Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 achtes Sozialgesetzbuch (SBG VIII)). Mit diesem Paragraphen wird eine der grundlegenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben. Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe sind die Leistungen, die in § 2 Abs. 2 SBG VIII genannt werden. Zu denen gehören auch die Heimerziehung und die betreuten Wohnformen (Nr. 4). Dies ist jedoch nur eine von vielen Unterstützungsangeboten für junge Menschen und ihren Familien in Belastungs- und Krisensituationen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) (2014), lebten Ende des Jahres 2014 rund 72.000 junge Menschen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen nach § 34 SBG VIII. In § 34 S.1 SBG VIII ist Heimerziehung als eine Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht definiert. Der Begriff „Einrichtung“ wird jedoch im Gesetz nicht näher definiert. Dementsprechend ist auch das Angebot an Heimformen sehr differenziert. Im Zuge der Modernisierung nimmt die Individualisierung in der sozialen Arbeit immer mehr an Bedeutung in der Sozialen Arbeit zu. Um den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, werden im Heimalltag zahlreiche Methoden eingesetzt, die das Ziel verfolgen, Erziehung gewährleisten zu können. Ohne die Integration methodischer Techniken ist professionelles und erfolgreiches Handeln in diesem Handlungsfeld nicht möglich.
„Allerdings hat die Heimerziehung aufgrund ihrer Geschichte bis heute gegen Vorurteile und Unverständnis in der Bevölkerung anzukämpfen. Denn es wird mit dem Begriff der Heimerziehung in der Öffentlichkeit weiterhin nicht selten eine anstaltsähnliche Unterbringung in großen Institutionen unter pädagogischer Strenge verbunden“ (Rätz et. al. 2014).
Aus dem oben Genannten entsteht die Frage, welchen Stellenwert Heimerziehung in der Vergangenheit hatte und wie die heutige Heimerziehung strukturiert ist. Des Weiteren soll die vorliegende Arbeit erörtern, welche Anforderungen an die professionellen Fachkräfte in der Heimerziehung gestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entwicklungslinien der Heimerziehung
2.1 Heimerziehung in der Nachkriegszeit und die „Heimkampagne“
2.2 Heimerziehung in der DDR
2.3 Die Einführung des KJHG/SGB VIII
3 Organisation und Struktur der Heimerziehung
3.1 Inhalte und Ziele
3.2 Das differenzierte Leistungsangebot
3.2.1 Außenwohngruppe
3.2.2 Heilpädagogische/ therapeutische Heimgruppen
3.2.3 Familienähnliche Wohnformen
3.2.4 Verselbständigungsgruppe und Betreutes Wohnen
3.2.6 Geschlossene Unterbringung
3.3 Methoden der Heimerziehung
3.3.1 Pädagogische und therapeutische Methoden
3.3.2 Methoden zur Umsetzung der individuellen Erziehungsziele
4 Anforderungen an die Fachkräfte
4.1 Handlungskompetenz
4.2 Sozial- und Selbstkompetenz
5 Fazit
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Jessica Johnsen (Autor:in), 2017, Heimerziehung als Teil des Handlungsfeldes Kinder- und Jugendhilfe. Geschichte, Struktur und erforderliche Kompetenzen der Fachkräfte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/540341
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