in Afghanistan. Auch in der Fraktion des Bundeskanzlers formierte sich zu diesem Zeitpunkt eine Gruppe von Gegnern. So gab es nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung neben bis zu 25 unentschlossenen Abgeordneten auch vier Abgeordnete, welche den Antrag der Bundesregierung ablehnen wollten: Konrad Gilges, Uwe Jens, Konrad Kunick und Gudrun Roos.[30]

2.6.3 Auf dem Weg zur Vertrauensfrage

Die beiden Koalitionsfraktionen besetzten zu diesem Zeitpunkt 341 von 666 Sitzen im Bundestag.[31] Bereits bei acht Gegenstimmen aus dem Regierungslager hätte folglich die Regierungsmehrheit nicht Bestand gehabt. Dies hätte aber zuvorderst nicht das Scheitern des Regierungsantrages zur Folge gehabt, da die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. schon nach der Regierungserklärung von Kanzler Schröder ihre Zustimmung zum Bundeswehreinsatz bekundeten.[32] Auch für die führenden Akteure der Regierung und der beiden Regierungsparteien und –fraktionen stellte das eventuelle Fehlen der Regierungsmehrheit zu Beginn kein Problem dar.[33] Aus den Reihen der Opposition mehrten sich aber rasch die kritischen Stimmen, wie etwa von CSU-Landesgruppenchef Michael Glos: „Was ist ein Bundeskanzler wert, der keine Mehrheit in den eigenen Reihen hat?“[34] Friedrich Merz forderte daher den Bundeskanzler auf bei einer fehlenden Mehrheit im Regierungslager die Vertrauensfrage zu stellen.[35] Nicht nur die Führung der grünen Fraktion erwartete dies nicht[36], sondern auch von Seiten der Regierung wurde diese Option am Mittag des 12. November noch abgelehnt.[37] Im Laufe des Tages wurde zusehends deutlich, dass die von der Regierungslinie abweichenden Abgeordneten kaum zu überzeugen seien. Gerüchte um einen Wechsel in eine sozialliberale Koalition[38] oder das massenhafte Überlaufen von Abgeordneten zu den erklärten Kriegsgegnern der PDS[39] machten die prekäre Lage noch deutlicher.

Nachdem Bündnis 90/Die Grünen empfohlen den Antrag etwas abzuändern und zu präzisieren, um Gegnern des Antrages entgegenzukommen[40], beschloss der Bundeskanzler am Abend des 12. November zusammen mit der sozialdemokratischen Fraktionsspitze, den Antrag mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 GG zu verknüpfen und teilte dies auch der grünen Fraktionsführung mit.[41]

Die beiden Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P., welche zuerst ihre Zustimmung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan in Aussicht gestellt hatten, sahen sich in einer neuen Situation und gaben ihr ablehnendes Stimmverhalten zur mit dem Einsatz gekoppelten Vertrauensfrage bekannt, bekunden aber erneut, dass sie ohne die Vertrauensfrage dem Antrag der Bundesregierung positiv gegenübergestanden hätten.[42]

2.6.4 Die weiteren Überzeugungsversuche

Nach der Entscheidung des Bundeskanzlers, die er offiziell auch dem Bundestagspräsidenten und dem Bundespräsidenten mitteilte,[43] starteten weitere Überzeugungsversuche. So versuchte Schröder mit seiner Anwesenheit in beiden Fraktionen um Zustimmung für den Militäreinsatz und um Vertrauen in seine Person zu werben. Auch andere Überredungsinitiativen, wie etwa von Hans-Peter Kemper, Landesgruppenchef der SPD in Nordrhein-Westfalen, oder Erhard Eppler, starten. Innerhalb der grünen Fraktion mehren sich währenddessen die kritischen Stimmen gegen die Kriegsskeptiker.[44] Um den Skeptikern entgegenzukommen wurden schließlich Ergänzungen zum Antrag der Bundesregierung verfasst.[45]

Diese Änderungen konnten aber Christa Lörcher, eine SPD-Abgeordnete aus Baden-Württemberg, nicht umstimmen. „Wenn es nicht möglich sein sollte, innerhalb der Fraktion Nein zu sagen, kann ich dieser Fraktion nicht mehr angehören.“[46] wird sie von der Badischen Zeitung zitiert. Auch intensive, mehrstündige Überredungsversuche von Seiten der Fraktionsspitze zeigten keine Wirkung. Lörcher erklärte schließlich am 15. November ihren Austritt aus der SPD-Fraktion.[47]

[...]


