Seit dem Ende 2000 erfolgten Beschluss des britischen Parlaments, das therapeutische Klonen menschlicher Embryonen bis zum 14. Tag freizugeben, ist die Debatte um den moralischen Status von Embryonen auch in Deutschland erneut entbrannt. Die Hoffnungen auf einmalige Fortschritte in der Medizin stehen moralischen Bedenken über die gesellschaftlichen Risiken und dem Vorwurf der Menschenrechtsverletzung an Embryonen gegenüber. Es soll im Folgenden versucht werden, diesen Vorwurf vor dem Hintergrund einer Untersuchung des moralischen Status von Embryonen zu prüfen.
Die jüngste Diskussion unter renommierten deutschen Philosophen wurde durch einen im Januar 2001 veröffentlichten Zeitungsartikel von Julian Nida-Rümelin ausgelöst. Seine vorsichtige aber im Grunde positive Stellungnahme zur Freigabe des therapeutischen Klonens entfachte eine Welle von kritischen aber auch beipflichtenden Stimmen, die sich nicht nur auf die Feuilletons beschränkte sondern durch alle Medien zog. Die Kontroverse demonstriert in erster Linie exemplarisch das Meinungsspektrum der Beteiligten zwischen den Fronten der Apokalyptiker und Euphoriker. Ihr Verlauf soll zunächst chronologisch und unter Beleuchtung ihrer wesentlichen Argumente und Begründungsmuster aufgezeichnet werden. Dabei ist vor allem die Terminologie ein Brandherd der Missverständnisse, weshalb diese im Vorfeld zu definieren ist. Die semantische Problematik einer Begriffserklärung von „Menschenwürde“ soll hier nicht im Vordergrund stehen, wird aber an mancher Stelle zum eigentlichen Problem. Die unbedingte, unverwirkbare und kategorische Geltung der Menschenwürde wird beim Menschen vorausgesetzt. Ihre Extensionsfähigkeit auf den Embryo ist das zu Erforschende. Aus Gründen der Orientierung an den textlichen Vorlagen der Artikel wird der Begriff „Embryo“ im Folgenden ohne nähere Definition verwendet. Dort, wo jedoch eine Differenzierung notwendig ist, unterscheide ich zwischen 1. präembryonalen Keimen im Stadium bis zur Einnistung in die Gebärmutter (14. Tag), 2. Embryonen, bis zum Abschluss der Organentwicklung (etwa 12. Schwangerschaftswoche) und 3. Föten, bis zur Geburt. Des Weiteren wird versucht, die Wiedergabe der Debatte auf die für das Thema relevanten Informationen zu beschränken. Denn zu leicht vermischen sich die Argumente, welche tatsächlich den moralischen Status von Embryonen diskutieren, mit jenen, die allein die politische Frage nach biotechnischem Fortschritt, seinen Möglichkeiten und Risiken im Blick haben
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Dokumentation einer Debatte:
2.1 Julian Nida-Rümelin: „Wo die Menschenwürde beginnt“
2.2 Wilhelm Vossenkuhl: „Der Mensch ist des Menschen Zelle“
2.3 Robert Spaemann: „Gezeugt, nicht gemacht“
2.4 Volker Gerhard: „Vom Zellhaufen zur Selbstachtung“
2.5 Reinhard Merkel: „Rechte für Embryonen“
2.6 Georg H. Fey/ Carl Friedrich Gethmann: „Wir dürfen unsere Evolution nicht dem Zufall überlassen“
2.7 Otfried Höffe: „Wessen Menschenwürde“
2.8 Julian Nida-Rümelin: „Humanismus ist nicht teilbar“
3. Das Spezies-, Kontinuums-, Identitäts- und Potenzialitätsargument
3.1 Das Speziesargument
3.2 Das Kontinuumsargument
3.3 Das Identitätsargument
3.4 Das Potentialitätsargument
4. Wie die Schutzwürdigkeit von Embryonen überdies zu begründen ist
5. Fazit
6. Schlussüberlegungen anhand eines Entwurfs
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den moralischen Status menschlicher Embryonen im Kontext der bioethischen Debatte, die durch die Freigabe des therapeutischen Klonens in Großbritannien ausgelöst wurde. Das primäre Ziel ist es, den Vorwurf der Menschenrechtsverletzung durch embryonale Stammzellforschung kritisch zu prüfen und auf Basis philosophischer Argumentationen eine ethisch fundierte Handlungsgrundlage zu erarbeiten.
- Analyse des Meinungsspektrums führender deutscher Philosophen zur Embryonenforschung.
- Kritische Auseinandersetzung mit den klassischen "SKIP"-Argumenten (Spezies-, Kontinuums-, Identitäts- und Potenzialitätsargument).
- Untersuchung der Relevanz von Menschenwürde und Gattungssolidarität im Kontext embryonaler Entwicklungsstadien.
