Zur Finanzierung des Personalabbaus in der Insolvenz - insbesondere die Darstellung der Kosten des Personalabbaus in der Insolvenz gegenüber einer Neuerrichtung eines Werkes im Ausland


Tesis, 2006

206 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS:

SYMBOLVERZEICHNIS:

1. EINLEITUNG
1.1. Problemaufriss
1.2. Aktuelle Beispiele des Stellenabbaus in Deutschland
1.3. Aktuelle Beispiele deutscher Insolvenzfälle
1.4. Zielsetzung der Arbeit

2. GRUNDLAGEN UND TERMINOLOGISCHE ASPEKTE ZUR INSOLVENZPROBLEMATIK
2.1. Zum Begriff der Insolvenz
2.2. Die deutsche Insolvenzordnung
2.2.1. Zur Entwicklung der Insolvenzordnung
2.2.2. Definition der Begriffe Schuldner und Gläubiger
2.2.3. Praktische Auslegung des § 1 InsO
2.2.4. Kodifizierte Grundsätze der InsO
2.3. Aufgaben des Insolvenzgerichtes
2.3.1. Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes
2.3.2. Allgemeine Aufgaben des Insolvenzgerichtes
2.4. Aufgaben des Insolvenzverwalters
2.4.1. Bestellung des Insolvenzverwalters
2.4.2. Anordnung auf Eigenverwaltung
2.4.3. Allgemeine Aufgaben des vorläufigen (starken) Insolvenzverwalters
2.4.4. Zur Stellung des vorläufigen (starken) Insolvenzverwalters als Arbeitgeber
2.4.5. Allgemeine Aufgaben des endgültigen Insolvenzverwalters
2.4.6. Zur Stellung des endgültigen Insolvenzverwalters als Arbeitgeber

3. ZUR PERSONALSTRUKTUR VOR UND WÄHREND DER INSOLVENZ
3.1. Übernahme des Personalbestandes
3.2. Zur Arbeit mit Organisationsmodellen
3.3. Personal als Erfolgsfaktor
3.4. Struktur der Personalkosten
3.5. Veränderungen der Personalstruktur im Zuge der Insolvenz

4. PERSONALKOSTEN IN DER INSOLVENZENTWICKLUNG
4.1. Wirkung der Insolvenzeröffnung auf die Arbeitsverhältnisse sowie die Anwendung des allg. Arbeitsrechtes
4.2. Personalkosten vor und nach Insolvenzeröffnung
4.2.1. Behandlung der entstandenen Personalkosten vor Insolvenzeröffnung
4.2.2. Personalkosten während der Fortführung des Unternehmens
4.2.3. Personalkosten bei vorläufiger Stilllegung des Unternehmens

5. KÜNDIGUNG DER ARBEITSVERHÄLTNISSE IN DER INSOLVENZ
5.1. Kündigungsvorschriften außerhalb der InsO
5.1.1. Grundsätzliches zu Arbeitsverhältnissen
5.1.2. Kündigung des Arbeitsverhältnisses
5.1.3. Geltung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
5.1.4. Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB
5.1.5. Zu Aufhebungsverträgen
5.1.6. Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens
5.2. Kündigungsvorschriften innerhalb der InsO
5.2.1. Kündigung einzelner Arbeitnehmer nach § 113 InsO
5.2.2. Kündigung mehrerer Arbeitnehmer (Massenentlassungen)

6. KOSTEN DES INTERESSENAUSGLEICHES
6.1. Zu den Voraussetzungen eines Interessenausgleiches (Betriebsänderung)
6.2. Zu den Inhalten des Interessenausgleiches
6.3. Zeitlicher Ablauf eines Interessenausgleiches
6.4. Zur Sanktionswirkung des § 113 BetrVG in der Insolvenz
6.5. Interessenausgleich nach § 125 InsO
6.6. Zu den finanziellen Auswirkungen des Interessenausgleiches in der Insolvenz

7. KOSTEN EINES SOZIALPLANES
7.1. Zu den Inhalten des Sozialplanes
7.2. Zeitliche Rahmen zur Ausarbeitung des Sozialplanes
7.3. Zur Wirkung des § 112a BetrVG in der Insolvenz
7.4. Zur Verteilung des Sozialplanvolumens sowie zur möglichen Höhe des Sozialplanvolumens
7.5. Zu den finanziellen Auswirkungen des Sozialplans in der Insolvenz

8. KOSTEN EINES INSOLVENZPLANES
8.1. Grundsätzliches zum Insolvenzplan
8.2. Zum Aufbau des Insolvenzplanes
8.3. Mögliche arbeitsrechtliche Bestimmungen im Insolvenzplan
8.4. Zu den finanziellen Auswirkungen des Insolvenzplanes

9. GRÜNDUNG UND FINANZIERUNG EINER AUFFANGGESELLSCHAFT
9.1. Zu den Aufgaben und Zielen von Auffanggesellschaften
9.2. Zur Finanzierung einer Auffanggesellschaft

10. ZUSAMMENFASSUNG

Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) Fachbereich 3 - Wirtschaftswissenschaften I Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Diplomarbeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

GESETZESSAMMLUNG:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis:

Abb. 1: Jahresarbeitszeitstatistik EU-Staaten

Abb. 2: Lohnstückkosten 2004

Abb. 3: Arbeitslosenstatistik 2002 - 2005

Abb. 4: Entwicklung der Insolvenzen von 1950 bis heute

Abb. 5: Symptome für die Entwicklung einer Unternehmenskrise

Abb. 6: Verfahren der Insolvenzordnung

Abb. 7: Ausschnitt aus einem Organisationsmodell

Abb. 8: Wirkung inner- und außerorganisatorischer Faktoren auf die Organisationsstruktur

Abb. 9: Gliederung der Personalkosten

Abb. 10: Entwicklung der Personalkosten in Deutschland

Abb. 11: 10 Punkte-Prüf-Schema des BAG

Abb. 12: Anzeigepflichtige Entlassungen nach § 17 KSchG

Abb. 13: Wesentliche Nachteile, welche die Vorschrift nach § 111 BetrVG erfüllen

Abb. 14: Detaillierte Inhalte eines möglichen Interessenausgleiches

Abb. 15: Vermittlungsverfahren des Interessenausgleiches/ Sozialplanes nach § 113 BetrVG

Abb. 16: Mögliche Inhalte eines Sozialplanes

Abb. 17: Übersicht - Erzwingbarkeit des Sozialplanes nach § 112a BetrVG

Abb. 18: Mögliche Berechnungsformel für einen Abfindungsbetrag

Abb. 19: Mögliche Abfindungstabelle mit festen Werten

Abb. 20: Mögliche Punktetabelle für eine Abfindungsberechnung

Abb. 21: Übersicht der Gestaltungsmöglichkeiten des Insolvenzplanverfahrens

Abb. 22: Ablauf eines Verfahrens zum Insolvenzplan

Abb. 23: Gesetzlicher Inhalt eines Insolvenzplanes

Abb. 24: Voraussetzung für den Bezug von Transferkurzarbeitergeld nach § 216b SGB III

Abb. 25: Mögliche Träger oder Gesellschafter einer Auffanggesellschaft

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Problemaufriss

Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses geht unweigerlich mit der Beendigung des gleichen einher. So bedient sich die Wirtschaft der Arbeitsleistung des Einzelnen nur für einen gewissen Zeitraum. Demzufolge ist die Beendigung eines jeden Arbeitsverhältnisses irgendwann unausweichlich und muss nicht zwingend im negativen Zusammenhang gesehen werden.

Werden jedoch Arbeitsverhältnisse aufgrund wirtschaftlicher Zwänge vor Erreichen des Ruhestandes oder anderweitigen Wunsches des Arbeitnehmers beendigt, führt dies häu-fig zu weitreichenden Auswirkungen für den Arbeitnehmer. Neben oft erheblich finan-ziellen Einbußen für den Arbeitnehmer sowie für dessen abhängige Familienmitglieder1 sind in diesem Kontext psychosoziale Beeinträchtigungen anzuführen, die sich z. B. in familiären Problemen oder gesellschaftlicher Diskriminierung äußern.2 Zudem gestaltet sich eine Neuaufnahme einer anderen Beschäftigung auf der aktuell angespannten Ar-beitsmarktlage als äußerst schwer. Nicht selten kann eine Beendigung eines Arbeitsver-hältnisses für ältere Arbeitnehmer das gänzliche Ausscheiden aus dem Berufsleben bedeuten mit finanziellen Einschränkungen für den gesamten Ruhestand.

