Basel II - Kann sich der Mittelstand ab 2007 noch finanzieren?


Trabajo Universitario, 2006

18 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlegende Änderungen von Basel I zu Basel II

3. Die 3 Säulen von Basel II
3.1. Das Rating als wichtigste Voraussetzung für die Kreditvergabe
3.1.1 Standardmethode und IRB-Ansatz
3.1.2 Harte und weichen Faktoren

4. Auswirkungen auf den Mittelstand

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

In Deutschland gibt es 2.907.484 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen unter 50 Milli­onen Euro Jahresumsatz, was 99,7 Prozent aller Unternehmungen in Deutsch­land entspricht. Sie werden als Klein- und Mittelständige Unternehmen bezeichnet.

Im so genannten Mittelstand werden 40,8 Prozent des Gesamtumsatzes erwirtschaftet. 81,9 Pro­zent aller Auszubildenden und 70,2 Prozent aller Beschäftigten sind dort be­schäf­tigt.[1]

Anhand dieser Fakten wird deutlich, dass der Mittelstand eine enorm große Rolle für die deut­sche Wirtschaft spielt. Das Investitionsvolumen liegt in den nächsten fünf Jah­ren bei etwas 90 Milliarden Euro pro Jahr.[2]

Diese Summen lassen sich ohne finanzielle Hilfen in Form von Krediten nicht bewerk­stel­ligen. Die größten Probleme die der Mittelstand beklagt liegen in der Bürokratie, den ho­hen Steuern und bei den Anforderungen für Basel II.

2007 tritt das neueste Projekt des Basler Ausschusses für Bankenwesen in Kraft. Mit Basel II soll es nach allgemeiner Medienmeinung für Unternehmen noch schwerer wer­den einen Kredit zu erhalten. So genannte Ratings werden über die Konditionen der Kreditvergabe entscheiden. Schlimmstenfalls könnte das Insolvenzen kleiner Unter­nehmen nach sich zie­hen.[3]

Diese Arbeit gibt einen Einblick in das Ratingverfahren und wird sich die Frage stellen, ob der Mittelstand ab 2007 noch eine Chance auf Investitions- und Betriebsmittelkredite hat?

Zu diesem Zweck werden einleitend die Veränderungen von Basel I zu Basel II erklärt, sowie das 3-Säulen-Konzept von Basel II beschrieben. Da die Neuerungen der Eigen­ka­pitalvorschriften ein sehr komplexes Thema darstellen, wird sich diese Arbeit haupt­säch­lich mit dem Teilgebiet des Ratings befassen. Abschließend werden einige Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand beschrieben.

2. Grundlegende Änderungen von Basel I zu Basel II

Als 1988 die erste Baseler Eigenkapitalverordnung veröffentlich wurde und 1992 in Kraft trat, war die Differenzierung der Kunden nach ihrer Zahlungsfähigkeit noch kein bedeu­tendes Thema. Es wurde festgelegt, dass Kredite die an Unternehmen ausgereicht wurden mit pauschal acht Prozent Eigenkapital zu unterlegen waren.[4] Die Folge war, dass alle Kre­dite einheitlich kalkuliert wurden und die Risiken nicht in die Bewertung mit einflos­sen. Diese falsche Anreiz­setzung führt in vielen Fällen zu einer adversen Selektion. Das bedeu­tet, geglättete Zinskonditionen können bewirken, dass der angebotene Zinssatz über dem angemessen Zinssatz für Kreditnehmer guter Bonität (Zahlungsfähigkeit) liegt und der Kredit für diese damit unattraktiv wird. Für poten­zielle Kreditnehmer schlechterer Bonität hingegen ist der geglättete Zinssatz über dem für ihn adäquaten und somit gibt es einen Zustrom von Schuldnern schlechter Bonität.[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Risikoadjustiere versus Risikodifferenzierte Konditionengestaltung, Quelle: Siergert, Michael (2005)

Da falsche Anreize vermieden werden sollen, staffelt Basel II die Eigenkapital­unter­legung nach Risiken. Des Weiteren soll Basel II dazu dienen, die Stabilität und Sicher­heit des in­ternationalen Finanzsystems zu stärken und Kunden dazu bringen mehr In­formationen zu veröffentlichen, um die asymmetrische Informationslage[6] zu ver­ringern. Es sollen anreiz­kompatible Verträge geschlossen werden, die auch zukünftige Ent­wicklungen be­rücksichti­gen können.[7]

3. Die 3 Säulen von Basel II

Der Prozess der zweiten Baseler Eigenkapitalvereinbarung, kurz Basel II, basiert auf ei­nem „Drei-Säulen-Konzept“ und umfasst neben den in der Öffentlichkeit am stärksten dis­ku­tierten Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) auch eine umfassen­dere Banken­auf­sicht (Säule 2) und eine größere Marktdisziplin (Säule 3) in Form von erweiterten Of­fenle­gungspflichten für die Kreditinstitute.[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Die 3 Säulen von Basel II, Quelle: Bundesbank 2005

