Der moralische Status von Embryonen


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

21 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Dokumentation einer Debatte:
2.1 Julian Nida-Rümelin: „Wo die Menschenwürde beginnt“
2.2 Wilhelm Vossenkuhl: „Der Mensch ist des Menschen Zelle“
2.3 Robert Spaemann: „Gezeugt, nicht gemacht“
2.4 Volker Gerhard: „Vom Zellhaufen zur Selbstachtung“
2.5 Reinhard Merkel: „Rechte für Embryonen“
2.6 Georg H. Fey/ Carl Friedrich Gethmann: „Wir dürfen unsere Evolution nicht dem Zufall überlassen“
2.7 Otfried Höffe: „Wessen Menschenwürde“
2.8 Julian Nida-Rümelin: „Humanismus ist nicht teilbar“

3. Das Spezies-, Kontinuums-, Identitäts- und Potenzialitätsargument
3.1 Das Speziesargument
3.2 Das Kontinuumsargument
3.3 Das Identitätsargument
3.4 Das Potentialitätsargument

4. Wie die Schutzwürdigkeit von Embryonen überdies zu begründen ist

5. Fazit

6. Schlussüberlegungen anhand eines Entwurfs

1. Einleitung

Seit dem Ende 2000 erfolgten Beschluss des britischen Parlaments, das therapeutische Klonen menschlicher Embryonen bis zum 14. Tag freizugeben, ist die Debatte um den moralischen Status von Embryonen auch in Deutschland erneut entbrannt. Die Hoffnungen auf einmalige Fortschritte in der Medizin stehen moralischen Bedenken über die gesellschaftlichen Risiken und dem Vorwurf der Menschenrechtsverletzung an Embryonen gegenüber. Es soll im Folgenden versucht werden, diesen Vorwurf vor dem Hintergrund einer Untersuchung des moralischen Status von Embryonen zu prüfen.

Die jüngste Diskussion unter renommierten deutschen Philosophen wurde durch einen im Januar 2001 veröffentlichten Zeitungsartikel von Julian Nida- Rümelin ausgelöst. Seine vorsichtige aber im Grunde positive Stellungnahme zur Freigabe des therapeutischen Klonens entfachte eine Welle von kritischen aber auch beipflichtenden Stimmen, die sich nicht nur auf die Feuilletons beschränkte sondern durch alle Medien zog. Die Kontroverse demonstriert in erster Linie exemplarisch das Meinungsspektrum der Beteiligten zwischen den Fronten der Apokalyptiker und Euphoriker. Ihr Verlauf soll zunächst chronologisch und unter Beleuchtung ihrer wesentlichen Argumente und Begründungsmuster aufgezeichnet werden.

Dabei ist vor allem die Terminologie ein Brandherd der Missverständnisse, weshalb diese im Vorfeld zu definieren ist. Die semantische Problematik einer Begriffserklärung von „Menschenwürde“ soll hier nicht im Vordergrund stehen, wird aber an mancher Stelle zum eigentlichen Problem. Die unbedingte, unverwirkbare und kategorische Geltung der Menschenwürde wird beim Menschen vorausgesetzt. Ihre Extensionsfähigkeit auf den Embryo ist das zu Erforschende. Aus Gründen der Orientierung an den textlichen Vorlagen der Artikel wird der Begriff „Embryo“ im Folgenden ohne nähere Definition verwendet. Dort, wo jedoch eine Differenzierung notwendig ist, unterscheide ich zwischen 1. präembryonalen Keimen im Stadium bis zur Einnistung in die Gebärmutter (14. Tag), 2. Embryonen, bis zum Abschluss der Organentwicklung (etwa 12. Schwangerschaftswoche) und 3. Föten, bis zur Geburt. Des Weiteren wird versucht, die Wiedergabe der Debatte auf die für das Thema relevanten Informationen zu beschränken. Denn zu leicht vermischen sich die Argumente, welche tatsächlich den moralischen Status von Embryonen diskutieren, mit jenen, die allein die politische Frage nach biotechnischem Fortschritt, seinen Möglichkeiten und Risiken im Blick haben.