Parallel erhöht eine steigende Arbeitslosigkeit die gesamt-gesellschaftlichen Kosten, durch Lohnsteuer- und Sozialversicherungsausfälle, Zahlungen für Arbeitslosenunter-stützung sowie staatliche Übernahmen für die soziale Absicherung von Arbeitslosen.3

Da jedoch der Gesetzgeber zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen umfangreiche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen hat, kann meist von einer Willkür der Arbeitgeber bei der Entlassung von Arbeitnehmern nicht ausgegangen werden. Je-doch sind die einzelnen Wirtschaftsobjekte gezwungen auf Veränderungen zu reagie-ren, was oftmals mit Einschnitten zu Lasten der Personalstruktur einhergeht. Während bei der Anpassung eines Unternehmens an Marktveränderungen Spielräume für den Arbeitgeber zum Erhalt von Arbeitsplätzen bestehen, ist bei einer Beendigung der wirt- schaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens der Verlust aller bzw. eines Großteils der Arbeitsplätze unausweichlich.

Da der Marktaustritt von Unternehmen genauso Teil des Wirtschaftskreislaufes ist, wie die Neugründung von Unternehmen, hat der Gesetzgeber auch hierzu umfangreiche Regelungen geschaffen. Diese bestimmen im Falle der wirtschaftlichen Aufgabe eines Unternehmens die Behandlung des Unternehmens als Schuldner, die Ansprüche der Gläubiger sowie den Rahmen für einen Personalabbau.

Aufgrund dessen, dass sich Politik und Wirtschaft gegenseitig beeinflussen, existiert seit mehreren Jahren eine rege Diskussion der Politik- und Wirtschaftsvertreter hin-sichtlich der Entwicklung von Besteuerungssystemen, sowie der Reformierung der So-zialversicherungssysteme. So wirkt sich insbesondere die Entwicklung des Sozialsys-tems auf die Zusammensetzung der Personalkosten bzw. der Personalnebenkosten aus.

Die in Deutschland bestehenden Tarifverträge bewirken ein im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hohes Lohnniveau bei einer durchschnittlichen Produktivität.4 Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der deutschen Arbeitnehmer befindet sich ebenfalls auf einem vergleichsweise mittleren Niveau innerhalb der EU, wenn man die tariflichen Jahresarbeitszeiten in den Vergleich mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden setzt5, wie Abb. 1 zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Jahresarbeitszeitstatistik EU-Staaten

(Quelle: Institut Arbeit und Technik in wirtschaft & weiterbildung, 11./ 12. 2005, S. 20)

Dennoch zählen die deutschen Arbeitsplätze aufgrund ihrer umfangreichen Lohnzusatzkosten mit zu den teuersten weltweit.6 Dieser Arbeitskostennachteil schlägt trotz eines hohen Produktivitätsniveaus auf die Lohnstückkosten durch, wie ein Vergleich mit anderen Industriestaaten in Abb. 2 darstellt.

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Abb. 2: Lohnstückkosten 2004

(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft in IW-Trends, 03/ 2005, S. 68)

Zusammen mit einem im internationalen Vergleich stark ausgeprägten Kündigungsschutz entstehen somit Standortnachteile, welche die deutsche Wirtschaft aktuell nur schwer verkraftet.7 So kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Wirtschaft (IW) zu dem Ergebnis, dass Deutschland im Vergleich zu 28 anderen Industriestaaten mit die meisten staatlichen Eingriffe aufweist (Deutschland: Platz 21), insbesondere im Regulierungsgebiet des Arbeitsmarktes.8

Daher versuchen selbst gesunde, in Deutschland ansässige, Unternehmen ihre Personalkosten durch Arbeitsplatzverlagerung ins lohnbilligere Ausland oder erhöhte Automatisierung zu senken.

Im Zusammenwirken mit dem sich immer stärker vernetzenden grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt der Europäischen Union sowie der voranschreitenden allgemeinen Globa-lisierung ist ein Trend der Verlagerung der deutschen Arbeitsplätze ins Ausland beina-he schon regelmäßig zu beobachten und in der Tagespresse zu verfolgen. Das Lohnge- fälle innerhalb der Europäischen Union sowie die Unterschiede bei den Lohnnebenkosten lassen für einige Unternehmen eine Verlagerung der Arbeitsplätze ins Europäische Ausland attraktiv erscheinen, zumal damit der weitere Zugang zum Binnenmarkt der Europäischen Union besteht. So verdienen z. B. Arbeitnehmer im EU-Mitgliedsstaat Ungarn nur ein Siebtel des Lohns ihrer deutschen Kollegen.9

Das noch stärker ausgeprägte Lohngefälle außerhalb der Europäischen Union sowie das teilweise gänzliche Fehlen von Sozialversicherungssystemen und Arbeitsschutzvorschriften lassen für andere Unternehmen Produktionsstätten in vornehmlich asiatischen Regionen sowie in Nord- und Südamerika profitabel erscheinen.10

Der Trend zur Arbeitsplatzverlagerung ins lohnbilligere Ausland, was auch als Offsho-ring bezeichnet wird, entwickelt sich stetig.11 Immer häufiger fallen die Arbeitskosten bei der Auswahl des Produktionsstandortes ausschlaggebend ins Gewicht.12 Des Weite-ren geben Unternehmen immer wieder an, gleichzeitig mit der Produktionsverlagerung nicht nur Kosten sparen zu wollen, sondern auch anstreben, dadurch neue Zielmärkte zu erschließen.13 Daher ergibt sich ein doppelter Standortnachteil, da verlagernde Un-ternehmen sowohl die neuen Marktchancen als auch die Faktorkostenreduktion nutzen wollen. So ist das Volumen der Direktinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland in den letzten 20 Jahren von 33 auf 623 Milliarden € angestiegen. Dies ließ parallel die Zahl der durch Auslandsinvestitionen geschaffenen Arbeitsplätze von 1,7 auf 4,2 Millionen steigen, wovon seit 1993 allein 800.000 in Mittel- und Osteuropa entstanden sind.14

Um neue Arbeitsplätze im Ausland zu schaffen, müssen sich deutsche Unternehmer zuvor von ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern trennen. Dies führt teil-weise dazu, dass Unternehmer unbeabsichtigt oder mitunter auch gewollt mit ganzen Unternehmen oder Unternehmensteilen in die Insolvenz gehen, um sich von Arbeitsver-trägen zu lösen.

Die Rationalisierungsentscheidungen erscheinen jedoch oftmals in einem verzerrten Licht, da den Personaleinsparungen in Deutschland häufig sehr hohe Aufwendungen für Sozialpläne und Abfindungszahlungen gegenüberstehen.15 Zudem werden die Kosten des Personalabbaus in Deutschland häufig falsch eingeschätzt, was die Vergleichsrechnung zu einer Produktion im Ausland von falschen Parametern ausgehen lässt. Dem gegenüber stehen geschönte bzw. unvollständige Projektionen der Kosten einer Alternativproduktionsstätte im Ausland. Häufig werden nicht alle Risiken, wie unterschätzter Krankenstand, Qualitätsprobleme und doppelte Prüfkosten, Mitarbeiterverfügbarkeit, unsichere Rahmenbedingungen, Know-how-Verlust und begünstigte Produktpiraterie ausreichend im Standortvergleich angesetzt.16

Dies kann in letzter Konsequenz zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen im deutschen Markt sowie zu einer universellen Unternehmensaufgabe führen, falls die Abwicklungskosten der deutschen Arbeitsplätze unvorhersehender Weise die Kapitalbasis der Unternehmen übermäßig belasten.