Die erste Säule stellt für den Mittelstand die größte Herausforderung dar.[9] Schon bei Basel I mussten Banken für Kredite an Unternehmen acht Prozent Eigenkapital hinter­legen. Eine Neuerung ist, dass die Risikogewichtung sich nun nach der Bonität der Schuldner richtet. Das heißt, dass Banken für Kunden mit schlechter Bonität mehr Eigenkapital hin­terlegen müssen, als für Kunden besserer Bonität. Da Eigenkapital, welches nicht verwen­det wird keine Zinsen erwirtschaftet, lassen sich die Kreditinstitute den höheren Eigenka­pitalanteil vom Kunden durch höhere Zinsen zahlen. Die Bonität wird unter zu Hilfe­nahme von ge­nehmigten Ratingverfahren er­mittelt.[10]

In der Regel lassen sich die Risiken bei der Vergabe eines Kredites in drei Gruppen auf­teilen, das bekannte Kreditrisiko, das operationelle Risiko und das Marktrisiko.

Bei der Berechnung des zu hinterlegenden Eigenkapitals, ist das operationelle Risiko als neue Kostenquelle in die Betrachtung einzubeziehen.[11]

Unter dem operationellen Risiko[12] versteht man „die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Syste­men eintreten“,[13] sie werden als Kosten betrachtet um die Verluste der Banken einzudäm­men.

Das Marktrisiko beschreibt die Risiken bei der Änderung des Marktumfeldes, durch politi­sche, konjunkturelle oder weltwirtschaftliche Einflüsse.[14] Eines der schlimmsten Szenarios ist aber, dass der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten kommen könnte und nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht zahlt. Diese Tatsache und beispielsweise das Länder- und das Währungsrisiko machen das Kreditrisiko aus.[15]

Die zweite und dritte Säule sind für die Bankenseite von größerer Bedeutung als für die Firmenkunden, weshalb sie nur kurz betrachtet werden.

Die Bankenaufsicht, welche die zweite Säule beschreibt, wird auch qualitative Aufsicht genannt.[16] Dieser Supervisory Review Process[17] stützt sich auf vier Grundsätze. Unter ande­rem sind die Banken angehalten ständig die Angemessenheit der Messverfahren zur Risi­koanalyse und Eigenkapitalausstattung zu prüfen. Weiterführend prüft die Banken­auf­sicht diese Angemessenheit und bewertet wie externe Faktoren einbezogen wurden (zum Bei­spiel: Konjunkturrisiken).

Die dritte Säule, die mit Marktdisziplin überschrieben ist, stellt eine große Informations­pflicht für die Kreditinstitute dar. Die erweiterte Offenlegung um­fasst vier Bereiche. Es müssen die Anwendung der Kapitalvorschriften, die Eigen­kapitalstruktur, die eingegan­genen Risiken und die angemessene Ausstattung mit Eigen­kapital publiziert werden.[18]

Grundsätzlich soll der Marktteilnehmer Einblick in die Solidität der Bank bekommen. Das bedeutet aber nicht nur Kosten für die Bank, da positive Informationen sich auch

auf den Aktienkurs und den Kundenzulauf auswirken können.[19]

3.1 Das Rating als wichtigste Voraussetzung für die Kreditvergabe

Nach den aktuellen Regelungen zur Begrenzung von Bonitätsrisiken werden nach Grund­satz I alle Forderungen an Nichtbanken mit 100 Prozent bewertet und sind mit acht Pro­zent Eigenkapital zu unterlegen.[20]

Neu bei Basel II ist, dass die Gewichtung der Risiken differenzierter betrachtet werden soll, wobei je nach Bonitätseinstufung die Eigenkapitalquote zwischen 1,6 und 12 Pro­zent liegen kann. Das „Zauberwort“ der Medien heißt Rating. Es soll dazu beitragen die Boni­tät von Kreditnehmern zu bewerten. Mit Hilfe standardisierter Verfahren möchte man er­mit­teln, ob das Unternehmen in der Lage ist, sein Darlehen fristgerecht zu be­gleichen. Des Weiteren kann eine Wahrscheinlichkeit von Liquiditätsengpässen ermit­telt werden.[21]

3.1.1 Standardmethode und IRB-Ansatz

Der neue Basler Akkord bietet den Banken drei Verfahren zur Feststellung der Bonität der Unternehmen.

