Das „Nahost-Dilemma“, Deutschlands außenpolitische Eliten und ihre Rolle im Konfliktmanagement während der ersten und zweiten Intifada

Eine Kommunikationsanalyse Bonner und Berliner Nahostpolitik


Mémoire de Maîtrise, 2006

106 Pages, Note: 1,6


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Deutsche Außenpolitik und der Nahostkonflikt
1.1 Konflikt und Intifada
1.1.1 Der Nahostkonflikt
1.1.2 Sondertypen
1.2 Deutsche Nahostpolitik
1.2.1 Die „eindeutige Israel-Option“
1.2.2 „Politik der Ausgewogenheit“

2 Rollentheorie, Außenpolitik und Inhaltsanalyse
2.1 Grundlagen der Rollentheorie
2.2 Rollentheorie in der außenpolitischen Analyse
2.2.1 Ursprung
2.2.2 Rollentheorie und Außenpolitik
2.2.3 Rollenkonzeptionen
2.3 Qualitative Inhaltsanalyse
2.3.1 Grundlagen
2.3.2 Ablaufmodell
2.3.3 Kategorien

3 Deutschlands außenpolitische Eliten und die Erste Intifada (1987-1993)
3.1 Kontinuität trotz Systemumbruch
3.2 Das Wesen des Konfliktmanagements
3.2.1 Definition
3.2.2 Vermittlungsformen
3.3 Bundesrepublikanische und gesamtdeutsche Nahostpolitik zwischen der Passiv-Aktiv-Position und Aktiv-Aktiv-Position
3.3.1 Bulletin der Bundesregierung (1987-1993)
3.3.2 Plenarprotokolle des Bundestages (1987-1993)
3.3.2.1 Bundesrepublikanische Rhetorik während des Ost-West-Konflikts
3.3.2.2 Gesamtdeutsche Rhetorik nach dem Ost-West-Konflikt
3.4 Analyse: Wohlwollende Vernachlässigung?

4 Deutschlands außenpolitische Eliten und die Zweite Intifada
4.1 Deutsche Nahostpolitik zwischen der Passiv-Aktiv-Position und Aktiv-Aktiv-Position
4.1.1 Bulletin der Bundesregierung (2000-2005)
4.1.2 Plenarprotokolle des Bundestags (2000-2005)
4.1.2.1 Vor dem 11. September 2001
4.1.2.2 Die Nachwehen des 11. Septembers
4.1.2.3 Von der „Roadmap“ zu den palästinensischen Präsidentenwahlen
4.2 Analyse: Primus inter pares?

5 Bewertung: „Alte“ vs. „neue“ deutsche Nahostpolitik?

Schlussbetrachtung

Monographien und Sammelbände

Zeitschriftenaufsätze

Quellen

Erklärung

Einleitung

Als Europäer, als Deutsche haben wir ein Interesse daran, dass der Konflikt zwischen

Israel und den Palästinensern nicht eskaliert, sondern zumindest zu einer Koexistenz

wenn nicht gar zu einem Miteinander der beiden Völker führt.[1]

Joschka Fischer

Keine andere Region der Welt hält für deutsche Außenpolitiker ähnlich viele Fallstricke und Dilemmata bereit wie der Nahe Osten. Gefangen zwischen den historisch begründeten „besonderen“ Beziehungen zum Staat Israel und dem wirtschaftlichen wie politischen Interesse an den arabischen Staaten wird die Suche nach einem Standpunkt zum Nahostkonflikt für die außenpolitischen Eliten zur „Quadratur des Dreiecks“ (vgl. Jaeger 1997) zwischen Palästinensern, Israel und den USA. Aufgrund des Entscheidungsdrucks, den dieses Dilemma verursacht, entschied man sich in Deutschland dazu, in dieser Frage dem außenpolitischen Kurs der EU zu folgen. Dies veranlasste vor allem die bundesrepublikanische Nahostpolitik dem inneren Entscheidungsdruck dadurch zu entgehen, indem sie den Anschluss an die europäische außenpolitische Linie gesucht hatte. Als der Konflikt zu einem Aufstand der Palästinenser, der Intifada, anwuchs und zugleich eine Ende des Ost-West-Konflikts in greifbare Nähe rückte, verschoben sich die außenpolitischen Schwerpunkte und dies stellte die europäische und mit ihr die deutsche Nahostpolitik vor völlig neue Herausforderungen. Um den Leser mit den notwendigsten Hintergrundinformationen zu versorgen, liefert das erste Kapitel eine kurze Darstellung sowohl deutscher Außenpolitik in der Region als auch des Nahostkonflikts an sich, ohne die ein Verständnis der nachfolgenden Ereignisse nur schwer auskommt.

Neben der wirtschaftlichen Unterstützung der Region mussten sich die außenpolitischen Eliten fragen, ob die Rolle eines „Konfliktmanagers“ für die deutsche Außenpolitik im Rahmen der EG/EU angebracht wäre. Spätestens mit dem Ausbruch der Zweiten Intifada im September 2000 wurde die Dringlichkeit eines deutschen und europäischen Konfliktmanagements für den „Nahen“ Osten jedoch überdeutlich. Genau an diesem Punkt setzt die zentrale Frage der Untersuchung dieser Arbeit ein: Wie positionieren sich die deutschen außenpolitischen Eliten gegenüber dem Nahostkonflikt und in welcher Rolle sehen sie sich selber bei der Schlichtung bzw. dem Konfliktmanagement der Intifada? Um die Analyse der Fragestellung auf eine solide Datengrundlage zu stellen, wurden sowohl das Bulletin der Bundesregierung als auch die Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages für die Zeiträume 1987 bis 1993 und 2000 bis 2005 ausgewählt und nach qualitativen Gesichtspunkten ausgewertet. Beide Quellen sollen Einsichten dahingehend liefern, wie die außenpolitischen Eliten nach außen (Bulletin) und nach innen (Plenarprotokolle) ihr Selbstbild kommunizieren. Die Entscheidung, nur mündliche Äußerungen in die Analyse mit einzubeziehen, fiel bewusst, da eine Vorabuntersuchung zeigte, dass schriftliche Verlautbarungen nur den größten gemeinsamen Nenner wiedergaben. Reden, auch wenn sie öffentlichen Charakter hatten, zeigten hingegen häufig die unterschiedlichen Positionen der Eliten. Als „außenpolitische Eliten“ im Sinne der Untersuchung gelten die Mitglieder Bundesregierung und hier insbesondere der Bundeskanzler, Außenminister, sowie Staatsminister/-sekretäre. Trotz seiner repräsentativen Funktion ist der Bundespräsident mit einbezogen worden. Als letzte sehr heterogene Akteursgruppe werden schließlich noch diejenigen Mitglieder der einzelnen Fraktionen im Bundestag untersucht, die sich zur Thematik äußern. In aller Regel setzt sich jene Gruppe aus den außenpolitischen Experten, Fraktions- und Parteivorsitzenden zusammen. Ein Ziel der vorliegenden Arbeit soll nun sein, Rollen bzw. selbstdefinierte Rollenbilder herauszuarbeiten. Aus diesem Grund ist eine Einführung in die Rollentheorie und ihre Verwendung in der Außenpolitikforschung in Kapitel 2.1 und 2.2 unerlässlich. Dabei ist die genaue Unterscheidung zwischen Redner, den Adressaten der Rede, dem Umfeld und dem was gesagt bzw. kommuniziert wird, der konsensorientierten deutschen Nahostpolitik von großer Bedeutung. Aber auch der genauen Aufbereitung der beachtlichen Primärdaten muss Beachtung geschenkt werden. Um auch feine unterschiedliche Nuancen in den Reden aufzugreifen, soll mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse das Material gesichtet und die so gewonnene „Text-Essenz“ in eigens dafür entworfenen Kategorien verortet werden. Da der äußerst geringe Umfang an Sekundärliteratur zur Thematik keine passenden Kategorisierungen aufzeigen kann, soll sich die vorliegende Analyse durch eine induktive Vorgehensweise auszeichnen. Das bringt es mit sich, dass zu Beginn der Arbeit nur sehr vage Annahmen darüber angestellt werden können, ob und wenn ja wie sich das Selbstbild der außenpolitischen Eliten von der Ersten zur Zweiten Intifada verändert hat. Die qualitative Aufbereitung des Datenmaterials in Kapitel 3 und 4 wird an seinem Umfang gemessen, den Großteil der Arbeit ausmachen. Eine Gegenüberstellung der gewonnenen Rollenbilder zum Schluss der Arbeit in Kapitel 5 soll schließlich die Frage klären, inwiefern von Kontinuität oder Wandel deutscher Nahostpolitik gesprochen werden kann. Das besonders weite Feld des Konflikt-„Managements“ soll dabei bewusst als Teilgebiet der deutschen Nahostpolitik ins Zentrum der Untersuchung gestellt werden, da viele unter den außenpolitischen Eliten diskutierte Möglichkeiten der Konfliktschlichtung nachweislich auf diese Bezug nehmen. Damit sollte der Handlungsrahmen Deutschlands in der Region keineswegs überbewertet werden, sondern vielmehr den in den politischen Debatten geäußerten Formen des Engagements einen passenden Oberbegriff an die Seite gestellt werden. Welche Formen des Konfliktmanagements nun zu welcher Zeit von wem diskutiert werden und wie weit die Forderungen einiger außenpolitischer Eliten gehen, soll die folgende Analyse zeigen.

