Heimerziehung als Teil des Handlungsfeldes Kinder- und Jugendhilfe. Geschichte, Struktur und erforderliche Kompetenzen der Fachkräfte


Term Paper, 2017

24 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entwicklungslinien der Heimerziehung
2.1 Heimerziehung in der Nachkriegszeit und die „Heimkampagne“
2.2 Heimerziehung in der DDR
2.3 Die Einführung des KJHG/SGB VIII

3 Organisation und Struktur der Heimerziehung
3.1 Inhalte und Ziele
3.2 Das differenzierte Leistungsangebot
3.2.1 Außenwohngruppe
3.2.2 Heilpädagogische/ therapeutische Heimgruppen
3.2.3 Familienähnliche Wohnformen
3.2.4 Verselbständigungsgruppe und Betreutes Wohnen
3.2.6 Geschlossene Unterbringung
3.3 Methoden der Heimerziehung
3.3.1 Pädagogische und therapeutische Methoden
3.3.2 Methoden zur Umsetzung der individuellen Erziehungsziele

4 Anforderungen an die Fachkräfte
4.1 Handlungskompetenz
4.2 Sozial- und Selbstkompetenz

5 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 achtes Sozialgesetzbuch (SBG VIII)). Mit diesem Paragraphen wird eine der grundlegenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben. Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe sind die Leistungen, die in § 2 Abs. 2 SBG VIII genannt werden. Zu denen gehören auch die Heimerziehung und die betreuten Wohnformen (Nr. 4). Dies ist jedoch nur eine von vielen Unterstützungsangeboten für junge Menschen und ihren Familien in Belastungs- und Krisensituationen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 2015, S. 13 ff.).

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) (2014), lebten Ende des Jahres 2014 rund 72.000 junge Menschen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen nach § 34 SBG VIII (vgl. S. 13). In § 34 S.1 SBG VIII ist Heimerziehung als eine Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht definiert. Der Begriff „Einrichtung“ wird jedoch im Gesetz nicht näher definiert. Dementsprechend ist auch das Angebot an Heimformen sehr differenziert (vgl. Möller/Nix 2006, S. 161). Im Zuge der Modernisierung nimmt die Individualisierung in der sozialen Arbeit immer mehr an Bedeutung in der Sozialen Arbeit zu. Um den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, werden im Heimalltag zahlreiche Methoden eingesetzt, die das Ziel verfolgen, Erziehung gewährleisten zu können. Ohne die Integration methodischer Techniken ist professionelles und erfolgreiches Handeln in diesem Handlungsfeld nicht möglich (vgl. Günder 2015, S. 191 ff.).

„Allerdings hat die Heimerziehung aufgrund ihrer Geschichte bis heute gegen Vorurteile und Unverständnis in der Bevölkerung anzukämpfen. Denn es wird mit dem Begriff der Heimerziehung in der Öffentlichkeit weiterhin nicht selten eine anstaltsähnliche Unterbringung in großen Institutionen unter pädagogischer Strenge verbunden“ (Rätz et. al. 2014, S. 167).

Aus dem oben Genannten entsteht die Frage, welchen Stellenwert Heimerziehung in der Vergangenheit hatte und wie die heutige Heimerziehung strukturiert ist. Des Weiteren soll die vorliegende Arbeit erörtern, welche Anforderungen an die professionellen Fachkräfte in der Heimerziehung gestellt werden.

Zu Beginn wird zunächst die Geschichte der Heimerziehung dargestellt. Schwerpunkte hierbei liegen bei der Heimerziehung in der Nachkriegszeit und der „Heimkampagne“ (2.1), der Heimerziehung in der DDR (2.2) und der Einführung des KJHG/ SGB VIII (2.3). Nachfolgend wird dann die Struktur und Organisation der Heimerziehung in der heutigen Zeit beschrieben. Dazu gehören die Inhalte und Ziele der Heimerziehung (3.1), das differenzierte Leistungsangebot (3.2) und die Methoden der Heimerziehung (3.3). In Kapitel 3 wird der Blick auf die Heimmitarbeiter(innen) gelenkt. Hier wird geschildert, welche Handlungskompetenzen (4.1), Sozial- und Selbstkompetenzen (4.2.) in diesem Handlungsfeld erforderlich sind. Abschließend wird im Fazit eine kritische Betrachtung und ein Ausblick im Hinblick auf die aktuelle Heimerziehung gegeben.