1.2. Aktuelle Beispiele des Stellenabbaus in Deutschland

Die aktuelle Problematik der deutschen Wirtschaft, insbesondere des Arbeitsmarktes, ist in allen Lebensbereichen bekannt und gibt oft Anlass zu regen Diskussionen. Red-lich beschäftigen sich auch die verschiedensten Organe der Politik mit der Thematik. Das mangelnde Vertrauen in eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik brachte den vorzei-tigen Fall der Bundesregierung unter Gerhart Schröder und ist erklärter Schwerpunkt der vorzeitig neu gewählten Regierungskoalition unter einer Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Die Hauptaufgabe der neuen Regierungskonstellation besteht in der Senkung der Arbeitslosenzahlen.17 Seit dem 01.01.2005 wird allerdings durch die Einführung der Hartz IV-Gesetze ein neuer Berechnungsschlüssel zugrunde gelegt, da Teile der Sozialhilfeempfänger nun in die Statistik für Arbeitslose fallen. Der steigende Trend ist jedoch über die vergangenen Jahre trotz geänderter Berechnungsmethoden weiterhin zu beobachten, wie Abb. 3 verdeutlicht.

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Abb. 3: Arbeitslosenstatistik 2002 - 2005

(Quelle: Handelsblatt, Nr. 226 vom 22.11.2005, S. 10)

Diese Entwicklung ist für jeden Einzelnen in den fast schon täglich erscheinenden Pres-semitteilungen nachzuvollziehen. So ist die Liste der namhaften Unternehmen, die die Entwicklung der steigenden Arbeitslosenzahlen forcieren, schier endlos: Reifenherstel-ler Continental plant den Abbau von 320 Arbeitsplätzen im Stammwerk Hannover18, Kosmetikhersteller Beiersdorf (Nivea) steht vor massivem Stellenabbau (ca. 1.200 Ar-beitsplätze) in Europa19, die Deutsche Telekom will 32.000 Stellen einsparen20 und rechnet hierfür mit einem Sonderaufwand von ca. 3,3 Milliarden €21, Siemens streicht 2.400 Arbeitsplätze in Deutschland22, der Technikhersteller Panasonic will bis März 2006 das Röhrenwerk in Esslingen schließen, was das Aus für ca. 600 Arbeitsplätze bedeutet23, Norsk Hydro beschließt endgültig die Schließung der Hamburger Aluminiumwerke mit ca. 800 Angestellten24 und steht dem Abbau von weiteren 5.000 Stellen im Werk Neuss nicht ablehnend gegenüber.25 Auch der dänische Spielzeughersteller LEGO will sein Distributionszentrum im schleswig-holsteinischen Hohenwestedt schließen26, BP will 2.500 Stellen in Europa streichen, davon rund 600 in Deutschland27, die SMS Group schließt das Spritzgießma-schinenwerk in Meinerzhagen mit 470 Beschäftigten28, Infineon baut im Dresdner Werk 285 Stellen ab29, der Berliner Aufzugshersteller Otis will 230 Jobs streichen30, 535 Stellen werden bei dem Schienenfahrzeughersteller Bombardier abgebaut31, Weg-fall von 4.000 bis 6.000 Stellen in der Bahnindustrie32, Sony plant siebenprozentigen Stellenabbau in Europa33, Hewlett-Packard beginnt im Januar 2006 mit dem Abbau von ca. 1.500 deutschen Stellen34, 1.000 Arbeitsplätze werden bei Neckermann und Quelle verschwinden35,die Bundesbank streicht 1.100 Jobs36, die Versicherungsgruppe Ham-burg-Mannheimer plant eine Umstrukturierung des Vertriebs mit einem verbundenen Personalabbau von ca. 1.000 Stellen37 während der Konkurrent Aachen-Münchener Versicherungsgesellschaft 178 Arbeitsplätze in Frankfurt am Main abbauen möchte.38

Die Deutsche Bank hat den Abbau von 1.900 deutschen Arbeitsplätzen beschlossen39, die Allianz von ca. 10.000 Stellen bis Ende 200840, wobei ca. 3.000 Stellen auf den Konzernteil der Dresdner Bank entfallen.41 Der Hamburger Mobilfunk-Dienstleister Mobilcom will in den ersten 6 Monaten 2006 ca. 200 Stellen streichen42 und möchte durch die Maßnahme die Personalkosten um 15 % senken43, JVC plant die Schließung des Berliner Werks im Märkischen Viertel mit 235 Beschäftigten zum 31.01.2006.44 Auch das Berliner Visteon-Werk des US-Unternehmens steht vor der Schließung. Soll-ten die Kosten nicht zeitnahe im größeren Umfang gesenkt werden, könnten 610 Fest- beschäftigte sowie 200 Leiharbeiter in die Arbeitslosenstatistik wechseln.45 Der Zent-ralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rechnet für 2006 mit einem Abbau von 60.000 bis 80.000 Stellen.46 7.000 Stellen davon entfallen wahrscheinlich auf den Bau-konzern Heitkamp-Deilmann-Haniel, dessen Insolvenzanmeldung nur noch eine Frage der Zeit ist, nachdem Verhandlungen zur Rettung des Unternehmens endgültig geschei-tert sind.47

Insbesondere die Automobilindustrie, eines der Kernindustriegebiete deutscher Indust-rie, ist von einem Personalabbau betroffen. So plant Ford 1.300 Stellen in Deutschland zu streichen48, Opel baut im härtesten Sanierungsprogramm seit Bestehen 9.000 Stellen ab49 und zahlt im Durchschnitt pro Arbeitnehmer einen Abfindungsbetrag von 100.000 €50, Mercedes-Benz wollte innerhalb von 12 Monaten 8.500 Arbeitsplätze einsparen und verplante dafür Abfindungen von ca. 1 Milliarde €51, die neue Konzernführung unter Dieter Zetsche weitete nun die Vorhaben zum deutschen Stellenabbau auf 16.500 Mitarbeiter bis 2008 aus52, was jede 12. Mercedes-Benz-Stelle in Deutschland umfas-sen wird.53 Bei VW sollen 10.000 Jobs in Gefahr sein.54 Hierbei plant der VW-Konzern im Durchschnitt eine Abfindungszahlung von ca. 60.000 € pro abgebauter deutscher Stelle.55

Dabei darf nicht vergessen werden, dass nur die Meldungen der großen Unternehmen mit entsprechendem Bekanntheitsgrad ihren Weg in die Schlagzeilen finden, während der schleichende Personalabbau in kleinen und mittelständigen Unternehmen in der Regel unerwähnt bleibt. So verliert der Mittelstand seine Bedeutung als Stabilisator des Arbeitsmarktes immer mehr und geht ebenfalls den Weg des verstärkten Personalab-baus.56

Einige der Unternehmen begründen ihre Entscheidung zum Personalabbau mit der zu hohen Personalkostenstruktur in Deutschland und kommunizieren die Verlagerung von Arbeitsplätzen offen. So hat z. B. der taiwanesische Konzern BenQ die Verlagerung der Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der von Siemens übernommenen Handy-sparte angekündigt.57 Die deutschen Chemiekonzerne BASF, Bayer und Degussa inves-tieren zunehmend in den chinesischen Markt und schaffen dort Arbeitsplätze für Che-mie-Facharbeiter, welche durchschnittlich gerade mal 6.300 € pro Jahr verdienen ge-genüber deutschen Chemie-Facharbeitern mit durchschnittlich 47.700 € pro Jahr.58 Auch die Siemens AG strebt gen Osten und geht dort ein Joint Venture mit der chinesi-schen Jiangsu ein. In dem gemeinsam projektierten Werk sollen 1.500 chinesische Ar-beiter in Lohn und Brot kommen, während in Deutschland stetig Personal abgebaut wird.59 Die Siemens-Tochter Osram hat trotz ihres Rekordgewinns 2004/ 05 bereits ihre Beschäftigungszahlen in Deutschland um 200 Mitarbeiter gesenkt und möchte jetzt vor allem in Asien und Osteuropa wachsen.60