1 Deutsche Außenpolitik und der Nahostkonflikt

1.1 Konflikt und Intifada

1.1.1 Der Nahostkonflikt

Der Nahostkonflikt ist mit reichlich belletristischer und auch wissenschaftlicher Literatur bedacht worden und nicht selten diente dies eher der Untermauerung der subjektiven politischen Meinung des Autors, denn einer objektiven Analyse. Es ist der vorliegenden Arbeit daher überaus dienlich, auf Konflikte im Allgemeinen und ihre Typologisierungen einzugehen, um eine möglichst ausgewogene Sicht auf den Nahostkonflikt und die Intifada im Speziellen zu erhalten. Nicht selten sind bei dem Versuch den Begriff „Konflikt“ zu definieren, selbst Konflikte entbrannt.

Sein lateinischer Ursprung „confligere“ kann mit den Begriffen „zusammenschlagen, aneinander geraten, erbittert kämpfen“ übersetzt werden. Gemeinsam ist allen Konflikten im weitesten Sinne, „dass ihnen Widersprüche oder spannungserzeugende Beziehungen zwischen den Elementen sozialer (und personeller) Systeme zugrunde liegen“ (Strasser 1998). Der soziale Konflikt hingegen ist „ein sozialer Tatbestand, bei dem mindestens zwei Parteien (Einzelpersonen, Gruppen, Staaten) beteiligt sind, die unterschiedliche, vom Ausgangspunkt her unvereinbare Ziele verfolgen oder das gleiche Ziel anstreben, das aber nur eine Partei erreichen kann und/oder unterschiedliche, vom Ausgangspunkt her unvereinbare Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zieles anwenden wollen“ (Wasmuht 1994). Aufbauend darauf lässt sich der Konfliktbegriff an vier verschiedenen Analyseebenen ausrichten: Das Individuum mit a) intrapersonalen Konflikten; die Gesellschaft mit b) interpersonellen Konflikten und c) innergesellschaftlichen Konflikten, und das internationale System mit d) internationalen Konflikten (Bonacker/Imbusch 2005). Wenn gleich auch innergesellschaftliche Konflikte in der israelischen und palästinensischen Gesellschaft das Bild des Nahostkonflikts bestimmen, soll der Fokus im weiteren Verlauf auf d) der internationalen Ebene liegen. Eine weitere wichtige Differenzierung des Konfliktbegriffs besteht in der Unterscheidung von bestimmten Typen von Konflikten. Von großer Bedeutung ist hier die Unterscheidung von Coser zwischen echten und unechten Konflikten. Bei echten Konflikten ist der Konflikt das Mittel zur Erreichung eines bestimmten Ziels, wobei bei unechten Konflikten der Konflikt als Selbstzweck gilt (vgl. Coser 1965). Seine Definition dazu lautet:

„Konflikte, die durch Frustration bestimmter Forderungen innerhalb einer Beziehung und durch Gewinnkalkulationen einzelner Parteien entstehen, können als echte Konflikte bezeichnet werden, insofern sie nämlich Mittel sind, ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen. Unechte Konflikte dagegen sind … nicht durch die gegensätzlichen Ziele der Gegner verursacht, sondern durch die Notwendigkeit einer Spannungsentladung zumindest bei einem von beidem.“ (Coser 1965, 56).

Für den Nahostkonflikt lässt sich die Echtheit auf israelischer wie auf palästinensischer Seite feststellen. Beide Parteien wollen mit dem Konflikt ihre Ziele (Unterbinden von palästinensischen Terroranschlägen, Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten) bei der Gegenseite durchsetzen. Der Begriff des Konflikts lässt sich außerdem nach einer latenten und manifesten „Gegensätzlichkeit“ (Dahrendorf 1965, 201) unterscheiden. Als manifest ließen sich Konflikte beschreiben, die aufgrund ihrer Austragung oder in Bezug auf die offene Artikulation durch die Konfliktparteien als solche erkennbar sind, während ein latenter Konflikt nicht unmittelbar als solche erkennbar sind, da sie nicht offen ausgetragen werden (vgl. Bonnacker/Imbusch 2005, 72). Auch hier kann vom manifesten und „heißen“[2] Charakter des Konflikts während den Intifadas ausgegangen werden. Viel bedeutender für die Einordnung des Nahostkonflikts ist hingegen die Frage, ob es sich dabei um einen symmetrischen oder asymmetrischen Konflikttyp handelt. Symmetrisch ist ein Konflikt dann, wenn die Voraussetzungen, Mittel und Kontexte der Konfliktparteien identisch sind. Je weiter von diesem Idealzustand abgewichen wird, desto asymmetrischer ist der Konflikt (vgl. Bonnacker/Imbusch 2005, 74). Die Asymmetrie eines Konflikts kann sich in verschiedenen Aspekten zeigen: Sie kann rechtlicher, struktureller und moralischer Art sein und auf Verhaltensstandards und Beziehungen zu dritten Parteien abheben (vgl. Bonnacker/Imbusch 2005, 74; Mitchell 1991, 30ff.). Der Nahostkonflikt ist maßgebend für alle asymmetrischen Konflikte, da der demokratische Staat Israel u.a. einer nicht-souveränen palästinensischen Autonomiebehörde gegenübersteht. Des Weiteren ließe sich in der Tradition einer marxistischen Konflikttheorie nach antagonistischen - einem unversöhnlichen und kompromisslosen Gegenüberstehen der Konfliktparteien – und einem nicht-antagonistischen – durch Kompromisse lösbaren – Konflikten unterscheiden. In den „heißen“ Konfliktphasen, wie den Intifadas, tritt der Antagonismus im Nahostkonflikt stark hervor. Auch der Frage nach der Legitimität und Nicht-Legitimität eines Konflikts wird Gewicht beigemessen. Deren Messbarkeit orientiert sich an der Einhaltung von rechtlichen, humanitären und universellen Normen völkerrechtlicher Instanzen, wie beispielsweise einer internationalen Organisation wie den Vereinten Nationen. Die Feststellung der Legitimität bzw. Nicht-Legitimität eines Konflikts kann sich sowohl auf den Konflikt selbst, aber auch auf seine Austragungsform beziehen (vgl. Himes 1980, 18f.). Gerade im Falle des Nahostkonflikts ist eine Einordnung nicht möglich und sowohl bei Beobachtern, als auch bei den Konfliktparteien höchst umstritten. Kennzeichnend ist jedoch sein informeller Charakter (vgl. Balla/Lautmann 1995, 357), da er (selten) mit formalen Mitteln, sondern außerhalb geregelter Verfahren ausgetragen wird (palästinensischen Selbstmordattentaten folgen israelische Militäraktionen und umgekehrt). Die Gründe für gesellschaftliche Konflikte – ebenso wie für den Nahostkonflikt – können sowohl auf objektiven Gesichtspunkten (Streit um die Verteilung knapper Werte und Güter wie Einkommen, Status, Macht und Herrschaft), als auch auf subjektiven Aspekten (Streit aus Dispositionen und Einstellungen wie Ressentiments, Feindschaft, Hass und Aggressivität heraus) beruhen (vgl. Meyers 1994, 31). Dies lässt den Schluss zu, dass der Nahostkonflikt auf eine stark dissensuale Ausrichtung festgelegt ist. Als Dissens wird eine Situation verstanden, „where the adversaries have no other interests to defend than to keep the essentials of their own system of values and cognition intact“ (Aubert 1963, 31f.). In Bezug auf seine Ergebnisse entwickelt sich der Konflikt von einer konstruktiven hin zu einer destruktiven Form der Austragung. Morton Deutsch sieht destruktive Folgen für einen Konflikt gegeben, wenn die Beteiligten unzufrieden über die Ergebnisse des Konflikts sind und letzten Endes alle Parteien das Gefühl haben, durch den Konflikt verloren zu haben (vgl. Deutsch 1969, 10). Ob nun der Nahostkonflikt destruktive oder produktive Folgen hat, dürfte auch von seiner Teilbarkeit bzw. Unteilbarkeit abhängen. Hirschman bezeichnet teilbare Konflikte als „Mehr-oder-weniger-Konflikte“ (More-or-less-type) und unteilbare als „Entweder-oder-Konflikte“ (Either-or-type) (vgl. Hirschman 1994, 213). Letzterer Konflikttyp ist in der Regel schwerer beizulegen, da er meist entlang ethnischer, sprachlicher oder religiöser Konfliktlinien verläuft, wogegen sich in „Mehr-oder-weniger-Konflikten“ beide Parteien aufeinander zu bewegen und sich in der Mitte treffen können („Half loaf is better than none“) (vgl. Hirschman 1994, 213f.). Gerade während den Intifadas – Phasen hoher Konfliktintensität – scheinen sich weder die israelische Armee noch die palästinensischen Terrororganisationen in ihrem Teufelskreis aus Vergeltungsmaßnahmen voneinander trennen zu können und dem Konflikt damit die Möglichkeit der Teilbarkeit zu bieten. Wollte man nun also den Nahostkonflikt zum Zeitpunkt der Intifadas verorten, ließe der Konflikt sich größtenteils unter folgende Arten subsumieren: echt, manifest, asymmetrisch, antagonistisch, sowohl legitim als auch nicht-legitim, informell, objektiv wie subjektiv, dissensual, destruktiv und von einer Unteilbarkeit geprägt.