Die Kreditinstitute können auf den Standardansatz zurückgreifen oder zwei bankinterne Ratingverfahren nutzen, die die Höhe des notwendigen Eigenkapitals beeinflussen.[22] Bei dem Standardansatz handelt es sich um die modifizierte Anwendung der heutigen Nor­men.[23] Es soll keine subjektive Beurteilung durch den zuständigen Kreditsachbe­arbeiter mehr erfolgen. Die Unternehmen werden hier von externen Rating-Agenturen bewertet. Diese müssen in Deutschland anerkannt sein und den folgenden Anforderun­gen genügen. Erstens muss eine objektive Beurteilung der Bonität gewährleistet wer­den, indem Verfah­ren genutzt werden die auf historischen Erfahrungen beruhen und min­destens ein Jahr an­gewandt wurden. Zum Zweiten müssen Rating-Agenturen unab­hän­gig fungieren, was be­deutet, dass kein politischer oder wirtschaftlicher Druck erfol­gen darf. Des Weiteren müs­sen die Agenturen dafür Sorge tragen, dass Ratingergeb­nisse im In- und Ausland zu­gäng­lich sind und der Veröffentlichungspflicht von Ergeb­nissen nachkommen. Dabei ist beson­ders auf die zu beobachtenden Wanderbewegungen ein­zelner Unternehmen zwi­schen den Ratingklassen einzugehen. Sie sind verpflichtet nur Ratings zu erstellen, wenn ausreichend Material vorliegt und dieses qualitativ und quantitativ bewertbar ist. Zuletzt müssen die Rating Ergebnisse für Außenstehende glaubwürdig erscheinen. Ein gutes Indiz dafür ist die Verwendung des Ratings durch Versicherungen und Handelspartner.[24]

All diesen Vorschriften werden beispielsweise Agenturen wie: Standard & Poor´s, Moody´s Deutschland GmbH oder Creditreform Rating AG gerecht. Sie sind in Deutsch­land zuge­lassen.

[...]


[1] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung (2005) (siehe Inter-/Intranetverzeichnis)

[2] Vgl. Backes-Gellner, Uschi / Kayser, Gunter (2005) (siehe Inter-/Intranetverzeichnis)

[3] Vgl. Schmitter, Thomas u.a. (2002), S.4.

[4] Vgl. Pott, Michael/Storch,Matthias (2005), S.1 (siehe Inter-/Intranetverzeichnis).

[5] Vgl. Hadeler, Thorsten/Winter, Eggert (2000), S.51 f.

[6] Asymmetrische Informationen bedeutet, dass die beiden Vertragspartner unterschiedliche Wissensstände haben, die

sich sowohl positiv als auch negativ auf den Vertragsbestand auswirken können.

[7] Vgl. Siegert, Michael (2005), S.25.

[8] Vgl. Bundesbank (2005), (siehe Inter-/Intranetverzeichnis).

[9] Vgl. Wolf, Jakob (2003), S. 9.

[10] Vgl. Kapitel 3.1.1.

[11] Vgl. Bundesbank (2005), (siehe Inter-/Intranetverzeichnis).

[12] Zum Beispiel: Ein Kundenbetreuer ordert 10.000 statt 100 Aktien. Sie müssen mit Verlust, durch die

Differenz von Kauf- und Verkaufskurs, verkauf werden.

[13] Übelhör, Matthias / Warns, Christian (Hrsg.) (2004), S. 21.

[14] Vgl. Übelhör, Matthias / Warns, Christian (Hrsg.) (2004), S. 21.

[15] Vgl. Wolf, Jakob (2003), S. 12 f.

[16] Vgl. Schütt, Henrik (2005), S. 40.

[17] Deutsch: aufsichtsrechtlicher Überprüfungsprozess.

[18] Vgl. Schütt, Henrik (2005), S. 42.

[19] Vgl. Siegert, Michael (2005), S.25 ff.

[20] Vgl. Hofmann, Gerhard (2004), S. 21.

[21] Vgl. Wolf, Jakob (2003), S. 13.

[22] Vgl. Übelhör, Matthias / Warns, Christian (Hrsg.) (2004), S. 115.

[23] Vgl. Fachhochschule Wien (2005) (siehe Inter-/Intranetverzeichnis).

[24] Vgl. Brezki, Eberhard u.a. (2004), S. 30 u. 130.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Basel II - Kann sich der Mittelstand ab 2007 noch finanzieren?
Universidad
Berlin School of Economics
Calificación
2,7
Autor
Año
2006
Páginas
18
No. de catálogo
V55187
ISBN (Ebook)
9783638502122
ISBN (Libro)
9783638848725
Tamaño de fichero
622 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Basel, Kann, Mittelstand
Citar trabajo
Caroline Anker (Autor), 2006, Basel II - Kann sich der Mittelstand ab 2007 noch finanzieren?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55187

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