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Die "Goldene Bulle von 1356" im Spiegel der Handschriften, der Historiographie und des gelehrten Rechts

Am Beispiel des Kurfürstenbildes bei drei verschiedenen Rezipienten des 15. Jahrhunderts

Titre: Die "Goldene Bulle von 1356" im Spiegel der Handschriften, der Historiographie und des gelehrten Rechts

Essai , 2006 , 11 Pages , Note: 1,6

Autor:in: Nico Nolden (Auteur)

Histoire de l'Europe - Moyen Âge, Temps modernes
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Der Untersuchungsgegenstand Nachdem die Zeitgenossen scheinbar die Bedeutung der Goldenen Bulle für die Herrschaft im Reich nicht absahen, stieg das Interesse nach dem Jahr 1400 bedeutend an. Von großem Interesse für die Forschung muss daher sein, in welcher Weise verschiedene soziale Gruppen zu dieser Zeit die Regularien der Goldenen Bulle rezipierten und in welcher Art sie ihren Inhalt verschriftlichten. Als Grundlage der vorliegenden Arbeit dienen die Regularien, wie sie die Goldene Bulle Karls IV. 1356 vorsah. Hierbei soll ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der Kurfürsten gelegt werde, um den Inhalt betreffender Passagen im Anschluss mit den vorzustellenden Textabschnitten dreier Quellen des 15. Jahrhunderts zu vergleichen.
Aus der Feder eines Kanonikers des Stiftes St. Theobald von Metz stammt die „Chronique, ou Annales du Doyen de S. Thiébaut de Metz“. Diese Chronik, die nach dem Jahre 1429 entstanden sein muss, gibt einen Einblick in die geistliche Perspektive auf die Goldene Bulle. Für eine stadtbürgerliche, weltliche Perspektive werden „Les coroniques parlans de l’empereur Hanrey cuien de Luxembourg et de sa descendue“ von Jaique Dex und seinem Sohn vorgestellt, die zwischen 1434 und 1438 in Metz entstanden. Zuletzt wird auf die juristische Arbeit von Peter von Andlau hingewiesen, der als Rechtsgelehrter im Jahre 1460 eine erste rechtshistorische Arbeit über das Alte Reich unter dem Titel „Libellus de Cesarea Monarchia“ unter Verwendung der Goldenen Bulle verfasst hat und damit als Begründer des deutschen Staatsrechtes gelten kann. Sein Text soll einen Aspekt der Sicht der juristischen Gelehrtenschaft damaliger Zeit repräsentieren.
Die Frage nach der Perspektive dieser Schriften auf die Goldene Bulle wird auf die Rolle der Kurfürsten in den Schilderungen der Metzer Chroniken über den Besuch Kaiser Karls IV. in der Stadt (1356/57) fokussiert. Daher werden sich die Untersuchungen an der Goldenen Bulle und der rechtshistorischen Schrift an den relevanten Ereignissen orientieren, welche zunächst der Einzug des Kaisers und seines Gefolges in die Stadt Metz, dann die Messe zum Heiligen Abend und schließlich das Festbankett auf dem Champ-à-Sailles der Stadt Metz sind.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Perspektiven im 15. Jahrhundert: Der Untersuchungsgegenstand

II. Die Goldene Bulle und das Zeremoniell: Pflichten und Rechte der Kurfürsten

III. Geistliche Perspektive: Doyen de S. Thiébaut de Metz

IV. Weltliche Perspektive: Jaique Dex und sein Sohn - Stadtbürger aus Metz

V. Rechtshistorisch gelehrte Perspektive: Peter von Andlau

VI. Das Kurfürstenbild: Geistliche, weltliche und gelehrte Perspektive

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht, wie verschiedene soziale Gruppen im 15. Jahrhundert die Regularien der Goldenen Bulle von 1356 rezipierten. Der Fokus liegt dabei auf der Rolle der Kurfürsten und deren Darstellung in drei ausgewählten zeitgenössischen Quellen, um ein Verständnis für die Wahrnehmung des kaiserlichen Zeremoniells in geistlichen, weltlichen und rechtshistorischen Kontexten zu entwickeln.

  • Analyse der zeremoniellen Ordnungen der Goldenen Bulle
  • Vergleich der Wahrnehmung durch den Klerus, das Stadtbürgertum und Rechtsgelehrte
  • Untersuchung der Metzer Chroniken im Kontext des kaiserlichen Besuchs
  • Die Rolle der Kurfürsten und ihre Erzämter bei Hoftagen
  • Rezeptionsgeschichte des deutschen Staatsrechts

Auszug aus dem Buch

Die Goldene Bulle und das Zeremoniell: Pflichten und Rechte der Kurfürsten

Bei dem Besuch des Kaisers und seiner Gattin in Metz sind vor allem die zeremoniellen Regeln, welche die Goldene Bulle Karls IV. festgeschrieben hat, bedeutsam. Offenbar waren die Fragen der Ranghierarchie und der Zuständigkeiten innerhalb des Kurfürstenkollegiums für alle Beteiligten von ebenso hoher Bedeutung wie die anderen Verfassungsfragen des Reiches. Die Goldene Bulle, 1356 in Nürnberg erstellt und bis nach 1357 hinein in Metz ergänzt, schrieb diesbezüglich in vielen Kapiteln detaillierte Ordnungen für diverse Anlässe vor.