1.1.2 Sondertypen

Die Vielschichtigkeit des Nahostkonflikts und sowie ihm ähnliche Konflikte regten die Konfliktforschung dazu an, Sondertypen zu entwickeln. Da sie als besonders beharrlich und zumeist mit Wurzeln tief in der Vergangenheit verwurzelt galten, bezeichnete man sie als „protracted“, „intractable“ und „deep-rooted“, wobei jede Bezeichnung eine eigene Konnotation hat. Unter „deep-rooted“ versteht man häufig „conflicts based on strife regarding the satisfaction of human needs by people sharing collective identities, often denoting a people“ (vgl. Burton 1990). Der Terminus “protracted” betont dagegen sein Hauptmerkmal dieses Typs, nämlich seine Langwierigkeit. Häufig stellen derartige Konflikttypen eine Mixtur aus einem ethnischen und sowie einem zwischenstaatlichen Konflikt dar und manifestieren sich in „hostile interactions which extend over long periods of time with sporadic outbreaks of open warfare fluctuating in frequency and intensity“ (Azar/Jureidini/McLaurin 1978, 56). Als „intractable“ (unlösbar) werden hingegen Konflikte verstanden, die sich einer Lösung zu entziehen scheinen und weiter andauern, obwohl alle Anstrengungen zu ihrer Beilegung unternommen werden und sie letztendlich doch beigelegt werden (Kriesberg 1998, 332f.). Allen Typen ist gemein, dass ihre Zahl seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs drastisch zunimmt und sich in ihren Streitpunkten klar vom klassischen Ost-West-Gegensatz unterscheidet. In ihrem Mittelpunkt steht der Kampf der Konfliktparteien um die Grundbedürfnisse Sicherheit, Anerkennung, Akzeptanz, Zugang zu politischen und demokratischen Einrichtungen und wirtschaftliche Gleichberechtigung (vgl. Azar 1991, 93). Vor allem im langwierigen Nahostkonflikt lässt sich dieses Bestreben auf beiden Seiten erkennen. Der Charakter des Konflikts entspricht folglich in nahezu allen Punkten einem „protracted conflict“: 1) Seine Dauerhaftigkeit (duration), 2) der Fluktuation (fluctuation[3] ) in der Intensität und Häufigkeit der Interaktionen, 3) dem Überschwappen (spillover) des Konflikts auf andere Bereiche, 4) dem Ausbleiben einer absehbaren Beendigung (distinct termination) des Konflikts und schließlich 5) den starken ausgleichenden Kräften (equilibrating forces), die die Interaktionen zwischen den Parteien zwingen, innerhalb eines normalen Konfliktniveaus zu bleiben und abweichende Entwicklungen unterbinden, die hin zu mehr Konflikt oder auch Kooperation weisen (vgl. Azar/Jureidini/McLaurin 1978, 14). Dies zeigt, dass der Nahostkonflikt in „ein kompliziertes Geflecht unterschiedlicher Beziehungen von mehreren zusammenhängenden Konflikten“ (Schmid 1993, 11) eingebunden ist. In der Realität gibt es daher nicht den Nahostkonflikt, obwohl er in lexikalischen Darstellungen häufig so aufgeführt wird (vgl. Pfetsch 1990, 11-39). Vielmehr muss von Konfliktmustern im Nahen Osten gesprochen werden. Der Konflikt wird vertikal auf drei Ebenen ausgetragen: 1) Lokal, 2) regional und 3) global (Schmid 1978, 12; Robert 2000, 308ff.). Auf lokaler unterster Ebene stehen sich der Staat Israel und die arabischen Palästinenser gegenüber. Auf der zweiten regionalen Ebene befinden sich die arabischen „Frontstaaten“ (Syrien, Libanon, Jordanien und Ägypten) und ein äußerer Umkreis (Saudi-Arabien, Irak, nordafrikanische Staaten) mit Israel im Konflikt, während auf der dritten globalen und obersten Ebene Groß- und Supermächte (USA, Russland, bis 1993 UdSSR) im israelisch-arabisch-palästinensischen Konflikt agieren. Diese Einteilung stellt jedoch nur die Facetten des Konflikts auf der vertikalen Ebene dar. Zu jeder Ebene auf der vertikalen Achse kommt eine horizontale Achse hinzu, die vier verschiedene Konfliktursachen aufweist. So gibt es zwischen Israel und den Palästinensern ideologische Auseinandersetzungen wie z.B. dem Zionismus und arabischem Nationalismus, soziostrukturelle Konfliktformationen, wirtschaftliche Interessensgegensätze und „es begegnen sich konfliktträchtig zwei große Kulturtraditionen, die des Orients und Okzidents“ (Schmid 1978, 12). Für die vorliegende Arbeit wird zwar jeder Konflikttyp in die Untersuchung miteinbezogen, der Analyserahmen muss aus arbeitsökonomischen Gründen jedoch auf die lokale Ebene begrenzt werden. Rückgriffe auf regionale oder globale Aspekte können nur dort vorgenommen werden, wo es für das Verständnis von deutschem Konfliktmanagement dringend erforderlich ist. Der israelisch-palästinensische Konflikt ist dem ungeachtet der überragende Grundkonflikt in der Region, da er sich vom „territorialisierten Nationalitätenkonflikt“ (Diner 1987, 319) zwischen Palästinensern und Israelis aus regional zu einem zwischenstaatlich ausgetragenen Nahostkonflikt von internationaler Bedeutung ausweitete. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und der Blockbildung in der Region kommt der regionalen bzw. lokalen Ebene wieder mehr Bedeutung zu, so dass die Bezeichnung Nahostkonflikt als israelisch-palästinensischer Gegensatz im weiteren Verlauf der Untersuchung durchaus gebraucht werden kann.