Sodann werden die klassischen Argumente der Diskussion um den Status von Embryonen vorgestellt und einer kritischen Prüfung unterzogen.

Dem folgen Vorschläge der alternativen Begründung einer Schutzwürdigkeit ohne Rückgriff auf das Argument der Menschenwürde und ein zusammenfassendes Fazit mit persönlicher Stellungnahme. Die Schlussgedanken haben die Form eines Entwurfs für den Umgang mit biotechnologischen Chancen und Risiken mit Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit von Embryonen.

2. Die Dokumentation einer Debatte

2.1 Julian Nida- Rümelin: „Wo die Menschenwürde beginnt“

Der bis heute umstrittene Artikel „Wo die Menschenwürde beginnt“ von Julian Nida- Rümelin[1] erschien, nur wenige Tage vor dessen Amtsantritt als Kulturstaatsminister, am 3. Januar 2001 im Feuilleton der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“. Er nimmt zum einen Stellung zur kurz zuvor beschlossenen Freigabe des therapeutischen Klonens von bis zu 14 Tage alten Embryonen in Großbritannien und thematisiert in diesem Zusammenhang die aktuellen ethischen Herausforderungen durch biotechnologischen Fortschritt.

Dazu prüft Nida- Rümelin zunächst die Argumente der Kritiker embryonaler Stammzellforschung und hebt sogleich das hartnäckigste unter ihnen, Klonen sei ein Vergehen an der Menschenwürde, hervor. Dieses als kategorisches Argument bezeichnete Bedenken geht davon aus, dass es sich bei menschlichen Embryonen bereits um Träger einer Menschenwürde handelt und sie infolgedessen eines besonderen Schutzes bedürfen. Doch gerade der Begriff „Menschenwürde“ ist für Nida- Rümelin ein hier nicht zutreffendes Kriterium. Aus einer solchen Würde, argumentiert er, resultiert eine Form von Respekt und Rücksichtnahme auf die Selbstachtung der Menschen, insbesondere im Falle kulturell unterschiedlicher Lebensformen. Zwar gilt ein ähnlicher Respekt auch für nicht- menschliche Lebewesen, er gründet allerdings nicht in der normativen Bedeutung von Menschenwürde.

Da jedoch der menschliche Embryo nach Nida- Rümelin nicht im Besitz einer Selbstachtung ist, kann auch das Kriterium der Menschenwürde nicht auf ihn angewendet werden. „Die Achtung der Menschenwürde ist dort angebracht, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, daß ein menschliches Wesen entwürdigt werden kann. (...) Die Selbstachtung eines menschlichen Embryos aber lässt sich nicht beschädigen.“[2]

Das hypothetische Argument der untragbaren gesellschaftlichen Konsequenzen unbegrenzter gentechnischer Möglichkeiten zieht Nida- Rümelin jedoch in Erwägung. So bezweifelt auch er, dass die bestehenden gesellschaftlichen Normen und Werte, sowie die entsprechenden Rechtsstrukturen einer bahnbrechenden Entwicklung auf dem Gebiet des reproduktiven Klonens bereits gewachsen sind und die biologischen, gesellschaftlichen und moralischen Folgen umfassend abgeschätzt werden können. Davon zeugt unter anderem die erhebliche Bandbreite der verschiedenen, zum Teil unvereinbaren Standpunkte auf diesem Gebiet, sowie das Fehlen notwendiger interdisziplinärer Überlegungen. Deshalb, so resümiert der Autor, birgt die Forschungsfreiheit beim therapeutischen Klonen als möglicher Wegbereiter für das „Menschenklonen“ ein nicht zu unterschätzendes Risiko.