Der norwegische Konzern Norsk Hydro, welcher gerade die Hamburgischen Alumini-umwerke mit 800 Beschäftigten schließen will, investiert gleichzeitig in den Bau einer neuen großen Aluminiumhütte im Golfstaat Katar mit der Kapazität aller 5 verbliebe-nen deutschen Aluminiumhütten.61 Der deutsche Chiphersteller Infineon, welcher ein Werk in München-Perlach mit 800 Arbeitnehmern bis Anfang 2007 schließen lässt62 und weitere Stellen im Dresdner Werk abbaut63, plant den Bau mehrerer Fabriken in Asien mit höheren Kapazitäten.64 Der Mutterkonzern Elektrolux hält an der Schließung des AEG-Hausgerätewerks in Nürnberg mit 1.750 Beschäftigten fest65 und verhandelt momentan über einen Sozialplan. Als Grund für den Personalabbau gibt die schwedi-sche Unternehmensleitung die hohen Kosten in Deutschland an. Die Produktion von Waschmaschinen, Geschirrspülern und Trockner wird daher stufenweise nach Polen und Italien verlagert.66 Der Konkurrent Bosch-Siemens produziert bereits kostengünstig Hausgeräte mit 3.000 Beschäftigten in Polen und der Türkei.67 Der Baumaschinenher-steller CNH (Case and New Holland) möchte das Berliner Produktionswerk für Radla-der, Radbagger und Papiermaschinen ohne die 500 deutschen Mitarbeiter nach Italien verlagern.68

In den USA dagegen schaffen deutsche Unternehmen schon seit Jahren vermehrt Arbeitsplätze und zählen zu den beliebtesten ausländischen Arbeitgebern. Ein Großteil der rund 675.000 „deutschen“ Arbeitsplätze in den Vereinigten Staaten werden von Großunternehmen, wie Tengelmann mit 50.000 und Fresenius mit 31.200 US-Jobs sowie der Deutschen Post mit 30.000 amerikanischen Beschäftigten geschaffen. Der Löwenanteil entfällt jedoch auf den DaimlerChrysler-Konzern mit 98.119 US-Angestellten und auf die Siemens AG mit ca. 70.000 amerikanischen Angestellten, welche jeweils in Deutschland momentan Personal abbauen.69

Der in Deutschland stellenabbauende Autozulieferer Continental kündigt hingegen die weitere Verlagerung von Arbeitsplätzen in „Billiglohnländer“ offen an.70 Die Schlie-ßung des Hannoveraner Werkes mit 320 Arbeitsplätzen Ende 2006 ist vom Vorstand verfügt,71 obwohl das Werk mit rund 40 Millionen € Gewinn pro Jahr profitabel arbei-tet. Die Belegschaft hatte erst kürzlich einer Betriebsvereinbarung zugestimmt, wonach eine Lohnerhöhung ausgeschlossen ist und die Arbeitnehmer pro Woche 2½ Stunden unbezahlt mehr arbeiten, um den Standort und damit die eigenen Arbeitsplätze zu erhal-ten.72

Continental gilt als einer der Vorreiter des Offshoring und hat bisher nicht nur konstant Produktionsstandorte in Billiglohnländer geschaffen sondern bereits im rumänischen Sibiu ein Forschungszentrum eröffnet, indem 180 Ingenieure Anwendungselektronik entwickeln.73

Währenddessen baut der VW-Konzern in Deutschland erheblich Stellen ab und plant die künftige Produktion des neuen Geländewagens „Marrakesch“ im portugiesischen Werk.74 Dazu steigt der Wertschöpfungsanteil in Osteuropa für VW-Fahrzeugkomponenten stetig.75 So wird aktuell die Errichtung eines neuen russischen Werkes in Stupino südlich von Moskau geplant. Für den Bau des neuen Produktions-werkes ist bisher eine Investitionssumme von 330 Millionen € vorgesehen.76 Auch der amerikanische GM-Konzern verlagert sich nach Osteuropa. So wurde die Produktionslinie des Mittelklassewagens „Astra“ aus dem deutschen Opel-Werk in Eisenach ausgegliedert und ins polnische Werk Gliwicé verlegt. Dort wurden aktuell 700 neue Arbeitnehmer mit einem monatlichen Durchschnittslohn von ca. 700 € (brut-to) eingestellt, während das Produktionswerk in Bochum 3.000 Arbeiter mit einem Durchschnittslohn von 3.200 € (brutto) abbaut.77

Eine Umfrage der Fachzeitschrift „AUTOMOBIL-PRODUKTION“ ergab, dass 56 % sowohl der Automobilhersteller als auch der Zulieferer mit einer Verlagerung von Produktions- und Entwicklungsleistungen ins Ausland rechnen. Dabei zieht es 58 % nach China, ein Drittel sieht Standorte in Tschechien oder der Slowakei als attraktiv an und jeweils ein Fünftel interessiert sich für Polen, Rumänien/ Bulgarien oder die USA (Mehrfachnennungen waren möglich).78

Aktuell erzielen die DAX-Firmen ca. 66 % ihrer Umsatzerlöse im Ausland. Spitzenreiter wie die DaimlerChrysler AG, die Bayer AG oder die Schering AG verdienen sogar über 85 % ihrer Umsätze im Ausland79 und konnten damit ihre Gewinne im Jahr 2005 um ca. 35 % steigern.80 Diese globale Umsatzverteilung fordert auch eine logistische Umverteilung von Arbeitsplätzen in jene Weltmärkte, aus denen die Rückflüsse regeneriert werden. Die Unterschiede der einzelnen regionalen Lohnniveaus sind hier nicht der einzige Faktor, der die Globalisierung der Wertschöpfungsketten vorantreibt, jedoch häufig ein sehr ausschlaggebender Faktor.

Aber auch der Mittelstand nutzt den Export. Jedes vierte mittelständige Unternehmen ist bereits außerhalb der deutschen Grenzen temporär tätig wobei teilw. Exportquoten von 80 - 90 % erreicht werden. Dies führt auch hier zur dauerhaften Verlagerung von Arbeitsplätzen mittelständiger Unternehmen um weiterhin Kostenvorteile zu nutzen.81

1.3. Aktuelle Beispiele deutscher Insolvenzfälle

Leider ist auch bei der Zahl der Insolvenzen seit den 70er Jahren ein Ansteigen zu beobachten. Insbesondere seit den 90er Jahren ist der Anstieg der Kurve noch dramatischer geworden, wie die Kurve in Abb. 4 erkennen lässt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Entwicklung der Insolvenzen von 1950 bis heute (Quelle: Seefelder, 2003, S. 6)

Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG geht für das aktuelle Jahr 2005 von einer einprozentigen Steigerung der Unternehmensinsolvenzen mit geschätzten 39.600 An-meldungen aus. Auch für das Jahr 2006 wird ein steigender Trend mit ca. 40.000 An-meldungen erwartet.82 Hauptsächlich werden Pleiten bei mittelständigen Unternehmen des Baugewerbes, des Dienstleistungssektors sowie des verarbeitenden Gewerbes er-wartet.83 Der Verband der Inkasso-Unternehmen geht jedoch von einer Trendwende bei den Unternehmensinsolvenzen mit einer dreiprozentigen Senkung auf ca. 38.000 An- meldungen für 2005 aus. Dies würde weiterhin den Verlust von ca. 530.000 Arbeitsplätzen pro Jahr in Deutschland bedeuten.84

Die Praxis jedoch beweist bei all den genannten Beispielen auch, dass Unternehmens-krisen und Unternehmensinsolvenzen nicht immer den Verlust aller Arbeitsplätze be-deuten müssen.

