Brauchen Schulen einen Beratungslehrer? Berufsbild und Bedarf


Trabajo Escrito, 2013

16 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition von Beratung
2.1 Notwendigkeit der Beratung
2.2 Ziele der Beratung

3 Berufsbild: Beratungslehrer- Die schulische Beratung durch den Lehrer
3.1 Die Einzelfallhilfe
3.2 Die Schullaufbahnberatung
3.3 Die Systemberatung

4 Das Lehrer-Schuler Verhaltnis im Beratungsdialog
4.1 Phasen eines Beratungsvorganges

5 Probleme, Konflikte und Grenzen der Beraterrolle

6 Fazit

7 Quellen

1 Einleitung

Welche Bedeutung wird heutzutage der Beratung zugemessen?

In Bezug auf den schulischen Kontext, benotigt die Schule eine speziell ausgebildete Lehrkraft bei aktuellen Problemen und Konflikten? Und wie sehen die Sichtweisen und die Erwartungshaltung des Klienten aus? (Palmowski, 1995, S.34).

Um diese Fragen klaren zu konnen, werden erstmals die grundlegenden Eigenschaften eines Beratungslehrers aufgezeigt und im aktuellen Kontext die Bedeutung der Beratung betrachtet. Da Beratung ein sehr vielfaltiges Feld ist, beschrankt sich diese Hausarbeit auf die schulische Beratung, die in drei groBere Bereiche eingeteilt wird. Die verschiedenen Tatigkeitsfelder des Beratungslehrers, die in den Blick genommen werden, beziehen sich auf die individuelle Einzelfallhilfe, die Schullaufbahnberatung und zuletzt auf die Beratung von Schule und Lehrkraften.

Des Weiteren wird die Klient-Berater-Beziehung vorgestellt und es wird auf die Phasen eines Beratungsgespraches eingegangen. Die Fokussierung auf verschiedene Beratungssituationen soll letzten Endes auf mogliche Probleme, die im Verlaufe des Beratungsprozesses entstehen konnen, hinfuhren und somit zugleich die Grenzen der Beraterrolle darstellen.

2 Definition von Beratung

Sofern man sich mit Beratung als Aufgabe der Lehrer/Innen auseinandersetzt, sollten zu allererst die Definitionen in den Blick genommen werden.

Beratung findet taglich in den unterschiedlichsten Bereichen als zwischenmenschliche Interaktion informell statt. Dies kann in der Familie, in Schulen, Firmen und an Orten sein, die nicht speziell als Beratungsstelle ausgewiesen sind (Krause et al., 2003, S.7).

Inhaltlich betrachtet, bedeutet Beratung erstmals nichts weiteres, als einen Rat an einen Ratsuchenden zu geben, wobei diesem dann uberlassen ist, ob er diesen Rat annimmt oder nicht (Vogel, 1995, S.6).

Dietrich definiert Beratung als eine „Form einer interventiven und praventiven helfenden Beziehung, in der ein Berater mittels sprachlicher Kommunikation [...] versucht, bei einen desorientierten [...] Klienten einen auf kognitiv-emotionale Einsichtfundierten aktiven Lernprozess in Gang zu bringen, in dessen Verlauf seine Selbsthilfebereitschaft, seine Selbststeuerungsfahigkeit und seine Handlungskompetenz verbessert werden konnen ‘ (Burg, 2008, S.65 zitiert nach Dietrich, 1983, S.2). Burkart erweitert den Beratungsbegriff indem er auf die Wichtigkeit der Motivation und Zielsetzung des Klienten hinweist (Burg, 2008. S.66 nach Burkart, 1995, S.119).

Eine erfolgreiche Beratung besteht nach Schwarzer und Posse in einer gemeinsamen Verantwortung von Berater und Klienten (Burg, 2008, S.66 nach Schwarzer & Posse, 1986, S.793)

Der Beratungsprozess kennzeichnet sich dadurch aus, dass er nur fur einen bestimmten Zeitraum vorgesehen ist, auf freiwilliger Basis beruht und die Absicht besitzt, eine gemeinsame Entscheidungshilfe fur die personlichen Probleme des Klienten zu erarbeiten (Burg, 2008 nach Schwarzer & Posse, 1986).

