Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahre 1957 begann ein Prozess in Europa, der zum Zusammenwachsen der europäischen Völker nach dem Zweiten Weltkrieg geführt hat. Durch die immer intensivere Zusammenarbeit nicht nur im wirtschaftlichen und militärischen Bereich, sind vielfältige Betätigungsfelder entstanden, die nicht mehr nur nati-onalstaatlich, sondern vielmehr gemeinschaftlich bewerkstelligt werden müssen. Im Jahre 1992 haben die Mitgliedsstaaten den Maastrichter Unionsvertrag unterzeichnet, welcher die Europäische Union als gemeinsames Dach geschaffen hat . Die Staaten von Europa haben sich nunmehr zu einem Staatenbund zusammengeschlossen , der nicht nur auf völkerrechtli-cher Ebene im Zuge der intergouvernementalen Zusammenarbeit funktioniert, sondern im Wege der Supranationalität eigene Zuständigkeiten zugewiesen bekommen hat. Neben der ersten Säule, unter der die Gemeinschaften subsumiert werden, wurden die Bereiche ge-meinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die polizeiliche und justizielle Zu-sammenarbeit in Strafsachen (PJZS) fest verankert.
Im Nachfolgenden soll dabei näher auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, speziell den Europäischen Haftbefehl eingegangen werden. Es soll die Rechtsentwicklung des Auslieferungsrechts bis zum Rahmenbeschluss vom 13.06.2002 des Rates dargestellt werden. Des Weiteren werden die grundlegenden Prinzipien der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen dargelegt und deren Rolle für den Schutz der Menschenrechte bewertet. Darüber hinaus wird eine verfassungsrechtliche Würdigung des Europäischen Haftbefehls im Lichte der Grundrechte versucht. Zuletzt soll ein Ausblick gegeben werden und auf die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes für die Europäische Union eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Rechtsgeschichtliche Entwicklung eines Europäischen Haftbefehls
I. Rechtshilfeübereinkommen in Sachen Auslieferung
II. Der Rahmenbeschluss des Rates
1. Entstehungsgeschichte des RbEuHb
2. Änderungen zum bisherigen Rechtshilferecht
III. Das Europäische Haftbefehlsgesetz (EuHbG)
B. Prinzipien des Auslieferungsrechts
I. Grundsatz der Gegenseitigkeit
II. Ordre public Vorbehalt
III. Ne bis in idem Grundsatz
IV. Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit
V. Verbot der Auslieferung eigener Staatsangehöriger
VI. Spezialität
C. Der Europäische Haftbefehl im Lichte der Grundrechte
I. Grundrechtsverbürgungen des Grundgesetzes
1. Geltungsbereich des GG
a. Der RbEuHb
b. Das EuHbG
II. Tangierte Grundrechte
1. Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz
a. Historischer Hintergrund
b. Verfassungsmäßigkeit des Art. 16 Abs. 2 S. 2 G
aa. Menschenwürde
bb. Staatsstrukturprinzipien
c. Vereinbarkeit des EuHbG mit Art. 16 Abs. 2 GG
aa. Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 GG und Eingriff
bb. Rechtfertigung
(1) Verhältnismäßigkeit
(2) Soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind
cc. Ergebnis
dd. Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber
(1) Maßgeblicher Inlandsbezug
(2) Maßgeblicher Auslandsbezug
(3) Mischfälle
2. Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz
a. Schutzbereich des Art. 19 Abs. 4 GG
b. Eingriff in den Schutzgehalt des Art. 19 Abs. 4 GG
c. Rechtfertigung des Eingriffs
d. Ergebnis
e. Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber
3. Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit
III. Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Europäischen Haftbefehls und dessen Umsetzung durch das Europäische Haftbefehlsgesetz (EuHbG) in Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung der durch das Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an die Grundrechtssicherung.
- Rechtsgeschichtliche Entwicklung und Prinzipien des Auslieferungsrechts.
- Die Vereinbarkeit der Auslieferung eigener Staatsangehöriger mit Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz.
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz.
- Differenzierung der Verhältnismäßigkeit anhand von Inlands- und Auslandsbezügen bei der Strafverfolgung.