Als positives Beispiel kann die Leica Camera AG genannt werden, deren Vorstandsvorsitzender von der Sanierungsfähigkeit des überschuldeten Unternehmens überzeugt ist. Durch die Zustimmung der Aktionäre zu einem „Rettungspaket“ in Form von frischen Finanzmitteln soll die Anmeldung der Insolvenz vermieden werden, so dass das Unternehmen zum Geschäftsjahr 2006/ 2007 die Verlustzone mit einem reduzierten Personalbestand wieder verlassen kann.85

Der auch durch Personalabbau außerhalb der Insolvenzordnung sanierte Opel-Konzern berichtet von einem nun erreichten Aufwärtstrend, der sogar Neueinstellungen in einigen Bereichen, wie etwa bei der Designabteilung, ermöglicht.86

Eine der namhaftesten Insolvenzen der letzen Zeit, dürfte die Abwicklung des Traditi-onsunternehmens Agfa Photo sein. Nach der Insolvenzanmeldung der Agfa Photo GmbH im Mai 200587 versuchte der Insolvenzverwalter Andreas Ringstmeier vorerst das Unternehmen als Ganzes zu erhalten und 400 der 1.100 Arbeitsplätze zu retten.88 Da dieses scheiterte, wird das Unternehmen jetzt nach Beschluss durch die Gläubiger-versammlung in einzelnen Teilen verwertet.89 Während der japanische Fotohersteller Fuji vorerst nur Interesse für die Großlaborgeräte-Produktion im bayerischen Peitingen mit 60 Beschäftigten bekundet hat90, haben die Potsdamer a&o Gruppe das Chemie-Werk Vaihingen mit 50 Beschäftigten91 und die britische PhotoMe Teile des Unter- nehmens mit 70 Beschäftigten übernommen.92 Weitere 750 Mitarbeiter sind unterdessen in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft gewechselt.93

Dass der Sanierungserfolg dauerhaft sein kann, zeigt die im Jahr 2003 angemeldete Insolvenz des TV- und Radiogeräteherstellers Grundig. Die Nachfolgefirma Grundig Intermedia konnte mit ihrem reduzierten Personalbestand für das Rumpfjahr Mai - Dezember 2004 einen Umsatz von 360 Millionen € erwirtschaften und besteht auch heute noch erfolgreich am Markt.94

Auch das Berliner Traditionsunternehmen Herlitz meldete am 03.04.2002 Insolvenz an und konnte mittels zweier Insolvenzpläne erfolgreich saniert werden.95 Das jetzt wirtschaftlich stabile Unternehmen wurde nach Gesundung sogar zu 67,7 Prozent an den US-Finanzinvestor Advent International veräußert.96

Mit der Borsig GmbH konnte ein weiteres Berliner Unternehmen im Insolvenzverfahren saniert werden. Das seit 168 Jahren bestehende Unternehmen hatte 2002 Insolvenzantrag gestellt. Nach einer erfolgreichen Sanierung werden heute wieder Aufträge weltweit angenommen und neue Arbeitsplätze geschaffen.97

Ebenso vermeldet auch die Kögel Fahrzeugwerke AG, dass der Turnaround nach der Insolvenz und Sanierung im Jahre 2004 überwunden ist. Mit steigenden Zulassungszahlen und einem gestiegenen Marktanteil nach einer Vertriebsoffensive98 kann das Unternehmen wieder positiv mit gesicherten Arbeitsplätzen in die Zukunft sehen.

Aber auch kleine Unternehmen können erfolgreich saniert werden. Die ehemalige Jenaer Fullservice-Agentur Alberti & Partner firmiert heute nach Beendigung des Insolvenzverfahrens unter dem neuen Namen Alberti-Kommunikation und konnte 4 der ehemals 15 Arbeitsplätze erhalten.99

Diese Praxisbeispiele etablierter Unternehmen in Deutschland verdeutlichen, dass Sanierungsbemühungen innerhalb und außerhalb der angemeldeten Insolvenz auch erfolgreich das Unternehmen bzw. Unternehmensteile retten können und somit die Weiterbeschäftigung des Personals in verminderter Form ermöglichen.

1.4. Zielsetzung der Arbeit

Im Falle einer Insolvenzanmeldung eines Unternehmens sind zunächst mehrere Fragen zu klären. Neben der Befriedigung der einzelnen Gläubiger und dem Schicksal des Schuldners stehen jeweils eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Da Unternehmen zur Leistungserstellung auf die Arbeitsleistungen ihres Personals angewiesen sind, gilt die Personalstruktur als einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren.

Unausgewogene Strukturen bei einem zu hohen Personalbestand in der Vergangenheit werden von Unternehmern mitunter gerne als insolvenzauslösende Tatbestände ange-führt.100 Somit geht die Bewältigung von wirtschaftlichen Krisensituationen immer mit einem Personalabbau einher.101 Eine Betriebsfortführung kommt für Unternehmer oft-mals nur in Verbindung mit einer umfangreichen Reduzierung der Lohn- und Personal-kosten in Betracht.102

Der gesetzliche Rahmen des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften der deutschen Insolvenzordnung vom 01.01.1999 regelt nach Eröffnung des Verfahrens die entspre-chenden Ansprüche der Gläubiger sowie die Haftung des Schuldners für seine Verbind-lichkeiten.

Die Behandlung von Arbeitsverhältnissen orientiert sich während des Verfahrens sowohl an den Vorschriften des allgemeinen Arbeitsrechts als auch an den Sondervorschriften des Insolvenzarbeitsrechts.103

Jedoch muss die Insolvenz eines Unternehmens nicht zwingend den Verlust aller Ar-beitsplätze bedeuten. Der gesetzliche Rahmen der Insolvenzordnung erklärt die Sanie- rung des Schuldnerunternehmens ebenso zum Ziel des Verfahrens104 wie die Abwick-lung des Unternehmens und ist mit vielen Schutzbestimmungen auf die Chancenwah-rung der Sanierungsmöglichkeit ausgelegt.105 Als Sanierung kann die Gesamtheit aller Maßnahmen verstanden werden, welche unternehmenspolitischer, führungstechnischer, organisatorischer, finanz- und leistungswirtschaftlicher Natur sind und der Wiederher-stellung von existenzerhaltenden und gewinnversprechenden Grundlagen eines Unter-nehmens dienen.106

Im Vergleich zu der durch die Insolvenzordnung abgelösten Konkursordnung steht nunmehr die Möglichkeit einer Unternehmenssanierung durch Insolvenz als gleichberechtigtes Ziel zur Verfügung.107

Leider wird dieses Instrument der Arbeitsplatzerhaltung in der Praxis teilweise falsch eingeschätzt. So ist fraglich, ob sich Unternehmen bei der Verlagerung von Arbeitsplät-zen ins Ausland des Kostenverhältnisses zwischen dem Abbau der deutschen Arbeits-plätze und der Produktionsverlagerung im Gegensatz zu einer Sanierung mittels der Insolvenz bewusst sind. Oftmals werden die Chancen eines zukünftigen Unterneh-menserfolges mit verbundener Arbeitsplatzerhaltung in Deutschland durch Sanierung unterschätzt, während die Kosteneffizienz einer Produktionsverlagerung ins Ausland hingegen häufig überschätzt wird.

Dies liegt mitunter auch an der Unüberschaubarkeit der Kosten, welche durch den Per-sonalabbau in der Insolvenz verursacht werden kann. So kann eine genaue Darstellung der Kosten helfen, die Sanierung des Unternehmens und den Erhalt eines Teils der Ar-beitsplätze profitabler erscheinen zu lassen als den Stellenabbau und die Verlagerung von Arbeitsplätzen.

Die folgende Arbeit zeigt auf, welche unterschiedlichen Kosten die einzelnen Möglich-keiten des Personalabbaus in der Insolvenz verursachen können. Es wird der Versuch unternommen, die Thematik anhand der Gesetzeslage darzustellen sowie die finanziel-len Auswirkungen zu skizzieren. Im Sinne der Insolvenzordnung werden jeweils die Möglichkeiten des Personalabbaus sowie des teilweisen Personalerhalts in der Insolvenz betrachtet.

Da es sich bei der vorliegenden Arbeit um ein sehr komplexes Thema handelt und sich die realen finanziellen Folgen von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, kön-nen an dieser Stelle keine universellen Modelle verwandt werden. Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit auf die konkrete Darstellung von Zahlenbeispielen verzichtet.

Letztlich soll die vorliegende Arbeit helfen, einen realistischen Überblick der möglichen Kosten eines Personalabbaus in der Insolvenz zu schaffen, um Vergleichsrechnungen zu Produktionsverlagerungen ins Ausland zu Gunsten eines Arbeitsplatzerhaltes in Deutschland attraktiver erscheinen zu lassen.