Der Anlass fur Beratung kann unterschiedlicher Art sein, haufig handelt es sich um Informationsbedarf oder die Hoffnung auf Stabilisierung eines instabilen Bereichs im Leben des Klienten, wozu die Identifikation von Problemen und die Aufdeckung von Ressourcen gehoren konnen (Krause et al., 2003, S.28 f.). Allerdings basiert der Beratungsprozess nicht nur auf dem Austausch von Informationen sondern ebenfalls auf der Berucksichtigung der personlichen Bedurfnisse und Wunsche aber auch der Angste der Klienten, die nicht auBen vor gelassen werden durfen. Beratung ist somit nach Vogel ein interpersonaler Prozess, an dem mindestens zwei Personen beteiligt sind mit dem primaren Ziel eine Ubereinstimmung zwischen gegebenen Informationen und dem Interesse des Ratsuchenden zu erlangen (Vogel, 1995, S.6). Hervorgehoben wird die emanzipierte Rolle des Klienten, was in der Starkung seiner Entscheidungsfreiheit und Autonomie ablesbar ist. Ebenso die partnerschaftliche Beziehung von Ratgeber und Ratsuchenden sowie die Fokussierung auf Potentiale und Ressourcen des Ratsuchenden und der Respektierung seiner Personlichkeit werden in den Vordergrund geruckt (Burg, 2008, S.71; Vogel, 1995, S.10).

2.1 Notwendigkeit der Beratung

Nachdem die Definitionen von unterschiedlichen Autoren aufgezeigt wurden, steht nun die Frage nach der aktuellen Notwendigkeit von Beratung im Vordergrund.

Wer nimmt Heutzutage uberhaupt Beratung in Anspruch?

Um auf die Nachfrage der schulischen Beratung naher eingehen zu konnen, wird sich zuerst dem generellen Bedarf an Beratung gewidmet.

In den letzten Jahren wurde, durch eine Vielzahl von Aufgabenbereichen mit Beratungsinhalten, deutlich dass ein groBer Bedarf an Beratung besteht welcher auch stetig zunimmt (Vogel, 1995, S.8). Wie bereits erwahnt, erfolgt Beratung in vielen Lebensbereichen und aus unterschiedlichen Anlassen heraus, wer sind also die Klienten der Beratung innerhalb der Schule?

Ist es nicht vor allem im Alter der Adoleszenz, in dem Lebensabschnitt, in welchem Jugend- liche mit der Selbstfindung aber auch mit der Sinnfrage beschaftigt sind, wichtig den Jugend­lichen eine Hilfestellung zu gewahrleisten bezuglich Entscheidungen die ihre Zukunft betreffen? Dem gegenuber steht jedoch die Frage, ob diese dargebotene Unterstutzung seitens der Jugendlichen uberhaupt wahrgenommen wird oder ist es nicht viel mehr so, dass eine selbststandige Problemlosung und Entscheidungsfindung bevorzugt wird?

Es konnte ebenso eine Frage der Motivation sein, da das Problem in der Regel von den entsprechenden Lehrer/innen beschrieben wird und dadurch der Anlass eines Beratungs- gespraches entsteht (Burg, 2008, S.102 nach Selvini et al. 1978).

Grundsatzlich haben es Berater tatsachlich in erster Linie mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die vor allem aus den ersten sechs Schuljahrgangen kommen wohin gegen im zunehmenden Alter die Meldungen verhaltnismaBig deutlich absinken (Malsch, 1994, S.114). Vogel vertritt die Meinung, dass Schuler einer Beratung hinsichtlich ihrer Schullaufbahn, bei Unterrichtsstorungen sowie aber auch bei ganz individuellen Problemen bedurfen, da immer haufiger Lernschwierigkeiten und Erziehungsprobleme sowie Entwicklungsgefahrdungen der Kinder und Jugendlichen festgestellt werden konnen (Vogel, 1995, S.9).

