Die finanzielle Dimension der EU-Osterweiterung


Trabajo de Seminario, 2003

19 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Gliederung

A Vorüberlegungen, Vorwort

B Die Veränderungen in der EU vor der Osterweiterung
1. Die finanzielle Dimension
1.1. Agrar- und Strukturfonds
1.2. Die Heranführungsstrategie für Kandidaten an die EU
2. Der politische Aspekt
2.1. Veränderungen durch Nizza und die Beitrittsperspektive
2.2. Mehr Handlungsfähigkeit und Legitimität der EU?
3. Die ökonomischen Folgewirkungen
3.1. Investitionen in den MOE-Staaten
3.2. Der EURO und die EZB

C Fazit, Trends und Erwartungen

Von vielen Seiten wird prophezeit, daß die Osterweiterung der EU den Lähmungstod dieser institutionellen Gemeinschaft bedeuten könnte. Auch einige Wirtschaftswissenschaftler befürchten vor dem Hintergrund der ak- tuell lahmenden Konjunktursituation der Weltwirtschaft eine Handlungsun- fähigkeit und die Aushöhlung der Errungenschaften der Europäischen Uni- on. Zwar bin auch ich - metaphorisch gesprochen - der Ansicht, daß ein Luftballon bei einem plötzlichen Aufblasen zu zerplatzen droht; befüllt man ihn jedoch behutsam, nach und nach mit Luft, so hat der Gummi mehr Zeit, seine produktionstechnisch bedingten Unausgeglichenheiten zu kom- pensieren. Vor diesem Bild erscheint die Maximalforderung nach der Auf- nahme von 12 neuen Mitgliedsstaaten vielleicht doch etwas überzogen. Andererseits muß man sich die politische Situation in den Kandidatenstaa- ten vor dem Hintergrund einer Abweisung durch die EU vorstellen. Solch eine Situation könnte vielleicht eine „Mauerblümchen-Haltung“ größerer Teile der Gesellschaft in einem zunächst abgewiesenen Staat erzeugen, die dann mit der neuen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsstra- tegie im Widerspruch stehen könnte. Die folgende Arbeit soll überprüfen, ob die Unionspartner mit dem Vertrag von Nizza, dem Ergebnis der letzten wichtigen Regierungskonferenz vor der Erweiterung, tatsächlich ihr eige- nes „Todesurteil“ unterschrieben haben, wie von vorschnellen Zungen be- hauptet wird, oder ob sowohl die Institutionen der Union, als auch die na- tionalen Einzelstaaten ihre Hausaufgaben ordentlich gemacht haben.

Einerseits hatte man mit dem gut durchdachten und blendend funktionie- renden EG-System die RGW-Staaten endgültig in der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung überbieten könnten, und hatte somit ja ei- gentlich den Zusammenbruch des russisch dominierten „Ost-Gefüges“ mit- verursacht. Andererseits schien die EG/EU - und deren Einzelstaaten nach dem Zusammenbruch des Ostblocks zunächst jedoch etwas überfordert: die Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas forderten schnell von den Westeuropäern die Einlösung des Versprechens, daß die EG/EU für alle Europäer da sei. Für dieses Szenarium hatten sich offensichtlich die wenigsten Politikwissenschaftler einen Trumpf zurückbehalten. Denn ei- gentlich sollte klar sein, daß die wirtschaftlichen Gegebenheiten in West- europa am Ende des Kalten Krieges für die MOE-Staaten verlockend wa- ren; dieses Interesse konnte man ja schon vor der Wende an vereinzelt geschlossenen Verträgen mit der EG erkennen. Politisch instrumentalisier- ten die MOE-Staaten die kulturelle Reintagration der osteuropäischen Staaten nach Europa zum Hauptgrund. Denn nach Ende der russischen Herrschaft war es sowohl für die NATO, als auch für die EG verlockend, mit der Einbeziehung der Staaten in das europäisch-transatlantische Si- cherheitssystem einen geopolitischen epochalen Schritt zu machen. Fest- zustellen ist jedenfalls, daß die EG bereits 1992/93 auf die veränderten Umstände reagiert hat; sich selbst zurecht nach außen einiger denn je darstellt, und insofern natürlich ebenfalls ein politisches Attraktivitätspo- tential für die nun losen Staaten Mittel- und Osteuropas darstellte. Natür- lich bot man den Staaten aus wirtschaftlichen Gründen sofort Hilfe an. Im- mer mehr zeichnet sich aber eben eine - in ihrer Strategie - neue Sicher- heitspolitik der EU ab, welche in der Art wie die geplante EU-Osterweite- rung vollzogen wird, ersichtlich wird. Die Vertragsverhandlungen mit den MOE-Staaten gehen einher mit einer bereits teilweise vorhandenen politi- schen Integration der Staaten in die Union, sowie mit finanziellen Maßnah- men, welche eine mögliche Angliederung erleichtern sollen. Natürlich sind auch seitens des EG/EU-Vertragswerks Reformen in Richtung der neuen, erforderlichen Rahmenbedingungen notwendig. Dies wurde insbesondere auf den Sitzungen des Europäischen Rates in Amsterdam und in Nizza, wo die „left-overs“ von Amsterdam zu beseitigen waren getan. Im Folgenden will ich zunächst die finanzielle und dann die politische Dimension der Os- terweiterung darstellen. Zu guter Letzt sollen die Wirtschaftlichen Aspekte erläutert werden.