2. Grundlagen und terminologische Aspekte zur Insol- venzproblematik

2.1. Zum Begriff der Insolvenz

Der wörtliche Begriff der Insolvenz leitet sich von dem lateinischen Begriff „solvent“ ab, welches im Ursprung wörtlich „lösend“ im Sinne von „Schulden einlösend“ bedeu-tete108 und in der Moderne als zahlungsfähig109 gedeutet wird. Die Vorsilbe „In“ ver-dreht die Bedeutung in einen Zustand, in welchem die Zahlungsfähigkeit nicht gegeben ist. Dieses entspricht auch dem allgemeinen sowie dem rechtlichen Verständnis des Wortes Insolvenz.

Die eigentliche Insolvenz eines Unternehmens ist kein grundloser und noch weniger ein überraschender Zustand. Der Verlust der Zahlungsfähigkeit ist in der Regel das Resul-tat einer längerfristigen Unternehmenskrise. Sie entsteht häufig durch verschiedene unternehmensinterne als auch -externe Faktoren, wie in Abb. 5 aufgelistet, die sich ge-schäftshemmend entwickeln. Reagiert der Unternehmer oder die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft nicht frühzeitig auf die Verschlechterung der Umwelt, kann aus der sich ergebenden Strategiekrise eine Ertrags- und Erfolgskrise werden, in deren weiterer Verschlechterung sich letztlich eine Liquiditätskrise anschließt.110 Die ersten beiden Stadien der Krisenentwicklung (Strategiekrise sowie mittel- und kurzfristige Ver-schlechterung der Ertrags- und Erfolgslage) stellen eine betriebswirtschaftliche Krise dar, welche noch ohne Insolvenzeintritt abgewehrt werden kann. Erst das dritte Stadium der Entwicklung kann als Insolvenz verstanden werden und erfordert Handlungen nach den insolvenzrechtlichen als auch strafrechtlichen Vorschriften.111

Wird die Insolvenz ordentlich durch den Schuldner oder einen berechtigten Gläubiger angemeldet, werden die Vorschriften der Insolvenzordnung für die Abwicklung des Unternehmens bzw. für dessen Sanierung wirksam. Jedoch stehen die Vorschriften in Wechselwirkung mit tangierenden Polizei- und Ordnungsrechten112 sowie mit den umfangreichen Vorschriften des Arbeitsrechts und der betrieblichen Mitbestimmung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Symptome für die Entwicklung einer Unternehmenskrise (Quelle: Feldbauer-Durstmüller/ Schlager, 2002, S. 165)

Die Dauer des Rechtszustands der Insolvenz eines Unternehmens ist zeitlich begrenzt und mit einer klaren Zielvorgabe versehen. Am Schluss des Verfahrens wird durch die gerichtliche Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 200 InsO) die gesonderte Behandlung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung beendet. Je nach Entscheidung der Verfahrensbeteiligten wird das Unternehmen zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit liquidiert und vom Markt genommen oder der Schuldner saniert und der teilweise Erhalt von Unternehmen und Betrieben ermöglicht.113

2.2. Die deutsche Insolvenzordnung

2.2.1. Zur Entwicklung der Insolvenzordnung

Das Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 1. Januar 1999 ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen aus Wirtschaft und Politik.

So folgte einem ersten Bericht der Kommission für Insolvenzrecht aus dem Jahre 1985 ein zweiter im Jahre 1986. 1988 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft einen Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Insolvenzrechtes. Der daraus entwickelte Regierungsentwurf vom 15. April 1992 wurde durch einen Rechtsausschuss nochmals gestrafft und am 21. April 1994 als Insolvenzordnung durch den Deutschen Bundestag verabschiedet.114 Der Gesetzgeber schuf damit eine Neuregelung, welche die Konkursordnung und Vergleichsordnung für die Gebiete der alten Bundesländer und die Gesamtvollstreckungsordnung sowie das GesamtvollstreckungsUnterbrechungsgesetz für die neuen Bundesländer ersetzte.115

Mit der Umsetzung des Gesetzentwurfes reagierte der Gesetzgeber auf die steigende Zahl von Verfahren, die mangels Masse nicht verhandelt bzw. vorzeitig wieder einge-stellt wurden. So zeigt ein Vergleich der Jahre 1998 und 2001 deutlich, dass die Neure-gelungen in der Insolvenzordnung der Befriedigung der Gläubiger durch Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens gerechter werden als zuvor. Wurden 1998 noch 72 % aller Verfahren gegen Unternehmen mangels Masse abgewiesen, sank die Zahl im Jahre 1999 auf 64 %, im Jahre 2000 auf 58 % und im Jahre 2001 auf 54 %.116 So ist mit der Einführung der Insolvenzordnung ein Sinken des Prozentsatzes festzustellen auf ein Niveau, auf welchem immer noch knapp die Hälfte der dokumentierten Insolvenzen masselos sind.117

Das Insolvenzverfahren selbst regelt im Falle eines wirtschaftlichen Zusammenbruches die Vermögens- und Haftungsverhältnisse eines Schuldners.118 Die Insolvenzordnung definiert hierzu als rechtlicher Rahmen normierte Bedingungen für den Marktaustritt des Schuldners für den Fall, dass aufgrund eines Vermögensverfalls einzelne oder alle Gläubigerinteressen gefährdet sind.119

Innerhalb der Insolvenzordnung stehen mehrere mögliche Verfahren zur Abwicklung oder Sanierung des Schuldners zur Verfügung, wie Abb. 6 darstellt.

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird auf die Verfahren und die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens und des Insolvenzplanverfahrens eingegangen sowie auf die Eigenverwaltung. Die Regelungen für das Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286 -303 InsO) und das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 - 314 InsO) definieren rechtliche Prozesse für die Entschuldung von Privatpersonen und werden deshalb im Verlauf dieser Arbeit nicht berücksichtigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Verfahren der Insolvenzordnung (Quelle: Müssig, 2002, S. 504)

2.2.2. Definition der Begriffe Schuldner und Gläubiger

Als oberstes Ziel wurde in § 1 InsO die anteilige Befriedigung aller Gläubiger mittels eines geordneten und kontrollierten Verfahrens zur Liquidation oder Sanierung des Unternehmens definiert. Das Insolvenzrecht reguliert somit das Verhältnis eines Schuldners zu seinen Gläubigern und ersetzt damit die zivilrechtliche Haftungsord-nung.120

Die Begriffe „Gläubiger“ und „Schuldner“ sind juristische Fachtermini des Zivil- und Öffentlichen Rechts, welche Parteien eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses sind.121

Aufgrund des positiven Merkmals der Rechtsfähigkeit kommen als Gläubiger natürliche Personen nach § 1 ff. BGB, juristische Personen nach § 21 ff. BGB sowie teilrechtsfähige Personengesellschaften nach § 124 HGB in Frage.

Die eigentliche Insolvenzfähigkeit, also die rechtliche Fähigkeit Schuldner in einem Insolvenzverfahren zu sein, ist im § 11 InsO umfassend geregelt.

Unzulässig ist dagegen die Zulassung als Gläubiger bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen juristische Personen des öffentlichen Rechtes nach § 12 InsO.

2.2.3. Praktische Auslegung des § 1 InsO

Die Formulierung des § 1 InsO stellt die Möglichkeit der Liquidation des Unternehmens der Sanierung gleich.122 Eine dritte Möglichkeit der Verwirklichung der Vermögenshaftung ergibt sich aus der Kombination in Form einer sanierenden Liquidation (oder auch übertragenden Sanierung), bei der sanierungsfähige Teile auf neue Rechtsträger übertragen werden während nicht sanierungsfähige Teile liquidiert werden.123 Die erzielten Erlöse werden anteilig auf die Gläubiger verteilt.