Der Stellenwert von der schulischen Beratung ist auch abhangig davon, inwiefern eine Zusammenarbeit zu anderen Institutionen stattfindet und inwieweit die Lehrerrolle sich im Bereich von Aufgabenverteilung, Zustandigkeit und Rollen-und Selbstverstandnis verandert (Palmowski, 1995, S.15).

Die letzten wichtigen Faktoren die eine Rolle spielen sind, ob es Lehrer/Innen gelingt die Beratungsnotwendigkeit bei ihren Schulern zu entdecken und ob sie zugleich die Kompetenz besitzen, ihr zu entsprechen (Vogel, 1995, S.9).

2.2 Ziele der Beratung

Der padagogische Beratungsbegriff beruht auf erzieherischer Absicht (Barlage, 1998, S.138). Erzieherisch gefuhrte Beratung hat das Ziel zur Selbsthilfe zu verhelfen, also zum selbst- standigen Handeln des Schulers zu fuhren (Barlage, 1998, S.139; Vogel, 1995, S.14).

Barlage formuliert Werturteilsfahigkeit als zentrales Ziel der padagogischen Beratung. Das bedeutet zum einen Stellungnahme und Prufung unterschiedlicher Standpunkte bezuglich ihrer Relevanz und zum anderen die Selbstreflexion (Berlage, 1998, S.129).

Hofer et al. definiert drei „grundsatzliche Interventionsanlasse“. Im ersten Fall handelt es sich um eine psychische Destabilisierung, wobei Beratung als stabilisierende Hilfe zur Erziehung dient. Der zweite Fall der Beratung beinhaltet einen Informationsbedarf, der durch padagogisch-psychologisch relevante Informationen verringert werden soll. Als letzten Fall nennt Hofer preventive Anlasse, in welchen das Beratungsziel sein konnte, durch das Handeln des Beraters das Eintreten einer problematischen Situation zu verhindern (Burg, 2008, S.72 nach Hofer et al., 1996).

Der Beratungsprozess sollte dann ein Ende finden, wenn der Zu-Erziehende nicht mehr der Fremdaufforderung zur Selbststandigkeit bedarf. Das geschieht wenn er im Beratungsverlauf durch das Erarbeiten von verschiedenen Sichtweisen fur sein Problem, auch in Zukunft ohne die Hilfeleistung des Beraters zurechtkommen wird (Barlage, 1998, S.145).

3 Berufsbild: Beratungslehrer- Die schulische Beratung durch den Lehrer

Zufolge des Strukturplans fur das Bildungswesen, liegt die Aufgabe der Lehrer/Innen nicht nur in Lehren, sondern ebenso in Erziehen, Beraten, Beurteilen und Innovieren. Es wird zugleich deutlich, dass es kaum moglich ist, all diese Aufgaben exakt voneinander zu trennen und ihnen gerecht zu werden aufgrund beispielsweise von fehlender Kompetenz der Lehrer/Innen. Vogel fokussiert hierbei die Wichtigkeit, Unterrichten, Beraten und Erziehen als eine Gesamtheit zu betrachten da nur dadurch „ihre hochste Wirkung“ (Vogel, 1998, S.6) erzielt werden kann (Vogel, 1998, S.6).

Ist jede/r Lehrer/Inn dazu befahigt, die Tatigkeit eines Beratungslehrers zu bewaltigen?

Im Normalfall ist der Beratungslehrer ein Lehrer, der sich bereits in der Schulpraxis bewahrt hat und zudem eine erforderliche Zusatzqualifikation besitzt. Essenziell ist, dass der Beratungslehrer eine Beratungstatigkeit, variierend vom Bundesland, von 2-5 Stunden pro Woche hat (Frick, 1978, S.345).

Zusammenfassend hat der Beratungslehrer sinnentsprechend im „Hauptamt“ die Lehrertatigkeit und die Aufgabe des Beratens vollzieht er im „Nebenamt“ (Friedel, 1993, S.11).