Die finanziellen Errungenschaften der EU in Form der Agrar- und Struktur- sowie des Kohäsionsfonds werden durch die geplante Aufnahme von 12 neuen Staaten zum 1.Januar 2004, deren pro Kopf Einkommen allesamt deutlich kleiner sind als der Durchschnitt der bisherigen Union, bedrohen das Förderungsgefüge der Union ganz beträchtlich. Seit Bestehen der EG bzw. seit den Reformen um 1975 war die Agrarpolitik ein Hauptfeld der Investitionspolitik der europäischen Institutionen. Anteilig am Gesamtvo- lumen des EU-Haushaltes wurde die Agrar- und Landwirtschaftsförderung seither von 80% des Gesamthaushaltes auf etwa 50% abgesenkt.1 Dies hat mehrere Gründe: es war seit langem ein Anliegen der Mitgliedsländer gewesen, dieses Ungleichgewicht der Agrarfonds gegenüber der sonstigen Engagements der Gemeinschaft zu beseitigen. Außerdem wird seit Jahren die Bedeutung der marktunterstützenden Maßnahmen zurückgestuft. Es soll eine Grundsicherung der Versorger erreicht werden, und nicht zu falsch interpretiertem Aktionismus anregen. Desweiteren wirkt sich ein Absenken der rein an Agrarprodukte gebundenen Subsidiaritätssysteme auch für eine Aufnahme der MOE-Staaten günstig aus; in den Transforma- tionsstaaten ist die Produktivität für Agrarprodukte schlechter als in der EU-15, weil deutlich mehr Menschen mit ihr beschäftigt, und damit gebun- den sind. Tendenziell verhält es sich mit den Strukturfonds ähnlich. Sie haben gemessen am BIP der EU-Länder allerdings in den 90’er Jahren einen sprunghaften Anstieg von 0,3% auf fast 0,5% vollzogen. Dieser Ent- wicklung sollte die Agenda 2000 entgegenwirken. Geplant war hierbei eine Rückführung der Quote am BIP der EU auf etwa 0,3%.2 Diese Agenda wurde von der europäischen Kommission pünktlich - im Juli 1997 - zur Regierungskonferenz von Amsterdam vorgelegt, und markiert einen Eck- stein für die Erweiterungspolitik der EU. Die Agenda formulierte zunächst nur relativ lose die Hauptziele: Es sollten neue Verordnungen für die Durchführung und Koordination der Fonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) der 1975 zum Ausgleich der Nettozahlerposition Großbritanniens eingeführt wurde, ESF (Europäischer Sozialfonds), FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei) und EAGFL (Europäi- scher Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft), des Kohä- sionsfonds, der 1992 eingeführt wurde, um Spanien nach der Reform der EAGFL wieder aus der Nettozahlerposition herauszubringen. Außerdem proklamierte die Kommission die Erstellung einer neuen Finanziellen Vor- ausschau für den Zeitraum 2000 bis 2006. Dies wurde implizit auch von Art. 161 EGV gefordert, da der Delors II Finanzplan für 1993-1999 auslief. Im März 1998 wurde dem Rat und dem Parlament ein Verordnungspaket vorgelegt, das nun konkret zu beschließende Reformen enthielt. Im Okto- ber und November 1998 wurde dann ein Bericht der Kommission mit dem Titel „Die Finanzierung der Europäischen Union“ samt einer „Technischen Note“ für deren Vertragskonforme Umsetzung nachgelegt. Im Folgenden werde ich auf die genauen Schritte, welche durch die Agenda 2000 ange- sprochen, durch das „Berliner Paket“3 dann verwirklicht wurden, eingehen. Grundsätze bei der Erstellung der Agenda waren Konzentration, Vereinfa- chung und eine klare Kompetenzverteilung bei der Agrar- und Struktur- sowie der Kohäsionspolitik der EU. Die Strukturfonds sollten ab jetzt nur noch drei und nicht mehr sieben Ziele verfolgen. Erstens umfaßte diese neue Definition (Ziel 1) die Förderung der ärmsten Regionen der EU4: das schon vorher bestehende Förderkriterium war weiterhin die Unterschrei- tung der Marke von 75% des gesamtgemeinschaftlichen pro Kopf BIP im jeweils vorangegangenen Dreijahreszeitraum. Allerdings wurde die Förde- rung nun auch abhängig vom pro Kopf BIP des jeweiligen Nationalstaates. Deswegen erhält Deutschland derzeit beispielsweise für seine neuen Bun- desländer die geringsten Förderungszuweisungen, da das gesamtdeutsche pro Kopf Einkommen mit 110,5% sogar deutlich über dem EU-Durch- schnitt liegt. Ist die Arbeitslosenquote in der betreffenden Region beson- ders hoch, erhält der sich dafür qualifizierende Staat pro Jahr noch 100 € pro Arbeitslosem dazu. Die Vereinfachung der Fondsstrukturen bedeutete auch eine Einbeziehung der Gebiete in äußerster Randlage - wie den überseeischen französischen Departements - sowie der Regionen mit ge- ringer Bevölkerungsdichte in diese Regelung. Ziel dieser Strukturförderung ist es, die Infrastruktur, die Berufsbildung und die Fachkenntnisse der dor- tigen Arbeitskräfte zu fördern, um die Regionen als Investitionsstandorte attraktiv zu gestalten. Die neustrukturierte Förderung wird nun durch FIAF, EFRE, ESF und EAGFL Abteilung Ausrichtung gemeinsam koordiniert.