1.2 Deutsche Nahostpolitik

1.2.1 Die „eindeutige Israel-Option“

Um deutsche Außenpolitik gegenüber dem Nahen Osten verstehen zu können, bedarf es nicht nur der Kenntnis des Konflikts an sich, sondern auch des ähnlich facettenreichen Spektrums der deutschen Nahostpolitik. Von ihrer Gründung in der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart eines wiedervereinigten Deutschlands durchlief sie mehrere Phasen.[4] Dabei stand sie stets in ein Spannungsverhältnis zwischen dem Staat Israel und den Palästinensern auf der einen Seite und den arabischen Staaten, den USA und der Sowjetunion bzw. Russland auf der anderen Seite. In den Anfangsjahren von Kriegsende bis 1969 galt das Bestreben aller Bundesregierungen „möglichst jede Stellungnahme zum Konflikt im Nahen Osten zu vermeiden“ (Müllemeister 1988, 137) und sich auf eine „eindeutige Israel-Option“ (ebd., 137) festzulegen. Deutsche Nahostpolitik war stets überschattet von der moralischen Schuld an der Vernichtung der europäischen Juden und den damit verbundenen Wiedergutmachungsleistungen an Israel. Selbst als Israel im Juni 1967 in einem Präventivangriff das gesamte Westjordanland, die Golan-Höhen, Ostjerusalem und den Gaza-Streifen besetzt, ist die öffentliche Meinung in Deutschland pro-israelisch, während die Haltung der Bundesregierung für die Zeit als „benevolent neutrality“ (Hubel 1992, 43) charakterisiert werden kann. Den Wechsel in der deutschen Nahostpolitik brachten eine innenpolitische und eine außenpolitische Veränderung. Die sozial-liberale Koalition unter den Kanzlern Willy Brandt und später Helmut Schmidt suchte ab dem Jahr 1969 im Rahmen des Konfliktfeldes Naher Osten zunehmend die Position eines „engagierten Beobachters“ (Müllenmeister 1988, 137). Dies war größtenteils möglich, da Deutschland und weitere EG-Länder Ende 1970 begonnen haben, ihre Außenpolitik in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) zu koordinieren. Als ein geheimes Arbeitspapier („Schumann-Dokument“) der EWG-Staaten im Mai 1971 an die Öffentlichkeit geriet, in dem der Rückzug der israelischen Streitkräfte aus den 1967 besetzten Gebieten gefordert und die Lösung des palästinensischen Flüchtlingsproblems über bestehende UN-Sicherheitsresolutionen hinaus vorgeschlagen wurde, trat der Bruch deutscher Nahostpolitik mit ihrer bisherigen Position offen zutage. Als schließlich die „Hallstein-Doktrin“[5] unter der Regierung Brandt/Scheel abgebaut wurde, war eine Wiederannäherung der Bundesrepublik an die arabischen Staaten möglich geworden und die Bundesrepublik konnte sich auf eine Politik der ausgewogenen Beziehungen und strikten Neutralität im Nahostkonflikt zurückziehen(Glöcker-Fuchs 1997, 172). Die „nahostpolitische Selbstentfesselung“ (Weingardt 2002, 108) durch die neue „Politik der Ausgewogenheit“[6] zwang jedoch die deutsche Außenpolitik in der Region zunehmend zu einem „Spagat zwischen Moral- und Realpolitik“ (Jaeger 1997, 239) – zwischen der Sicherung des Existenzrechts Israels einerseits und der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes andererseits. Begünstigt durch den Ölboykott[7] der arabischen OPEC-Länder als Folge des Yom-Kippur-Krieges zwischen Israel und seinen Anrainerstaaten im Oktober 1973, festigte sich das neue Nahost-Konzept der Bundesrepublik und machte „das Abrücken von der betont israelverbundenen Position deutlich erkennbar“ (Weingardt 2002, 2). So zeichnete die Bundesrepublik im November 1973 mit verantwortlich für eine Nahost-Erklärung der EPZ, in der nicht nur die Position des Schumann-Dokuments offiziell bekräftigt wurde, sondern auch der Hinweis auf die legitimen Rechte der Palästinenser erfolgte. Ein weiteres Zeichen eines Richtungswechsels in der deutschen Außenpolitik stellte ebenfalls die Unterstützung des Europäisch-Arabischen Dialogs dar, der „die Beziehungen zur arabischen Welt auf eine stabile langfristige Grundlage der Partnerschaft“ (Well 1976, 121) stellen sollte. Nur ein Jahr später am 19. November 1974 sprach der deutsche UNO-Botschafter vor der Vollversammlung vom „Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes“ und ergänzte, dass die Bundesrepublik Deutschland das Recht des palästinensischen Volkes anerkenne, selbst zu entscheiden, ob es auf dem von Israel zu räumenden Gebiet eine eigene Autorität errichte oder eine andere Lösung wählen wolle.[8] Diese vorgetragene Position orientierte sich zwar am Standpunkt der EPZ, die Hervorhebung der Selbstbestimmungs rechte führte jedoch zu einer Verstimmung mit Israel, da die israelische Regierung annahm, Bonn habe eine „Kehrtwende seiner Nahostpolitik“ (Jaeger 1997, 64) eingeleitet. Die offizielle Äußerung der Bundesrepublik zum israelisch-arabischen Konflikt blieb in dieser Deutlichkeit ein Einzelfall. Der Wechsel deutscher Nahostpolitik von der bilateralen, Israel-treuen hin zu einer multilateralen, ausgeglichenen Ebene im Rahmen der EPZ sollte allerdings Bestand haben. Die unter der sozial-liberalen Koalition Brandt/Scheel offiziell begonnene „ausgewogene Nahostpolitik“[9] brachte die Bundesrepublik damit näher an die von Frankreich geprägte Position der übrigen acht EG-Länder heran.

1.2.2 „Politik der Ausgewogenheit“

Auf das Friedensabkommen von Camp David zwischen Ägypten und Israel im September 1978 reagierten die neun europäischen Staaten der EPZ, unter ihnen die Bundesrepublik, zurückhaltend und abwartend, da sie die UN-Resolutionen 242 und 338 nicht hinreichend berücksichtigt sahen. Auch wenn die Bundesrepublik auf nationaler Ebene keine eindeutige Position in diesem Punkt innehatte, war sie auf europäischer Ebene für die „ausgeglichenen“ Nahost-Erklärungen in den Augen der israelischen Regierung mitverantwortlich.[10] Zwischen den EPZ-Staaten zeichnete sich sogar eine Tendenz ab, die eine noch weitere Rücksichtnahme auf die palästinensischen Selbstbestimmungsrechte vorsah. Zum einen lag dies an der vorsichtigen Haltung gegenüber den arabischen Staaten, die als wichtige Öllieferanten für Westeuropa fungierten und zum anderen traf die israelische Politik in der Region auf wenig Sympathie in der EPZ (Neustadt 1983, 385f.). Diese seit langem bestehende Tendenz einer weiteren Annäherung an die arabischen Länder fand in der Erklärung von Venedig im Juni 1980 ihren vorläufigen Höhepunkt. Die EPZ und mit ihr die Bundesrepublik legten auf diese Weise einen eigenen Friedensplan vor, der im Widerspruch zu Carters Camp-David-Vereinbarungen stand und auf uneindeutige Formulierungen verzichtete (Klinkenberg 2002, 26). Die zentralen Punkte der Erklärung sprechen in aller Deutlichkeit die nationalen Rechte der Palästinenser und eine umfassende internationale Regelung des Konflikts an und sie verlangen den vollständigen Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten und Ost-Jerusalems.[11] Auch wenn die Erklärung von Venedig an Deutlichkeit über alle vorangegangenen Stellungnahmen von europäischer und deutscher Seite hinausgingen, waren sie „ohne feststellbare positive Wirkung auf den Nahostkonflikt, zumal die Regierung Begin darauf eher mit einer Bekräftigung ihrer starren Haltung reagierte“ (Weingardt 1997, 107f.). Die Position der Bundesrepublik war dabei äußerst ambivalent, wollte man sich doch weder der pro-palästinensische Politik des EG-Partners Frankreich noch der israelverbundenen Haltung der militärischen Schutzmacht USA offen entgegenstellen. Unter dem Etikette der „Ausgewogenheit“ wurde seitens der Bundesrepublik jedoch immer noch eine Politik gestaltet, die überwiegend pro-israelisch orientiert blieb, weshalb hier oft von einer „relativen Ausgewogenheit“ (Hünseler 1990, 185) in der deutschen Nahostpolitik gesprochen wurde. Die Unterstützung Bonns für die Venedig-Erklärung und ihre Rolle bei der Einigung über die Zukunft des europäisch-arabischen Dialogs ließ aber eine „immer engere Verflechtung der deutschen Nahostpolitik mit der EPZ-Ebene“ (Glöckler-Fuchs 1997, 307) erkennen. Als Folge dessen steuerte das deutsch-israelische Verhältnis trotz enger wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Kontakte allmählich seinem historischen Tiefststand entgegen. Dieser schien ein Jahr später im April 1981 erreicht, als es zu einem offenen Eklat zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem israelischen Ministerpräsident Begin kam, der sich an geplanten deutschen Waffenlieferungen und einem Interview Schmidts entzündete. Trotz des darauf folgenden Libanon-Feldzugs der israelischen Armee im Sommer 1982 besserte sich jedoch das deutsch-israelische Verhältnis, da die christlich-liberale Koalition unter Helmut Kohl die Regierung übernahm und die deutsche Nahostpolitik wieder verstärkt auf israelische Interessen ausrichtete. Die herausragende Bedeutung, die die bilateralen Beziehungen Deutschlands zu Israel hatten, waren durch die Einbindung der deutschen Nahostpolitik in die multilaterale EPZ nicht mehr gegeben (vgl. Glöckler-Fuchs 1997, 305). Das deutsche „Nahost-Dilemma“ zwischen israelischen, arabischen und eigenen Interessen erfuhr damit eine spürbare Lockerung durch die EPZ und hatte sogar einen „Zuwachs an außenpolitischem Handlungsspielraum und internationalem Gewicht für die Bundesrepublik“ (Haftendorn 1986, 57) zur Folge (Weingardt 2002, 302).