2 Entwicklungslinien der Heimerziehung

Mitte des 16. Jahrhunderts wurden in Deutschland die ersten Waisenhäuser eröffnet. Dort gehörte vor allem Strenge und Disziplin zur Tagesordnung. Erste pädagogische Ansätze für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses folgten erst mit Beginn der Aufklärung (18. Jahrhundert). Nennenswerte Namen sind hier Rousseau, Wichern und Pestalozzi. Letzterer gilt heute noch als Begründer des „Familienprinzips“, welches heutzutage in den stationären Erziehungshilfen zu beobachten ist. Jedoch wurden die pädagogischen Erkenntnisse nur in wenigen Städten tatsächlich in das Erziehungskonzept aufgenommen. Strenge, Strafen und Schweigen stellten in den meisten Waisenhäusern weiterhin die Normalität dar. Der Begriff „Heim“ wurde erst Anfang des 20. Jahrhunderts üblich. Vorher benutze man Ausdrücke wie „Zwangs-/ Fürsorgeerziehungsanstalten“ oder „Jugendschutzlager“ (vgl. Günder 2015, S. 16 ff.).

Auch wenn die Praxis der Heimerziehung aus früheren Zeiten zu der Entwicklung der Erziehung in Heimen heutzutage beigetragen haben, fehlen theoretische Auseinandersetzungen mit der Heimerziehung vor 1945 (vgl. Krause 2004, S. 54 f.). Daher wird in dieser Arbeit nur die geschichtliche Entwicklung der Heimerziehung ab Ende des zweiten Weltkrieges (1945) dargestellt.

2.1 Heimerziehung in der Nachkriegszeit und die „Heimkampagne“

Nach dem zweiten Weltkrieg waren etliche Kinder und Jugendliche heimat- bzw. elternlos. Es gab allerdings nur wenige Heime und qualifizierte Mitarbeiter(innen). So kam es, dass nicht ausgebildetes Personal, z.B. ehemalige Soldaten, als Betreuer(in) für eine im Durschnitt 30-Kopf große Gruppe eingesetzt worden sind. Es folgten wie zu früheren Zeiten wieder Strenge, Disziplin und Ordnung in der Erziehung, da die Mitarbeiter(innen) keine anderen Methoden kannten, um die Kinder und Jugendlichen zu kontrollieren. Ausnahmen waren in München zu beobachten. Das Familienprinzip, welches Jahre lang außer Acht gelassen wurde, wurde von Andreas Mehring in den Heimalltag integriert. Bundesweit konnte Mehring dies jedoch trotz seines Engagements nicht durchsetzen (vgl. Günder 2015, S. 24 f.).

Mit der sogenannten „68er Bewegung“ wurden Ende der 1960er Jahre die miserablen Zustände der Heimerziehung aufgedeckt. Linke Studenten(innen)gruppen organisierten Demonstrationen, verteilten Flugblätter oder besetzten ganze Heime. Auf dem Flugblatt vom 28.06.1969 aus dem Hessischen Heim „Staffelberg“ stand geschrieben: „Wir fordern Offenlegung sämtlicher Verwaltungsvorgänge, Finanzkontrolle. […] Wir fordern Rausschmiß aller Erzieher, die prügeln bzw. geprügelt haben. […] Wir fordern Abschaffung der Anstaltskleidung und Flatterklamotten; die Haarlänge geht die Erzieher einen Dreck an“ (Rätz et. al. 2014, S. 165). Im Fokus dieser Bewegung, die auch „Heimkampagne“ genannt wird, standen die schlechten Bedingungen in den Heimanstalten, primär aber das schlecht ausgebildete Personal und deren Erziehungspraktiken (vgl. ebd. S. 165).