Die Schulreform bzw. die jeweilige Schulstufe legen die Aufgaben des Beratungslehrers fest, basierend auf dessen padagogischer Fach-und Handlungskompetenz und seinen bisherigen Erfahrungen (Friedel, 1993, S.11). Seine Aufgaben konnen in drei groBere Bereiche eingeteilt werden, der individuellen Beratung, der Schullaufbahnberatung und der Systemberatung (Vogel, 1998, S.17-18). Bei der Umsetzung seiner Beratungstatigkeit nimmt der Beratungslehrer die Rolle als „Bindeglied“ zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrern, Schulpsychologen und anderen Erziehungsberatungsstellen ein (Fiedel, 1993, S.12).

3.1 Die Einzelfallhilfe

Die Einzelfallhilfe zahlt zu der zentralen und umfangreichsten Aufgabe des Beratungslehrers (Malsch, 1994, S.119). Bei ihr handelt es sich um eine individuelle Hilfeleistung, die dann vollzogen wird, wenn festgestellt wird, dass Schuler den Anforderungen in der Schule, auf Grund von Lern-und Verhaltensstorungen, nicht mehr gewachsen sind (Vogel, 1995, S.17).

Die Individualberatung nimmt nicht nur den betreffenden Schuler in den Blick, sondern schlieBt ebenfalls alle Beteiligten mit ein, beispielsweise Eltern und Lehrer/Innen. Denn die Entstehung eines gestorten Verhaltens ist oftmals auf das soziale Umfeld des Schulers zuruckzufuhren, auf welches mehrere Faktoren einwirken und liegt nicht allein in der Verantwortlichkeit des Schulers. Sofern die Ursachen der Verhaltensauffalligkeiten des Schulers vom Unterricht bedingt sind, kann der/die Lehrer/In den Schuler noch am ehesten mit beratenden MaBnahmen unterstutzen. Dagegen wird es schwieriger, wenn sich die Ursachen auBerhalb des schulischen Systems befinden. In diesem Fall kann eine Vermittlung beziehungsweise eine Kooperation zu professionellen Beratungsinstitutionen erforderlich sein, zudem sind moglicherweise die Kompetenzen des Beratungslehrers nicht ausreichend (Vogel, 1995, S.17). Es ist selten der Fall, dass psychische Probleme allein durch die Schule verursacht werden, jedoch kann es innerhalb der Schule zu einer Verstarkung kommen (Malsch, 1994, S.119).

Die psychischen Probleme des Kindes lassen sich oftmals auf das familiare Umfeld des Kindes zuruckfuhren und konnen zu einer Einschrankung der Personlichkeitsentwicklung fuhren wenn die Eltern beispielsweise selbst unter sozialer oder materieller Not leiden oder zu hohe Erwartungen an ihre Kinder stellen wodurch diese einem hohen Druck ausgesetzt werden (Malsch, 1994, S.119).

Es versteht sich daher von selbst, dass solche auBerschulischen Probleme einen groBen Einfluss auf die schulischen Leistungen und die Lernentwicklung haben konnen und dass solche Situationen zugleich eine hohe Anforderung an die Lehrer/Innen stellen (Malsch, 1994, S.119).

[...]

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Brauchen Schulen einen Beratungslehrer? Berufsbild und Bedarf
Universidad
Technical University of Chemnitz
Calificación
1,3
Autor
Año
2013
Páginas
16
No. de catálogo
V541387
ISBN (Ebook)
9783346174291
ISBN (Libro)
9783346174307
Idioma
Alemán
Palabras clave
Beratung, Beratungslehrer, Ziele der Beratung, Berufsbild : der Beratungslehrer, Das Lehrer-Schüler Verhältnis im Beratungsdialog, Phasen eines Beratungsvorganges
Citar trabajo
Ricarda Richard (Autor), 2013, Brauchen Schulen einen Beratungslehrer? Berufsbild und Bedarf, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/541387

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