- Entwicklung eines verantwortungsethischen Entwurfs für den Umgang mit biotechnologischen Chancen und Risiken.
Auszug aus dem Buch
3.1 Das Speziesargument
Hier ist folgender Satz Grundlage: Da ein jedes Mitglied der Spezies Mensch im Besitz einer Menschenwürde ist, und jeder menschliche Embryo ein Mitglied der Spezies Mensch, ist jeder menschliche Embryo im Besitz einer Menschenwürde. Kritikwürdig sind zunächst einmal die Prämissen.
Es wird nicht näher erläutert, welches Kriterium der Menschen den Besitz einer Menschenwürde begründen. Aus diesem Grund bleibt auch die embryonale Menschenwürde letztlich unbegründet. Die zweite Prämisse lässt ebenfalls eine genauere Definition vermissen, die den Begriff „Embryo“ eingrenzt. Denn beispielsweise die „Setzung des Lebensanfangs eines Menschen mit der Vereinigung der Vorkerne, aber noch bevor mütterliches und väterliches Genom gemeinsam exprimieren, ergib sich nicht mit Sicherheit.“
Hinzu kommt der bereits im Zusammenhang mit Reinhard Merkels „Zeit“- Artikel erwähnte Vorwurf eines unerlaubten Sein- Sollen- Fehlschlusses. Die Ableitung einer deskriptiven Tatsache (die biologische Zugehörigkeit des Embryos betreffend) auf eine prinzipielle Norm (den Status des Embryos betreffend) ist keine gültige Begründung. Auch hier müssen Kriterien hinzugefügt werden, die schützenswerte Eigenschaften benennen. Ohne erweiternde Ergänzungen aber vermag das Speziesargument nicht zu überzeugen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung des Ausgangskontexts der Debatte um das therapeutische Klonen und Erläuterung der terminologischen sowie methodischen Vorgehensweise.
2. Die Dokumentation einer Debatte: Chronologische Aufzeichnung und Analyse der Argumente maßgeblicher Philosophen wie Nida-Rümelin, Spaemann und Höffe.
3. Das Spezies-, Kontinuums-, Identitäts- und Potenzialitätsargument: Systematische Vorstellung und kritische Prüfung der vier zentralen philosophischen Argumentationslinien (SKIP-Argumente).
4. Wie die Schutzwürdigkeit von Embryonen überdies zu begründen ist: Diskussion alternativer Schutzbegründungen, wie Ehrfurcht, Normenerosion und Gattungssolidarität.
5. Fazit: Zusammenführende ethische Reflexion, die ein Abwägen zwischen biotechnologischem Fortschritt und moralischem Schutz des Embryos fordert.
6. Schlussüberlegungen anhand eines Entwurfs: Konkreter Vorschlag zur Regulierung der embryonenverbrauchenden Forschung unter Berücksichtigung strenger ethischer Kriterien.
Schlüsselwörter
Embryonen, Menschenwürde, therapeutisches Klonen, Stammzellforschung, Bioethik, SKIP-Argumente, Gattungssolidarität, Potenzialität, Lebensschutz, Embryonenschutzgesetz, moralischer Status, Gentechnik, Biotechnologie, philosophische Debatte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die ethische Kontroverse um den moralischen Status von Embryonen, die durch die Debatte über therapeutisches Klonen entfacht wurde.
Welche Themenfelder sind zentral?
Im Zentrum stehen die philosophische Begründung von Menschenwürde, die rechtliche Situation in Deutschland und die ethische Bewertung von biotechnologischen Eingriffen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die ethische Legitimität der Embryonenforschung zu hinterfragen und eine konsistente, verantwortungsethische Position zu erarbeiten, die über rein ideologische Fronten hinausgeht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine komparative und analytische Methode, um die Argumente verschiedener Philosophen chronologisch und inhaltlich zu systematisieren und kritisch zu prüfen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil dokumentiert die Debattenbeiträge führender Philosophen und unterzieht die vier klassischen SKIP-Argumente einer detaillierten philosophischen Prüfung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind insbesondere die SKIP-Argumente, Menschenwürde, Gattungssolidarität sowie der Schutz embryonalen Lebens in Abwägung zu medizinischem Fortschritt.
Warum hält die Autorin/der Autor die bisherigen SKIP-Argumente für unzureichend?
Die Autorin/der Autor argumentiert, dass diese entweder an logischen Fehlern wie dem naturalistischen Fehlschluss leiden oder bei der Abgrenzung zwischen Embryonalstadien und anderen Wesen inkonsequent sind.
Was schlägt die Arbeit konkret zur Regulierung der Forschung vor?
Es wird die Einrichtung eines interdisziplinären Kompetenzausschusses vorgeschlagen, der Forschungsprojekte streng individuell prüft, wobei der Fokus auf der Heilung schwerer Erbkrankheiten liegen muss.
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- Christiane Burmeister (Author), 2005, Der moralische Status von Embryonen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55579