Die Studenten(innen)gruppen der „68er Bewegung“ gewannen das Interesse der Öffentlichkeit. 1977 wurde von der Kommission Heimerziehung ein Bericht veröffentlicht, welcher in erster Linie das unqualifizierte Personal, die Gewalt in den Heimen, die schlechte Versorgung und die mangelnden Zukunftsperspektiven der Heimbewohner in ein kritisches Licht stellte. Dieser und weiterer Berichte lösten bedeutende Reformansätze aus, z.B. die Einführung von Heimräten. Die Skandalisierung der Heimerziehung führte hinzufügend dazu, dass Anfang der 1970er Jahre eine Dezentralisierung der Heime stattfand. Großheime verwandelten sich zunehmend zu kleinen Wohngruppen, in denen individuell besser auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen werden konnte. Versorgungseinrichtungen, wie sie in den Großheimen zu finden waren (z.B. Großküche oder Wäscherein) wurden abgeschafft und durch eine Selbstversorgungsstruktur ersetzt. Zudem wurden die bislang großen Schlafsäle umgebaut zu kleinen, persönlichen Zimmern (vgl. Rätz et. al. 2014, S. 165 ff.).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Überlastung der Heime und die dort herrschende Strenge, ausgehend vom unausgebildeten Personal prägend für diese Zeit war. Die Heimkampagne Ende der 1960er Jahre setzte die stationäre Unterbringungsform so sehr unter Druck, dass diese Hilfeform vielfach in Frage gestellt wurde und erste Veränderungen folgten.

2.2 Heimerziehung in der DDR

Spricht man von der DDR-Heimerziehung als Teil der DDR-Erziehung stößt man auf einige signifikante Begriffe, die die Erziehung zu der Zeit sehr prägten. An erster Stelle ist hier die Kollektiverziehung zu nennen. Dies war in der DDR die zentrale und vor allem auch einzige Methode. Ziele, Inhalte und Aufgabenstellung der Erziehung waren offiziell festgelegt. Sie sollten die Realisierung eines idealen Menschenbildes sicherstellen (vgl. Krause 2004, S. 171). Wie auch die gesamte DDR-Gesellschaft stellte sich auch die Heimerziehung gegen den Individualisierungsprozess der Moderne. Das „Wir“ stand über dem „Ich“. Die jungen Menschen in den Heimen wurden als Teil der Gesellschaft gesehen und nicht als freie Individuen. Erziehungsziele waren selten auf die individuellen Stärken der Heimbewohner ausgerichtet. Dies führte unter anderem dazu, dass jegliche Rechte der Heimbewohner(innen) und ihrer Eltern verletzt worden sind, wie z.B. das Recht auf Information, Meinungsfreiheit oder Freizügigkeit (vgl. ebd. S. 183 ff.).

Die Politik war im Bereich der Heimerziehung sehr an den integrativen Prozessen interessiert: „[Heimerziehung] sollte problematisch agierende Minderjährige aufnehmen und entsprechend der Vorgaben betreuen und erziehen“ (Krause 2004, S. 197). Sie sollte das schaffen, was die Gesellschaft zuvor nicht geschafft habe. Die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sollte durch die dort tätigen Pädagogen(innen) so beeinflusst werden, dass sie später erfolgreich ihren Teil zur Arbeit in der Gesellschaft beitragen können. „[D]ie Erzieher [sagten] den Kindern […], was sie tun, wie sie denken und wohin sie sich entwickeln sollten“ (Krause 2004, S. 167). Bei der DDR-Erziehung wird daher auch oft von Beeinflussungspädagogik gesprochen (vgl. ebd. S. 188 ff.)

Individualisierung, Enttraditionierung, offene Entwicklung, Pluralität, Komplexität und Differenzierung sind charakteristisch für moderne Gesellschaften. Die DDR versuchte diese Modernisierungsprozesse jedoch in weitgehenden Teilen zu unterdrücken. Auch wenn zu dieser Zeit in der Welt viel nach dem Satz „Niemand kann mit Bestimmtheit sagen, was morgen sein wird“ gehandelt wurde, wollte die DDR dennoch ihre Entwicklungen planen. So sollten die festgelegten Ziele und Inhalte der Erziehung das Geschehen im Heim kalkulierbar machen und die Vielfalt einschränken. Heime in ländliche Gebiete zu verlagern, die Informationen zu selektieren und eine organisierte Nähe zu schaffen, sollte verhindern, dass die Prozesse der Modernisierung Teile der DDR erreichten (vgl. ebd. S. 186 ff.).