Kapitel XXI legt fest, dass bei gemeinsamer Versammlung des Kaisers und der Kurfürsten dem Kaiser die Reichskleinodien vorangetragen werden müssen, wobei der Erzbischof von Trier voranschreitet. Verzichtet der Kaiser auf die Reichskleinodien, so geht der Kurfürst von Trier allein voran. Die beiden übrigen geistlichen Kurfürsten sollten ihre Plätze gemäß dem Rang ihrer Erzbistümer einnehmen. In XXII werden die weltlichen Kurfürsten bezüglich ihrer Rangunterschiede bei festlichen Anlässen behandelt, so dass sich ein klares Bild ergibt, wer welches Reichssymbol zu tragen hatte.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Perspektiven im 15. Jahrhundert: Der Untersuchungsgegenstand: Einführung in die Fragestellung zur Rezeption der Goldenen Bulle durch unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen unter Einbeziehung dreier zentraler Quellen des 15. Jahrhunderts.

II. Die Goldene Bulle und das Zeremoniell: Pflichten und Rechte der Kurfürsten: Detaillierte Darstellung der durch die Goldene Bulle festgelegten Rangordnungen, Erzämter und zeremoniellen Pflichten der Kurfürsten bei Hoftagen.

III. Geistliche Perspektive: Doyen de S. Thiébaut de Metz: Analyse der Chronik des Kanonikers von St. Theobald, die den Fokus auf die kirchliche Deutung und die Rolle der Geistlichkeit bei kaiserlichen Anlässen legt.

IV. Weltliche Perspektive: Jaique Dex und sein Sohn - Stadtbürger aus Metz: Untersuchung einer stadtbürgerlichen Chronik, die das Interesse an Selbstlegitimation und die Betonung kaisertreuer Kontinuität in Metz beleuchtet.

V. Rechtshistorisch gelehrte Perspektive: Peter von Andlau: Betrachtung des Werkes von Peter von Andlau, der als Begründer des deutschen Staatsrechts die Goldene Bulle in einen wissenschaftlich-rechtlichen Kontext stellt.

VI. Das Kurfürstenbild: Geistliche, weltliche und gelehrte Perspektive: Synthese der Untersuchungsergebnisse über die unterschiedliche Wahrnehmung und Instrumentalisierung der Goldenen Bulle durch die drei untersuchten Gruppen.

Schlüsselwörter

Goldene Bulle, Kurfürsten, Zeremoniell, Mittelalter, Reichstag, Metz, Karl IV., Peter von Andlau, Jaique Dex, Rechtsgeschichte, Staatsrecht, Kaisertum, Chronistik, Rangordnung, Erzämter.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die Rezeption der Goldenen Bulle von 1356 in verschiedenen sozialen Kontexten des 15. Jahrhunderts anhand von drei ausgewählten historischen Quellen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Rolle der Kurfürsten, dem kaiserlichen Zeremoniell bei Hoftagen und der unterschiedlichen Interpretation rechtlicher Vorgaben durch Klerus, Bürgertum und Rechtsgelehrte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, aufzuzeigen, wie soziale Gruppen unterschiedlicher Herkunft die Bestimmungen der Goldenen Bulle verarbeiteten und welche spezifischen Intentionen (z.B. politische Legitimation oder rechtliche Systematisierung) mit der Niederschrift verbunden waren.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit verwendet eine vergleichende Quellenanalyse, indem sie die schriftlichen Zeugnisse des 15. Jahrhunderts mit den ursprünglichen Regularien der Goldenen Bulle gegenüberstellt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die einzelnen Quellen – die Chronik von St. Thiébaut, die Aufzeichnungen von Jaique Dex und das Werk von Peter von Andlau – einzeln analysiert und ihre jeweilige Perspektive auf das kaiserliche Zeremoniell erarbeitet.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Goldene Bulle, Zeremoniell, Kurfürstenwürde, Reichsrecht und historische Rezeption.

Wie unterscheidet sich die Sichtweise von Peter von Andlau von den anderen Quellen?

Im Gegensatz zu den eher narrativen oder stadtzentrierten Chroniken nähert sich Andlau dem Thema aus einer rechtshistorischen, wissenschaftlichen Perspektive und versucht, das Staatsrecht des Reiches systematisch zu begründen.

Welche Bedeutung kommt dem Stadtbürgertum von Metz zu?

Die Metzer Chronik zeigt, dass das Bürgertum die Goldene Bulle nutzte, um die Loyalität der Stadt gegenüber dem Kaiser hervorzuheben und die eigene Bedeutung im Reich zu unterstreichen.

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Titre
Die "Goldene Bulle von 1356" im Spiegel der Handschriften, der Historiographie und des gelehrten Rechts
Sous-titre
Am Beispiel des Kurfürstenbildes bei drei verschiedenen Rezipienten des 15. Jahrhunderts
Université
University of Hamburg  (Historisches Seminar - Arbeitsbereich Mittelalter)
Cours
Die historiographische Rezeption der "Goldenen Bulle von 1356"
Note
1,6
Auteur
Nico Nolden (Auteur)
Année de publication
2006
Pages
11
N° de catalogue
V55279
ISBN (ebook)
9783638502788
ISBN (Livre)
9783656800514
Langue
allemand
mots-clé
Goldene Bulle Spiegel Handschriften Historiographie Rechts Beispiel Kurfürstenbildes Rezipienten Jahrhunderts Rezeption Goldenen Bulle
Sécurité des produits
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Citation du texte
Nico Nolden (Auteur), 2006, Die "Goldene Bulle von 1356" im Spiegel der Handschriften, der Historiographie und des gelehrten Rechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55279
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Extrait de  11  pages
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