Eine Neuerung gegenüber der alten Konkursordnung ist die Miteinbeziehung aller Gläubiger zur Erreichung der Zielstellung zur Befriedigung durch Liquidation oder Sanierung des Unternehmens.124 Eine Einteilung in Insolvenzgläubiger bzw. die Be-handlung der Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger findet erst in den §§ 38 und 217 InsO statt. Die Chance zur erfolgreichen Sanierung wird durch die Ein-beziehung dinglicher Sicherheitsrechte erhöht. Eine Aushöhlung der Unternehmens-masse durch die vorzeitige Befriedigung einzelner absonderungsberechtigter Gläubiger soll durch den § 1 InsO vermieden werden, da dieses der wirtschaftlichen Weiterfüh- rung des insolventen Unternehmens bis zur gemeinschaftlichen Beschlussfassung durch die gesamte Gläubigerversammlung entgegen steht.

Somit hat der Gesetzgeber in der Formulierung des § 1 InsO die beiden Hauptfunktionen der Insolvenzordnung klar definiert. Nicht mehr konkurrenzfähige Unternehmen können mittels eines geregelten Planverfahrens abgewickelt und liquidiert werden, während gleichbedeutend die Möglichkeit genutzt werden kann, Not leidende, jedoch sanierungsfähige Unternehmen fortzuführen.125

Auf die verschiedenen Aspekte, besonders in Bezug auf den Personalabbau bei der Liquidation versus einer Weiterbeschäftigung von Teilen des Personals bei einer Sanierung, wird im Folgenden noch vergleichend eingegangen.

2.2.4. Kodifizierte Grundsätze der InsO

Im Wesen der Insolvenzordnung sind 6 Grundsätze festgeschrieben, welche das Verfahren der Abwicklung maßgebend bestimmen.

Als einer der wichtigsten kann der Grundsatz der Gl ä ubigerautonomie gesehen werden. Die Form der Verwertung der Unternehmenswerte und Befriedigung der Gläubiger unterliegt nach § 157 InsO allein dem autonomen Organ der Gläubigervertretung.

Dem steht der Grundsatz der Gl ä ubigergleichbehandlung zur Seite. So soll die Befriedigungsfunktion des Insolvenzverfahrens sicherstellen, dass die Gläubiger nach dem Anteil ihrer Forderungshöhen keine Ungerechtigkeit erfahren.126 Dies kommt unter anderem auch in § 77 InsO Abs. (1) zum Ausdruck.

Der schon zitierte § 1 InsO bestimmt in Satz 1 die Einbeziehung aller Gläubiger und kodifiziert somit maßgeblich den Grundsatz der Universalit ä t. Damit wird die Mög-lichkeit untersagt, einzelne Gläubiger außerhalb des Insolvenzverfahrens zu befriedi-gen.127

Weiterhin setzt das Insolvenzrecht den Grundsatz der Geldliquidation um, wonach durch den Insolvenzverwalter die Vermögensgegenstände des Schuldners am Markt zu verwerten sind oder vergleichbar monetär in der Verteilung berücksichtigt werden müssen, wie unter anderem der § 151 InsO Abs. (2) vorschreibt.

Die Form der Befriedigung unterliegt dem Formalisierungsprinzip, wonach Forderungsansprüche schriftlich dem Insolvenzverwalter zugehen müssen.128

Letztlich ist der Grundsatz der Entschuldung durch den § 1 InsO S. 2 ausdrücklich anerkannt.129 Dies findet Umsetzung für natürliche Personen durch das Restschuldbefreiungsverfahren gem. §§ 286 ff. InsO.

2.3. Aufgaben des Insolvenzgerichtes

2.3.1. Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes

Das zuständige Amtsgericht am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners besitzt nach Antragstellung eine Verfügungsgewalt zur Abweisung oder Durchführung eines Ver-fahrens sowie eine Aufsichtsfunktion bis zur Beendigung des Verfahrens. Für die ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen ist der Registersitz zuständigkeitsbegrün-dend.130

Das Insolvenzgericht selbst ist eine Teileinheit des örtlichen Amtsgerichts, welche nach dem Geschäftsverteilungsplan für Insolvenzverfahren zuständig ist. In aller Regel sind diese Gerichte gemäß § 22 GVG mit einem Einzelrichter besetzt.131 Bei größeren Unternehmensinsolvenzen kann der Richterstand jedoch erweitert werden.

[...]