[1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (GG), Artikel 68 Abs. 1, Stand: 27.07.2002.

[2] Vgl. Merseburger, Peter: Willy Brandt. Visionär und Realist. 1913 - 1992, Deutsche Verlags Anstalt, Stuttgart 20023, hier v.a. Kapitel „Machtwechsel am Rhein“.

[3] Vgl. Bohnsack, Klaus: Die Koalitionskrise 1981/82 und der Regierungswechsel 1982, in: ZParl 1983, S. 5-33.

[4] Vgl. Kohl, Helmut: Erinnerungen. 1982 – 1990, Droemer Verlag, München 2005, hier v.a. Kapitel I 1, 7 und 11.

[5] Vgl. Bundestagswahlergebnis der Bundestagswahl vom 16.10.1994, (http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/ergeb94/d/t/bun94999.htm), Stand: 15.12.2005.

[6] Vgl. Bundestagswahlergebnis der Bundestagswahl vom 27.09.1998, (http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/ergeb98/d/bunu.htm), Stand: 15.12.2005.

[7] Aufbruch und Erneuerung – Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert: Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bonn, 20. Oktober 1998, (http://www.datenschutz-berlin.de/doc/de/koalo), Stand: 17.12.2005, Kapitel XI, Nr. 7.

[8] Ebd., Kapitel XI, Nr. 9.

[9] Vgl. Schöllgen, Gregor: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, C.H.Beck, München 20043, hierzu besonders Kapitel 7.

[10] Vgl. Deutsches Historisches Museum: Lebendiges Museum Online (LeMO): Chronik 2001

(http://www.dhm.de/lemo/html/2001/index.html), Stand 15.12.2005.

[11] Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages, 14. Wahlperiode, 186, Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. September 2001, (http://dip.bundestag.de/btp/14/14186.pdf), Stand: 15.12.2005, Hervorhebungen im Text durch den Autor.

[12] Ebd.

[13] Ebd.

[14] Ebd.

[15] Siehe vorhergehende Fußnote.

[16] Vgl. United Nations Security Council: Resolution 1368 (2001) Adopted by the Security Council at its 4370th meeting, on 12 September 2001, (http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N01/533/82/PDF/N0153382.pdf), Stand: 15.12.2005.

[17] Bush, Georg W.: Rede vom 20. September 2001, in: Edwards, J.W./Montant, W.S./DeRose, Louis (Hrsg.): Keine Macht dem Terror. United We Stand. Reden und Ansprachen zum 11. September 2001, Mundus Media, Essen 2001, S. 173-180.

[18] Bush, Georg W.: Rede vom 7. Oktober 2001, in: Edwards/Montant/DeRose, S. 193-195.

[19] Vgl. ebd.

[20] Vgl. sueddeutsche.de: Kabinett stimmt Bereitstellung von Soldaten zu, 7.11.2001, (http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/816/7809), Stand: 16.12.2005.

[21] Dieses Kontingent sollte sich aus ca. 1800 Soldaten der Seestreitkräfte zum Einsatz im Mittelmeer oder Rotem Meer, 250 Sanitäter mit MedEVac-Airbus, 800 ABC-Abwehrkräfte mit Fuchs-Spürpanzern, 100 Spezialkräften und 500 Soldaten mit Transall-Transportflugzeugen zusammensetzen.

Vgl. Szandar, Alexander: Zuschlagen und abhauen?, in: Der Spiegel 46/2001, 12.11.2001, S. 42.

Vgl. Vgl. Brüning, Nicole/Krumrey, Henning/Wiegold, Thomas u.a.: Schröder macht Ernst, in: Focus 46/2001, 12.11.2001, S. 20f.

[22] Vgl. Brüning/Krumrey/Wiegold: S. 26.

[23] Vgl. sueddeutsche.de: Kabinett stimmt Bereitstellung von Soldaten zu.

[24] Vgl. ebd.

[25] Vgl. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages, 14. Wahlperiode, 198. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 8. November 2001, (http://dip.bundestag.de/btp/14/14198.pdf), Stand: 15.12.2005, S. 19283ff.