Dennoch „war die Praxis auf der Ebene der Interaktion von der Dynamik spontaner Entwicklungen viel mehr bestimmt als festgelegte Programme und instrumentelle Methodik interdierten“ (Krause 2004, S. 190). Besonders die nicht offizielle Seite der Heimerziehung, in der trotz staatlicher Vorgaben zwischenmenschliche Beziehungen von Betreuer(innen) zu Bewohner(innen) herrschten, war sehr entscheidend für die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen (vgl. ebd. S. 190).

Vor allem gegen Ende der DDR-Zeit gab es auch Gegenbewegungen. Ab den 1980er Jahren konnte die DDR dem Druck der weltweiten Modernisierung nicht mehr standhalten, sodass es möglich war Veränderungen im Heimwesen zu bewirken, meist war dies sogar von Einzelpersonen verursacht. Dieser unbewusst geschehende Modernisierungsprozess führte letztendlich zu der Abschaffung der Kollektiverziehung, wodurch auch die Individualität der jungen Menschen mehr berücksichtigt worden ist. Zusätzlich fanden erste Ansätze selbstorganisierter Veränderungen statt, denen nach der Wende 1989 ein fachlicher Umbau der Heimerziehung, wie z.B. die Qualifizierung des Personals, folgte (vgl. Krause 2004, S. 199).

Zusammenfassend ist die Heimerziehung in der DDR wesentlich geprägt durch die Kollektiverziehung, starke Fremdbestimmung und Leistungsorientiertheit sowie der dazu geringen Beachtung der Individualität und der Rechte der Kinder und Jugendlichen. Die Heimerziehung widersetze sich wie die gesamte DDR-Gesellschaft den Modernisierungsprozessen der restlichen Welt.

2.3 Die Einführung des KJHG/SGB VIII

Am 01.01.1991 trat in den alten und am 03.10.1990 in den neuen Bundesländern das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) und damit auch das SGB VIII in Kraft. Dies „hat als neue rechtliche Grundlage der Jugendhilfe in der Bundesrepublik das noch wesentlich auf Strukturprinzipien und Vorgaben des Reichsjugendwohlfahrtsgesetztes von 1922 basierende Jugendwohlfahrtsgesetz [JWG] abgelöst“ (Jordan et. al. 2015, S. 82). Die Geschichte dieses Gesetzes begann jedoch bereits 20 Jahre zuvor. Nach der Heimkampagne wurden erstmalig Schritte seitens der Regierung in Richtung einer Reform des Jugendhilferechts unternommen. 1970 wurde eine Sachverständigenkommission berufen, gefolgt von einem Diskussionsentwurf eines Jugendhilferechts, der jedoch 1977 vom Land Baden-Württemberg Konkurrenz bekam, sodass die Reformbewegungen zum Stillstand kamen. Als 1987 dann der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl die Neuordnung des Jugendhilferechts ankündigte, folgten schnell die nächsten Schritte. Am 27.3.1989 wurde der Regierungsentwurf im Kabinett beschlossen und die notwendigen weiteren Umsetzungen geschahen direkt. Der Bundestag beschloss daraufhin am 28.3.1990 das KJHG (vgl. Möller/Nix 2006, S. 15 ff.).

Bis das SBG VIII seine jetzige Form erreicht hatte, dauerte es allerdings noch einige Jahre. Da die Neuordnung des Jugendhilferechts sehr schnell erfolgte, warf das Gesetz einige Lücken auf, sodass sich bereits im Frühjahr 1993 die erste Änderung des SBG VIII sich ergab. (vgl. Möller/Nix 2006, S. 17 f.) Weitere Reformen des SBG VIII ergaben sich Anfang des 21. Jahrhunderts. Aufgrund von einigen entsetzlichen Todesfällen von Kindern „wurde in der Praxis deutlich, dass es fachlich verbindlicher und somit gesetzlich normierter Standards für die Kinderschutzarbeit geben muss“ (Jordan et. al. 2015, S. 87). Daraus resultierte zunächst 2005 das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK). Ein wesentlicher Bestandteil dessen war die Einführung des § 8a SBG VIII. Dieser legt die Standards bei der Kenntnis einer konkreten Kindeswohlgefährdung fest. Am 1.1.2012 trat dann das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft, welches weitere Lücken im Kinderschutz füllte, wie z.B. §72 a SBG VIII. In diesem wurde festgelegt, dass die Beschäftigten einer Einrichtung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen haben. Diese Norm wurde unter anderem aufgrund der damals aktuellen Debatten um die Missbrauchsskandale in den Heimen der 1950er und 1960er Jahren hervorgerufen (vgl. Jordan et. al. 2015, S. 87 f.).