1 Vgl. Kittner/ Zwanziger, 2003, S. 1259

2 Vgl. Marr/ Steiner, 2003, S. 5

3 Vgl. Marr/ Steiner, 2003, S. 5

4 Vgl. Lüttich in: Das IndustrieMagazin, Nr. 43/ 2005, S. 18

5 Vgl. wirtschaft & weiterbildung, 11./12.2005, S. 20 2

6 Vgl. ifo Schnelldienst, Nr. 20/ 2005, S. 43

7 Vgl. Schulz, 2002, S. 22

8 Vgl. Handelsblatt, Nr. 210 vom 31.10.2005, S. 1 sowie Berger in ifo Schnelldienst, Nr. 17/ 2005, S. 5 3

9 Vgl. Berger in ifo Schnelldienst, 17/ 2005, S. 3

10 Vgl. Mitbestimmung, 03/ 2005, S. 31

11 Vgl. Mitbestimmung, 03/ 2005, S. 29

12 Vgl. IW-Trends, 03/ 2005, S. 64

13 Vgl. Mitbestimmung, 03/ 2005, S. 33

14 Vgl. Berger in ifo Schnelldienst, Nr. 17/ 2005, S. 3 4

15 Vgl. Marr/ Steiner, 2003, S. 5

16 Vgl. ZWF, Jahrg. 100/ 2005/ 5, S. 248

17 Vgl. Der Spiegel, Nr. 28 vom 11.07.2005, S. 38 ff. 5

18 Vgl. Handelsblatt, Nr. 225 vom 21.11.2005, S. 18

19 Vgl. Handelsblatt, Nr. 227 vom 23.11.2005, S. 12

20 Vgl. http://www.Spiegel.de/wirtschaft/0,1518,382907,00html, Stand 02.11.2005, 13:48 Uhr

21 Vgl. Handelsblatt, Nr. 234 vom 2./3./4.12.2005, S. 21

22 Vgl. Financial Times Deutschland vom 23.09.2005, S. 11

23 Vgl. Handelsblatt, Nr. 233 vom 01.12.2005

24 Vgl. Der Tagesspiegel, Nr. 19 006 vom 05.11.2005, S. 19

25 Vgl. Berliner Zeitung vom 26.10.2005, S. 13

26 Vgl. Berliner Zeitung vom 01.09.2005, S. 14

27 Vgl. Handelsblatt, Nr. 210 vom 31.10.2005, S. 13

28 Vgl. Handelsblatt, Nr. 221 vom 15.11.2005, S. 10

29 Vgl. Berliner Zeitung vom 19.10.2005, S. 13

30 Vgl. Berliner Morgenpost vom 18.11.2005, S. 6

31 Vgl. Berliner Zeitung vom 23.05.2005. S. 14

32 Vgl. Berliner Zeitung vom 14.04.2005

33 Vgl. Financial Times Deutschland vom 23.09.2005, S. 11

34 Vgl. Handelsblatt, Nr. 244 vom 16./ 17./ 18.12.2005, S. 16

35 Vgl. Berliner Zeitung vom 22.11.2005, S. 9

36 Vgl. Berliner Zeitung vom 18.04.2005, S. 10

37 Vgl. Financial Times Deutschland vom 31.12.2005, S. 21

38 Vgl. Berliner Morgenpost vom 19.11.2005, S. 6

39 Vgl. Berliner Zeitung vom 12./13.11.2005, S. 11

40 Vgl. Berliner Zeitung vom 12./13.11.2005, S. 11

41 Vgl. Berliner Zeitung vom 26./ 27.12.2005, S. 16

42 Vgl. Der Spiegel, Nr. 51. vom 19.12.2005

43 Vgl. Handelsblatt, Nr. 245 vom 19.12.2005, S. 16

44 Vgl. Berliner Morgenpost vom 02.11.2005, S. 7

45 Vgl. Berliner Zeitung vom 14.11.2005, S. 10

46 Vgl. Berliner Zeitung vom 08.11.2005, S. 10

47 Vgl. Der Spiegel, Nr. 51 vom 19.12.2005, S. 75

48 Vgl. Der Tagesspiegel, Nr. 19 006 vom 05.11.2005, S. 21

49 Vgl. Berliner Zeitung vom 04.07.2005, S. 11

50 Vgl. Handelsblatt, Nr. 234 vom 2./ 3./ 4.12.2005, S. 21

51 Vgl. Handelsblatt, Nr. 234 vom 2./ 3./ 4.12.2005, S. 21

52 Vgl. Handelsblatt, Nr. 248 vom 22.12.2005, S. 15

53 Vgl. Berliner Zeitung vom 12./13.11.2005, S. 11

54 Vgl. Handelsblatt, Nr. 215 vom 07.11.2005, S. 11 sowie Der Spiegel, Nr. 36 vom 05.09.2005, S. 69

55 Vgl. Berliner Morgenpost vom 05.11.2005, S. 9

56 Vgl. Marr/ Steiner, 2003, S. 1

57 Vgl. Berliner Zeitung vom 17.10.2005, S. 12

58 Vgl. Berliner Zeitung vom 17.10.2005, S. 12

59 Vgl. Handelsblatt, Nr. 241 vom 13.12.2005, S. 16

60 Vgl. Berliner Zeitung vom 25.11.2005, S. 15

61 Vgl. Financial Times Deutschland vom 31.10.2005, S. 12

62 Vgl. Berliner Zeitung vom 15.09.2005, S. 14

63 Vgl. Berliner Zeitung vom 19.10.2005, S. 13

64 Vgl. Berliner Zeitung vom 01.11.2005, S. 9

65 Vgl. Financial Times Deutschland vom 31.10.2005, S. 12

66 Vgl. Handelsblatt, Nr. 241 vom 13.12.2005, S. 17 9

67 Vgl. Handelsblatt, Nr. 241 vom 13.12.2005, S. 17

68 Vgl. Berliner Zeitung vom 24.11.2005, S. 11

69 Vgl. Handelsblatt, Nr. 235 vom 05.12.2005

70 Vgl. Handelsblatt, Nr. 230 vom 28.11.2005, S. 24 sowie Berliner Morgenpost vom 27.11.2005, S. 5

71 Vgl. Berliner Zeitung vom 30.12.2005, S. 9

72 Vgl. Der Spiegel, Nr. 50 vom 12.12.2005, S. 94

73 Vgl. AUTOMOBIL-PRODUKTION, 08/ 2005, S. 20 10

74 Vgl. Der Spiegel, Nr. 36 vom 05.09.2005

75 Vgl. Financial Times Deutschland vom 23.09.2005, S. 11

76 Vgl. Berliner Zeitung vom 3./ 4.12.2005, S. 11

77 Vgl. Der Spiegel, Nr. 25 vom 20.06.2005, S. 110 ff.

78 Vgl. AUTOMOBIL-PRODUKTION, 08/ 2005, S. 20 f.

79 Vgl. Berger in ifo Schnelldienst, Nr. 17/ 2005, S. 4

80 Vgl. Berliner Zeitung vom 30.12.2005, S. 9

81 Vgl. Die Sparkassen Zeitung, Nr. 27 vom 08.07.2005, S. 3

82 Vgl. Berliner Zeitung vom 23.06.2005, S. 14

83 Vgl. Berliner Zeitung vom 27.12.2005, S. 12

84 Vgl. Berliner Zeitung vom 04.11.2005, S. 11

85 Vgl. Berliner Zeitung vom 01.06.2005, S. 12

86 Vgl. Berliner Morgenpost vom 22.10.2005, S. 8

87 Vgl. Berliner Zeitung vom 18.10.2005, S. 9

88 Vgl. Berliner Zeitung vom 20.10.2005, S. 13

89 Vgl. Financial Times Deutschland vom 31.10.2005, S. 4

90 Vgl. Berliner Morgenpost vom 22.10.2005, S. 7

91 Vgl. IT-Business News, Nr. 45 vom 07.11.2005, 15. Jahrgang, S. 1 13

92 Vgl. Handelsblatt, Nr. 210 vom 31.10.2005, S. 14

93 Vgl. Berliner Morgenpost vom 22.10.2005, S. 7

94 Vgl. Medienbote, Ausgabe 124/2005, Vol. 2, S. 3

95 Vgl. Schmeisser/ Bretz/ Keßler/ Krimphove, 2004, S. 255 f.

96 Vgl. http://www.lz-net.de, Stand 21.09.2005, 13:52 Uhr

97 Vgl. Berliner Morgenpost vom 27.11.2005, S. 5

98 Vgl. DVZ, Nr. 128 vom 27.10.2005 (o. Seitenangabe)

99 Vgl. Werben & Verkaufen, Nr. 47 vom 24.11.2005, S. 60 (Artikelnr. 0042-9538) 14

100 Vgl. Bilanz/ Buchhaltung (Zeitschrift für Rechnungswesen und Steuern), Ausgabe 12/ 02, S. 25

101 Vgl. Feldbauer-Durstmüller/ Schlager, 2002, S. 1077

102 Vgl. Arend, 1998, S. 1 sowie Schmeisser/ Hofmann, 2004, S. 10

103 Vgl. Schmeisser/ Hofmann, 2004, S. 71

104 Vgl. Schmeisser/ Hofmann, 2004, S. 17

105 Vgl. Bork, 2002, S. 7

106 Vgl. Harz/ Hub/ Schlarb, 1999, S. 30

107 Vgl. Möhlmann-Mahlau, 2005, S. 89 sowie Schulz, 2002, S. 20 16

108 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz , Stand 09.12.2005, 08:54 Uhr

109 Vgl. Schill, 1992, S. 251

110 Vgl. Feldbauer-Durstmöller/ Schlager, 2002, S. 162

111 Vgl. Schmeisser/ Bretz/ Keßler/ Krimphove, 2004, S. 129 18

112 Vgl. Blum, 2001, S. 15

113 Vgl. Arend, 1998, S. 4

114 Vgl. Bork in InsO (Einführung), 2004, S. 1

115 Vgl. Arend, 1998, S. 4

116 Vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes v. 13.03.2002

117 Vgl. Engel, 2004, S. 46

118 Vgl. Ritter von Onciul, 2000, S. 1

119 Vgl. Schmeisser/ Bretz/ Keßler/ Krimphove, 2004, S. 195 20

120 Vgl. Smid, 2002, S. 1

121 Vgl. Engel, 2002, S. 39

122 Vgl. Schmeisser/ Hofmann, 2004, S. 12

123 Vgl. Bork in InsO (Einführung), 2004, S. 2

124 Vgl. Smid, 2002, S. 6 f.

125 Vgl. Schmeisser/ Bretz/ Keßler/ Krimphove, 2004, S. 195

126 Vgl. Smid, 2002, S. 9

127 Vgl. Schmeisser/ Bretz/ Keßler/ Krimphove, 2004, S. 196 23

128 Vgl. Schmeisser/ Bretz/ Keßler/ Krimphove, 2004, S. 196

129 Vgl. Smid, 2002, S. 10

130 Vgl. Möhlmann-Mahlau, 2005, S. 202

131 Vgl. Bork, 2002, S. 18

Final del extracto de 206 páginas

Detalles

Título
Zur Finanzierung des Personalabbaus in der Insolvenz - insbesondere die Darstellung der Kosten des Personalabbaus in der Insolvenz gegenüber einer Neuerrichtung eines Werkes im Ausland
Universidad
University of Applied Sciences Berlin  (Fachbereich 3 - Wirtschaftswissenschaften I)
Calificación
1,7
Autor
Año
2006
Páginas
206
No. de catálogo
V56734
ISBN (Ebook)
9783638513470
Tamaño de fichero
1077 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Finanzierung, Personalabbaus, Insolvenz, Darstellung, Kosten, Personalabbaus, Insolvenz, Neuerrichtung, Werkes, Ausland
Citar trabajo
Chris Wodke (Autor), 2006, Zur Finanzierung des Personalabbaus in der Insolvenz - insbesondere die Darstellung der Kosten des Personalabbaus in der Insolvenz gegenüber einer Neuerrichtung eines Werkes im Ausland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56734

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