Weder die EPZ noch die neu ausgerichtete deutsche Nahostpolitik vermochten aber in den folgenden Jahren die internationale Aufmerksamkeit zu nutzen, die sie durch die Erklärung von Venedig erhalten hatten. Bis zum Ausbruch der ersten Intifada 1987 zeichnete sich die europäische und mit ihr die deutsche Außenpolitik im Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern durch Passivität aus: „[European] Political Co-operation could do no more than note and endeavour to reconcile the various initiatives which followed in rapid succession, from the Reagan Plan of 1 September 1982 to the Fez proposals of 9 September to the Hussein-Arafat agreement of 11 February 1985” (Nuttall 1992, 221). Das war zum einen der neuen Politik der Stärke und Ost-West-Konfrontation von US-Präsident Ronald Reagan geschuldet, der gegenüber den europäischen Verbündeten den traditionellen politischen Führungsanspruch einforderte. Zum anderen war es dem vorherrschenden Trend in der EG zu zuschreiben, die nationalen europäischen Nahostpolitiken von der in eine andere Richtung orientierten EPZ-Nahostpolitik abzukoppeln, bzw. selbige auf dem in Venedig erreichten Niveau einzufrieren (vgl. Glöckler-Fuchs 1997, 284). Das Fazit für das Verhältnis deutscher und europäischer Nahostpolitik in den 80er Jahren kann am besten mit den Worten von Annette Jünnemann beschrieben werden: „Institutionelle Integrationserfolge der EG konnten eine zunehmende Renationalisierung der Außen- und Nahostpolitiken ihrer Mitgliedstaaten nicht verhindern.“ (Jünnemann 1993, 73). Erst im Februar 1987 kam es zu einer unerwarteten Initiative der EG-Außenminister für eine internationale Friedenskonferenz unter Leitung der UN, die in der Erklärung vom 13. Juli 1987 formuliert wurde. Bezeichnend für das hohe Maß an politischer Zurückhaltung im Nahostkonflikt war auch die abwartende Reaktion der EPZ auf den Ausbruch der Ersten Intifada. Sie zeigte sich darin, dass im Sommer 1988 der Europäisch-Arabische Dialog wieder aufgenommen und im Juni 1989 auf dem EG-Gipfel in Madrid eine grundlegende Erklärung verabschiedet wurde. Galten die Jahre von 1970 bis 1980 als „Hochzeit“ (Glöckler-Fuchs 1997, 282). des europäischen Engagements im Nahen Osten, verlor die europäische und mit ihr die deutsche Nahostpolitik in den Jahren bis zum Ende des Ost-West-Konflikts zunehmend an Innovationskraft.

Angesichts der wechselvollen Entwicklung deutscher Nahostpolitik wäre es von besonderem Interesse zu erfahren, welche Positionen innerhalb der außenpolitischen Elite zum Wesen deutscher Nahostpolitik existieren. Welche Rolle gibt sich die außenpolitische Elite in den zentralen Fragen des Nahostkonflikts? So denn von einer festen Rolle ausgegangen werden kann, stellt sich des Weiteren die Frage, ob diese auch über einen längeren Zeitraum stabil bleibt oder Änderungen erfährt. Da die Diskussion über das Wesen einer Rolle vor allem in Konfliktsituationen gefordert ist, bieten sich als Untersuchungszeiträume die Erste Intifada von 1987 bis 1993 und die Zweite Intifada von 2000 bis 2005 an. Erst der Vergleich der außenpolitischen Rollen aus beiden Untersuchungszeiträumen gibt Aufschlüsse darüber, ob außenpolitische Eliten in ihrer Selbstdarstellung angesichts äußerer Einflüsse zu Kontinuität tendieren oder eher dem Wandel unterliegen. Gerade bei der Fokussierung auf eines der wichtigsten Konfliktgebiete deutscher Nahostpolitik verspricht die Beantwortung dieser Fragen, Einsichten in die Art und Weise wie die außenpolitischen Eliten in Deutschland Bilder von sich selbst entwerfen. Da das Entstehen derartiger Bilder über öffentliche Kommunikation geschieht, ist es hilfreich zuvor die theoretische Grundlage einer inhaltsanalytischen Untersuchungsmethode zu bereiten. Eine qualitative Auswertung des Bulletins der Bundesregierung sowie außenpolitischer Debatten in den Plenarprotokollen des Bundestages sollen dabei die materielle Basis für die Erarbeitung eines außenpolitischen Rollenkonzepts in der Zeit der Ersten und Zweiten Intifada schaffen.

2 Rollentheorie, Außenpolitik und Inhaltsanalyse

2.1 Grundlagen der Rollentheorie

Eine Analyse des außenpolitischen Rollenverhaltens Deutschlands wäre unvollständig, wenn auf eine Darstellung der theoriegeschichtlichen Wurzeln verzichtet würde. In der gegenwärtigen Theoriedebatte der Internationalen Beziehungen lässt sich die Rollentheorie zu den konstruktivistischen, reflexiv-interpretativen Ansätzen zählen. Im Rahmen dieser „dritten“[12] Theoriedebatte stehen sich positivistische Ansätze und solche Ansätze gegenüber, die sich bewusst vom Positivismus abgrenzen (vgl. Lapid 1989, 235-254). Im Umfeld dieser Positivismuskritik finden sich u.a. eben die Ansätze, die sich als „kognitiv“, „reflexiv“ oder „interpretativ“ bezeichnen. Keohane sieht in ihnen einen soziologischen Ansatz, der einem rationalistischen Ansatz traditionell entgegen gesetzt ist (vgl. Keohane 1989, 160). Er betont außerdem die unpersönlichen sozialen Kräfte, sowie den Einfluss kultureller Praktiken, Normen und Werte, die sich nicht von einer kühlen Interessenkalkulation ableiten. Werte, Identitäten, Normen, Ideen und auch Rollen sind zentrale Begriffe dieser kognitiven Dimension (vgl. Harnisch 2003, 313-360). Reflektiv seien die Ansätze nach Keohane: „ … since all of them [the scolars] emphasize the importance of human reflection for the nature of institutions and ultimately for the character of world politics“ (Keohane 1989, 161). Während reflexive Ansätze auf ontologischer Ebene – also der Ebene über die Vorstellungen des Betrachters über das “So-Sein” von der Welt[13] – dem Akteurskonzept des homo sociologicus [14] zugewandt sind, werden sie auf epistemologischer Ebene[15] zu den verstehenden Ansätzen gezählt. Letztere betonen klar die Differenz der sozialen von der natürlichen Welt. Es ist eine Welt von Objekten, die nicht „vorgegeben“ ist, sondern „die durch das aktive Tun von Subjekten konstituiert und produziert wird“ (Giddens 1984, 197). Will der Beobachter die Handlungen nun erfassen, muss er die Regeln, Normen und jeweiligen Kontexte und verstehen, sowie Kenntnis von den Motiven und Intentionen der Akteure haben (vgl. Hollis/Smith 1990, 72). So fordert der Ansatz als zentrales Motiv eine Innenperspektive . Als Begründung führt er an: „ … action must always understood from within“ (Hollis/Smith 1990, 72). Aufgabe der Sozialwissenschaften ist es nun, diese von gesellschaftlich Handelnden konstituierte Welt innerhalb ihrer eigenen Theoriekonzepte zu reinterpretieren, indem sie normale und Theoriesprache vermittelt.

Zusammenfassend lässt sich für konstruktivistisch-reflexive Ansätze demnach festhalten, dass sie von einem sozialen, regelgeleiteten Akteur ausgehen, der, eingebunden in ein Netz von Normen und Werten, seine Interessen situativ und endogen definiert. Auf der System-Ebene unterstellen reflexive Ansätze Handlungsbeschränkungen durch selbst auferlegte Normen und Regeln sowie Erwartungs- und Verhaltensstabilisierung durch Institutionen (vgl. Kirste 1998, 30). Damit grenzen sich konstruktivistisch-reflexive Ansätze auch in den Internationalen Beziehungen stark von rationalistischen Ansätzen ab, die von der Vorstellung geprägt sind, dass das strukturbildende Prinzip des Internationalen Systems die Anarchie, d.h. das Fehlen einer übergeordneten Rechts- und Ordnungsinstanz, ist.[16] Hier sind die Hauptakteure Staaten, die sich durch die Institution der Souveränität konstituieren, wogegen bei reflexiven Ansätzen Staaten und andere Akteure sich freiwillig gemeinsam erarbeiteten Regeln und Normen unterwerfen. Grundlegend ist in diesem Verständnis ein gemeinsamer Pool an Interessen und Werten, der von Mitgliedern der Gesellschaft als solcher akzeptiert wird und sich in einer Reihe gemeinsamer Institutionen niederschlägt.