Kritiker behaupten, dass das SBG VIII sehr familienlastig ist. Gerade aufgrund moderner Entwicklungen hätten die Minderjährigen viel öfter Adressaten der Vorschriften sein sollen. „Die Erwartungen […], dass […] der junge Mensch als Träger von eigenen Rechten stärker in den Mittelpunkt des Gesetzes gestellt wird und ihm mit zunehmendem Alter auch weitgehende Antrags- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden, löst das Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht ein“ (Jordan et. al. 2015, S. 87)

Zusammengefasst stellt die Einführung des SGB VIII und alle folgenden Änderungen daran, einen Meilenstein in der Entwicklung der Heimerziehung dar. Zahlreiche Normen des Gesetzes bewirken, dass Zustände, wie man sie aus der Nachkriegszeit und DDR kennt, im Idealfall nicht mehr vorkommen sollten.

3 Organisation und Struktur der Heimerziehung

Nachdem im vorhergegangenen Kapitel die damalige Heimerziehung dargestellt wurde, wird sich im folgende Kapitel nun auf die Gegenwart konzentriert.

3.1 Inhalte und Ziele

Unter Heimerziehung versteht man die „Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer Einrichtung“ (Jordan et. al. 2015, S. 265). Gemäß § 34 SGB VIII soll Heimerziehung Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Was alles nun zu Heimerziehung gehört, wird aus diesem Paragraphen nicht deutlich. Der § 34 SBG VIII gibt in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften (§§ 1-10 des SGB VIII) lediglich einige Mindeststandards für die Strukturierung von Heimerziehung vor. So sind gemäß § 5 SBG VIII die Personensorgeberechtigten an der Wahl der Heimeinrichtung zu beteiligen. Auch die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Beteiligung. Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SBG VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Des Weiteren ist auch die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen bei der Ausgestaltung der Leistungen, also auch bei der Heimerziehung zu fördern (§ 9 S. 1 Nr. 3 SBG VIII).

Mit der Lebensweltorientierung als Leitgedanke des SBG VIII werden in der Heimerziehung sowohl die früheren als auch die gegenwärtigen Beziehungen der jungen Menschen beachtet und gefördert. Jugendhilfe stellt eine ressourcenorientierte Entwicklungshilfe dar, in der vor allem auch die Individualität der Kinder und Jugendlichen gewichtet wird (vgl. Günder 2015, S. 48 f.). Gemäß § 27 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 SBG VIII umfasst der Förderauftrag einer Erziehungshilfe, Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Der Schulbesuch bzw. die Berufsausbildung ist in der Praxis jedoch nicht Teil des Heimalltages (vgl. Möller/Nix 2006, S. 162).

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Details

Title
Heimerziehung als Teil des Handlungsfeldes Kinder- und Jugendhilfe. Geschichte, Struktur und erforderliche Kompetenzen der Fachkräfte
College
University of Applied Sciences Dortmund
Course
Professionelles Handeln in der sozialen Arbeit I
Grade
1,7
Author
Year
2017
Pages
24
Catalog Number
V540341
ISBN (eBook)
9783346183682
ISBN (Book)
9783346183699
Language
German
Keywords
stationäre jugendhilfe, Heimerziehung, Kinder- und Jugendhilfe, Rahmenbedingungen, Handlungsfelder sozialer Arbeit
Quote paper
Jessica Johnsen (Author), 2017, Heimerziehung als Teil des Handlungsfeldes Kinder- und Jugendhilfe. Geschichte, Struktur und erforderliche Kompetenzen der Fachkräfte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/540341

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