Für die besser gestellten Regionen läuft die Förderung 2006 aus, für Re- gionen, welche die nun folgenden Kriterien(Ziel 2) erfüllen, verlängert sich der Förderungszeitraum um bis zu weitere sieben Jahre. Grundsätzlich soll die durch dieses erste Ziel betroffene EU-Bevölkerung von derzeit etwas mehr als 25% der EU-Bürger auf 20% gesenkt werden. Gemäß dem Grundsatz der Konzentration sollen zwei Drittel der Strukturfondsmittel für dieses erste Ziel(Ziel 1) verwandt werden.5 Darüberhinaus wurde als neu- es Ziel zusammengefaßt und definiert, (Ziel 2) die Gebiete mit Struktur- problemen bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung, deren Bevöl- kerung oder Fläche signifikant sind,6 zu fördern. Betroffen sind also Gebie- te mit einem soziökonomischen Wandel in den Sektoren Industrie und Dienstleistungen; die ländlichen Gebiete mit rückläufiger Entwicklung, Pro- blemgebiete in den Städten und von Fischerei abhängige „Krisengebiete“.7 Die Finanzierung erfolgt durch die Fonds EFRE, ESF, FIAF und EAGFL Ab- teilung Garantie, wobei die einzelnen Mitgliedsstaaten und die Kommission auf die geographisch sinnvolle Verteilung der Mittel auf die am stärksten betroffenen Gebiete der Gemeinschaft achten soll. Auch hier bedeutet die Reform eine Konzentration der Förderung von vorher etwa 25% der EU- Bevölkerung auf letztendlich „nicht mehr als 18%“ von denen wiederum 10% in ehemaligen Industriegebieten, 5% in ländlichen, 2% in Städten sowie 1% in Fischereigebieten wohnen. Aufgrund dessen hat die Kommis- sion nach Verabschiedung der Rahmenverordnung Wann??, entsprechend dem Vorschlag der Mitgliedsstaaten, gem. Art. 87 Abs. 3 lit. c EGV, eine endgültige Liste der förderungswürdigen Gebiete erstellt. Als letztes wurde ein etwas unklares Ziel (3), ausschließlich vom ESF fi- nanziertes Ziel definiert, das wohl ausschließlich mit der diesen Fond orga- nisierenden, neuen Durchführungsverordnung zu erklären ist. Dort heißt es in Art. 1: ...um so ein hohes Beschäftigungs- und Sozialschutzniveau, die Gleichstellung von Männern und Frauen, eine nachhaltige Entwicklung sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern.

[...]


1 http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/rpt/2001/act24de03/com2001_0024de03-10.pdf S.81

2 http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docoffic/official/reports/pdf/p32_de.pdf S.121

3 Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels, Europa von A-Z, Europa Union Verlag, Bonn 2002, S.53

4 Heinz-Jürgen Axt, Solidarität und Wettbewerb - die Reform der EU-Strukturpolitik, Gütersloh 2000, S. 135ff

5 Heinz-Jürgen Axt, Solidarität und Wettbewerb - die Reform der EU-Strukturpolitik, Gütersloh 2000, S. 139

6 EU-Kommission, Art. 4 der vorgeschlagenen Verordnung mit allg. Bestimmungen zu den Strukturfonds vom 18.3.1998

7 Heinz-Jürgen Axt, Solidarität und Wettbewerb - die Reform der EU-Strukturpolitik, Gütersloh 2000, S. 139

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Die finanzielle Dimension der EU-Osterweiterung
Universidad
LMU Munich  (Hochschule für Politik)
Curso
Die EU-Osterweiterung
Calificación
2,3
Autor
Año
2003
Páginas
19
No. de catálogo
V57104
ISBN (Ebook)
9783638516365
Tamaño de fichero
476 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Dimension, EU-Osterweiterung
Citar trabajo
Peter Becker (Autor), 2003, Die finanzielle Dimension der EU-Osterweiterung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57104

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