2.2 Rollentheorie in der außenpolitischen Analyse

2.2.1 Ursprung

Ihren Ursprung hat die Rollentheorie als außenpolitisches Analyseinstrument in den Überlegungen zur Staatsräson. Das Wesen der Staatsräson wird nach Meinecke verstanden als „die Maxime staatlichen Handelns, das Bewegungsgesetz des Staates“. „Sie sagt dem Staatsmann, was er tun muß, um den Staat“ - einem organischen Gebilde gleich – „in Gesundheit und Kraft zu erhalten.“ Sie gibt den Entscheidungsträgern die Wege und Ziele des staatlichen Wachstums vor und sie ist es auch, die hilft, sich selbst und die Umwelt zu erkennen und aus dieser Erkenntnis die Maximen des Handelns zu schöpfen (vgl. Meinecke 1976, 1). Ähnlich der Rollentheorie setzt auch die Staatsräson den außenpolitischen Entscheider in den Mittelpunkt und weist ihm Mittel und Wege zu, die er zu Maximen seines Handelns in den Internationalen Beziehungen machen kann. Der Staatsmann als außenpolitischer Entscheidungsträger muss sogar, wenn er von der Richtigkeit seiner Erkenntnis überzeugt ist, seinen Maximen gemäß handeln, um sein Ziel zu erreichen.[17] Beiden Ansätzen ist darüber hinaus gemein, dass sie den Wechsel von Kontinuität und Wandel kennen. Dennoch geht die Rollentheorie als Analyseinstrument weiter als die Staatsräson. Sie liefert ein reichhaltigeres und differenzierteres Analyseinstrumentarium zur Erklärung außenpolitischer Grundorientierungen und manifesten Verhaltens, das über die deskriptiven Züge der Lehre von der Staatsräson hinausreicht (vgl. Kirste 1998, 35). Vor allem in der Betrachtung von Umwelteinflüssen, dem Vergleich von außenpolitischen Grundorientierungen und der Beobachtung von Akteursbeziehungen zeigt die Rollentheorie ihre Stärken gegenüber der Staatsräson.

2.2.2 Rollentheorie und Außenpolitik

Da die Rollentheorie sich als kognitiver Ansatz mit Kommunikations-, Perzeptions- und Lernprozessen beschäftigt und Akteursverhalten aus einer Innenperspektive betrachtet, erklärt sie schon seit längerem in der Soziologie und Sozialpsychologie menschliches Verhalten im Rahmen sozialer Beziehungen (vgl. Kirste 1998, 30ff.). Der Begriff der sozialen Rolle bezeichnet hier „ein Bündel normativer Verhaltenserwartungen, die von einer Bezugsgruppe oder mehreren Bezugsgruppen an Inhaber bestimmter sozialer Positionen herangetragen werden“ (Peuckert 2003, 289). Rolle meint damit vereinfacht „das Verhalten, das vom Inhaber einer bestimmten gesellschaftlichen Stellung, z.B. einem Vater, Lehrer oder Vorgesetzten, im Umgang mit andern allgemein erwartet wird“ (Gaupp 1989, 21). Aus rollentheoretischer Sicht ließe sich somit die Forschungsanweisung wie folgt beschreiben: „Man untersuche die Erwartungen, die innerhalb eines Interaktionssystems bestehen oder entstehen, und leite daraus Erklärungen und Prognosen für das Verhalten von Individuen ab“ (Wiswede 1977, 8). Dies wirft aber die Frage auf, ob ein auf das Individuum bezogenes, soziologisches Konzept der Rolle auch auf kollektive Akteure wie Staaten übertragbar ist. Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen interpersonalen, also gesellschaftlichen Rollen und internationalen, also staatlichen Rollen in den Internationalen Beziehungen. Die hervorstechendsten Unterschiede zwischen internationalen und interpersonalen Rollen liegen in der Qualität und Anzahl der Akteure und einem unterschiedlichen Charakter der Komplexität. Der Staat als internationaler Akteur kann die Last der Rollenmanifestation auf eine nahezu beliebige Anzahl von Rollenträgern verteilen und ist dadurch im Stande ein ungleich größeres Rollenvolumen[18] zu verkraften als die menschliche Person (vgl. Gaupp 1983, 158). „Hier (im interpersonalen Rollengeschehen) tragen viele Personen je wenige Rollen, dort (im internationalen Rollengeschehen) tragen wenige Staaten je viele Rollen.“[19] Angesichts der Heterogenität der internationalen Akteure, ihrer relativ geringen Anzahl und dem Konzept der nationalen Souveränität ist aber eine direkte und effektive Sanktionierung nicht-konformen Rollenverhaltens anders als zwischen Individuen nicht ohne weiteres möglich (vgl. Gaupp 1983, 120). Da der Staat darauf angewiesen ist, dass seine Rolle von Individuen getragen wird, kommt es in der internationalen Rollentheorie zu einer Spaltung zwischen dem Staat als Positionsinhaber[20] und dem Rollenträger, d.h. einem Individuum oder Kollektiv. Eine Rollenidentität – d.h. „die Zuschreibung von Attributen durch die Umwelt aufgrund einer bestimmten Rolle“ (Junker 1971, 17) – zwischen Positionsinhaber, Rollenträger und Sanktionsobjekt wie sie in der interpersonalen Rolle besteht, ist somit in der internationalen Rolle nicht möglich; hier ist Positionsinhaber und Sanktionsobjekt der Staat oder die nationale Gesellschaft und Rollenträger der Repräsentant oder eine in gemeinsamer Verantwortung handelnde Gruppe von Individuen (vgl. Gaupp 1983, 100). Da die Rollenträger austauschbar sind, muss ein hoher Bindungs- und Verpflichtungsgrad zwischen Positionsinhaber und Rollenträger bestehen und das Rollenkonzept von größerer Dauerhaftigkeit sein, als es vielleicht bei menschlichen Akteuren der Fall wäre. Letztlich werden Rollen immer von Individuen ausgeführt. Das Rollenkonzept lässt sich jedoch insofern auf gesellschaftliche Kollektive und staatlich verfasste Gesellschaften übertragen, als kollektive Rollenidentität wesentlich über gemeinsame bzw. weitgehend geteilte Sozialisation entsteht (vgl. Kirste 1998, 33). Kirste beschreibt den Prozess der Sozialisation wie folgt: „Überzeugungen und Werte einzelner gesellschaftlicher Gruppen und Akteure werden durch Prozesse der Vermittlung und Kompromissfindung zum gemeinsamen sozialen Faktum und damit zur gesellschaftlichen politischen Kultur. Darauf basieren kollektive Rollenkonzepte und wirken ihrererseits nachhaltig auf das Rollenverhalten der zentralen Entscheidungsträger ein“ (Kirste 1998, 33). Das individuelle Handeln der außenpolitischen Entscheidungsträger gibt damit auch stets die weitgehend geteilten Rollenvorstellungen eines Staates wieder, d.h. der Rollenträger (politische Elite) handelt im Einklang und für den Positionsinhaber (Staat): „The state is a social actor. It is embedded in social rules and conventions that constitute its identity and the reasons for the interests that motivate actors“ (Katzenstein 1996, 23). Die Grundlage dafür liefert der Staat als sozialer Akteur: “The baseline [of the Social Actor Model, Anm. d. Verf.] ... would be formed by the broad policies of a state which are guided by and appropriate in the light of the domestic society, consensual norms and expectations ... ” (Andrews 1975, 534). Zwar ist der Staat eingebunden in ein internationales System, er kann aber durchaus zu einem „Individuum“ reduziert werden, wenn synchron dazu das internationale System dem sozialen System gleich gesetzt wird (vgl. Singer/Hudson 1987, 202).