Auszug aus dem Buch
C. Der Europäische Haftbefehl im Lichte der Grundrechte
Mit Verabschiedung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 wurde zum ersten Mal in der deutschen Verfassungsgeschichte der Schutz der Menschenrechte als primäres Ziel festgelegt. Das lässt sich zum einen aus der systematischen Verordnung im ersten Abschnitt ableiten, zum anderen aus den Gewährleistungen des Art. 79 Abs. 3 GG welcher die in Art. 1 und 20 des GG formulierten Grundsätze als unantastbar erklärt. Darüber hinaus wurde durch das 19. Verfassungsänderungsgesetz dem Bürger die Möglichkeit gegeben, sich anhand der Individualverfassungsbeschwerde direkt gegen die Verletzung von Grundrechten zu wehren.
Fraglich ist nun, welche durch das Grundgesetz geschützten Rechte durch das EuHbG und womöglich durch den RbEuHb verletzt sein könnten. Vorab ist jedoch zu untersuchen, inwieweit die Deutsche Verfassung überhaupt Prüfungsmaßstab sein kann.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Rechtsgeschichtliche Entwicklung eines Europäischen Haftbefehls: Beschreibt die Evolution der Auslieferungsabkommen von 1957 bis zum Rahmenbeschluss des Rates und der nationalen Umsetzung durch das EuHbG.
B. Prinzipien des Auslieferungsrechts: Erläutert die zentralen rechtlichen Pfeiler wie den Grundsatz der Gegenseitigkeit, den Ne-bis-in-idem-Grundsatz und die Spezialität im Kontext der europäischen Integration.
C. Der Europäische Haftbefehl im Lichte der Grundrechte: Analysiert die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des EuHbG mit dem Grundgesetz, insbesondere die Eingriffe in Art. 16 und Art. 19 GG sowie die vom BVerfG geforderten Neugestaltungen.
Schlüsselwörter
Europäischer Haftbefehl, Rahmenbeschluss, Grundgesetz, Auslieferung, Grundrechtsschutz, Bundesverfassungsgericht, Art. 16 GG, Art. 19 GG, Rechtsstaatlichkeit, Gegenseitigkeit, Spezialität, Ne bis in idem, Verhältnismäßigkeit, Strafverfolgung, Rechtshilfe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung und Kontrolle des Europäischen Haftbefehls und dessen deutscher Umsetzung unter besonderer Beachtung grundrechtlicher Garantien.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Historie der Auslieferungsabkommen, der Analyse der Prinzipien des Auslieferungsrechts und der verfassungsrechtlichen Würdigung durch das Bundesverfassungsgericht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu bewerten, inwieweit das Europäische Haftbefehlsgesetz den Vorgaben des deutschen Grundgesetzes entspricht und welche Konsequenzen sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für den Gesetzgeber ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, um die geltenden Rechtsnormen, völkerrechtlichen Verträge und die maßgebliche verfassungsgerichtliche Rechtsprechung systematisch zu analysieren und auszulegen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtsgeschichtliche Entwicklung, die Prinzipien des Auslieferungsrechts und eine tiefgehende Prüfung der tangierten Grundrechte bei der Umsetzung des Haftbefehls.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Europäischer Haftbefehl, Verfassungswidrigkeit, Grundrechtsschutz, Auslieferungsschutz und Rechtstaatlichkeit charakterisiert.
Warum war das ursprüngliche EuHbG verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht rügte insbesondere die fehlenden Kontrollmöglichkeiten der Bewilligungsentscheidung sowie die unzureichende Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Interessen deutscher Staatsangehöriger bei der Auslieferung.
Welche Bedeutung kommt dem "maßgeblichen Inlandsbezug" zu?
Der Inlandsbezug dient als Kriterium zur Verhältnismäßigkeitsprüfung; er soll sicherstellen, dass Bürger, deren Straftat einen starken Inlandsbezug aufweist, nicht unangemessen der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen werden.
Welche Rolle spielt Art. 19 Abs. 4 GG bei der Neuregelung?
Art. 19 Abs. 4 GG garantiert effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, weshalb der Gesetzgeber verpflichtet wurde, gegen die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eine richterliche Kontrolle zu ermöglichen.
- Citation du texte
- Stephan Höntsch (Auteur), 2006, Der Europäische Haftbefehl und die Grundrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54437