2.2 Wilhelm Vossenkuhl: „Der Mensch ist des Menschen Zelle“

Eine Antwort auf diesen Essay folgte bereits zwei Wochen später, am 16.01.2001 ebenfalls in Form eines Artikels im „Tagesspiegel“, verfasst von Wilhelm Vossenkuhl.

Dieser macht zunächst darauf aufmerksam, dass das Kriterium der Selbstachtung für die Trägerschaft von Menschenwürde ein unhaltbares Argument ist, betrifft es so formuliert doch auch Kleinstkinder, Säuglinge und einen Teil geistig behinderter Menschen. Selbstverständlich sind auch diese Gruppen im Besitz einer Menschenwürde, die Selbstachtung als Prüfstein für Menschenwürde ist darum unzureichend.

Vossenkuhl rehabilitiert die Berechtigung der Frage nach Menschenwürde von Embryonen vermittels eines neuen Arguments: der potentiellen Personalität von Embryonen. Noch bevor sich der Autor der Untersuchung dieser Eigenschaft widmet, betrachtet er im Einzelnen das Embryonenschutzgesetz und dessen Definition eines Embryos. Bereits die Eizelle zur Zeit der Kernverschmelzung, sowie jede dem Embryo entnommene totipotente Zelle wird hier unter Rechtsschutz gestellt um ihren Miss- und Verbrauch außerhalb des Bereichs einer natürlichen Fortpflanzung zu verhindern. Um jedoch im Vorfeld diagnostische Analysen von Erbkrankheiten und infolgedessen therapeutische Maßnahmen anwenden zu können, müssen Embryonen verbraucht werden. In diesem Sinne „tragen sie nicht nur dazu bei, daß sich lebensfähige, gesunde Menschen entwickeln. Sie verhindern gleichzeitig Leid und Unglück.“[3]

Zu diesem „Zweck der Fortpflanzung auch im Allgemeinen“[4] spricht er sich ausdrücklich gegen ein Verbot der Embryonenforschung aus.

Sodann geht Vossenkuhl einen entscheidenden Schritt und legt sich zur Bestimmung des Potenzialitätszeitpunkts von Embryonen auf einen Zeitraum vom Ende der dritten bis zum Ende der vierten Schwangerschaftswoche fest. Kriterium dafür ist die Sicherheit über die Anzahl, Lebensfähigkeit und Gesundheitszustand der entstehenden Individuen. Er unterscheidet im Übrigen zwischen dem Vorhandensein einer bestimmten Disposition für das Menschwerden, das bereits früher gegeben ist und einer tatsächlichen Personen- Potentialität von Embryonen, welche letztlich zählt. Dem Vorschlag der europäischen Bioethik- Konvention, das therapeutische Klonen bis zur 2. Woche zu ermöglichen, schließt sich Vossenkuhl an.

2.3 Robert Spaemann: „Gezeugt, nicht gemacht“

Die prominenteste und wohl umfassendste Kritik an Nida- Rümelins Überlegungen, verfasst von Robert Spaemann, folgten bereits zwei Tage später in der Wochenzeitung „Die Zeit“.

Auch Spaemann äußert sich zunächst zu der Entscheidung des britischen Parlaments, 14-tägige Embryonen zu therapeutischen Klonzwecken freizugeben. Diese hält er zum einen auf Grund des Eingriffs in die „qualitative Identität zukünftiger oder bereits existierender Menschen“[5] und zum anderen durch den Embryonenverbrauch für bedenklich.