2.2.3 Rollenkonzeptionen

Der Rollenbegriff vereinigt jedoch noch weitere Aspekte in sich, die im Einzelnen dann wieder analytisch zu trennen sind: 1) die Steuerung des Verhaltens einer Person in einer sozialen Position durch die Rollenerwartungen, 2) die Wahrnehmung und Interpretation solcher Erwartungen durch den Rollenträger, 3) die Umsetzung der Rollenerwartungen in konkretes Verhalten durch den Rollenträger, 4) die Verinnerlichung von Rollenerwartungen, sowie 5) der langfristige Einfluss von Rollenerwartungen auf den Prozess der Persönlichkeitsbildung des Rollenträgers (vgl. Lautmann/Buchhofer 1995, 567). Der Fokus der vorliegenden Arbeit richtet sich vornehmlich auf die Punkte 2 und 3, was die Diskussion der übrigen Aspekte aber nicht ausschließt. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass Rollenerwartungen nicht nur von außen an den Akteur herangetragen werden, sondern auch der Rollenträger selbst zur Wert- und Handlungsorientierung eigene Erwartungen an sich richtet. Vertreter dieser Richtung betonen in stärkerem Maße den „ ego-part “, also die Eigendefinition des Rolleninhabers. Holsti erkennt zwar die Bedeutung externer Einflüsse der Systemebene für die außenpolitische Analyse an, hält sie jedoch in seinen Untersuchungen konstant. Die Betonung rollentheoretischer Außenpolitikanalyse liegt für ihn bewusst auf der Selbsteinschätzung des Staates und seiner Rollenträger: „Foreign policy analysis in particular, emphasizes the self-conceptions of policymakers as determinants of behavior (national interest) and generally neglects the role prescriptions of the alter – that is, of the other states in the system“ (Holsti 1970, 241). Dabei orientieren sich außenpolitische Entscheidungsträger in ihrem Verhalten an nationalen Rollenkonzeptionen. Holsti begreift diese als „… the policymakers’ own definitions of the general kinds of decisions, commitments, rules and actions suitable to their state, and of the functions, if any, their state should perform on a continuing basis in the international system or in subordinate regional systems“. (Holsti 1970, 245f.) Dieser Ansatz besinnt sich auf die Analyse der Akteursebene und „betont, daß außenpolitische Orientierungen, und darauf aufbauend, staatliches Handeln nicht allein dem Einfluss der Erwartungen unterliegen, die von außen, also von der systemischen Ebene, an den Akteur herangetragen werden“ (Kirste 1998, 33). Einen externen Zugang finden dagegen Vertreter, die die Erwartungen der systemischen Ebene gegenüber dem einzelnen Akteur hervorheben. Diese von außen herangetragenen fremden Erwartungen bestimmen die Vorstellungen des Staates darüber, wie er sich nach außen hin verhalten sollte. Jönsson führt in einer Untersuchung über Supermächte aus, dass die USA und die Sowjetunion nur deshalb ihre Rolle als „Supermächte“ erhielten und sich so verhalten konnten, weil alle anderen Staaten sie als solches gesehen haben und ihnen damit die Rolle zugewiesen haben (vgl. Jönsson 1984, 15). Ansätze dieser Art betonen den „ alter-part “ einer internationalen Rolle, da die Rollenzuweisung für den Akteur handlungsbestimmend ist. Definitionen zu internationale Rollen fallen angesichts dieser Dichotomie somit meist ausgewogen aus. Gaupp sieht in seiner Definition sowohl Umwelteinflüsse von außen (alter-part) als auch individuelle Elemente auf der Akteursebene (ego-part) als gewichtige Bestandteile einer internationalen Rolle:

„Internationale Rollen sind geplante – d.h. kollektiv normierte und individuell konzipierte – und von Repräsentanten realisierte Einstellungs- und Verhaltensmuster von Staaten und anderen Akteuren in positionell verfestigten internationalen Systemen“ (Gaupp 1983, 109).

Andere Herangehensweisen trennen in der außenpolitischen Rollenanalyse zwischen der Eigendefinition des ego-parts (role conception) und den systemischen Rollenerwartungen an den alter-part (role prescpritions) (vgl. Holsti, 1987, 8).

Neben der Fremd- und Eigendefinition lassen sich rollentheoretische Überlegungen auch nach zwei Analysemethoden unterteilen. Der erste Ansatz versucht Situationsrollen eines Staates zu identifizieren und auszubauen. So sprechen etwa Cox und Jacobsen von vier Rollen, die Staaten in Entscheidungssituationen einnehmen können – die des initiator, vetoer, controller und broker. Die andere Herangehensweise nach Holsti sucht nach langfristigen, dauerhaften Mustern der politischen Grundeinstellung von Staaten, wie sie sich im offiziellen Regierungshandeln manifestieren (vgl. Holsti 1970). Holstis Ansatz soll in der vorliegenden Arbeit aus zweierlei Gründen Anwendung finden: Zum einen nähert er sich über ein von innen normiertes Rollenkonzept außenpolitischen Entscheidungsträger und zum anderen will er keine Situationsrollen nachweisen, sondern ein über Jahre geformtes Rollenprofil herausarbeiten, um es mit anderen Rollenkonzepten vergleichen zu können. Das Erkenntnisziel seiner rollentheoretischen Untersuchung liegt somit innerhalb der vergleichenden Außenpolitikforschung. Das kommt dem Untersuchungsziel dieser Arbeit sehr entgegen: Anhand der außenpolitischen Rhetorik deutscher Außenminister, der Bundeskanzler, der Bundespräsidenten sowie der außenpolitischen Experten der einzelnen Fraktionen im Bundestag sollen aus inneren Rollenerwartungen ein oder mehrere Rollenkonzepte nachgewiesen werden, die dem eigentlichen Verhalten gegenüber gestellt werden sollen. Zwar können Rollenerwartungen auch Bestandteil der ego-Rolle werden, Holsti erachtet sie aber wie als untergeordnet und konstant.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Rollenkonzept auf der Grundlage von Holsti (1983, 11).

Die Untersuchung außenpolitischer Rhetorik und die darin enthaltenen inneren Rollenerwartungen der politischen Entscheidungsträger bewährten sich darüber hinaus in den Analysen von Wish und Le Prestre (vgl. Wish 1980, 532; Le Prestre 1997, 3-14). Anknüpfungspunkte zu anderen Arbeiten lassen sich des Weiteren bei Margaret Hermann finden, die auf der Entstehungsseite nationaler Rollenkonzepte nach der außenpolitischen Entscheidungsfindung fragt. Auch hier steht der Einfluss des Individuums auf der Mikro-Ebene im Vordergrund und richtet sich an sechs grundlegenden „role orientations“ aus: 1) expansionist, 2) active independent, 3) influential, 4) mediator-integrator, 5) opportunist und 6) developmental (vgl. Hermann 1987, 126f.). „ Expansionist “ erscheint schon dem Wort nach auf deutsche außenpolitische Eliten weniger zuzutreffen. Das Ziel dieser Eliten ist der Zugewinn an Macht: „ … gaining control over more territory, resources, or people“ (Hermann 1987, 125). Ihre Grundüberzeugung leitet sich aus der „power of the nation“ (Hermann 1987, 133). ab. Eine „ active independent “ ausgerichtete Elite suche dagegen den Anschluss an die internationale Gemeinschaft, tut dies allerdings nach ihren eigenen nationalen Vorgaben: „… active independent is inclined to participate in the international community on his own terms without endengering a dependent relationship with another country“ (Hermann 1987, 125). Für diese Eliten ist es von zentraler Bedeutung in ihrer Außenpolitik unabhängig und ungebunden zu bleiben. Eliten, die eher „ influential “ ausgerichtet sind, zielen darauf ab, das außenpolitische Verhalten anderer Länder zu beeinflussen: „ … having an impact on other nations’ foreign policy behavior – in playing an leadership role in regional and international affairs“ (Hermann 1987, 125). Der „ mediator-integrator “-Typus ist hingegen verstärkt an der Problemlösung und Versöhnung auf internationaler Ebene interessiert; Kompromisse als auch Mechanismen, die Kompromissen begünstigen, sind fester Bestandteil ihres Handelns (vgl. Hermann 1987, 138). Zurückhaltender ist nach Hermann die „ opportunist role orientation “: „Leaders … take their cues from others, being interested in ascertaining what will receive widespread public support” (Hermann 1987, 138). Ihr Hauptaugenmerk liegt darauf, „taking advantages of present circumstances” (Hermann 1987, 125). Der sechste und letzte Typus – die „ developmental role orientation “ – weist den außenpolitischen Eliten einen deutlich multilaterale Ausrichtung zu: „… the developmental’s interest is in continued growth and development of his nation through cultivation of useful and rewarding relations with other countries or international organizations“ (Hermann 1987, 125). Als nützlich erweist sich hier die Verbindung zwischen dem persönlichen Rollenkonzept bzw. der Grundeinstellung der außenpolitischen Eliten und diesen verschiedenen „role orientations“. Letztere sollen ähnlich der Untersuchung von Hermann eine Aussage darüber erlauben, wie sich außenpolitische Eliten in einer Konfliktsituation für eine Strategie oder Handlung entscheiden. Nachdem die Positionen der deutschen Entscheidungsträger für die Zeit der beiden Intifadas eruiert wurden, wird in Anlehnung an Hermann versucht, die erarbeiteten Positionen den „role orientations“ zu zuordnen. Das so erarbeitete Selbstbild deutscher Nahostpolitik kann und soll jedoch nicht erklären, warum es zur Ausbildung von einem oder zwei Rollenkonzepten kommt und ob diese eher eine supranationale europäische Ausrichtung haben oder einen nationalstaatlichen deutschen Charakter tragen. Er kann allerdings auf deskriptiver Ebene beschreiben, ob sich die Rollenkonzepte deutscher Nahostpolitik für die zwei Untersuchungszeiträume unterscheiden. Der Ansatz liefert somit wichtige Grundlagen für die Frage von Kontinuität und Wandel in einem regionalen Teilbereich deutscher Außenpolitik.

[...]


[1] Joschka Fischer im Interview mit der ZEIT, Nr. 16, 2002, S. 3, verfügbar unter http://www.zeit.de/archiv/2002/16/200216_fischer.xml, letzter Zugriff am 10.03.2006 um 12.08 Uhr.

[2] Bei einem heißen Konflikt ringen die Konfliktparteien miteinander, bekämpfen oder befehden sich offen, heftig und direkt, wogegen ein kalter Konflikt sich dadurch auszeichnet, dass die Konfliktparteien resigniert haben. Sie verkehren so wenig wie möglich direkt miteinander, die Kommunikation ist eingefroren oder auf das unvermeidliche formelle Mindestmaß begrenzt. Maringer/Steinweg 1997: 5 ff..

[3] Der Nahostkonflikt, müsse aufgrund seiner Dauer in seiner Intensität fluktuieren: „Societies cannot sustain intense conflict indefinitly“ (Azar/Jureidini/McLaurin 1978: 15).

[4] Wolffsohn (1991, 202) unterteilt die deutsche Nahostpolitik mit Blick auf die deutsch-israelischen Beziehungen in acht Phasen: 1) Wiedergutmachungsfragen (bis 1953), 2) Ringen um die Aufnahme diplomatischer Beziehungen (bis 1965), 3) Beginnende Routinisierung (bis Herbst 1969), 4) Zwischen Ost- und Nahostpolitik (die Ära Brandt/Scheel), 5) Palästinenserfrage und Ölprobleme im Mittelpunkt (1973/74 bis 1977), 6) Schmidt/Begin-Kontroverse (bis Herbst 1983), 7) Partner der USA (Herbst 1981 bis 1989), 8) Deutsche Einheit (seit Herbst 1989).

[5] Um den Alleinvertretungsanspruch gegenüber der DDR zu wahren, wurde Mitte der 50er Jahre eine Strategie entworfen, die ihren Niederschlag in der Hallstein-Doktrin fand. Sie sah folgendes vor: Sollte ein Staat in offizielle Beziehungen zur DDR eintreten, so behielt sich die Bundesrepublik das Recht zu Sanktionen vor, an deren Ende der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu diesem Staat stehen konnte.

[6] In Folge der allgemein wachsenden Entspannung zwischen den Weltmächten und vor dem Hintergrund der erweiterten Ostpolitik begann die sozial-liberale Koalition Brandt/Scheel sich um eine Neugestaltung ihres Verhältnisses zu den Staaten im Nahen Osten zu bemühen.

[7] Als Reaktion auf die israelische Besetzung der Sinai-Halbinsel im Yom-Kippur-Krieg („Oktoberkrieg“) beschlossen die arabischen OPEC-Länder, Erdöl als politische Waffe einzusetzen, indem sie die Öllieferungen drosselten und gleichzeitig die Preise erhöhten. Danach werden die USA und die Niederlande nicht mehr, andere westliche Länder wie die Bundesrepublik nur noch mit 75% der bisherigen Menge Rohöl beliefert.

[8] Vgl. die Rede des UNO-Botschafters Rüdiger von Wechmar vor der 24. Generalversammlung 1974, 3.

[9] Der zentrale Aspekt dieser Politik war nicht nur die wirtschaftliche Bedeutung der arabischen Welt für die Bundesrepublik, sondern auch die Überzeugung, dass die diplomatische und politische Abwesenheit von bestimmten Räumen wie dem Nahen Osten nicht der Entspannung dienen könne und die Bundesrepublik daher im Zusammengehen mit ihren europäischen Partnern in der Region einen Beitrag leisten müsse (vgl. Büttner/Hünseler 1981, 130).

[10] Glöckler-Fuchs (1997, 307) führt dazu aus: „War Bonn bis dahin seitens Israel doch noch vorwiegend als positiver Faktor innerhalb des europäischen Konzerts gewertet worden, begann man [Israel] jetzt die Bundesrepublik immer mehr als jemanden zu verstehen, der letztendlich auf die französische Linie eingeschwenkt war.“

[11] Punkt 6 der Erklärung von Venedig sagt zu den nationalen Rechten der Palästinenser: „Das Palästinenserproblem, bei dem es sich nicht lediglich um ein Flüchtlingsproblem handelt, muß endlich eine gerechte Lösung finden. Das palästinensische Volk, das sich bewusst ist, als solches zu existieren, muß in die Lage versetzt werden, durch einen geeigneten und im Rahmen der umfassenden Friedensregelung definierten Prozess sein Selbstbestimmungsrecht voll auszuüben.“ In Punkt 9 wird die herbe Kritik der EPZ an der Politik Israels überdeutlich: „Die Neun erinnern an die Notwendigkeit, daß Israel … die territoriale Besetzung beendet, die es seit dem Konflikt von 1967 aufrecht erhält. Sie sind zutiefst überzeugt, daß die israelischen Siedlungen den Friedensprozess im Nahen Osten ernsthaft behindern. Die Neun sind der Ansicht, daß diese Siedlungen ebenso wie die Änderungen in der Bevölkerungs- und Grundstücksstruktur in den besetzten arabischen Gebieten nach Völkerrecht ungesetzlich sind“ (vgl. Berichte und Dokumentationen des Auswärtigen Amts 1987, 61f.).

[12] Die beiden vorangegangenen Debatten fanden zwischen Realismus und Idealismus sowie zwischen Traditionalismus und Szientismus statt.

[13] Eine ausführliche Darstellung konstruktiv-reflexiver Ansätze in der dritten Theoriedebatte findet sich bei Schaber/Ulbert 1994, 141.

[14] Als Gegenstück zum homo sociologicus wird der individuell rational handelnde homo oeconomicus genannt.

[15] Die epistemologische Ebene bezieht sich auf Methoden und Verfahren der Erkenntnisgewinnung und auf das dahinter stehende Wissenschaftsverständnis.

[16] Zur Unterscheidung zwischen rationalistischen und reflexiven Theorieansätze siehe Schaber/Ulbert 1994, 142.

[17] Meinecke 1976, 1. In Übereinstimmung mit der Staatsräson zu handeln, heißt dann für die Bundesrepublik Deutschland nichts anderes, als gemäß seiner „Republikanität“ zu handeln, d.h. auf der Grundlage des durch das Grundgesetz verfassten demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Vgl. Link 1987, 403.

[18] Als Rollenvolumen wir der Umfang des Rollenhaushalts einer Person bezeichnet, d.h. die Summe aller Rollen, die eine Person zu einer gegebenen Zeit auf sich vereinigt sowie der damit verbundene Umfang ihrer Belastung (vgl. Lautmann/Buchhofer 1995, 571f.).

[19] So die präzise Darstellung von Gaupp 1983, 158.

[20] Coburn-Staege (1973, 51) beschreibt die (Rollen-)Position als „die relative soziale Stellung eines Individuums in der Struktur von Gruppen oder Organisationen“. Das Individuum, das diese Stellung inne hat, wir auch als Positionsinhaber bezeichnet.

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Résumé des informations

Titre
Das „Nahost-Dilemma“, Deutschlands außenpolitische Eliten und ihre Rolle im Konfliktmanagement während der ersten und zweiten Intifada
Sous-titre
Eine Kommunikationsanalyse Bonner und Berliner Nahostpolitik
Université
University of Frankfurt (Main)  (Insitut für vergleichende Politikwissenschaft und Internationale Beziehungen)
Note
1,6
Auteur
Année
2006
Pages
106
N° de catalogue
V57259
ISBN (ebook)
9783638517614
ISBN (Livre)
9783638806794
Taille d'un fichier
1063 KB
Langue
allemand
Mots clés
Deutschlands, Eliten, Rolle, Konfliktmanagement, Intifada
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M.A. Frank Walzel (Auteur), 2006, Das „Nahost-Dilemma“, Deutschlands außenpolitische Eliten und ihre Rolle im Konfliktmanagement während der ersten und zweiten Intifada, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57259

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Titre: Das „Nahost-Dilemma“, Deutschlands außenpolitische Eliten und ihre Rolle im Konfliktmanagement während der ersten und zweiten Intifada



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