[26] Vgl. Beste, Ralf/Deupmann, Ulrich/Knaup, Horand: „Das ist ganz, ganz heiß“, in: Der Spiegel 45/2001, 5.11.2001, S. 22-25.

[27] Vgl. sueddeutsche.de: Fischer droht Grünen mit Rücktritt, 08.11.2001 (http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/495/3492/), Stand: 16.12.2005.

Vgl. sueddeutsche.de: Kabinett stimmt Bereitstellung von Soldaten zu.

[28] Vgl. Feldkamp, Michael F.: Chronik der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder im November 2001, in: ZParl 2002, S. 6.

[29] Vgl. Positionspapier der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen Annelie Buntenbach, Steffi Lemke, Christian Simmert, Monika Knoche, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Sylvia Voß und Winfried Hermann zum Antrag der Bundesregierung zur Bereitstellung deutscher bewaffneter Streitkräfte, 11.11.2001 (http://www.documentarchiv.de/brd/2001/berliner-appell_gruene.html) Stand: 16.12.2005.

[30] Vgl. sueddeutsche.de: Parteirat unterstützt Bundeswehreinsatz, 12.11.2001,

(http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/931/1930), Stand: 17.12.2001.

Vgl. Feldkamp, S. 6.

[31] Beste, Ralf/Bornhöft, Petra/Deupmann, Ulrich u.a.: Abmarsch in die Realität, in: Der Spiegel 46/2001, 12.11.2001, Schaubild: Schröders knappe Mehrheit, S. 25.

[32] Vgl. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags, 8. November 2001, S. 19288ff, S. 19291ff.

[33] Vgl. Jenseits der roten Linie. Anatomie einer Schicksalswoche, in: Der Spiegel 47/2001, 19.11.2001, S. 28f.

Vgl. Gefahr einer völligen Isolierung, Interview mit Gerhard Schröder, in: Focus 46/2001, 12.11.2001, S. 34.

[34] Brüning/Krumrey/Wiegold: S. 24.

[35] Vgl. Feldkamp: S. 6.

[36] Vgl. Interview mit Rezzo Schlauch, in: Der Spiegel 46/2001, 12.11.2001, S.26.

[37] Vgl. Jenseits der roten Linie: S. 28.

[38] Vgl. ebd. S. 29.

[39] Vgl. Berg, Stefan: Ganz, ganz sensibel, in: Der Spiegel 46/2001, 12.11.2001, S. 30.

[40] Vgl. Feldkamp: S. 7.

[41] Vgl. Jenseits der roten Linie: S. 29.

[42] Vgl. Feldkamp: S. 7.

[43] Vgl. Jenseits der roten Linie: S. 32.

Vgl. Feldkamp: S. 7.

[44] Vgl. Jenseits der roten Linie: S. 32.

[45] Vgl. Feldkamp: S. 7.

[46] Jenseits der roten Linie: S. 32.

[47] Vgl. Ebd. S. 32ff.

Final del extracto de 34 páginas

Detalles

Título
Gerhard Schröder und Artikel 68 GG. Zwei Vertrauensfragen im Vergleich
Universidad
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Curso
Bundestagswahl 2005: Vorgeschichte - Rahmenbedingungen - Ergebnisse
Calificación
2,0
Autor
Año
2006
Páginas
34
No. de catálogo
V53967
ISBN (Ebook)
9783638492720
ISBN (Libro)
9783656776024
Tamaño de fichero
591 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit beleuchtet zuerst die Vertrauensfrage vom 16.11.2001, ihre Vorgeschichte, Entstehung und Ausgang. Anschließen wird die Vertrauensfrage vom 1.7.2005 unter eben denselben Aspekten betrachtet. Nach einem Vergleich der beiden Situationen (politische Vorhaben, Macht- und Gesinnungsverschiebungen, Handlungsgründe des Kanzlers) geht der Autor noch der Frage nach Sinn oder Doppelsinn der Vertrauensfrage auf den Grund.
Palabras clave
Gerhard, Schröder, Artikel, Zwei, Vertrauensfragen, Vergleich, Bundestagswahl, Vorgeschichte, Rahmenbedingungen, Ergebnisse
Citar trabajo
Diplom-Politologe Martin H. Hetterich (Autor), 2006, Gerhard Schröder und Artikel 68 GG. Zwei Vertrauensfragen im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53967

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