Die verheerenden Folgen eines plangemäßen Eingriffs in einen natürlichen, von Zufälligkeiten geprägten Prozess veranschaulicht Spaemann anhand der menschenunwürdigen Visionen des Ciba- Symposiums in den 60er Jahren. Verdeutlicht wird nun die abschreckende Vorstellung einer „humanbiologischen Planwirtschaft“[6], die im Zuge bioeugenischer Dammbrüche zwangsläufig und irreversibel wäre. Für all das, so Spaemann, fehlen sinnvolle Gründe. Es mangelt vor allem an Kriterien für einen „Zuchtmenschen“, da die menschlichen Eigenschaften wie etwa Intelligenz, Glück, Stärke oder kosmetische Details unterschiedlich bewertet werden. Ebenso unverantwortbar ist die Vorstellung der elterlichen Entscheidungsgewalt über diese Eigenschaften bei ihren Kindern. Spaemann hält fest, „Menschen haben ein Recht auf eine offene Zukunft“[7]. Direkt auf den moralischen Status von Embryonen aber beziehen sich seine Einwände gegen die Gentherapie. Es handelt sich bei dieser Art der Eingriffe in menschliche Keimbahnen zwar um einen gesundheitlichen Aspekt, jedoch auch um den Verbrauch menschlicher Embryonen. Es handelt sich für Spaemann angesichts der vielversprechenden Forschungsmöglichkeiten mit adulten Stammzellen um einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Diese verbietet die Instrumentalisierung von Menschen zu Zwecken anderer Menschen. Hier bezieht er direkt gegen die Auffassungen Nida- Rümelins Stellung, Embryonen seien nicht Träger der Menschenwürde und sieht sich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstützt, welches die Menschenwürde nicht an das Bewusstsein des Trägers über diese Würde knüpft. Das Kriterium der Selbstachtung kann nicht die entscheidende Bedingung für Menschenwürde sein. Weder geschieht in jedem Fall der Menschenwürdeverletzung auch eine Selbstachtungsverletzung, noch besitzen Menschen ohne Selbstachtung keine Menschenwürde. Spaemann schließt das Bewusstsein als Menschenwürdekriterium ohnedies aus, da das Nicht- Vorhandensein von Bewusstsein nicht das Nicht- Vorhandensein einer individuellen Personalität indiziert. Der einzig gültige Prüfstein für Personalität ist die biologische Gattungszugehörigkeit zum Menschen, die in jedem Entwicklungsstadium eines Embryos vorhanden ist. Etwas konkreter bezeichnet er die befruchtete Eizelle als Träger der vollständigen Erbanlagen und bekräftigt die moralische Pflicht, „das, was, von Menschen gezeugt, sich autonom auf eine erwachsene Menschengestalt hin entwickelt, als „jemanden“ zu betrachten, der nicht als „etwas“, zum Beispiel als Organersatzlager zugunsten anderer ausgeschlachtet werden darf.“[8]

[...]


[1] Julian Nida- Rümelin, lehrt seit 1993 Philosophie an der Universität Göttingen und war von Januar 2001 bis Oktober 2002 amtierender Kulturstaatsminister.

[2] Nida- Rümelin, Julian, Ethische Essays, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 2002, S. 407.

[3] Vossenkuhl, Wilhelm, Der Mensch ist des Menschen Zelle, in: Nida- Rümelin, Julian, Ethische Essays, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 2002, S. 413.

[4] Ebd.

[5] Spaemann, Robert, Gezeugt, nicht gemacht, in: Nida- Rümelin, Julian, Ethische Essays, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 2002, S. 415.

[6] Ebd., S. 416.

[7] Ebd., S. 417.

[8] Spaemann, Robert, Gezeugt, nicht gemacht, in: Nida- Rümelin, Julian, Ethische Essays, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 2002, S. 423.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Der moralische Status von Embryonen
Université
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Angewandte Ethik)
Cours
Einführung in die Medizinethik
Note
1,7
Auteur
Année
2005
Pages
21
N° de catalogue
V55579
ISBN (ebook)
9783638504867
ISBN (Livre)
9783656783800
Taille d'un fichier
527 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Status, Embryonen, Einführung, Medizinethik
Citation du texte
Christiane Burmeister (Auteur), 2005, Der moralische Status von Embryonen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55579

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Der moralische Status von Embryonen



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur